{"id":4105,"date":"1991-02-26T22:24:47","date_gmt":"1991-02-26T22:24:47","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=4105"},"modified":"1991-02-26T22:24:47","modified_gmt":"1991-02-26T22:24:47","slug":"nach-art-des-musterentwurfs-das-polizeiaufgabengesetz-der-ddr","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=4105","title":{"rendered":"Nach Art des Musterentwurfs &#8211; das Polizeiaufgabengesetz der DDR"},"content":{"rendered":"<p>Nicht erst seit dem endg\u00fcltigen Beitritt der DDR zur BRD begann die Angleichung des Polizeirechts an die Gegebenheiten der Bundesrepublik. Noch unter der Regierung de Maizi\u00e9re verabschiedete die Volkskammer ein Polizeiaufgabengesetz (PAG), das in wesentlichen Teilen dem &#8222;Musterentwurf f\u00fcr ein einheitliches Polizeigesetz des Bundes und der L\u00e4nder&#8220; (MEPolG) folgt und auch die darin enthaltenen Vorfeldbefugnisse sowie die um die &#8222;vorbeugende Verbrechensbek\u00e4mpfung&#8220; erweiterte Aufgabendefinition ent-h\u00e4lt. Das PAG gilt in den neuen L\u00e4ndern bis zur Verabschiedung eigener Polizeigesetze weiter.<!--more--><br \/>\nEin erster Entwurf f\u00fcr ein Polizeigesetz &#8211; von der Liberalen Fraktion eingebracht &#8211; wurde in der Volkskammer am 20. Juli 1990 in 1. Lesung beraten und zur Bearbeitung an den Innenausschu\u00df verwiesen. Er war konzipiert als Rahmengesetzentwurf f\u00fcr die L\u00e4nder der DDR. Der kurz darauf fertiggestellte Entwurf aus dem Hause von Innenminister Diestel kam in 1. Lesung am 30. August in die Volkskammer. Im Gegensatz zum Entwurf der Liberalen beabsichtigte er lediglich, eine Art \u00dcbergangsgesetz zu sein.<\/p>\n<p>&#8222;Mit der Einheit Deutschlands am 3.10.1990 w\u00e4re, w\u00fcrde dieses neue Polizeiaufgabengesetz nicht beschlossen, die Polizei auf dem Gebiet der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik ohne eine notwendige Rechtsgrundlage. Da die Polizeigesetzgebung in der Bundesrepublik Deutschland auf L\u00e4nderebene erfolgt und die Polizeigesetze dieser L\u00e4nder ausschlie\u00dflich auf deren Territorien gelten, ist auch eine \u00dcbernahme bundesdeutschen Polizeirechts durch den Einigungsproze\u00df nicht m\u00f6glich&#8220;, so Diestel bei der Vorstellung seines Entwurfs in der Volkskammer.<\/p>\n<p>Tats\u00e4chlich hat das zwei Wochen sp\u00e4ter verabschiedete PAG die neuen L\u00e4nder zun\u00e4chst davon entbunden, in aller Eile eigene Gesetze \u00fcber Aufgaben und Befugnisse der Polizei zu fabrizieren &#8211; ein Argument, das offenbar allen Fraktionen eingeleuchtet hat. Was auf administrativem Wege nicht m\u00f6glich war &#8211; die \u00dcbernahme bundesdeutschen Rechts &#8211; hat die Volkskammer am 13. September geschaffen. Sie hat in wesentlichen Bereichen, zum Teil sogar im Wortlaut, den Musterentwurf der bundesdeutschen Innenministerkonferenz verabschiedet.<\/p>\n<h4>Aufgabennorm<\/h4>\n<p>Das bis dahin geltende &#8222;Gesetz \u00fcber die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei&#8220; (VPG) hatte die traditionelle Aufgabengeneralklausel des Preu\u00dfischen Polizeiverwaltungsgesetzes (PVG) von 1931, das in der DDR bis 1968 formal in Kraft war, bis zur Unkenntlichkeit ausgedehnt. Nicht mehr die Abwehr von Gefahren, sondern die &#8222;Gew\u00e4hrleistung der \u00f6ffentlichen Sicherheit und Ordnung&#8220; sollte Aufgabe der Polizei sein. &#8222;\u00d6ffentliche Sicherheit und Ordnung&#8220; wurden in diesem Gesetz und in der Praxis zugleich als in h\u00f6chstem Ma\u00dfe politische Aufgaben verstanden. Das VPG entledigte die Polizei einer l\u00e4stigen Eingrenzung der ohnehin knappen preu\u00dfisch-deutschen Rechtsstaatstradition. Die Aufgabe der Gefahrenabwehr gem\u00e4\u00df PVG verlangte von der Polizei, die Verursachung einer Gefahr individuell zuzuordnen und auch die Reaktion, den Eingriff in die Grundrechte, auf die Verantwortlichen f\u00fcr diese Gefahr &#8211; die sog. St\u00f6rer &#8211; einzuschr\u00e4nken. Demgegen\u00fcber werden durch das VPG von 1968 nicht einzelne St\u00f6rer, sondern potentiell die gesamte Gesellschaft wurden rechtlich zu polizeipflichtigen Personen gemacht.<\/p>\n<p>Statt an die rechtsstaatlichen Traditionen anzukn\u00fcpfen und auf die Gefahrenabwehr &#8211; etwa in der Fassung des 14 PVG &#8211; zur\u00fcckzugreifen, \u00fcbernimmt das PAG in 1 den vollen Wortlaut des 1 des bundesdeutschen Musterentwurfes und damit die zus\u00e4tzlichen Aufgabenbeschreibungen &#8222;vorbeugende Verbrechensbek\u00e4mpfung&#8220; und &#8222;Gefahrenvorsorge&#8220;. Konsequenterweise wird der Kreis der polizeipflichtigen Personen auch nicht auf die f\u00fcr Gefahren Verantwortlichen, d.h. &#8222;St\u00f6rer&#8220; ( 6 und 7), eingegrenzt. Sollen sich noch in 9 Ma\u00dfnahmen nur in Ausnahmef\u00e4llen gegen &#8222;andere Personen&#8220; richten k\u00f6nnen, so ist es mit der zeitlichen Begrenzung des Eingriffs gegen Nicht-St\u00f6rer und dessen Einschr\u00e4nkung auf F\u00e4lle gegenw\u00e4rtiger erheblicher Gefahr sp\u00e4testens dann vorbei, wenn es um konkrete Befugnisse geht. Wie die neueren westdeutschen Gesetze und Entw\u00fcrfe enth\u00e4lt das PAG insbesondere unter Bezug auf die vorbeugende Verbrechensbek\u00e4mpfung die volle Palette der im MEPolG enthaltenen Befugnisse im Vorfeld von Gefahren, etwa<br \/>\n&#8211; zur Identit\u00e4tsfeststellung, Durchsuchung und erkennungsdienstlichen Behandlung im Zusammenhang mit Kontrollstellen, \u00f6ffentlichen Einrichtungen und &#8222;gef\u00e4hrdeten Orten&#8220;, wobei die Regelung des MEPolG von 1977 nur leicht ver\u00e4ndert wurde,<br \/>\n&#8211; zur elektronischen Datenverarbeitung einschlie\u00dflich polizeilicher Beobach-tung und Rasterfahndung,<br \/>\n&#8211; zu verdeckten Methoden (Observation, Einsatz von technischen Mitteln incl. Abh\u00f6ren, Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittlern)<br \/>\nund<br \/>\n&#8211; zur Datenerhebung bei \u00f6ffentlichen Veranstaltungen.<\/p>\n<p>All dies sind Befugnisse, die sich ihrem Charakter nach nicht auf Verd\u00e4chtige oder St\u00f6rer begrenzen lassen.<\/p>\n<h4>Demokratische Lehren gezogen?<\/h4>\n<p>Wer meint, 40j\u00e4hrige Erfahrung mit einem Polizeistaat bringe eine besondere Sensibilit\u00e4t bei der Schaffung eines neuen Polizeirechtes hervor, sieht sich im Falle der Volkskammer-Abgeordneten gr\u00fcndlich get\u00e4uscht &#8211; sowohl hinsicht-lich des Gesetzesinhalts als auch bez\u00fcglich des Verfahrens parlamentarischer Beratung.<\/p>\n<p>Diese umfa\u00dfte &#8211; einschl. der 1. Lesung des Entwurfs der Liberalen &#8211; insgesamt 7,5 Seiten im Plenarprotokoll. Der Entwurf aus dem Hause Diestel, die Grundlage des verabschiedeten PAG, wurde im Plenum erst gar nicht diskutiert. In der 1. Lesung stellte der Minister sein Gesetz vor, in der 2. Lesung sprach der Abgeordnete Brinksmeier (SPD) als Berichterstatter des Ausschusses. Als in Ans\u00e4tzen kontrovers l\u00e4\u00dft sich allenfalls die 1. Lesung des Entwurfs der Liberalen bezeichnen, bei der Vertreter aller Parteien sich in allgemeinster Form \u00fcber Grunds\u00e4tze \u00e4u\u00dferten und die Notwendigkeit beschworen, Lehren aus 40 Jahren Polizeistaat zu ziehen. Nur die Reden des Abgeordneten Gauck (B&#8217;90) und Brinksmeier (SPD) enthalten einige Elemente von Kritik an Vorfeldma\u00dfnahmen und Datenverarbeitung.<\/p>\n<p>Betrachtet man die verabschiedete Fassung des PAG, so bleiben von den vier Eckpunkten, die Brinksmeier f\u00fcr ein neues Polizeirecht f\u00fcr ausschlaggebend h\u00e4lt &#8211; Rechtsstaatsprinzip, Grundrechte, Zusammenhang mit dem Polizeirecht der westdeutschen L\u00e4nder und mit der Strafproze\u00dfordnung der BRD &#8211; allenfalls die letzten beiden. Selbst hinsichtlich der westdeutschen Strafproze\u00dfordnung (StPO) \u00fcbt die Volkskammer vorauseilenden Gehorsam, denn diese enth\u00e4lt &#8211; noch &#8211; nicht s\u00e4mtliche Vorfeldbefugnisse, welche die &#8222;Gro\u00dfe Koalition der Inneren Sicherheit&#8220; in Bonn so gern in ihr verankert sehen m\u00f6chte.<\/p>\n<p>Markante Unterschiede zu bundesdeutschen Polizeigesetzen bilden so nur der Verzicht auf eine Todesschu\u00dfregelung sowie die Verpflichtung zum Tragen von Dienstnummern bei geschlossenen Eins\u00e4tzen ( 11 Abs. 2). Die Achtung der Menschenrechte als &#8222;oberste Pflicht der Polizei&#8220; ( 3 Abs. 1) dagegen ist gegen\u00fcber dem problematischen Rest des Gesetzes eine wohlklingende aber leider bedeutungslose Formel.<\/p>\n<p>Die Abgeordneten &#8211; selbst der linken und liberalen Parteien &#8211; der Volkskammer waren sich offensichtlich nicht einmal im Ansatz bewu\u00dft, was die Volkskammer am 13. September ohne Gegenstimmen und mit nur wenigen Enthaltungen verabschiedete. Symptomatisches Beispiel f\u00fcr diese Bewu\u00dftlosigkeit ist die Frage des Abgeordneten Wei\u00df (B&#8217;90) bei der Debatte des Entwurfs der Liberalen:<br \/>\n&#8222;Herr Abgeordneter, teilen sie mit mir die Auffassung, da\u00df es einen Widerspruch gibt zwischen 72 und 67? 72 sieht in Artikel 3 vor, da\u00df der Schu\u00dfwaffengebrauch gegen Schwangere unzul\u00e4ssig ist. Im Artikel 67 Absatz 2 wird jedoch festgestellt, da\u00df auch ungeborene Kinder, wenn die Mutter get\u00f6tet worden ist, einen Anspruch auf Schadensersatz haben&#8220;.<\/p>\n<p>Nun mag man dies f\u00fcr eine besondere Note des Abgeordneten Wei\u00df halten. Fest aber steht, da\u00df die Volkskammer im ersten Anlauf den Standard westdeutschen Parlamentarismus \u00fcbererf\u00fcllt hat. In den Parlamenten der alten L\u00e4nder hat (au\u00dfer)parlamentarische Kritik immerhin dazu gef\u00fchrt, da\u00df Polizeigesetze nicht mehr widerspruchsfrei und im Eilverfahren durchgeritten werden.<\/p>\n<p>Das verabschiedete PAG wurde durch den Einigungsvertrag best\u00e4tigt. Nur in Ost-Berlin gilt durch die Vereinigung mit dem Westteil der Stadt nunmehr das Berliner Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG). F\u00fcr die restlichen L\u00e4nder der Ex-DDR hat das PAG weiterhin G\u00fcltigkeit, bis eigene Landesgesetze erarbeitet werden. Dies d\u00fcrfte noch eine ganze Weile dauern, denn die L\u00e4nder m\u00fcssen sich zun\u00e4chst einmal auf den Organisationsaufbau und die Schaffung eines eigenen Organisationsrechtes konzentrieren. So, wie die Polizeirechtsentwicklung in der BRD vonstatten geht, d\u00fcrfte eine Wendung weg von den Vorfeldbefugnissen zur\u00fcck zum reinen Gefahrenabwehrrecht allerdings kaum zu erwarten sein.<\/p>\n<h5>Heiner Busch ist Redaktionsmitglied und Mitherausgeber von B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP<\/h5>\n<h6>Mit Fu\u00dfnoten im <a href=\"http:\/\/archiv.cilip.de\/Hefte\/CILIP_038.pdf\">PDF der Gesamtausgabe<\/a>.<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nicht erst seit dem endg\u00fcltigen Beitritt der DDR zur BRD begann die Angleichung des Polizeirechts<\/p>\n","protected":false},"author":9,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,44],"tags":[421,1052,1099,1524],"class_list":["post-4105","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-038","tag-ddr","tag-parlament","tag-polizeiaufgabengesetz","tag-volkskammer"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/4105","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/9"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=4105"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/4105\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=4105"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=4105"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=4105"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}