{"id":4114,"date":"1991-02-26T22:32:26","date_gmt":"1991-02-26T22:32:26","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=4114"},"modified":"1991-02-26T22:32:26","modified_gmt":"1991-02-26T22:32:26","slug":"das-gemeinsame-landeskriminalamt-der-fuenf-neuen-laender-nachruf-zu-lebzeiten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=4114","title":{"rendered":"Das Gemeinsame Landeskriminalamt  der f\u00fcnf neuen L\u00e4nder &#8211; Nachruf zu Lebzeiten"},"content":{"rendered":"<h3>von Bernhard Gill<\/h3>\n<p>Aus dem deutsch-deutschen Vereinigungsproze\u00df ist ein organisatorisches Spezifikum hervorgegangen &#8211; oder besser gesagt, in Nachfolge des ehemaligen Zentralen Kriminalamtes (ZKA) \u00fcbriggeblieben: das Gemeinsame Landeskriminalamt der f\u00fcnf neuen L\u00e4nder (GLKA). Im folgenden sollen die Geschichte, die gesetzlichen Grundlagen, Aufbau, Funktion und Perspektive des GLKA er\u00f6rtert werden.<\/p>\n<p>Am 5. Februar 1990 wurde das Zentrale Kriminalamt durch den Befehl Nr.0104\/90 der 2.Regierung Modrow gegr\u00fcndet, kurz nachdem im Januar der Runde Tisch die endg\u00fcltige Aufl\u00f6sung der STASI erzwungen hatte. Keimzelle des ZKA war dabei die Hauptabteilung Kriminalpolizei des Ministerium des Inneren, die vor der Wende zentralen Aufgaben der Kriminalit\u00e4tsvorbeugung und -bek\u00e4mpfung nachging und zentrale Weisungsgewalt gegen\u00fcber den Kriminalabteilungen der Volkspolizei auf Bezirks- und Kreisebene aus\u00fcbte. Dem Leiter der Hauptabteilung Kriminalpolizei unterstanden auch das Kriminalistische Institut, das entsprechenden Einrichtungen im BKA vergleichbar sein soll1, und die Zentralstelle f\u00fcr Kriminalistische Registrierung.<!--more--><\/p>\n<h4>Kriminalistische STASI-Hochburg?<\/h4>\n<p>Vor der Wende betrug die Personalst\u00e4rke dieser Abteilung nach Angaben eines GLKA-Sprechers ca. 150 Personen. Mit Gr\u00fcndung des ZKA wurde dieser Kern auf ca. 700 Personen aufgestockt und ein ehemaliges Stasi-Geb\u00e4ude in Berlin-Hohensch\u00f6nhausen bezogen. Aus dem Ministerium f\u00fcr Staatssicherheit (MfS) seien dabei laut GLKA-Sprecher nur Kriminaltechniker, Haustechniker und Wachleute (insgesamt ca. 100) \u00fcbernommen worden. Die Kriminaltechnik der ehemaligen Kripo war schon 1989 (unabh\u00e4ngig von der &#8222;Wende&#8220;) in zwei Geb\u00e4udekomplexen in Johannistal zusammengefa\u00dft und vom ZKA so \u00fcbernommen worden. Behindert wurde die personelle Rekrutierung des ZKA seinerzeit vom Ausscheiden vieler Dienstkr\u00e4fte gem\u00e4\u00df der Vorruhestandsregelung f\u00fcr Dienstkr\u00e4fte \u00fcber 50 Jahre. Diese Vorruhestandsregelung war angeblich wegen der Notwendigkeit des Personalabbaus in der \u00f6ffentlichen Verwaltung zentral verf\u00fcgt worden.<\/p>\n<p>Demgegen\u00fcber spricht der Spiegel davon, da\u00df &#8222;200 Mitarbeiter aus der einstigen Zentrale der Volkskripo&#8220; aus politischen Gr\u00fcnden &#8222;abgemustert&#8220; h\u00e4tten.2 Dennoch machte das ZKA anf\u00e4nglich immer wieder von sich reden, da hohe Leitungspositionen mit alten F\u00fchrungskr\u00e4ften der Kriminalpolizei besetzt blieben, die sehr eng mit Partei und Staatssicherheit zusammengearbeitet hatten und sich z.T. auch deren Methoden bedienten. So soll z.B. Roland Wittig, ehemaliger Vize-Chef der Hauptabteilung Kriminalpolizei des Mini-sterium f\u00fcr Innere Angelegenheiten (MfIA), als Leiter des ZKA &#8222;nach der Aufl\u00f6sung der Stasi ohne Bedenken \u00fcber 500 Leute in seinen Dienst&#8220; eingegliedert haben. Zum Teil seien ganze Abteilungen des MfS \u00fcbernommen worden, z.B. &#8222;eine speziell gegen politisch Andersdenkende gedrill-te Einheit .., die nun gegen Links- und Rechtsextremisten sowie gegen Skinheads zum Einsatz komme&#8220;.3 Heinrich Boge, der fr\u00fchere Pr\u00e4sident des Bundeskriminalamtes in Wiesbaden, der nach seiner Pensionierung im M\u00e4rz 1990 Innenminister Diestel als Berater diente, will nach eigenen Aussagen damals die Demissionierung der alten Garde betrieben haben. Diestel habe dies allerdings abgelehnt, da er &#8222;den Apparat brauche, der ihm Loyalit\u00e4t zugesichert habe&#8220;.4 Immerhin r\u00e4umt auch die Leiterin der Presseabteilung des GLKA ein, da\u00df man &#8222;sich von jedweden eventuellen Altlasten befreien&#8220; m\u00fcsse.<\/p>\n<h4>Grundlagen und Strukturen<\/h4>\n<p>Bei seiner Errichtung im Februar 1990 soll das ZKA &#8222;in wesentlichen Z\u00fcgen der Organisationsstruktur des Bundeskriminalamtes der Bundesrepublik Deutschland angeglichen&#8220; worden sein, um so den \u00dcbergang zu f\u00f6deralen Zust\u00e4ndigkeiten vorzubereiten.5 Auf der Konferenz der Innenminister im Mai 1990, die auf Einladung von Diestel erstmals auf dem Gebiet der DDR tagte, wurde die Notwendigkeit der f\u00f6deralen Umstrukturierung der DDR-Verwaltung als &#8222;Grundbedingung f\u00fcr die deutsche Einheit&#8220; bekr\u00e4ftigt und die grenz\u00fcberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit, inklusive Datenaustausch und Angleichung der dazu erforderlichen technischen Systeme, vereinbart. Schon f\u00fcr diese Zeit wird von &#8222;gut funktionierender Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt, welches langfristig und vorausschauend nach der Wiedervereinigung Verwaltungshilfe leistete&#8220; gesprochen. In 18 des L\u00e4ndereinf\u00fchrungsgesetzes vom 22.Juli 1990 7 wurde das ZKA \u00fcbergangsweise zun\u00e4chst in zentraler Zust\u00e4ndigkeit belassen. Das ebenfalls noch von der DDR-Volkskammer verabschiedete &#8222;Gesetz \u00fcber Aufgaben und Befugnisse der Polizei&#8220; vom 13.September 1990 8 sieht in 82 unter Verweis auf das BKA-Gesetz der BRD vor, da\u00df das ZKA als Gemeinsames Landeskriminalamt der f\u00fcnf neuen L\u00e4nder weitergef\u00fchrt wird, &#8222;solange und soweit diese keine Landeskriminal\u00e4mter errichtet haben&#8220;. Laut Einigungsvertrag soll das Polizeiaufgabengesetz bis zum Inkrafttreten von eigenen Polizeigesetzen in den f\u00fcnf neuen L\u00e4ndern weiter gelten.9 Auch die G\u00fcltigkeit der Bestimmungen \u00fcber das GLKA ist dort bekr\u00e4ftigt.10<\/p>\n<p>Tats\u00e4chlich r\u00e4umt 3 Abs. 2 des BKA-Gesetzes von 1973 den L\u00e4ndern die M\u00f6glichkeit ein, gemeinsame Kriminal\u00e4mter zu betreiben, wovon in der Alt-BRD allerdings nie Gebrauch gemacht wurde. In den f\u00fcnf neuen L\u00e4ndern h\u00e4tte sich eine solche L\u00f6sung allein schon unter dem Aspekt angeboten, da\u00df die Dezentralisierung einer an kostenaufwendige Technik gekn\u00fcpften Expertisent\u00e4tigkeit zumindest vorl\u00e4ufig als &#8222;nicht finanzierbar&#8220; gelten konnte. In 83 des ebenfalls noch von der Volkskammer verabschiedeten Polizeiaufgabengesetzes ist ferner vorgesehen, da\u00df &#8222;die L\u00e4nder durch Vereinbarung Sitz-, Dienst- und Fachaufsicht sowie Kostentragung&#8220; f\u00fcr das GLKA regeln. Im Nachsatz wird festgelegt: &#8222;Solange und soweit solche Vereinbarungen nicht getroffen sind, ist das Gemeinsame Landeskriminalamt dem Land Brandenburg vor\u00fcbergehend angegliedert und sein vorl\u00e4ufiger Sitz ist Berlin.&#8220; Die Kosten sollen von den L\u00e4ndern, die nicht \u00fcber ein eigenes Landeskriminalamt verf\u00fcgen, anteilig im Proporz zur Einwohnerzahl getragen werden. Die Unterstellung unter den Ministerpr\u00e4sidenten von Brandenburg wird mit der territorialen N\u00e4he zum Sitz in Berlin begr\u00fcndet. Zu erinnern ist allerdings auch, da\u00df der damalige Innenminister Diestel sich seinerzeit gute Chancen ausrechnete, ins Amt des Ministerpr\u00e4sidenten von Brandenburg gew\u00e4hlt zu werden. Sollten die Kriminalisten des GLKA dann in einem besonderen historischen Treueverh\u00e4ltnis zu ihm stehen?<\/p>\n<p>Aufgaben und Zust\u00e4ndigkeiten des GLKA sind weder im Einigungsvertrag noch im Polizeiaufgabengesetz n\u00e4her geregelt. Einer &#8222;vorl\u00e4ufigen Vereinbarung&#8220; der f\u00fcnf neuen L\u00e4nder vom 16.10.1990 zufolge sollten vor allem Zust\u00e4ndigkeiten f\u00fcr Staatsschutzdelikte (&#8222;Hochverrat&#8220;, &#8222;Friedensverrat&#8220;, etc.), aber auch f\u00fcr &#8222;Kernenergie-&#8220; und &#8222;Strahlungsverbrechen&#8220; usw. geregelt werden. Diese Vereinbarung konnte jedoch nie in Kraft treten, da sie vom Land Th\u00fcringen nicht unterschrieben wurde.<\/p>\n<p>De facto werden die Aufgaben des GLKA am besten aus der Gliederung der einzelnen Abteilungen deutlich:<br \/>\nAbt. 100 Zentral- und Verwaltungsaufgaben, Abt. 110 Verwaltung, Abt. 120 Forschung und Ausbildung;<br \/>\nAbt. 200 Information und Kommunikation, Abt. 210 Datenverarbeitung, Abt. 220 Erkennungsdienst;<br \/>\nAbt. 300 Kriminaltechnik, Abt. 310 Klassische Expertise, Abt. 320 naturwissenschaftliche Expertise;<br \/>\nAbt. 400 Ermittlung und Auswertung, Abt. 410 Organisierte Kriminalit\u00e4t, Abt. 420 Wirtschaftskriminalit\u00e4t und Umweltschutz, Abt. 430 Gewaltstraftaten;<br \/>\nAbt. 500 Alarm und Einsatz, Abt. 510 Tatortdienst, Abt. 520 Fahndung, Abt. 530 MEK\/Koordinierungsstelle;<br \/>\nAbt. 600 Polizeilicher Staatsschutz, Abt. 610 Extremismus, Terrorismus, Abt. 621\/622 Referate.<\/p>\n<h4>Polizeieinrichtung mit Zukunft?<\/h4>\n<p>400 der rund 700 Besch\u00e4ftigten sind nach Angaben des GLKA-Sprechers direkt mit kriminalpolizeilichen Aufgaben betraut; der Staatsschutz ist zudem &#8222;origin\u00e4re Zust\u00e4ndigkeit des GLKA in Absprache mit den L\u00e4ndern&#8220;. Die Kriminaltechnik soll auf gutem, d.h. westlichen Stand sein und werde von den L\u00e4nderpolizeien stark nachgefragt. Die Zusammenarbeit mit den Polizeien der f\u00fcnf neuen L\u00e4nder und dem BKA funktioniere ausgezeichnet. Aufgrund der Kriminalit\u00e4tsentwicklung nach dem Fall der Mauer sei die Notwendigkeit dieser Einrichtung kaum zu \u00fcbersch\u00e4tzen. Bei den \u00dcberpr\u00fcfungen auf eine evtl. STASI-Vergangenheit sei ein Teil zwar als &#8222;unbedenklich&#8220; eingestuft worden, andere hingegen m\u00fc\u00dften sich jetzt &#8222;weiteren Fragen unterziehen&#8220;. Der f\u00fcr die Fachaufsicht \u00fcber das GLKA zust\u00e4ndige Leiter der Polizeiabteilung im Brandenburgischen Innenministerium, Ministerialrat Hartmut Bosch, gibt hierzu zwar auch keine Zahlen bekannt, nennt den Anteil an Problemf\u00e4llen allerdings &#8222;\u00fcberdurchschnittlich&#8220;. Seit Anfang 1991 hat das GLKA mit dem aus dem Saarland abgeordneten LtdKD Gregor Lehnert einen neuen Leiter, der den Mitarbeitern &#8211; so die offizielle Darstellung &#8211; eine &#8222;neue Perspektive verschaffen&#8220; soll.<\/p>\n<p>Entgegen der (zweck)optimistischen Darstellung aus dem GLKA ist aus Kreisen der Berliner Kriminalpolizei zu h\u00f6ren, da\u00df das GLKA vollst\u00e4ndig paralysiert sei: &#8222;Sie schaden niemandem, aber sie n\u00fctzen auch niemandem.&#8220; Die Polizeien der L\u00e4nder verweigerten die Zusammenarbeit, auch von den Beratern aus den alten Bundesl\u00e4ndern habe man schon lange nichts mehr geh\u00f6rt. Viele Wirtschaftsdelikte, etwa jene, die Treuhandverm\u00f6gen betr\u00e4fen, fielen ohnehin in die Zust\u00e4ndigkeit der Berliner Kripo. Bei der Verfolgung von Wirtschaftsdelikten alter STASI-Seilschaften, die sich aus dem Treuhandverm\u00f6gen bedient h\u00e4tten, sei man generell eher vorsichtig mit der Weitergabe von Informationen ans GLKA, da dort &#8222;U-Boote&#8220; vermutet werden m\u00fc\u00dften, die die Strafverfolgung vereiteln k\u00f6nnten. Bei gr\u00f6\u00dferen Durchsuchungsaktionen in den f\u00fcnf neuen L\u00e4ndern habe man anfangs versucht, das GLKA zur Mithilfe zu gewinnen. In letzter Zeit allerdings seien diese Ersuchen von dort g\u00e4nzlich abgeblockt worden. Die fachliche Qualifikation der GLKA-Bediensteten lasse zudem sehr zu w\u00fcnschen \u00fcbrig. Von den ca. 700 Besch\u00e4ftigten seien allenfalls 25 Prozent mit Ermittlungst\u00e4tigkeiten befa\u00dft. Daf\u00fcr unterhalte man aber ein gro\u00dfes Kriminalistik-Institut, dessen Kompetenz aber ebenfalls zweifelhaft sei.<\/p>\n<p>Probleme bei der Zusammenarbeit zwischen Berliner Kripo und ZKA gab es schon Mitte 1990, zu einem Zeitpunkt, als die DDR noch souver\u00e4n war. Beweismittel, etwa im Fall des Terroranschlags auf die Westberliner Diskothek &#8222;La Belle&#8220;, der vermutlich mit Wissen und Duldung von DDR-Parteif\u00fchrung und Staatssicherheit 1986 ver\u00fcbt wurde, sollen in absichtlich zerfleddertem Zustand vom damaligen ZKA an die Berliner Kripo weitergegeben worden sein. Diese Beschwerde jedenfalls richtete der seinerzeitige Westberliner Innensenator P\u00e4tzold an den Bonner Innenstaatssekret\u00e4r Neusel. Der jedoch erkl\u00e4rte sich als formell nicht zust\u00e4ndig.<\/p>\n<h4>Vor dem Aus<\/h4>\n<p>Eine Stellungnahme zu den Vorw\u00fcrfen der Berliner Kripo lehnt das GLKA ab und spricht von reiner Voreingenommenheit. Allerdings r\u00e4umt man ein, da\u00df es um die Zukunft der Dienststelle schlecht bestellt sei. So habe man feststellen m\u00fcssen, da\u00df sich die L\u00e4nder inzwischen verst\u00e4rkt auf ihre f\u00f6deralistischen Rechte zur\u00fcckz\u00f6gen. Weder die im Aufbau befindlichen Landeskriminal\u00e4mter noch das BKA h\u00e4tten Interesse gezeigt, Organisationsteile des GLKA zu \u00fcbernehmen. Lediglich die Kriminaltechniker bes\u00e4\u00dfen individuell wohl gute Chancen, eine neue Anstellung zu finden. Man hoffe, das GLKA noch maximal zwei Jahre weiterf\u00fchren zu k\u00f6nnen. Mit dieser Vorstellung mag man sich im GLKA \u00fcber die ungewisse Zukunft hinwegtr\u00f6sten, einen realen Hintergrund hat sie nicht. So endet nicht nur beispielsweise die Abordnung des Saarl\u00e4nders Lehnert zum Jahresende 1991; auch in den Ministerien der neuen Bundesl\u00e4nder wird der Aufbau eigener Landeskriminal\u00e4mter forciert. Bis zum n\u00e4chsten Jahr wollen die meisten bereits ihr LKA besitzen. Die Existenzberechtigung des GLKA entfiele damit. Auch \u00dcberlegungen, das GLKA eventuell als Au\u00dfenstelle des Bundeskriminalamtes weiterf\u00fchren zu k\u00f6nnen, sind seit dem Besuch von BKA-Pr\u00e4sident Zachert hinf\u00e4llig.<\/p>\n<p>Auf Nachfrage gab ein Sprecher des BKA zu verstehen, da\u00df seitens seiner Beh\u00f6rde nie die Absicht bestanden habe, in Berlin eine Au\u00dfenstelle einzurichten. Verschiedentlich sei zwar dieses Ansinnen an sein Haus herangetragen worden, doch stets mit Blick auf die Souver\u00e4nit\u00e4t der L\u00e4nder abschl\u00e4gig beschieden worden. Die Begr\u00fcndungen hierzu seien auch nicht sonderlich \u00fcberzeugend gewesen, ebensogut k\u00f6nne man auch in Hamburg oder M\u00fcnchen eine BKA-Au\u00dfenstelle aufbauen wollen. Die Zusammenarbeit mit dem GLKA stufte er als unproblematisch ein. Die Besch\u00e4ftigten seien gute Kriminalisten. Da\u00df sie sich im bundesdeutschen Recht noch nicht sonderlich gut auskennen w\u00fcrden, k\u00f6nne man ihnen nicht vorwerfen.<br \/>\nWie gesagt, der Aufbau der LK\u00c4 in den f\u00fcnf neuen L\u00e4ndern ist in vollem Gange. Spekulationen um die Zukunft des GLKA d\u00fcrften sich damit bald erledigt haben. In der Zwischenzeit stellt das GLKA in Berlin-Hohensch\u00f6nhausen allenfalls ein fiskalisches Problem dar.<\/p>\n<h5>Bernhard Gill, Jahrgang 1958, Politikwissenschaftler, Mitglied der Redaktion B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/ CILIP<\/h5>\n<h6>1 Rolf Ackermann: &#8222;Das Gemeinsame Landeskriminalamt der Beitrittsl\u00e4nder&#8220; in: Kriminalistik 2\/91, S. 114<br \/>\n2 Spiegel Nr.49, 3.12.90, S.108<br \/>\n3 Berliner Morgenpost, 6.5.90<br \/>\n4 Spiegel Nr. 49, 03.12.90, S. 111<br \/>\n5 siehe Fu\u00dfnote 1<br \/>\n6 siehe Fu\u00dfnote 1, S.115<br \/>\n7 DDR-GBl I Nr. 51, S.995<br \/>\n8 DDR-GBl. I Nr. 61, S.1489<br \/>\n9 Bulletin, v. 6.9.90, S.1067<br \/>\n10 siehe Fu\u00dfnote 9, S.897<br \/>\nsiehe Fu\u00dfnote 1<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Bernhard Gill Aus dem deutsch-deutschen Vereinigungsproze\u00df ist ein organisatorisches Spezifikum hervorgegangen &#8211; oder besser<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,44],"tags":[309,421,700,881,1370],"class_list":["post-4114","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-038","tag-bundeskriminalamt","tag-ddr","tag-glka","tag-kriminalpolizei","tag-stasi-akten"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/4114","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=4114"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/4114\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=4114"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=4114"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=4114"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}