{"id":4128,"date":"1991-02-26T22:43:07","date_gmt":"1991-02-26T22:43:07","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=4128"},"modified":"1991-02-26T22:43:07","modified_gmt":"1991-02-26T22:43:07","slug":"bundesgrenzschutz-im-aufwind-die-okkupation-neuer-aufgaben","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=4128","title":{"rendered":"Bundesgrenzschutz im Aufwind &#8211; die Okkupation neuer Aufgaben"},"content":{"rendered":"<h3>Von Falco Werkentin<\/h3>\n<p>Der Bundesgrenzschutz kann in diesem Jahr auf eine vierzigj\u00e4hrige Geschichte zur\u00fcckblicken. Als er 1951 gegr\u00fcndet wurde, standen zwei politische Motive im Vordergrund: einmal die verdeckte milit\u00e4rische Wiederaufr\u00fcstung unter dem Mantel polizeilichen Uniformtuches, zum anderen der Aufbau einer B\u00fcrgerkriegstruppe in der Hand der Bundesregierung, d.h. &#8222;Grenzsch\u00fctzer&#8220; als Notstandssoldaten, wie die GdP kritisch anmerkte. Bereits zu Beginn der 70er Jahre ist das Aufgabenspektrum des BGS von der sozialliberalen Koalition erheblich ausgeweitet worden. Ungeachtet des Wegfalls der historischen Voraussetzungen des Bundesgrenzschutzes &#8211; des Ost-West-Konflikts &#8211; und der mit Schaffung des Europ\u00e4ischen Binnenmarktes Ende &#8217;92 erheblich reduzierten Grenzkontrollaufgaben ist derzeit beim BGS ein Revirement in Planung, das im Ergebnis die personelle St\u00e4rke und das Aufgabenspektrum des BGS noch ausweiten soll.<!--more--><\/p>\n<h4>Die historischen Wurzeln des BGS<\/h4>\n<p>Der prinzipiellen f\u00f6deralistischen Struktur der Bundesrepublik gem\u00e4\u00df ist die Erf\u00fcllung polizeilicher Aufgaben vom Grundsatz her Angelegenheit der L\u00e4nder. Diesem Grundgedanken folgend, w\u00e4re der bereits im Parlamentarischen Rat der Jahre 1948\/49 insbesondere von der SPD verfolgte Gedanke, der k\u00fcnftigen Bundesregierung ein eigenes bewaffnetes Machtorgan an die Hand zu geben, fast am Widerstand von CDU- und CSU-Vertretern aus den s\u00fcddeutschen L\u00e4ndern gescheitert, die bundeseigene bewaffnete Exekutiv-Organe zun\u00e4chst strikt ablehnten. Als Kompromi\u00df erhielt die Bundesregierung schlie\u00dflich mit Art. 87 GG die Befugnis:<br \/>\n&#8222;Durch Bundesgesetz k\u00f6nnen Bundesgrenzschutzbeh\u00f6rden &#8230; eingerichtet werden.&#8220;<\/p>\n<p>Mit dem Begriff &#8222;Beh\u00f6rde&#8220; statt &#8222;Bundesgrenzschutzpolizei&#8220;, der auf Dr\u00e4ngen der s\u00fcddeutschen F\u00f6deralisten in Art. 87 aufgenommen wurde, sollte gerade der nicht-vollzugspolizeiliche Charakter eines k\u00fcnftigen Bundesgrenzschutzes verfassungsrechtlich ausgedr\u00fcckt werden.<\/p>\n<p>Der Ausbruch des Korea-Krieges im Juni 1950 ver\u00e4nderte die politische Landschaft. Im Bundeskanzleramt wurde bereits die verdeckte Wiederaufr\u00fcstung vorbereitet, am 15. Dezember kam es im Bundesrat zu einer ersten Abstimmung \u00fcber den Entwurf eines Bundesgrenzschutz-Gesetzes. Bayern erkannte in diesem Entwurf einen &#8222;schwerwiegenden Eingriff in die Polizeihoheit der L\u00e4nder&#8220; und lehnte daher den Entwurf aus grunds\u00e4tzlichen Erw\u00e4gungen ab .<\/p>\n<p>Die Zustimmung Bayerischer Bundestagsabgeordneter wurde schlie\u00dflich damit erkauft, da\u00df Bayern ein eigener grenzpolizeilicher Einzeldienst zugestanden wurde, der bis heute existiert. Am 15. Februar 1951 wurde das erste Bundesgrenzschutzgesetz auch mit den Stimmen der SPD vom Bundestag verabschiedet. Im Bundesrat verweigerten hingegen die Vertreter Bayerns dem Gesetz ihre Zustimmung. Obwohl 2 des BGS-Gesetzes von 1951 die Form, in der der BGS die Grenzen zu sichern hatte, mit den Worten formulierte: &#8222;Die Bundesgrenzschutzbeh\u00f6rden sichern das Bundesgebiet gegen verbotene Grenz\u00fcbertritte, insbesondere durch Aus\u00fcbung der Pa\u00dfnachschau&#8220;, erhielt in der Folgezeit der diese Aufgabe erf\u00fcllende Grenzschutzeinzeldienst nur ca. 1.000 Stellen, w\u00e4hrend die Grenzschutztruppen zun\u00e4chst ca. 9.000, ab 1953 dann 18.000 Stellen zugewiesen bekamen. Da f\u00fcr die Pa\u00dfnachschau zudem bereits 14.000 Beamte des Zollgrenzdienstes zur Verf\u00fcgung standen, war und blieb diese Aufgabe des BGS v\u00f6llig nachrangig. Vielmehr ging es darum, der Bundesregierung zum ersten eine leichte Infanterie f\u00fcr den Fall innerer Unruhen zur Verf\u00fcgung zu stellen, zum zweiten aber milit\u00e4rische Kader f\u00fcr eine k\u00fcnftige Armee auszubilden.<\/p>\n<p>Aktueller Anla\u00df f\u00fcr einen beschleunigten Aufbau von Bundesgrenzschutztruppen war 1951 die letzte gro\u00dfe gesellschaftspolitische Machtprobe der Bundesrepublik. Die Gewerkschaften hatten mit dem politischen Generalstreik gedroht, um die qualifizierte Mitbestimmung in der Montan-Industrie (Eisen, Kohle, Stahl) durchzusetzen. Daraufhin schrieb der Bundesinnenminister an den Bundeskanzler, da\u00df er ohne einen Bundesgrenzschutz nicht in der Lage sei, die &#8222;Verantwortung f\u00fcr die Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit und Ordnung im Bundesgebiet gegenw\u00e4rtig zu \u00fcbernehmen.&#8220;<\/p>\n<p>Diese gesellschaftspolitische Auseinandersetzung endete mit einem Kompromi\u00df, bevor die ersten BGS-Truppen Ende 1951 aufgestellt waren. Gef\u00fchrt von Wehrmachtsoffizieren, bald ausger\u00fcstet mit Panzerf\u00e4usten, Maschinengewehren, 2-cm-Maschinenkanonen und Granatwerfern \u00fcbte die neue Truppe alsbald den B\u00fcrgerkrieg, dabei Erfahrungen ihrer Offiziere wieder fruchtbar machend, die diese bei der Partisanenbek\u00e4mpfung im 2. Weltkrieg erworben hatten, was sich auch in der offiziellen Kommentierung zur derzeit geltenden Polizeidienstvorschrift PDV 100 noch niederschl\u00e4gt. Im Jahre 1953 beschlo\u00df der Bundestag, den BGS auf 20.000 Mann aufzustocken. Zogen Grenzsch\u00fctzer am Abend in die Kasernen, so klangen oft alte Nazi-Lieder wie &#8222;Es zittern die morschen Knochen&#8220; aus den Kasernenstuben, wie verbittert ein SPD-Abgeordneter im Bundestag anmerkte.<\/p>\n<p>Diese Truppe, die &#8222;in ihrer Haltung und in ihrem Geist als ein sehr willkommener und sicher wertvoller Bestandteil der neuen Wehrmacht gelten darf&#8220; &#8211; so Bundesinnenminister Schr\u00f6der am 3.2.56 im Bundestag &#8211; wurde dann 1956 verbandsweise in die Bundeswehr \u00fcberf\u00fchrt.<\/p>\n<p>Gleichwohl, auf eine leichte Infanterie f\u00fcr innere Unruhen verzichten wollte die Bundesregierung nicht. Und so wurden die BGS-Verb\u00e4nde schleunigst neu aufgebaut. Worum es auch weiterhin ging, zeigt das erste gro\u00dfe BGS-Man\u00f6ver nach dem Wiederaufbau im Herbst 1956. Unter dem Motto &#8222;Wir sind wieder da&#8220; \u00fcbte das Grenzschutzkommando Nord in der N\u00e4he von Salzgitter\/ Wolfsburg den Kampf im Industriegel\u00e4nde.<\/p>\n<h4>Notstandsgesetze und die Neubestimmung der Aufgaben des BGS in den 70er Jahren<\/h4>\n<p>Als Folge der Notstandsgesetze des Jahres 1968, die u.a. fortan den Einsatz der Bundeswehr gegen die eigene Bev\u00f6lkerung verfassungsrechtlich billigten, ver\u00e4nderte sich die politische Aufgabenbestimmung des BGS. F\u00fcr den gro\u00dfen Notstandsfall des offenen B\u00fcrgerkrieges mu\u00dfte man Grenzschutz-Truppen nicht mehr in Bereitschaft halten. Der Einsatz in solchen Situationen obliegt seither der Bundeswehr mit ihrem gewaltigen Waffenarsenal und Personal-kontingent.<\/p>\n<p>Der Bundesgrenzschutz konnte waffenm\u00e4\u00dfig um- und personell aufger\u00fcstet werden. Die Kanonen wurden gegen Wasserwerfer, Granatwerfer gegen CN-Gaspetarden, Panzerf\u00e4uste gegen Holzkn\u00fcppel eingetauscht. Mit einer Verfassungs\u00e4nderung und einer Novellierung des BGS-Gesetzes im Jahre 1972 wurden schlie\u00dflich die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um den BGS als Polizei des Bundes auch unterhalb der Einsatzschwellen von Artikel 91 GG (&#8222;Abwehr einer drohenden Gefahr f\u00fcr den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes&#8220;) und des inneren Notstandsfalles losmarschieren zu lassen. Und so gibt es seit Mitte der 70er Jahre keine Gro\u00dfdemonstration mehr, bei der nicht BGS-Verb\u00e4nde auf Anforderung der L\u00e4nder das Ihre beitrugen, um B\u00fcrgerInnen politisch zu erziehen, die ihren Widerspruch gegen Kernkraftpolitik, R\u00fcstungswahn etc. in St\u00e4dten oder der Wilster Marsch \u00f6ffentlich zum Ausdruck brachten.<\/p>\n<p>Den Bundesgrenzschutz so systematisch in den Einsatz gegen dissidente Teile der Bev\u00f6lkerung zu f\u00fchren, fiel politischen Lenkern um so leichter, als die Grenzen zu den Ostblockl\u00e4ndern und der DDR von deren Seite so massiv ausgebaut worden waren, da\u00df sie den Schutz der Grenzen f\u00fcr die Bundesrepublik gleichsam mit \u00fcbernommen hatten, wie 1973 zwei Bonner Ministerialbeamte nicht ohne Anerkennung vermerkten, um daraus ihrerseits den Schlu\u00df zu ziehen, da\u00df dank dieser Situation Grenzschutztruppen freigesetzt werden k\u00f6nnten f\u00fcr innere Einsatzsituationen.<\/p>\n<p>Die Anschl\u00e4ge der RAF und pal\u00e4stinensischer Gruppen seit den 70er Jahren f\u00fchrten schlie\u00dflich dazu, den BGS auch verst\u00e4rkt im Objektschutz (Beh\u00f6rden, Flugh\u00e4fen) einzusetzen.<\/p>\n<h4>Die &#8222;Sinnkrise&#8220; oder &#8222;Bundesgrenzschutz 2000&#8220; &#8211; Planungen vor der Vereinigung<\/h4>\n<p>Die politischen Anstrengungen, im Widerspruch zur f\u00f6deralistischen Struktur der Bundesrepublik das polizeiliche Gewicht des Bundes weiter zu st\u00e4rken, setzten sich auch nach dem Ende der sozialliberalen Bonner Koalition fort. So bildete das Bundesinnenministerium 1987 eine Arbeitsgruppe, die unter dem Stichwort &#8222;BGS 2000&#8220; Zukunftsplanung betrieb.<\/p>\n<p>In einem dem Innenausschu\u00df des Bundestages mit Datum vom 20.9.1988 vorgelegten Papier des BMI wird u.a. konstatiert:<\/p>\n<p>&#8211; Als Folge des geplanten Abbaus der EG-Binnengrenzen (Schengener Abkommen) werden in erheblichem Umfang BGS-Beamte von bisherigen Aufgaben freigesetzt.<br \/>\n&#8211; Auch an den Grenzen zur DDR und CSSR ist nur ein geringer Anteil des Verbandspersonals des BGS gebunden. &#8222;Die Tatsache, da\u00df seit langem in wesentlichem Umfang die Grenz\u00fcberwachung auch beim Grenzzolldienst und der bayerischen Grenzpolizei liegt, unterstreicht dies&#8220; (ebenda, S. 6).<br \/>\n&#8211; Schlie\u00dflich wird in dem Papier res\u00fcmiert, da\u00df zwar BGS-Verb\u00e4nde &#8222;f\u00fcr polizeiliche Gro\u00dflagen nach 3 (Notstands- und Verteidigungsfall) und 9 BGS-Gesetz (Unterst\u00fctzung der Polizei eines Landes) bereitzuhalten sind&#8220;, dies jedoch &#8222;keine Tagesaufgaben&#8220; seien.<br \/>\n&#8211; Ferner d\u00fcrfte es k\u00fcnftig schwerer werden , &#8222;voll ausgebildete Polizeivoll-zugsbeamte des mittleren Dienstes im BGS \u00fcber viele Jahre hinweg im wesentlichen mit einer &#8222;Bereithaltungsaufgabe&#8220; zufriedenzustellen.&#8220;<\/p>\n<p>Kurz, es m\u00fcsse neu &#8222;ein entsprechender &#8222;Aufgabenbedarf&#8220; begr\u00fcndet werden.&#8220; Zu denken sei an eine Ausweitung der Aufgaben im sogenannten polizeilichen Einzeldienst. Dies um so mehr, als der Abbau der EG-Binnengrenzen nicht nur beim BGS Personal freisetze, sondern auch beim Zoll, bei dem allein 3.000 Beamte hiervon betroffen seien.<\/p>\n<p>Als Ausweg aus der Sinn- und Aufgabenkrise kam den Planern das Naheliegenste, n\u00e4mlich den BGS personell zu reduzieren oder langfristig g\u00e4nzlich aufzul\u00f6sen, allerdings nicht in den Sinn. Vielmehr wurden neue, in Konkurrenz mit anderen Beh\u00f6rden zu erobernde Aufgaben angedacht:<\/p>\n<p>&#8211; \u00dcbertragung von Aufgaben des Personenschutzes nach 9 BKA-Gesetz an den BGS,<br \/>\n&#8211; \u00dcbernahme bahnpolizeilicher Aufgaben,<br \/>\n&#8211; \u00dcbernahme des Haussicherungsdienstes des Bundestages,<br \/>\n&#8211; \u00dcbernahme von Luftsicherheitsaufgaben nach 29c LuftVG,<br \/>\n&#8211; schlie\u00dflich sei auch daran zu denken, im polizeilichen Einzeldienst der L\u00e4nder verst\u00e4rkt BGS-Beamte einzusetzen.<\/p>\n<h4>Wiedervereinigung und Aufl\u00f6sung des &#8222;realen Sozialismus&#8220;<\/h4>\n<h4>&#8211; Der BGS-Ost<\/h4>\n<p>Mitten hinein in diese Sinnkrise platzten die Aufl\u00f6sung des Ostblocks und die deutsche Wiedervereinigung. Nun bestand Gefahr, da\u00df nicht nur das BMI, sondern auch eine breitere \u00d6ffentlichkeit erkennen k\u00f6nnte, da\u00df bisherige Aufgaben vollends entfallen sind und eine ersatzlose Aufl\u00f6sung anst\u00fcnde &#8211; eine Katastrophe f\u00fcr all jene, die mit dem BGS existentiell und durch Karrieren verbunden sind.<\/p>\n<p>Eine innerdeutsche Grenze konnte zur Legitimation von Grenzschutzverb\u00e4nden nicht mehr herhalten, mehr noch:<\/p>\n<p>&#8222;Im Hinblick auf die zu erwartende gesamteurop\u00e4ische Friedensordnung d\u00fcrfte ein \u00fcberzeugender polizeilicher Grund f\u00fcr das Vorhalten von verbandsm\u00e4\u00dfig gegliederten Grenzsicherungskr\u00e4ften auch an den Grenzen zu Polen und zur Tschechoslowakei nicht gegeben sein.&#8220;<\/p>\n<p>In den &#8222;Vorstellungen \u00fcber k\u00fcnftige Aufgaben und Verwendung des BGS als Polizei des Bundes&#8220; des Bundesinnenministeriums vom 21.Mai &#8217;90, denen dieser Satz entstammt, dr\u00fcckt sich pure Existenzangst aus.<\/p>\n<p>Neue Ideen \u00fcber das hinaus, was bereits an okkupierbaren Aufgaben im Papier des Jahres 1988 angemeldet worden war, kamen den Beamten im Mai letzten Jahres noch nicht. Einzig die territoriale Ausbreitung auf die k\u00fcnftigen, f\u00fcnf neuen Bundesl\u00e4nder zeigte sich als Hoffnungsschimmer. Um so flei\u00dfiger wurde an einer Stellungnahme zur \u00dcbernahme der Bahnpolizei gearbeitet: an der &#8222;Untersuchung der Frage einer \u00dcbernahme der Bahnpolizei und des Fahndungsdienstes der Deutschen Bundesbahn durch den Bundesgrenzschutz&#8220; vom 28.8.&#8217;90, die Ende August vorgelegt wurde und im Ergebnis daf\u00fcr pl\u00e4dierte, dem BGS k\u00fcnftig diese Rolle zu \u00fcbertragen .<\/p>\n<p>Inzwischen sind die beiden deutschen Teilstaaten vereinigt. Aus der Konkursmasse des realen Sozialismus und seiner &#8222;bewaffneten Machtorgane&#8220; hat der Bundesgrenzschutz bereits seinen Happen geschluckt. Aus fr\u00fcheren Angeh\u00f6rigen der Grenztruppen, der Volkspolizei und der Transportpolizei wird unter Anleitung von ca. 400 bundesdeutschen BGSlern ein BGS-Ost geschmiedet.<\/p>\n<p>Nicht der Mangel an Bereitschaft, einem neuen Staat zu dienen oder gar ideologische Altlasten schufen Probleme bei der Rekrutierung ostdeutscher BGSler aus den Reihen der einstigen Grenztruppen und der Volkspolizei &#8211; nur 5% der Bewerber wurden aus politischen Gr\u00fcnden abgelehnt -, sondern Sehschw\u00e4che und \u00dcbergewichtigkeit. Allein aus diesen Gr\u00fcnden wurden 50 % der Bewerber nicht in den BGS \u00fcbernommen. Politische S\u00fcnden werden gro\u00dfz\u00fcgig vergeben &#8211; Fettleibigkeit nie.<\/p>\n<p>\u00c4hnlich gro\u00dfz\u00fcgig und streng zugleich war man wohl auch beim Neuaufbau der Beh\u00f6rden in der Gr\u00fcndungszeit der Bundesrepublik vorgegangen. Auch damals wurde kaum mehr als 5 % der Nazi-Beamten die Neueinstellung verweigert. Da aber die materielle Lebenslage der Nachkriegszeit kaum Fettleibigkeit zulie\u00df, kamen 95 % der alten Juristen, Polizisten, Geheimdienstler wieder in den \u00f6ffentlichen Dienst.<\/p>\n<p>Die Personalst\u00e4rke des BGS-Ost wurde im Februar d.J. bereits mit 6.300 Mann beziffert &#8211; bei einem angestrebten Planstellensoll von 8.300 &#8222;Grenzsch\u00fctzern&#8220;.6 Mit solcher Personalst\u00e4rke wollen die Planer im BMI offenbar an die St\u00e4rkeverh\u00e4ltnisse ankn\u00fcpfen, wie sie im realen Sozialismus bis dato galten. Kam die Bundesrepublik bei ca. 60 Mio. Einwohnern bisher mit ca. 22.000 BGSlern aus, d.h. ein BGS-Beamter auf ca. 2.730 Bundesb\u00fcrger, so wird gem\u00e4\u00df der Planung f\u00fcr die f\u00fcnf neuen Bundesl\u00e4nder ein BGSler auf 2.050 Neu-B\u00fcrger kommen. Welches Kalk\u00fcl mag dahinter stehen, wenn die &#8222;Betreuungsdichte&#8220; in den neuen Bundesl\u00e4ndern so deutlich \u00fcber der in den alten liegt?<\/p>\n<p>Auf den Bahnh\u00f6fen der ehemaligen DDR und in Berlin haben sich die alten Transportpolizisten bereits geh\u00e4utet und erscheinen nun im BGS-Gr\u00fcn. So werden Fakten gesetzt, um demn\u00e4chst auch die Bahnpolizei der alten Bundesl\u00e4nder dem BGS-Kommando zu unterwerfen.<\/p>\n<h4>Die Stunde der Exekutive<\/h4>\n<p>Wie es in der BGS-Planung f\u00fcr die neuen Bundesl\u00e4nder hei\u00dft, sollen die aus der DDR-Konkursmasse rekrutierten BGSler erst nach gr\u00fcndlicher Neuausbildung &#8222;bei Gro\u00dfeins\u00e4tzen wie Fu\u00dfballkrawallen in Leipzig oder H\u00e4userr\u00e4umungen wie in Berlin(O)&#8220; eingesetzt werden. In geschlossenen Formationen Teile der eigenen Bev\u00f6lkerung verpr\u00fcgeln zu m\u00fcssen, z\u00e4hlte bisher offensichtlich nur \u00e4u\u00dferst begrenzt zum Erfahrungsschatz von DDR-Polizisten. Dies mu\u00df erst in der neuen Phase von Rechtsstaatlichkeit erlernt werden. Solange sollen diese Eins\u00e4tze den erfahreneren West-Kollegen vorbehalten sein.<\/p>\n<p>Die Vereinigung der beiden deutschen Staaten hat sich auch hier als &#8222;Stunde der Exekutive&#8220; erwiesen. Sie hat ihre Claims in den neuen Bundesl\u00e4ndern be-reits abgesteckt, ehe noch eine politische Diskussion \u00fcber die Frage beginnen konnte, welche m\u00f6glichen Konsequenzen aus dem Ende des Kalten Krieges und des deutsch-deutschen Gegensatzes f\u00fcr die k\u00fcnftige Ausgestaltung innerstaatlicher Herrschaftsapparate zu ziehen seien. Nun liegt es an den 16 Bundesl\u00e4ndern, ob sie zulassen werden, da\u00df das aus guten Gr\u00fcnden f\u00f6derative Polizeisystem der Bundesrepublik weiter zu Gunsten zentralstaatlicher Gewaltmittel ausgeh\u00f6hlt wird. Fast w\u00fcnscht man sich zur\u00fcck ins Jahr &#8217;51, als f\u00f6deralistisch gestimmte, selbstbewu\u00dfte Bajuwaren im Bundesrat dem ersten BGS-Gesetz ihre Zustimmung verweigerten.<\/p>\n<h5>Falco Werkentin ist Mitarbeiter der Arbeitsgruppe B\u00fcrgerrechte und Mit-herausgeber von B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP.<\/h5>\n<h6>1 vgl. zur Geschichte und Vorgeschichte des BGS F. Werkentin, Die Restauration der deutschen Polizei, Frankfurt\/New York 1984, S. 86 ff.<br \/>\n2 Zitiert nach L. Dierske, Der Bundesgrenzschutz, Regensburg, M\u00fcnchen, Wien 1967, S.36<br \/>\n3 PDV 100 &#8222;F\u00fchrung und Einsatz der Polizei&#8220;, Kommentar (Loseblatt-Sammlung), hier Kommentierung zu 2.5.5. Raumschutz, Boorberg-Verlag,<br \/>\n4 So P. Frisch\/ G.-D. Schoen, Aufrechterhaltung der \u00f6ffentlichen Sicherheit, Heft K der von Merk\/Thomsen herausgegebenen Reihe &#8222;Zivilschutz und Zivilverteidigung&#8220;, Bad Honnef 1973, S.89<br \/>\n5 &#8222;Bundesgrenzschutz jetzt auch in Berlin im Einsatz&#8220;, in: Berliner Morgenpost, 28.2.&#8217;91<br \/>\n6 Berliner Morgenpost, 28.2.&#8217;91<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von Falco Werkentin Der Bundesgrenzschutz kann in diesem Jahr auf eine vierzigj\u00e4hrige Geschichte zur\u00fcckblicken. 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