{"id":4191,"date":"1990-12-27T20:59:18","date_gmt":"1990-12-27T20:59:18","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=4191"},"modified":"1990-12-27T20:59:18","modified_gmt":"1990-12-27T20:59:18","slug":"die-klage-hat-keinen-erfolg-kein-unfallausgleich-fuer-cn-verletzung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=4191","title":{"rendered":"Die Klage hat keinen Erfolg! Kein Unfallausgleich f\u00fcr CN-Verletzung"},"content":{"rendered":"<p>In Nordrhein-Westfalen hat ein Polizeibeamter, Mitglied eines SEK gegen seinen Dienstherrn geklagt, um zwei CN-Kontakte w\u00e4hrend des Einsatzes als Dienstunf\u00e4lle anerkannt zu bekommen.<\/p>\n<p>1980 und 1981 war der Beamte an zwei Eins\u00e4tzen beteiligt, in de-nen jeweils die sog. Chemische Keule mit dem Reizstoff CN einge-setzt wurde. Beide F\u00e4lle endeten f\u00fcr den Beamten mit &#8222;stechenden Augenschmerzen und akuter Beeintr\u00e4chtigung der Sehf\u00e4higkeit&#8220;.<!--more--><\/p>\n<p>Im Mai 1982 stellte der Polizeihauptmeister ein Nachlassen seiner Sehkraft fest. Der Chef der Augenklinik Dortmund, Prof. Dr. Ullrich, best\u00e4tigte eine Minderung der Sehst\u00e4rke um fast ein Prozent sowie eine Linsentr\u00fcbung. Der Mediziner zog auch die M\u00f6glichkeit in Betracht, da\u00df diese Beeintr\u00e4chtigungen durch &#8222;toxische&#8220; Einwirkungen zustande kamen, z.B. durch Ver\u00e4tzungen in Folge der fr\u00fcheren Eins\u00e4tze.<\/p>\n<p>Seit 1984 ist der SEK-Beamte als &#8222;polizeidienstunf\u00e4hig&#8220; entlassen. Anerkannt wurden die Unf\u00e4lle zwar, ein finanzieller Unfallausgleich jedoch abgelehnt. Im August 1990 hat er einen daraufhin angestrengten Proze\u00df auf Bewilligung einer Unfallf\u00fcrsorge verloren.<br \/>\nWir dokumentieren das Urteil.<\/p>\n<p><strong>Tatbestand:<\/strong><\/p>\n<p>Der 1941 geborene Kl\u00e4ger stand seit dem 05. Oktober 1959 im Polizeidienst des Beklagten. Mit Ablauf des 31. Juli 1984 wurde er auf eigenen Antrag als Polizeihauptmeister wegen Polizeidienstunf\u00e4higkeit in den Ruhestand versetzt.<\/p>\n<p>Unter dem 07. Juni 1982 erstattete der Kl\u00e4ger zwei schriftliche Unfallmel-dungen, die sich auf dienstliche Ereig-nisse vom 19. November 1980 und 07. November 1981 bezogen. In beiden F\u00e4llen sei er bei Eins\u00e4tzen als Angeh\u00f6riger des Sondereinsatzkommandos des Polizeipr\u00e4sidenten Dortmund &#8222;erheblich am Kopf und an der Kleidung mit Reizstoff bespr\u00fcht&#8220; worden. Bei den Reizstoffen handelt es sich um das Tr\u00e4nengas Chloracetophenon (CN), das mit dem Reiz-stoffspr\u00fchger\u00e4t 1 (RSG 1) verspr\u00fcht worden war. Als &#8222;Art der Verletzung&#8220; gab der Kl\u00e4ger jeweils an: &#8222;Ger\u00f6tete Bindeh\u00e4ute, tr\u00e4nende und anf\u00e4nglich geschlossene Augen, erheblich eingeschr\u00e4nkte Sehf\u00e4higkeit, starker Schmerz in den Augenh\u00f6hlen und im Gesamtbereich des Kopfes&#8220;. Wegen der Unfallmeldungen im einzelnen wird auf Bl. 17 ff. der Beiakte (BA) Heft 3 Bezug genommen.<\/p>\n<p>Durch Bescheid vom 31. August 1982 erkannte der Polizeipr\u00e4sident Dortmund die &#8222;Unf\u00e4lle vom 19.11.1980 und 07.11.1981, bei denen es sich jeweils um eine augenblickliche Beeintr\u00e4chtigung der Sehf\u00e4higkeit handelte&#8220;, als Dienstunf\u00e4lle an; von der &#8222;f\u00f6rmlichen Untersuchung&#8220; der Unf\u00e4lle wurde &#8222;abgesehen, da nach der Verordnung f\u00fcr die Polizei (NW) 940\/1 &#8218;Ausbildung und Einsatz mit dem Reizstoffspr\u00fchger\u00e4t 1 (RSG 1)&#8216; dienstbeeintr\u00e4chtigende Dauersch\u00e4den voraussichtlich nicht zu erwarten sind&#8220;; eine &#8222;Erwerbsminde-rung im Sinne des\u00a0\u00a0 35 BeamtVG, die den An-spruch auf Zahlung eines Unfallaus-gleichs zur Folge h\u00e4tte&#8220;, liege nicht vor. Mit seinem Widerspruch vom 10. September 1982 beanstandete der Kl\u00e4ger, da\u00df der Polizeipr\u00e4sident Dort-mund eine im Rahmen des\u00a0\u00a0 35 BeamtVG anspruchsausl\u00f6sende Er-werbsminderung verneint habe; \u00fcber die &#8222;jeweils augenblickliche Beein-tr\u00e4chtigung der Sehf\u00e4higkeit aufgrund der sch\u00e4digenden Ereignisse&#8220; hinaus sei &#8222;eine weitere Beeintr\u00e4chtigung der Sehf\u00e4higkeit&#8220; zu verzeichnen gewe-sen. Der Regierungspr\u00e4sident Arns-berg wies den Widerspruch nach Ein-holung einer Stellungnahme des Poli-zei\u00e4rztlichen Dienstes in Dortmund durch Wi-derspruchsbescheid vom 21. Mai 1984 als unbegr\u00fcndet zur\u00fcck.<\/p>\n<p><strong>Stechende Schmerzen<\/strong><\/p>\n<p>Mit seiner rechtzeitig erhobenen Kla-ge macht der Kl\u00e4ger geltend: Nach-dem er mit dem Reizgas aus dem RSG 1 in Ber\u00fchrung gekommen sei, h\u00e4tten sich sofort stechende Schmerzen und eine akute Sehbeeintr\u00e4chtigung einge-stellt. Nach den vorgeschriebenen Sp\u00fclungen h\u00e4tten die akuten Wir-kungen nachgelassen; im Laufe der Zeit habe sich aber herausgestellt, da\u00df sein Sehverm\u00f6gen gemindert sei. Der Beklagte habe es &#8211; als sein Dienstherr &#8211; vor Einf\u00fchrung des Kampfstoffes CN unterlassen, &#8222;exakte wissen-schaftliche Untersuchungen des Reiz-stoffspr\u00fchger\u00e4tes und der darin ver-wandten Chemikalien durchzuf\u00fch-ren&#8220;. Er habe damit &#8222;eine Gefahren-quelle geschaffen, die allein daraus resultiert, da\u00df chemische Kampfstoffe \u00fcblicherweise zu Gesundheitsbeein-tr\u00e4chtigungen f\u00fchren m\u00fcssen&#8220;; des-halb treffe ihn (den Beklagten) auch die Beweislast, wenn insoweit Kausa-lit\u00e4tsfragen nicht (oder noch nicht) zu kl\u00e4ren seien.<\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger verweist auf das vom Institut f\u00fcr Aerobiologie der Fraunhofer Gesellschaft ver\u00f6ffentlichte Gutachten des Dr. med. Gerhard Schreiber, Grafschaft, zur Frage der &#8222;Unbedenk-lichkeit der Verwendung des Reizstof-fes CS&#8220; und auf die Stellungnahme des Prof. Dr. Otto Wassermann, Di-rektor der Abteilung Toxikologie des Klinikums der Christian-Albrechts-Universit\u00e4t Kiel, vom 19. Oktober 1982 &#8222;zur Einf\u00fchrung von CS in Schleswig-Holstein&#8220;, die sich in Ab-lichtungen in der BA Heft 3 befinden (Bl. 96 ff.). Er bemerkt dazu, da\u00df eine augenfach\u00e4rztliche Begutachtung nicht ausreiche, sondern da\u00df ein Toxi-kologe, etwa Prof. Dr. Wassermann, zu Rate gezogen werden m\u00fcsse.<\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger beantragt,<\/p>\n<p>den Beklagten unter \u00c4nderung des Be-scheides des Polizeipr\u00e4sidenten Dort-mund vom 31. August 1982 und Auf-hebung des Widerspruchbescheides des Reigerungspr\u00e4sidenten Arnsberg vom 21. Mai 1984 zu verpflichten, die bei ihm vorliegende dauernde Be-eintr\u00e4chtigung der Sehf\u00e4higkeit als Dienstunfallfolge anzuerkennen und ihm einen Unfallausgleich unter Zugrundelegen einer Minderung der Erwerbsf\u00e4higkeit um mindestens 60 v.H. zu gew\u00e4hren.<br \/>\nDer Beklagte beantragt Klageabweisung und meint: Nachdem in seinem Auftrage vom Direktor der Universit\u00e4tsaugenklinik D\u00fcsseldorf Prof. Dr. Pau unter dem 20. September 1984 erstatteten augenfach\u00e4rztlichen Gutachten und den gutachterlichen \u00c4u\u00dferungen des Leiters der Abteilung f\u00fcr Experimentelle Ophthalmologie der Medizinischen Einrichtungen der Uni-versit\u00e4t Bonn, Prof. Dr. Otto Hockwin, vom 08. November 1985 und 06. Februar 1987 sowie nach den Sachdarstellungen der bei den dienstlichen Ereignissen vom 19. November 1980 und 07. November 1981 beteiligten Beamten, BA Heft 8, lasse sich ein Ursachenzusammenhang zwischen der Augenerkrankung des Kl\u00e4gers und diesen Ereignissen nicht feststellen. Der Kl\u00e4ger trage nach der Rechtsprechung die Beweislast, zumal er die notwendigen Ermittlungen durch sei-ne sp\u00e4ten Unfallmeldungen wesentlich erschwert habe. Wegen der vom Beklagten angef\u00fchrten gutachterlichen Stellungnahmen bezieht sich die Kam-mer auf Bl. 37 ff. der Ge-richtsakten sowie auf die BAn Hefte 7 und 9.<br \/>\nEntscheidungsgr\u00fcnde<br \/>\nDie Klage hat keinen Erfolg.<\/p>\n<p>Bedenken gegen die Zul\u00e4ssigkeit des Klagebegehrens bestehen nicht. Insbe-sondere kann durch feststellenden Verwaltungsakt eigens dar\u00fcber entschieden werden, ob ein bestimmtes einzelnes Leiden Folge eines als Dienstunfall anerkannten Ereignisses ist.<\/p>\n<p>Die Klage ist aber nicht begr\u00fcndet.<\/p>\n<p>Die Kammer geht von dem augenfach\u00e4rztlichen Gutachten des Direktors der Universit\u00e4ts-Augenklinik D\u00fcsseldorf Prof. Dr. Pau vom 20. September 1984 aus, gegen das der Kl\u00e4ger substantiierte Einw\u00e4nde nicht erhoben hat und zu dem er zun\u00e4chst bemerkt hatte, die Einholung eines weiteren Gutachtens er\u00fcbrige sich danach (Schriftsatz vom 01. Februar 1985). Prof. Dr. Pau, ein herausragender Fachmann auf dem Gebiete der Augendiagnostik, ist aufgrund einer ausf\u00fchrlichen ambulanten augen\u00e4rztlichen Untersuchung des Kl\u00e4gers zu folgenden Ergebnissen gelangt:<\/p>\n<p>&#8211; Eine geringe Weitsichtigkeit mit Astigmatismus und ein Netzhautforamen (vernarbt) im rechten Auge h\u00e4tten &#8222;nichts mit den Folgen einer Tr\u00e4-nengasver\u00e4tzung zu tun&#8220;.<\/p>\n<p>&#8211; Die verminderte Tr\u00e4nensekretion und die vorderen subkapsul\u00e4ren Lin-sentr\u00fcbungen beider Augen stellten dagegen &#8222;durchaus denkbare Folgeer-krankungen milder Ver\u00e4tzungen&#8220; dar. &#8222;Wissenschaftlich kl\u00e4ren&#8220; lasse sich der &#8222;denkbare Zusammenhang&#8220; in diesen F\u00e4llen nicht.<\/p>\n<p>&#8211; Das Sehverm\u00f6gen des Kl\u00e4gers sei durch die vorderen subkapsul\u00e4ren Linsentr\u00fcbungen (Rindenkatarakte) &#8222;kaum beeintr\u00e4chtigt&#8220;. Beidseits liege ein &#8222;nahezu volles Sehverm\u00f6gen von 0,9 vor&#8220;.<br \/>\nGutachten<\/p>\n<p>Die vom Beklagten danach eingeholten gutachterlichen \u00c4u\u00dferungen des Leiters der Abteilung f\u00fcr Experimentelle Ophthalmologie der Medizinischen Einrichtungen der Universit\u00e4t Bonn Prof. Dr. Otto Hockwin haben zu folgenden Einsichten gef\u00fchrt:<br \/>\n&#8211; Gutachten vom 08. November 1985: Die bei dem Kl\u00e4ger infolge der von Prof. Dr. Pau festgestellten Linsentr\u00fc-bungen aufgetretenen Sehst\u00f6rungen k\u00f6nnten &#8222;aufgrund der biochemischen Untersuchungen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Folge einer einmaligen oder wiederholten Exposition gegen\u00fcber CN-Gas &#8230; sein, falls dabei im Kammerwasser des Auges Chloracetophenonkonzentrationen \u00fcber 0,0003 mg\/Kammervo-lumen (ca. \u00bb 10-5 mol\/l) aufgetreten sind&#8220;.<\/p>\n<p>&#8211; &#8222;Bericht&#8220; vom 06. Februar 1987: Unter den von ihm (Hockwin) gew\u00e4hlten in vitro-Versuchsbedinungen an Schweinehornh\u00e4uten in Verbindung mit einer hochempfindlichen Methode habe keine Penetration von 2-Chloracetophenon in das Augeninnere (Kammerwasser) nachgewiesen werden k\u00f6nnen. Die methodisch-ana-lytischen Voraussetzungen h\u00e4tten mit Sicherheit ausgereicht, um die unter anderen Voraussetzungen ermittelte Linsensch\u00e4digungskonzentration von 10-5 mol\/l im Kammerwasser zu erfassen.<\/p>\n<p>In Anbetracht des in dem vorerw\u00e4hnten &#8222;Bericht&#8220; referierten Ergebnisses ist der Nachweis eines Kausalzusammenhanges zwischen den von Prof. Dr. Pau diagnostizierten Beeintr\u00e4chtigungen des Kl\u00e4gers und den dienstlichen Ereignissen vom 19. November 1980 und 07. November 1981 nicht zu f\u00fchren, so da\u00df auf sich beruhen kann, ob die im Gutachten vom 08. November 1985 herausgestellte &#8222;Schwellendosis&#8220; nach Lage der Din-ge \u00fcberhaupt erreicht werden konnte, was aufgrund der (naturgem\u00e4\u00df wenig pr\u00e4zisen) zudem Sachdarstellungen in BA Heft 8 jedenfalls kaum verifi-zierbar gewesen w\u00e4ren.<\/p>\n<p>Die vom Kl\u00e4ger angef\u00fchrten medizinischen \u00c4u\u00dferungen stehen dem nicht entgegen. Dies gilt namentlich im Blick auf die Stellungnahmen des Prof. Dr. Wassermann, der einerseits das sog. &#8222;Frauenhofer-Gutachten&#8220; als &#8222;wegen zahlreicher M\u00e4ngel wissenschaftlich nicht haltbar&#8220; kennzeichnet, andererseits einr\u00e4umt, da\u00df &#8222;hinsicht-lich Linsensch\u00e4digungen durch CN\/ CS in der Literatur au\u00dfer-ordentlich wenig Hinweise zu finden&#8220; seien (s. BA Heft 3, Bl. 96). Die Feststellung Prof. Wassermanns, da\u00df &#8222;die aus Tierversuchen verf\u00fcgbaren wenigen Daten &#8230; f\u00fcr eine sichere toxi-kologische Bewertung&#8220; nicht ausreichten, findet sich in seiner Stellungnahme vom 19. Oktober 1982; die Solidarit\u00e4t des sp\u00e4teren experimentellen Vorgehens, zu dem sich Prof. Dr. Hockwin aus Anla\u00df der Begutachtung des vorliegenden Falles schlie\u00dflich entschlossen hat, wird hierdurch nicht ber\u00fchrt. Die Einholung eines weiteren Gutachtens, etwa eines Toxikologen, scheidet f\u00fcr die Kammer schon deshalb aus, weil sich der Sachverhalt (letztlich auch infolge der recht sp\u00e4ten Unfallmeldungen des Kl\u00e4gers) nicht mehr in einer Weise aufkl\u00e4ren l\u00e4\u00dft, da\u00df ein Sachverst\u00e4ndiger hierauf &#8211; gegebenenfalls mit einem f\u00fcr den Kl\u00e4ger positiven Ergebnis &#8211; \u00fcberzeugend aufbauen k\u00f6nnte. In \u00dcbereinstimmung mit dem Oberver-waltungsgericht,<\/p>\n<p>vgl. Beschlu\u00df vom 10. April 1990<br \/>\n&#8211; 6 A 2741\/86 -, m. w. N.,<\/p>\n<p>ist die Kammer der Auffassung, da\u00df hier etwa verbliebene Unklarheiten oder Beweisschwierigkeiten zu Lasten des Kl\u00e4gers gehen. Soweit dieser dem Beklagten als seinem Dienstherrn eine F\u00fcrsorgepflichtverletzung vorwirft, geht dies fehl. Der Beklagte hat im Schriftsatz vom 11. September 1985, auf den insoweit, um Wiederholungen zu vermeiden, verwiesen wird, im Einzelnen dargelegt, da\u00df die nach der Rechtslage erforderlichen Untersuchungen vor der Zulassung der Reizstoffe CN und CS in der Bundesrepublik Deutschland durchgef\u00fchrt worden seien. Es kann deshalb dahinstehen, ob sich eine etwaige F\u00fcrsorgepflichtverletzung des Beklagten rechtlich da<br \/>\nhin auswirken k\u00f6nnte, da\u00df sich die Beweislast umkehrte.<\/p>\n<p>Az: 1 K 2261\/84<\/p>\n<p>Nur der Vollst\u00e4ndigkeit halber sei darauf hingewiesen, da\u00df der Kl\u00e4ger mit seinem Unfallausgleichsbegehren auch dann keinen Erfolg haben k\u00f6nn-te, wenn man die von Prof. Dr. Pau als &#8222;denkm\u00f6gliche&#8220; Folgeerscheinun-gen &#8222;mit den Ver\u00e4tzungen&#8220; herausge-stellten Sehbeeintr\u00e4chtigungen des Kl\u00e4gers als Dienstunfallfolgen ans\u00e4he. W\u00fcrdigt man n\u00e4mlich, da\u00df dieser Gutachter dem Kl\u00e4ger &#8222;beidseits &#8230; ein nahezu volles Sehverm\u00f6gen&#8220; bescheinigt hat, so scheidet die Annahme einer mindestens 25-prozentigen dienstunfallbedingten Minderung der Erwerbsf\u00e4higkeit im allgemeinen Erwerbsleben aus (s. S. 35 Abs. 1 Satz 2 BeamtVG).<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In Nordrhein-Westfalen hat ein Polizeibeamter, Mitglied eines SEK gegen seinen Dienstherrn geklagt, um zwei CN-Kontakte<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,43],"tags":[],"class_list":["post-4191","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-037"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/4191","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=4191"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/4191\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=4191"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=4191"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=4191"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}