{"id":4229,"date":"1990-09-27T21:44:59","date_gmt":"1990-09-27T21:44:59","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=4229"},"modified":"1990-09-27T21:44:59","modified_gmt":"1990-09-27T21:44:59","slug":"literatur-rezensionen-und-hinweise-16","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=4229","title":{"rendered":"Literatur: Rezensionen und Hinweise"},"content":{"rendered":"<h4>B\u00fccher und Zeitschriftenartikel zur DDR<\/h4>\n<p>Kr\u00fcger, Waltraud:<br \/>\nAusreiseantrag, im PULS-Verlag, Magdeburg, 1990<br \/>\nBeschrieben wird die Entfremdung zwischen einer Frau aus der DDR und &#8222;ihrem Staat&#8220; sowie die daraus folgende Leidensgeschichte bis hin zur Ausreise im Jahre 1981. Diese Entfremdung beginnt, als die Familie der Frau bei einem Autounfall Reisenden aus dem Westen hilft. Diese Hilfe wird von der STASI als &#8222;feindliche Kontaktaufnahme&#8220; ausgelegt. Bei ihren Ausreiseantr\u00e4gen erh\u00e4lt die Autorin Unterst\u00fctzung aus dem Westen: von L\u00f6wenthals ZDF-Magazin, &#8222;Hil-ferufe von dr\u00fcben&#8220; und der Interna-tionalen Gesellschaft f\u00fcr Menschen-rechte. Die entsprechenden Presse-kampagnen in den Westmedien haben die Ausreise sicher nicht beschleunigt, eher die ansonsten auf Diskretion bedachten Bem\u00fchungen der Bundesre-gierung und des Rechtsanwalts Vogel behindert. Doch aus der naiven Perspektive der Autorin stellen sich die Anstrengungen der kalten Krieger als einziger Rettungsanker dar. Und in der Tat: die Repression der STASI, bis hin zu psychiatrischer Einweisung und &#8222;medizinischer&#8220; Folter sind un-entschuldbar, ganz gleich in welcher politischen Konstellation. Wohl ist das Buch, das zuerst 1989 im K\u00f6lner Markus Verlag erschien, ein authentisches Dokument gravierender Men-schenrechtsverletzungen, doch das Vorwort des Figaro-Journalisten Pica-per, die abgegriffene Polemik der Bildunterschriften und das relativ sp\u00e4-te Erscheinen zu einem politisch &#8222;g\u00fcnstigen&#8220; Zeitpunkt schw\u00e4chen sei-ne Glaubw\u00fcrdigkeit. Um so dringli-cher ist es heute, die Vorw\u00fcrfe gegen die Bezirksgewaltigen in Magdeburg wenigstens im Nachhinein zu kl\u00e4ren. (BG)<!--more--><\/p>\n<p>Schnauze! Ged\u00e4chtnisprotokolle 7. und 8.Oktober 1989, Berlin, Leipzig, Dresden; Berliner Verlags-Anstalt Union 1990<br \/>\nIm Vorwort begr\u00fcndet Heinrich Fink, Rektor der Berliner Humboldt-Universit\u00e4t mit Erich Fried, warum es wichtig ist, die Ereignisse jener Tage im Ged\u00e4chtnis zu behalten: &#8222;Denn ich kann nicht denken, ohne mich zu erinnern, denn ich kann nicht wollen, ohne mich zu erinnern.&#8220; Die Demonstrationen gegen die 40-Jahr-Feier des SED-Staates am 07. und 08. Oktober waren auf Weisung von MfS-Minister Mielke von der Vopo und der STASI mit Kn\u00fcppeleien und Massenverhaf-tungen aufgel\u00f6st worden. Die Ged\u00e4chtnis-Protokolle von Demonstran-ten und Passanten verdeutlichen die Emp\u00f6rung derjenigen, die von sich aus immer friedlich geblieben waren und deswegen die brutalen \u00dcbergriffe als vollkommen unbegr\u00fcndet und ab-surd erleben mu\u00dften. (BG)<\/p>\n<p>Hannes Bahrmann, Peter-Michael Fritsch:<br \/>\nSumpf &#8211; Privilegien, Amtsmi\u00dfbrauch, Schiebergesch\u00e4fte, LinksDruck Verlag, Berlin 1990<br \/>\nKaum da\u00df der Spuk zu Ende ist, haben Bahrmann und Fritsch schon ein Buch dar\u00fcber herausgebracht: die windigen Gesch\u00e4fte der &#8222;Kommerziel-len Koordination&#8220; des Alexander Schalck-Golodkowski werden darin beschrieben. Viele spannenden Fakten wurden zusammengetragen, aber es fehlt vielfach eine schl\u00fcssige Erkl\u00e4-rung, welchen Sinn die aufgezeigten Winkelz\u00fcge hatten. Dem westlichen Auge erscheint vieles als ganz gew\u00f6hnliche kapitalistische Transaktion, obwohl mich zun\u00e4chst wunderte , da\u00df \u00fcberall die STASI beteiligt war. Je-doch, die Gesch\u00e4fte haben gegen das westliche Technologie-Embargo (Co-com-Liste), gegen die Au\u00dfenhan-dels-gesetze der DDR und offenbar gegen die sozialistische Moral versto\u00dfen &#8211; deshalb war Konspiration erforder-lich. Deshalb ist auch die Emp\u00f6rung der Autoren verst\u00e4ndlich, die diese Moral als DDR-B\u00fcrger Tag f\u00fcr Tag eingebleut bekamen. In der Emp\u00f6rung werden aber die Vorw\u00fcrfe vermischt: wurde mit den Devisen-Gesch\u00e4ften nun die DDR-Wirtschaft ausgeblutet oder im Gegenteil notd\u00fcrftig geflickt? Hat Schalck den seit ca. 1980 drohenden Zusammenbruch der Wirt-schaft durch seine Umschuldungsk\u00fcn-ste wirksam hinausgez\u00f6gert? Oder dienten die Milliarden-Gewinne vor allem den Privilegien der SED-Bon-zen? Die Feststellung allein, da\u00df die b\u00fcrokratischen Entscheidungsprozedu-ren der Planwirtschaft umgangen wur-den, beweist nur de-ren Starrheit. Die Tatsache, da\u00df Schalck-Golodkowski dabei keine buchhalterische Akribie walten lie\u00df, beweist eher seine Cle-verne\u00df, verglichen z.B. mit von Brauchitsch, der alle Bestechungsgelder der Flick-Aff\u00e4re fein s\u00e4uberlich auflistete.<\/p>\n<p>Auch bei den Quellen sind Zweifel anzumelden. Journalistisch geschrieben, verzichtet das Buch auf Fu\u00dfnoten, aber auch auf n\u00e4here Hinweise im Text. Im Vorwort werden die ausgewerteten Zeitschriften genannt: von der sich seri\u00f6s gebenden ZEIT bis zum unseri\u00f6sen WIENER, kunterbun-tes Rauschen des Bl\u00e4tterwaldes. Schlie\u00dflich wird noch ein BND-Doku-ment zitiert, das allerhand Ger\u00fcchte gegen die SED bzw. PDS lanciert. Die h\u00f6chste aller Sch\u00e4tzungen \u00fcber das SED-Auslandsverm\u00f6gen stammt bezeichnenderweise ebenfalls vom BND: es soll 100 Milliarden DM betragen. Doch manches wird schon stimmen von der Vielzahl illustrer Be-hauptungen. Doch bei alldem gilt: Vor weiterem Gebrauch eingehend pr\u00fcfen! (BG)<\/p>\n<h4>Schwerpunktheft<\/h4>\n<p>Ein Jahr nach der Wende: ein Schwerpunktheft mit Blick auf die Volkspolizei der DDR, Die Polizei, Heft 10\/ 1990<br \/>\nAls der Artikel des letzten DDR-Innenministers Diestel in der &#8222;Polizei&#8220; erschien, war die Volkspolizei schon nicht mehr Volkspolizei. Weitere Au-toren: Rolf Gruner &#8211; Prorektor der Hochschule des Inneministeriums, Volkspolizeirat Schwandt aus Berlin und Robert Harnischmacher aus M\u00fcnster. (HB)<br \/>\nFelfe, Heinz: Eine schwere Geburt &#8211; Das Reichskriminalpolizeigesetz vom 21. Juli 1922 &#8211; Geschichte und historische Lektion, in: Kriminalistik 8-9\/90<br \/>\nGelegentlich zeigt sich die Realit\u00e4t noch um vieles absurder, als es sich erfinden lie\u00dfe, denn niemand w\u00fcrde es glauben wollen. Just so verh\u00e4lt es sich mit dem Beitrag von Heinz Felfe in Kriminalistik.<br \/>\nDabei ist es nicht der Beitrag als solcher, der eine W\u00fcrdigung durch CI-LIP erfordert, sondern der Verfasser. Zun\u00e4chst mag man den Augen nicht trauen, wenn man beim ersten Sichten unter der Rubrik &#8222;Polizeigeschichte&#8220; auf Felfe st\u00f6\u00dft:<br \/>\n1936 Eintritt in den SS-Motor-Sturm; 1941 Dienstantritt im Reichssicher-heitshauptamt (RSHA); 1949 Arbeitsaufnahme f\u00fcr den russischen KGB; 1951 Eintritt in die &#8222;Organisation Gehlen&#8220;, den Vorl\u00e4ufer des Bundes-nachrichtendienstes (BND); 1961 Verhaftung; 1963 Verurteilung zu 15 Jahren Haft; 1969 Austausch und \u00dcbertritt in die DDR; seitdem T\u00e4tigkeit als Hochschullehrer an der Humboldt-Universit\u00e4t in Ost-Berlin. Das sind die Daten, die sich spontan mit dem Namen Felfe verbinden.<br \/>\nNeugierig geworden sucht man nun nach der redaktionellen Vorbemerkung f\u00fcr den ungew\u00f6hnlichen Gastautoren. Vergebens! Sollte es tats\u00e4chlich einen Namensvetter geben? Ein Fotovergleich mit Felfes Selbstbekenntnis von 1985, &#8222;Im Dienst des Gegners&#8220;, vertreibt diese Zweifel: Felfe ist Felfe!<br \/>\nDieser Zusammenhang sollte der Redaktion von Kriminalistik tats\u00e4ch-lich nicht aufgefallen sein? In diesem Mo-ment f\u00e4llt der Blick auf die Einleitung zu Felfes Artikel:<br \/>\n&#8222;Nun weisen solcherart Einfaltspinsel jede Art von Torheit weit von sich, reklamieren allenfalls sachliche Zw\u00e4n-ge&#8220;.<br \/>\nEine vorgezogene Amnestie also f\u00fcr den dreifach gewendeten Felfe. Nun ja, inhaltlich sind sich die Polizeifachleute h\u00fcben und dr\u00fcben bei der Beurteilung des Reichskriminalpolizeigesetzes ohnehin stets einig gewesen. (OD)<\/p>\n<p>Howorka, Horst:<br \/>\nZur Situation der Kriminalistik in der fr\u00fcheren DDR. Abgrenzung nach Westen hatte Konsequenzen, in: Kriminalistik 11\/1990, S. 600-603<br \/>\nIn der DDR wurde im Unterschied zur BRD das Fach Kriminalistik an den Universit\u00e4ten und nicht an einer polizeilichen Fachhochschule gelehrt. Die DDR-Kriminalistik bezieht sich \u00fcbrigens auf dieselben &#8222;V\u00e4ter&#8220; wie die bundesdeutsche (Hans Gro\u00df u.a.). Das Beiwort &#8222;sozialistisch&#8220;, mit dem sie sich schm\u00fcckte, scheint insofern keinen wesentlichen Einflu\u00df auf die Konzeption kriminalpolizeilichen Denkens gehabt zu haben. (HB)<br \/>\nOrganisierte Kriminalit\u00e4t und verdeckte Methoden<br \/>\nPeters, Butz:<br \/>\nDie Absahner. Organisierte Kriminalit\u00e4t in der Bundesrepublik, Reinbek (Rowohlt) 1990<br \/>\nJournalistische Arbeiten \u00fcber Kriminalit\u00e4t haben oft einen gro\u00dfen Nach<br \/>\nteil: Um die Aufmerksamkeit des Lesers zu erregen, m\u00fcssen ihre F\u00e4lle ins Gewand eines Krimis gesteckt werden. Die Gef\u00e4hrlichkeit der T\u00e4ter wird \u00fcberh\u00f6ht, eine k\u00fchle distanzierte Analyse ist so gut wie unm\u00f6glich. Dies gilt auch f\u00fcr Butz Peters, bei dem diese Krankheit schon in den ersten Zeilen steckt. Da\u00df der Autor viel Literatur verarbeitet hat, mag man ihm zugestehen. Es gibt aber keinen Grund, warum Journalisten nicht gef\u00e4lligst auch ihre Quellen zitieren sollten, um dem Leser eine \u00dcberpr\u00fcfung zu erm\u00f6glichen. Die &#8222;Experten&#8220; in Sachen OK, die sich in Peters&#8216; Buch die Klinke in die Hand geben, und die Literatur, die er zitiert, sind dabei recht einseitig. Die Quellen und Abbildungen entspringen mehrheitlich bei der Polizei. In deren und der IMK Forderungen m\u00fcndet dann auch der Strom der Darstellung. Statt aus zweiter Hand zu lesen, sollten sich die Leser besser gleich die Originale be-schaffen. Weit interessanter als Peters&#8216; Halbkrimi ist n\u00e4mlich die von ihm mehrfach angef\u00fchrte BKA-Studie von Rebscher und Vahlenkamp. (HB)<\/p>\n<p>Rebscher, Erich\/ Vahlenkamp, Werner:<br \/>\nOrganisierte Kriminalit\u00e4t in der Bundesrepublik Deutschland, BKA-For-schungsreihe, Sonderband, Wiesbaden 1988<br \/>\nRebscher und Vahlenkamp haben Kri-minalbeamte aus den f\u00fcr &#8222;Organisierte Kriminalit\u00e4t&#8220; zust\u00e4ndigen Dienststel-len interviewt. Das Ergebnis der Be-fragung m\u00fc\u00dfte eigentlich zur Revidie-rung der \u00fcblicherweise vertre-tenen Auffassungen \u00fcber die Struktur von kriminellen Organisationen f\u00fch-ren. Diese sind n\u00e4mlich, glaubt man den Autoren und den Befragten, in der BRD nur selten mit der Mafia ita-lienischen Zuschnitts zu verglei-chen. Hier handelt es sich nur am Rande um hierarchisch strukturierte Banden, an deren Spitze ein Pate steht, sondern vielmehr um Netzwerke, wie sie auch im legalen Gesch\u00e4ft zu finden sind. Eine der Folgen des falschen Bildes \u00fcber die OK ist denn auch, da\u00df der Versuch, diese Netzwerke mit Hilfe des   129 StGB (kriminelle Vereini-gungen) zu verfolgen meist scheitert. Interessant an dieser Schrift ist des-halb weniger die Palette an Forde-rungen, mit der die Autoren nur die Liste der IMK wiederholen, sondern die spannende Analyse. (HB)<\/p>\n<p>D\u00f6rmann, Uwe\/ Koch, Karl-Friedrich\/ Risch, Hedwig\/ Vahlenkamp, Werner:<br \/>\nOrganisierte Kriminalit\u00e4t- Wie gro\u00df ist die Gefahr? Expertenbefragung zur Entwicklung der Organisierten Kriminalit\u00e4t in der Bundesrepublik vor dem Hintergrund des zusammenwachsenden Europa, BKA-Forschungsreihe, Sonderband, Wiesbaden 1990<br \/>\nVerglichen mit der oben besprochenen Schrift ist die neue Ver\u00f6ffentlichung des BKA schlicht mi\u00dflungen. Befragt wurden hier nicht mehr nur Polizeibeamte, die aus ihren Erfahrungen den Gegenstand ihrer Ermittlungen darstellen, sondern 26 Experten  aus Polizei, Medien, Wissenschaft und Justiz. Anstatt aber die verschiedenen Auffassungen und Begr\u00fcndungen, die dieser Kreis vortr\u00e4gt, dem Leser kundzugeben, werden hier standardisierte Frageb\u00f6gen auch statistisch ausgewertet, um das in den einzelnen Berufsgruppen vorherrschende Bild \u00fcber Stand, Gef\u00e4hrlichkeit, Entwicklungstendenzen und Bek\u00e4mpfungsm\u00f6glichkeiten der OK zu ermitteln. Da\u00df bei der Liste der Befragten das Ergebnis im wesentlichen polizeiliche Auffassungen best\u00e4tigt, ist nicht weiter verwunderlich. Wieviel interessanter w\u00e4re da eine gute Literaturstudie gewesen! (HB)<\/p>\n<p>Beck, Axel:<br \/>\nBek\u00e4mpfung der Organisierten Kriminalit\u00e4t speziell auf dem Gebiet der Rauschgiftkriminalit\u00e4t unter besonderer Ber\u00fccksichtigung der V-Mann-Problematik, Frankfurt (Peter Lang Verlag) 1990<br \/>\nDiese Dissertation ist vor allem deshalb interessant, weil sie die Arbeit der Polizei mit V-Leuten und Verdeckten Ermittlern darstellt und sich dabei nicht nur am juristischen Ger\u00fcst aufh\u00e4lt, das Gegenstand der meisten deutschen Arbeiten auf diesem Gebiet ist. Ein Ergebnis Becks ist dabei der schleichende Verbrauch verdeckter Methoden der Polizei und ihr vorsich-tiger werdender Umgang mit diesen Mitteln. (HB)<\/p>\n<p>St\u00e4ndige Konferenz der Innenminister und -Senatoren:<br \/>\nOrganisierte Kriminalit\u00e4t in Europa. Internationale Expertentagung der IMK an der Polizei-F\u00fchrungsakademie M\u00fcnster am 15.3.1990, Stuttgart (Dorotheenstr. 6, 7000 Stuttgart 1), Juni 1990<br \/>\nReferate der Teilnehmer u.a. aus der BRD, Italien, USA, Frankreich, Gro\u00dfbritannien und der Schweiz. Die Brosch\u00fcre mu\u00df im Zusammenhang der Diskussion um Schengen und die Verrechtlichung verdeckter Ermittlun-gen in den Polizeigesetzen und der StPO hierzulande gesehen werden. (HB)<\/p>\n<h4>Historisches<\/h4>\n<p>Steinborn, Norbert\/ Schanzenbach, Karin:<br \/>\nDie Hamburger Polizei nach 1945 &#8211; Ein Neuanfang, der keiner war, Hamburg (Verlag Heiner Biller) 1990<br \/>\nW\u00e4hrend in den letzten Jahren die Zahl der Arbeiten zur Polizeigeschichte der Weimarer Republik gewachsen ist, ist die Polizeigeschichte der Bundesrepublik noch immer ein nahezu unbeackertes Feld. So ist es umso erfreulicher, da\u00df Steinborn, der bereits an der Studie &#8222;Parteisoldaten &#8211; Die Hamburger Polizei im Dritten Reich&#8220; (Hamburg 1987) mitgearbeitet hat, zusammen mit Karin Schanzenbach die Chance ergriff, die Lokalgeschichte der Hamburger Polizei bis zu Beginn der 60er Jahre fortzuschreiben. Das Ergebnis ist mehr als eine Lokalgeschichte. Die Entwicklung der Polizei Hamburg zwischen 1945 &#8211; 62 ist exemplarisch f\u00fcr die Entwicklung der bundesdeutschen Polizei in dieser Zeitspanne insgesamt. Nach den 5 Jahren des britischen Besatzungsregimes zwischen 1945-50 als eines von au\u00dfen oktroyierten Versuchs, radikal mit staatsautorit\u00e4ren deutschen Polizeistrukturen zu brechen, begann auch in Hamburg eine Phase des Restauration, deren zentraler Bezugspunkt die Bew\u00e4hrung der Polizei in der offenen B\u00fcrgerkriegsschlacht wurde. Da\u00df es auch in Hamburg vorrangig sozialdemokratische Polizeif\u00fchrer waren, die ihren Autoritarismus und ihre Staatsbesoffenheit bei der Neustrukturierung der Polizei ab 1950 austobten, und die die neuen Polizeisoldaten in Gestalt der Bereitschaftspolizei systematisch zur Unterdr\u00fcckung von Arbeitsk\u00e4mpfen einsetzten, hat vielf\u00e4ltige Parallelen zur sozialdemokratischen Polizeipolitik in anderen Bundesl\u00e4ndern. Profiteure dieser Entwicklung waren zum einen Polizisten aus der Nazi-Zeit, die nach 1945 kurzfristig entlassen worden waren, und nun wieder eingestellt wurden sowie jene Polizeif\u00fchrer, die der da-malige GdP-Vorsitzende Kuhlmann &#8222;als verhinderte Bataillonskommandeure&#8220; charakterisierte.<br \/>\nWie die AutorInnen im Vorwort knapp anmerken, gab es erhebliche Behinderungen bei der Arbeit im Hamburger Staatsarchiv. Kritische Polizeigeschichte bleibt unerw\u00fcnscht. Umso erfreulicher ist es, da\u00df ein Hamburger Polizist diese Studie in seinem Verlag publiziert hat. (FW)<\/p>\n<p>Werle, Gerhard:<br \/>\nJustiz-Strafrecht und polizeiliche Verbrechensbek\u00e4mpfung im Dritten Reich, Berlin, New York (Walter de Gruyter), 1988, DM 248,&#8211;<br \/>\nWeyrauch, Walter Otto:<br \/>\nGestapo V-Leute. Tatsachen und Theorie des Geheimdienstes. Untersuchungen zur Geheimen Staatspolizei w\u00e4hrend der nationalsozialisten Herrschaft; Jus Commune. Studien zur Europ\u00e4ischen Rechtsgeschichte, Bd. 41, Frankfurt (Klostermann), 1989<br \/>\nLichtenstein, Heinz:<br \/>\nHimmlers gr\u00fcne Helfer. Die Schutz- und Ordnungspolizei im &#8222;Dritten Reich&#8220;, K\u00f6ln (Bund-Verlag), 1990<\/p>\n<p>Eine kritische Auseinandersetzung mit dem Thema Justiz und Nationalsozialismus fand in der Bundesrepublik bis in die siebziger Jahre hinein kaum statt. In den letzten Jahren h\u00e4ufen sich nun die wissenschaftlichen Studien \u00fcber die NS-Justiz. 1988 erschien Gruchmanns volumin\u00f6ses Werk \u00fcber die Justiz im Dritten Reich 1933 &#8211; 1940, in dem der Historiker und Politikwissenschaftler die Entwicklung einer Justiz &#8222;ohne juristische Skrupel&#8220; (S. 1146) nachzeichnet. Gruchmanns Darstellung warf die Frage nach den normativen Kriterien auf, mit denen die Rechtssch\u00f6pfung, -interpretation und -durchsetzung zu analysieren und zu bewerten w\u00e4ren. Erforderlich sind deshalb nicht zuletzt rechtswissen-schaftliche Arbeiten, die sich mit diesem Thema befassen. Daher ist auch die juristische Habilitationsschrift von Gerhard Werle von Interesse, die &#8222;den Versuch einer \u00fcbergreifenden Interpretation der Strafrechtsentwicklung 1933 bis 1945&#8220; wagt, mit dem Ziel, einen Bezugsrahmen zu formulieren, &#8222;der die Einordnung und Bewertung von Einzelbefunden erm\u00f6glicht.&#8220;(S. 1) Werle hat eine umfassende, kenntnisreiche und detaillierte Rechtsgeschichte des materiellen und formellen Strafrechts pr\u00e4sentiert. Die Darstellung der Gesetze und Verordnungen reicht von der VO des Reichspr\u00e4sidenten zum Schutze des deutschen Volks im Februar 1933 (Nr. 1) \u00fcber das &#8222;Blutschutzgesetz&#8220; von 1935 (Nr. 17), die \u00c4nderungen des RStGB von 1941 (Nr. 39) und das Polenstrafrecht (Nr. 40) bis hin zur Volkssturmstraf-rechtsverordnung vom Februar 1945 (Nr. 56).<\/p>\n<p>Werle bleibt nicht bei einer immanenten Darstellung der Strafrechtsentwicklung stehen. Der gro\u00dfe Vorzug der Arbeit liegt darin, da\u00df die justitielle Strafrechtsentwicklung und -anwendung in ihrem Verh\u00e4ltnis zur &#8222;polizeilichen Verbrechensbek\u00e4mpfung&#8220; analysiert. Warum sich hierbei Strafrecht und Polizei nicht in Recht und Unrecht, Gesetzesnorm und Ma\u00df-nahme trennen lassen, macht Werle detailliert und \u00fcberzeugend deutlich. &#8222;Die polizeiliche Verbrechensbek\u00e4m-pfung ist &#8230; keine &#8218;Perversion&#8216; natio-nalsozialistischen Rechts. Sie liefert vielmehr umgekehrt den bittersten und deutlichsten Beweis f\u00fcr die Orientierung des nationalsozialisti-schen Rechts am &#8222;F\u00fchrerwillen&#8220; (S. 684). In seiner Analyse des &#8222;Rechts der polizeilichen Verbrechensbek\u00e4m-pfung&#8220; zeigt Werle dar\u00fcberhinaus auch, da\u00df die h\u00e4ufigen Konflikte zwi-schen Justiz und Polizei mitnichten ein Ringen um rechtsstaatliche Be-grenzungen darstellten, sondern ein Kampf um Kompetenzen konkurrie-render Beh\u00f6rden waren, der seitens der Justiz mit einer Versch\u00e4rfung des eigenen Instrumentariums gef\u00fchrt wurde. (&#8222;Die Sicherheitsverwahrung biete &#8230; gegen\u00fcber der po-lizeilichen Vorbeugehaft die gr\u00f6\u00dfere Gew\u00e4hr f\u00fcr den Schutz der Allgemeinheit, DStR 1941, zit. FN 128, S. 519). Polizei und Justiz bildeten eine Einheit, wo-bei der gemeinsam verfolgte mate-rielle Zweck des &#8222;Volksschutzes&#8220; die &#8222;Verf\u00fcgbarkeit vergleichbarer &#8218;wirk-samer Mittel&#8216; (erheischte): Unbe-grenzter Zugriff f\u00fcr Polizei und Ju-stiz.&#8220; (S. 634)<\/p>\n<p>Werles Arbeit stellt eine mit gro\u00dfem Gewinn zu lesende und als Fundgrube zu nutzende Geschichte des nationalsozialistischen Rechts der &#8222;Verbre-chensbek\u00e4mpfung&#8220; dar. Als rechtswis-senschaftliche Analyse entt\u00e4uscht die Arbeit jedoch. Herausgearbeitet wird die politische Instrumentalisierung des Rechts, die Frage, welche Spuren die-se denn in den Normen, der Norm-struktur, in der juristischen Methode hinterlassen haben, nicht nur im Na-tionalsozialismus, sondern nach 1945 &#8211; blieben doch die Rechtsinterpreten weitgehend dieselben &#8211; wird um-gangen. Die juristische Methode wird durch die historisierende ersetzt. Nach einer kurzen Auseinandersetzung mit den in der Literatur vorfindlichen me-thodischen Ans\u00e4tzen, die zu Recht als unzureichend kritisiert werden, propagiert Werle als Ausweg eine &#8222;m\u00f6g-lichst umfassende Bestandsaufnahme&#8220;. (S. 54)  Mit dieser deskriptiven Me-thode gelingt es Werle zwar deutlich zu machen, da\u00df das Justizstrafrecht als Ganzes &#8222;substantiell durch natio-nalsozialistische Weltanschauung be-stimmt ist&#8220; (S. 687); die in Teilen noch vorhandene Kontinuit\u00e4t in der Binnenstruktur des Strafrechts (einzel-ner Normen) d\u00fcrfte deshalb auch nicht zur Annahme verleiten, es seien noch gewisse &#8222;rechtsstaatliche Inseln&#8220; im damaligen Recht verblieben, wie dies in der Jurispudenz der f\u00fcnfziger Jahre in ihrem Bem\u00fchen weite Best\u00e4n-de des alten Rechts zu \u00fcbernehmen, getan wurde.<\/p>\n<p>In den f\u00fcnfziger Jahren w\u00e4re eine Habilitation, die nachweist, da\u00df es sich bei dem nationalsozialistischen &#8222;Ver-brechensbek\u00e4mpfungsrecht&#8220; um ein koh\u00e4rentes, die gesamte Struktur des Strafrechts durchdringendes System handelt, bei dem &#8222;im Strafziel &#8218;Schutz der Volksgemeinschaft&#8216; sich justi-tielles &#8218;Urteil&#8216; und polizeiliche &#8218;Ma\u00df-nahme&#8216; (treffen) und ununterscheidbar (werden)&#8220; (S. 731), wohl von keiner juristischen Fakult\u00e4t angenommen werden. Denn solange die Kontinuit\u00e4t nationalsozialistischer und bundesre-publikanischer Richter, Rechtsprofes-soren und Justizbeamter so offenkun-dig war, h\u00e4tte die Fest-stellung Werles eine kritische Auseinandersetzung mit der Justiz des Dritten Reiches erzwun-gen; eine Flucht auf vermeintlich &#8222;rechtsstaatliche Inseln&#8220; w\u00e4re verbaut gewesen.<\/p>\n<p>Heute aber ist die Feststellung, vom &#8222;Gesamtsystem des nationalsozialistischen Verbrechensbek\u00e4mpfungsrecht&#8220; her betrachtet, sei &#8222;der Bruch in der historischen Entwicklung unverkennbar&#8220;, so richtig sie ist, nicht nur banal, heute dient sie wohl vor allem dazu, der Jurispudenz erneut die Aus-einandersetzung mit ihrer eigenen Geschichte als Profession der Normsch\u00f6pfer,-Interpreten und -Systematisierer zu ersparen. Normtextbetrachtung betreffe nicht das geltende Strafrecht, sondern eben nur Normtexte, stellt Werle bei der Darstellung des politischen Strafrechts, wo die Kontinuit\u00e4ten mit dem bundesrepublikanischen nicht zu unterschlagen sind, fest (S. 131). Haben aber nicht die von Werle herausgearbeiteten Leitideen des &#8222;Volksschutzes&#8220;, der &#8222;vorbeugen-den Bek\u00e4mpfung der Volks- und Staatsfeinde&#8220;, in den Normtexten, der Struktur des Strafrechts, in der Rechtsdogmatik tiefe Spuren hinter-lassen; Spuren, die teilweise bis heute fortwirken? Werle widmet diesem Problem in der immanenten juri-stischen Darstellung des NS-Straf-rechts selbst nur wenig Auf-merk-samkeit, kann dies auch kaum bei dem enzyklop\u00e4dischen Charakter seiner Bestandsaufnahme. Die Frage, ob und inwieweit die nationalsozialistischen Rechtsfiguren &#8211; etwa dem in   240 StGB zur Verwerflichkeit mutierten &#8222;gesunden Volksempfinden&#8220;, den &#8222;sch\u00e4dlichen Neigungen&#8220; im Jugend-gerichtsgesetz, der Formel der &#8222;vor-beugenden Verbrechensbek\u00e4mpfung&#8220; &#8211; noch \u00fcber 1945 hinaus normative Wirkung entfaltet haben, wird von Werle als falsche Problemstellung verworfen. Schlie\u00dflich h\u00e4tten durch &#8222;die ver\u00e4nderten Wertungsgrundlagen&#8220; auch textlich gleichgebliebene Vorschriften eine &#8222;Mutation&#8220; erfahren (S. 133).<br \/>\nDer dauernde Verweis auf den Kontext, auf ver\u00e4nderte Wertungsgrundla-gen dient dazu, das Problem der &#8222;Mu-tation&#8220; von der Ebene der mit juri-stischen Mittel und Methoden zumin-dest mitbef\u00f6rderten Rechtsver\u00e4nde-rung auf die Ebene der vorjuristischen Leitmotive und -ideologien zu ver-schieben. Die Figur des &#8222;furchbaren Juristen&#8220; l\u00f6st sich bei Werle in der Begegnung des &#8222;politischen Strafrich-ters&#8220; mit dem &#8222;politischen Polizeirat&#8220; auf (S. 731). Die Lehren aus der Ge-schichte sind f\u00fcr Werle gleichbedeu-tend mit dem R\u00fcckzug der Juristen in eine Sph\u00e4re reiner Gesetzlichkeit, in der Kriminalpolitik und Strafrecht scharf getrennt sind. Der profes-sionellen Ideologie der heutigen Juri-sten mag es entsprechen, sich selbst als alleine dem Legalit\u00e4ts- und Geset-zesethos verpflichtet zu sehen und sich \u00fcber die Vorg\u00e4nger von vor 1945 und die realsozialistischen furchtbaren Juristen zu erheben (letzteren z.T. gar die Qualifikation des Juristen ganz ab-zusprechen). Als selbstkritische und analytische Positionsbestimmung reicht dies aber nicht aus.<\/p>\n<p>Wie Rechtsgeschichte f\u00fcr eine kritische Auseinandersetzung mit heute (noch) virulenten Problemen fruchtbar gemacht werden kann, zeigt mit einer f\u00fcr deutsche Juristen kaum vorstellbaren Deutlichkeit W.O. Weyrauch (der sich auch als einer der ersten mit dem Gesellschaftsbild der Juristen befa\u00dft hat). Als historische Studie \u00fcber die Gestapo und ihre V-Leute ist Weyrauchs Buch sicher unzureichend. Sei-ne Ausf\u00fchrungen st\u00fctzen sich auf eine Auswertung der Frankfurter Gestapo-Kartei, der darin enthaltenen 1.200 V-Leute kurz nach dem Kriege und die damals angefertigten Auswertungsno-tizen. (Die Kartei liegt heute unzu-g\u00e4nglich in den National Archives, wobei unklar ist, ob es sich hierbei um einen Teilbestand der in Arolsen beim internationalen Suchdienst vor-handenen, zug\u00e4nglichen Hauptkartei der Gestapo handelt). Weyrauchs schmale historische Quellenbasis ver-biete es zwar, dieses Werk als um-fassende Arbeit \u00fcber Gestapo-Leute zu lesen. Doch dies ist auch gar nicht Weyrauchs Intention. Er will viel-mehr das Problem der V-Leute an dem zugespitzten Problem Gestapo generell diskutieren. Hierzu ent-wickelt er &#8211; immer wieder mit Quer-verweisen auf die USA und westliche Demokratien heute &#8211; eine V-Mann-Typologie und zeigt, da\u00df diese in der Regel gerade nicht aus dem Milieu der Nazis rekrutiert wurden, sondern vielfach selbst aus dem Lager der politisch, religi\u00f6s oder rassisch Ver-folgten kamen und aus Gr\u00fcnden des \u00dcberlebens sich zu diesen Diensten hergaben.<\/p>\n<p>Hingewiesen sei schlie\u00dflich auf ein Buch des WDR-Redakteurs Lichtenstein, das im Staatsb\u00fcrgerkundeunterricht der Polizei einen festen Platz erhalten sollte. Es dokumentiert anhand von Einzelf\u00e4llen das W\u00fcten der Polizeitruppen in Polen, Ru\u00dfland und der Tschechoslowakei. Dar\u00fcberhinaus zei-gen die von Lichtenstein herausgegrif-fenen F\u00e4lle aber auch, mit welcher Unbefangenheit der bundesdeutsche Staat auf diese mordenden Polizisten beim Wiederaufbau der Apparate zur\u00fcckgriff, ja Beamte trotz bereits laufender Ermittlungsverfahren weiter bef\u00f6rderte. (AF)<\/p>\n<p>Sonstige B\u00fccher<br \/>\nSch\u00f6neberger, Manfred:<br \/>\nDas Lernen polizeilichen Handelns &#8211; Entwicklung und Begr\u00fcndung eines handlungsbezogenen Lernkonzepts f\u00fcr die Ausbildung von Polizeibeamten, Frankfurt\/M &#8211; Bern &#8211; New York &#8211; Paris (Peter Lang Verlag) 1990<br \/>\nGegenstand dieser Dissertation ist die Ausbildungsreform f\u00fcr den mittleren Polizeidienst. Der Autor, Erziehungswissenschaftler mit langj\u00e4hriger p\u00e4dagogischer Erfahrung, u.a. als nebenamtlicher Fachlehrer an Polizeischulen, kennt mithin aus eigener Erfahrung die derzeitige Ausbildungssituation.<br \/>\nDie recht detailliert entwickelten \u00dcberlegungen zur Reform der Poli-zeiausbildung f\u00fcr den mittleren Dienst, der immerhin ca. 80% aller Polizisten umfa\u00dft, sind daran orientiert, &#8222;Kommunikation statt Zwang und Gewaltanwendung zum Handlungsprinzip des Polizeibeamten&#8220; werden zu lassen (S.184) &#8211; ein sym-pathisches Ziel. Entsprechend deutlich f\u00e4llt auch die Kritik an den bisherigen Ausbidlungsformen und -inhalten aus, die st\u00e4rker dazu dienen, einen bestimmten polizeilich-autorit\u00e4ten Habitus bei den Polizei-Novizen herauszubilden, als auf die m\u00f6glichst gewaltfreie Bew\u00e4ltigung von polizeitypischen Alltagskonflikten vorzubereiten. &#8222;Theorielast in Verbindung mit kognitiven Lernzielen und weitgehend lehrerzentriertem Unterricht verlagern den Erwerb praktischer Kenntnisse und Fertigkeiten auf die Zeit nach der Ausbildung. Dort entstehen dann Handlungsdispositionen, die durch \u00e4ltere Kollegen und Vorge-setzte gepr\u00e4gt werden: hierarchisches Denken, Kompensation von Unsicherheit durch H\u00e4rte und Aggression, geringere Flexibilit\u00e4t im Umgang mit den B\u00fcrgern; kurz: mangelnde Professionalit\u00e4t.&#8220;(S.111) Der Autor pl\u00e4diert f\u00fcr und begr\u00fcndet ein Ausbildungskonzept, das sich nicht am Erlernen abfragbaren Wissens sondern konsequent an typischen Situationen orientiert (eskalierende Handlungssituationen, in denen ein Polizeibeamter t\u00f6dlich verletzt wird; polizeiliche Personenkontrolle, Demonstrationseins\u00e4tze etc.), in denen polizeiliches Handeln stattfindet und &#8222;in denen sein Handeln von dem Verhalten und Handeln anderer an der Situation beteiligten Personen abh\u00e4ngt.&#8220;(S.38).<\/p>\n<p>Es ist f\u00fcr jeden, der an einer demokratischen Reform der Polizeiausbildung interessiert ist, eine sowohl in der Kritik an der bisherigen Ausbildung wie in den konzeptionellen \u00dcberlegungen zur Ausbildungsreform treffliche, lesenswerte Studie. Es bleibt die Frage, ob nicht die bisherige Polizeiausbildung gleichwohl f\u00fcr einen Apparat die ad\u00e4quatere ist, dessen Einsatz in gesellschaftlichen Konfliktsituationen immer wieder vorexerziert, da\u00df Gewalt sehrwohl ein probates Mittel herrschender Politik ist. Kurz: die Funktion der Polizei setzt m.E. harte Grenzen f\u00fcr eine Ausbildungsreform, die Polizei auf Kommunikation statt Gewalt einschw\u00f6ren will. (FW)<\/p>\n<p>Wei\u00df, Dr. Max:<br \/>\nDas Dschiu Dschitsu, die Selbstverteidigungskunst ohne Waffen, Verlag Deutsche Polizeiliteratur, Hilden 1990<\/p>\n<p>Bei diesem Buch handelt es sich um den Nachdruck eines Kapitels aus &#8222;Die Polizeischule&#8220; von Dr. Max Wei\u00df aus dem Jahre 1920.<br \/>\nWie sich dem Nachwort entnehmen l\u00e4\u00dft, wurde es 1980 in einem Hamburger Antiquariat aufgest\u00f6bert. Mir war &#8222;sofort klar, da\u00df es sich hier um die \u00e4ltesten Fotos dieses Sports handeln mu\u00df. So war mein Entschlu\u00df schnell gefa\u00dft, diese sporthistorischen Dokumente m\u00f6glichst vielen Interessenten wieder zug\u00e4nglich zu machen&#8220;, schreibt der stolze Entdecker.<\/p>\n<p>Zumindest teilweise scheint ihm dies gelungen zu sein, indem er den Verlag Deutsche Polizeiliteratur zu einem Reprint motivieren konnte. Dem Verlagsprogramm entsprechend besch\u00e4ftigt sich das Buch ausschlie\u00dflich mit der Selbstverteidigung bei der Polizei.<br \/>\nDie reichlichen Fotos haben aus heutiger Sicht bestimmt einen gewissen Unterhaltungswert. Alles in allem jedoch nichts f\u00fcr den B\u00fccherschrank, sondern eher etwas f\u00fcr E. Vollands Agentur &#8222;Komische Fotos&#8220;. (OD)<\/p>\n<p>OSTROVSKY, Victor &amp; Claire HOY:<br \/>\nBy Way of Deception. A Devastating Insider&#8217;s Portrait of the Mossad. 371 S. Toronto 1990. Stoddart Publishing Co., Ltd. Can$ 26,95.<\/p>\n<p>So unterschiedlich die Autoren sind, so unterschiedlich ist auch die im Buch enthaltene Informationsware: Claire Hoy ist ein renommierter kana-discher Journalist und politischer Kommentator; Victor Orlovsky, kanadischer B\u00fcrger j\u00fcdischer Abstammung, der bereits mit achtzehn Jahren zum Offizier in der israelischen Armee avancierte; in den Jahren 1967-1971 bei der Milit\u00e4rpolizei und von 1977-1981 bei der israelischen Marine diente. W\u00e4hrend dieser Dienstver-pflichtung wurde er vom israelischen Geheimdienst MOSSAD, angewor-ben, bei dem er sp\u00e4ter zum katsa aus-gebildet wurde, wie die Agentenf\u00fch-rer\/ F\u00fchrungsoffiziere der Auslandss-pionageorganisation genannt werden. Die ins minuzi\u00f6se Detail reichende Schilderung verschiedener Aspekte seiner Ausbildungszeit ist eine offen-kundige Kooperation zwischen Os-trovsky und seinem schreib- und fabu-lierfreudigen Mitautoren, die eher an die nach Nervenkitzel Hungernden unter den LeserInnen gerichtet, als die, an  nachpr\u00fcfbaren oder verifizier-baren Fakten Interessierten. Verlangt wird Mut, Phantasie, zielgerichtetes Handeln unter Stre\u00df und &#8211; als h\u00e4tte es nicht fehlen d\u00fcrfen &#8211; auch ein Flair mit den Damen. Die vier Hauptf\u00e4cher sind das einheitliche Verfahren f\u00fcr s\u00e4mtliche schriftlichen Mitteilungen von MOSSAD, NAKA genannt; APAM oder Avtahat Paylut Modienit, wie das System der Sicherung von MOSSAD Nachrichtenbeschaffungs-aktivit\u00e4ten genannt wird; allgemeine Milit\u00e4rkunde und schlie\u00dflich die Kunst der Tarnung. W\u00e4hrend des zweiten Teils seiner Ausbildung erfahren wir, da\u00df der israelische Geheimdienst an illegalen Waffenverk\u00e4ufen beteiligt gewesen ist &#8211; in einem Fall der Verkauf von 30 US-amerikanischen D\u00fcsenj\u00e4gern vom Typ Sky-hawk an Indonesien. Nach diesem Hinweis auf Unterst\u00fctzung illegaler Waffengesch\u00e4fte erfolgt der anekdo-tenhafte Unterricht in Sachen ent-setzliche Waffen (S. 143ff.) im Stil spannenden Unterrichts f\u00fcr die 8.\/9. Klasse. Weiter folgt ein Kapitel \u00fcber ungew\u00f6hnliche Sexualpraktiken eini-ger Mitglieder seines Ausbildungs-zugs, das danach riecht, von einem Fachanwalt f\u00fcr Pornographieklagen bereinigt worden zu sein (S. 153 ff.). Schlie\u00dflich kommt es im Februar 1986 zu einem Eklat. Ostrovsky quit-tiert den Dienst Ende M\u00e4rz 1986, ver-l\u00e4\u00dft Israel und kehrt nach Nord-ame-rika zur\u00fcck (S. 168ff.). Der letzte Abschnitt des Buches umfa\u00dft Ent-h\u00fcllungen \u00fcber die nicht sehr ehren-haften Machenschaften des MOSSAD bis weit in dessen Vergangenheit, von denen hier der Fleischextrakt eines Einzelfalls zur Veranschaulichung ihrer Qualit\u00e4t vorgef\u00fchrt werden soll. Es handelt vom Umgang mit Informa-tionen der MOSSAD-Station in Beirut \u00fcber den bevorstehenden Anschlag shiitischer Muslime auf das 8. Batail-lon der US-Marineinfanterie in Bei-rut: &#8222;Binnen weniger Tage gaben die Israelis die Namen von 13 Personen an die CIA weiter, die ihrer Meinung nach mit dem Bombentod der US-Ma-rineinfanteristen und franz\u00f6sischen Fallschirmj\u00e4gern zu tun hatten&#8230; Im MOSSAD-Hauptquartier herrschte Er-leichterung dar\u00fcber, da\u00df wir nicht die Zielscheibe gewesen sind. F\u00fcr den MOSSAD war es eher ein kleiner Vorfall gewesen &#8211; worauf wir gestos-sen waren und niemanden davon in Kenntnis setzen wollten. Das Problem bestand darin, h\u00e4tten wir die In-formationen (\u00fcber die Umr\u00fcstung des f\u00fcr den Anschlag benutzten Lkws zum Transport von Bomben) weiterge-geben und w\u00e4ren sie zur\u00fcckverfolgt worden, so w\u00e4re unser Informant ge-t\u00f6tet worden.&#8220; Kaum das Zeug echter Enth\u00fcllungen und \u00e4hnlich hat es das US-Gericht in New York gesehen, das im September 1990 dem israelischen Antrag auf gerichtliche Verkaufsver-bot schlie\u00dflich nicht stattgab. Alles in allem sehr gemischte Ware nach dem Motto, kann sein, kann nicht sein. Angereichert durch englischsprachige \u00dcbersetzungen israelischer Original-dokumente sowie Glossar und Beleg f\u00fcr den tats\u00e4chlichen Dienst Ostrovs-kys beim MOSSAD. Als Buchver\u00f6f-fentlichung auch ein Beleg f\u00fcr den Gesch\u00e4ftsinstinkt des Torontoer Ver-lagshauses Stoddart. Der nach James Bacques&#8216; Enth\u00fcllungen \u00fcber Eisen-howers Behandlung deutscher Kriegs-gefangener 1989 nun auch das &#8222;verheerende Portrait eines Insiders \u00fcber den MOSSAD. (DH)<\/p>\n<p>Interessante &#8222;graue&#8220; Literatur<br \/>\nDer Innenminister des Landes Schleswig-Holstein:<br \/>\nZur Lage der Polizei in Schleswig-Holstein, Kiel (D\u00fcsternbroker Weg 82) Juni 1990<br \/>\nEine materialreiche Antwort auf eine Gro\u00dfe Landtags-Anfrage der CDU.<\/p>\n<p>Landtag NRW:<br \/>\nBericht des III. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses, Drucksache 10\/ 5291, Ausz\u00fcge in: Die Streife, 7-8\/ 1990, S. 9-16<br \/>\nBericht zum Gladbecker Geiseldrama<br \/>\nInteressantes aus Zeitschriften<\/p>\n<p>Wilhelms, Uwe:<br \/>\nKripo-International 1990. Drogenbek\u00e4mpfung 1990 &#8211; Aktion statt Reaktion, in: Der Kriminalist, 7-8\/ 1990, S. 298-309<br \/>\nBericht \u00fcber die j\u00e4hrliche internationale Tagung des BDK mit knappen Zusammenfassungen der Referate von Teilnehmern aus der BRD, der T\u00fcrkei, Spanien, Italien, der Sowjetunion und den Niederlanden.<\/p>\n<p>Schnarr, Karl-Heinz:<br \/>\nDer Zeugenschutz im Strafproze\u00dfrecht. M\u00f6glichkeiten und Reformerfordernisse, in: Kriminalistik, 6\/ 1990, S. 293-296<br \/>\nDer Autor ist Oberstaatsanwalt am BGH. Er er\u00f6rtert die M\u00f6glichkeiten der Geheimhaltung von Zeugendaten in erster Linie gegen\u00fcber dem Angeklagten und seinem Verteidiger. Dargestellt werden die derzeitige Rechtslage sowie Reformvorschl\u00e4ge.<\/p>\n<p>F\u00fcllkrug, Michael:<br \/>\nTelefon\u00fcberwachung als kriminalistische Erkenntnisquelle, in: Kriminalistik 7\/ 1990, S. 349-356<br \/>\nEr\u00f6rtert werden u.a. die M\u00f6glichkeiten zur Verwertung von &#8222;Zufalls-funden&#8220; bei Telefon\u00fcberwachungen nach   100 a der StPO. Dabei geht es insbesondere um die M\u00f6glichkeiten, die der   129 StGB (Kriminelle Vereinigung) er\u00f6ffnet.<\/p>\n<p>Reuter, Michael:<br \/>\nArbeiten an HEPOLAS begonnen, in: Hessische Polizeirundschau, 6\/ 1990, S. 17-20<br \/>\nDas Konzept von HEPOLAS (Hessi-sches Polizeiliches Arbeitsplatz-Sys-tem) wird dargestellt. Ziele des Sys-tems sind u.a die Umstellung der Vor-gangsverwaltung (Anzeigenaufnah-me) von Papier auf Computer, die de-zentrale Auskunft und Recherche, die M\u00f6glichkeit, Nachrichten direkt vom Bildschirmarbeitsplatz abzusetzen.<\/p>\n<p>Zechlin, Lothar:<br \/>\nPolizeigesetzentwurf in Hamburg, in: Demokratie und Recht 2\/1990, S. 129-135<br \/>\nEine Analyse von Geschichte und Inhalt des vom sozialliberalen Hamburger Senat im Januar d.J. an die B\u00fcrgerschaft weitergeleiteten Polizeigesetzentwurfs (B\u00fcDrs. 13\/ 5422)<\/p>\n<p>Brendel, Robert:<br \/>\nDie polizeilichen Informationssysteme &#8211; ein \u00dcberblick im Extrakt, in: Die Polizei 4\/ 1990, S. 73-75<br \/>\nKurze und informative Beschreibung des INPOL-Systems in seinem derzeitigen Stand, insbesondere im Verh\u00e4ltnis zu den Landessystemen.<\/p>\n<p>&#8222;Philologischer Fingerabdruck&#8220;?<br \/>\nBr\u00fcckner, Tobias<br \/>\nVerr\u00e4t der Text den Verfasser, in Kriminalistik 1\/ 1990, S. 13 ff.<\/p>\n<p>Drommel, R.\/ L\u00f6hr, U.\/ R\u00fcckel, F.H.<br \/>\nVerr\u00e4t der Text den Verfasser. Entgegnungen auf Br\u00fcckner, in: Kriminalistik 8-9\/1990, S. 467-474<\/p>\n<p>Spillner, Bernd\/ Brandt, Wolfgang\/ Braun, Angelika<br \/>\nGrenzen und M\u00f6glichkeiten der forensischen Texturheberschaftsermittlung, in: Kriminalistik 8-9\/1990, S. 475-483<\/p>\n<p>Kniffka, Hannes<br \/>\nDer Linguist als Gutachter vor Gericht, in: Kriminalistik 8-9\/ 1990, S. 484-488<\/p>\n<p>Hecker, Manfred\/ Steinke, Wolfgang<br \/>\nEin exemplarischer Fall. Die Untersuchungsgeschichte eines legend\u00e4ren Beweises, in: Kriminalistik 8-9\/ 1990, S. 488-491<\/p>\n<p>Steinke, Wolfgang<br \/>\nUm Irrt\u00fcmern vorzubeugen. Eine Zusammenfassung \u00fcber die Untersuchungen von Schriften, in Kriminalistik 8-9\/1990, S. 492-494<\/p>\n<p>Kniffka, Hannes<br \/>\nThesen zu Stand und Aufgaben &#8222;forensischer Linguistik&#8220;, Kriminalistik 11\/ 1990, S. 604-610<br \/>\nIn der Kriminalistik wird seit Anfang des Jahres eine Debatte um forensische Linguistik gef\u00fchrt, d.h. um die Frage, ob ein Text mit Sicherheit einem Autor zugeordnet werden kann. Die Diskussion ist vor dem Hintergrund der seit mindestens einem Jahrzehnt andauernden Bem\u00fchungen zu sehen, den Personenbeweis, d.h. die Aussage vor einem Gericht zu ersetzen durch &#8222;objektive&#8220; Sachbeweise, wenn sich solche finden lassen. Da\u00df dies nicht nur eine abstrakte wissenschaftliche Frage ist, zeigt sich an vielen Ermittlungen und Prozessen der Gegenwart und j\u00fcngeren Vergangenheit &#8211; von der Untersuchung der &#8222;Hitler-Tageb\u00fccher&#8220; und der letzten brieflichen \u00c4u\u00dferungen Barschels bis hin zur Analyse von Bekennerschreiben in Verfahren nach   129a StGB (u.a. gegen Rolf Hartung 1989). (HB)<\/p>\n<p>Polizeikultur<br \/>\nMeier-Welser, Conrad:<br \/>\nPolizeikultur &#8211; \u00dcber den Kern einer neuen Worth\u00fclse, in: Deutsche Polizei 7\/ 1990, S. 17-19<\/p>\n<p>Kube, Edwin<br \/>\nPolizeikultur &#8211; mehr als ein Modebegriff im letzten Jahrzehnt diese Jahr-hunderts?, in: Die Polizei 5\/1990, S. 97-100<br \/>\nDebatten \u00fcber Organiationskultur beginnen meist dann, wenn in der Organisation etwas faul ist und ein gemeinsames Band gesucht wird, das den Laden zusammenh\u00e4lt. Die Polizei hat offenbar eine &#8222;corporate identity&#8220; notwendig; sonst w\u00fcrde nicht so viel \u00fcber dieses Thema geschrieben. Auffallend an den Diskussionsbeitr\u00e4gen, die sich in der letzten Zeit h\u00e4ufen und zu deren Autoren allen voran Edwin Kube vom BKA z\u00e4hlt, ist da\u00df sie die Neubestimmung der polizeilichen Identit\u00e4t in erster Linie innerorganisatorisch und nicht in Bezug auf den B\u00fcrger und seine Interessen gegen\u00fcber der Polizei thematisieren.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>B\u00fccher und Zeitschriftenartikel zur DDR Kr\u00fcger, Waltraud: Ausreiseantrag, im PULS-Verlag, Magdeburg, 1990 Beschrieben wird die<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,43],"tags":[],"class_list":["post-4229","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-037"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/4229","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=4229"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/4229\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=4229"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=4229"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=4229"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}