{"id":4244,"date":"1990-09-27T22:06:02","date_gmt":"1990-09-27T22:06:02","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=4244"},"modified":"1990-09-27T22:06:02","modified_gmt":"1990-09-27T22:06:02","slug":"editorial-stasi-gleich-verfassungsschutz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=4244","title":{"rendered":"Editorial &#8211; Stasi gleich &#8222;Verfassungsschutz&#8220;?"},"content":{"rendered":"<h3>Von W.-D. Narr\/ F. Werkentin<\/h3>\n<p>Diese Schwerpunktausgabe ist dem Staatsschutz und den Geheimdiensten in beiden Teilen Deutschlands gewidmet. Dabei ist agitatorisch f\u00fcr Kritiker des bundesdeutschen Staatsschutz-Systems verf\u00fchrerisch, unter Hinweis auf eine Vielzahl identischer Methoden und des abstrakt identischen Ziels des Staatsschutzes, Stasi und &#8222;Verfassungsschutz&#8220; gleichzusetzen. Und diese CILIP-Ausgabe mag mit den ausgesuchten &#8222;Belegst\u00fccken&#8220; zur Arbeitsweise der \u00c4mter f\u00fcr &#8222;Verfassungsschutz&#8220; einer solchen Bewertung noch entgegenkommen. Indes w\u00e4re eine solche Gleichsetzung weder methodisch sauber noch von politisch-aufkl\u00e4rerischem Wert &#8211; ganz abgesehen davon, da\u00df sie auch den Opfern beider Apparate nicht gerecht w\u00fcrde. Soweit es die Probleme der B\u00fcrgerInnen in der Bundesrepublik mit dem VfS betrifft, w\u00fcrde die Gleichsetzung unsere \u00c4rgernisse unangemessen \u00fcberh\u00f6hen, das Leid und das Ma\u00df an individueller und gesellschaftlicher Destruktion durch die Stasi hin-gegen verniedlichen. Kurz: ein Vergleich erh\u00e4lt seinen analytisch-politischen Wert gerade daraus, unterscheiden zu k\u00f6nnen.<!--more--><\/p>\n<h4>1. Probleme eines Vergleichs<\/h4>\n<p>&#8222;Im zentralen Stasi-Computer der DDR waren bzw. sind etwa f\u00fcnf Mio. der 16 Mio. DDR-B\u00fcrger gespeichert. Im nicht minder uners\u00e4ttlichen nach-richtendienstlichen Informationssystem NADIS der bundesdeutschen Geheimdienste sind die Daten von knapp zehn Mio. verd\u00e4chtiger Personen erfa\u00dft, bei einer etwa 60 Mio. umfassenden Bev\u00f6lkerung auch nicht gerade wenig.&#8220;<\/p>\n<p>In dieser \u00c4u\u00dferung eines ohne Zweifel kompetenten Freundes im ge-meinsamen Streit um die Verteidigung von B\u00fcrgerrechten werden, unbescha-det vieler trefflichen Belege auf der Ebene identischer Arbeitsmethoden und Verd\u00e4chtigungsstrategien, so scheint uns, zu rasch und undifferen-ziert Kraut und R\u00fcben zusammen-geworfen. Die b\u00fcrgerlich-demokrati-schen Kosten des ostdeutschen Stasi und des westdeutschen &#8222;Verfassungs-schutzes&#8220; lassen sich nicht verrech-nen, als handele es sich nur um ein quantitatives Problem.<\/p>\n<p>Doch der quantitative Vergleich allein &#8211; oder prim\u00e4r ein Methodenvergleich &#8211; f\u00fchrt in die Irre, so sehr die unterschiedliche Ausstattung von BRD und DDR mit Haupt- und &#8222;freiberuflichen&#8220; Staatssch\u00fctzern pro Kopf der Bev\u00f6lkerung in sich schon auf eine qualitative Differenz verweist.<\/p>\n<p>Geheimdienstmitarbeiter in der DDR und BRD<br \/>\n(ohne V-Leute\/ gesellschaftl. Mitarbeiter)<\/p>\n<p>Bundesrepublik<\/p>\n<p>Absolut ca. : 15.500<br \/>\nPro 100.000<br \/>\nder Bev\u00f6lkerung ca.: 25<\/p>\n<p>DDR<\/p>\n<p>absolut ca. : 85.000<br \/>\npro 100.000<br \/>\nder Bev\u00f6lkerung ca.: 500<\/p>\n<p>Will man das Stasi- und das &#8222;Verfassungsschutz&#8220;-System mitein-ander in Beziehung setzen, mu\u00df man zun\u00e4chst die qualitativen Differenzen beachten. Sonst wird Kritik, die vom Unterscheiden lebt, t\u00f6richt. Sonst blockiert der Vergleich die Einsicht in andere und neue Gefahren. Die qua-litativen Differenzen beachten aber hei\u00dft, ein Ph\u00e4nomen, hier die diver-sen Staatssicherheitssysteme, in sei-nem\/ihrem angemessenen Kontext zu betrachten. Eine isolierte Sicht gerade von Instanzen und Aktivit\u00e4ten des staatlichen Gewaltmonopols verzerrt allemal die Einsicht. Will man das geheimdienstlich-staatssch\u00fctzerische Unwesen in DDR und BRD angemes-sen begreifen, sind vor allem der politische und gesellschaftliche Kon-text zu beachten, innerhalb dessen die Apparate wirken. Gerade Kritiker laufen Gefahr, den sicherheitspoli-tischen Tr\u00e4umen jener Spezialisten der &#8222;Inneren Sicherheit&#8220; aufzusitzen, in-dem deren Allmachtsphantasien dem Anscheine nach kritisch, doch nur alptr\u00e4umerisch fortgef\u00fchrt werden.<\/p>\n<h4>2. Die Position der Geheim- dienste im politisch-gesell- schaftlichen System<\/h4>\n<p>Hier springen die markanten Unter-schiede ins Auge. Trotz \u00e4hnlichem Ausgangsmotiv, das im je systema-tischen Mi\u00dftrauen gegen das andere Land &#8211; und gegen die &#8222;eigene&#8220; Bev\u00f6lkerung &#8211; bestand, ausgedr\u00fcckt in einem beidseitigen Feindbegriff, der kontinuierlich den &#8222;inneren&#8220; und &#8222;\u00e4u\u00dferen Feind&#8220; zusammenzog und das &#8222;Jahrhundert des Verrats&#8220; (M. Boveri) in beiden Deutschlands insti-tutionell verdichtete, sind beide Staatsschutzsysteme systematisch durch ihren Ort im gesellschaftlichen und politischen System unterschieden. In der BRD wucherte der &#8222;Verfas-sungsschutz&#8220; im Rahmen der Gesetze und am Rande derselben, bald gen\u00e4hrt von einem in die Gesinnung und Meinung vorverlagerten politischen Strafrecht. Jedoch: dieser &#8222;Verfas-sungsschutz&#8220; war, all seiner Hochwer-tung im Konzept der &#8222;streitbaren De-mokratie&#8220; zum Trotz, als geheim-dienstlicher H\u00fcter der &#8222;FdGO&#8220; doch immer nur eine randst\u00e4ndige Beh\u00f6rde im Kontext einer zwar vielfach blockierten und begrenzten, aber doch funktionierenden liberal-repr\u00e4senta-tiven Demokratie. Gewaltenteilung in Ma\u00dfen existierte; Meinungs- und Pressefreiheit vor allem; unbeschadet aller \u00dcbergriffe durchdrangen die staatlichen Zu- und Eingriffe nicht alle gesellschaftlichen Bereiche. Man konnte sich zwar gegen den &#8222;Verfassungsschutz&#8220; meist nicht wehren &#8211; das machte seine T\u00e4tigkeit im Rahmen des Berufsverbots beson-ders deutlich -, weil der Einzelne von der Weitergabe fragw\u00fcrdiger Informa-tionen als sog. Erkenntnisse in der Regel nichts erfuhr. Aber dieser &#8222;Verfassungsschutz&#8220; lie\u00df sich den-noch politisch-publizistisch bek\u00e4mpfen, so wie dies auch in dieser Zeitschrift fort und fort geschehen ist.<\/p>\n<p>Ganz anders verhielt es sich mit der Stasi, der Institutionalisierung, Ver-waltung und die T\u00e4tigkeit der Mit-arbeiter des MfS. Im System der DDR gab es Konflikte, Rivalit\u00e4ten, Blockaden aller Art, aber es gab keine institutionell gesicherte Gewaltentei-lung. Partei und Staat bildeten keine Identit\u00e4t; staatliche Einrichtungen wurden aber von der Partei nicht nur funktionalisiert, sondern personell und institutionell gem\u00e4\u00df der herr-schenden Linie umgekrempelt. Diese Merkmale rechtfertigen es, von einem &#8222;totalen&#8220; System zu reden, wenn-gleich die Faschismus und &#8222;realen Sozialismus&#8220; abstrakt-allgemein zu-sammenwerfende Totalitarismus-Theorie wenig an Erkenntnissen einbringt.<\/p>\n<p>In einem solchen Kontext aber, der unterschiedliche institutionelle und rechtliche Qualit\u00e4ten mi\u00dfachtet und SED-gehorsam gleichschaltet, mu\u00df ein staatssch\u00fctzerischer Geheimdienst zu einer geradezu enthemmten Ein-richtung werden, deren Grenzen nur in ihr selbst, ihrer geheimdienstlichen Dummheit gegeben sind.<\/p>\n<p>Dem MfS war es laut einem internen Bericht m\u00f6glich: &#8222;bei jeder Einstel-lung, jeder besch\u00e4ftigungspflichtigen Funktion, jedem Geheimnistr\u00e4ger, je-der Aus- und Weiterbildung, jeder Versetzung und Kommandierung und jedem freiwilligen Helfer seine Inte-ressen durchzusetzen.&#8220;<br \/>\nErst vor dem Hintergrund solcher qualitativer systemischer Unterschiede lassen sich Stasi und &#8222;Verfassungs-schutz&#8220; funktional gewichten und ist die Zahl der Eingriffe angemessen zuzuordnen.<\/p>\n<h4>3. Die Einbindung im Kontext eines gewaltengeteilten politi- schen Systems<\/h4>\n<p>Ein Vergleich ist im weiteren durch die genauere Lokalisierung der insti-tutionell ausgewiesenen Aufgaben und Befugnisse der Staatsschutz-Apparate zu erg\u00e4nzen. Welche Aufgaben und Befugnisse sind gegeben, sprich: wel-che Mittel darf ein Geheimdienst einsetzen? Wie ist er ins allgemeine polizeilich-milit\u00e4rische System einge-bettet; besitzt er eigene exekutive Befugnisse und welche M\u00f6glichkeiten hat er, andere Institutionen zur Zusammenarbeit zu zwingen; in wel-chem Ma\u00dfe gilt f\u00fcr ihn das Check and balance-System des gewaltengeteilten Verfassungsstaates; vor allem aber, wie ist der staatssch\u00fctzerische Ge-heimdienst mit dem politischen Ent-scheidungssystem gekoppelt?<\/p>\n<p>Erneut sind die Unterschiede zwi-schen einem gestapo-artigen Stasi und dem bundesdeutschen &#8222;Verfassungs-schutz&#8220; un\u00fcbersehbar, auch und ge-rade dann, wenn man alle Mi\u00dfbr\u00e4uche des letzteren einbezieht. Allein die Skandalisierungsf\u00e4higkeit von Ge-br\u00e4uchen als Mi\u00dfbr\u00e4uchen macht eine Differenz ums Ganze aus. Freilich: zu bundesdeutscher liberal-demokrati-scher Arroganz besteht kein Anla\u00df. Seitdem zutreffenderweise das ge-heimdienstliche Herumpfuschen mit &#8222;Informationen&#8220; als Grundrechtsein-griff begriffen worden ist, der Rechte anderer ber\u00fchrt und verletzt, lassen sich die offenen und verdeckten Ver-rufserkl\u00e4rungen der &#8222;Verfassungs-schutz&#8220;-\u00c4mter nicht mehr als grund-rechtlich harmlos verniedlichen. Da\u00df auch diese Zeitschrift mit der Auto-rit\u00e4t der Bundesregierung noch un-l\u00e4ngst als &#8222;extremistisch beeinflu\u00dft&#8220; qualifiziert wurde, sei am Rande an-gemerkt (vgl. CILIP 33, S. 7). Diese Verrufserkl\u00e4rungen begrenzen massiv den Man\u00f6vrierraum demokratisch aus-getragener Konflikte und sie beein-tr\u00e4chtigen die Berufs- und Lebens-chancen vieler B\u00fcrger.<br \/>\nUnd wenn auch nicht die &#8222;\u00c4mter f\u00fcr Verfassungsschutz&#8220; zum steinernen Herzen bundesdeutschen Staatsschut-zes, zur Befehlszentrale gegen\u00fcber Polizei und Staatsanwaltschaft, Zoll-beamten und Richtern geworden sind, so zeigen sich doch immer wieder in-formelle Formen des Zusammen-spiels, jene &#8222;funktionale Zusammen-arbeit bei organisatorischer Unabh\u00e4n-gigkeit&#8220;, &#8211; von der bundesdeutsche Staatsrechtslehrer schw\u00e4rmen &#8211; die die Versprechungen der Gewaltenteilung in Einzelf\u00e4llen erheblich auszuhebeln verm\u00f6gen.<\/p>\n<p>Die bundesdeutschen Geheimdienste verf\u00fcgen \u00fcber keine exekutiven Be-fugnisse, sie haben keine eigenen Haftanstalten und keinen eigenen milit\u00e4rischen Apparat wie die Stasi mit dem Wachregiment &#8222;F. E. Dzier-zynski&#8220;.<\/p>\n<p>Zwar nehmen auch die bundes-deutschen \u00c4mter Einflu\u00df auf ge-richtliche Verfahren. Dennoch:<br \/>\ndie Justizf\u00f6rmigkeit der Verfolgung innenpolitischer Gegner, dem Prinzip eines kontradiktorisch zwischen An-kl\u00e4ger und Verteidigung gef\u00fchrten \u00f6ffentlichen Verfahrens nach zuvor gesetzlich festgelegten Regeln gehor-chend, setzt jedoch gerade den Ge-heimdiensten deutliche Schranken &#8211; radikal anders als im Stasi-System. Da\u00df diese Verfahrensgarantien in einer Vielzahl von Einzelf\u00e4llen durch-brochen werden &#8211; die Verhandlungs-runden des Schm\u00fccker-Mord-Falles sind hierf\u00fcr das vielleicht eklatanteste Beispiel &#8211; bleibt unbestritten. Nur zeigt etwa das Ph\u00e4nomen, da\u00df im letz-ten Jahrzehnt im Schnitt von 100 Er-mittlungsverfahren auf Grundlage des 129a StGB (Bildung, Werbung, Un-terst\u00fctzung einer terroristischen Ver-einigung) nur ca. 1,5 Prozent zur Verurteilung f\u00fchrten, welche Grenzen mit dem Zwang zum \u00f6ffentlichen Ver-fahren dem Staatsschutzsystem der BRD derzeit noch gesetzt sind.<\/p>\n<h4>4. Der unterschiedliche &#8222;Bedarf&#8220; an institutionellem Mi\u00dftrauen<\/h4>\n<p>Setzt man die BRD und die DDR in ihre negativ ineinander verklammerten vierzigj\u00e4hrigen Geschichte miteinan-der in Beziehung, dann ist im Zusam-menhang des welchselseitigen Staats-schutzes auch zu beachten, da\u00df der Bedarf nach institutionalisiertem Mi\u00df-trauen in beiden Systemen unter-schiedlich gro\u00dfe gewesen ist &#8211; mit je-weils unterschiedlichen Etappen die-ses Bedarfs. Triftig ist da Heiner M\u00fcllers Formulierung:<br \/>\n&#8222;Der Hauptproduktionszweig in sta-linistischen Strukturen ist die Produk-tion von Staatsfeinden: die hat im Sta-linismus Vorrang vor der Schwer-industrie.&#8220;4<br \/>\nSo sehr in der Bundesrepublik nahezu 2 Jahrzehnte in jedem Kritiker ein &#8222;Freund Moskaus&#8220; vermutet worden ist und so sehr im Verlaufe der sieb-ziger Jahre der &#8222;allb\u00f6se Feind&#8220; &#8222;nor-malisiert&#8220; worden ist, so wenig l\u00e4\u00dft sich die Bundesrepublik als Gesamt-system des staats- und parteizen-trierten Mi\u00dftrauens begreifen. Nicht zuletzt der materielle Wohlstand fun-gierte als &#8222;Liberalisierungshelfer&#8220;, weswegen die innere Liberalit\u00e4t auch bis heute so prek\u00e4r und konjunkturan-f\u00e4llig ist.<\/p>\n<p>Wie anders die DDR. Das Mi\u00dftrauen gegen eine Welt von Feinden &#8211; selbst und vor allem auch im eignen politi-schen Lager der &#8222;Avantgarde-Partei&#8220; &#8211; war konstitutiv von allem Anfang an. Sonst w\u00e4re nicht die vielgestaltige und tiefgestaffelte Zensur zum festen all-t\u00e4glichen Verhaltensbestand gewor-den. Und dieses Mi\u00dftrauen gegen &#8222;Verr\u00e4ter&#8220;, &#8222;Abweichler&#8220; und &#8222;Fein-de&#8220; nahm im Laufe der Jahre zu. Es sorgte, die Mauer nach innen verwirk-lichend, f\u00fcr den Charakter einer ge-schlossenen Anstalt, in der der Mensch dem anderen zum W\u00e4chter wird. Mi\u00dftrauen ist \u00fcberall, Sicher-heit ist alles, also wird der Stasi zur alles durchdringenden Essenz der Ge-sellschaft, einer Gesellschaft invers.<\/p>\n<h4>5. Methoden<\/h4>\n<p>Vergleicht man die geheimdienstli-chen Arbeitspratiken und Methoden im \u00f6stlichen und westlichen Teil Deutschlands, so gibt es gewi\u00df kaum Vorgehensweisen der Stasi, die nicht auch von bundesdeutschen Geheim-diensten praktiziert werden:<br \/>\n&#8211; Post- und Telefon\u00fcberwachung,<br \/>\n&#8211; Einsatz von Videoger\u00e4ten und &#8222;Wanzen&#8220;,<br \/>\n&#8211; der Zugriff auf nahezu alle perso-nenbezogenen Informationen der \u00f6f-fentlichen Verwaltung,<br \/>\n&#8211; der Einsatz von V-Leuten und agents provocateurs,<br \/>\n&#8211; die offene Beschattung als Mittel der Einsch\u00fcchterung,<br \/>\n&#8211; die Ausnutzung von Zwangslagen bei der Anwerbung von Spitzeln,<br \/>\n&#8211; die gezielte Diffamierung des \u00f6f-fentlichen Rufes,<br \/>\n&#8211; die Erzeugung von Mi\u00dftrauen in politischen Gruppen usw.<br \/>\nJedoch sind die gesellschaftlichen Wirkungen und repressiven Folgen dieser Methoden dank des anderen gesellschaftlichen und rechtlichen Kontextes bundesdeutscher Geheim-dienste entschieden begrenzter.<br \/>\nSpitzel k\u00f6nnen \u00f6ffentlich entarnt wer-den, Spitzel k\u00f6nnen aussteigen. Und gewi\u00df, auch bei den Methoden schl\u00e4gt die Quantit\u00e4t in Qualit\u00e4t um. Das Ausma\u00df, in dem die DDR-Gesell-schaft mit Stasi-Zutr\u00e4gern \u00fcberzogen war, hat keinen Vergleich.<\/p>\n<h4>6. Res\u00fcmee<\/h4>\n<p>Stasi und &#8222;Verfassungsschutz&#8220; zu ver-gleichen, erfordert also Augenma\u00df und Perspektive, die ihrerseits nur ge-\u00fcbt werden k\u00f6nnen, wenn der ange-messene, der gesamtsystemische Kon-text beachtet wird. Der bundesdeutsche &#8222;Verfassungsschutz&#8220; kann gerade deswegen nicht als harmlos taxiert werden. Denn nicht ein stalini-stisch-poststalinistisches Staats=Partei- und Partei=Staats-Kontrollsystem darf den Bezugspunkt der Bewertung bilden. Vor solch b\u00fcrokratisch-geheimdienstlich-polizeilichem Extremismus hebt sich der &#8222;Verfassungsschutz&#8220; fast wie eine Lichtgestalt ab.<br \/>\nNein &#8211; angemessen ist es allein, den &#8222;Verfassungsschutz&#8220; als Einrichtung einer grundrechtlich-liberaldemokrati-schen Verfassung zu analysieren und zu bewerten. Dann aber l\u00e4\u00dft sich zeigen, wie solch ein &#8222;Verfassungs-schutz&#8220; systematisch Norm, Form und Funktion einer liberalen Demokratie widerspricht. Demokratie lebt davon, da\u00df die B\u00fcrger sich selbst\u00e4ndig \u00f6f-fentlich \u00e4u\u00dfern und politisch engagie-ren. Sie beruht alleine auf der freien Zustimmung zu den demokratischen Grunds\u00e4tzen der Verfassung, nicht aber auf adminstrativen Kontrollen und Verboten. Diese m\u00f6gen zwar die Funktionsf\u00e4higkeit eines staatlichen Herrschaftssystems erh\u00f6hen, das auf der Unterordnung und Passivit\u00e4t sei-ner B\u00fcrger beruht, nicht aber demo-kratische Verfassungsgrunds\u00e4tze in der Gesellschaft st\u00e4rken. Der geheim-dienstliche Verfassungsschutz sch\u00fctzt die Verfasssung nicht. Darum ist der Name falsch und ideologisch. Der mit der Tarnkappe &#8222;Verfassungsschutz&#8220; versehene Dienst untergr\u00e4bt und be-grenzt vielmehr die Grundrechte und den demokratischen Proze\u00df. In diesem Sinne ist es dann doch berechtigt, die &#8222;Verfassungsschutz&#8220;aktivit\u00e4ten mit den Stasi-staatssch\u00fctzerischen in einem Atemzug zu nennen. Vor allem aber ist zum wiederholten Male darauf aufmerksam zu machen, da\u00df die schier unendliche Folge der sog. Si-cherheitsgesetze, vom Bundestag und Bundesrat bis knapp zur &#8222;Wieder-vereinigung&#8220; durchgepaukt, auf eine fortdauernde Entgrenzung der Aufga-ben und insbesondere der Befugnis-normen bundesdeutscher Staatsschutz-Apparate &#8211; und nicht zuletzt der Ge-heimdienste &#8211; hinauslaufen.<\/p>\n<h6>Mit Fu\u00dfnoten im <a href=\"http:\/\/archiv.cilip.de\/Hefte\/CILIP_036.pdf\">PDF der Gesamtausgabe<\/a>.<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von W.-D. Narr\/ F. 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