{"id":4267,"date":"1990-08-27T22:28:15","date_gmt":"1990-08-27T22:28:15","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=4267"},"modified":"1990-08-27T22:28:15","modified_gmt":"1990-08-27T22:28:15","slug":"dokumentation-7","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=4267","title":{"rendered":"Dokumentation"},"content":{"rendered":"<p><strong>Der graue Alltag des Berliner Verfassungsschutzes im Spiegel der Pr\u00fcfberichte des Berliner Datenschutzbeauftragten<\/strong><\/p>\n<p>Der Berliner Datenschutzbeauftragte<\/p>\n<p>Pr\u00fcfbericht vom 14. Juli 1989<br \/>\n(AZ: 051.Inn-12\/89)<\/p>\n<p>\u00dcberpr\u00fcfung der Behandlung personenbezogener Daten beim Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz<\/p>\n<p>April bis Juli 1989<!--more--><br \/>\n3.3 Rechtsanw\u00e4lte<\/p>\n<p>Im Zwischenbericht war bereits darauf hingewiesen worden, da\u00df die Personalien von 130 Rechtsanw\u00e4lten in NADIS abgefragt wurden. Hinzu kamen weitere 20 Anw\u00e4lte, deren Personalien sich in einer Sachakte fanden, auf die wir bei der Pr\u00fcfung der Abgeordneten gesto\u00dfen waren.<br \/>\nDie NADIS-Anfrage hatte ergeben, da\u00df personenbezogene Daten von acht Anw\u00e4lten im Bereich der Extremismusabwehr registriert waren.<\/p>\n<p>Im einzelnen handelte es sich um folgende Sachverhalte:<br \/>\n&#8211; Aktivit\u00e4ten im Zusammenhang mit dem KBW sowie der Initiative &#8222;B\u00fcrger beobachten die Polizei 1979\/80&#8220;; 1982 Teilnahme an einer Sitzung des Freun-deskreises f\u00fcr die Abschiebung bedrohter Pal\u00e4stinenser (P-Akte)<br \/>\n&#8211; Nennung in einer Adressenliste der (dem terroristischen Umfeld zugeordneten) Roten Hilfe, 1972 Sozialistisches Arbeitskollektiv Jura<br \/>\n&#8211; Beteiligung an einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Staatsanw\u00e4lte 1977<br \/>\n&#8211; Rechtsberatung f\u00fcr die (Mitte der siebziger Jahre als kommunistisch beein-flu\u00dft eingestufte) Berliner Mietergemeinschaft 1978 &#8211; 1982<br \/>\n&#8211; Name taucht in zwei F\u00e4llen in der gestohlenen ADSen-Akte auf (vgl. Zwi-schenbericht)<br \/>\n&#8211; Aktivit\u00e4ten f\u00fcr die &#8222;Liga gegen den Imperialismus&#8220;, Kandidatur f\u00fcr die KPD, Arbeit f\u00fcr das &#8222;Horst-Mahler-Komitee&#8220; bis 1978.<\/p>\n<p>Auf die Beziehung einer weiteren Unterlage wurde verzichtet.<\/p>\n<p>Zu allen Fundstellen wurde vom Landesamt einger\u00e4umt, da\u00df die Daten f\u00fcr die Aufgabenerf\u00fcllung nicht mehr erforderlich sind und daher widerrufen werden k\u00f6nnten.<br \/>\nIm Zwischenbericht war auf weitere f\u00fcnf Fundstellen hingewiesen worden, die auf Sachgebiete der Terrorismusbek\u00e4mpfung hinweisen. Die im Zwischenbericht ge\u00e4u\u00dferte Vermutung, diese Speicherung d\u00fcrfte im Zusammenhang mit der Verteidigert\u00e4tigkeit der Anw\u00e4lte stehen, best\u00e4tigte sich zum Teil: In drei F\u00e4llen waren die Anw\u00e4lte in der Tat mit der Verteidigung terroristischer Ge-waltt\u00e4ter befa\u00dft.<br \/>\nDie beiden anderen F\u00e4lle stellen allerdings einen Beleg daf\u00fcr dar, da\u00df nicht nur \u00fcber Anw\u00e4lte Daten gesammelt wurden, die unmittelbar mit Proze\u00dfgesch\u00e4ften betraut sind, sondern da\u00df auch alle Juristen im Umfeld erfa\u00dft wurden. So meldete der Pr\u00e4sident des Kammergerichts regelm\u00e4\u00dfig alle Referendare an das Landesamt, die eine Ausbildungsstation bei bestimmten Anw\u00e4lten absolvierten. Die Daten wurden in einer Sachakte zusammengef\u00fchrt, die heute noch besteht.<br \/>\n&#8230;<\/p>\n<p>3.4 Pfarrer<\/p>\n<p>Als weitere in die \u00dcberpr\u00fcfung einzubeziehende Vertrauenspersonen wurden f\u00fcr eine spezielle Einzelfallpr\u00fcfung Pfarrer der evangelischen Kirche ausgew\u00e4hlt. Hierzu wurden aus kirchlichen Publikationen, die von Fachleuten als kritisch eingestellt charakterisiert wurden, 25 Namen von Autoren oder in Artikeln genannten Pfarrern ausgew\u00e4hlt.<br \/>\nAus dieser Auswahl fanden sich zu sechs Pfarrern Fundstellen in NADIS. Im einzelnen bezogen sie sich auf folgende Erkenntnisse:<br \/>\n&#8211; In zwei F\u00e4llen Aktivit\u00e4ten im Zusammenhang mit der christlichen Friedens-konferenz (Hauptsitz Prag), die von allen Verfassungsschutz\u00e4mtern als kom-munistisch eingestuftes Beobachtungsobjekt eingestuft wird;<br \/>\n&#8211; Engagement f\u00fcr ein Regionalkomitee des &#8222;Komitees f\u00fcr Freiheit f\u00fcr Wort und Dienst in der Kirche&#8220; 1975, das als DKP-orientiert eingestuft wurde, 1981 Festnahme als Hausbesetzer;<br \/>\n&#8211; Mitarbeit in der Gesellschaft f\u00fcr deutsch-sowjetische Freundschaft (Nebenorganisation der SEW).<\/p>\n<p>Auch in diesen F\u00e4llen bezog sich die Beobachtung des Verfassungsschutzes nicht auf die theologische T\u00e4tigkeit als solche, sondern auf das Engagement in als extremistisch eingestufte Gruppierungen. Auch auf diesem Hintergrund erscheint die Speicherung allerdings nicht (mehr) in allen F\u00e4llen gerechtfertigt. Eine \u00dcberpr\u00fcfung wurde zugesagt.<br \/>\nEine weitere Akte gibt zu weiterf\u00fchrenden grunds\u00e4tzlichen \u00dcberlegungen Anla\u00df: unter den gepr\u00fcften Personen befindet sich ein evangelischer Studentenpfarrer, der im Zusammenhang mit der von ihm betreuten Studentengemeinde eine Vielzahl von \u00f6ffentlichen Aktivit\u00e4ten entwickelte, die in Anbetracht des Umstandes, da\u00df die evangelische Studentengemeinde offensichtlich keine Ber\u00fchrungs\u00e4ngste mit als extremistisch eingestuften Gruppierungen hat, auch Kontakte zu diesen Gruppen umfassen.<br \/>\nDer umf\u00e4nglichen Akte ist nicht zu entnehmen, da\u00df sich gegen den Studenten-pfarrer selbst der Verdacht richtet, er unterst\u00fctze in einer Weise extremistische Bestrebungen, die eine besondere Beobachtung durch das Landesamt rechtfertigten. Hinzu kommt, da\u00df die erste Erkenntnis, die zur Aufnahme in NADIS f\u00fchrte, von h\u00f6chst dubioser Qualit\u00e4t ist: Ein Vorstandsmitglied eines bundesdeutschen Konzerns hatte sich 1969 mit dem Hinweis an das Bundesamt gewandt, der Betroffene (damals offensichtlich noch Student) \u00e4u\u00dfere sich in der DDR negativ gegen die Bundesrepublik. Dieser Hinweis wurde vom Bundesamt aufgegriffen und an das Berliner Landesamt mit der Bitte um Pr\u00fcfung weitergeleitet; obwohl die hiesigen Ermittlungen damals kein Ergebnis brachten, flossen sie in die ab 1974 angelegte Personalakte ein.<br \/>\n&#8230;<\/p>\n<p>4. Zusammenfassende Bewertung und Beanstandungen<br \/>\n&#8230;<\/p>\n<p>Hervorzuheben sind die M\u00e4ngel bei der F\u00fchrung der Sachakte &#8222;Infiltration der Alternativen Liste&#8220; mit den dazugeh\u00f6rigen Erschlie\u00dfungsdateien.<br \/>\nUnabh\u00e4ngig von der Frage der urspr\u00fcnglichen Zul\u00e4ssigkeit derartiger Daten-sammlungen lagen die rechtlichen Voraussetzungen f\u00fcr die Speicherung von Daten der Personen, von denen lediglich AL-Aktivit\u00e4ten bekannt waren, nicht mehr vor: sp\u00e4testens seit Ende 1987 wurde die AL vom Landesamt selbst nicht mehr als verfassungsfeindliche Bestrebung eingestuft.<\/p>\n<p>Dieses Vorgehen ist zu beanstanden, weil die Dateien<br \/>\n&#8211; zur ordnungsgem\u00e4\u00dfen Aufgabenerf\u00fcllung des Landesamtes nicht mehr erfor-derlich sind<br \/>\n&#8211; auch nach der Erkenntnis, da\u00df die Daten f\u00fcr die Aufgabenerf\u00fcllung des Lan-desamtes nicht mehr erforderlich sind, fortgeschrieben wurden und<br \/>\n&#8211; die Unterlagen auch dann nicht vernichtet wurden, als bei zahlreichen Anfra-gen von AL-Mitgliedern und -Mandatstr\u00e4gern gegen Ende 1987 die Unzul\u00e4ssigkeit der Sammlung offensichtlich geworden sein mu\u00dfte.<\/p>\n<p>Zu beanstanden ist ferner, da\u00df das Landesamt Ende 1987\/ Anfang 1988 Ausk\u00fcnfte gegeben hat, die die Empf\u00e4nger irreleiten mu\u00dften. In mir vorliegenden Antwortschreiben hat das Landesamt gegen\u00fcber Auskunftssuchenden mitgeteilt, die AL werde als Partei nicht beobachtet, folglich w\u00fcrden auch keine Daten gesammelt, die sich lediglich auf die Mitgliedschaft in der AL beziehen. Diese Aussage war falsch.<br \/>\nAuch dem Datenschutzbeauftragten wurde bei den Pr\u00fcfungen, die er aufgrund von Eingaben durchf\u00fchrte, nicht mitgeteilt, in welchem Umfang Daten \u00fcber AL-Mitglieder gef\u00fchrt werden. Dies hat teilweise dazu gef\u00fchrt, da\u00df den Petenten unrichtige Bescheide erteilt wurden.<br \/>\n&#8230;<br \/>\n****************************************************************<br \/>\nPr\u00fcfbericht vom 10. M\u00e4rz 1989<br \/>\n(AZ: 054 LfV &#8211; 163\/88)<br \/>\nVS &#8211; NfD<\/p>\n<p>Betr: \u00dcberpr\u00fcfung der Behandlung personenbezogener Daten in Zusammenhang mit der Publikation &#8222;Die Tageszeitung&#8220; beim Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz<br \/>\n&#8230;<\/p>\n<p>3.2 \u00dcberpr\u00fcfung der einzelnen Eingaben<\/p>\n<p>3.2.1 Allgemeine Feststellungen<\/p>\n<p>Bei der Pr\u00fcfung der bis zum Tag des Berichts eingegangenen 29 Beschwerden von Journalisten wurden folgende Feststellungen getroffen:<br \/>\nDas Landesamt hatte f\u00fcr zw\u00f6lf Petenten NADIS-Fundstellen gespeichert. Davon bezogen sich drei Fundstellen auf die taz-Sachakte (in einem Fall nur Speicherung des taz-Aktenzeichens, in einem anderen Fall andere Berliner Fundstellen, im dritten Fall zum Berliner taz-Aktenzeichen fremde Fundstel-len). In den \u00fcbrigen F\u00e4llen handelte es sich um andere Sachgebiete; allerdings waren dort in zwei F\u00e4llen ebenfalls Hinweise auf die taz-Mitarbeit enthalten.<\/p>\n<p>Der Bestand an Arbeitskarteikarten entsprach den NADIS-Eintragungen.<br \/>\nDie Durchsicht der taz-Sachakte ergab, da\u00df ohne Speicherung in NADIS in dem Vorgang personenbezogene Daten zu weiteren acht Petenten enthalten waren.<br \/>\nDie Speicherungen personenbezogener Daten au\u00dferhalb der taz-Akte ergaben keinen Anla\u00df f\u00fcr eine Mangelfeststellung.<\/p>\n<p>3.2.2 Einzelne Feststellungen<\/p>\n<p>Folgende einzelne Erkenntnisse bed\u00fcrfen einer gesonderten Bewertung:<\/p>\n<p>In der Sachakte befinden sich Mitteilungen des Polizeipr\u00e4sidenten \u00fcber Reise-bewegungen einzelner Petenten, die offensichtlich im Rahmen polizeilicher Beobachtungsma\u00dfnahmen erhoben worden waren. Abgesehen davon, da\u00df diese Ma\u00dfnahmen mangels hinreichender Rechtsgrundlage bereits aus polizeirechtlicher Sicht \u00e4u\u00dferst problematisch sind, bedarf ihre \u00dcbermittlung an eine Ver-fassungsschutzbeh\u00f6rde, aber erst recht ihre Speicherung im Rahmen von Sach-vorg\u00e4ngen einer \u00e4u\u00dferst kritischen Pr\u00fcfung. Mindestvoraussetzung ist ein sachlicher Bezug zum Verdachtsfall, der nicht bereits dadurch begr\u00fcndet wird, da\u00df eine in irgendeinem Zusammenhang beobachtete Person gerade eine Grenze \u00fcberschreitet. Im vorliegenden Fall bestand zwischen den Reisen und dem Verdachtsfall taz nicht die geringste in der Akte nachweisbare Beziehung.<\/p>\n<p>Derartige Daten finden sich auf den Bl\u00e4ttern IV\/00125 f. sowie IX\/00131 f.<\/p>\n<p>Das gleiche gilt f\u00fcr Mitteilungen der Staatsanwaltschaft. Die Zul\u00e4ssigkeit der Speicherung derartiger Mitteilungen in einer Sachakte setzt voraus, da\u00df zwi-schen mitgeteilter Straftat und Verdachtsfall ein innerer Zusammenhang und nicht nur eine gewisse Personenidentit\u00e4t steht. Zudem erwecken derartige Mitteilungen der Staatsanwaltschaft einen unrichtigen Eindruck, wenn nicht die weiteren Entscheidungen (z.B. der Gerichte) in der Sache ebenfalls mitgeteilt werden.<br \/>\nEin Beispiel hierf\u00fcr ist die von der Staatsanwaltschaft am 12.2.1986 erfolgte Mitteilung \u00fcber einen angeblichen Benzindiebstahl im Grunewald.<br \/>\nEs ist \u00fcblich, Fotografien von Personen, die in einem Zusammenhang mit der Beobachtung einer Bestrebung stehen, durch Auswertung des Personalausweis-registers zu beschaffen. Die Antr\u00e4ge auf Ausstellung der Ausweise werden ko-piert, von den Pa\u00dfbildern werden Vergr\u00f6\u00dferungen gefertigt. Rechtsgrundlage f\u00fcr die \u00dcbermittlung der Daten von der Personalausweisbeh\u00f6rde an das Landesamt war nach altem Recht mangels Spezialvorschrift 3 Abs. 1 Gesetz \u00fcber das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz. Im Hinblick auf den Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig-keitsgrundsatz begegnet bereits die Zul\u00e4ssigkeit der Herausgabe der Kopien des gesamten Ausweisantrages Bedenken, da hier erheblich mehr Daten herausgegeben werden als f\u00fcr die Aufgabenerf\u00fcllung erforderlich sind (z.B. Notierungen \u00fcber die nichteheliche Abstammung einer Journalistin). Diese Bedenken bestehen umso mehr gegen\u00fcber der gesonderten Ablage dieser Kopien in &#8222;Bildkarteien&#8220; &#8211; entsprechend der Bezeichnung dieser Arbeitskarteien w\u00fcrde die Ablage des Fotos gen\u00fcgen.<br \/>\nFundstellen f\u00fcr derartige Unterlagen: III\/00081, 00091, 00103.<\/p>\n<p>Hinzuweisen ist im \u00fcbrigen darauf, da\u00df seit 1. April 1987 die \u00dcbermittlung von Daten aus dem Personalausweisregister sowie der Sammlung der Ausweisantr\u00e4ge in der Verordnung zur Durchf\u00fchrung der BK\/O (49) 51 geregelt ist. Unter den einschr\u00e4nkenden Bedingungen &#8230; der Verordnung d\u00fcrfte nach neuem Recht die Herausgabe von Kopien der Ausweisantr\u00e4ge nicht mehr zul\u00e4ssig sein.<\/p>\n<p>Entsprechenden \u00dcberlegungen gelten f\u00fcr die Kopien von Meldekarten.<br \/>\nFundstelle: II 00256.<\/p>\n<p>Soweit sich derartige Unterlagen in der Sachakte befinden, ist dies zu bean-standen.<\/p>\n<p>3.2.3 Problemf\u00e4lle<\/p>\n<p>In mehreren F\u00e4llen versuchte der f\u00fcr das Redaktionsgeb\u00e4ude zust\u00e4ndige Kon-taktbereichsbeamte durch Aufnotieren der Kennzeichen von Kraftfahrzeugen die Mitarbeiter der Redaktion zu ermitteln. Fraglich ist, ob die \u00dcbermittlung der entsprechenden Halterdaten an das Landesamt, erst recht aber deren Auf-bewahrung in einer Sachakte (die notwendigerweise auch Personalien g\u00e4nzlich unbeteiligter Personen umfa\u00dft) sich im Rahmen des Erforderlichen h\u00e4lt.<\/p>\n<p>Fundstellen f\u00fcr derartige Daten: II\/00009, 00016, 00188.<\/p>\n<p>Diese Feststellung wirft auch die grunds\u00e4tzliche Frage nach den Grenzen der Zusammenarbeit zwischen Polizei und Verfassungsschutz auf, die im Hinblick auf das sogenannte &#8222;Trennungsgebot&#8220; dringend einer gesetzlichen Regelung bedarf. Eine Beanstandung von Daten\u00fcbermittlungen der dargestellten Art kann heute nur noch unter extensiver Auslegung des sog. &#8222;\u00dcbergangsbonus&#8220; vermieden werden.<br \/>\nDie taz-Sachakte enth\u00e4lt in zeitlichen Abst\u00e4nden mehrere Versuche, eine Zu-sammenstellung aller personenbezogener Daten \u00fcber die bekannten Mitarbeiter zu fertigen (z.B. auf dem Wege der Zusammenstellung aller Kenntnisse eines V-Mannes oder einer MS-Umfrage unter anderen Landes\u00e4mtern). In einem Fall wurde eine derartige Zusammenstellung auch an das Bundesamt \u00fcbermittelt.<br \/>\n&#8230;<\/p>\n<p>****************************************************************<\/p>\n<p>Zwischenbericht zur Pr\u00fcfung des<br \/>\nLandesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz vom 22. Mai 1989<br \/>\n(Erfassung von Mitgliedern des Abgeordnetenhauses von Berlin betreffend)<\/p>\n<p>&#8230;<\/p>\n<p>3.3 Einzelergebnisse<\/p>\n<p>Bei allen Abgeordneten lagen die ersten Erkenntnisse au\u00dferhalb der T\u00e4tigkeit im Abgeordnetenhaus, so da\u00df festgestellt werden kann, da\u00df \u00fcber Abgeordnete keine systematischen Datenerhebungen erfolgen.<br \/>\nAuch wurden keine Einspeicherungen alleine wegen der Abgeordneteneigenschaft mehr vorgefunden. Die Weisung des Innensenators ist also umgesetzt worden.<br \/>\nDie festgestellten F\u00e4lle, die Abgeordnete der CDU, SPD, AL und FDP betreffen, beruhen auf folgenden Gr\u00fcnden f\u00fcr die Ersterfassung:<\/p>\n<p>&#8211; ein MdA, das bis 1979 eine Mietergemeinschaft beraten hatte, die nach An-sicht des Amtes der KPD nahestand;<br \/>\n&#8211; ein MdA, das 1971 in Zusammenhang mit der SEW in Erscheinung getreten sein soll;<br \/>\n&#8211; ein MdA, das 1976 in einer Hochschule eine Unterschrift zu einer Erkl\u00e4rung geleistet hatte, mit der die Entlassung eines Hochschullehrers aus der U-Haft gefordert wurde (dieser war in den Verdacht geraten, eine kriminelle Vereini-gung unterst\u00fctzt zu haben, hatte sich aber selbst gestellt);<br \/>\n&#8211; ein MdA, das 1977 an einem Seminar der marxistischen Abendschule des SEW-Parteivorstandes teilgenommen hatte;<br \/>\n&#8211; mehrere MdA, die bis 1980 mehrfach in Zusammenhang mit K-Gruppen-Aktivit\u00e4ten aufgefallen sind;<br \/>\n&#8211; ein MdA, das 1984 als Gr\u00fcndungsmitglied des &#8211; nicht aktiv gewordenen &#8211; &#8222;Aktiven Museum Faschismus und Widerstand in Berlin e.V.&#8220; in Erscheinung getreten ist;<br \/>\n&#8211; ein MdA, das wegen SEW-naher Veranstaltungen und verschiedener anderer Aktivit\u00e4ten als &#8222;linksextremistischer Verdachtsfall&#8220; eingestuft wurde;<br \/>\n&#8211; ein MdA, das 1975 von einem V-Mann auf dem Foto einer Sch\u00fclerdemonstration des Kommunistischen Obersch\u00fclerverbandes erkannt wurde;<br \/>\n&#8211; ein MdA, das in einer 1984 beschlagnahmten Abonnentenliste der Zeitschrift &#8222;radikal&#8220; aufgef\u00fchrt ist;<br \/>\n&#8211; ein MdA, das 1968 Kontakte zu sozialistischen Jugendorganisationen hatte;<br \/>\n&#8211; ein MdA, das 1977 im Zusammenhang mit der KPD-Zeitschrift &#8222;Rote Fahne&#8220; aufgefallen war;<br \/>\n&#8211; ein MdA, das 1973 f\u00fcr eine linksextremistisch eingestufte Gruppierung an Hochschulwahlen teilgenommen hatte und von 1978 bis 1980 Mitglied einer SEW-Gliederung, sp\u00e4ter der Sozialistischen Initiative war;<br \/>\n&#8211; ein MdA, gegen das die Polizei 1977\/78 wegen Farbschmierereien (&#8222;Weg mit der Mauer&#8220;) ermittelte und das 1980 wegen einer einmaligen Teilnahme an einer KPD-Veranstaltung auffiel;<br \/>\n&#8211; ein MdA, das 1967 bei Studentenwahlen kandidierte und sp\u00e4ter die Wohnung als &#8222;St\u00fctzpunkt der APO&#8220; zur Verf\u00fcgung stellte, Aktivit\u00e4ten in verschiedenen linken Organisationen entfaltete und 1972 &#8211; 1977 an Veranstaltungen der KPD teilnahm;<br \/>\n&#8211; ein MdA, das seit 1971 in der &#8222;Liga gegen den Imperialismus&#8220; und sp\u00e4ter f\u00fcr die KPD aktiv war; 1975 Teilnahme als Kanditat f\u00fcr die KPD bei BVV-Wahlen;<br \/>\n&#8211; mehrere MdA, die in Zusammenhang mit der Hausbesetzerszene bekannt geworden waren;<br \/>\n&#8211; ein MdA, das 1977 in Zusammenhang mit der &#8222;Frauenaktionseinheit&#8220; unter Beteiligung des KB und des SSB aktiv war;<br \/>\n&#8211; ein MdA, das sich 1983 in der Friedensbewegung engagierte.<\/p>\n<p>&#8230;<\/p>\n<p>3.4 Sonderproblem: Akte &#8222;Infiltration der AL&#8220;<\/p>\n<p>Eine Vielzahl von Hinweisen in NADIS und den Arbeitskarteien bezieht sich auf eine Sachakte mit der Bezeichnung &#8222;Infiltration der AL&#8220; (Aktenordnungszahl 086-S-23002).<\/p>\n<p>Die teilweise Einsicht in die Akte ergab folgendes Bild:<br \/>\nDie AL wurde seit ihrer Gr\u00fcndung vom Verfassungsschutz intensiv beobachtet. Die beginnt mit sieben Ordnern, in denen nach Sachgebieten strukturiert die Gr\u00fcndungsgeschichte der AL seit der Gr\u00fcndungsveranstaltung am 6.10.78 dokumentiert ist. Im folgenden wurden chronologisch alle gesammelten Er-kenntnisse abgeheftet, die letzte Unterlage ist ein Zeitungsartikel \u00fcber die Senatsneuwahl vom 6. M\u00e4rz 1989.<br \/>\nIm Gegensatz zur Bezeichnung &#8222;Infiltration der Alternativen Liste&#8220; werden keineswegs nur Informationen \u00fcber die Beziehungen der AL zu extremistischen Bestrebungen gesammelt; vielmehr stellt die Akte eine komplette Dokumentation der AL dar. Wesentliche Informationsquellen sind V-Mann-Berichte, die \u00fcber eine Vielzahl von Sitzungen auf Landes- und Bezirksebene vorliegen.<br \/>\nBei der von uns durchgef\u00fchrten Durchsicht fand sich keine abschlie\u00dfende Be-wertung, warum die AL in dieser Intensit\u00e4t beobachtet wurde. Allerdings exi-stieren zwei Vermerke aus dem Oktober 1984, in denen das zust\u00e4ndige Sachgebiet niederlegt, da\u00df &#8222;in der j\u00fcngsten Vergangenheit weder Klarheit noch Weisung dar\u00fcber bestanden hat, wie die AL von Seiten des LfV Berlin zu behandeln ist&#8220;. Dies wurde als Begr\u00fcndung daf\u00fcr angegeben, da\u00df neben den NADIS-Einspeicherungen \u00fcber AL-Anh\u00e4nger, \u00fcber die auch sonstige Erkenntnisse vorliegen, eine Handkartei aller bekanntgewordenen Personen angelegt wurde. Die am 30.10.1984 ge\u00e4u\u00dferte Bitte an den Abteilungsleiter, zu entscheiden, wie zu verfahren sei, wurde nach Angabe der zust\u00e4ndigen Mitarbeiter nie beantwortet.<\/p>\n<p>Mit dem Material der Akte wurde eine Reihe von Berichten gefertigt. In Anla-geb\u00e4nden sind folgende Berichte dokumentiert:<\/p>\n<p>&#8211; 7.5.79: Bericht an Senator \u00fcber Senatsdirektor \u00fcber Mitgliedervollversamm-lung am 24.4.79<br \/>\n&#8211; 3.7.79: Fertigung einer Auswertung f\u00fcr den Bezirksb\u00fcrgermeister Tiergarten, der allerdings nicht \u00fcbersandt wird.<br \/>\n&#8211; 20.12.89: Bericht an BfV \u00fcber das Verh\u00e4ltnis AL-Gr\u00fcne<br \/>\n&#8211; 2.5.80: Bericht \u00fcber Erkenntnisstand \u00fcber Einflu\u00dfnahme linksextremistischer Gruppen auf die AL, im wesentlichen ohne Personenbezug<br \/>\n&#8211; 23.1.81: Kurzbericht \u00fcber Mitgliedervollversammlung am 22.1.81 an Senator \u00fcber SenDir, BfV und VOe<br \/>\n&#8211; 13.5.81: Bericht \u00fcber Anteil der Linksextremisten unter den AL-Kandidaten bei Wahlen am 10.11.81 an BfV (198 Kandidaten mit jeweiliger Kurzdarstellung, soweit Erkenntnisse vorhanden)<br \/>\n&#8211; 23.8.82: Sonderbericht \u00fcber ein Mitglied eines Bezirksamtes (anonymisiert)<br \/>\n&#8211; 9.4.84: Bericht \u00fcber AL-Abgeordnete mit Kurzerkenntnissen an B\u00fcrgermeister \u00fcber SenDir<br \/>\n&#8211; 24.10.84: Bericht mit 84 Anlagen \u00fcber alle AL-Abgeordneten in Abghs. und BVVen an SenDir<br \/>\n&#8211; 24.11.84: Zusammenstellung von Material zur Ver\u00f6ffentlichung von AL-Kandidaten bei Wahl 1985 an B\u00fcrgermeister \u00fcber SenDir<br \/>\n&#8211; 29.3.85: Ausf\u00fchrlicher Bericht \u00fcber &#8222;Wahlbewerber mit linksextremistischem Hintergrund&#8220; bei Wahlen am 6.3.85 (10.4. an RegBm, 25.4. an PolPr\u00e4sDirVBc) &#8211; 56 Anlagen &#8211;<br \/>\n&#8211; 8.11.85: Sonderbericht \u00fcber Finanzsituation der AL an Bm \u00fcber SenDir<br \/>\n&#8211; 22.10.86: Auf telefonische Anfrage an &#8222;Herrn Lancelle pers\u00f6nlich&#8220; 66 Blatt &#8222;Zusammenstellung meiner Erkenntnisse \u00fcber Mitglieder der AL, die in das Abgeordnetenhaus, die BVV, den BT sowie das Europaparlament gew\u00e4hlt worden sind, einschlie\u00dflich Nachr\u00fccker&#8220; (Anla\u00df: M\u00fcndliche Anfrage der Abgeordneten K\u00fcnast \u00fcber &#8222;Parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes&#8220;)<br \/>\n&#8211; 3.12.86: Bericht \u00fcber Erkenntnisse zu den Verfassern der &#8222;20 Thesen \u00fcber Westberlin&#8220; der Mittwochsrunde der AL mit personenbezogenen Angaben an Sen \u00fcber SenDir, BfV, VOe<br \/>\n&#8211; 29.12.86: Erkenntnisse \u00fcber k\u00fcnftige Abgeordnete der AL im Abghs. an StS<br \/>\n&#8211; 24.6.87 weiterer Bericht mit hoher Sicherheitsstufe.<\/p>\n<p>Schlie\u00dflich existiert ein Anlageband mit Sonderberichten zu bestimmten Themen:<br \/>\n&#8211; 21.1.81: Unterst\u00fctzung der AL durch KBW an Sen \u00fcber SenDir (ohne Per-sonenbezug)<br \/>\n&#8211; 6.7.81: Mitarbeit KBW in AL an Bm \u00fcber SenDir, BfV, VOe<br \/>\n&#8211; 23.7.81: Hausbesetzer und AL an Bm \u00fcber SenDir, BfV, VOe (ohne Perso-nenbezug)<br \/>\n&#8211; 8.7.85: Bericht \u00fcber ein Mitglied eines Bezirksamtes (anonymisiert) an Bm \u00fcber SenDir<br \/>\n&#8211; 29.1.88: ohne Adressat: Bericht \u00fcber ehemalige Mitglieder der &#8222;Gruppe In-ternationaler Marxisten&#8220; in der AL mit Personenangaben.<\/p>\n<p>Im August wurde ein Bericht &#8222;Untersuchungen zur Frage der \u00dcbereinstimmung der politischen Ziele und T\u00e4tigkeiten der AL mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des GG und der VvB&#8220; gefertigt. Auf insgesamt 288 Seiten kommt der Bericht, der eine Vielzahl personenbezogener Daten verarbeitet, zu folgendem Ergebnis: &#8222;Zusammenfassend ergibt sich aus der politischen Zielsetzung, der allgemeinen Bet\u00e4tigung und dem politischen Gesamtstil der AL, da\u00df das von der Organisation angestrebte sozialistische Gesellschaftssystem mit den unverzichtbaren Elementen der freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes unvereinbar ist. Die AL verfolgt so-mit v e r f a s s u n g s f e i n d l i c h e (Sperrung im Orginal) Ziele&#8220; (S. 282).<br \/>\n&#8230;<\/p>\n<p>4.1 Richter und Staatsanw\u00e4lte<\/p>\n<p>Insgesamt wurden NADIS-Abfragen zu 165 Richtern und Staatsanw\u00e4lten durchgef\u00fchrt.<br \/>\nLediglich in drei F\u00e4llen lagen Fundstellen aus dem Bereich der Extremismus-abwehr vor.<br \/>\nSie verwiesen auf folgende Vorg\u00e4nge:<\/p>\n<p>&#8211; Ein Richter nahm im Rahmen von Aktivit\u00e4ten der Initiative &#8222;Richter und Staatsanw\u00e4lte f\u00fcr den Frieden&#8220; an der Kundgebung in Mutlangen am 12. Januar 1987 teil; diese Vorg\u00e4nge waren auch Gegenstand \u00f6ffentlicher Er\u00f6rterungen. Die Daten \u00fcber diesen Richter finden sich in der entsprechenden Sachakte &#8222;Kampagne gegen NATO-Nachr\u00fcstung&#8220;.<br \/>\n&#8211; Ein Richter wurde als Abonnement der Zeitung &#8222;Die Wahrheit&#8220; im Jahr 1973 festgestellt; entsprechende Listen waren dem Landesamt bekanntgeworden.<br \/>\n&#8211; Der Name eines Richters wurde neben einer Vielzahl anderer Namen in Un-terlagen erw\u00e4hnt, die einer in der Aktionsgemeinschaft der Demokraten und Sozialisten im Jahr 1973 einer Studentin gestohlen worden waren (vgl. unten unter 5.2).<br \/>\n&#8230;<\/p>\n<p>5.2 Rechtswidrig erlangtes Material<\/p>\n<p>In einer Sachakte wurde folgender Sachverhalt festgestellt:<br \/>\n1973 wurde einer Studentin aus dem Wagen eine Akte gestohlen, in der sich Unterlagen \u00fcber eine Vielzahl von Sitzungen und anderen Aktionen der Akti-onsgemeinschaft der Demokraten und Sozialisten befanden. Diese Akte tauchte beim Verfassungsschutz auf (m\u00f6glicherweise auf dem Weg \u00fcber die Notge-meinschaft f\u00fcr eine Freie Universit\u00e4t). In Kenntnis des Umstands, da\u00df die Unterlagen gestohlen waren, wurden Kopien gefertigt und eine entsprechende Akte angelegt (die ironischerweise auch eine Kopie der Strafanzeige der Stu-dentin enth\u00e4lt). S\u00e4mtliche in der Akte erw\u00e4hnten Namen wurden durch Nachfrage beim Einwohnermeldeamt abgekl\u00e4rt und in NADIS eingegeben.<br \/>\nFraglich ist, in welchem Umfang auch f\u00fcr den Verfassungsschutz ein Verwer-tungsverbot besteht, jedenfalls dann, wenn das \u00dcberma\u00dfverbot verletzt ist.<\/p>\n<p>5.3 Aktenanforderung bei Beh\u00f6rden<\/p>\n<p>Die Einholung von Ausk\u00fcnften bei anderen Beh\u00f6rden ist ein Mittel der Infor-mationsbeschaffung, das dem Verfassungsschutz selbstverst\u00e4ndlich zustehen sollte. Allerdings mu\u00df auch hier der Rahmen des Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen eingehalten werden.<br \/>\nDies kann sowohl den Umfang der \u00dcbermittlung an den Verfassungsschutz als auch die Aufbewahrung der Unterlagen betreffen.<br \/>\nMehrfach wurde festgestellt, da\u00df von Universit\u00e4ten Kopien der dortigen Studi-enunterlagen (einschlie\u00dflich Lebenslauf, Zeugnissen u.\u00e4.) ohne weitere Be-gr\u00fcndung angefordert, \u00fcbermittelt und in die Akten aufgenommen wurden. Die Erforderlichkeit ist in keiner Weise ersichtlich. Wenn hier nicht schon die \u00dcbermittlung unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig ist, so doch jedenfalls die komplette Aufnahme in die Akte.<\/p>\n<p>\u00c4hnlich zu beurteilen ist das Abheften kompletter polizeilicher Ermittlungs-vorg\u00e4nge.<\/p>\n<p>\u00dcblich ist es, von der Meldebeh\u00f6rde Kopien der fr\u00fcher verwendeten Meldekarten oder der Antr\u00e4ge zur Ausstellung eines bPA zu erbitten und nicht nur in Personen-, sondern auch in Sachakten zu heften. Dies ist in Zusammenhang mit dem taz-Vorgang von uns bereits beanstandet worden. Eine neue Variante zeigte sich nunmehr bei Meldekarten von Minderj\u00e4hrigen, bei denen auch s\u00e4mliche Angaben \u00fcber die Eltern (in einem Fall einschlie\u00dflich von Hinweisen auf die nationalsozialistische Vergangenheit) in die Akte gelangten.<br \/>\nAuch die Daten, die vom Landeseinwohneramt im automatisierten Verfahren \u00fcbermittelt werden, d\u00fcrften \u00fcber das zul\u00e4ssige Ma\u00df hinausgehen. Eine ent-sprechende Sonderpr\u00fcfung wird noch von uns vorgenommen werden.<\/p>\n<p>5.4 Aufbewahrung und Auswertung von Personenlisten der Polizei<\/p>\n<p>Wie uns aus fr\u00fcheren Vorg\u00e4ngen bekannt ist, \u00fcbermittelt die Polizei in be-stimmten F\u00e4llen Listen \u00fcber Personengruppen, die aus den verschiedensten Gr\u00fcnden bei der polizeilichen Aufgabenerf\u00fcllung anfallen (z.B. bei Identit\u00e4tspr\u00fcfungen, Durchsuchungen, Grenz\u00fcbertritt). Diese Listen werden in der Regel beim Verfassungsschutz aufbewahrt, unabh\u00e4ngig von der Aufbewahrung bei der Polizei. Der Zugriff wird durch Einspeicherung in NADIS erm\u00f6glicht. Schon alleine wegen der Menge der anfallenden Daten ist eine qualitative Be-wertung nicht m\u00f6glich und &#8211; jedenfalls soweit aus der Akte ersichtlich &#8211; nicht vorgenommen worden.<\/p>\n<p>Typische Beispiele: Anfahrt zu Gro\u00dfdemonstrationen (Brokdorf), Durchsuchungen im Zusammenhang mit Hausbesetzungen, Beschlagnahme von Mitglieder- oder Abonnentenlisten, Kandidatur f\u00fcr Wahlen.<br \/>\nHier ist die Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit nur gewahrt, wenn jedenfalls vor der Einspei-cherung in NADIS eine qualitative Bewertung der Informationen vorgenommen wurde. Dies ist insbesondere in Bereichen dringlich, die besonderen grundrechtlichen Schutz genie\u00dfen (Grundrecht auf freien Informationszugang, Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung, Grundrecht auf Versamm-lungsfreiheit, Grundrecht auf Schutz der Familie).<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der graue Alltag des Berliner Verfassungsschutzes im Spiegel der Pr\u00fcfberichte des Berliner Datenschutzbeauftragten Der Berliner<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[42,140],"tags":[],"class_list":["post-4267","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-cilip-036","category-dokumente"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/4267","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=4267"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/4267\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=4267"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=4267"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=4267"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}