{"id":4293,"date":"1990-02-27T22:53:51","date_gmt":"1990-02-27T22:53:51","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=4293"},"modified":"1990-02-27T22:53:51","modified_gmt":"1990-02-27T22:53:51","slug":"literatur-rezensionen-und-hinweise-18","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=4293","title":{"rendered":"Literatur: Rezensionen und Hinweise"},"content":{"rendered":"<p>F\u00fcrst, Martin:<br \/>\nGrundlagen und Grenzen der 129, 129a StGB: Zu Umfang und Notwendigkeit der Vorverlagerung des Strafrechtsschutzes bei der Bek\u00e4mpfung krimineller und terroristischer Vereinigungen, Frankfurt\/M. Bern, New York, Paris 1989<!--more--><br \/>\nWie bei Dissertationen \u00fcblich, gibt diese Arbeit einen gr\u00fcndlichen \u00dcberblick \u00fcber das bisherige Schrifttum zur Gesetzgebungsgeschichte, zur Anwendung und rechtsdogmatischen Kritik dieser Paragraphen, deren Urspr\u00fcnge weit ins 19. Jh. r\u00fcckverfolgbar sind. In seiner Kritik an der herrschenden Auslegung des 129a insbesondere in bezug auf den Symapthisantenbegriff und den Begriff der Werbung, mit dem &#8222;in bedenklicher Weise in das Grundrecht auf freie Meinungs\u00e4u\u00dferung&#8220; eingegriffen werde, geht der Autor durchaus auch mit dem BGH ins Gericht. Nicht entgangen ist dem Autor, da\u00df der 129a, wie zuvor der 129 aus dem Jahre 1951 im Rahmen der Kommunistenverfolung, seine zentrale Bedeutung vor allem als Ermittlungsparagraph hat, d.h., da\u00df unter dem Deckmantel von strafrechtlichen Ermittlungen politische Repression betrieben wird (S. 266 ff.).<br \/>\nF\u00fcrst pl\u00e4diert daf\u00fcr, den 129a als &#8222;rechtspolitisch sch\u00e4dlich&#8220; und &#8222;\u00fcberfl\u00fcssig&#8220; ersatzlos abzuschaffen, da f\u00fcr Gewaltdelikte auch dann noch hinreichendes juristisches Werkzeug zur Verf\u00fcgung stehe, um sie strafrechtlich zu bek\u00e4mpfen. In \u00dcbereinstimmung mit Autoren unterschiedlichster politischer Coleur und beruflicher Positionen bis in den Innenhof vollziehender Gewalt, so u.a. Hamburgs Verfassungschef Lochte und Vertreter des BKA, betont F\u00fcrst die kontraproduktiven Effekte des 129a (S.274 ff.). Zur ersatzlosen Streichung des 129 kann sich der Autor hingegen nicht entschlie\u00dfen. Vielmehr endet die Arbeit mit einem Vorschlag zur einengenden Neufassung des 129 als Rechtsgrundlage zur Kriminalisierung der &#8222;konkreten Planung schwerer Verbrechen&#8220;.<br \/>\nDies wirkt, gerade angesichts der vom Autor vorgetragenen Hinweise zur Geschichte des 129 als dezidiert politisch genutztes Instrument zur Ver-folgung von Oppositionsbewegungen, inskonsequent. Zu erwarten w\u00e4re, da\u00df nach einer Streichung des 129a die Justiz auf ihre alte Waffe zur\u00fcckgreifen w\u00fcrde.<br \/>\nGleichwohl bleibt es eine Studie, die f\u00fcr jeden, der noch argumentatatives Material gegen den 129a sucht, zu lesen lohnenswert ist. Nur,in der Ju-risprudenz wird der wissenschaftliche Streit nicht durch Argumente, sondern durch den den BGH und das BverfG entschieden.<br \/>\n(FW)<\/p>\n<p>G\u00f6ssner, Rolf:<br \/>\nWiderstand gegen die Staatsgewalt, Hamburg 1989, 302 S.<br \/>\nDer Autor legt ein &#8222;Handbuch zur Verteidigung der B\u00fcrgerrechte&#8220; vor. Es will konkrete Handlungshilfen geben und ist gut lesbar geschrieben.<br \/>\nIn einem eher analytisch angelegten Einleitungsteil werden &#8211; insbesondere am Beispiel der bereits verabschiedeten und noch geplanten Sicherheitsgesetze &#8211; der Strukturwandel des Sicherheitssystems und die damit verbundenen neuartigen Gefahren f\u00fcr Menschen- und B\u00fcrgerrechte herausgearbeitet. Nicht mehr Repression, sondern pr\u00e4ventive \u00dcberwachung und Kontrolle, die &#8222;Vorverlagerung des Staatsschutzes weit hinein in die Gesellschaft&#8220; (S. 23) sollen den staatlichen Instanzen zur Gefahrenabwehr dienen. Dies hat einschneidende Aus-wirkungen auf Organisation und Struktur der Sicherheitsorgane. Zentrale Kategorie des Verfassers ist der &#8222;pr\u00e4ventive Sicherheitsstaates&#8220;<br \/>\nIm zweiten Teil geht es um eine Geschichte der B\u00fcrgerrechtsbewegung. In verschiedenen Beitr\u00e4gen werden wichtige Kampagnen von verschiedenen Autoren dargestellt. Die Qualit\u00e4t ist durchwachsen. Informativen und lesenswerten Aufs\u00e4tzen (z.B. G\u00f6ssner \u00fcber die Opposition gegen die Kommunistenverfolgung in den 50er Jahren, das Gespr\u00e4ch mit J\u00fcrgen Seifert \u00fcber die Anti-Notstandsbewe-gung) stehen ausgesprochen einseitige und dogmatisch linksradikale Artikel gegen\u00fcber: So liest sich Tolmeins Darstellung \u00fcber das Russell-Tribunal wie eine Zusammenfassung der Halbwahrheiten und Verdrehungen aus den damaligen Artikeln der Zeitung des KB &#8222;Arbeiterkampf&#8220;.<br \/>\nEigentlichen Handbuchcharakter tr\u00e4gt der letzte Teil. Er enth\u00e4lt einen Ka-talog von kurz- und mittelfristigen Forderungen, eine Aufz\u00e4hlung m\u00f6gli-cher Aktionen, Kurzportr\u00e4ts und Adressen von B\u00fcrgerrechtsgruppen und eine Literaturliste. Hervorzuheben ist der knapp vierzig Seiten starke, ganz ausgezeichnete Rechtsratgeber. Bis auf wenige Ausrei\u00dfer (die Einspruchsfrist gegen Strafbefehl und Bu\u00dfgeldbescheid betr\u00e4gt zwei Wochen und nicht sieben Tage) findet man hier verst\u00e4ndlich, komprimiert und zuverl\u00e4ssig Informationen.<br \/>\nInsgesamt h\u00e4tte das Buch gewonnen, wenn auf die etwas penetrant militante Pose verzichtet worden w\u00e4re. Nach den Erfahrungen mit Gewaltt\u00e4tigkeit in der politischen Auseinandersetzung, die seit der Hausbesetzerbewegung in erschreckender Weise eben nicht mehr nur von der Seite der Polizei ausgeht, mutet es seltsam an, wenn davon die Rede ist, da\u00df Prominente eine &#8222;zweifelhafte Rolle&#8220; spielen w\u00fcrden, weil sie sich f\u00fcr Gewaltfreiheit in offenen Briefen eingesetzt haben (S. 164) oder wenn von der &#8222;uns\u00e4glichen Gewaltdebatte&#8220; innerhalb der B\u00fcrgerrechtsbewegung gesprochen wird. Endg\u00fcltig ins Abstruse Abseits begibt sich der Autor mit der Einsch\u00e4tzung, da\u00df der Terrorismus &#8222;sich nach entsprechender Entmystifizierung letztlich als der Kampfbegriff derer &#8222;entpuppe, die von den herrschenden (a)sozialen Zu- und Mi\u00dfst\u00e4nden, von ihren eigenen politischen Schandtaten ablenken wollen, indem sie den Widerstand gerade dagegen zu kriminalisieren versuchen&#8220; (S. 202).<br \/>\n(KD)<\/p>\n<p>Nogala, Detlev: Polizei, avancierte Technik und soziale Kontrolle, Ham-burger Studien zur Kriminologie, Band 6, Pfaffenweiler 1989, 203 S.<br \/>\nIn der Debatte um die Gesetzesflut der letzten Jahre haben wir Polizeikritike-rInnen oft genug aus den Augen verloren, was denn eigentlich die Bezugspunkte unserer Kritik sind. H\u00e4ufig genug rennen wir den neuesten Entwicklungen hinterher, versuchen sie zu verstehen und politischen Widerstand zu mobilisieren. Zum Nachdenken dar\u00fcber hinaus bleibt meist nur wenig Zeit, und so sind denn auch die meisten Analysen sehr kurzatmig.<br \/>\nVor diesem Hintergrund unserer aller Schw\u00e4chen gibt das Buch von Detlev Nogala zwar keine abschlie\u00dfenden Erkl\u00e4rungen, aber eine gute \u00dcbersicht:<br \/>\n&#8211; \u00fcber die verschiedenen Arten von Kontrolltechnologien,<br \/>\n&#8211; \u00fcber die verschiedenen Erwartungen in der Polizei hinsichtlich der pr\u00e4ven-tiven Wirkung von Kontrolltechnologien (von Herold \u00fcber Kube, St\u00fcmper bis hin zu Boge und den Vertretern des mittleren Managements bei der Polizei),<br \/>\n&#8211; \u00fcber die verschiedenen Ans\u00e4tze der Kritik an den neuen technisierten Kontrollstrategien der Polizei und die Einsch\u00e4tzungen der Reichweite und Erfolgschancen der technikbesetzten Kontrollstrategien, die Nogala enteilt in skandalisierende, rechtliche, strukturbezogene und abwiegelnde Kritikfiguren.<br \/>\nDabei bekommen auch wir Cilip-Redakteure unser Fett weg: wir werden eingeordnet unter die abwiegelnden Kritiker. Haben wir doch h\u00e4ufig genug die Skandalisierer und Alarmisten kritisiert, ohne da\u00df wir ausreichende theoretische Gegenvorschl\u00e4ge f\u00fcr eine angemessene Kritik der neuen technischen Polizei aufgezeigt h\u00e4tten. Viel zu oft sind wir in den Details der Empirie der polizeilichen Aufr\u00fcstung ersoffen.<br \/>\nNogala kann zwar auch kein fertiges Konzept anbieten. Wer k\u00f6nnte das schon angesichts der Tatsache, da\u00df die Entwicklung der &#8222;neuen&#8220; Polizei noch relativ jung ist und auch die tradierten Konzepte linker Kritik der bestehenden Gesellschaft am Schwimmen sind. Immerhin greift er aber in Kapitel 3 und 4 seiner Arbeit relevante Begrifflichkeiten auf und versucht sie f\u00fcr die Analyse der technisierten Polizei nutzbar zu machen, als da sind: Kontrolle, Disziplinierung, Macht, Herrschaft, Staat, Gesellschaft, Klassen, Krise, Ideologie, Rationalisierung.<br \/>\nSicherlich sind diese Erw\u00e4gungen zu erg\u00e4nzen um eine ganze Serie empirischer Elemente. Gerade aber der Versuch, theoretische Begriffe aufzugreifen, macht das Buch zu einem Steinbruch f\u00fcr eine weiterzuf\u00fchrende Debatte. Und das ist eine ganze Menge.<br \/>\n(HB)<\/p>\n<p>Rachor, Frederic:<br \/>\nVorbeugende Verbrechensbek\u00e4mpfung und Kriminalakten, Baden-Baden 1989<br \/>\nWo &#8211; wie in Deutschland &#8211; der Kern-bereich des Staates, seine gewalt-bew\u00e4hrte Exekutive, seine Beschr\u00e4n-kungen in einer au\u00dfergew\u00f6hnlich dif-ferenzierten Entwicklung eines um-f\u00e4nglichen Polizeirechts und einer dieselbe kontrollierenden Verwaltungsgerichtsbarkeit im letzten Jahrhundert bis heute gefunden hat, da haben andere L\u00e4nder die Exekutivgewalt zu Gunsten der Justiz verschm\u00e4lert. Idealtypisch formuliert hei\u00dft das: die Sicherheit des Staates und seiner B\u00fcrger wird durch das Strafverfahrensrecht gew\u00e4hrleistet und nicht durch eine staatssicherheitliche, sich selbst gen\u00fcgende Polizeigewalt.<br \/>\nHier ist die Arbeit von Rachor einzuordnen als Versuch, Terrain, das die polizeiliche Exekutive seit Anbeginn f\u00fcr sich reklamiert hat und das in fort-schreitender Ausdehnung befindlich ist, der Justiz, dem Strafverfahrensrecht und dessen Handlungskriterien zuzuf\u00fchren. Rachor geht von dem Befund aus, da\u00df vorbeugende Verbrechensbek\u00e4mpfung in erster Linie Datenverarbeitung bedeutet. Er dr\u00f6selt den Begriff der Verbrechensbek\u00e4mpfung in seiner Entwicklung auf, zeigt dessen fr\u00fchere Erscheinung als Werbung der Polizei f\u00fcr mehr Sicher-heitsbewu\u00dftsein der B\u00fcrger ohne jede Eingriffskomponente. Heute ist der Begriff der &#8222;Vorbeugung&#8220; zum Vehikel der Vereinnahmung des Strafver-fahrensrechts durch die Polizei geworden. Gegen diese Entwicklung schreibt Rachor an. Ausgangspunkt ist die rechtliche Verortung polizeilicher Datenverarbeitung, der Kriminalak-ten, als Teil des Strafverfahrensrechts. Polizeiliche Informationsverarbeitung dient in erster Linie der Erleichterung zuk\u00fcnftiger Ermittlungsarbeit, dem erleichterten Auffinden eines T\u00e4ters, und nicht der pr\u00e4ventiven Verhinde-rung von Gefahren f\u00fcr die \u00f6ffentliche Sicherheit und Ordnung, der Vorbeu-gung von Straftaten, wie dies die poli-zeirechtliche Konzeption ist.<br \/>\nRachor zeigt vermittels einer \u00e4u\u00dferst informativen Darstellung der in jeder Hinsicht herrschenden Auffassung von der polizeirechtlichen Situierung der Datenverarbeitung in Literatur und Rechtsprechung, da\u00df die polizeirechtliche Konzeption nur dazu herh\u00e4lt, der polizeilichen Informationsverarbeitung m\u00f6glichst wenig Beschr\u00e4nkungen aufzuerlegen. Dagegen stellt Rachor, da\u00df eine dem Strafverfahrensrecht und ihren Zielen unterworfene polizeiliche Datenverarbeitung \u00fcberhaupt erst zul\u00e4ssig sei, brauchbare Kriterien etwa f\u00fcr die Weitergabe oder Speicherungsfristen bzw. die L\u00f6schung von gespeicherten Informationen zu liefern. Einige Konsequenzen seien genannt: regelm\u00e4\u00dfig d\u00fcrfte sich die Speicherung erstmaliger Verd\u00e4chtigung verbieten; die gesamte Bagatellkriminalit\u00e4t sollte von der Speicherung ausgeschlossen sein; Kriminalakten seien zu vernichten, wenn der Straftatbestand entfallen ist.<br \/>\nVorbehalte sind gegen\u00fcber weiteren von Rachor unter Berufung auf die bisherigen Wortf\u00fchrer solcher Entwicklung (insbesondere Schoreit) gemachten Vorschl\u00e4ge anzubringen: die Staatsanwaltschaften sollen die Spei-cherungsfristen vorgeben und die entsprechenden Prognosen treffen. Da man Staatsanw\u00e4lten nicht von vornherein eine weniger informationshungrige Haltung unterstellen sollte, so besteht der Vorzug einer solchen L\u00f6sung darin, da\u00df die polizeiliche Exekutive nicht mehr das Monopol \u00fcber die Kriminalakten hat und partieller Transparenz, d.h. zu Legitimation nach au\u00dfen, verpflichtet wird.<br \/>\nWenig erstrebenswert scheint die weitere Konsequenz, da\u00df fortan die Oberlandesgerichte (Strafgerichte) gem\u00e4\u00df 23 EGGVG f\u00fcr die gerichtliche Kontrolle der Datenverarbeitung der Polizei zust\u00e4ndig w\u00fcrden. Hier haben die Verwaltungsgerichte ungleich mehr Sensibilit\u00e4t entwickelt als es diese Strafgerichte jemals gezeigt haben.<br \/>\nArbeiten wie die Rachors sind wichtig, weil sie gegen den Monopolanspruch der Polizei auf die &#8218;polizeiliche&#8216; Datenverarbeitung argumentatives R\u00fcstzeug liefern.<br \/>\n(UK)<\/p>\n<p>Robbers, Gerhard:<br \/>\nSicherheit als Menschenrecht, Baden-Baden 1987, 292 S.<br \/>\nRechtswissenschaft ist in weiten Teilen Dogmatik und in diesem Sinne hat der Autor eine ganz zeitgem\u00e4\u00dfe Habilitation vorgelegt. Es ist der Versuch, ein Grundrecht auf Sicherheit zu begr\u00fcnden und f\u00fcr die Rechtsauslegung zu nutzen.<br \/>\nEine Frage- oder Problemstellung ben\u00f6tigt Robbers deshalb auch gar nicht, ja noch nicht einmal eine differenzierte Analyse der unterschiedlichen Konnotationen und widerspr\u00fcchlichen Verwendungsweisen des Begriffs Sicherheit. Wo immer in Vergangenheit und Gegenwart von Sicherheit gesprochen wurde &#8211; ob als Rechtssicherheit, als Schutz vor staatlicher Willk\u00fcr, als Sicherung etc.-, es dient ihm allemal zur Fundierung eines Menschenrechts auf Sicherheit (Kap. 1 bis 4). F\u00fcr eine solche Vereinnahmung der englischen Diskussion um Habeas corpus, um die franz\u00f6sische Menschenrechtserkl\u00e4rungen oder um die Staatszwecke in Deutsch-land mu\u00df man der Geschichte aber schon einigen Zwang antun (Kap.2 bis 4). In Deutschland mit seiner fehlenden Grundrechtstradition ging es zwar um den Versuch, die staatliche Gewalt zu beschr\u00e4nken, aber weder im 18. noch im 19. Jh. um den Versuch, dem B\u00fcrger Grund- oder Menschenrechte einzur\u00e4umen. Und in Frankreich wurde eben nicht ein allgemeines Menschenrecht auf Sicherheit im Staate deklariert, sondern &#8222;suret\u00e9&#8220; wurde gerade durch die &#8222;libert\u00e9 publique&#8220; definiert. Das zentrale Problem der angerissenen Debatten, wie denn die individuelle Freiheit im Rahmen eines herrschaftlichen Staats gesichert werden kann, geht auf diese Weise v\u00f6llig verloren.<br \/>\nEs wird deshalb auch im 3. Teil der Arbeit, der sich mit dem Recht auf Schutz, insbesondere auch dem polizeilichen Schutz befa\u00dft, nicht angesprochen. Im Gegenteil, weil der einzelne B\u00fcrger ein Recht auf Sicherheit hat, ist auch &#8222;die vorbeugende, gefahrenvorsorgende T\u00e4tigkeit der Polizei zum Schutze der Bev\u00f6lkerung unverzichtbar&#8220; (S. 231). Sicher, hat man den B\u00fcrger erst einmal zum staatlichen Schutzgut erkl\u00e4rt, indem man ein nicht konkretisiertes, aber substantielles Menschenrecht auf Sicherheit kreiert, dann ist dies schl\u00fcssig und unverzichtbar. Diese Logik hat Robbers en detail demonstriert, mehr aber auch nicht.<br \/>\n(AF)<\/p>\n<p>We\u00dflau, Edda:<br \/>\nVorfeldermittlungen. Probleme der Legalisierung &#8222;vorbeugender Verbre-chensbek\u00e4mpfung&#8220; aus strafproze\u00df-rechtlicher Sicht. Strafrechtliche Ab-handlungen &#8211; Neue Folge, Bd.65, Berlin 1989, 364 S.<br \/>\nDieses Buch hat einen ganz zentralen Nachteil: seinen Preis (DM 148,-). Er wird mit Sicherheit verhindern, da\u00df diese Arbeit einer breiteren juristischen und an den B\u00fcrgerrechten orientierten \u00d6ffentlichkeit zug\u00e4nglich wird, so sehr es lohnend ist, diese Arbeit zu lesen.<br \/>\nMit der Einbeziehung der EDV in die polizeiliche Arbeit seit den 70er Jahren hat die Tendenz der Polizei jenseits der Abwehr von konkreten Gefahren und jenseits konkreten Tatverdachts in die Freiheitsrechte der B\u00fcrgerInnen einzugreifen, die Chance einer grunds\u00e4tzlichen quantitativen und qualitativen Ausdehnung erhalten. Die Grenzen r\u00e4umlicher und zeitlicher Bindungen und die Einschr\u00e4nkungen b\u00fcrom\u00e4\u00dfiger Bearbeitbarkeit wurden \u00fcberwunden. Neue Handlungsformen der Informationsgewinnung entstanden, die wie Herold bereits in den 70er Jahren prognostizierte, den Rahmen des bestehenden Rechts sprengen w\u00fcrden. In ihrer vollen Kraft kommt diese Sprengladung erst jetzt zum explodieren. Sp\u00e4testens seit dem Volksz\u00e4hlungsurteil mu\u00dfte auch der letzte Vertreter der h.M. in Politik und Recht zugeben, da\u00df es f\u00fcr die Rasterfahndung, die polizeiliche Beobachtung, die Observation und erst recht f\u00fcr den Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittlern eigenst\u00e4ndiger gesetzlicher Regelungen bedarf.<br \/>\nWie aber sollen diese Regelungen aussehen? Wo sollen sie hin? Welche Grenzen des Eingriffs kann es geben, angesichts von Verfahrensweisen, deren Kennzeichen es gerade ist, da\u00df die alten Grenzen &#8211; konkrete Gefahr und konkreter Verdacht &#8211; aufgebrochen werden?<br \/>\nDiese Fragen versucht die Autorin zu beantworten, indem sie zun\u00e4chst die operativen Methoden selbst, die da-hinter stehenden polizeilichen Konzepte und den rechtlichen Status dieser Methoden der &#8218;Vorfeldermitt-lungen&#8216; qualifiziert.<br \/>\nDer Bereich der operativen Methoden, der vorverlegten Repression oder &#8222;an-tizipierten Strafverfolgung&#8220; juristisch weder im Bereich des Polizeirechts (wie derzeit unter dem Stichwort &#8222;vorbeugende Verbrechensbek\u00e4mp-fung&#8220; geplant) noch in dem der Straf-verfolgung unterzubringen. Es bed\u00fcr-fe also einer neuen Aufgaben und es spezieller Befugnisnormen.<br \/>\nDie im traditionellen Polizeirecht und der StPO verankerten Voraussetzungen des Eingriffs setzten an Kriterien an, die allesamt dann verloren gehen, wenn wie bei den operativen Ma\u00dfnahmen nicht mehr Tatsachen und Handlungen von Personen, sondern Prognosen \u00fcber m\u00f6gliches Verhalten von &#8222;Risikopersonen&#8220; und damit letztlich die Zielprojektionen der Polizei f\u00fcr die Zul\u00e4ssigkeit von Eingriffen ma\u00dfgebend sein sollen. Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit, Erforderlichkeit u.a. seien nicht mehr zu beurteilen, da es kein Verh\u00e4ltnis zu einer konkreten Handlung gebe.<br \/>\nAndere Versuche der Eingrenzung von Eingriffsvoraussetzungen durch die Zweckbindung der Datenverarbei-tung an die Erhebungszwecke, durch personen- oder ortsgebundene Merk-male schieden ebenfalls f\u00fcr den gr\u00f6\u00dften Teil der operativen Methoden aus. Zu der Bindung des Ermittlungseingriffes an konkrete Straftatverd\u00e4chte bliebe also kaum eine Alternative.<br \/>\nVor dem Hintergrund der von der Autorin vorgetragenen Analyse kann die aktuelle Verrechtlichungswelle der &#8222;vorbeugenden Verbrechensbek\u00e4m-pfung&#8220; nur als der Versuch des sym-bolischen Gebrauchs von Recht ge-kennzeichnet werden. Die Folgerung m\u00fc\u00dfte deshalb sein, andere Polizei-konzepte zu entwickeln, die auf derar-tige Methoden verzichten, die dar\u00fcber hinaus, wie die Autorin an vielen Punkten anmerkt, in ihrer Effektivit\u00e4t mehr als zweifelhaft sind.<br \/>\n(HB)<\/p>\n<p>Kasten, J\u00fcrgen u.a.:<br \/>\nF\u00fcnf F\u00e4lle f\u00fcr Fachleute, Hilden 1989, 185 S.<br \/>\nWarnatsch, Horst:<br \/>\nT\u00f6dlicher Hinweis, Hilden 1989,<br \/>\n204 S.<br \/>\nHuber, Jan:<br \/>\nLeiser Tod, Hilden 1989, 154 S.<br \/>\nDa\u00df Kriminalromane auschlie\u00dflich als Produkte der Massenkultur angesehen werden m\u00fcssen, denen das Odium des Trivalen anhaftet, ist eine Einsch\u00e4tzung, die in ihrer Indifferenz diesem literarischen Genre nicht mehr gerecht zu werden vermag. Zwar gibt es immer noch viele mittelm\u00e4\u00dfige Kriminalromane, aber mittelm\u00e4\u00dfig sind \u00fcberhaupt viele B\u00fccher gleich welcher Art. Der GdP-eigene &#8222;Verlag Deut-sche Polizeiliteratur&#8220; (VDP) &#8211; sonst eher bekannt als Verleger von po-lizeilicher Fachliteratur &#8211; hat im letzten Jahr mit der Herausgabe einer belletristischen Reihe &#8222;DAS KRIMI ARCHIV&#8220; den Versuch unternom-men, schreibenden Polizisten ein Fo-rum in diesem Genre zu bieten. Der Verlag k\u00fcndigt den Einstieg in eine &#8222;neue Generation&#8220; von Kriminalro-manen und -erz\u00e4hlungen an, die sich durch &#8222;Authentizit\u00e4t und detailgetreue Darstellung des polizeilichen Alltags&#8220; auszeichnen. Das &#8222;KRIMI ARCHIV&#8220; verzichte &#8222;auf ab-gegriffene Kli-schees&#8230;, Brutalit\u00e4t und vordergr\u00fcn-dige Effekthascherei.&#8220; Gleichwohl sollen die Liebhaber von &#8222;spannenden Stories mit verbl\u00fcffenden \u00dcberra-schungsmomenten voll auf ihre Ko-sten kommen&#8220;.<br \/>\nDie oben genannten B\u00e4nde sind die ersten Ver\u00f6ffentlichungen in dieser Reihe.<br \/>\nDer Sammelband von Kasten u.a., F\u00fcnf F\u00e4lle f\u00fcr Fachleute, enth\u00e4lt Kriminalerz\u00e4hlungen, die bei einem Krimi-Wettbewerb des VDP pr\u00e4miert wurden. Die Autoren schildern einen Fall von Umweltvergiftung, die Schwierigkeiten der polizeilichen Ermittlungen nach einem Mord an einem Jugendlichen, einen Bankraub, der schlie\u00dflich mit einer Geiselnahme endet, einen Schu\u00dfwechsel an der deutsch-holl\u00e4ndischen Grenze und schlie\u00dflich einen Selbstmord in einer Lagerhalle.<br \/>\nIn Jan Hubers Leiser Tod glaubt der Kriminalkommissar der Z\u00fcricher Poli-zei nicht an einen nat\u00fcrlichen Tod und ermittelt auf eigene Faust und entge-gen den Anweisungen seines Vorge-setzten weiter.<br \/>\nEin nicht ernst genommener Hinweis eines V-Manns erweist sich in H. Warnatsch T\u00f6dlicher Hinweis erst bei den Ermittlungen in einem Mordfall als wichtig.<br \/>\nAls exemplarisch f\u00fcr die Qualit\u00e4t die-ser Kriminalromane und -erz\u00e4hlungen haben wir den Sammelband ausge-w\u00e4hlt, da alle B\u00fccher in dieser Reihe nach einem \u00e4hnlichen Schema aufge-baut sind.<br \/>\nJ\u00fcrgen Kasten beschreibt beispielsweise in seiner Geschichte &#8222;Forellen in \u00d6l&#8220; die Arbeit eines Umweltsachbearbeiters bei der Polizei, der eine gr\u00f6\u00dfere \u00d6lverschmutzung aufzukl\u00e4ren hat. Die Indizien sprechen daf\u00fcr, da\u00df ein nahegelegenes Stahlwerk f\u00fcr die Umweltverschmutzung verantwortlich ist. Nach umfangreichen Ermittlungen, die sich nach einiger Zeit im Netz der kooperativ-kommunalen Strukturen aus Politik, Wirtschaft und Verwaltung verfangen, wird schlie\u00dflich der Industrielle zu einer kleinen Geldstrafe wegen Gew\u00e4sserverunreini-gung verurteilt. Die Moral von der Geschichte, die gro\u00dfen l\u00e4\u00dft man laufen und ein kleiner Sachbearbeiter hat mit dem Abschlu\u00df dieser F\u00e4lle nur sehr wenig zu tun. Vielmehr mu\u00df er sich wieder mit unzul\u00e4ssigen \u00d6lwechseln und anderen &#8222;Bagatellen&#8220; besch\u00e4ftigen, die sich auf seine Arbeits-zufriedenheit negativ auswirken.<br \/>\nJ\u00fcrgen Kasten ist leider nicht in der Lage zu begreifen, da\u00df Kriminalge-schichten nach anderen inhaltlichen und formalen Gesichtspunkten aufgebaut werden m\u00fcssen als Polizeiakten, Protokolle, Aktennotizen und Arbeitsberichte.<br \/>\nDie Geschichte bleibt daher spannungslos und ist ohne \u00dcberraschungsmomente, man sp\u00fcrt f\u00f6rmlich das Umbl\u00e4ttern der Aktenbl\u00e4tter und wie sich der Autor nebenbei noch in der Polizeilichen Dienstverordnung \u00fcber den Handlungsablauf vergewissert. Die Milieuschilderungen, die eigentlich eine gewisse Atmosph\u00e4re schaffen sollten, haben etwas r\u00fchrendes und erinnern in ihrer Problemdar-stellung und -l\u00f6sung sehr stark an eine &#8222;soap opera&#8220;. Dementsprechend fallen auch die &#8222;Personen- und Milieubeschreibungen&#8220; aus.<br \/>\n&#8222;Er sieht aus wie ein pensionierter Intellektueller, mit ausgefranster Wolljacke und ausgebeulten Cordjeans, mit Halbglatze und Nickelbrille&#8220;(S.25). Auch in den anderen Geschichten herrscht dieses &#8222;Lindenstra\u00dfen-Niveau&#8220;. Hier f\u00e4hrt der Student 2CV (Ente); der Bankr\u00e4uber tr\u00e4gt eine ausgewaschene Jeans, Parka und Kapuze; der Informant tr\u00e4gt schulterlanges Haar und Sonnenbrille usw.usf. Wenn sich der Protagonist in &#8222;Forellen in \u00d6l&#8220; im alternativen Milieu bewegt, f\u00e4llt J\u00fcrgen Kasten nichts besseres ein als: &#8222;Holger, der in verschiedenen Alternativprojekten t\u00e4tig ist, meinte mir gegen\u00fcber, da\u00df Steffen ein angenehmer Typ sei;&#8220; (S.10) oder: &#8222;Mit den engagierten Umwelt- und Natursch\u00fctzern unterhalte ich mich ganz gerne, wenn ich sporadisch zu deren Arbeitstreffen gehe&#8220; (S.13). In der schriftstellerische Phantasie von Heinz Reiner k\u00f6nnen etwa die ausl\u00f6senden Momente f\u00fcr einen Bankraub nur in der amerikanischen Hochzinspolitik und hochkomplexen Weltmarktzusammenh\u00e4ngen begr\u00fcndet liegen. Diesen inhaltlichen \u00dcberfrachtungen stehen dann die stereotypen Personen- und Handlungsbeschreibungen gegen\u00fcber.<br \/>\nZu diesen inhaltlichen und formalen Schw\u00e4chen im Aufbau der Geschichten kommen dann h\u00e4ufig noch die M\u00e4ngel in der sprachlichen Ausdrucksf\u00e4higkeit hinzu, die dann Stilbl\u00fcten wie diese entstehen lassen, &#8222;Geht nicht, erk\u00e4rt drei Tage sp\u00e4ter ein Herr Soundso&#8220;(S.17), die das Lesen dieser Geschichten einfach zum \u00c4rgernis werden lassen.<br \/>\nDie bisher vorliegenden 3 B\u00e4nde aus der Reihe &#8222;KRIMI-ARCHIV&#8220; k\u00f6nnen die vom Verlag geweckten Erwartun-gen in keiner Weise erf\u00fcllen. Sie be-sitzen allenfalls einen gewissen so-zialpsychologischen Wert, um sich \u00fcber die Bewu\u00dftseinsstrukturen von schreibenden Polizeibeamten zu infor-mieren. Die Tatsache, da\u00df sich Poli-zeibeamte fast t\u00e4glich, in unter-schiedlicher Intensit\u00e4t, mit Verbre-chen besch\u00e4ftigen, pr\u00e4destiniert sie noch nicht per se f\u00fcr die Kriminalschriftstellerei. Eine Geschichte ist deshalb noch kein Kriminalroman weil ein Mord geschieht, vielmehr sollte die &#8222;Story&#8220; einen eigenen erz\u00e4hlerischen Wert haben, der \u00fcber die blo\u00dfe Beschreibung des eigentlichen Verbrechens hinausgeht und hierzu fehlt den schreibenden Beamten oder verbeamteten Schreibern offensichtlich die n\u00f6tige erz\u00e4hlerische Potenz.<br \/>\nDen Liebhabern von Kriminalliteratur kann nur von diesem &#8222;b\u00fcrokratischen Naturalismus&#8220; abgeraten werden. Stattdessen sind ohne Vorbehalt die Krimis von<br \/>\nDoris Gehrke,<br \/>\n&#8211; Weinschr\u00f6ter, Du mu\u00dft h\u00e4ngen,<br \/>\n&#8211; Nachsaison<br \/>\n&#8211; Moskau, meine Liebe,<br \/>\nzu empfehlen (Galgenberg-Verlag Hamburg). Hier schreibt zwar keine Polizeibeamtin, aber man gewinnt den Eindruck, da\u00df Doris Gehrke neben ihrem schriftstellerischen F\u00e4higkeiten genau wei\u00df, wor\u00fcber sie schreibt.<br \/>\n(MW)<\/p>\n<p>Interessante Neuerscheinungen<\/p>\n<p>Baldwin, Robert; Kinsey, Richard:<br \/>\nPolice Powers and Politics, London 1982, 308 pp.<br \/>\nDie Autoren analysieren die Bedingungen und Entwicklungen f\u00fcr die strukturellen Ver\u00e4nderungen innerhalb des englischen Polizeisystems, die sich 1981 in den gewaltsamen Auseinandersetzungen in verschiedenen englischen St\u00e4dten entladen haben.<\/p>\n<p>Ellersieck, Christa; Becker, Wolfgang:<br \/>\nDas Celler Loch, Hmbg. 1987, 140 S.<br \/>\nDas Buch vom Celler Loch dokumentiert die Ereignisse der Geheimdienstaff\u00e4re in chronologischer Reihenfolge aus journalistischer Sicht.<\/p>\n<p>Hammer, Jalna; Radford, Jill; Stanko, Elizabeth A. (eds.):<br \/>\nWomen Policing and Male Violence. International Perspectives, London 1989, 221 pp.<br \/>\nDer Titel spricht f\u00fcr sich selbst. Zentrales Thema der verschiedenen Aufs\u00e4tze sind die private m\u00e4nnliche Gewalt gegen\u00fcber Frauen und ihre polizeiliche Ver- und Bearbeitung im allgemeinen und die sexuellen \u00dcbergriffe von Polizeibeamten im besonderen. Die Rolle der Frauen in der Polizei wird gleichfalls unter-sucht.<\/p>\n<p>Hanak, Gerhard; Stehr, Johannes; Steinert, Heinz:<br \/>\n\u00c4rgernisse und Lebenskatastrophen. \u00dcber den allt\u00e4glichen Umgang mit Kriminalit\u00e4t, Bielefeld 1989, 222 S.<br \/>\nZentrales Thema ist die formelle und informelle Bearbeitung von Krimina-lit\u00e4t, sowie die verschiedenen Strate-gien von polizeilicher und ziviler Problem- und Konfliktbearbeitung.<\/p>\n<p>Kaiser, G\u00fcnther u.a. (Hg.):<br \/>\nKriminologische Forschung in den 80er Jahren &#8211; Projektberichte aus der Bundesrepublik Deutschland, Kriminologische Forschungsberichte aus dem Max-Planck-Institut f\u00fcr ausl\u00e4ndisches und internationales Strafrecht, Band 35 &#8211; I und II, Freiburg 1988, 509 S. &#8211; Interessant vor ist allem Kapitel 2 des 1. Halbbandes: Polizei-forschung, u.a. die Aufs\u00e4tze von:<\/p>\n<p>D\u00f6lling, Dieter:<br \/>\nDeterminanten und Strukturen polizeilicher Ermittlungst\u00e4tigkeit, S. 95-124<br \/>\nDer Beitrag zeigt, wie sehr die poli-zeiliche Ermittlung von den durch die B\u00fcrger gelieferten Informationen am Anfang des Ermittlungsverfahrens, al-so bei der Anzeige, abh\u00e4ngig ist, wie wenig die Polizei also selbst aus eigener Kraft zur Aufkl\u00e4rung von Straftaten beitr\u00e4gt.<\/p>\n<p>Feltes, Thomas:<br \/>\nPolizeiliches Alltagshandeln. Konsequenzen f\u00fcr eine &#8222;neue Polizei&#8220; aus einer Analyse von Notrufen und Funkstreifeneins\u00e4tzen in der Bundesrepublik Deutschland, S. 125-156<br \/>\nDer Autor zeigt die Zunahme der Notrufe in den letzten Jahren und r\u00e4umt dar\u00fcber hinaus mit dem Mythos der Polizei als &#8222;Crime Fighter&#8220; auf.<\/p>\n<p>Punch, Maurice (ed.):<br \/>\nControl in the Police Organisation, London Cambridge (USA)1983 346 pp.<br \/>\nIn diesem Sammelband sind verschiedene organisationssoziologische Aufs\u00e4tze versammelt, die sich sowohl mit den internen organisatorischen Zw\u00e4ngen als auch mit den externen Anforderungen an die polizeiliche Arbeit besch\u00e4ftigen.<\/p>\n<p>Punch, Maurice:<br \/>\nConduct Unbecoming. Social Construction of Police Deviance, London\/New York 1985 249 pp.<br \/>\nPunch analysiert Korruptionsf\u00e4lle in der Polizei von New York, London und Amsterdam.<\/p>\n<p>Schwegmann, Friedrich Gerhard (Hg.):<br \/>\nDie Wiederherstellung des Berufsbeamtentums nach 1945. Geburtsfehler oder St\u00fctzpfeiler der Demokratisie-rung in Westdeutschland?, D\u00fcsseldorf 1986, 168 S.<br \/>\nVerschiedene Aufs\u00e4tze zur Restauration der \u00f6ffentlichen Verwaltung sowie ein Aufsatz zum Wiederaufbau der Polizei in Nordrhein-Westfalen.<\/p>\n<p>Uglow, Steve:<br \/>\nPolicing Liberal Society, Oxford 1988, 165 pp.<br \/>\nUglow analysiert die Verschiebungen in der polizeilichen Aufgabenerf\u00fcllung. Das Primat der Kriminali-t\u00e4tsbek\u00e4mpfung ist seit den 70er Jah-ren hinter die staatliche Sicherheits- und Ordnungsfunktion der Polizei zu-r\u00fcckgetreten &#8211; so sein Befund.<\/p>\n<p>Interessantes aus Zeitschriften<\/p>\n<p>G\u00f6ssner, Rolf:<br \/>\nDer letzte Schrei nach dem &#8222;finalen Rettungsschu\u00df&#8220;. Kurzer Proze\u00df oder Scharfsch\u00fctzenmentalit\u00e4t, in: Geheim, 4\/89 S. 15 ff.<br \/>\nG\u00f6ssner untersucht die Vorschl\u00e4ge zur Unterbringung der Todesschu\u00dfregelung im Bundes-Gesetz \u00fcber den unmittelbaren Zwang, vorgelegt im &#8222;Bonner Sommertheater&#8220; des Jahres 1989.<\/p>\n<p>Weichert, Thilo:<br \/>\nDie deutsch-t\u00fcrkische Sicherheits-Connection und der PKK-Proze\u00df, in: Geheim Nr. 4\/89-1\/90, S. 7 ff.<br \/>\nDer Autor untersucht die Zusammenarbeit bundesdeutscher und t\u00fcrkischer &#8222;Sicherheitsorgane&#8220;: von der Ausr\u00fcstungs- und Ausbildungshilfe \u00fcber den Informationsaustausch bis hin zur Zusammenarbeit mit t\u00fcrkischen Geheimdiensten und ihre Duldung in der BRD.<\/p>\n<p>Flormann, Willi:<br \/>\nDie Narco-Mafia von Medellin<br \/>\nin: Der Kriminalist 3\/1990, S. 97 ff.<br \/>\nund<br \/>\nWilhelms, Uwe:<br \/>\nMeinungsforum: Rauschgift, in: Der Kriminalist 3\/1990, S.103 ff.<br \/>\nNeben einigen durchaus interessanten Daten &#8211; meist aus Quellen der US-amerikanischen DEA &#8211; gibt Flormann die vorgestanzte Position des BDK wieder. Wilhelms stellt zwar die einzelnen Ans\u00e4tze zur Legalisierung oder teilweisen Entkriminalisierung von Drogen dar, verwirft diese Ans\u00e4tze aber von vornher-ein.<\/p>\n<p>Jaworski, Sch\u00fcnemann u.a.:<br \/>\nSchwerpunkt mit mehreren Artikeln zur Frage der &#8222;L\u00fcgendetektoren&#8220;, in: Kriminalistik 3\/1990, S.123 ff.<br \/>\nDie Autoren bef\u00fcrworten eine begrenzte &#8222;Entformalisierung&#8220; des Strafprozesses und die schrittweise Zulassung des bisher als Beweismittel verbotenen Polygraphen.<\/p>\n<p>St\u00fcmper, Alfred:<br \/>\nSicherheit in Europa &#8211; Ein Aufruf zur Besinnung, in: Kriminalistik 2\/1990, S.2 ff.<br \/>\nAusgleichsma\u00dfnahmen f\u00fcr den durch die Grenz\u00f6ffnung angeblich entstehenden Sicherheitsverlust m\u00fc\u00dften geschaffen werden, um insbesondere gegen die organisierte Kriminalit\u00e4t ein brauchbares Instrumentarium zu haben.<br \/>\nSchertz, Georg:<br \/>\nDas immer noch aktuelle Thema: Zur Problematik des finalen Rettungsschusses, in: Die Kriminalpolizei (Organ der GdP f\u00fcr die Kripo in Baden-W\u00fcrtemberg und Berlin) Nr. 1\/90, S. 157 ff.<br \/>\nDer Polizeipr\u00e4sident Berlins optiert f\u00fcr eine gesetzliche Regelung des polizeilichen Todesschusses. Das Notwehr- und Nothilferecht reiche nicht zu.<\/p>\n<p>Behr, Rafael:<br \/>\nPolizeiforschung: eine Chance f\u00fcr die Polizei (?), in: Die Polizei, Heft 3\/1990, S. 64 ff.<br \/>\nDer Autor pl\u00e4diert f\u00fcr mehr Offenheit der Polizei gegen\u00fcber der krimino-logischen Polizeiforschung.<br \/>\nBraun, Karl-Heinz:<br \/>\nVideografieren bei Demonstrationen &#8211; endlich gesetzlich geregelt?, in: Die Polizei 3\/1990, S. 49 ff.<br \/>\nDie Gesetzesregelung aus dem Artikelgesetz vom 9. Juni 1989 ist dem Autor zu eng, weil sie den Videoeinsatz bei Demonstrationen nicht weit genug in den pr\u00e4ventiven Bereich ausdehne.<\/p>\n<p>Schuster, Leo:<br \/>\nOrganisierte Kriminalit\u00e4t &#8211; eine Bestandsaufnahme, in: Die Polizei 2\/1990, S. 25 ff.<br \/>\nSchuster (derzeit PFA, fr\u00fcher BKA) wendet sich gegen die Kritik, die Beschw\u00f6rung der OK sei nur ein neuer Versuch der Legitimation neuer polizeilicher Strategien und Instrumente.<\/p>\n<p>Sperner, Walter:<br \/>\nNachrichten- und Informationsbeschaffung zur Euro(pameisterschaft im Fu\u00dfball) 1988, in: Die Polizei Nr. 11\/1989, S. 302 ff.<br \/>\nVon besonderem Interesse: der Informationsaustausch im Rahmen von TREVI und die Funktion der TREVI-Korrespondenten.<\/p>\n<p>Schwerpunkt:<br \/>\nGrenz\u00f6ffnung in der Europ\u00e4ischen Gemeinschaft &#8211; Perspektiven f\u00fcr die Innere Sicherheit, Schriftenreihe der PFA Nr. 3-4\/1989<br \/>\nMit Beitr\u00e4gen von u.a. Rupprecht und Schattenberg (BMI), Lenhard (Pr\u00e4s. des Bayr. LKA) sowie einer Studie &#8222;Die Grenz\u00f6ffnung in Europa aus der Sicht unserer Nachbarn&#8220;.<\/p>\n<p>Sellier, Karl:<br \/>\nGutachten \u00fcber die biomechanische Wirkung von Wasserstrahlen aus Wasserwerfern, erstellt im Auftrag der IMK, nachgedruckt in: Stra\u00dfenmedizin Nr. 35, M\u00e4rz 1990, S. 32 ff.<\/p>\n<p>Baumann, J\u00fcrgen:<br \/>\nErgebnisse der (Anti-) Gewaltkom-mission der Bundesregierung, in: Zeitschrift f\u00fcr Rechtspolitik Nr. 3\/1990, S. 103 ff.<br \/>\nDer Autor, einer der Vorsitzenden der Kommission, stellt deren Vorschl\u00e4ge und Thesen dar.<\/p>\n<p>Lisken, Hans:<br \/>\n\u00dcber Aufgaben und Befugnisse der Polizei im Staat des Grundgesetzes, Zeitschrift f\u00fcr Rechtspolitik 1\/1990, S. 15 ff.<br \/>\nGeharnischte Kritik des D\u00fcsseldorfer Polizei-Pr\u00e4sidenten am neuen Polizei-recht.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>F\u00fcrst, Martin: Grundlagen und Grenzen der 129, 129a StGB: Zu Umfang und Notwendigkeit der Vorverlagerung<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[41,148],"tags":[],"class_list":["post-4293","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-cilip-035","category-rezensionen"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/4293","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=4293"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/4293\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=4293"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=4293"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=4293"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}