{"id":4295,"date":"1990-02-27T22:56:21","date_gmt":"1990-02-27T22:56:21","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=4295"},"modified":"1990-02-27T22:56:21","modified_gmt":"1990-02-27T22:56:21","slug":"rechtsprechung-die-verwaltungs-und-zivilrechtliche-behandlung-der-goettinger-juzi-razzia-von-89","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=4295","title":{"rendered":"Rechtsprechung &#8211; Die verwaltungs- und zivilrechtliche Behandlung der G\u00f6ttinger Juzi-Razzia von &#8217;89"},"content":{"rendered":"<h3>von Klemens Ro\u00df<\/h3>\n<p>Mehr als drei Jahre nach dem Polizei\u00fcberfall auf ein G\u00f6ttinger Jugendzentrum mu\u00df das Land Niedersachsen nun an 79 Kl\u00e4ger ein Schmerzensgeld in H\u00f6he von 200 DM zahlen, nachdem das Landgericht G\u00f6ttingen einem der Betroffenen ein Schmerzensgeld in dieser H\u00f6he zugesprochen hatte. Unser Autor, RA in G\u00f6ttingen, war der erfolgreiche Kl\u00e4ger.<!--more--><\/p>\n<h4>Zur Erinnerung<\/h4>\n<p>Am Abend des 1.Dezember 1986 fand im Jugendzentrum Innenstadt in G\u00f6ttingen eine Veranstaltungung statt, auf der \u00fcber die Wohnungsnot in G\u00f6ttingen im allgemeinen und \u00fcber die am Vormittag des gleichen Tages stattgefundene R\u00e4umung von drei H\u00e4usern im besonderen \u00f6ffentlich informiert und diskutiert werden sollte.<br \/>\nGegen 20.30 Uhr umstellten und st\u00fcrmten etwa 400 aus ganz Niedersachsen zusammengezogene Polizisten unter Schlagstockeinsatz das Geb\u00e4ude.<\/p>\n<p>Die Versammlungsteilnehmer wurden bis zu vier Stunden im Jugendzentrum festgehalten und &#8211; obwohl zumeist im Besitz g\u00fcltiger Ausweispapiere &#8211; einer erkennungsdienstlichen Behandlung mit Lichtbildaufnahme und einer k\u00f6rperlichen Durchsuchung unterzogen. Einzelnen Teilnehmern wurde der Gang zur Toilette untersagt, Kontakt mit der Au\u00dfenwelt, etwa einem Anwalt, aufzunehmen, war ebenfalls verboten.<br \/>\nDie Polizei begr\u00fcndete ihren Einsatz mit der vermeintlichen Suche nach einem St\u00f6rsender. Tats\u00e4chlich ging es ihr darum, eine ihr g\u00fcnstige Gelegeheit zu nutzen, die G\u00f6ttinger &#8222;Szene&#8220; l\u00fcckenlos zu erfassen.<br \/>\nDementsprechend erl\u00e4uterte der G\u00f6ttinger Polizeichef Lothar Will den Polizeieinsatz gegen\u00fcber der &#8222;Hannoversch Nieders\u00e4chsische Allgemeine&#8220; (3.12.86). unter Hinweis auf eine einige Tage zuvor stattgefundene und sp\u00e4ter als &#8222;Scherbendemo&#8220; bezeichnete Aktion in der Innenstadt: &#8222;Wir wollten die Masse, die potentiell solche Straftaten begeht, mal aus der Anonymit\u00e4t herausholen&#8220; &#8222;Die ganze Szene&#8220;, so Will, sollte &#8222;ausgeleuchtet&#8220; werden. (Spiegel, 8.12.&#8217;86) Wilfried Hasselmann, damaliger Innenminister in Niedersachsen, sprach von &#8222;Strippenziehern&#8220;, die &#8222;in ihren L\u00f6chern aufgesp\u00fcrt werden sollten&#8220;. Die Juzi-Razzia hatte, \u00e4hnlich wie die Vorg\u00e4nge um die Massenverhaftungen im N\u00fcrnberger &#8222;KOMM&#8220; und die kurz zuvor stattgefundene Einschlie\u00dfung im &#8222;Hamburger Kessel&#8220;, bundesweit f\u00fcr Aufsehen gesorgt.<\/p>\n<h4>Die Behandlung der Razzia durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit<\/h4>\n<p>Obwohl recht bald offenkundig war, da\u00df die Polizei bei ihrer Vorgehensweise nahezu s\u00e4mtliche einschl\u00e4gigen Rechtsvorschriften eklatant verletzt hatte, stellte sich Innenminister Hasselmann ausdr\u00fccklich hinter die f\u00fcr die Aktion Verantwortlichen.<\/p>\n<p>Neun der von der Razzia betroffenen Versammlungsteilnehmer klagten daraufhin vor dem Verwaltungsgericht und erhielten in allen Punkten ihrer Fortsetzungsfeststellungsklage Recht: In seiner Entscheidung vom Januar 1988 qualifizierte das VG Braunschweig (Az: 6 VG A 6\/87) die Veranstaltung als Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes. Die Versammlung h\u00e4tte somit nur durch eine ausdr\u00fcckliche Aufl\u00f6sungsverf\u00fcgung aufgel\u00f6st werden d\u00fcrfen. Damit war nicht nur die Aufl\u00f6sung der Versammlung rechtswidrig, sondern auch das anschlie\u00dfende Festhalten der Besucher einschlie\u00dflich der erkennungs-dienstlichen Behandlung.<br \/>\nDie politisch Verantwortlichen blieben unbelehrbar: Hasselmann wertete die Razzia nach wie vor als &#8222;vollen Erfolg&#8220;, da nach der Razzia in G\u00f6ttingen nunmehr &#8222;Ruhe eingekehrt&#8220; sei (FR, 15.01.&#8217;88). Zudem ermunterte er seine Polizei, bei Demonstrationen k\u00fcnftig mehr Menschen festzunehmen. Bei einer Ansprache vor Polizisten erkl\u00e4rte er gar: &#8222;Die Angst vor einer Niederlage bei nachtr\u00e4glicher gerichtlicher \u00dcberpr\u00fcfung des Einsatzes darf nicht zu Entscheidungen f\u00fchren, die dem B\u00fcrger den Eindruck vermitteln, die Polizei sei ohnm\u00e4chtig&#8220; (FR, 20.02.88). So verwunderte es kaum, da\u00df die beklagte Bezirksregierung Braunschweig gegen das Urteil des VG Berufung einlegte.<\/p>\n<p>Der 12. Senat des OVG L\u00fcneburg (Az: 12 OVG A 56\/88) lie\u00df es erst gar nicht zu einer m\u00fcndlichen Verhandlung kommen, sondern wies die Berufung der Bezirksregierung einstimmig zur\u00fcck. Das Gericht stellte fest, da\u00df die Gefahr einer Wiederholung gegeben sei. Da die Wohnungsnot nicht beseitigt sei, sei &#8222;zu erwarten, da\u00df \u00e4hnliche Aktionen der Studenten wieder vorkommen; der Kl\u00e4ger k\u00f6nnte vielleicht auch an ihnen beteiligt sein&#8220;. Die L\u00fcneburger Richter belehrten die f\u00fcr die Polizeiaktion Verantwortlichen: &#8222;Die Versamm-lungsfreiheit gem. Art. 8 GG k\u00f6nnen gerade auch Teilnehmer einer Versammlung f\u00fcr sich in Anspruch nehmen, die mit sozialen Verh\u00e4ltnissen unzufrieden sind und die ihren Unmut und ihre Kritik \u00f6ffentlich vorbringen wollen&#8220;.<br \/>\nErg\u00e4nzend zu der Entscheidung des Verwaltungsgerichts stellte das OVG fest, da\u00df nicht nur der Versto\u00df gegen das Versammlungsgesetz die Rechtswidrigkeit der an dem Kl\u00e4ger durchgef\u00fchrten Ma\u00dfnahmen (Identit\u00e4tsfeststellung, Durchsuchung) begr\u00fcnde, sondern da\u00df es auch &#8222;dar\u00fcber hinaus&#8220; keine andere Rechtsgrundlage f\u00fcr diese Ma\u00dfnahmen gegeben habe. Schlie\u00dflich verklagten 79 Betroffene das Land Niedersachsen auf Gew\u00e4hrung eines &#8222;symbolischen&#8220; Schmer-zensgeldes von 200 DM.<\/p>\n<h4>Die Schmerzensgeldentscheidung<\/h4>\n<p>In einem im Februar 1990 vorab entschiedenen Musterproze\u00df sprach das Landgericht G\u00f6ttingen (Az.:2 O 322\/89) einem der Kl\u00e4ger das Schmerzensgeld zu. Das Gericht begr\u00fcndete seine Entscheidung mit der bereits verwaltungsgerichtlich festgestellten Rechtswidrigkeit des Polizeieinsatzes sowie einer schuldhaften Amtspflichtverletzung der f\u00fcr den Polizeieinsatz Verantwortlichen: &#8222;Vorliegend h\u00e4tte ein pflichtgetreuer Durchschnittsbeamter, bei dem zumindest die Kenntnis der grundlegenden Bestimmungen des Versamm-lungsgesetzes erwartet werden mu\u00df, ohne weiteres erkennen k\u00f6nnen, da\u00df bei der Durchf\u00fchrung der polizeilichen Ma\u00dfnahme die Voraussetzungen dieses Gesetzes tangiert waren und die Versammlung dem Schutzbereich des Art. 8 GG unterfiel&#8220;. Eine Entlastung der Polizeif\u00fchrung komme nicht in Betracht, &#8222;weil es sich weder um besonders abgelegene Rechtsvorschriften handelte, noch Gesetzesbestimmungen von sekund\u00e4rer Bedeutung betroffen waren&#8220;.<\/p>\n<p>Vielmehr habe es den Anschein, &#8222;als habe man die gesetzlichen Bestimmungen fahrl\u00e4ssig au\u00dfer acht gelassen, weil man eine gute Gelegenheit gesehen habe, die Juzi-Sache zu durchleuchten&#8220;. Ferner bezweifelt das Gericht, ob das Innenministerium die in der Sache ergangenen (verwaltungsgerichtlichen) Urteile akzeptiert hat: &#8222;&#8230; hat das beklagte Land nicht dargetan, da\u00df es zu sonstigen Konsequenzen aus diesem Urteil gekommen ist und etwa die in der \u00d6ffentlichkeit unstreitigen \u00c4u\u00dferungen, durch die der Kl\u00e4ger als potentieller Straft\u00e4ter abgestempelt worden ist, zur\u00fcckgenommen worden sind. Es ist nicht ersichtlich, da\u00df seitens der f\u00fcr die Aktion Verantwortlichen sowie derjenigen, die sie gerechtfertigt haben, die diesbez\u00fcglichen \u00c4u\u00dferungen zur\u00fcckgenommen worden sind und das verwaltungsgerichtliche Urteil akzeptiert worden ist.&#8220;<\/p>\n<p>Aufgrund dieser eindeutigen Entscheidung will das Innenministerium nunmehr &#8222;freiwillig&#8220; das Schmerzensgeld an die \u00fcbrigen 78 Betroffenen auszahlen.<\/p>\n<h4>Res\u00fcmee<\/h4>\n<p>Die Urteile der Verwaltungsgerichte und des Landgerichts G\u00f6ttingen sch\u00fctzen vor Wiederholungen nicht. Die Frage, ob die Gerichtsentscheidungen bei den politisch Verantwortlichen zu einem Lernproze\u00df hinsichtlich der Bedeutung des ersten Abschnitts des Grundgesetzes gef\u00fchrt haben, mu\u00df bezweifelt werden.<\/p>\n<p>Die j\u00fcngsten G\u00f6ttinger Polizei\u00fcbergriffe anl\u00e4\u00dflich einer Demonstration zum Gedenken an eine bei einem un\u00fcberlegten Polizeieinsatz ums Leben gekommene Antifaschistin bezeugen das Gegenteil. Lothar Will ist immer noch im Amt. Obwohl verwaltungsgerichtlich festgestellt, da\u00df die Datenerhebung rechtswidrig war, h\u00e4lt das nieders\u00e4schische LKA weiterhin an der Speicherung fest. \u00dcber eine Klage auf L\u00f6schung vor dem VG Hannover wurde noch nicht entschieden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Klemens Ro\u00df Mehr als drei Jahre nach dem Polizei\u00fcberfall auf ein G\u00f6ttinger Jugendzentrum mu\u00df<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,41],"tags":[],"class_list":["post-4295","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-035"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/4295","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=4295"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/4295\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=4295"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=4295"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=4295"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}