{"id":5018,"date":"1989-08-15T02:01:45","date_gmt":"1989-08-15T02:01:45","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=5018"},"modified":"1989-08-15T02:01:45","modified_gmt":"1989-08-15T02:01:45","slug":"ein-nachtrag-die-groesste-datenaktion-der-berliner-polizei","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=5018","title":{"rendered":"Ein Nachtrag: &#8222;Die gr\u00f6\u00dfte Datenaktion der Berliner Polizei&#8220;"},"content":{"rendered":"<h3>von Lena Schraut*<\/h3>\n<p>Vor und w\u00e4hrend der IWF-Tagung 1988 im herbstlichen Berlin nutzte die Polizei vor allem das Mittel der verdachtsunabh\u00e4ngigen Personenkontrollen, um Informationen zu gewinnen. Als Rechtsgrundlage dienten zum einen das Berliner Polizeirecht (ASOG) und die Stra\u00dfenverkehrsordnung, zum anderen der Kontrollstellenparagraph 111 StPO. Wir berichteten dar\u00fcber in CILIP 31 (S.99 ff.). Inzwischen gibt es einige Details mehr zum Umfang der Kontrollen nach 111 StPO und eine, dem Generalbundesanwalt geltende R\u00fcge des Bundesgerichtshofes. <!--more--><\/p>\n<p>Der Berliner Senat hatte vor und w\u00e4hrend der IWF-Tagung eine Art Nachrichtensperre verh\u00e4ngt, die vor allem den Bem\u00fchungen von Mitglieder des Abgeordnetenhauses galt, sich mittels parlamentarischer Anfragen einen \u00dcberblick \u00fcber die polizeilichen Ma\u00dfnahmen zu beschaffen.<\/p>\n<p>Durch Pressemeldungen, die vor allem auf Betroffenenberichte basierten, entstand der Eindruck, die meisten Kontrollen seien auf der Grundlage des ASOG vorgenommen worden. Erst als der Berliner Senat sich nach und nach dazu bequemte, den Schleier von den Vorkehrungen der Berliner Polizei zu l\u00fcften, ergab sich ein anderes Bild.<\/p>\n<p>Es stellte sich heraus, da\u00df es nicht &#8211; wie in CILIP 31 berichtet &#8211; 10 Kontrollstellen nach 111 StPO im Stadtgebiet und an den Grenz\u00fcberg\u00e4ngen gegeben hatte, sondern dar\u00fcberhinaus noch weitere 37 an den Grenz\u00fcberg\u00e4ngen: insgesamt ist 33 mal auf den 111 StPO zur\u00fcckgegriffen worden, um die einreisenden und 4 mal, um die ausreisenden Personen kontrollieren zu k\u00f6nnen. Vom 4. August bis 28. September wurden die beiden Grenz\u00fcberg\u00e4nge Heiligensee und Dreilinden durchschnittlich jeden 2. Tag f\u00fcr mehrere Stunden vormittags oder nachmittags zu Kontrollstellen erkl\u00e4rt (s. Kleine Anfrage der AL, Nr. 5209 vom 17.11.88). Allein in Berlin gab es somit 41 Kontrollstellen innerhalb von 2 Monaten.<\/p>\n<p>Kontrollstellen nach 111 StPO, deren Einf\u00fchrung 1978 damit begr\u00fcndet wurde, da\u00df sie nur dazu dienen w\u00fcrden, konkrete Straftaten mit terroristischem Bezug aufzukl\u00e4ren, werden l\u00e4ngst fl\u00e4chendekkend in pr\u00e4ventiver Absicht eingesetzt, um bestimmte politische Szenen auszuforschen und zu verunsichern. Die rechtsdogmatischen Einschr\u00e4nkungen des 111 StPO, da\u00df 1. eine Straftat begangen sein mu\u00df (zur Erinnerung: eine konkrete terroristische Straftat gab es zum Zeitpunkt der Einrichtungsanordnung im Mai nicht; der Anschlag auf Tiedtmeier erfolgte erst am 21.9.88) und 2. Anhaltspunkte vorhanden sind, da\u00df eine Kontrollstelle &#8211; nicht 41 &#8211; an einem bestimmten Ort und zu einem bestimmten Zeitpunkt Fahndungserfolge verspricht, gelten l\u00e4ngst nicht mehr, wenn besondere Sicherheitslagen ins Haus stehen.<\/p>\n<p>So war es schon 1987, als die Volksz\u00e4hlung und der Besuch Reagans zu \u00e4hnlichen Ma\u00dfnahmen f\u00fchrte.<br \/>\nZwar hat inzwischen der Bundesgerichtshof diverse Beschwerden gegen die Kontrollstellenpraxis aus Anla\u00df der IWF-Tagung abgewiesen, gleichwohl aber die IWF-Kontrollstellenentscheidung des Ermittlungsrichters beim BGH vom 20.5.1988 deutlich ger\u00fcgt.<\/p>\n<p>In einem Beschlu\u00df vom 30.9.1988 (Strafverteidiger, 1\/1989, S.1 f.) hei\u00dft es:<\/p>\n<p>&#8222;Gegen die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit der richterlichen Anordnung vom 20.5.1988 bestehen Bedenken. Die in 111 Abs.2 StPO f\u00fcr den Regelfall vorgesehene Anordnungskompetenz des Richters soll eine vorherige wirksame Kontrolle durch ihn gew\u00e4hrleisten. Mit diesem Gesetzeszweck d\u00fcrfte es kaum zu vereinbaren sein, wenn er die Polizei erm\u00e4chtigt, f\u00fcr einen l\u00e4ngeren Zeitraum nach ihrem eigenen Ermessen zu jeder Tages- und Nachtzeit an jedem \u00f6ffentlich zug\u00e4nglichen Ort der Bundesrepublik Kontrollstellen einzurichten. Das durch 111 StPO geschaffene Fahndungsmittel wird auch bei der Verfolgung \u00fcber\u00f6rtlich auftretender terroristischer Gewaltt\u00e4ter nicht dadurch ineffektiv, da\u00df der Richter die nach Sachlage m\u00f6glichen und notwendigen Begrenzungen in dem Anordnungsbeschlu\u00df selbst festlegt; bei neuen Erkenntnissen und Gefahr im Verzug k\u00f6nnen die StA und deren Hilfsbeamte die Einrichtung weiterer Kontrollstellen aus eigenem Recht anordnen.&#8220;<\/p>\n<p>In einem Schreiben des Generalbundesanwalts vom 28.November 1988 aus Anla\u00df der Sitzung des Bundestags-Innenausschusses am 30. November l.J. r\u00e4umte der Generalbundesanwalt zwei &#8222;versehentlich&#8220; von seiner Anordnung abweichende Anwendungsf\u00e4lle des Kontrollstellenbeschlusses ein:<\/p>\n<p>&#8211; zum ersten am 8. Juni anl\u00e4\u00dflich einer Veranstaltung in Gelsenkirchen mit dem Titel &#8222;Neue Milit\u00e4rstrategien und Aufstandsbek\u00e4mpfung in der Dritten Welt&#8220;, mitgetragen von der Fraktion &#8222;Die GR\u00dcNEN&#8220;,<\/p>\n<p>&#8211; zum zweiten am 27.Juni 1988 bei einer Informationsveranstaltung zum IWF der Deutschen Jungdemokraten in K\u00f6ln.<\/p>\n<p>Auf den oben zitierten Beschlu\u00df des 3. Strafsenats des BGHs eingehend, k\u00fcndigte Rebmann im \u00fcbrigen an, 111 StPO &#8222;restriktiver als bisher&#8220; anzuwenden, um fortzufahren: &#8222;Insbesondere werde ich f\u00fcr eine st\u00e4rkere Eingrenzung der Anordnung in zeitlicher und r\u00e4umlicher Hinsicht Sorge tragen.&#8220;<\/p>\n<p>Eine Strafanzeige des Mitgliedes im Bundesvorstand der Humanistischen Union, Dr. M\u00fcller-Heidelberg, gegen den Generalbundesanwalt wegen Rechtsbeugung in dieser Sache, harrt noch der Entscheidung.<\/p>\n<p>Die vom BGH formulierte &#8222;Einschr\u00e4nkung&#8220; mu\u00df keineswegs dazu f\u00fchren, da\u00df die Zahl von Kontrollstellen abnimmt, hat doch der BGH in diesem Beschlu\u00df der Staatsanwaltschaft und ihren &#8222;Hilfsbeamten&#8220;, also der Polizei, zugleich auf den Ausweg hingewiesen, notfalls &#8222;aus eigenem Recht&#8220;, d.h. unter Nutzung der Rechtsfigur &#8222;Gefahr im Verzuge&#8220;, Kontrollstellen einzurichten.<\/p>\n<p>Inzwischen wurde als weitere IWF-Datenaktion bekannt, da\u00df das BKA am 27.08.88 den gesamten Bestand der Dateien &#8222;Besonderer Fahndungsbestand Landfriedensbruch&#8220; und der Arbeitsdatei PIOS Landfriedensbruch (APLF) in Listenform an das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz \u00fcbermittelt hat (so der Pr\u00fcfbericht des Bundes-Datenschutzbeauftragten \u00fcber die Abteilung Staatsschutz des BKA einschlie\u00dflich der Arbeitsdatei PIOS Innere Sicherheit &#8211; APIS, Dez. 1988, S.39). Diese Listen wurden wahrscheinlich den Arbeitsgruppen zur Verf\u00fcgung gestellt, die das Bundesamt und die Landes\u00e4mter f\u00fcr Verfassungsschutz aus Anla\u00df der IWF-Tagung gebildet hatten (s. &#8222;Spiegel&#8220;, 5.9.88).<\/p>\n<h6>Weitere Literatur:<br \/>\nJan Ehrhardt\/ Catharina Kunze, Kontrollstellen au\u00dfer Kontrolle, in: Demokratie und Recht, Nr.2\/1989<br \/>\nDeutscher Bundestag, Drs.11\/2066 vom 28.3.1988 (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage &#8211; Drs. 11\/1962 &#8211; &#8230; Einrichtung von Kontrollstellen gem\u00e4\u00df 111StPO),<br \/>\nDeutscher Bundestag, Drs.11\/3130 vom 17.10.1988 (Antwort auf die Kleine Anfrage &#8211; Drs. 11\/2790 &#8211; Kontrollstellen anl\u00e4\u00dflich der IWF-Tagung)<\/h6>\n<h5>* Mitglied der AL-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin und seit Jahren sachkundige Polizei-\/Datenschutzexpertin<\/h5>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Lena Schraut* Vor und w\u00e4hrend der IWF-Tagung 1988 im herbstlichen Berlin nutzte die Polizei<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,39],"tags":[284,309,808,1094,1163],"class_list":["post-5018","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-033","tag-berlin","tag-bundeskriminalamt","tag-iwf","tag-polizei","tag-protest-policing"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/5018","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=5018"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/5018\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=5018"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=5018"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=5018"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}