{"id":5468,"date":"1989-12-15T19:39:10","date_gmt":"1989-12-15T19:39:10","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=5468"},"modified":"1989-12-15T19:39:10","modified_gmt":"1989-12-15T19:39:10","slug":"demonstrationsstatistik-die-legende-vom-anwachsen-gewalttaetiger-demonstrationen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=5468","title":{"rendered":"Demonstrationsstatistik &#8211; Die Legende vom Anwachsen gewaltt\u00e4tiger Demonstrationen"},"content":{"rendered":"<h3>von Roland Appel*\/ Dieter Hummel**<\/h3>\n<p>&#8222;How to lie with statistics&#8220; &#8211; so der Titel eines bekannten Buches der amerikanischen Soziologie. Die j\u00fcngste Antwort der Bundesregierung auf eine gro\u00dfe Anfrage der Gr\u00fcnen im Bundestag zur vom BMI j\u00e4hrlich ver\u00f6ffentlichten Statistik des Demonstrationsgeschehens macht deutlich, da\u00df die in jenem Buch beschriebenen politischen Chancen des Umgangs mit Zahlen &#8211; insbesondere was die Erfassung sogenannter &#8222;unfriedlicher&#8220; Kundgebungsformen des B\u00fcrger(un)willens angeht &#8211; auch vom Bundesinnenministerium virtuos beherrscht werden. <!--more--><\/p>\n<h4>1. Vorgeschichte<\/h4>\n<p>Seit 1970 legt die Bundesregierung dem Innenausschu\u00df des Deutschen Bundestages eine j\u00e4hrliche Aufstellung \u00fcber die Zahl der registrierten Demonstrationen vor, die auf Angaben der Bundesl\u00e4nder basiert. Schon diese Daten haben den Bef\u00fcrwortern einer Versch\u00e4rfung des Demonstrationsrechtes wenig Argumente geliefert. Denn obwohl demonstrativer Protest kr\u00e4ftig gewachsen ist (1970: 1.388 Demonstrationen, 1988: 7.103 Demonstrationen), sank der Prozentsatz der &#8222;unfriedlichen&#8220; Aufz\u00fcge von 9,5 % im Jahre 1970 auf unter 2 % 1988 (vgl. die \u00dcbersicht auf der folgenden Seite).<\/p>\n<p>Aber selbst dieser geringe Prozentsatz &#8222;unfriedlicher&#8220; Demonstrationen weist noch erheblichen statistischen Spielraum auf, wie die Bundesregierung jetzt auf pr\u00e4zise Nachfrage eher verdeckt zugeben mu\u00dfte (BT-Drs. 11\/5247). Dies hat sie nicht gehindert, die Entliberalisierung des Demonstrationsrechts und die Versch\u00e4rfung des Demonstrationsstrafrechts 1988 gerade unter Hinweis auf die Zunahme gewaltt\u00e4tiger Demonstrationen zu begr\u00fcnden (vgl. BT-Drs. 11\/2834).<br \/>\nUm jedoch die seit 1970 gef\u00fchrten Statistiken sozialwissenschaftlich nicht g\u00e4nzlich als &#8222;Muster ohne Wert&#8220; einstufen zu m\u00fcssen, ist es erforderlich, die ihr zugrundeliegenden Erfassungs- und Bewertungskriterien sowie die Methoden der Erhebung zu kennen. \u00dcber diese wird aber in der diffusen &#8222;Teil\u00f6ffentlichkeit&#8220; innenpolitischen Verwaltungshandelns entschieden.<\/p>\n<p>Etwas Einblick in diese Entscheidungen gibt weniger die als Bundestagsdrucksache ver\u00f6ffentlichte Antwort der Bundesregierung auf die gro\u00dfe Anfrage der Fraktion &#8222;Die Gr\u00fcnen&#8220;, sondern mehr noch unver\u00f6ffentlichte Begleitmaterialien, die die Fraktion vom BMI erhielt.<\/p>\n<h4>2. Relativit\u00e4t der Erfassungskriterien<\/h4>\n<p>Sozialwissenschaftliche Untersuchungen m\u00fcssen, wenn sie gesellschaftliche Tatbest\u00e4nde \u00fcber einen bestimmten Zeitraum, also z.B. j\u00e4hrlich zu erfassen sich bem\u00fchen, auf vergleichbaren Kriterien beruhen. F\u00fcr die Demonstrationsstatistik bedeutet dies, da\u00df (juristische) Tatbest\u00e4nde, die zur Einstufung einer Demonstration als &#8222;unfriedlich&#8220; f\u00fchren, bekannt und eingrenzbar sein m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Solche eindeutigen Kriterien sucht man bei der Erl\u00e4uterung des Begriffs &#8222;unfriedlich&#8220; in der BMI-Statistik vergeblich. Zwar ist &#8222;das Verfahren der Ermittlung und Feststellung der statistischen Angaben&#8220; nach Auskunft der Bundesregierung (BT-Drs. 11\/5247) &#8222;zwischen Bund und L\u00e4ndern abgestimmt&#8220;. Ein eindeutiger Katalog infragekommender Rechtsnormen existiert jedoch nicht. Statt dessen enthalten die vom BMI unter dem Aktenzeichen BMI P IBP 640 125.1\/2 verfa\u00dften Aufstellungen wechselnde Kataloge &#8222;h\u00e4ufigster Straf- und Bu\u00dfgeldvorschriften, gegen die am h\u00e4ufigsten versto\u00dfen worden ist&#8220;. Dieser Kriterienkatalog hat sich nach Bekunden der Innenbeh\u00f6rde in den letzten Jahren st\u00e4ndig ver\u00e4ndert.<\/p>\n<p>So erfolgte eine erste &#8222;Pr\u00e4zisierung&#8220; im Jahre 1980 (Antwort auf eine Anfrage der Abg. Schilling v. 8.8.88). Bereits 1982 wurden auch sogenannte &#8222;Nachfolgeaktionen&#8220;, die in &#8222;zeitlichem und sachlichem Zusammenhang zu sehen sind&#8220;, erfa\u00dft, jedoch nicht als solche gesondert ausgewiesen, sondern unter &#8222;unfriedlichen&#8220; Demonstrationen subsummiert. (Anlage zur Antwort auf die kleine Anfrage vom 8.8.88)<br \/>\nNeben dieser offensichtlichen Ausweitung der Erfassungsparameter bleiben Unklarheiten im Zusammenhang mit der Frage, ab welchem Grad von Gesetzesverst\u00f6\u00dfen die &#8222;Unfriedlichkeit&#8220; einer Versammlung attestiert wird.<\/p>\n<p>Obwohl die Bundesregierung einerseits beteuert, da\u00df marginale Gesetzesverst\u00f6\u00dfe &#8211; wie unterlassene Namensangabe der Veranstalter, ungenehmigtes Angebot von Erfrischungen, &#8222;st\u00f6rende Propaganda durch Licht, Bild, Ton&#8220;, Verursachung unzul\u00e4ssigen L\u00e4rms, Verdacht von Beleidigung ( 185 StGB) &#8211; nicht ausschlie\u00dflich bereits eine Erfassung als &#8222;unfriedlich&#8220; begr\u00fcnden, hat sie gleichwohl eingestanden, da\u00df Gewaltt\u00e4tigkeiten einzelner dazu f\u00fchren k\u00f6nnen, eine Demonstration insgesamt als unfriedlich zu erkennen (BT-Drs. 11\/5247).<\/p>\n<h4>3. Extensive Bewertungskriterien<\/h4>\n<p>Was also ist &#8222;unfriedlich&#8220;? Dies ist die popul\u00e4re Frage nach den Bewertungskriterien offizieller Demonstrationsstatistiken. Diese Frage ist in den letzten Jahren insbesondere aufgrund der Rechtsprechung gegen\u00fcber &#8222;gewaltfreien Aktionen&#8220; der Friedensbewegung immer wieder Gegenstand politischen Streits geworden.<\/p>\n<p>Inwiefern das Blockieren von milit\u00e4rischen Einrichtungen als &#8222;verwerflich&#8220; zu gelten hat, ist juristisch und politisch umstritten. F\u00fcr die Demonstrationsstatistik h\u00e4tte es naheliegen k\u00f6nnen, diese besondere Form nicht gesetzeskonformen Handelns auch gesondert statistisch zu erfassen. Demgegen\u00fcber hat die Bundesregierung Blockadeaktionen grunds\u00e4tzlich unter die &#8222;unfriedlichen&#8220; Demonstrationen gerechnet. 1987 waren von 289 &#8222;unfriedlichen&#8220; Aktionen 128 friedliche Sitzblockaden. Im Jahre 1988 wurden bei den insgesamt 133 unfriedlichen Aufz\u00fcgen 52 Blockaden mitgez\u00e4hlt (Drs. 11\/5247, S. 3).<\/p>\n<p>Aber es ist nicht nur der Tatbestand der &#8222;N\u00f6tigung&#8220; ( 240 StGB), der die Statistik der &#8222;unfriedlichen&#8220; Demonstrationen aufbl\u00e4ht. Verst\u00f6\u00dfe gegen folgende Paragraphen, die Nichtjuristen ohne weiteres in den Bereich des &#8222;Friedlichen&#8220; r\u00fccken w\u00fcrden, weil sie keine Gewaltanwendung &#8211; nach allgemeiner Lebensauffassung und im physischen Sinn &#8211; enthalten, lassen gem\u00e4\u00df der Statistik des BMI eine Willensbekundung &#8222;gewaltt\u00e4tig&#8220; erscheinen: 185 StGB (Beleidigung), 123 StGB (Hausfriedensbruch), 130 StGB (Volksverhetzung), 130a StGB (Aufruf bzw. Anleitung zu Straftaten), 129a StGB (insbesondere das &#8222;Werben und Unterst\u00fctzen&#8220; einer terroristischen Vereinigung). Anders formuliert, auch die \u00c4u\u00dferung entsprechender Parolen, aber auch geringf\u00fcgige Verst\u00f6\u00dfe gegen das Versammlungsrecht sind in die Statistik eingeflossen.<\/p>\n<h4>4. Methoden der Erhebung<\/h4>\n<p>F\u00fcr die Ermittlung von aussagef\u00e4higen Daten bedarf es zuverl\u00e4ssiger Methoden. Insbesondere bei der Erhebung von Gesetzesverst\u00f6\u00dfen sind sorgf\u00e4ltige Ma\u00dfst\u00e4be erforderlich.<\/p>\n<p>Das rechtsstaatliche Prinzip der Unschuldsvermutung verlangt nicht nur eine Auflistung der polizeilich aufgenommenen Anzeigen, sondern erg\u00e4nzend eine exakte Angabe der gerichtlichen Verurteilungen. Daher wird in der BRD neben der polizeilichen Kriminalstatistik, die alle jene F\u00e4lle erfa\u00dft, welche von der Polizei an die Staatsanwaltschaft als Anklagebeh\u00f6rde weitergeleitet werden, auch eine Verurteilungsstatistik gef\u00fchrt. Diese gibt Auskunft dar\u00fcber, in wievielen F\u00e4llen sich der polizeiliche Verdacht einer Straftat (polizeiliche Kriminalstatistik) im Gerichtsverfahren so verdichten konnte, da\u00df er zu einer Verurteilung f\u00fchrte.<\/p>\n<p>In der amtlichen Demonstrationsstatistik gibt es eine solche Unterscheidung nicht. Weder \u00fcber die Zahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren noch \u00fcber Anklageerhebungen oder Verurteilungen konnte die Bundesregierung in der Antwort auf die Anfrage der Gr\u00fcnen Auskunft geben. Es sind also lediglich die Meldungen der Polizei \u00fcber vermutete Gesetzesverst\u00f6\u00dfe, die die Grundlage f\u00fcr die Demonstrationsstatistik bilden.<\/p>\n<p>Relativ unbestimmt erscheinen auch die Kriterien, nach denen die Zahl der verletzten Polizeibeamten, die seit 1984 gesondert ausgewiesen werden, erfa\u00dft werden. Die Erfassung liegt bei den &#8222;Einheitsf\u00fchrern&#8220; &#8211; Kriterien sind &#8222;erforderliche \u00e4rztliche Versorgung&#8220; bzw. die &#8222;zeitweilige Dienstunf\u00e4higkeit&#8220;. Im Gegensatz zu sonst gegen\u00fcber B\u00fcrgerInnen &#8211; z.B. bei der Anerkennung von Behinderungen oder Verletzungen &#8211; \u00fcblichen Verfahren amts\u00e4rztlicher Zweitgutachten verzichtet &#8222;Vater Staat&#8220; bei der Verletzung seiner Vollstrecker unmittelbaren Zwangs auf Gegenkontrolle. Dementsprechend kann es nicht verwundern, da\u00df bei fast kontinuierlich zur\u00fcckgehenden Zahlen der &#8222;unfriedlichen&#8220; Aktionen von 1986-88 die Zahl der als verletzt erfa\u00dften Polizisten extrem schwankt (1986: 261 Beamte, die \u00e4rztlich versorgt werden mu\u00dften\/818 Beamte, die zeitweilig dienstunf\u00e4hig waren; 1987: 289\/293; 1988: 133\/147).<\/p>\n<p>Zusammenfassend ist festzustellen, da\u00df die Demonstrationsstatistik der Bundesregierung Grundanforderungen an sozialwissenschaftliche Tauglichkeit nicht gen\u00fcgt. Erfassungs- und Bewertungskriterien sind ungen\u00fcgend abgegrenzt, z.T. nicht ersichtlich und variabel. Die Methoden der Erhebung fu\u00dfen z.T. auf Vermutungen und Verdacht, nicht auf erh\u00e4rteten Gesetzesverst\u00f6\u00dfen.<\/p>\n<p>Die Antwort der Bundesregierung auf die gro\u00dfe Anfrage der Gr\u00fcnen kann somit als Beleg f\u00fcr die Beliebigkeit statistischer Eklektizismen herangezogen werden. Dem Motto &#8222;how to lie with statistics&#8220; wird so wahre Ehre zuteil.<\/p>\n<p>Der &#8222;Untersuchungsausschu\u00df leitender Exekutivbeamter&#8220; (UAELEx) des Arbeitskreises II der Innenminister-Konferenz erarbeitet z.Zt. ein neues Meldeverfahren. Man darf gespannt sein, ob es mehr als bisher &#8222;der Wahrheitsfindung dienen&#8220; wird. Diese Frage l\u00e4\u00dft sich allerdings nur beantworten, wenn die Verfahrensformen und -kriterien eines neuen Meldeverfahrens auch \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich gemacht werden.<\/p>\n<h5>* Mitarbeiter der Fraktion &#8222;Die Gr\u00fcnen&#8220; im Bundestag<br \/>\n** Landessprecher der &#8222;Gr\u00fcnen&#8220; in Baden W\u00fcrttemberg<\/h5>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Roland Appel*\/ Dieter Hummel** &#8222;How to lie with statistics&#8220; &#8211; so der Titel eines<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,40],"tags":[317,429,430,507],"class_list":["post-5468","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-034-archiv","tag-bmi","tag-demonstrationen","tag-demonstrationsbeobachtungen","tag-ermittlungen"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/5468","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=5468"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/5468\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=5468"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=5468"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=5468"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}