{"id":5492,"date":"1989-12-15T19:51:59","date_gmt":"1989-12-15T19:51:59","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=5492"},"modified":"1989-12-15T19:51:59","modified_gmt":"1989-12-15T19:51:59","slug":"terrorismusbekaempfungsgesetz-in-kraft-der-ausbau-der-sicherheitsapparate-geht-voran-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=5492","title":{"rendered":"Terrorismusbek\u00e4mpfungs-Gesetz in Kraft &#8211; Der Ausbau der Sicherheitsapparate geht voran"},"content":{"rendered":"<h3>von Norbert P\u00fctter<\/h3>\n<p>Lediglich sechs Wochen ben\u00f6tigte der Bundesgesetzgeber, um das \u201eGesetz zur Bek\u00e4mpfung des internationalen Terrorismus\u201c<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\"><strong>[1]<\/strong><\/a> in Kraft zu setzen. In 22 Artikeln versch\u00e4rft das Gesetz eine Reihe von rechtlichen Bestimmungen, die von A wie \u201eAusl\u00e4nderrecht\u201c bis Z wie \u201eZentralregister\u201c reichen. Ob die neuen Kontroll- und Erfassungsbefugnisse tats\u00e4chlich der \u201eBek\u00e4mpfung\u201c des Terrorismus dienen, steht in den Sternen. Sicher ist in jedem Fall, dass sie das \u00dcberwachungspotential der Sicherheitsapparate st\u00e4rken.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Die nachhaltigen Ver\u00e4nderungen im Bereich des Ausl\u00e4nder- und Asylrechts haben wir bereits in der letzten Ausgabe dargestellt.<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a> Sie betreffen insbesondere die Ausweitung der Versagungsgr\u00fcnde bei der Visaerteilung, die Beteiligung der Nachrichtendienste, des Zollkriminalamtes und des Bundeskriminalamtes am Visumverfahren, die Verschlechterung des Rechtsschutzes gegen Ausweisungen, die Aufnahme biometrischer Merkmale in die Aufenthaltsgenehmigung und den Ausweisersatz, die Anfertigung von Sprachaufzeichnungen im Asylverfahren, die Angabe der Religionszugeh\u00f6rigkeit im Ausl\u00e4nderzentralregister etc.<\/p>\n<p>Zwei Bestimmungen gehen deutlich \u00fcber die als Terrorismusbek\u00e4mpfung getarnte Migrationskontrolle hinaus: Zum einen werden das \u201eBundesamt f\u00fcr die Anerkennung ausl\u00e4ndischer Fl\u00fcchtlinge\u201c und die Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rden der L\u00e4nder verpflichtet, die \u201edie ihnen bekannt gewordenen Informationen einschlie\u00dflich personenbezogener Daten\u201c an die \u00c4mter f\u00fcr Verfassungsschutz zu \u00fcbermitteln, sofern sie vermuten, dass diese Daten f\u00fcr die \u00c4mter erforderlich sind. Mit dieser Bestimmung werden die Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rden zu fl\u00e4chendeckenden Sammelstellen der deutschen Inlandsgeheimdienste.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Polizeien hingegen ist der novellierte Paragraf 16 des Asylverfahrensgesetzes von gro\u00dfer praktischer Bedeutung. Die neue Regelung erweitert die gespeicherten erkennungsdienstlichen Daten um Sprachaufzeichnungen der Asylsuchenden. Diese Unterlagen, die 10 Jahre aufbewahrt werden m\u00fcssen, k\u00f6nnen genutzt werden \u201ezur Feststellung der Identit\u00e4t oder Zuordnung von Beweismitteln f\u00fcr Zwecke des Strafverfahrens oder zur Gefahrenabwehr\u201c. Selbstverst\u00e4ndlich ist auch hier nicht von terroristischen Gefahren oder Straftaten die Rede. Vielmehr werden alle Fl\u00fcchtlinge in Deutschland erfasst; und ihre Daten stehen von nun an f\u00fcr jede Art polizeilicher Arbeit zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<p><strong>Geheimdienste im Aufwind<\/strong><\/p>\n<p>Der Aktionismus des Gesetzgebers hat den drei Geheimdiensten neue Quellen und T\u00e4tigkeitsbereiche erschlossen. Das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz wird erm\u00e4chtigt, bei Unternehmen der Finanz- und Kreditwirtschaft, von Postdienstleistern, Luftfahrunternehmen und Telekommunikationsanbietern Informationen \u00fcber Kunden bzw. Nutzer einzuholen. Dem Bundesnachrichtendienst wird Zugang zu Finanzinstituten und zu den Telekommunikationsdiensten er\u00f6ffnet. Damit erh\u00e4lt der Auslandsgeheimdienst eine weitere Ausforschungskompetenz im Innern. Auch der Milit\u00e4rische Abschirmdienst (MAD) darf nun Auskunft von den Telekommunikationsanbietern verlangen. Da der MAD sich f\u00fcr alle Personen interessieren kann, die zuk\u00fcnftig in der Bundeswehr t\u00e4tig sein sollen, geraten alle potentiell Wehrpflichtigen in sein Visier. Zwar enth\u00e4lt das Gesetz keine Verpflichtung f\u00fcr die Unternehmen, die gew\u00fcnschten Daten zu liefern, aber bis diese Regelungen geschaffen sind, wird sich wohl kein Unternehmen dem vermeintlichen \u201eKampf gegen den Terrorismus\u201c widersetzen wollen.<\/p>\n<p>Die \u00c4nderung des \u201eSicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsgesetzes\u201c verschafft den Verfassungsschutzbeh\u00f6rden ein zus\u00e4tzliches Bet\u00e4tigungsfeld. Die \u00dcberpr\u00fcfung durch die Dienste erstreckt sich nun auch auf Besch\u00e4ftigte, die in \u201elebens- oder verteidigungswichtigen\u201c Einrichtungen arbeiten. Welche Einrichtungen dies sind, wird die Bundesregierung in einer Verordnung festlegen. Offenkundig ist, dass mit dieser Bestimmung die ArbeitnehmerInnen in den Infrastrukturbereichen Wasser, Energie, Telefon und Verkehr Kandidaten f\u00fcr Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen und damit Objekte nachrichtendienstlichen Interesses sein werden.<\/p>\n<p><strong>Bundespolizeiliche Terraingewinne<\/strong><\/p>\n<p>Verglichen mit den Nachrichtendiensten ist der \u201eGewinn\u201c f\u00fcr die Polizeien bescheidener. F\u00fcr den Bundesgrenzschutz (BGS) wird der Grenzstreifen, in dem er \u201everdachtsunabh\u00e4ngig\u201c kontrollieren darf, an den Seegrenzen von 30 auf 50 Kilometer erweitert. Durch Rechtsverordnung kann dieser Streifen auf maximal 80 Kilometer erweitert werden. Kontrollierte Personen m\u00fcssen mitgef\u00fchrte Ausweispapiere \u201ezur Pr\u00fcfung\u201c aush\u00e4ndigen. Da Deutsche nicht verpflichtet sind, Ausweise mitzuf\u00fchren, trifft diese Befugnis wiederum besonders Ausl\u00e4nder. Die Ausweitung des \u201eGrenzstreifens\u201c umfasst zudem gr\u00f6\u00dfere St\u00e4dte von Wilhelmshaven bis Rostock. Damit entwickelt sich der BGS weiter zu einer im gesamten Bundesgebiet zust\u00e4ndigen Polizei; durch die Bestimmung \u00fcber die bewaffnete Flugbegleitung (\u201eSky marshals\u201c) geht sein Bet\u00e4tigungsfeld noch dar\u00fcber hinaus.<\/p>\n<p>Das Bundeskriminalamt (BKA) wird in dreifacher Weise gest\u00e4rkt: Seine origin\u00e4re Ermittlungszust\u00e4ndigkeit wird auf bestimmte F\u00e4lle der \u201eComputersabotage\u201c ausgedehnt. Lausch- und Sp\u00e4hangriffe des BKA d\u00fcrfen seit Januar zum Schutz \u201eeingesetzter Personen\u201c stattfinden \u2013 bislang waren sie nur beim Einsatz \u201eVerdeckter Ermittler\u201c zul\u00e4ssig. Und in sogenannten \u201eInitiativermittlungen\u201c kann das Amt nun Daten direkt erheben, ohne die Landespolizeien beteiligen zu m\u00fcssen.<\/p>\n<p><strong>Schlauer in f\u00fcnf Jahren?<\/strong><\/p>\n<p>Einige der Novellierungen (Geheimdienstgesetze, G\u00a010- und Sicherheits\u00ad\u00fcberpr\u00fcfungsgesetz, ein Teil des BKA-Gesetzes) sind bis zum 10.1.2007 befristet. Damit sollte manchen ParlamentarierInnen und Landesregierungen wohl die Zustimmung erleichtert werden. Dass der internationale Terrorismus bis dahin verschwindet, glaubt niemand. Dass es eine redliche Evaluierung der neuen Kompetenzen geben wird, ist so unwahrscheinlich wie ein Lottogewinn. Und eine Regierung, die zugunsten von Demokratie und B\u00fcrgerrechten die Sicherheitsapparate stutzt, die ist wohl auch in f\u00fcnf Jahren nicht in Sicht.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a>\u00a0\u00a0 Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 3 v. 11.1.2001, S. 361-395. Zum Gesetzgebungsverfahren und zur Kritik am Gesetz s. www.cilip.de\/terror<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a>\u00a0\u00a0 Lederer, A.: Sicherheitsrisiko Nr. 1, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 70 (3\/2001), S. 35-41<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Norbert P\u00fctter Lediglich sechs Wochen ben\u00f6tigte der Bundesgesetzgeber, um das \u201eGesetz zur Bek\u00e4mpfung des<\/p>\n","protected":false},"author":10,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,77],"tags":[],"class_list":["post-5492","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-071"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/5492","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/10"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=5492"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/5492\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=5492"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=5492"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=5492"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}