{"id":5575,"date":"1996-08-16T07:52:04","date_gmt":"1996-08-16T07:52:04","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=5575"},"modified":"1996-08-16T07:52:04","modified_gmt":"1996-08-16T07:52:04","slug":"ueber-die-schwierige-aktenauskunft-bei-sicherheitsbehoerden-ein-authentischer-fall","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=5575","title":{"rendered":"\u00dcber die schwierige Aktenauskunft bei Sicherheitsbeh\u00f6rden &#8211; Ein authentischer Fall"},"content":{"rendered":"<h3>von Otto Diederichs<\/h3>\n<p>Irgendwann zu Beginn der 70er Jahre mu\u00df Frau Gabriele Weber erstmals in den Blick der deutschen Sicherheitsbeh\u00f6rden geraten sein: Die damals Jugendliche war Mitglied der &#8218;Roten Hilfe Bonn&#8216;, einer jener undogmatischen Gruppen dieser Zeit, die sich der Gefangenenbetreuung widmeten. Den sog. &#8218;Knastgruppen&#8216; schenkten Verfassungsschutz und Polizeilicher Staatsschutz ein besonderes Augenmerk, da man sie pauschal der Unterst\u00fctzung des Terrorismus verd\u00e4chtigte. Genau bekannt ist es trotz aller Bem\u00fchungen zwar auch heute noch nicht, aber sehr wahrscheinlich war dies der Grund. Wenn nicht, beginnt die Geschichte mit Sicherheit am 18. Oktober 1974.<\/p>\n<p>An diesem Tag wurde J\u00fcrgen Bodeux, sp\u00e4ter Kronzeuge im sog. &#8218;Schm\u00fccker-Proze\u00df&#8216;, aus der Untersuchungshaftanstalt Berlin-Moabit zur Vernehmung gebracht. In diesem bisher l\u00e4ngsten Strafproze\u00df in der Geschichte der Bundesrepublik, welcher von Justizskandalen nur so wimmelte, ging es um die Verwicklungen der Sicherheitsbeh\u00f6rden in den Feme-Mord an dem V-Mann des Berliner Verfassungsschutzes Ulrich Schm\u00fccker. (1)<!--more--><\/p>\n<p>Bei seiner Vernehmung gab Bodeux, dessen Rolle in diesem Fall, wie so vieles anderes auch, nie v\u00f6llig gekl\u00e4rt werden konnte, u.a. zu Protokoll: &#8222;Anfang M\u00e4rz 1974 (&#8230;) brach ich meine Lehre in K\u00f6ln ab und zog nach Bonn (&#8230;) zu Gaby Weber, die ich aus der &#8218;Roten Hilfe&#8216; Bonn kannte&#8220;. (2) Sp\u00e4testens mit dieser Aussage also war Frau Weber endg\u00fcltig ins Visier der Beh\u00f6rden geraten.<\/p>\n<h4>Datenschatten<\/h4>\n<p>Sechs Jahre sp\u00e4ter hatte sie sich als Journalistin f\u00fcr Fragen des Strafvollzugs, der Inneren Sicherheit und des internationalen Drogenhandels einen Namen gemacht. Im August 1980 war in diesem Zusammenhang mit dem damaligen Senatsdirektor in der Berliner Justizverwaltung, Alexander von Stahl, ein Gespr\u00e4ch vereinbart worden. Zwar f\u00fchrte dieses nicht zu dem urspr\u00fcnglich gew\u00fcnschten Erfolg, einer Gespr\u00e4chserlaubnis mit der Redaktion der Gefangenenzeitung &#8218;Blitzlicht&#8216;, brachte statt dessen aber anderweitig aufschlu\u00dfreiche Erkenntnisse. Um sein Veto zu begr\u00fcnden las der sp\u00e4tere Generalbundesanwalt, der verdutzten Frau aus einem V-Mann- Bericht des Bundesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz (BfV) von 1976 vor. Danach sollte sie im Mai 1976 w\u00e4hrend einer Veranstaltung in der Mensa der Bonner Universit\u00e4t u.a. gesagt haben: &#8222;Den W\u00e4rterinnen im Knast w\u00fcrde ich alles zutrauen, auch da\u00df sie in die Zelle kommen und einen aufh\u00e4ngen. Deshalb wei\u00df ich, da\u00df Ulrike Meinhof ermordet worden ist.&#8220; (3)<\/p>\n<p>Frau Weber forderte das BfV daraufhin auf, ihr Auskunft \u00fcber die zu ihrer Person gespeicherten Daten zu erteilen, wozu sich das Amt jedoch &#8222;aus grunds\u00e4tzlichen Erw\u00e4gungen nicht in der Lage&#8220; sah. Daraufhin reichte ihr Anwalt im Januar 1981 eine Klage beim Verwaltungsgericht K\u00f6ln ein. Es wurde die erste in einem nunmehr schon 15j\u00e4hrigen Versuch, Aktenausk\u00fcnfte \u00fcber die eigene Person zu erhalten.<\/p>\n<p>Ein gutes Jahr nach dieser Klage, Anfang 1982, wurde der Grundstein f\u00fcr eine weitere Auseinandersetzung mit den Sicherheitsbeh\u00f6rden gelegt. Der Beginn h\u00e4tte kaum harmloser sein k\u00f6nnen: Wie viele hundert andere BerlinerInnen erbat auch Frau Weber mittels einer Postkarte aus dem offiziellen &#8218;Datenscheckheft&#8216; des Berliner Datenschutzbeauftragten beim Berliner Polizeipr\u00e4sidenten um Auskunft dar\u00fcber, ob und ggf. welche personenbezogenen Daten man in den dortigen kriminalpolizeilichen Sammlungen \u00fcber sie gespeichert habe. Anfang Mai lehnte die Polizei diese Auskunft ab. Daraufhin wurde auch in diesem Falle eine Klage eingereicht. (4)<\/p>\n<p>1984, im &#8218;Orwell-Jahr&#8216; schlie\u00dflich folgte eine dritte Klage, diesmal gegen das Bundeskriminalamt (BKA), welches sich ebenfalls geweigert hatte, beantragte Ausk\u00fcnfte zu erteilen. (5)<\/p>\n<p>Frau Weber hatte allen Grund, sich mit der Verweigerungshaltung der Beh\u00f6rden nicht einfach zufriedenzugeben. Der Journalistin waren schon vor den \u00c4u\u00dferungen von Stahls 1980 mehrfach Behinderungen ihrer Arbeit aufgefallen. In der Summe lie\u00dfen sie letztlich nur den Schlu\u00df zu, da\u00df hinter den Kulissen an F\u00e4den gezogen wurde, die in Dateien der Sicherheitsbeh\u00f6rden ihren Anfang haben mu\u00dften: So teilten ihr z.B. gelegentlich einige ihrer Auftraggeber mit, das Bundeskriminalamt habe sich nach ihr erkundigt. Dann und wann informierte sie auch einer ihrer Gespr\u00e4chspartner, da\u00df nach ihrem Besuch BKA-Beamte vor der T\u00fcr gestanden h\u00e4tten, um sich nach den Inhalten und Umst\u00e4nden der Interviews zu erkundigen.<\/p>\n<h4>Grelles Licht<\/h4>\n<p>Auch die gemeinhin eher trockene Materie von Verwaltungsstreitverfahren kann grelle Lichter werfen und somit erhellend wirken. W\u00e4hrend in den Verfahren gegen das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz und die Berliner Polizei bis heute weitgehend Stillstand herrscht (in beiden F\u00e4llen ist seit nunmehr sechs Jahren eine Verfassungsbeschwerde anh\u00e4ngig) kam in die Klage gegen das Bundeskriminalamt 1993, neun Jahre nach der Klageerhebung \u00fcberraschend Bewegung. Im Februar 1993 erhielt der Anwalt von Frau Weber vom Datenschutzbeauftragten des BKA folgende Mitteilung: &#8222;In den Dateien des Bundeskriminalamtes sind \u00fcber ihre Mandantin keine kriminalpolizeilichen Erkenntnisse gespeichert. Allerdings ist aus fr\u00fcherer Zeit noch eine Akte vorhanden, aufgrund derer personenbezogene Daten im geringstm\u00f6glichen Umfang (Familienname, Vorname, Geburtsdatum und -ort, Aktenzeichen) \u00fcber ihre Mandantin in der Datei &#8218;Vorgangsnachweis Personen (VNP)&#8216; erfa\u00dft sind; diese Datei dient dem BKA lediglich zum Auffinden von Vorg\u00e4ngen administrativer Art. \u00dcbermittlungen aus der Datei &#8218;VNP&#8216; an Dritte finden nicht statt.&#8220; (6) Damit, so meinte das BKA, habe es seiner Auskunftspflicht Gen\u00fcge getan. Dies allerdings war verfr\u00fcht; nichts war erledigt und in den folgenden zwei Jahren konzentrierte sich die Auseinandersetzung nun auf die &#8218;VNP&#8216;-Akte, die nach Lesart des BKA als nicht &#8222;auskunftsf\u00e4hig&#8220; galt.<\/p>\n<p>Der Wechsel trat ein, als Anfang 1995 beim hessischen Verwaltungsgericht die Zust\u00e4ndigkeit auf einen anderen Senat \u00fcberging. Der neue Vorsitzende Richter Haensel sah die &#8218;VNP&#8216;-Akte als das an, was sie nach dem Bekunden des Bundeskriminalamtes offenkundig war &#8211; als einen Verwaltungsvorgang in den grunds\u00e4tzlich ein Akteneinsichtsrecht besteht und forderte deren \u00dcberstellung an das Gericht: &#8222;Das Verfahren, dessen Bearbeitung der Senat zu Anfang des Jahres \u00fcbernommen hat, ist das mit Abstand \u00e4lteste im Senat. Mir ist daher daran gelegen, es nach der ganz ungew\u00f6hnlich langen Bearbeitungsdauer unverz\u00fcglich zum Abschlu\u00df zu bringen. Daher bitte ich um beschleunigte Bearbeitung (&#8230;)&#8220;. (7) Erstaunlicherweise wirkte der \u00c4rger. &#8222;Der Begriff &#8218;auskunftsf\u00e4hig&#8216; bezieht sich auf die Ausk\u00fcnfte an Dritte. Betroffene selbst erhalten aus VNP- Best\u00e4nden grunds\u00e4tzlich Auskunft&#8220;, teilte das BKA nun mit (8) und \u00fcberstellte neben der VNP-Akte gleich auch noch einen Vorgang der Abteilung Terrorismusbek\u00e4mpfung (TE) und des Staatsschutzes (StS).<\/p>\n<p>Diese Akten, die nach bisheriger Lesart lediglich &#8222;personenbezogene Daten im geringstm\u00f6glichen Umfang&#8220; enthalten sollten, umfa\u00dften in Wahrheit ca. 500 Blatt und waren h\u00f6chst aufschlu\u00dfreich: So fanden sich neben Kopien von diversen Ver\u00f6ffentlichungen von Frau Weber z.B. unter dem Betreff &#8218;Bek\u00e4mpfung anarchistischer Gewaltt\u00e4ter&#8216; Aktenvermerke der Abt. TE \u00fcber ein Gespr\u00e4ch, das 1974 f\u00fcr die Sch\u00fclerzeitung &#8218;Tomate&#8216; mit dem Betreiber eines Segelflugplatzes gef\u00fchrt worden war. (9) Oder: Zur Vorbereitung eines Interviews, das der seinerzeitige Berliner Leitende Kriminaldirektor Manfred Kittlaus ihr 1979 f\u00fcr eine Stern-Reportage zum Drogenhandel durch t\u00fcrkische Rechtsextremisten gew\u00e4hrte, hatte er zuvor ihre Kriminalakte angefordert. Mit dem Vermerk &#8222;W\u00e4hrend des Interviews gewann Herr Kittlaus den Eindruck, da\u00df G.W. nicht ahnte oder merkte, da\u00df man sich \u00fcber ihre Person vorher ausgiebig informiert hatte. Links- bzw. Anti-Rechts-Tendenzen wurden im Gespr\u00e4ch deutlich erkennbar.&#8220;, wurde die Akte anschlie\u00dfend &#8222;an TE zur\u00fcck&#8220; gegeben. (10) Auch nach einem Interview in der Rauschgiftabteilung des BKA mu\u00dfte der interviewte Beamte 1985 anschlie\u00dfend einen Vermerk \u00fcber Inhalt und Dauer des Gespr\u00e4chs verfassen, der anschlie\u00dfend der Kriminalakte beigeheftet wurde &#8211; usw, usw. Mit einem Wort, die journalistischen Aktivit\u00e4ten von Frau Weber wurden \u00fcber alle Jahre genau beobachtet &#8211; sie stand &#8218;unter Dampf&#8216; wie es im Jargon hei\u00dft.<\/p>\n<h4>Optimismus<\/h4>\n<p>Zum Schlu\u00df doch ein Sieg des Rechts auf Aktenauskunft? Davon sind die bisher erstrittenen Ausk\u00fcnfte noch weit entfernt. Die Akten des Verfassungsschutzes und der Berliner Polizei sind auch nach 15 Jahren Verfahrensdauer noch unbekannt. Und auch das Bundeskriminalamt hatte vor der Akten\u00fcberstellung 1995 schnell noch eine Notbremse gezogen und Teile der Akte zuvor vernichtet, wie sich aus der Paginierung der Seiten ergibt. Weitere Aktenteile hat die Generalbundesanwaltschaft, rechtzeitig an sich gezogen, da Frau Weber in einem bisher nicht n\u00e4her bezeichneten Verfahren als Zeugin gebraucht werde.<\/p>\n<p>Die Anw\u00e4lte der heute 42j\u00e4hrigen Gabriele Weber haben im Dezember 1995 wegen der widerrechtlichen Vernichtung von Aktenmaterial Strafanzeige gegen das Bundeskriminalamt gestellt und Mitte Januar 1996 auch in diesem Falle eine Verfassungsbeschwerde eingereicht &#8211; nunmehr die dritte. Dennoch geben sie sich optimistisch: &#8222;L\u00e4nger als die bisherigen 15 Jahre dauert es nun wohl nicht mehr.&#8220;<\/p>\n<h6>(1) Siehe: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 28 (3\/87), S. 31ff.; 34 (3\/89), S. 17ff.; 37 (3\/90), S. 43ff.; 39 (2\/91), S. 72<br \/>\n(2) LfV Berlin, PA Bodeux, Az: 086-P-10001, S. 90<br \/>\n(3) Klageschrift, o. Datum, Januar 1981<br \/>\n(4) Klageschrift v. 4.10.82<br \/>\n(5) Klageschrift v. 24.1.84<br \/>\n(6) Schreiben des Bundeskriminalamtes v. 8.2.93<br \/>\n(7) Schreiben des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes v. 24.4.95<br \/>\n(8) Schreiben des Bundeskriminalamtes v. 16.6.95<br \/>\n(9) Akten-Vermerk BKA-TE 12 v. 28.5.75 und 10.6.75<br \/>\n(10) Akten-Vermerk der Berliner Polizei v. 18.7.79<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Otto Diederichs Irgendwann zu Beginn der 70er Jahre mu\u00df Frau Gabriele Weber erstmals in<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,60],"tags":[],"class_list":["post-5575","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-054"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/5575","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=5575"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/5575\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=5575"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=5575"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=5575"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}