{"id":5581,"date":"1996-08-16T07:55:32","date_gmt":"1996-08-16T07:55:32","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=5581"},"modified":"1996-08-16T07:55:32","modified_gmt":"1996-08-16T07:55:32","slug":"einsichtnahme-von-journalistinnen-in-stasiakten-trueffelschweine-fuer-die-staatsanwaelte","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=5581","title":{"rendered":"Einsichtnahme von JournalistInnen in Stasiakten &#8211; &#8218;Tr\u00fcffelschweine&#8216; f\u00fcr die Staatsanw\u00e4lte"},"content":{"rendered":"<h3>von Wolfgang Gast<\/h3>\n<p>In der Juni-Ausgabe seiner Verbandszeitschrift &#8218;Stacheldraht&#8216; prangerte der &#8218;Bund der Stalinistisch Verfolgten&#8216; die vom Bundestag beabsichtigte Novellierung des Stasiunterlagengesetzes (StUG) an. &#8222;Die jetzigen \u00c4nderungsvorschl\u00e4ge&#8220;, hie\u00df es, &#8222;kommen dem Beginn einer Amnestie gleich&#8220;. (1) Im Visier der Opfervereinigung ist eine partei\u00fcbergreifend geplante Stichtagsregelung. Die Beh\u00f6rde des &#8218;Bundesbeauftragten des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik&#8216;, nach ihrem Leiter kurz &#8218;Gauck-Beh\u00f6rde&#8216; genannt, soll k\u00fcnftig in den F\u00e4llen keine Auskunft mehr erteilen d\u00fcrfen, in denen eine T\u00e4tigkeit f\u00fcr den Staatssicherheitsdienst der DDR vor dem 1.1.76 &#8222;endg\u00fcltig beendet&#8220; wurde. Im Gegensatz zur bisher g\u00fcltigen Praxis soll dann bei Personen\u00fcberpr\u00fcfungen f\u00fcr diesen Betroffenenkreis eine Unterrichtung \u00fcber eine fr\u00fchere Stasimitarbeit entfallen &#8211; unabh\u00e4ngig von der Art und Weise oder dem Grad der Verstrickung in Repressionsma\u00dfnahmen der Stasi. Der Antrag, von CDU\/CSU, FDP und SPD gemeinsam eingebracht, wurde Ende Juni im Innenausschu\u00df des Bundestages beraten. Mit einer Verabschiedung der Gesetzesnovelle wird aber nicht vor Anfang 1997 gerechnet.<\/p>\n<p>Viereinhalb Jahre nach Inkrafttreten des StUG wird zur Begr\u00fcndung der Gesetzes\u00e4nderung von den Bonner Altparteien der Rechtsfrieden in der Bundesrepublik und die notwendige Integration ehemaliger Stasimitarbeiter angef\u00fchrt. So hei\u00dft es im Entwurf, &#8222;es ist angebracht, die Erteilung von Ausk\u00fcnften durch den Bundesbeauftragten ma\u00dfvoll einzuschr\u00e4nken&#8220;. (2)<!--more--><\/p>\n<p>Tats\u00e4chlich f\u00fcrchten die Autoren des f\u00fcnfseitigen Papieres, in dem die Novellierung begr\u00fcndet wird, aber eher das Karlsruher Verfassungsgericht als m\u00f6gliche Defizite beim Rechtsfrieden. Die \u00dcberlegung lautet: Sollte ein vergleichsweise unbedeutender Spitzel, dessen Stasizutr\u00e4gerschaft u.U. jahrzehntelang zur\u00fcckliegt, das oberste Gericht wegen seiner Abweisung beim \u00f6ffentlichen Dienst anrufen, so k\u00f6nnte Karlsruhe auf &#8218;Versto\u00df gegen den Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit&#8216; entscheiden. Damit st\u00fcnde das gesamte Stasiunterlagengesetz in Frage. Dem soll die Stichtagsregelung nun vorbeugen.<\/p>\n<h4>Systematischer Fehler<\/h4>\n<p>In der &#8218;Gauck-Beh\u00f6rde&#8216; werden diese Pl\u00e4ne eher skeptisch verfolgt. Die Mitarbeiter beim Bundesbeauftragten legen aber Wert auf die Feststellung, da\u00df von der geplanten Neuregelung weder die Auskunftsrechte fr\u00fcherer Stasiopfer tangiert, noch die M\u00f6glichkeiten f\u00fcr eine Strafverfolgung oder Forschung mittels der Stasiunterlagen beschnitten werden. Der Beirat der &#8218;Gauck-Beh\u00f6rde&#8216; hat hingegen Protest eingelegt. Schriftlich teilte er dem Bonner Innenausschu\u00df Anfang Juni mit: &#8222;Die Mehrheit des Beirats h\u00e4lt diese geplante Regelung nicht f\u00fcr sachgerecht und lehnt sie deshalb ab&#8220;. (3) Eine Auskunft aus den Stasiakten soll es nach den Pl\u00e4nen von Koalition und SPD k\u00fcnftig auch bei der &#8222;Geringf\u00fcgigkeit einer StasiMitarbeit&#8220; nicht mehr geben. Die Nachricht \u00fcber eine inoffizielle T\u00e4tigkeit unterbleibt, wenn diese w\u00e4hrend des Wehrdienst erfolgte und &#8222;dabei keine personenbezogenen Informationen geliefert worden sind&#8220;. Keine Auskunft, soll als Grundsatz auch gelten, &#8222;wenn nach dem Inhalt der erschlossenen Akten feststeht, da\u00df trotz einer Verpflichtung zur Mitarbeit keine Informationen geliefert&#8220; wurden. Nach dem Willen von Union und SPD sollen im Bundestag und in den Landtagen nicht mehr nur die Abgeordneten auf eine fr\u00fchere Stasi Mitarbeit durchleuchtet werden. Sie wollen die bisherige Regelung auch auf deren Mitarbeiter erweitern. Als letzter wesentlicher Punkt sieht die Novelle vor, die in den Stasi-Archiven verwahrten NS-Akten f\u00fcr die wissenschaftliche Forschung freizugeben.<\/p>\n<p>So lobenswert die nun geplante Freigabe der von der Staatssicherheit gesammelten NS-Akten f\u00fcr Forschungszwecke auch ist &#8211; ein systematischer Fehler, der schon in der bisherigen Gesetzgebung steckt &#8211; wird auch mit der angestrebten Novellierung leider nicht beseitigt: Wissenschaftler und Journalisten, die bei der Beh\u00f6rde des Bundesbeauftragten Akten f\u00fcr ihre Recherche beantragen, werden damit automatisch und gegen ihren Willen zu Handlangern der Strafverfolgung gemacht: Vor der Herausgabe beantragter Unterlagen sind die Mitarbeiter der &#8218;Gauck-Beh\u00f6rde&#8216; verpflichtet zu untersuchen, ob dies entsprechend der gesetzlichen Bestimmung statthaft ist. Weiter sind sie gehalten, die &#8222;schutzw\u00fcrdigen Belange Dritter&#8220;, beispielsweise die Namen und Adressen von Bespitzelten oder intime Details aus deren Privatleben, zu ber\u00fccksichtigen und gegebenenfalls solche Angaben vor der Herausgabe von Kopien zu schw\u00e4rzen. Zu pr\u00fcfen haben sie auch, ob aus den Unterlagen strafrechtlich relevante Gesetzesverst\u00f6\u00dfe hervorgehen. Diese sind dann der Staatsanwaltschaft vorzulegen, die anschlie\u00dfend \u00fcber die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu entscheiden hat.<\/p>\n<p>Hier liegt die Crux, denn in der Praxis bedeutet dies: Auf Antrag eines Journalisten werden aus den Kilometern archivierter Stasiakten die Unterlagen zu dem beantragten Komplex herausgesucht. St\u00f6\u00dft der Sachbearbeiter der &#8218;Gauck-Beh\u00f6rde&#8216; bei der Sichtung der Papiere auf strafrechtlich relevante Vorg\u00e4nge, so werden die Papiere zun\u00e4chst der Staatsanwaltschaft zur Begutachtung zugeleitet. Der Staatsanwalt legt daraufhin einen Sperrvermerk an, mit der Folge, da\u00df die &#8218;Gauck-Beh\u00f6rde&#8216; jetzt dem Antragsteller die Akten wegen eines laufenden Verfahrens nicht mehr zur Verf\u00fcgung stellen darf.<\/p>\n<p>Zwar wurde im StUG festgelegt, da\u00df diese Sperrvermerke zeitlich begrenzt werden m\u00fcssen, in aller Regel hindert das die Staatsanwaltschaften jedoch nicht, nach Ablauf der Sperrfrist und einer entsprechenden Nachfrage des Antragstellers die Frist umgehend zu verl\u00e4ngern. Der Journalist erh\u00e4lt die Kopien dann erst nach Abschlu\u00df des Verfahrens, unter Umst\u00e4nden erst nach dem Ende eines Gerichtsverfahrens. Zu einem Zeitpunkt also, an dem sein Interesse an den Unterlagen h\u00e4ufig schon verflogen sein d\u00fcrfte, da ihr Inhalt nun bekannt ist. Meist d\u00fcrfte dem Antragsteller dabei entgehen, da\u00df er mit seinem Antrag selber den Ansto\u00df f\u00fcr die Einleitung des Ermittlungsverfahrens und den anschlie\u00dfenden Sperrvermerk gegeben hat. Gegen ihren Willen werden die Medien damit zu &#8218;Tr\u00fcffelschweinen&#8216; der Staatsanw\u00e4lte, zu quasi ehrenamtlichen Helfern der Strafverfolgung gemacht. Die von der Stasi jahrelang gesammelten Erkenntnisse, etwa \u00fcber die &#8218;Rote Armee Fraktion&#8216;, \u00fcber terroristische Vereinigungen aus dem Nahen Osten oder die Verstrickung diverser Geheimdienste bei Anschl\u00e4gen in Westeuropa, allesamt sind sie von der Bundesanwaltschaft nach diesem Mechanismus mit einem Sperrvermerk versehen worden.<\/p>\n<h4>F\u00fcnf Worte mit Wirkung<\/h4>\n<p>Einen Interessenkonflikt gibt es aber nicht nur zwischen den Medien und der Strafverfolgung, sondern auch zwischen Journalismus und Politik, wie sich an der ersten Novellierung des Stasiunterlagengesetzes im Juni 1994 zeigen l\u00e4\u00dft. Der Bundestag verabschiedete damals eine Regelung, nach der sich der Gesetzestext zwar nur geringf\u00fcgig \u00e4nderte. Die Folgen waren dennoch weitreichend. In die gesetzlichen Bestimmungen zur Anzeige- und Herausgabepflicht von Unterlagen der Staatssicherheit wurden ganze f\u00fcnf Worte eingef\u00fcgt, doch die hatten es in sich.<\/p>\n<p>Vor der Novelle von 1994 mu\u00dfte jede nat\u00fcrliche Person, also nicht nur JournalistInnen, Stasiakten in ihrem Besitz bei der &#8218;Gauck-Beh\u00f6rde&#8216; anzeigen und gegebenenfalls an die Beh\u00f6rde herausgeben. Seit der Gesetzes\u00e4nderung gilt das nun auch f\u00fcr &#8222;Kopien, Abschriften oder sonstige Duplikate&#8220;. Beim &#8218;Deutschen Presserat&#8216; und dem &#8218;Deutschen Journalisten Verband&#8216; (DJV) stie\u00df dies sofort auf heftige Kritik. Der DJV hatte die angestrebte Neuregelung bereits im Vorfeld als v\u00f6llig unpraktikabel bezeichnet. Die gemeinsame Gesetzesvorlage (auch damals von CDU\/CSU, FDP und SPD), gei\u00dfelte der Verband zudem, sei &#8222;unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig&#8220; und ein &#8222;weiterer Mosaikstein im Bild von der schleichenden Aush\u00f6hlung der Pressefreiheit&#8220;. Denn nach dem Wortlaut der damals geplanten \u00c4nderung, so hielt der Verband den Bonner Politikern vor, fielen bereits handschriftliche Notizen unter die Anzeigepflicht. Das Gesetz sei somit geeignet, &#8222;seri\u00f6se Recherche zu blockieren, Ver\u00f6ffentlichungen zu verhindern und damit die Kontrollaufgaben der Presse einzuschr\u00e4nken&#8220;. Die &#8218;Gauck-Beh\u00f6rde&#8216;, beanstandete der DJV weiter, werde durch diese Anzeigepflicht in die Lage versetzt, &#8222;vorzeitig Kenntnis von geplanten Ver\u00f6ffentlichungen zu erhalten und diese gegebenenfalls zu unterbinden&#8220;. Und genau dieses sei &#8222;anscheinend vom Gesetzgeber beabsichtigt&#8220;. (4) Das politische Ziel der Bonner Initiative lag auf der Hand: Endlich Schlu\u00df mit den Enth\u00fcllungen aus dem Nachla\u00df des Mielke-Ministeriums.<\/p>\n<p>Mit Blick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zur Meinungs- und Pressefreiheit hatte auch der &#8218;Deutsche Presserat&#8216; verfassungsrechtliche Bedenken erhoben. Die Novellierung w\u00fcrde &#8222;den Informantenschutz belasten und die freie, auf der Grundlage eigener Verantwortung beruhende Entscheidung zur Ver\u00f6ffentlichung beschr\u00e4nken&#8220;. (5)<\/p>\n<p>Auch der Einspruch der &#8218;Landesbeauftragten f\u00fcr die Stasiunterlagen&#8216; fruchtete vor zwei Jahren nicht. Auf einer ihrer Konferenzen hatten die Vertreter aus Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Th\u00fcringen und Sachsen &#8222;die derzeit im Bundestag unter Ausschlu\u00df der Betroffenenverb\u00e4nde und der Landesbeauftragten auf den Weg gebrachte \u00c4nderung des Stasi-Unterlagengesetzes als \u00fcbereilt und in der sachlichen Absicht fragw\u00fcrdig&#8220; abgelehnt. (6)<\/p>\n<p>Urspr\u00fcnglich hatte die Koalition der Bonner Altparteien sogar eine wesentlich weitergehende Novellierung des Gesetzes durchbringen wollen. So war in den ersten Entw\u00fcrfen zur Gesetzes\u00e4nderung von 1994 noch vorgesehen, selbst das sinngem\u00e4\u00dfe Zitieren aus Stasi-Unterlagen unter Strafe zu stellen. Dies w\u00e4re ein perfekter Maulkorb gewesen. Die Pl\u00e4ne wurden jedoch fallengelassen &#8211; im Wahljahr 1994 wollten sich die Bonner Politiker nicht mit den Zeitschriften- und Zeitungsverlegerverb\u00e4nden anlegen. Zwei Jahre danach stehen keine Wahlen an. Die Pressefreiheit und die Informationspflicht der Medien pervertiert auf solche Weise zum verl\u00e4ngerten Arm der Strafverfolgungsbeh\u00f6rden und\/oder zum blo\u00dfen Verlautbarungsjournalismus. Mittlerweile noch an eine peinliche Gesetzespanne zu glauben, f\u00e4llt mehr als schwer. Eher dr\u00e4ngt sich der Verdacht auf, da\u00df es sich hier um eine Vorsatztat handelt.<\/p>\n<h5>Wolfgang Gast ist seit 1988 Redakteur bei &#8218;die tageszeitung&#8216; in Berlin<\/h5>\n<h6>(1) Der Stacheldraht Nr. 3\/96, S. 6<br \/>\n(2) Entwurf eines Dritten Gesetzes zur \u00c4nderung des Stasi- Unterlagen-Gesetzes (3. StU\u00c4ndG) v. 16.4.96<br \/>\n(3) Schreiben v. 31.5.96<br \/>\n(4) die tageszeitung v. 30.6.94<br \/>\n(5) Ebd.<br \/>\n(6) Ebd.<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Wolfgang Gast In der Juni-Ausgabe seiner Verbandszeitschrift &#8218;Stacheldraht&#8216; prangerte der &#8218;Bund der Stalinistisch Verfolgten&#8216;<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,60],"tags":[],"class_list":["post-5581","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-054"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/5581","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=5581"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/5581\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=5581"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=5581"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=5581"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}