{"id":5624,"date":"2015-02-21T09:42:12","date_gmt":"2015-02-21T09:42:12","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=5624"},"modified":"2015-02-21T09:42:12","modified_gmt":"2015-02-21T09:42:12","slug":"muehsam-aufwaendig-aber-wichtig-kurzer-lehrgang-ueber-auskuenfte-vom-verfassungsschutz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=5624","title":{"rendered":"M\u00fchsam, aufw\u00e4ndig, aber wichtig &#8211;   Kurzer Lehrgang \u00fcber Ausk\u00fcnfte vom Verfassungsschutz"},"content":{"rendered":"<h3>Interview mit Angela Furmaniak und Udo Kau\u00df<\/h3>\n<p><strong>Seit 2009 wei\u00df die L\u00f6rracher Anw\u00e4ltin Angela Furmaniak, dass sie vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Ihr Freiburger Kollege Udo Kau\u00df, Mitbegr\u00fcnder von B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP, f\u00fchrt seit Jahren Auskunftsklagen gegen den Inlandsgeheimdienst. Heiner Busch befragte die beiden \u00fcber den Ablauf und die Chancen solcher Verfahren. <\/strong><\/p>\n<p><strong>Heiner Busch:<\/strong> Angela, du hast vor einigen Jahren schon eine erste Auskunftsanfrage beim Verfassungsschutz gestartet. Gab es daf\u00fcr einen speziellen Anlass?<\/p>\n<p><strong>Angela Furmaniak:<\/strong> Das war 2009. Der Grund daf\u00fcr war, dass wir anl\u00e4sslich des NATO-Gipfels in Kehl\/Stra\u00dfburg\/Baden-Baden einen Anwaltsnotdienst organisiert haben. Gleich am ersten Tag, als wir unsere Arbeit aufgenommen haben, gab es eine merkw\u00fcrdige Situation. Als ich mein Auto in der Tiefgarage abstellte, stand ein uniformierter Polizeibeamter ganz seltsam auff\u00e4llig vor der T\u00fcr. Mein Gef\u00fchl war, wir werden da beobachtet. Das war das eine. Das zweite: Wir hatten im Rahmen dieses Anwaltsnotdienstes sehr viel mit Ausreiseverboten zu tun. Und die waren zum allergr\u00f6\u00dften Teil damit begr\u00fcndet, dass es \u00fcber die betreffenden Personen jeweils irgendwelche Eintragungen in polizeilichen Datenbanken gab. Das war f\u00fcr mich der Anlass, mich etwas intensiver damit zu besch\u00e4ftigen. Ich habe dann f\u00fcr mich selber \u2013 auch ein bisschen zum Spa\u00df \u2013 entschieden, dass ich jetzt mal die Auskunftsanfragen in Bezug auf die diversen polizeilichen Datenbanken mache. Und weil ich schon dabei war, dann ging ich auch gleich mal an den Verfassungsschutz ran.<!--more--><\/p>\n<p><strong>HB:<\/strong> Du hast es nur beim baden-w\u00fcrttembergischen Landesamt probiert?<\/p>\n<p><strong>AF:<\/strong> Genau. Die haben zun\u00e4chst gar nicht reagiert. Nach zwei, drei Monaten habe ich nachgehakt und an meinen Antrag erinnert. Und dann kam tats\u00e4chlich die erste Auskunft. Die bestand aus ein paar Einzelpunkten und dann diesem Standardsatz: Im \u00dcbrigen werden Ausk\u00fcnfte verweigert unter Hinweis auf \u00a7 13 Abs. 2 des Landesverfassungsschutzgesetzes. Ich habe sofort vermutet, dass es da um Quellenschutz ging, und habe dann den Landesdatenschutzbeauftragten eingeschaltet mit der Bitte zu \u00fcberpr\u00fcfen, ob diese Verweigerung der Auskunft denn rechtm\u00e4\u00dfig sei. Die Antwort kam recht schnell: Das sei aus seiner Sicht datenschutzrechtlich nicht zu beanstanden. Ich habe das damals auf sich beruhen lassen, denn die Vorstellung im n\u00e4chsten Schritt ins Klageverfahren zu gehen \u2013 in dem Wissen, dass das im Minimum f\u00fcnf Jahre dauert \u2013, das hat mich einfach abgeschreckt. 2013 habe ich eine neue Anfrage gestartet, und da kam die Antwort relativ schnell. Zwischenzeitlich waren neue Eintr\u00e4ge hinzugekommen, ansonsten wurde auf die Auskunft von 2009 verwiesen. Bei einem der neuen Punkte war ich wirklich nur wegen meiner T\u00e4tigkeit als Strafverteidigerin beobachtet worden.<\/p>\n<p><strong>HB:<\/strong> Da ging es um einen Prozess, in dem du verteidigt hast?<\/p>\n<p><strong>AF:<\/strong> Richtig, das war ein Strafverfahren gegen eine Person, die selbst nicht vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Es ging um einen Verein von Wagenburgleuten. In der Auskunft stand explizit drin, dass dieser Verein nicht beobachtet wird. Daraus habe ich entnommen, dass es wohl definitiv um mich geht. Hintergrund war \u2013 auch das taucht in der Auskunft auf \u2013, dass im Publikum laut Erkenntnissen des Verfassungsschutzes rund 80 Personen aus dem linksextremistischen Spektrum gesessen sein sollen, die versucht h\u00e4tten, die Verhandlung zu st\u00f6ren. Da hat sich mein komplettes Rechtsgef\u00fchl extrem dagegen gestr\u00e4ubt. Deswegen habe ich mich wieder an den Datenschutzbeauftragten gewandt, mit der Bitte, speziell diesen Punkt zu \u00fcberpr\u00fcfen. Der hat das genauso gesehen und verlangt, dass dieser Eintrag gel\u00f6scht werden muss. Das Amt hat dann auf meine Nachfrage hin die L\u00f6schung best\u00e4tigt.<\/p>\n<p><strong>HB:<\/strong> Du bist als \u201elinksextremistisch beeinflusst\u201c eingestuft, nehme ich an.<\/p>\n<p><strong>AF:<\/strong> Offensichtlich denkt der Verfassungsschutz das. Das ist schon ganz interessant: S\u00e4mtliche Punkte, die die da anf\u00fchren, drehen sich im weitesten Sinn um meine juristische Arbeit. Stichwort Rote Hilfe. Ich habe immer mal wieder Veranstaltungen f\u00fcr die Rote Hilfe mit organisiert, war zum Teil selbst Referentin bei Veranstaltungen. Die ganzen Themen drehen sich um Rechtshilfe. Einen Punkt fand ich schon fast am\u00fcsant. Da hatte ich einen Vortrag gehalten \u00fcber Ausk\u00fcnfte aus polizeilichen Datenbanken. Wie kann man sich gegen Eintr\u00e4ge in polizeilichen Datenbanken wehren? So was landet dann in den Akten des Verfassungsschutzes. Eine Bet\u00e4tigung in diesem rechtlichen Selbsthilfebereich wird vom Verfassungsschutz offenbar f\u00fcr besonders gef\u00e4hrlich erachtet. In den Ausk\u00fcnften, die ich erhalten habe, ging es ausschlie\u00dflich um solche Fragen.<\/p>\n<p><strong>HB:<\/strong> Die Ausk\u00fcnfte sind ja gewisserma\u00dfen nur \u00dcberschriften.<\/p>\n<p><strong>AF:<\/strong> Das sind dann immer nur so zwei drei Zeilen, in denen geschildert wird: \u201eSie haben an dem und dem Tag in den und jenen R\u00e4umlichkeiten an der und der Veranstaltung teilgenommen.\u201c<\/p>\n<p><strong>Udo Kau\u00df:<\/strong> Es sind zusammengefasste Kurzausk\u00fcnfte.<\/p>\n<p><strong>AF:<\/strong> Richtig. \u00dcber die Inhalte der Veranstaltung steht in der Auskunft nichts. Ich vermute, dass ich das herausbekommen w\u00fcrde, wenn ich tats\u00e4chlich auf weitergehende Ausk\u00fcnfte klagen w\u00fcrde.<\/p>\n<h4>Abschreckung<\/h4>\n<p><strong>HB:<\/strong> Die \u00a7\u00a7 13 des Landes- und 15 des Bundesverfassungsschutzgesetzes sind ja fast gleichlautend. In beiden F\u00e4llen ist zu begr\u00fcnden, weswegen man \u00fcberhaupt auf die Idee kommt, von so einer hochwohll\u00f6blichen Beh\u00f6rde eine Auskunft zu verlangen. Wie ist das zu bewerten?<\/p>\n<p><strong>AF:<\/strong> Das ist einer der Punkte, die ich extrem \u00e4rgerlich finde an den gesetzlichen Voraussetzungen. Die meisten Leute, mit denen ich \u00fcber solche Auskunftsersuchen gesprochen habe, scheuen deswegen davor zur\u00fcck. Denn nat\u00fcrlich muss man schon ein St\u00fcck weit Informationen offen legen, von denen man nicht wei\u00df, ob der Verfassungsschutz die schon hat. Die Leute bef\u00fcrchten, dass sie sich durch den Auskunftsantrag \u00fcberhaupt erst in eine Beobachtung hineinbringen k\u00f6nnten.<\/p>\n<p><strong>UK:<\/strong> Die \u00c4mter begr\u00fcnden das damit, dass sie sagen: Wir haben dich vielleicht erfasst, vielleicht auch nicht. Wir haben Tausende soziale Bewegungen, und wir wissen daher nicht, wo wir suchen sollen. Um uns die Suche nach deinen Daten zu erleichtern, brauchen wir eine gewisse Eingrenzung. Wenn du uns mitteilst, in welchem konkreten Zusammenhang du eine Speicherung vermutest, also den n\u00e4heren Kontext lieferst, k\u00f6nnen wir dort nachschauen, und nicht etwa in \u00fcber Rechte oder ScientologInnen gef\u00fchrte Dateien.<\/p>\n<p><strong>AF:<\/strong> Dieses Argument ist im digitalen Zeitalter mit Verschlagwortung und umfassenden Suchfunktionen nat\u00fcrlich Unsinn und einfach nicht akzeptabel. Das mag f\u00fcr die Anf\u00e4nge gegolten haben, aber nicht mehr f\u00fcr das Jahr 2014.<\/p>\n<p><strong>UK:<\/strong> Nat\u00fcrlich ist das Quatsch. Die Argumente stammen noch aus dem Papierzeitalter. Hier \u00fcberwiegt das Abschreckungsinteresse. Das funktioniert ja dann auch. Das BKA macht das auf andere Weise. Die verlangen eine beglaubigte Kopie des Ausweises. Fr\u00fcher hat man da einfach einen Brief geschrieben und eine Kopie des Ausweises beigelegt, das war\u2019s. Um angeblich eine gr\u00f6\u00dftm\u00f6gliche Sicherheit zu haben, dass die Daten nicht in die falschen H\u00e4nde geraten, verlangt das BKA jetzt eine amtlich beglaubigte Kopie des Ausweises. Entweder gehst Du zum Notar und zahlst hierf\u00fcr Geb\u00fchren; oder du gehst zu deiner \u00f6rtlichen Polizeidienststelle, die das kostenlos macht \u2013 und teilst dieser damit zwangsl\u00e4ufig mit, dass du eine Speicherung beim BKA vermutest. Erst dann wird die Auskunftsanfrage bearbeitet. Das BKA akzeptiert ja noch nicht einmal eine auf mich als Anwalt ausgestellte Vollmacht. Ich kann als Anwalt Leute \u00fcber Forderungen in Millionenh\u00f6he verklagen und lege einfach die Vollmacht des Mandanten bei. Aber beim BKA soll das nicht reichen. Da wird mit b\u00fcrokratischen H\u00fcrden das gesetzliche Auskunftsrecht unterlaufen. Ich habe hier\u00fcber vor Monaten eine Beschwerde bei der neuen Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Vosshoff eingereicht, und seither nichts weiter von ihr geh\u00f6rt, als dass gepr\u00fcft werde und das alles sehr komplex sei.<\/p>\n<p><strong>AF:<\/strong> Die Beh\u00f6rden rechnen damit, dass die Leute das nicht auf die Reihe bekommen, dass ihr Interesse an der Auskunft dann doch nicht so gro\u00df ist, dass man noch aufs Rathaus spaziert oder gar zur Polizei. Beim Verfassungsschutz reicht zwar ein einfacher Brief und eine ebenso einfache Ausweiskopie. Stattdessen verlangen die, dass man sein Interesse begr\u00fcndet. In beiden F\u00e4llen sollen die Leute davon abgehalten werden, ihr Auskunftsrecht wahrzunehmen.<\/p>\n<h4>Von der Kurzauskunft zur Akteneinsicht<\/h4>\n<p><strong>HB:<\/strong> Nun sagt der Absatz 3 dieses Paragrafen, dass die Ablehnung der Auskunft keine Begr\u00fcndung erfordere, wenn dadurch der Zweck der Auskunftsverweigerung gef\u00e4hrdet w\u00fcrde. Die Gr\u00fcnde der Ablehnung seien aktenkundig zu machen und dann kann sich der Betroffene an die Datenschutzbeauftragte wenden. Was kann der dann konkret tun?<\/p>\n<p><strong>UK:<\/strong> Wenn man eine Eingabe beim Datenschutzbeauftragten macht, ist der gehalten, dem nachzugehen. Dann l\u00e4sst er die Eingabe vielleicht einen Moment liegen, bis er gen\u00fcgend F\u00e4lle zusammen hat und geht dann zur Beh\u00f6rde, um die Speicherungen bzw. Akten vor Ort einzusehen. Das ist das erste Mal, dass eine Drittperson, die eben nicht zum Amt geh\u00f6rt, auf diese Akte draufschaut. Das f\u00fchrt in aller Regel dazu, dass umf\u00e4nglicher Auskunft erteilt wird, als es die Beh\u00f6rde urspr\u00fcnglich getan hat. Und h\u00e4ufig werden, wie im Falle von Angela, auch Daten als unrechtm\u00e4\u00dfig oder als nicht mehr erforderlich gel\u00f6scht.<\/p>\n<p><strong>AF:<\/strong> Tats\u00e4chlich hat meine Eingabe beim Datenschutzbeauftragten dazu gef\u00fchrt, dass der besagte Eintrag \u00fcber das Strafverfahren gel\u00f6scht wurde. Der Datenschutzbeauftragte hat mir dann auch noch mitgeteilt, dass weitere \u00e4hnliche Ereignisse, die sich unmittelbar auf meine T\u00e4tigkeit als Strafverteidigerin beziehen, nicht in der Akte enthalten sind.<\/p>\n<p><strong>UK:<\/strong> Zuweilen kommt es da zu einer Art Arbeitsteilung. Das Amt kann dem Datenschutzbeauftragten erlauben, dass er dem oder der Betroffenen die zus\u00e4tzlichen Ausk\u00fcnfte gleich selbst mitteilt. Aber dar\u00fcber hinaus ist er verpflichtet zu schweigen.<\/p>\n<p><strong>HB:<\/strong> Ab welchem Punkt geht es dann zum Gericht?<\/p>\n<p><strong>UK:<\/strong> Der erste Schritt sollte immer die \u00fcbrigens kostenfreie Einschaltung des Datenschutzbeauftragten sein. Wenn das Amt dann weiterhin die Erteilung von Ausk\u00fcnften ganz oder teilweise verweigert, dann erh\u00e4lt man hier\u00fcber einen rechtsmittelf\u00e4higen Bescheid. Gegen den kann man Widerspruch einlegen, und gegen den Widerspruchsbescheid, der dann vom Amt kommt, ist die Klage vor dem Verwaltungsgericht (VG) m\u00f6glich. Beim Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz entf\u00e4llt das Widerspruchsverfahren. Das Gericht l\u00e4sst sich dann die Akten kommen. Und wenn das Amt meint, die Akten k\u00f6nnten nicht oder nur teilweise an das VG herausgeben werden \u2013 wegen Quellenschutz oder weil dadurch seine Arbeitsweise aufgedeckt w\u00fcrde \u2013, dann gibt es eine so genannte Sperrerkl\u00e4rung.<\/p>\n<p><strong>HB:<\/strong> Und die kommt vom Innenministerium?<\/p>\n<p><strong>UK:<\/strong> Genau, denn das Amt w\u00e4re erst einmal gehalten, einer gerichtlichen Anordnung zur Aktenvorlage zu folgen. Wenn es der nicht folgen will, weil da angeblich irgendwelche geheimhaltungsbed\u00fcrftigen Dinge drin sind, dann muss es die Akten dem Innenministerium vorlegen. Das Ministerium hat ein gr\u00f6\u00dferes Ermessen in der Abw\u00e4gung zwischen dem \u00f6ffentlichen und dem privaten Interesse als der einzelne Sachbearbeiter des Amtes. Deshalb kommt auf diesem Wege trotz Sperrerkl\u00e4rung des Innenministeriums oft wiederum mehr an Auskunft raus f\u00fcr den Betroffenen. Unter Umst\u00e4nden sieht das dann so aus wie bei Michael Moos, einem Freiburger Anwalt und Gemeinderat, den ich im Auskunftsverfahren nun vor Verwaltungsgericht vertrete. Da wurden dem VG 700 Seiten vorgelegt, allerdings zu einem gro\u00dfen Teil stark geschw\u00e4rzt, plus einer 106 Seiten starken Sperrerkl\u00e4rung. Bei einer normalen Auskunftsanfrage besteht kein Anspruch auf Akteneinsicht, sondern eben nur ein Anspruch auf eine von der Beh\u00f6rde nach deren Gutd\u00fcnken zusammengefassten Mitteilung \u00fcber die gespeicherten Daten, die problematische Einzelheiten vermeidet. Die ganzen Hintergr\u00fcnde, auch wenn diese nur an der Art und dem Umfang der Schw\u00e4rzungen vermutbar werden, an die kommt nur das Gericht.<\/p>\n<p><strong>HB:<\/strong> Vor Gericht verwandelt sich also das Auskunfts- in ein begrenztes Einsichtsrecht?<\/p>\n<p><strong>UK:<\/strong> Erst einmal ist das ein Einsichtsrecht des Gerichts. Denn es ist ein ureigenes Recht des Gerichts, als unabh\u00e4ngige Justizbeh\u00f6rde gegen\u00fcber der Verwaltung sich des zur Entscheidung unterbreiteten Sachverhalts zu versichern und deshalb Einsicht in die betreffenden Akten zu erhalten. Diese 700 Seiten starke Akte \u00fcber den Kollegen Moos ist zun\u00e4chst die Entscheidungsgrundlage f\u00fcr das Gericht, damit es \u00fcberhaupt eine Basis hat, wor\u00fcber es befinden kann.<\/p>\n<p><strong>AF:<\/strong> Aber nat\u00fcrlich gebietet es der Grundsatz des rechtlichen Geh\u00f6rs, dass man dir als Kl\u00e4ger die Entscheidungsbasis des Gerichts zur Kenntnis gibt. Wenn ich als Anw\u00e4ltin beim Gericht Akteneinsicht beantrage, habe ich das Recht diese Akte so vollst\u00e4ndig zu bekommen, wie sie dem Gericht vorliegt.<\/p>\n<h4>Sperrerkl\u00e4rungen<\/h4>\n<p><strong>HB:<\/strong> Im Falle von Michael Moos ist die Sperrerkl\u00e4rung, wie du sagst, selbst 106 Seiten lang. Wie kommt sowas zustande?<\/p>\n<p><strong>UK:<\/strong> Durch die Masse der Schw\u00e4rzungen. F\u00fcr jede geschw\u00e4rzte Stelle muss das Innenministerium eine Erkl\u00e4rung abgeben. Wenn eine Seite komplett geschw\u00e4rzt ist, muss es erkl\u00e4ren, warum. Wobei letzteres wohl einfacher ist, als wenn auf einer Seite f\u00fcnf einzelne Stellen geschw\u00e4rzt sind. Denn dann muss es erkl\u00e4ren, dass es hier einen Dritten sch\u00fctzen will und dort verhindern m\u00f6chte, dass der Name eines Mitarbeiters offenbart wird oder die Tatsache, dass ein Spitzel eingesetzt wurde, oder sonst ein operatives Detail. Das muss einigerma\u00dfen stimmen, denn wenn das hinterher ins In-camera-Verfahren geht beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) \u2013 bzw. beim Bundesverwaltungsgericht, wenn\u2019s ums Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz geht \u2013 &#8230;<\/p>\n<p><strong>HB:<\/strong> &#8230; dazu kommen wir gleich noch &#8230;<\/p>\n<p><strong>UK:<\/strong> &#8230; dann merkt der VGH, dass da eventuell getrickst wurde. Die Schw\u00e4rzung ist \u00fcberpr\u00fcfbar. Es ist nat\u00fcrlich das Amt, das vorschl\u00e4gt, was geschw\u00e4rzt bzw. zur\u00fcckgehalten werden soll. Aber der Minister bzw. die Ministerialb\u00fcrokratie haben die Sperrerkl\u00e4rung zu verantworten; und das sind Leute, die wiederum etwas \u00fcber dem Amt stehen, quasi von au\u00dfen kommen. Die schauen da schon wieder mit anderen Augen drauf als das Amt selbst. Und deswegen kommt es auch auf dieser Stufe oft wieder zu einem Mehr an Informationen.<\/p>\n<p><strong>HB:<\/strong> Legt das Amt denn der Ministerialb\u00fcrokratie die vollst\u00e4ndige Akte vor?<\/p>\n<p><strong>UK:<\/strong> Im Falle des Kollegen Moos war dies zun\u00e4chst nicht der Fall. Da wurde wirklich der Eindruck best\u00e4tigt, dass der Verfassungsschutz verschiedene Aktenversionen produziert hat \u2013 eine f\u00fcrs Ministerium, eine f\u00fcrs Gericht und eine weitere f\u00fcr mich als seinen Anwalt. Aber jetzt haben wir es wohl mit der vollst\u00e4ndigen Akte zu tun \u2013 allerdings noch zu gro\u00dfen Teilen geschw\u00e4rzt. Das ist dem Verwaltungsgericht zu verdanken, das die erste, d\u00fcnne Sperrerkl\u00e4rung samt nur einer nur ausged\u00fcnnten Akte als Behinderungsman\u00f6ver des Verfassungsschutzes erkannt und nicht akzeptiert hatte.<\/p>\n<p><strong>AF:<\/strong> Das Amt ist eigentlich verpflichtet, dem Ministerium die vollst\u00e4ndige Akte vorzulegen, damit es seine Sperrerkl\u00e4rung machen kann.<\/p>\n<p><strong>HB:<\/strong> Kennst du denn weitere F\u00e4lle, wo die \u00c4mter bewusst Teile einer Akte unterschlagen haben? Im Fall der Journalistin Andrea R\u00f6pke hat das nieders\u00e4chsische Landesamt ja zun\u00e4chst auch behauptet, man habe keine Akten \u00fcber sie.<\/p>\n<p><strong>UK:<\/strong> Es gibt immer wieder F\u00e4lle, in denen just die Auskunftsanfrage zum Anlass genommen wird, um zu \u00fcberpr\u00fcfen, ob man diese Akten noch braucht. Da stellt dann das Verfassungsschutzamt pl\u00f6tzlich fest \u2013 jetzt, genau jetzt sind diese Akte und darin enthaltene Daten nicht mehr erforderlich. Wenn Daten nicht mehr erforderlich sind, m\u00fcssen sie ja gel\u00f6scht werden. Da verh\u00e4lt man sich dann ganz rechtm\u00e4\u00dfig. Und erteilt dann die Auskunft: keine Daten da, sind gel\u00f6scht, wir haben nichts, gar nichts mehr. Aber das ist nat\u00fcrlich Trickserei. Da habe ich anfangs auch schon Strafanzeigen erstattet. Um dies zu vermeiden, setze ich bei den Auskunftsanfragen immer dazu: \u201eWenn ihre Beh\u00f6rde bei der Bearbeitung der Auskunftsanfrage zum Ergebnis kommen sollte, dass die gespeicherten Daten ganz oder teilweise nicht mehr erforderlich sind, dann bitte ich, die Daten nicht zu l\u00f6schen, sondern zu sperren.\u201c<\/p>\n<p><strong>AF:<\/strong> Beim L\u00f6schen sind die Daten komplett weg, bei einer Sperrung werden sie ausgesondert. Es d\u00fcrfen dann keine Ausk\u00fcnfte an andere Stellen oder \u00c4mter mehr erteilt werden, die Akte darf nicht mehr verwendet werden, ist aber k\u00f6rperlich noch da.<\/p>\n<p><strong>HB:<\/strong> Aber gab es nicht auch schon F\u00e4lle, wo Daten angeblich gel\u00f6scht, in Wahrheit jedoch nur versteckt wurden, um dann bei n\u00e4chster Gelegenheit wieder hervorgezaubert zu werden?<\/p>\n<p><strong>UK:<\/strong> In den 80er Jahren, w\u00e4hrend der Amtszeit von Frau Leuze als Datenschutzbeauftragte von Baden-W\u00fcrttemberg, waren Daten angeblich umf\u00e4nglich gel\u00f6scht, aber dann doch so abgelegt worden, dass man sie ohne Probleme wieder finden konnte. L\u00f6schen ist ja eine hochproblematische Angelegenheit. Wenn ungeeignete Systeme verwendet werden, dann sind die Daten nicht wirklich vernichtet, sondern wiederherstellbar. Aber ich gehe davon aus, dass F\u00e4lle wie damals heute nicht mehr vorkommen. Denn diese L\u00fcgen haben alle kurze Beine, und bei Frau R\u00f6pke ist das auch durch die Hartn\u00e4ckigkeit ihres Anwaltes, dem Kollegen Sven Adam, rausgekommen. Deswegen denke und hoffe ich, dass das mit der Unterschlagung von Akten keine gro\u00dfe Zukunft haben wird. Bei so gro\u00dfen \u00c4mtern gehe ich davon aus, dass dort nicht bewusst L\u00fcgen organisiert werden k\u00f6nnen. Die k\u00f6nnen Dummheit organisieren, aber die schaffen es nicht, eine doppelte Buchf\u00fchrung f\u00fcr ihre gesamten Datenbest\u00e4nde zu betreiben. Da wird sicher mal gefummelt, das passiert \u00fcberall. Aber grunds\u00e4tzlich bin ich da schon zuversichtlich, dass wir nicht angelogen werden.<\/p>\n<p><strong>AF:<\/strong> Ich gebe dir da recht. Wenn Leute sagen, die haben da noch eine Geheimakte \u00fcber mich, dann ist mir das immer ein bisschen zu verschw\u00f6rungstheoretisch. Dass da unheimlich viel Mist l\u00e4uft, das ist klar. Aber ich w\u00fcrde das eher auf schlechte Organisation zur\u00fcckf\u00fchren und weniger auf bewusste Boshaftigkeit.<\/p>\n<p><strong>HB:<\/strong> Wie l\u00e4uft das nun mit der Sperrung der Daten?<\/p>\n<p><strong>UK:<\/strong> Tja, das baden-w\u00fcrttembergische Landesamt hat in seinem System keine technische Funktion installiert, um Daten zu sperren. Nun haben sie mit dem Datenschutzbeauftragten ein spezielles Vorgehen abgesprochen: Wenn ein Antrag auf Sperrung kommt und das Amt der Ansicht ist, dass die Daten gesperrt werden k\u00f6nnen oder sollen, dann wird ein Papierausdruck erstellt und dann l\u00f6scht man die Daten im System. Der Papierausdruck wird zu den Akten genommen und in einer sogenannten Verfahrensakte gef\u00fchrt, und zwar so lange, bis \u00fcber die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit bzw. Rechtswidrigkeit der Daten gerichtlich entschieden ist.<\/p>\n<h4>Langer Atem gefragt<\/h4>\n<p><strong>HB:<\/strong> Nochmal zu der Akte von Michael Moos. Vom urspr\u00fcnglichen Auskunftsantrag bis zu dem Zeitpunkt, da das Gericht und damit du als Anwalt und dein Mandant diese 700 Seiten bekamen \u2013 wie viel Jahre sind da verstrichen?<\/p>\n<p><strong>UK:<\/strong> F\u00fcnf. Anlass f\u00fcr das Auskunftsersuchen war damals die Pressekonferenz zur Vorstellung des j\u00e4hrlichen Verfassungsschutzberichts. Da hat ein Journalist gefragt, ob der Verfassungsschutz auch etwas \u00fcber Freiburger Gemeinder\u00e4te h\u00e4tte. Da sah sich der Verfassungsschutz wegen des presserechtlichen Auskunftsanspruchs gezwungen zu erkl\u00e4ren: Ja, wir haben da was und zwar \u00fcber die \u201eLinke Liste \u2013 Solidarische Stadt\u201c (LiSSt), die im Freiburger Gemeinderat vertreten ist. Nachdem hier\u00fcber in der Presse berichtet worden war, hat Michael Moos f\u00fcr die LiSSt einen ersten Auskunftsantrag gestellt. Der wurde recht schnell abgelehnt, weil der Auskunftsanspruch im Datenschutzgesetz, aber auch in den Polizei und den Verfassungsschutzgesetzen, nur f\u00fcr nat\u00fcrliche Personen gilt. Nicht f\u00fcr Vereine oder andere juristische Personen. Deshalb hat der Kollege Moos noch mal f\u00fcr sich selbst Auskunft beantragt. Als der Verfassungsschutz von ihm gefordert hat, er m\u00fcsse erst einmal sein besonderes Interesse an einer Auskunft nachweisen, kam er zu mir.<\/p>\n<p><strong>HB:<\/strong> Jetzt sind also f\u00fcnf Jahre vorbei. Die 700 Seiten mit den Schw\u00e4rzungen sind das Ergebnis auf der Stufe Verwaltungsgericht. Und jetzt k\u00e4me das In-camera-Verfahren beim baden-w\u00fcrttembergischen Verwaltungsgerichtshof? Dieses Verfahren ist etwas vergleichsweise Neues.<\/p>\n<p><strong>UK:<\/strong> Ja. Das In-camera-Verfahren gibt es erst seit 2001. Auch da bleibt das Verwaltungsgericht aber weiterhin das erkennende Gericht. Das geht so: Im konkreten Fall Moos muss zun\u00e4chst ich als sein Anwalt an die Arbeit gehen. Wir m\u00fcssen praktisch f\u00fcr jede geschw\u00e4rzte Stelle, die wir wei\u00df haben wollen, unter Darlegung von Gr\u00fcnden erkl\u00e4ren, warum wir die Schw\u00e4rzung f\u00fcr rechtlich unbegr\u00fcndet halten. Wenn wir das VG von der Triftigkeit unserer Darlegungen, die ja meist nur Vermutungen sein k\u00f6nnen, \u00fcberzeugen k\u00f6nnen, dann wird das VG den Beschluss fassen, dass der Verfassungsschutz die gesamte und zwar ungeschw\u00e4rzte Akte dem OVG, beziehungsweise hier in Baden-W\u00fcrttemberg dem VGH, zur Pr\u00fcfung vorzulegen hat. Der VGH soll nun in voller Kenntnis der Daten pr\u00fcfen, ob die Schw\u00e4rzungen zu Recht erfolgt sind. Entweder teilt er die Sicherheitsbedenken des Verfassungsschutzes, meist ohne gro\u00dfe Begr\u00fcndung, dann ist hier Ende. Weil man die Akten nicht kennt, kann dagegen auch kaum mehr argumentiert werden. Oder er erkl\u00e4rt die Sperrerkl\u00e4rung ganz oder teilweise f\u00fcr nichtig. Dann teilt der VGH die entsprechenden Daten dem VG mit und so erfahren auch die klagenden B\u00fcrgerInnen, was drin steht.<br \/>\nIch habe gerade in einem anderen Fall erlebt, dass das Bundesverwaltungsgericht eine Sperrerkl\u00e4rung f\u00fcr nichtig befunden hat, in der das Bundesamt einen geschw\u00e4rzten NADIS-Ausdruck vorgelegt hatte, obwohl unter der Schw\u00e4rzung gar keine Daten vorhanden waren. Das Bundesamt und der sperrerkl\u00e4rende Bundesinnenminister hatten argumentiert, sie w\u00fcrden ausgeforscht, wenn der Kl\u00e4ger erf\u00fchre, dass das Bundesamt gar nichts \u00fcber ihn gespeichert h\u00e4tte. Da konnte auch das Bundesverwaltungsgericht nicht mehr folgen.<\/p>\n<p><strong>HB:<\/strong> Ist das Verfahren nach der Entscheidung des VGH beziehungsweise des Bundesverwaltungsgerichts abgeschlossen?<\/p>\n<p><strong>UK:<\/strong> Das Auskunftsverfahren ist jetzt f\u00fcr erledigt zu erkl\u00e4ren, also beendet. Nun kommt der n\u00e4chste Schritt, der das eigentliche Ziel der Klage ist: n\u00e4mlich durch das VG die Rechtswidrigkeit der Beobachtung und der Speicherung feststellen und die Daten endg\u00fcltig l\u00f6schen zu lassen.<\/p>\n<p><strong>HB:<\/strong> Welches Gericht entscheidet dar\u00fcber?<\/p>\n<p><strong>UK:<\/strong> Immer noch die erste Instanz, das Verwaltungsgericht. Das Ganze war nur beim VGH gewesen, damit der entscheidet, ob nicht doch mehr Auskunft gegeben werden muss. Aber das erkennende Gericht ist immer noch das VG.<\/p>\n<p><strong>AF:<\/strong> Das hei\u00dft, eure Klage hat sich von Anfang an nicht nur auf die Auskunft bezogen, sondern auch auf die Feststellung der Rechtswidrigkeit?<\/p>\n<p><strong>UK:<\/strong> Erst wenn die Auskunft festgezurrt und klar ist, wir kommen da nicht weiter und nicht an mehr Daten, dann kommt der Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit. Das Gericht muss dann auf der Basis der teilweise geschw\u00e4rzten, vielleicht durch das In-camera-Verfahren etwas weiter offengelegten Unterlagen seine Entscheidung treffen. Da muss das VG dann jeden einzelnen Punkt durchdeklinieren. Im Falle des Kollegen Moos hei\u00dft das: Wenn sich aus den schlie\u00dflich bekannt gegebenen Speicherungen \u2013 etwa dass er da und dann mit dem Fahrrad in die Kanzlei gekommen ist, mit der Nachbarin gesprochen hat, dann wieder mit dem Auto weggefahren ist etc. \u2013 , also wenn sich aus diesen Unterlagen schon wegen der umf\u00e4nglichen Schw\u00e4rzungen keine rechtliche Begr\u00fcndung f\u00fcr die Beobachtung ergibt, dann m\u00fcsste das VG zum Schluss kommen, dass die Beobachtung rechtswidrig gewesen ist.<\/p>\n<p><strong>HB:<\/strong> Aber wie will das Gericht sagen, ob eine \u00dcberwachung legal war oder nicht, wenn es seitenweise nur schwarz sieht?<\/p>\n<p><strong>UK:<\/strong> Das Verwaltungsgericht kann nur auf der Basis dessen entscheiden, was gezeigt wird. Auch im Falle von Rolf G\u00f6ssner war das so. G\u00f6ssner ist bei der Liga f\u00fcr Menschenrechte aktiv, Rechtsanwalt und Verfassungsrichter in Bremen. Er ist 38 Jahre lang vom Verfassungsschutz rechtswidrig beobachtet worden. Auch in seinem Fall blieben gro\u00dfe Teile der Akte schwarz. Und das Gericht stellte fest, dass die offenkundig gemachten Informationen eine Beobachtung nicht rechtfertigen. Der Verfassungsschutz h\u00e4tte es in der Hand gehabt, mehr offenzulegen und damit gegebenenfalls die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit der Beobachtung begr\u00fcnden zu k\u00f6nnen. Aber die \u00c4mter nehmen lieber das Risiko in Kauf, dass das Gericht die Rechtswidrigkeit ihres Handelns feststellt, statt alle gespeicherten Daten offen zu legen. Denn in dem Falle w\u00fcrde die tats\u00e4chliche Dimension der \u00dcberwachung bekannt. Hier zeigt sich auch eine erhebliche Unsicherheit der Dienste, die sich der Gerichte nicht mehr so sicher sein k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><strong>HB:<\/strong> Verstehe ich das richtig: Bevor sie den Mist rausr\u00fccken, akzeptieren sie lieber, dass das Gericht ihnen best\u00e4tigt, illegal gehandelt zu haben?<\/p>\n<p><strong>UK:<\/strong> Ja. Denn es ist ja das A und O der Geheimdienste, dass alles geheim bleibt: Sobald da jemand anderes auf die Akten schaut, sind die keine richtigen Geheimdienste mehr. Die wenn auch noch so eingeschr\u00e4nkten gesetzlichen Auskunftsrechte sind f\u00fcr die Geheimdienste der Ariadne-Faden zu mehr demokratisch begr\u00fcndeter Transparenz. Die stinkt denen ungeheuer, denn sie wollen am liebsten gar nichts sagen. Deshalb m\u00fcssen wir \u2013 um im Bild zu bleiben \u2013 an diesem Faden weiter ziehen, so unbefriedigend und ern\u00fcchternd auch die Ergebnisse derzeit noch sein m\u00f6gen.<\/p>\n<p><strong>HB:<\/strong> Noch ein letzter Punkt. Der Verfassungsschutz ist ja auch in einem kooperativen F\u00f6rderalismus organisiert. M\u00fcsste man also nicht immer doppelspurig fahren und sowohl beim Bund als auch beim Landesamt Auskunftsantr\u00e4ge stellen?<\/p>\n<p><strong>UK:<\/strong> Ja, man sollte beides machen. Nehmen wir an: Das Landesamt pflegt eine Information \u00fcber dich ins NADIS, ins Nachrichtendienstliche Informationssystem, ein. Nehmen wir weiter an, das LfV kommt nach einigen Jahren zum Ergebnis, dass diese Information nicht mehr erforderlich ist. Dann m\u00fcssten diese Daten gel\u00f6scht werden. Es ist nun durchaus m\u00f6glich, dass das Land XY oder das Bundesamt Mitbesitzer deiner Daten ist und dass die deren Speicherung weiter f\u00fcr notwendig halten, vielleicht sogar etwas Zus\u00e4tzliches erfasst haben. Dann bleiben die Daten dort gespeichert, obwohl sie im Ursprungsland l\u00e4ngst gel\u00f6scht worden sind. Ich wei\u00df: Das ganze Verfahren ist m\u00fchsam und aufw\u00e4ndig, es dauert Jahre, wenn man wirklich den Weg durch die Instanzen geht, und es kostet auch. Aber zuerst muss man die H\u00fcrde der Begr\u00fcndung des eigenen Interesses \u00fcberwinden und den ersten Schritt tun, schlicht mal anzufragen. Der kostet auch nichts, wie auch die Einschaltung des Datenschutzbeauftragten nichts kostet. Wenn\u2019s dann ums weitere Verfahren geht, sollte man sich von einem Anwalt oder einer Anw\u00e4ltin des Vertrauens beraten lassen. Dann kann man immer noch entscheiden, ob man weiterzieht.<\/p>\n<p><strong>AF:<\/strong> Wichtig sind diese Anfragen schon allein deshalb, weil wir die Beh\u00f6rden damit zwingen k\u00f6nnen, sich bis zu einem gewissen Grad f\u00fcr ihr Handeln zu rechtfertigen. Wenn da nicht zumindest mal der Datenschutzbeauftragte als au\u00dfenstehende Person drauf schaut, dann werden die Akten \u00fcber Jahre weiter gef\u00fchrt und mit immer neuen Informationen erg\u00e4nzt. Da steckt einfach viel Willk\u00fcr drin.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Interview mit Angela Furmaniak und Udo Kau\u00df Seit 2009 wei\u00df die L\u00f6rracher Anw\u00e4ltin Angela Furmaniak,<\/p>\n","protected":false},"author":9,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,112],"tags":[250,413,416,1094,1491],"class_list":["post-5624","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-107","tag-auskunftsersuchen","tag-datenbanken","tag-datenschutz","tag-polizei","tag-verfassungsschutz"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/5624","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/9"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=5624"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/5624\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=5624"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=5624"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=5624"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}