{"id":613,"date":"2014-05-05T22:09:53","date_gmt":"2014-05-05T22:09:53","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=613"},"modified":"2014-05-05T22:09:53","modified_gmt":"2014-05-05T22:09:53","slug":"wer-schuetzt-die-innere-sicherheit-der-untersuchungsausschuss-und-die-geheimdienste-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=613","title":{"rendered":"Wer sch\u00fctzt die Innere Sicherheit? Der Untersuchungsausschuss und die Geheimdienste"},"content":{"rendered":"<p><strong>NSU und NSA: zwei Abk\u00fcrzungen zum verwechseln, zwei &#8222;Skandale&#8220;. In dem einen geht es um Morde, die wie pl\u00f6tzlich (un-)aufgekl\u00e4rt an diversen Orten ruchbar wurden. In dem anderen um Staaten- und personeneindringliche Informationen, geliefert durch einen gerade noch geheimdienstlich t\u00e4tigen Mann, der zur global schrillenden Pfeife gegriffen hat. Wer also sch\u00fctzt die Innere Sicherheit und wer sch\u00fctzt uns vor den &#8222;Besch\u00fctzern&#8220;?<\/strong><\/p>\n<p>NSU und NSA haben nichts miteinander zu tun. Oder doch? Nichts, insofern im Falle des &#8222;Nationalsozialistischen Untergrunds&#8220; und seiner T\u00e4terInnen bundesdeutsche Innenpolitik und handelnd explodierende Vorurteile gegen Andere und Andersartigkeiten kundgeworden sind. Sie haben sich entwickelt und sind m\u00f6rderisch geworden mitten in einem Land, das sich wenigstens halboffiziell als &#8222;B\u00fcndnis der Toleranz&#8220; w\u00e4hnt. Seit 1950 r\u00fchmt es sich seiner in Bund und L\u00e4ndern offen und geheim t\u00e4tigen \u00c4mter f\u00fcr Verfassungsschutz, die &#8222;sichere&#8220; und &#8222;unsichere&#8220; B\u00fcrger, Vereine und Parteien an Hand des 1952 und 1956 vom Bundesverfassungsgericht gekerbten Ma\u00dfstabs der &#8222;freiheitlichen demokratischen Grundordnung&#8220; sortieren. <!--more--><\/p>\n<p>Die beiden F\u00e4lle haben auch insofern nichts miteinander zu tun, als die NSA, die National Security Agency, die innen und vor allem au\u00dfen \u00fcberall sichernde Einrichtung der imperialen Macht USA, ihres in seinen Kompetenzen ausgefransten Pr\u00e4sidenten und seiner Sicherheitsorganisation darstellt.<\/p>\n<p>Und doch: trotz der unterschiedlichen Orte, Funktionen und Reichweite weisen die beiden Paare anders gefertigter Sicherheits-Stiefel \u00c4hnlichkeiten auf &#8211; insofern n\u00e4mlich, als beide Gefahren begegnende und zugleich gefahrvolle Akteure der Sicherheit zeigen. Beide offenbaren, qualitativ andersartige Ambivalenzen staatlicher (versagender) Sicherheitswahrung.<!--more--><\/p>\n<p>Wie oftmals zuvor befassen wir uns in diesem Heft prim\u00e4r mit dem, was seit Innenminister Hans-Dietrich Genscher, 1972, als &#8222;Innere Sicherheit&#8220; in einem doppelten Hauptwort gro\u00df geschrieben wird. In ihm ist die Sicherheit der B\u00fcrgerInnen immer schon von der definitionsm\u00e4chtigen Sicherheit des Staates ummantelt oder wird von ihr aufgehoben, sprich beseitigt und bewahrt zugleich.<\/p>\n<h4>Schlaglichter aus dem Ausschussbericht<\/h4>\n<p>Der NSU und seine sicherheitspolitische Deklination spiegelt vor allem die kraftvolle und seltsam magers\u00fcchtige Gestalt des B\u00fcndels staatlicher Sicherungen. Um herauszufinden, warum die in disparater und dichter Serie begangenen Taten zu sp\u00e4t aufgekl\u00e4rt wurden, ob geheimdienstliches und polizeiliches Versagen sich vermischt haben, ob schuldhafte Beteiligung z.B. der versatilen V-Leute festzustellen sei, auch zum Zwecke n\u00f6tiger reformerischer Folgen, hat der Bundestag im Januar 2012 einen Untersuchungsausschuss eingesetzt.<\/p>\n<p>Dessen Bericht vom August 2013 umfasst 1.309 meist doppelspaltige DIN-A4-Seiten. Ganze siebzig Seiten an seinem Anfang werden dazu verwendet, das Verfahren des Ausschusses auszubreiten. Fast vollst\u00e4ndig fehlen hier jedoch \u00c4u\u00dferungen zur Verl\u00e4sslichkeit und Validit\u00e4t der diversen Quellen, aus denen der Ausschuss und seine Mitarbeitenden sch\u00f6pften. Das sind u.a. Akten und Dokumente vor allem des Bundesamts f\u00fcr Verfassungsschutz (BfV) und der diversen Polizeibeh\u00f6rden, die befragten Sachverst\u00e4ndigen und ZeugInnen mit ihrem Gemisch aus Informationen und Bewertungen. Ich konzentriere mich im Folgenden haupts\u00e4chlich auf die &#8222;Feststellungen zum Sachverhalt&#8220; (S. 71-828) und die &#8222;Gemeinsame Bewertungen&#8220; (S. 829-868). Diese benutze ich hochgradig ausgew\u00e4hlt &#8222;in informierter Willk\u00fcr&#8220;.<a href=\"https:\/\/www.cilip.de\/2014\/05\/05\/wer-schuetzt-die-innere-sicherheit-der-untersuchungsausschuss-und-die-geheimdienste-2#fn1\" name=\"fnverweis1\">[1]<\/a><\/p>\n<p>Stofflich findet sich im Bericht eine F\u00fclle und der NSU-Ausschuss ist im Vergleich zu anderen mir bekannten parlamentarischen Untersuchungen selbst in seinen allparteilichen \u00c4u\u00dferungen ungew\u00f6hnlich kritikvoll. Dennoch muss man feststellen, dass er seine wenigstens katzenartigen Krallen weitgehend eingezogen l\u00e4sst. Kennzeichnend scheinen mir die &#8222;Empfehlungen der Sachverst\u00e4ndigen&#8220;, die der Ausschuss zu den &#8222;legislativen, administrativen und organisatorischen Ma\u00dfnahmen nach dem 4. November 2011&#8220;, dem Datum schlimmer Offenbarung, befragt. Die keiner genauer bezeichneten Sache verst\u00e4ndigen Herren scheinen sich darin einig zu sein, dass sich &#8211; so die Worte Heinrich Amadeus Wolffs &#8211; &#8222;die Sicherheitsarchitektur grunds\u00e4tzlich bew\u00e4hrt&#8220; habe (S. 819). Weder an dieser Stelle noch anderw\u00e4rts im Bericht werden aber Struktur und Funktionen dieser &#8222;Architektur&#8220; transparent gemacht. Es bleibt bei beachtenswerter Einzelkritik, die aber das ganze verschlungene Geb\u00e4ude der Inneren Sicherheit nicht in den Blick nimmt.<\/p>\n<p>Die insgesamt friedsame Kritik des Ausschusses wie seiner Gew\u00e4hrsleute wird selten korrigiert. Das ist beispielsweise nicht der Fall im mehrfach apostrophierten, von den Alliierten im Polizeibrief 1949 formulieren Gebot, Informationsdienste wie der wenig sp\u00e4ter institutionalisierte Verfassungsschutz und die exekutiv fungierende Polizei seien zu trennen (die Furcht vor einer neuen Gestapo war seinerzeit noch pr\u00e4sent). Nirgendwo wird das schon von der technologischen Entwicklung gr\u00fcndlich erodierte Trennungsgebot zum Thema. Also werden die Konsequenzen der nicht trennbaren informationell-exekutiven Verschlingung nicht er\u00f6rtert. Vielmehr wird an der Trennungsillusion festgehalten. Der symbolisch symptomatische Wert z\u00e4hlt.<\/p>\n<p>Anders verh\u00e4lt es sich bezogen auf die ebenfalls des \u00d6fteren kritisch umkreisten V-Leute. Freilich wird bis zum Ende nicht gefolgert: die mehrfach unsicheren, zu Doppel- und Dreifachfunktionen ge- und missbrauchbaren Kantonisten k\u00f6nne ein prim\u00e4r inl\u00e4ndisch ausgerichteter Geheimdienst, freiheitlich demokratisch grundgelegt, nicht verwenden. Auf den Seiten S. 200 ff. wird der Zeuge Gabaldo referiert: V-Leute, so sagt dieser Regierungsdirektor aus dem BfV, seien eben keine Menschen, die &#8222;die Voraussetzungen der Verbeamtung auf Lebenszeit &#8230; oder der Priesterweihe&#8220; erf\u00fcllten. Wenn, wie das die Gerichte wollten, bereits ihre Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung als Straftat verfolgt w\u00fcrde, machten sich auch die \u00c4mter selbst strafbar. &#8222;Aufgrund dieser Rahmenbedingungen&#8220; sei es unm\u00f6glich, &#8222;mit den bisherigen Mitteln, gewaltbereite Strukturen bzw. terroristische Strukturen aufzukl\u00e4ren.&#8220; Aufwand und Nutzen des V-Leute-Wesens st\u00fcnden &#8222;derzeit in einem Missverh\u00e4ltnis.&#8220; An der Notwendigkeit von V-Leuten hat der Mann jedoch keinen Zweifel. &#8222;Wir m\u00fcssen nat\u00fcrlich dranbleiben: denn aus den verbotenen Organisationen werden dann andere Organisationen, und es gibt Nachfolgeorganisationen. Diese Entwicklung m\u00fcssen wir nat\u00fcrlich irgendwo mitbekommen, um dann anschlie\u00dfend auch diese Nachfolgeorganisationen wieder verbieten zu k\u00f6nnen \u2026 Denn die h\u00f6ren ja nicht auf zu existieren&#8220; (S. 201). In seinen gemeinsamen Bewertungen kommt der Ausschuss schlie\u00dflich nur zu der Forderung, einer &#8222;grundlegenden Neuordnung&#8220; und einer klaren gesetzlichen Regelung des V-Leute-Unwesens (S. 858, 865). Aber was hei\u00dft das?<\/p>\n<p>Fr\u00fch schon er\u00f6rtern diverse Gew\u00e4hrspersonen wie der ehemalige Innenminister Wolfgang Sch\u00e4uble hin und her, ob &#8222;Links&#8220;- oder &#8222;Rechtsextremisten&#8220; zusammen oder getrennt veranschlagt werden sollten. Zun\u00e4chst wird ob der &#8222;Synergie&#8220; und &#8222;Schnittmenge&#8220; ein &#8222;ganzheitliches&#8220; Verfahren vorgezogen. Dann r\u00e4t der Ausschuss zu einer eigenen Abteilung &#8222;Rechtsextremismus\/terrorismus&#8220;. Pro und Contra werden jedoch nirgends systematischer mithilfe eines beispielhaft gef\u00fctterten Kriterienkatalogs miteinander abgewogen. Der Extremismus-Unbegriff samt seiner Voraussetzungen und Folgen bleibt unhinterfragt.<\/p>\n<p>Das BfV, weniger die Landes\u00e4mter, werden eingehend und in den thematisierten Gesichtspunkten ergiebig behandelt. Auf den Seiten 209 ff. wird der &#8222;Informationsfluss zwischen Verfassungsschutz\u00e4mtern und Ermittlungsbeh\u00f6rden&#8220; aufgeharkt, ohne die eher institutionellen und Austausch bezogenen Er\u00f6rterungen wie das ber\u00fchrte Trennungsgebot auszuloten. Diese offenen Probleme genau und erfahrungsdicht zu profilieren w\u00e4re den pr\u00e4tenti\u00f6s &#8222;wissenschaftlichen&#8220; oder politisch-praktisch nicht zureichend begr\u00fcndeten &#8222;Klarheiten&#8220; vorzuziehen gewesen.<\/p>\n<p>Der Ausschuss benennt die unzureichende &#8222;Vernetzung von Polizei und Verfassungsschutz&#8220; und die M\u00e4ngel der &#8222;Kooperation von Bund und L\u00e4ndern&#8220; im Umkreis der NSU-Taten. Spannungen und Widerspr\u00fcche, apropos Trennungsgebot, Kontrolle, V-Leute u.\u00e4.m. werden sp\u00fcrbar. Signifikanterweise nur implizit. Zu den &#8222;legislativen, administrativen und organisatorischen Ma\u00dfnahmen nach dem 4. November 2011&#8220; kann der Untersuchungsbericht im Wesentlichen nur die Folgerungen referieren, die die Exekutive und ihre &#8222;Bund-L\u00e4nder-Kommission Rechtsterrorismus&#8220; gezogen haben.<a href=\"https:\/\/www.cilip.de\/2014\/05\/05\/wer-schuetzt-die-innere-sicherheit-der-untersuchungsausschuss-und-die-geheimdienste-2#fn2\" name=\"fnverweis2\">[2]<\/a> Da geht es um das &#8222;gemeinsame Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus\/Rechtsterrorismus (GAR)&#8220;, das Ende 2012 &#8222;als Modul in das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum integriert&#8220; wurde (S. 803). Es geht um den &#8222;schnellen, m\u00f6glichst l\u00fcckenlosen Informationsfluss&#8220; mithilfe der &#8222;zentralen, standardisierten Rechtsextremismusdatei (RED)&#8220; und ihren &#8222;erweiterten Auswerte- und Analysefunktionen&#8220;, an die &#8222;das BKA, die Bundespolizei, die Landeskriminal\u00e4mter, die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder sowie der MAD&#8220; angeschlossen und in der &#8222;alle relevanten Daten zum gewaltbezogenen Rechtsextremismus zu speichern&#8220; seien (S. 804). Also der M\u00f6glichkeiten und der Mode gem\u00e4\u00df Big Data ohne einen organisatorischen Ariadnefaden und ohne prozedurale Hinweise im Hinblick auf die aus dem &#8222;Verbundsystem folgende Optimierung&#8220; im Sinne eines dem Internet geschuldeten informationellen Goodspeak. &#8222;Optimierung&#8220;, als da sein soll: &#8222;Einfacherfassung und Mehrfachnutzung bei hoher Datenqualit\u00e4t; ph\u00e4nomen\u00fcbergreifende Anfrage- und Recherchem\u00f6glichkeiten; Optimierung der Aussagekraft des Auswertungsergebnisses.&#8220; So einfach wundersam ist das.<\/p>\n<p>Nicht nur was &#8222;das Scheitern der Suche nach B\u00f6hnhardt, Mundlos und Zsch\u00e4pe&#8220; betrifft (S. 847 ff.), geben der Ausschuss und seine Gespr\u00e4chspartner ein vielfach bespicktes M\u00e4ngelwesen wieder: &#8222;Fehler bei den Durchsuchungen am 26. Januar 1998&#8220;; &#8222;fehlende Eigeninitiative der Sicherheitsbeh\u00f6rden Sachsens&#8220;; &#8222;die Analyse der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden in Bund und L\u00e4ndern war falsch und grob verharmlosend&#8220;. Das BfV &#8222;hat unbestreitbar versagt&#8220;, &#8222;mehrfach kl\u00e4glich versagt&#8220;, es sei &#8222;auf dem rechten Auge betriebsblind&#8220;. Seltsamerweise werden diese weithin ohne Formulierungsmasken kritischen Bemerkungen, auch zu den &#8222;Problemen und Ausw\u00fcchsen&#8220; des Spitzelwesen (S. 856 ff.), nicht einmal hauchartig mit den &#8222;Ma\u00dfnahmen der Binnenreform des BfV&#8220; (S. 809 ff.) abgeglichen. Dort wird geradezu euphorisch \u00fcber &#8222;bereits umgesetzte Ma\u00dfnahmen des BfV&#8220; berichtet und nach dem wie unvermeidlichen Vorschlag einer x-ten &#8222;Projektgruppe&#8220; eine Verfassungsschutzhymne angestimmt. Sie t\u00f6nt unter dem Titel: &#8222;Pr\u00e4vention und Aufkl\u00e4rung der \u00d6ffentlichkeit\/Partner in der Mitte der Gesellschaft&#8220; (S. 811).<\/p>\n<h4>Wer sch\u00fctzt uns &#8230;<\/h4>\n<p>&#8230; und sch\u00fctzt uns zugleich vor allzu vielen, bestenfalls ambivalenten Sicherungen? Am Ende wird es licht. Da hei\u00dft es wie in einem kurzen Wohllaut: &#8222;Kontinuierliche Unterst\u00fctzung f\u00fcr Demokratief\u00f6rderung&#8220; (S. 865). Wer m\u00f6chte widersprechen? Freilich w\u00e4re n\u00f6tiger: &#8222;Demokratisierung&#8220; institutionell und prozedural zu weitern. Allerdings klafft eine entscheidende L\u00fccke in dem langen, mit vielen Aussagen, Wertungen und Aspekten versehenen Bericht. Indem sich der Ausschuss n\u00e4mlich fast ausschlie\u00dflich auf staatliche Sicherungen und ihre Instanzen konzentrierte, hat er vergessen, der Frage nachzugehen, wie eine Vorurteilsgewalt-pralle, eine Blut-und-Boden-Ideologie vertretende und schlie\u00dflich mordende Gruppe in einer angeblich gelungenen Demokratie zustande kommen und mehr als ein Jahrzehnt aktiv sein konnte. Eine lebendige Demokratie und eine in diesem Sinne lebendige Verfassung besitzt und erzeugt gewiss ihrerseits Probleme mitten in der konkurrenzdichten und ungleichen Welt voll der Ausbeutungen. Sie bedarf jedoch keiner staatlichen geheim-\u00f6ffentlichen B\u00fcrokratie, genannt Verfassungsschutz, die von oben, vor- und gegendemokratisch nach &#8222;inneren Feinden&#8220; Ausschau h\u00e4lt. Ein solcher &#8222;Schutz&#8220; kann seine falsch gestellten Aufgaben ohnehin nicht demokratiegem\u00e4\u00df loswerden. Siehe die nur abschaffend l\u00f6sbare V-Leute-Problematik. &#8222;Oben&#8220;-fixiert kam dieser seinerseits ein\u00e4ugige Ausschuss nicht auf die Idee, es k\u00e4me darauf an, n\u00fcchtern herauszufinden, wie die wellenf\u00f6rmige Kontinuit\u00e4t der Ausl\u00e4nderfeindlichkeit, der weit verbreiteten Angst vor den Anderen zu erkl\u00e4ren sei. \u00dcber ein halbes Jahrhundert nach dem Nationalsozialismus, also fast bis gestern, wurde die Lebensl\u00fcge &#8222;Deutschland ist kein Einwanderungsland&#8220; regierungsamtlich und schier allparteilich vertreten. Viele Gesetze, Verordnungen und verwaltende Routinen insbesondere der Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rden zehren von dem immer noch geltenden Kern des Staatsb\u00fcrgerrechts von 1913 und seinem besonderen Saft, dem Blut. Menschen sind keine Drehb\u00fchne. Wie sollten sie von heute auf morgen auf &#8222;Integration&#8220; umschalten k\u00f6nnen? Noch dazu auf eine unzureichend organisierte und konzipierte und alles andere als konsequente.<\/p>\n<h4>Ausnahmezustand und Norm<\/h4>\n<p>Diese Heft-Einleitung hob an mit einem Vergleich des schier Unvergleichbaren und auf den ersten Blick nur alliterierend \u00c4hnlichen von NSU und NSA. Es gibt indes eine tiefer liegende Analogie. Der liberale Staat ist von Beginn an durch eine meist nur untergr\u00fcndige, in Kriegs- und Notzeiten erhaben werdende Spannung gekennzeichnet. Sie f\u00e4llt in Friedenszeiten ohne gefahrvolle Not nicht auf. Da gilt der liberale Rechtsstaat mit seinen diversen, t\u00f6dliche Risiken an den Rand dr\u00e4ngenden M\u00e4ngeln. F\u00fcr die imperiale, weltweit pr\u00e4sente Macht der USA droht jedoch immer erneut, so kataraktartig am 11. September 2001, der Ausnahmezustand. Dann n\u00e4mlich, wenn sie als Weltmacht Number One in Gefahr ger\u00e4t. Heute ist diese Gefahr permanent geworden. Also der Ausnahmezustand, die potentielle und aktuelle Aushebelung normaler b\u00fcrgerlicher Rechte. Die Bundesrepublik neigt dazu, potentielle Ausnahmezust\u00e4nde zu verrechtlichen. Siehe Notstandsgesetze von 1968. Wie sich jedoch am Fall NSU zeigt: die Fixierung auf ein umfassendes, sicherheitsb\u00fcrokratisches System sorgt selbst im kontrollbedachten Parlamentsausschuss daf\u00fcr, bei ungleich geringeren Infragestellungen rechtsf\u00f6rmlich eingeheimste Ausnahmen als b\u00fcrokratische Erm\u00e4chtigungsgesetze entgleiten zu lassen.<\/p>\n<p>Wenn auch die rechtlich-politischen Unterschiede unbestritten sind, wenn die verf\u00fcgbaren Ressourcen und Gr\u00f6\u00dfenverh\u00e4ltnisse in anderen Dimensionen liegen: der Geist der staatlich-subversiven \u00dcberwachung potenziell aller B\u00fcrgerInnen eint die Dienste und die Staatsm\u00e4nner und ?frauen beider Seiten. NSA und NSU stehen f\u00fcr die zwangsl\u00e4ufigen Folgen eines abgeschotteten, im staats-herrschaftlichen Auftrag agierenden &#8211; und deshalb besonders gesch\u00fctzten &#8211; Systems. Die grenzenlose Kontrolle, \u00dcberwachung, Erfassung all dessen, was technisch m\u00f6glich ist (NSA), korrespondiert mit der systematischen Unf\u00e4higkeit, das zu erkennen, was erkannt werden soll (NSU). Dass in beiden F\u00e4llen die Praxis der Dienste dem widerspricht, was sie zu verteidigen vorgeben, wird im herrschaftlichen Interesse ignoriert.<\/p>\n<p>Die deutsche Kritik &#8211; regierungsamtlich erst nach der Meldung \u00fcber das Kanzlerinnen-Handy ein wenig artikuliert &#8211; ist deshalb vordergr\u00fcndig und verlogen. Deutlicher als die &#8222;Bund-L\u00e4nder-Kommission Rechtsextremismus&#8220; h\u00e4tte man die globale Kumpanei kaum beschreiben k\u00f6nnen. In ihrem Schlussbericht weist sie darauf hin, welcher Schaden entst\u00fcnde, w\u00fcrden die deutschen Dienste &#8211; wie von manchen KritikerInnen verlangt &#8211; abgeschafft: Der &#8222;internationale Informationsaustausch mit anderen Nachrichtendiensten&#8220; st\u00fcnde in Gefahr, weil es ohne deutsche Geheimdienste keine Stelle mehr gebe, &#8222;um als Ansprechpartner f\u00fcr ausl\u00e4ndische Nachrichtendienste \u00fcberhaupt in Betracht zu kommen&#8220;.<a href=\"https:\/\/www.cilip.de\/2014\/05\/05\/wer-schuetzt-die-innere-sicherheit-der-untersuchungsausschuss-und-die-geheimdienste-2#fn3\" name=\"fnverweis3\">[3]<\/a> Mit anderen Worten: Wir brauchen unsere Dienste, um weiterhin von den Brosamen der NSA profitieren zu k\u00f6nnen. Das System legitimiert sich selbst. Die Geheimdienste der anderen erfordern Dienste bei uns. Fehlt allein das markige, aber jederzeit mitschwingende Bekenntnis: &#8222;Und das ist auch gut so.&#8220;<\/p>\n<h6><a href=\"https:\/\/www.cilip.de\/2014\/05\/05\/wer-schuetzt-die-innere-sicherheit-der-untersuchungsausschuss-und-die-geheimdienste-2#fnverweis1\" name=\"fn1\">[1] <\/a> BT-Drs. 17\/14600 v. 22.8.2013; die danach folgenden Stellungnahmen der Fraktionen, die teilweise viel weiter gehen, lasse ich au\u00dfer Acht.<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.cilip.de\/2014\/05\/05\/wer-schuetzt-die-innere-sicherheit-der-untersuchungsausschuss-und-die-geheimdienste-2#fnverweis2\" name=\"fn2\">[2] <\/a>Abschlussbericht der Bund-L\u00e4nder-Kommission Rechtsterrorismus vom 30. April 2013, <a href=\"http:\/\/www.bmi.bund.de\/SharedDocs\/Downloads\/DE\/Broschueren\/2013\/abschlussbericht-kommission-rechtsterrorismus-lang.pdf?__blob=publication%20File\" target=\"1\" rel=\"noopener noreferrer\">www.bmi.bund.de\/SharedDocs\/Downloads\/DE\/Broschueren\/2013\/abschlussbericht-kommission-rechtsterrorismus-lang.pdf?__blob=publication File<\/a><br \/>\n<a href=\"#fnverweis3\" name=\"fn3\">[3] <\/a>ebd., S. 173<\/h6>\n<p>Bibliographische Angaben: Narr, Wolf-Dieter: Wer sch\u00fctzt die Innere Sicherheit? Der Untersuchungsausschuss und die Geheimdienste, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 105 (Mai 2014), S. 3-9<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>NSU und NSA: zwei Abk\u00fcrzungen zum verwechseln, zwei &#8222;Skandale&#8220;. 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