{"id":644,"date":"2013-12-05T10:34:41","date_gmt":"2013-12-05T10:34:41","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=644"},"modified":"2013-12-05T10:34:41","modified_gmt":"2013-12-05T10:34:41","slug":"institutionalisierter-rassismus-racial-profiling-nicht-nur-bei-kontrollen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=644","title":{"rendered":"Institutionalisierter Rassismus &#8211; Racial Profiling \u2013 nicht nur bei Kontrollen"},"content":{"rendered":"<h3>von Heiner Busch<\/h3>\n<p><strong>Die Polizisten seien &#8222;schnurstracks&#8220; auf sie zugekommen und h\u00e4tten ihn und seinen minderj\u00e4hrigen Sohn kontrolliert. Der Junge habe gefragt, warum die Beamten in dem vollbesetzten Waggon nur sie beide nach den Papieren gefragt haben. &#8222;Kann die Antwort darauf sein: Wir sehen viel gef\u00e4hrlicher aus? Wir sehen illegaler aus? Ich habe gesagt, das ist vielleicht nur Zufall, die Polizei macht nur Stichproben. Aber ich wei\u00df, dass es keine Stichprobe ist.&#8220; Der gr\u00fcne Bundestagsabgeordnete Memet Kili\u00e7 erz\u00e4hlt diese Episode in dem Film &#8222;ID without colours&#8220; von Riccardo Valsecchi.<a href=\"\/2013\/12\/05\/institutionalisierter-rassismus-racial-profiling-nicht-nur-bei-kontrollen#fn1\" name=\"fnverweis1\">[1]<\/a><\/strong><\/p>\n<p>Dass sie und nur sie herausgepickt und kontrolliert werden, ist eine Alltagserfahrung, die dunkelh\u00e4utige oder &#8222;fremd&#8220; aussehende Menschen immer wieder machen. Es ist eine erniedrigende Erfahrung, denn der unausgesprochene Begleittext zur Kontrolle lautet: &#8222;Egal, was in eurem Pass steht; egal, ob eure Papiere in Ordnung sind; egal, warum ihr hier seid und ob ihr seit Ewigkeiten hier lebt &#8211; ihr seht anders aus, ihr seid immer verd\u00e4chtig und eigentlich geh\u00f6rt ihr nicht hierher.&#8220; <!--more-->Die Reaktion der Betroffenen bewegt sich je nach Tagesform und individueller Disposition zwischen Angst, Resignation, \u00c4rger und Wut. Die Hilflosigkeit ist umso gr\u00f6\u00dfer, als die PolizistInnen bei der Kontrolle am l\u00e4ngeren Hebel sitzen. Diskussionen mit den BeamtInnen taugen allenfalls dazu, diesen selbst, aber vor allem den Mitreisenden oder den PassantInnen die Diskriminierung vor Augen zu f\u00fchren. Die Kontrolle kann jedoch nicht verweigert werden. Und vor allem kann die scheinbar harmlose \u00dcberpr\u00fcfung der Papiere schnell in einen handfesten Konflikt, in eine Festnahme oder gar in eine Anzeige wegen Widerstandes oder Beleidigung ausarten.<\/p>\n<p>Das musste auch ein schwarzer Architekturstudent (deutscher Staatsangeh\u00f6rigkeit) erleben, dessen Fall in den vergangenen Jahren f\u00fcr einiges Aufsehen gesorgt hat. Im Oktober 2010 kontrollierte ihn die Bundespolizei im Regionalzug von Kassel nach Frankfurt am Main. Ein Vergleich mit der NS-Zeit hatte die \u00fcblichen Folgen. Die Polizisten w\u00e4hnten sich beleidigt und erstatteten Anzeige. Vor dem Amtsgericht Kassel waren sie im Juni 2011 zun\u00e4chst erfolgreich; erst in der Sprungrevision vor dem hessischen Oberlandesgericht konnte im M\u00e4rz 2012 eine Verurteilung abgewehrt werden.<a href=\"\/2013\/12\/05\/institutionalisierter-rassismus-racial-profiling-nicht-nur-bei-kontrollen#fn2\" name=\"fnverweis2\">[2]<\/a><\/p>\n<p>Die Klage des Studenten auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Kontrolle schmetterte das Verwaltungsgericht Koblenz Ende Februar 2012 ab. Die Identit\u00e4tsfeststellung sei eine &#8222;nur geringf\u00fcgige Grundrechtseinschr\u00e4nkung&#8220; und sie sei au\u00dferdem durch den \u00a7 22 Abs. 1a des Bundespolizeigesetzes (BPolG) gedeckt. Der erlaubt der Bundespolizei auf Bahnh\u00f6fen und in Z\u00fcgen das kurzfristige Anhalten, Befragen und die \u00dcberpr\u00fcfung von Identit\u00e4tsdokumenten, &#8222;soweit auf Grund von Lageerkenntnissen oder grenzpolizeilicher Erfahrung&#8220; anzunehmen sei, dass die betreffende Bahnstrecke zur &#8222;unerlaubten Einreise genutzt&#8220; werde. Die Bundespolizei habe die Lageerkenntnisse hinsichtlich der Strecke Kassel-Frankfurt\/M. hinreichend dargelegt. Dass einer der Beamten bereits im Strafverfahren gegen den Kontrollierten dargelegt hatte, dass die Hautfarbe f\u00fcr ihn durchaus ein Kriterium f\u00fcr die Auswahl der zu \u00fcberpr\u00fcfenden Personen sei, spielte f\u00fcr das Verwaltungsgericht keine Rolle.<\/p>\n<p>Vor dem Oberverwaltungsgericht sah die Sache dann anders aus: Nach der m\u00fcndlichen Verhandlung am 29. Oktober 2012 stellte dieses in seinem Beschluss fest, dass die Kontrolle diskriminierend und damit rechtswidrig war. Der Fall war nun &#8211; juristisch &#8211; ad acta gelegt, denn die Bundespolizei hatte sich entschuldigt. F\u00fcr sie handelte es sich um einen Einzelfall, wie deren Pressesprecher festhielt: &#8222;Eine Sachentscheidung hat das Gericht nicht getroffen, vielmehr wurde der Rechtsstreit \u00fcbereinstimmend f\u00fcr erledigt erkl\u00e4rt.&#8220;<a href=\"\/2013\/12\/05\/institutionalisierter-rassismus-racial-profiling-nicht-nur-bei-kontrollen#fn3\" name=\"fnverweis3\">[3]<\/a><\/p>\n<p>Die politische Diskussion steht allerdings erst am Anfang. Geht es nach der Polizei und ihrer politischen F\u00fchrung, dann soll sie dar\u00fcber auch nicht herauskommen: Die Gewerkschaft der Polizei (GdP), konkret ihr Bezirksvorsitzender f\u00fcr die Bundespolizei, kommentierte den OVG-Beschluss folgenderma\u00dfen: &#8222;Ein Mensch darf nie ausschlie\u00dflich wegen seiner Hautfarbe kontrolliert werden &#8211; und das macht die Bundespolizei grunds\u00e4tzlich auch nicht.&#8220;<a href=\"\/2013\/12\/05\/institutionalisierter-rassismus-racial-profiling-nicht-nur-bei-kontrollen#fn4\" name=\"fnverweis4\">[4]<\/a> Anders ausgedr\u00fcckt: Racial Profiling ist eine verfassungswidrige Diskriminierung; und weil diese Praxis verfassungswidrig ist, kann es sie auch nicht geben, denn die PolizistInnen halten sich ans Grundgesetz. Das war bereits die Linie, die die Bundesregierung in ihren Antworten auf zwei dem OVG-Beschluss vorausgehende Anfragen von B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen vertreten hatte. 2011 erkl\u00e4rte sie: &#8222;Eine unterschiedliche Behandlung von Personen in Abh\u00e4ngigkeit von Rasse, Herkunft und Religion ist im Bundespolizeigesetz &#8230; schon allein deshalb nicht enthalten, weil solche Methoden unvereinbar mit dem Verst\u00e4ndnis von Polizeiarbeit in einem demokratischen Rechtsstaat sind.&#8220; Und 2012: Die Kriterien Rasse, Herkunft und Religion spielten bei den Kontrollen keine Rolle. &#8222;Stattdessen werden polizeiliche Erfahrungswerte und aktuelle Lageerkenntnisse herangezogen. Somit kann grunds\u00e4tzlich jeder Reisende Adressat dieser Ma\u00dfnahmen sein.&#8220; Zudem h\u00e4tten rund 7.600 BPol-BeamtInnen seit 2008 an &#8222;zentralen und dienststelleninternen&#8220; Fortbildungen zu &#8222;Menschenrechten, Grundrechten und Diskriminierungsverbot&#8220; teilgenommen.<a href=\"\/2013\/12\/05\/institutionalisierter-rassismus-racial-profiling-nicht-nur-bei-kontrollen#fn5\" name=\"fnverweis5\">[5]<\/a><\/p>\n<h4>&#8222;Polizeiliche Erfahrung&#8220;<\/h4>\n<p>Rassistische Diskriminierung ist aus diesem Blickwinkel nur vorstellbar als Ergebnis einer falschen individuellen Einstellung, die man &#8211; von Einzelf\u00e4llen abgesehen &#8211; mit entsprechender Aus- und Fortbildung erfolgreich aus der Welt geschafft habe oder zumindest schaffen k\u00f6nne. Das Problem ist jedoch, dass es f\u00fcr diskriminierende Kontrollen einer rassistischen Einstellung der kontrollierenden PolizistInnen nicht bedarf. Sie resultieren vielmehr aus der Logik des Auftrags und der Befugnisse, die der Polizei sowohl per Gesetz als auch durch politische Vorgaben erteilt wurden.<\/p>\n<p>Sie soll &#8222;anlass- und verdachtsunabh\u00e4ngige&#8220; Kontrollen vornehmen. Seit einigen Jahren ist von &#8222;Lagebild-abh\u00e4ngigen&#8220; Kontrollen die Rede, was in der Sache keinen Unterschied macht. Die Befugnisse zur Identit\u00e4tsfeststellung waren der erste Bereich des Polizeirechts, an dem sich die Abl\u00f6sung vom tradierten Begriff der konkreten Gefahr vollzog. Dieser begrenzte den Kreis der AdressatInnen polizeilicher Kontrollen zumindest theoretisch auf St\u00f6rer, also auf die VerursacherInnen von Gefahren, oder auf Personen, die einer Straftat verd\u00e4chtigt bzw. beschuldigt wurden. Praktisch standen bestimmte Gruppen der Bev\u00f6lkerung (Prostituierte, &#8222;Landfahrer&#8220;, Obdachlose und selbstverst\u00e4ndlich auch Fremde) schon immer unter besonderem Augenmerk der Polizei. Die seit den 70er Jahren eingef\u00fchrten neuen Regelungen stellen jedoch die Logik des Verdachts und der Gefahr vollends auf den Kopf: An Kontrollstellen oder in bestimmten R\u00e4umen kann nun jede und jeder einer Identit\u00e4tsfeststellung unterzogen werden. Der Verdacht oder die St\u00f6rereigenschaft sind nicht mehr Voraussetzung des polizeilichen Eingriffs; im Gegenteil: erst die \u00dcberpr\u00fcfung entscheidet dar\u00fcber, ob die Betroffenen als verd\u00e4chtig oder unverd\u00e4chtig gelten.<\/p>\n<p>Die &#8222;anlass- und verdachtsunabh\u00e4ngige Kontrolle&#8220; kann zwar theoretisch jedeN treffen, praktisch findet jedoch eine doppelte Auswahl statt. Weil eine \u00dcberpr\u00fcfung s\u00e4mtlicher Reisender oder s\u00e4mtlicher PassantInnen nicht m\u00f6glich und auch f\u00fcr die Polizei nicht w\u00fcnschenswert ist, m\u00fcssen zum einen die PolizistInnen vor Ort ihre Kontrollobjekte aussuchen. Geradezu &#8222;nat\u00fcrlich&#8220; geben dabei \u00e4u\u00dferliche Merkmale den Ausschlag. Die &#8222;Erfahrung&#8220; der BeamtInnen konzentriert sich nicht auf die Durchschnittsb\u00fcrgerInnen, denen Gesetzestreue und Ungef\u00e4hrlichkeit unterstellt wird, sondern auf diejenigen, die sich vom Durchschnitt abheben, die &#8222;sichtbaren Minderheiten&#8220;, die durch ihre Kleidung, ihr Auftreten oder eben ihre Hautfarbe auffallen.<\/p>\n<p>Die zweite Auswahl treffen nicht die individuellen PolizistInnen, sondern die Einsatzleitungen oder Polizeif\u00fchrungen. Sie entscheiden \u00fcber den Ort der Kontrolle. Die Polizeigesetze bestimmen den Rahmen f\u00fcr diese Auswahl und die Zwecke der Identit\u00e4tsfeststellung. Dazu geh\u00f6rt insbesondere die Kontrolle der (irregul\u00e4ren) Migration &#8211; mit der Konsequenz, dass geradezu automatisch auch jene ins Visier der Polizei geraten, die aufgrund ihrer Hautfarbe oder anderer \u00e4u\u00dferer Merkmale in dieses Raster fallen.<\/p>\n<p>Das Bundespolizeigesetz erlaubt Identit\u00e4tsfeststellungen einerseits &#8222;im Grenzgebiet bis zu einer Tiefe von drei\u00dfig Kilometern&#8220; (\u00a7 23 Abs. 1 Nr. 3), andererseits in Z\u00fcgen sowie auf Bahnh\u00f6fen und internationalen Flugh\u00e4fen (\u00a7 22 Abs. 1a) &#8211; beides mit dem Ziel &#8222;Verhinderung oder Unterbindung der unerlaubten Einreise&#8220;. F\u00fcr die Auswahl des Ortes der Kontrolle sollen dabei &#8222;Lageerkenntnisse&#8220; oder die &#8222;grenzpolizeiliche Erfahrung&#8220; entscheidend sein, dass beispielsweise die betreffende Bahnstrecke &#8222;zur unerlaubten Einreise genutzt&#8220; wird.<\/p>\n<p>Eine \u00e4hnliche Orientierung auf die Suche nach &#8222;illegalen&#8220; ImmigrantInnen pr\u00e4gt auch die Landespolizeigesetze: Hier finden sich einerseits ebenfalls Schleierfahndungsparagraphen, die verdachtsunabh\u00e4ngige Kontrollen im &#8222;Grenzgebiet&#8220; sowie &#8222;in \u00f6ffentlichen Einrichtungen des internationalen Verkehrs sowie auf Durchgangsstra\u00dfen&#8220; zulassen &#8211; &#8222;zum Zwecke der Bek\u00e4mpfung der grenz\u00fcberschreitenden Kriminalit\u00e4t&#8220; oder ausdr\u00fccklich auch &#8222;zur Verh\u00fctung oder Unterbindung der unerlaubten \u00dcberschreitung der Landesgrenze oder des unerlaubten Aufenthalts&#8220;. Bayern war 1994 das erste Bundesland, das eine solche Bestimmung in sein Polizeiaufgabengesetz aufnahm (\u00a7 13 Abs. 1 Nr. 5).<\/p>\n<p>Andererseits erlauben die Landespolizeigesetze &#8211; in den westlichen Bundesl\u00e4ndern seit den 80er Jahren &#8211; verdachtsunabh\u00e4ngige Kontrollen zudem an &#8222;gef\u00e4hrlichen Orten&#8220;. \u00c4hnlich wie das Bundespolizeigesetz verweisen auch die Landesgesetze dabei auf die polizeiliche &#8222;Erfahrung&#8220; oder auf &#8222;Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen &#8230;&#8220; Bei den ausgew\u00e4hlten Stra\u00dfen oder Pl\u00e4tzen soll es sich entweder um Treffpunkte von Straft\u00e4tern oder Prostituierten handeln oder um Orte, an denen sich Personen treffen, die nicht \u00fcber den &#8222;erforderlichen Aufenthaltstitel&#8220; oder eine &#8222;ausl\u00e4nderrechtliche Duldung&#8220; verf\u00fcgen bzw. die &#8222;gegen aufenthaltsrechtliche Strafvorschriften versto\u00dfen&#8220;.<a href=\"\/2013\/12\/05\/institutionalisierter-rassismus-racial-profiling-nicht-nur-bei-kontrollen#fn6\" name=\"fnverweis6\">[6]<\/a><\/p>\n<p>Sieben Bundesl\u00e4nder haben in ihren Polizeigesetzen sowohl eine Schleierfahndungsregelung als auch den Verweis auf das Ausl\u00e4nderrecht verankert. In f\u00fcnf Landespolizeigesetzen findet sich nur die aufenthaltsrechtliche Klausel, in zweien nur die Schleierfahndung. Nur Bremen und Sachsen-Anhalt verzichten auf beides.<\/p>\n<p>Was polizeiliche Erfahrung und Lageerkenntnisse hergeben, zeigen exemplarisch die Ausf\u00fchrungen der Bundespolizei im Falle des schwarzen deutschen Studenten, die das VG Koblenz in seinem Urteil referiert: &#8222;Aus den Lagebildern der Bundespolizei sei erkennbar, dass sich die irregul\u00e4ren Migrationsstr\u00f6me in West-Ost- sowie in Nord-S\u00fcd-Richtung \u00fcber das relevante Schienennetz in Hessen bewegten. Hierbei w\u00fcrden Regionalverbindungen bevorzugt, da dort mit einem geringeren Fahndungsdruck gerechnet werde.&#8220; Als &#8222;\u00f6rtlichen Kriminalit\u00e4tsschwerpunkt f\u00fcr aufenthaltsrechtliche Delikte&#8220; bezeichnet die Bundespolizei den &#8222;Raum in und um Gie\u00dfen mit der dort befindlichen Hessischen Erstaufnahmeeinrichtung&#8220;, der Frankfurter Flughafen sei das &#8222;Einfallstor&#8220;.<a href=\"\/2013\/12\/05\/institutionalisierter-rassismus-racial-profiling-nicht-nur-bei-kontrollen#fn7\" name=\"fnverweis7\">[7]<\/a> Anders ausgedr\u00fcckt: die Bundespolizei geht systematisch auf Leute los, die sie f\u00fcr Asylsuchende h\u00e4lt. F\u00fcr die steht mit der &#8222;Residenzpflicht&#8220; auch eine reibungslos funktionierende Normfalle bereit.<\/p>\n<p>Dennoch sind die Kontrollerfolge ziemlich mager: Im dritten Quartal 2010 f\u00fchrte die Bundespolizei auf der Strecke Kassel-Frankfurt 8.345 &#8222;Befragungen&#8220; durch und stellte dabei 330 &#8222;Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nach dem Aufenthaltsgesetz&#8220; fest.<a href=\"\/2013\/12\/05\/institutionalisierter-rassismus-racial-profiling-nicht-nur-bei-kontrollen#fn8\" name=\"fnverweis8\">[8]<\/a> Nur gerade vier Prozent der Kontrollen waren also erfolgreich. &#8222;Man k\u00f6nnte sagen, dass in 96 Prozent der F\u00e4lle Unverd\u00e4chtige von der Ma\u00dfnahme betroffen waren&#8220;, kommentierte Rechtsanwalt Sven Adam, der den Studenten vertrat.<a href=\"\/2013\/12\/05\/institutionalisierter-rassismus-racial-profiling-nicht-nur-bei-kontrollen#fn9\" name=\"fnverweis9\">[9]<\/a><\/p>\n<h4>&#8222;Traditionell nomadische Natur&#8220;<\/h4>\n<p>Racial Profiling bei verdachtsunabh\u00e4ngigen Kontrollen ist also nicht (nur) Ergebnis rassistischer Einstellungen der ausf\u00fchrenden PolizistInnen. Es ist vielmehr politisch gesetzt, dadurch dass die Polizei auch per Gesetz zum Instrument der Migrationskontrolle gemacht wird.<\/p>\n<p>Racial Profiling findet aber nicht nur bei Identit\u00e4tskontrollen statt. Immer wieder wurde und wird bestimmten ethnischen Minderheiten oder ImmigrantInnengruppen eine besondere Gef\u00e4hrlichkeit zugeschrieben. Die polizeiliche &#8222;Bek\u00e4mpfung des Landfahrerunwesens&#8220; &#8211; sprich: der Sinti und Roma &#8211; auch in der Bundesrepublik ist mittlerweile auch innerhalb der Polizei als dunkler Fleck in der eigenen Geschichte anerkannt. Noch bis 1982 f\u00fchrte man im Informationssystem INPOL ein Suchmerkmal &#8222;Zigeunername &#8211; ZN&#8220;. Und es brauchte weitere zwei Jahrzehnte, bis die versteckte Sondererfassung unter der Rubrik &#8222;H\u00e4ufig wechselnder Aufenthaltsort &#8211; HWAO&#8220; verschwand.<a href=\"\/2013\/12\/05\/institutionalisierter-rassismus-racial-profiling-nicht-nur-bei-kontrollen#fn10\" name=\"fnverweis10\">[10]<\/a><\/p>\n<p>Am historischen Beispiel hat die deutsche Polizei inzwischen begriffen, dass die strafrechtliche Verfolgung von einzelnen Mitgliedern einer ethnischen Minderheit nicht zu einer Sondererfassung und Sonderbehandlung dieser Gruppe f\u00fchren darf. Dieses Wissen greift jedoch offenbar nicht, wenn es um neuere Formen der Kriminalit\u00e4t geht und es sich bei den Minderheiten um Eingewanderte handelt. Nicht nur die Bundesrepublik erlebt regelm\u00e4\u00dfig Kampagnen gegen &#8222;kriminelle Ausl\u00e4nder&#8220;, bei denen (rechts-)populistische Sicherheitspolitik und polizeiliche Lagebilder ein gef\u00e4hrliches Gemisch eingehen und durchaus habhafte Folgen f\u00fcr die Betroffenen haben k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Das beginnt auf der lokalen Ebene, wo immer wieder Sondereinheiten gebildet werden, die sich mit Gruppen von MigrantInnen und &#8222;ihrer&#8220; Kriminalit\u00e4t befassen: Die Polizeidirektion Leipzig bildete 1995 eine &#8222;Einsatzgruppe Innenstadt&#8220;, die Front machen sollte gegen Kfz-Delikte, Taschendiebst\u00e4hle und die offene Drogenszene, die &#8211; so der Einsatzbefehl &#8211; &#8222;das Sicherheitsgef\u00fchl der Anwohner, Besucher und der in der Innenstadt ans\u00e4ssigen Gesch\u00e4ftsleute&#8220; beeintr\u00e4chtigte. &#8222;Bei den Tatverd\u00e4chtigen handelt es sich vorrangig um Ausl\u00e4nder aus Nordafrika, dem s\u00fcdosteurop\u00e4ischen und vorderasiatischen Raum.&#8220;<a href=\"\/2013\/12\/05\/institutionalisierter-rassismus-racial-profiling-nicht-nur-bei-kontrollen#fn11\" name=\"fnverweis11\">[11]<\/a> Berlin richtete 1997 eine &#8222;Ermittlungsgruppe Schwarzafrikaner&#8220; ein, die f\u00fcr &#8222;T\u00e4tergruppierungen aus einem Teil Afrikas, hier vor allem der sogenannten Nigeria-Connection, der Kamerun-Connection und Zaire-Connection&#8220; zust\u00e4ndig war und im Jahre 2000 ins Landeskriminalamt \u00fcberf\u00fchrt wurde.<a href=\"\/2013\/12\/05\/institutionalisierter-rassismus-racial-profiling-nicht-nur-bei-kontrollen#fn12\" name=\"fnverweis12\">[12]<\/a><\/p>\n<p>Dass die gro\u00dfen Bedrohungen aus dem Ausland kommen und von Ausl\u00e4nderInnen ausgehen, ist der Subtext, der auch immer wieder polizeilichen Lagebildern zugrunde liegt. Wie diese Konstruktion funktioniert, f\u00fchrt auch das Bundeskriminalamt vor. Der zentrale und mit Abstand l\u00e4ngste Teil der Ausf\u00fchrungen in seinem Bundeslagebild zur Organisierten Kriminalit\u00e4t (OK) f\u00fcr 2011 bezieht sich auf die Zuordnung der OK-Gruppierungen zu Nationalit\u00e4ten oder Herkunftsregionen. Die Begr\u00fcndung lautet: &#8222;Die Kenntnisse aus Ermittlungen, Auswertungen und Forschungen zu OK-Gruppierungen belegen, dass sich deren Angeh\u00f6rige oft aufgrund soziokultureller und sprachlicher Gemeinsamkeiten zusammenschlie\u00dfen.&#8220; Die Zuordnung einer Gruppierung erfolge anhand der Staatsangeh\u00f6rigkeit der sie dominierenden Personen. Seitenweise liefert das BKA Statistiken und bunte Diagramme \u00fcber Deutsch-, T\u00fcrkisch-, Italienisch-, Vietnamesisch-, Albanisch- etc. dominierte Gruppen, ihr &#8222;durchschnittliches OK-Potenzial&#8220;, ihre T\u00e4tigkeitsfelder und die Zahl der Tatverd\u00e4chtigen. Die Rede von den &#8222;sprachlichen und kulturellen Gemeinsamkeiten&#8220; wird aber sp\u00e4testens dann absurd, wenn im Lagebild selbst konstatiert wird, dass die Nationalit\u00e4t der F\u00fchrungsfiguren einer Gruppe &#8222;nicht zwingend die Mehrheit innerhalb der Gruppierung darstellen&#8220; m\u00fcsse und man es zu 70,8 Prozent mit &#8222;heterogenen T\u00e4terstrukturen&#8220; zu tun habe.<a href=\"\/2013\/12\/05\/institutionalisierter-rassismus-racial-profiling-nicht-nur-bei-kontrollen#fn13\" name=\"fnverweis13\">[13]<\/a><\/p>\n<p>\u00c4hnliche Zuschreibungen finden sich auch auf EU-Ebene: &#8222;Die meisten Gefahren f\u00fcr die innere Sicherheit werden au\u00dferhalb der EU erzeugt&#8220;, proklamierten Frontex, Europol und Eurojust im Mai 2010 in einem gemeinsamen Bericht. &#8222;Afrika, S\u00fcdasien, die ehemalige Sowjetunion und der westliche Balkan sind dabei von erheblicher Bedeutung. Organisierte Kriminalit\u00e4t und terroristische Gruppen sind in wachsendem Ma\u00dfe mobil, nutzen existierende Transport-Infrastrukturen und etablieren neue Routen, um die innere Sicherheit der EU zu durchbrechen.&#8220;<a href=\"\/2013\/12\/05\/institutionalisierter-rassismus-racial-profiling-nicht-nur-bei-kontrollen#fn14\" name=\"fnverweis14\">[14]<\/a> Im OK-Lagebild Europols von 2011 hatten sich die Bedrohungen geographisch verlagert: Neben nigerianischen und chinesischen Gruppen stellten nun &#8222;bulgarische und rum\u00e4nische (zumeist ethnische Roma) &#8230; vermutlich die schlimmste Gefahr f\u00fcr die Gesellschaft als Ganze dar. Organisierte kriminelle Roma-Gruppen sind extrem mobil und nutzen ihre traditionell nomadische Natur bestens.&#8220;<a href=\"\/2013\/12\/05\/institutionalisierter-rassismus-racial-profiling-nicht-nur-bei-kontrollen#fn15\" name=\"fnverweis15\">[15]<\/a> Die im Jahre 2010 von Belgien und Frankreich angesto\u00dfene Debatte um &#8222;mobile kriminelle Gruppen&#8220; lieferte eine implizite Rechtfertigung f\u00fcr die R\u00e4umung von Roma-Lagern, aber auch f\u00fcr die st\u00e4rkere Nutzung des Europol-Informationssystems als Instrument der Erfassung.<\/p>\n<p>Solche ethnischen Zuschreibungen und Spekulationen \u00fcber die &#8222;Natur&#8220; bestimmter Nationalit\u00e4ten m\u00f6gen einfach nur beliebig und opportunistisch erscheinen. Dass sie sehr wohl gef\u00e4hrliche Auswirkungen haben k\u00f6nnen, zeigt sp\u00e4testens der Blick auf die Ermittlungen zu den &#8222;D\u00f6ner-Morden&#8220;, die sich im November 2011 als das Werk des &#8222;Nationalsozialistischen Untergrunds&#8220; entpuppten. Bis zur (Selbst-)Aufdeckung des NSU gingen die ErmittlerInnen und FallanalystInnen bis auf wenige Ausnahmen davon aus, es mit einer irgendwie gearteten OK-Gruppierung zu tun zu haben, in die die t\u00fcrkisch- und das griechisch-st\u00e4mmige Opfer selbst verwickelt gewesen seien.<\/p>\n<p>Der Bericht des NSU-Untersuchungsausschusses des Bundestages zitiert ausf\u00fchrlich aus der Fallanalyse des Landeskriminalamts Baden-W\u00fcrttemberg von 2007: &#8222;Alle neun Opfer hatten Kontakt zu einer Gruppierung, die ihren Lebensunterhalt mit kriminellen Aktivit\u00e4ten bestreitet und innerhalb derer zudem ein rigider Ehrenkodex &#8230; besteht.&#8220; Nach dieser &#8222;Organisationstheorie&#8220; h\u00e4tten die Opfer &#8222;im Laufe der Zusammenarbeit&#8220; mit dieser mafi\u00f6sen Gruppierung allesamt irgendeinen &#8222;Fehler&#8220;, eine Verletzung des &#8222;Ehrenkodexes&#8220; begangen, den die Organisation mit einem &#8222;Todesurteil&#8220; ger\u00e4cht habe. Unter dem Titel &#8222;kultureller-ethischer Hintergrund&#8220; vermerkten die Fall-AnalystInnen weiter: Der &#8222;die Gruppe pr\u00e4gende rigide Ehrenkodex&#8220; spreche &#8222;eher f\u00fcr eine Gruppierung im ost- bzw. s\u00fcdosteurop\u00e4ischen Raum (nicht europ\u00e4isch westlicher Hintergrund).&#8220;<a href=\"\/2013\/12\/05\/institutionalisierter-rassismus-racial-profiling-nicht-nur-bei-kontrollen#fn16\" name=\"fnverweis16\">[16]<\/a><\/p>\n<h6><a title=\"\" href=\"\/2013\/12\/05\/institutionalisierter-rassismus-racial-profiling-nicht-nur-bei-kontrollen#fnverweis1\" name=\"fn1\">[1] <\/a> Trailer s. http:\/\/idwithoutcolors.com; der halbst\u00fcndige Film wurde produziert von der Kampagne f\u00fcr die Opfer rassistischer Polizeigewalt und vom Migrationsrat Berlin-Brandenburg. Die DVD kann beim Migrationsrat, Oranienstr. 34, 10999 Berlin bestellt werden. Mehr zu den Initiativen gegen Racial Profiling unter &#8222;Aus dem Netz&#8220; auf S. 103 ff.<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2013\/12\/05\/institutionalisierter-rassismus-racial-profiling-nicht-nur-bei-kontrollen#fnverweis2\" name=\"fn2\">[2] <\/a>s\u00e4mtliche Dokumente zum Fall auf der Homepage von Rechtsanwalt Sven Adam, <a href=\"http:\/\/www.anwaltskanzlei-adam.de\/index.php?sonderseite-vg-koblenz-dokumente\" target=\"1\" rel=\"noopener\">www.anwaltskanzlei-adam.de\/index.php?sonderseite-vg-koblenz-dokumente<\/a><br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2013\/12\/05\/institutionalisierter-rassismus-racial-profiling-nicht-nur-bei-kontrollen#fnverweis3\" name=\"fn3\">[3] <\/a>telepolis v. 1.11.2012<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2013\/12\/05\/institutionalisierter-rassismus-racial-profiling-nicht-nur-bei-kontrollen#fnverweis4\" name=\"fn4\">[4] <\/a>Frankfurter Rundschau v. 30.10.2012; f\u00fcr Rainer Wendt von der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) war der Beschluss eine Best\u00e4tigung f\u00fcr die &#8222;sch\u00f6ngeistige Rechtspflege&#8220; der Gerichte, die sich nicht an der Praxis ausrichte, ebd.<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2013\/12\/05\/institutionalisierter-rassismus-racial-profiling-nicht-nur-bei-kontrollen#fnverweis5\" name=\"fn5\">[5] <\/a>BT-Drs. 17\/10007 v. 14.6.2012 und zuvor 17\/6778 v. 9.8.2011<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2013\/12\/05\/institutionalisierter-rassismus-racial-profiling-nicht-nur-bei-kontrollen#fnverweis6\" name=\"fn6\">[6] <\/a>so die Formulierungen in \u00a7 21 Abs. 2 Nr. 1 Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz, ASOG Berlin bzw. \u00a7 26 Abs. 1 Nr. 2 Polizeigesetz Baden-W\u00fcrttemberg<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2013\/12\/05\/institutionalisierter-rassismus-racial-profiling-nicht-nur-bei-kontrollen#fnverweis7\" name=\"fn7\">[7] <\/a>VG Koblenz: Urteil v. 28.2.2012; s. Fn. 2<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2013\/12\/05\/institutionalisierter-rassismus-racial-profiling-nicht-nur-bei-kontrollen#fnverweis8\" name=\"fn8\">[8] <\/a>ebd.<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2013\/12\/05\/institutionalisierter-rassismus-racial-profiling-nicht-nur-bei-kontrollen#fnverweis9\" name=\"fn9\">[9] <\/a>zit. n. telepolis v. 1.11.2012<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2013\/12\/05\/institutionalisierter-rassismus-racial-profiling-nicht-nur-bei-kontrollen#fnverweis10\" name=\"fn10\">[10] <\/a>Stephan, A.: Umgang des BKA mit Minderheiten unter besonderer Ber\u00fccksichtigung der Sinti und Roma, Vortrag v. 6.4.2011 im Rahmen des Projekts BKA-Historie, <a href=\"http:\/\/www.bka.de\/nn_233244\/SharedDocs\/Downloads\/DE\/Publikationen\/BKAHistorie\/110406VortragStephan,templateId=raw,property=publicationFile.pdf\/110406VortragStephan.pdf\" target=\"1\" rel=\"noopener\">www.bka.de\/nn_233244\/SharedDocs\/Downloads\/DE\/Publikationen\/BKAHistorie\/110406VortragStephan,templateId=raw,property=publicationFile.pdf\/110406VortragStephan.pdf<\/a><br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2013\/12\/05\/institutionalisierter-rassismus-racial-profiling-nicht-nur-bei-kontrollen#fnverweis11\" name=\"fn11\">[11] <\/a>Auszug in M\u00fcller, R.: Pilotprojekt zur Video\u00fcberwachung von Kriminalit\u00e4tsschwerpunkten in der Leipziger Innenstadt, in: Die Polizei 1997, H. 3, S. 77-82 (78 f.)<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2013\/12\/05\/institutionalisierter-rassismus-racial-profiling-nicht-nur-bei-kontrollen#fnverweis12\" name=\"fn12\">[12] <\/a>Antwort auf die Kleine Anfrage der Abg. Canan Bayram (B90\/Die Gr\u00fcnen), Abgeordnetenhaus Berlin Drs. 13\/791 v. 5.11.2009<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2013\/12\/05\/institutionalisierter-rassismus-racial-profiling-nicht-nur-bei-kontrollen#fnverweis13\" name=\"fn13\">[13] <\/a>Bundeskriminalamt: Organisierte Kriminalit\u00e4t &#8211; Bundeslagebild, Wiesbaden 2012, S. 7, 17, 28; <a href=\"http:\/\/www.bka.de\/nn_193360\/DE\/Publikationen\/JahresberichteUndLagebilder\/OrganisierteKriminalitaet\/organisierteKriminalitaet__node.html?__nnn=true\" target=\"1\" rel=\"noopener\">www.bka.de\/nn_193360\/DE\/Publikationen\/JahresberichteUndLagebilder\/OrganisierteKriminalitaet\/organisierteKriminalitaet__node.html?__nnn=true<\/a><br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2013\/12\/05\/institutionalisierter-rassismus-racial-profiling-nicht-nur-bei-kontrollen#fnverweis14\" name=\"fn14\">[14] <\/a>Ratsdok. 9359\/10 v. 7.5.2010, S. 7<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2013\/12\/05\/institutionalisierter-rassismus-racial-profiling-nicht-nur-bei-kontrollen#fnverweis15\" name=\"fn15\">[15] <\/a>EU Organised Crime Threat Assessment 2011, Ratsdok. 8709\/11 v. 6.4.2011, S. 12 f.<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2013\/12\/05\/institutionalisierter-rassismus-racial-profiling-nicht-nur-bei-kontrollen#fnverweis16\" name=\"fn16\">[16] <\/a>BT-Drs. 17\/14600 v. 22.8.2013, S. 576; weitere Beispiele finden sich im Sondervotum der Linksfraktion auf den S. 988-993.<\/h6>\n<p>Bibliographische Angaben: Busch, Heiner: Institutionalisierter Rassismus. Racial Profiling &#8211; nicht nur bei Kontrollen, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 104 (Dezember 2013), S. 3-11<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Heiner Busch Die Polizisten seien &#8222;schnurstracks&#8220; auf sie zugekommen und h\u00e4tten ihn und seinen<\/p>\n","protected":false},"author":9,"featured_media":8239,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,109],"tags":[257,348,569,1015,1187],"class_list":["post-644","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-artikel","category-cilip-104","tag-auslaenderrecht","tag-bundespolizei","tag-europol","tag-nsu","tag-rassistische-kontrollen"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/644","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/9"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=644"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/644\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/8239"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=644"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=644"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=644"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}