{"id":659,"date":"2013-03-05T10:47:00","date_gmt":"2013-03-05T10:47:00","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=659"},"modified":"2013-03-05T10:47:00","modified_gmt":"2013-03-05T10:47:00","slug":"politische-polizei-demokratie-mit-dynamischem-schutzzaun","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=659","title":{"rendered":"Politische Polizei &#8211; Demokratie mit dynamischem Schutzzaun"},"content":{"rendered":"<p><strong>Seit seinen Verwicklungen in den Skandal um den &#8222;Nationalsozialistischen Untergrund&#8220; wird in linken und linksliberalen Kreisen immer deutlicher die Forderung laut, den Verfassungsschutz abzuschaffen. Der polizeiliche Staatsschutz ger\u00e4t dabei fast in Vergessenheit.<\/strong><\/p>\n<p>Am 23. Mai 1949 erhielt die Bundesrepublik mit Hilfe der westlichen Besatzungsm\u00e4chte ihre grundgesetzliche Taufurkunde. Aber die gew\u00e4hlten Herren und die wenigen Damen, die nun die westdeutsche Politik vertraten, haben sich selbst, den B\u00fcrgerInnen und der unerprobten Verfassung nicht allzu sehr vertraut. Noch warf die nationalsozialistische Herrschaft ihren erheblichem Nachschatten. Vor allem aber war die Spannung der ersten Hochphase des Kalten Kriegs jederzeit pr\u00e4sent.<!--more--><\/p>\n<p>Bald bestimmten neue Ausgrenzungsformeln selbst das Verfassungsrecht, mehr aber noch die Verfassungswirklichkeit. Da die BRD eine &#8222;streitbare&#8220;, eine &#8222;verteidigungs- oder abwehrbereite Demokratie&#8220; sein sollte, mussten die von Weimar her kaum gewohnten liberal demokratischen Prozesse sorgf\u00e4ltig wie Porzellan verpackt und vor jeder noch so kleinen Ersch\u00fctterung gesch\u00fctzt werden. &#8222;Keine Freiheit den Feinden der Freiheit!&#8220; Der Slogan des nie verstandenen Jakobiners Louis Antoine de Saint-Just aus der Zeit des &#8222;terreur&#8220; der Franz\u00f6sischen Revolution, der Argwohn gegen\u00fcber der Meinungs- und Politikfreiheit, begleitete Geschichte und Gegenwart der Bundesrepublik (und lie\u00dfen selbst den Gebrauch des K\u00fcrzels BRD verd\u00e4chtig erscheinen).<\/p>\n<p>Die Erfindung einer Beh\u00f6rde, des Bundesamts f\u00fcr Verfassungsschutz n\u00e4mlich, im Jahre 1951 erkl\u00e4rt sich vor diesem Hintergrund. Statt B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger durch eine breite und intensive Beteiligung zu schulen und allm\u00e4hlich in einem demokratischen Habitus einzu\u00fcben, k\u00fcrte man eine auf dem Fundament des Misstrauens in die B\u00fcrgerInnen wirkende B\u00fcrokratie, die innenpolitische &#8222;Bestrebungen&#8220; nach einer selbst geschaffenen Skala der N\u00e4he und Ferne zu einer schematisch verdinglichten Verfassung einordnen sollte. Ihre &#8222;Erkenntnisse&#8220; gewann und gewinnt sie nicht nur aus allgemein zug\u00e4nglichen Informationen. Vielmehr wurden dem Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz, zu dem sich bald entsprechende L\u00e4nderb\u00fcrokratien gesellten, geheimdienstliche Kompetenzen und Instrumente zugeordnet, um \u00f6ffentlich verkapptes, potentiell verfassungssubversives Rumoren herauszufinden.<\/p>\n<p>Zum ideologischen Bezugspunkt wurde dem Verfassungsschutz die zwar bereits in den Art. 18 und 21 Abs. 2 des Grundgesetzes enthaltene, aber dort nicht n\u00e4her erl\u00e4uterte Formel der &#8222;freiheitlichen demokratischen Grundordnung&#8220;. In den beiden Parteiverbotsurteilen \u2013 1952 gegen die Sozialistische Reichspartei (SRP), einer Art Nachfolgeorganisation der NSDAP, und 1956 gegen die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) \u2013 hat das Bundesverfassungsgericht diese Formel im Sinne eines Sammelsuriums von Kriterien grunds\u00e4tzlicher erl\u00e4utert. Und damit das, was Demokratie meint, verk\u00fcrzt.<\/p>\n<p>Die Geschichte der Verfassungsschutz\u00e4mter war von Anfang skandal-durchwachsen. Skandale garnierten den Verfassungsschutz von seiner personellen Zusammensetzung bis zu seinen haneb\u00fcchenen M\u00e4ngeln an Kompetenz, seinen Fahrl\u00e4ssigkeiten und seinen systematischen M\u00e4ngeln an Kontrolle. Skandal\u00f6s waren aber nicht nur die vielen Aff\u00e4ren, sondern bereits das &#8222;normale&#8220; Gebaren der \u00c4mter: B\u00fcrokratisch geheimdienstlicher, restriktiv und repressiv ausge\u00fcbter &#8222;Demokratieschutz&#8220; ist ein Widerspruch gegen Substanz und Verfahren von Demokratie.<\/p>\n<p>Der Verfassungsschutz gef\u00e4hrdete die Verfassung \u2013 ob (um von fr\u00fcheren F\u00e4llen zu schweigen) zu Zeiten der &#8222;Berufsverbote&#8220; der 70er und fr\u00fchen 80er Jahre, durch seine V-Leute und Lauschangriffe, durch die fortgesetzte Feinderkl\u00e4rung gegen soziale Bewegungen und linke Parteien oder durch die Verharmlosung fremdenfeindlicher und neonazistischer Tendenzen. Letztere soll aktuell im Falle des &#8222;nationalsozialistischen Untergrunds&#8220; (NSU) zum blo\u00dfen Betriebsunfall erkl\u00e4rt werden \u2013 der k\u00fcnftig zu verhindern sei durch eine nochmalige St\u00e4rkung und Aufwertung der \u00c4mter, durch neue Datenbanken und neue, gemeinsam mit der Polizei betriebene &#8222;Abwehrzentren&#8220;. Was l\u00e4ge also n\u00e4her, als dem Bundesamt und seinen f\u00f6deralen Trabanten endlich den Garaus zu machen, indem man den administrativen Verfassungsschutz aufl\u00f6ste \u2013 so wie es nun diverse linke und linksliberale Initiativen, b\u00fcrgerrechtliche B\u00fccher und Aufrufe, ja mittlerweile sogar Kommentare in den gro\u00dfen, ganz und gar nicht linksradikalen Medien fordern.<\/p>\n<h4>Nach dem Verfassungsschutz<\/h4>\n<p>Bei den meisten, von uns prinzipiell geteilten Argumenten gegen den administrativen Verfassungsschutz f\u00e4llt auf, dass dessen \u00e4rgernistr\u00e4chtige Existenz, erhaben in ihrer Inkompetenz, nicht zuletzt dazu taugt, andere Gefahren der falschen staatlichen Sicherung von Grundrechten und Demokratie zu \u00fcbersehen. Ein sympathisches linksliberales Exempel mag gen\u00fcgen. Im Juli 2012 ver\u00f6ffentlichten Claus Leggewie und Horst Meier ein Buch mit dem Titel: &#8222;Nach dem Verfassungsschutz. Pl\u00e4doyer f\u00fcr eine neue Sicherheitsarchitektur der Berliner Republik&#8220;. Dass es mit einer verbal schmissigen, einen klaren und durchsichtigen Aufbau suggerierenden &#8222;Sicherheitsarchitektur&#8220; und ihren Funktionen nicht weit her ist, h\u00e4tten die beiden Autoren schon an der seit dem Herbst 2001 gef\u00fchrten Debatte erkennen k\u00f6nnen, die sich immer wieder um diesen Begriff dreht. Stattdessen erwecken sie den Eindruck, als sei in den R\u00e4umen und Funktionen dieser in sich vielfach interessenverstellten und weithin dunklen &#8222;Architektur&#8220; im Prinzip alles in Ordnung. Es bed\u00fcrfe eben nur eines kleinen Umbaus: Leggewie\/Meier zitieren Nils Minkmar aus der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung vom 20. November 2011:<\/p>\n<p>&#8222;Die gro\u00dfen, durch niemanden kontrollierten Apparate schaffen sich den Gegenstand der ihre Existenz rechtfertigt, irgendwann selbst. Heute k\u00f6nnen wir nur ihr v\u00f6lliges Versagen feststellen. Die Dienste dienen nur sich selbst. Es ist darum richtig, sie aufzul\u00f6sen.&#8220;<\/p>\n<p>Und die beiden Buchautoren fahren dann selbst fort:<\/p>\n<p>&#8222;Ihre Arbeit \u00fcbernehmen dann die Staatsschutzkommissariate der Kriminalpolizei. Die Beamten der sogenannten <sub>\u201a<\/sub>politischen Polizei\u2018 sind seit jeher mit der Aufkl\u00e4rung und Verfolgung politisch motivierter Straftaten besch\u00e4ftigt. Das ist seinerseits skandaltr\u00e4chtig, weil verdecke Ermittler und V-Leute im Einsatz sind. Es ist aber, weil auf konkrete Gefahren und Straftaten bezogen, ein ungleich solideres Handwerk als all die Bespitzelung und Geheimniskr\u00e4merei eines selbst ernannten \u201aFr\u00fchwarnsystems\u2018, das bei Gefahr im Verzuge nachweislich schl\u00e4ft.&#8220;<a title=\"\" href=\"https:\/\/www.cilip.de\/2013\/03\/05\/politische-polizei-demokratie-mit-dynamischem-schutzzaun\/#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a><\/p>\n<p>In ihrer &#8222;Skizze einer neuen Sicherheitsarchitektur&#8220; legen Leggewie\/Meier dar, warum dieser Pfeiler ihres sanierten Sicherheitsgeb\u00e4udes trotz marginalen Fehlern unproblematisch sei. Sie formulieren als &#8222;Fazit&#8220;:<\/p>\n<p>&#8222;Aufs Ganze gesehen zeigt eine realistische Lageeinsch\u00e4tzung, dass die nicht unproblematische, aber zu Unrecht d\u00e4monisierte Politische Polizei eine vern\u00fcnftige Alternative zum Verfassungsschutz ist. Sie verf\u00fcgt \u00fcber die Mittel, politisch motivierter Kriminalit\u00e4t Einhalt zu gebieten. Das aber gen\u00fcgt, um die Spielregeln des politischen Meinungskampfes zu sichern. Solange der Meinungskampf friedlich als solcher gef\u00fchrt wird, brauchen wir keinen Verfassungsschutz. Sobald aber gef\u00e4hrliche Konflikte in Gewalt umkippen, kann und darf der Verfassungsschutz, dem exekutive Zwangsmittel nicht zu Gebote stehen, gar nicht weiterhelfen.&#8220; Wenig sp\u00e4ter erg\u00e4nzen sie: &#8222;Der Weg aus dem Irrgarten der \u201ainneren Sicherheit\u2018 f\u00fchrt \u00fcber die Abwicklung des Verfassungsschutzes zur rechtsstaatlichen Domestizierung der Politischen Polizei &#8230; Die Politische Polizei stellt die angemessene institutionelle Entsprechung eines Sicherheitsverst\u00e4ndnisses dar, das sich bei der Verteidigung der Demokratie an der Gewaltgrenze orientiert.&#8220;<a title=\"\" href=\"https:\/\/www.cilip.de\/2013\/03\/05\/politische-polizei-demokratie-mit-dynamischem-schutzzaun\/#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a><\/p>\n<p>Politische Polizei als rechtsstaatlich demokratischer Verfassungsschutz? Sind das die Losung und L\u00f6sung, die die Rechte der B\u00fcrgerInnen und die Polizei in ein (verfassungs-)rechtlich einigerma\u00dfen genau berechenbares und damit \u00f6ffentlich kontrollierbares Verh\u00e4ltnis bringen?<\/p>\n<h4>Politisches Strafrecht und politische Polizei<\/h4>\n<p>Dass mit dem polizeilichen Staatsschutz nicht zu spa\u00dfen ist, macht schon der Blick auf das politische Strafrecht, sein prim\u00e4res rechtliches Instrumentarium, deutlich. Dass dieses Recht ein Ausnahmerecht ist, hat Helmut Ridder bereits 1965 deutlich gemacht.<a title=\"\" href=\"https:\/\/www.cilip.de\/2013\/03\/05\/politische-polizei-demokratie-mit-dynamischem-schutzzaun\/#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a><\/p>\n<p>&#8222;Ausnahmezustand und Politische Strafjustiz sind in verfassungsrechtlicher Hinsicht bekanntlich f\u00fcr <i>alle <\/i>rechtsstaatlichen und demokratischen Verfassungsordnungen au\u00dferordentlich problematische und ambivalente Institute. Auf der einen Seite beeintr\u00e4chtigen sie beide empfindlich den Bereich der Grundrechte \u2026 insbesondere die staatsb\u00fcrgerlichen Freiheiten. Die auf eine m\u00f6gliche Abl\u00f6sung im Innehaben staatlicher Gewalt durch oppositionelle Kr\u00e4fte hin angelegte Demokratie setzt aber eine m\u00f6glichst vielseitige und pluralistische Ausnutzung dieses staatsb\u00fcrgerlichen Freiheitsraumes voraus. Insofern sind beide Institute heterogene Elemente in der Verfassungsordnung rechtsstaatlicher Demokratien. Auf der anderen Seite kann und will die rechtsstaatliche Demokratie auf einen effizienten Schutz ihrer inneren Ordnung gegen die Angriffe ihrer Feinde nicht verzichten. Da beide Institute nun einen h\u00f6chst wirksamen Schutz in dieser Hinsicht zu verb\u00fcrgen scheinen, hat sich ihrer auch die rechtsstaatliche Demokratie des 20. Jahrhunderts in gro\u00dfem Umfang bedient \u2013 freilich stets im Sinne einer \u201aAusnahme, die die Regel best\u00e4tigt\u2018&#8220;.<\/p>\n<p>Weil das politische Strafrecht wie der Ausnahmezustand Ph\u00e4nomene &#8222;beyond the line&#8220; seien, m\u00fcsse &#8222;die rechtsstaatliche Demokratie, wenn sie sich nicht der Gefahr der inneren Zersetzung preisgeben will, Bedacht darauf nehmen, dass diese Grenzlinie zwischen der Normalit\u00e4t des Verfassungslebens und den Ausnahmeph\u00e4nomenen scharf profiliert bleibt.&#8220;<a title=\"\" href=\"https:\/\/www.cilip.de\/2013\/03\/05\/politische-polizei-demokratie-mit-dynamischem-schutzzaun\/#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a><\/p>\n<p>Die Bedachtsamkeit, die Ridder einforderte, hat in der Geschichte der Bundesrepublik st\u00e4ndig gefehlt. Schon die Einf\u00fchrung des &#8222;neuen politischen Strafrechts&#8220; im Jahre 1951 erfolgte mit einem &#8222;Blitzgesetz&#8220;, das angeblich auf den Korea-Krieg reagieren sollte. Mit diesem 1. Strafrechts\u00e4nderungsgesetz begann die strafrechtliche Kommunistenverfolgung. Hoch- und Landesverrat, &#8222;Staatsgef\u00e4hrdung&#8220; inklusive der diversen Formen der &#8222;Verunglimpfung&#8220; des Staates, seiner Amtstr\u00e4ger, Institutionen und Symbole (\u00a7\u00a7 95-97 StGB alte Fassung) waren jetzt (wieder) unter Strafe gestellt. Hinzu kamen Organisationsdelikte, insbesondere der \u00a7 129 StGB, der nun &#8222;kriminelle Vereinigung&#8220; \u00fcberschrieben war, und auch die Unterst\u00fctzung einer solchen Vereinigung untersagte (1964 erg\u00e4nzt durch den Tatbestand der &#8222;Werbung&#8220;). Klar ist, dass dieses Strafrecht nicht auf kriminelle Handlungen zielte, sondern auf die Gesinnung und die organisatorischen Zusammenh\u00e4nge von &#8222;T\u00e4tern&#8220;.<\/p>\n<p>Gesetzgeber und Exekutive sorgten daf\u00fcr, dass das strafrechtliche Wort auch Fleisch wurde \u2013 und zwar mit einem ganzen Rattenschwanz staatssch\u00fctzerischer Institutionen: Das Paket des 1. Strafrechts\u00e4nderungsgesetzes selbst enthielt die Gr\u00fcndungsurkunde f\u00fcr die Staatsschutzstrafkammern bei den Land- und Oberlandesgerichten (nach \u00a7 74a des Gerichtsverfassungsgesetzes). In einigen F\u00e4llen war der Bundesgerichtshof unmittelbar zust\u00e4ndig, n\u00e4mlich insbesondere dann, wenn der Generalbundesanwalt das Verfahren wegen seiner &#8222;besonderen Bedeutung&#8220; an sich zog. F\u00fcr politische Angelegenheiten bestand damit ein eigener Instanzenzug, der garantierte, dass die vermeintlichen Staatsfeinde auch vor zuverl\u00e4ssigen Richtern landeten. Hinzu kamen politische Abteilungen bei den Staatsanwaltschaften und nat\u00fcrlich auch entsprechende Dienststellen bei den Polizeibeh\u00f6rden. In den L\u00e4ndern waren die Staatsschutzkommissariate teilweise schon ab 1950 entstanden. 1951 folgte die Sicherungsgruppe des Bundeskriminalamts, die im Jahr darauf eine eigene Unterabteilung f\u00fcr Ermittlungen erhielt.<\/p>\n<p>Die strafrechtliche Verfolgung von Kommunisten begann also schon vor dem Verbot der Partei. Bis zur Reform des politischen Strafrechts 1968 wurden rund 125.000 Ermittlungsverfahren gegen KommunistInnen oder Leute, die zu ihrem Umfeld gerechnet wurden, eingeleitet; &#8222;nur&#8220; etwa 5-6.000 endeten in Verurteilungen.<a title=\"\" href=\"https:\/\/www.cilip.de\/2013\/03\/05\/politische-polizei-demokratie-mit-dynamischem-schutzzaun\/#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a> Vielfach war aber bereits die &#8222;Ermittlung&#8220; selbst eine Bestrafung \u2013 insbesondere wenn Staatssch\u00fctzer oder ihre Kollegen vom Verfassungsschutz die Arbeitgeber informierten.<a title=\"\" href=\"https:\/\/www.cilip.de\/2013\/03\/05\/politische-polizei-demokratie-mit-dynamischem-schutzzaun\/#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a><\/p>\n<p>Die Phase der Entspannung Ende der 60er und Anfang der 70er Jahre blieb nur von kurzer Dauer. Sie brachte zwar eine Reform des politischen Strafrechts (1968) und des Demonstrationsrechts inklusive einer Amnestie (1970), aber keinen Abbau der politischen Polizei. Im Gegenteil: gest\u00e4rkt wurden \u2013 neben dem Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz \u2013 insbesondere die zentralen Apparate der Polizei, insbesondere das Bundeskriminalamt. Die Anschl\u00e4ge der RAF beg\u00fcnstigten und beschleunigten diesen Ausbau und auch die Wiederaufr\u00fcstung des politischen Strafrechts, deren Kern der 1976 verabschiedete \u00a7 129a StGB \u2013 terroristische Vereinigungen \u2013 wurde.<\/p>\n<p>Der Straftatbestand war systematisch dem der &#8222;kriminellen Vereinigung&#8220; nachgebildet und stellte wie dieser nicht nur die Bildung und Mitgliedschaft unter Strafe, sondern auch die Unterst\u00fctzung und Werbung, auf die sich in den 80er Jahren der weitaus \u00fcberwiegende Teil der j\u00e4hrlich mehreren hundert Verfahren bezog. Die Zahl der Verurteilungen blieb auch hier sehr gering.<a title=\"\" href=\"https:\/\/www.cilip.de\/2013\/03\/05\/politische-polizei-demokratie-mit-dynamischem-schutzzaun\/#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a> Besonders wirksam wurde er als Passepartout f\u00fcr eine ganze Serie spezieller strafprozessualer und polizeirechtlicher Befugnisse \u2013 von der Einrichtung von Kontrollstellen \u00fcber die Durchsuchung ganzer H\u00e4userblocks, die Verh\u00e4ngung von Untersuchungshaft auch ohne Flucht- oder Verdunklungsgefahr bis hin zu den diversen Formen der verdeckten Ermittlung und der technischen \u00dcberwachung. Er eignete sich damit sowohl als Instrument der Repression im Vorfeld einer gerichtlichen Verurteilung als auch als eines zur Ausforschung politischer Bewegungen.<\/p>\n<p>Die RAF ist zwar l\u00e4ngstens Geschichte, der nebul\u00f6se Tatbestand der &#8222;terroristischen Vereinigung&#8220; behielt jedoch seine Bedeutung als Handwerkszeug der politischen Polizei. Und das nicht nur, weil der inl\u00e4ndische \u00a7 129a nach den Anschl\u00e4gen des 11. Septembers 2011 um eine &#8222;Auslandsvereinigung&#8220; (\u00a7 129b) erg\u00e4nzt wurde. Die seit Mitte der Nullerjahren betriebenen Verfahren gegen die &#8222;militante gruppe&#8220; (mg) oder die &#8222;militante Kampagne gegen den G8-Gipfel&#8220; zeigen, dass der \u00a7 129a weiterhin auch ein wirksames Instrument gegen die jeweiligen &#8222;inneren Feinde&#8220; blieb. Der Bundesgerichtshof stufte zwar schlie\u00dflich die mg u.a. Gruppierungen zu &#8222;kriminellen Vereinigungen&#8220; herunter, aber erst nachdem die Betroffenen und ihr Umfeld \u00fcber Jahre hinweg mit allen m\u00f6glichen Mitteln \u00fcberwacht worden waren.<a title=\"\" href=\"https:\/\/www.cilip.de\/2013\/03\/05\/politische-polizei-demokratie-mit-dynamischem-schutzzaun\/#_ftn8\" name=\"_ftnref8\">[8]<\/a><\/p>\n<p>Das politische Strafrecht, zumal die \u00a7\u00a7 129a und b, zeichnet sich dadurch aus, dass die Strafbarkeit weit ins Vorfeld konkreter Tathandlungen und Rechtsgutverletzungen verlegt wird. Geradezu konsequenterweise hat der Gesetzgeber dem polizeilichen Staatsschutz auch die typischen Methoden zur \u00dcberwachung des Vor- und Umfeldes f\u00fcr seine strafprozessualen Ermittlungen und umso mehr f\u00fcr die polizeirechtliche &#8222;vorbeugende Bek\u00e4mpfung&#8220; solcher Straftaten an die Hand gegeben. Leggewies und Meiers Annahme, dass sich der polizeiliche Staatsschutz mit &#8222;konkreten Gefahren und Straftaten&#8220; befasse, ist daher leider nicht mehr als eine Wunschvorstellung.<\/p>\n<p>Sicher, die Staatsschutzabteilungen der Polizei sind l\u00e4ngst nicht nur zust\u00e4ndig f\u00fcr jene Delikte, die zum engeren Bereich des politischen Strafrechts geh\u00f6ren. Wie weit der Auftrag reicht, &#8222;politisch motivierte Kriminalit\u00e4t&#8220; zu verfolgen und zu verh\u00fcten, bestimmen die Eigendynamik und die politische Opportunit\u00e4t. Sichere rechtliche Grenzen sind nicht vorhanden. Kein Wunder also, dass bereits eine Kontrolle am Rande einer &#8222;extremistischen&#8220; Demonstration reicht, um in einer &#8222;Gewaltt\u00e4terdatei&#8220; erfasst und gegebenenfalls als solcher behandelt zu werden.<\/p>\n<h4>Pl\u00e4doyer f\u00fcr eine Entkernung der &#8222;Sicherheitsarchitektur&#8220;<\/h4>\n<p>Der polizeiliche Staatsschutz ist eine jener Instanzen des Gewaltmonopols, die prim\u00e4r der staatlichen Sicherheit dienen. Im Gegensatz zu der Skandalnudel Verfassungsschutz ist dieses Kind des Kalten Krieges aber nach dessen Ende nicht einmal gedanklich zur Disposition gestellt worden. Und das obwohl sich seine geheimen Arbeitsweisen kaum von denen der Geheimdienste unterscheiden und auch die Trennlinie zu diesen immer schon sehr d\u00fcnn war. Sie wurde von beiden Seiten von Anfang an \u00fcberschritten. Die Pflicht zur Zusammenarbeit war seit den 50er Jahren in Richtlinien festgehalten. Schon damals agierte der polizeiliche Staatsschutz als exekutiver Arm des Verfassungsschutzes. Das Trennungsgebot zwischen der Polizei mit exekutiven Befugnissen und den nur &#8222;Ausk\u00fcnfte&#8220; sammelnden Geheimdiensten, das die drei west-alliierten Milit\u00e4rgouverneure in ihrem &#8222;Polizeibrief&#8220; an den Parlamentarischen Rat im April 1949 der entstehenden Bundesrepublik auf den Weg gaben, wurde st\u00e4ndig gebrochen. Im Zeitalter der &#8222;vernetzten Sicherheit&#8220; und der Gemeinsamen Zentren zur Abwehr von Terrorismus und allerlei Extremismus ist es nahezu haltlos geworden. Es dient als eine legitimierend verh\u00fcllende historische Fu\u00dfnote, die der Entdifferenzierung im Namen der Sicherheit nicht im Wege steht.<\/p>\n<p>Die Sicherheitspolitik (nicht nur) im Staat der BRD ist grundrechts- und demokratiefaul, mit einem zeitgen\u00f6ssischen Hamlet gesprochen. Sie m\u00fcsste insgesamt zur verfassungsrechtlichen Disposition gestellt werden. So richtig und wichtig die Kritik des administrativen Verfassungsschutzes ist, so kritiklos wird sie, wenn sie dessen Aufgaben seinem polizeilich-staatssch\u00fctzerischen Bruder \u00fcbertragen will. Nicht eine neue &#8222;Sicherheitsarchitektur&#8220;, sondern die grunds\u00e4tzliche Entkernung des politischen Straf- und Polizeirechts und der viel zu b\u00fcrokratisch geheimdienstlich eigendynamischen Institutionen samt ihrer alten und neuen Sicherheits- und Feinddefinitionen tut not.<\/p>\n<h6><a title=\"\" href=\"https:\/\/www.cilip.de\/2013\/03\/05\/politische-polizei-demokratie-mit-dynamischem-schutzzaun\/#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> Leggewie, C.; Meier, H.: Nach dem Verfassungsschutz. Pl\u00e4doyer f\u00fcr eine neue Sicherheitsarchitektur der Berliner Republik, Berlin 2012, S. 32<br \/>\n<a title=\"\" href=\"https:\/\/www.cilip.de\/2013\/03\/05\/politische-polizei-demokratie-mit-dynamischem-schutzzaun\/#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> ebd., S.134 f.<br \/>\n<a title=\"\" href=\"https:\/\/www.cilip.de\/2013\/03\/05\/politische-polizei-demokratie-mit-dynamischem-schutzzaun\/#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> Ridder, H.: Grundgesetz, Notstand und politisches Strafrecht, in: ders.: Gesammelte Schriften, hg. v. Deiseroth, D. u.a., Baden-Baden 2010, Teil III, S. 491 ff. (494)<br \/>\n<a title=\"\" href=\"https:\/\/www.cilip.de\/2013\/03\/05\/politische-polizei-demokratie-mit-dynamischem-schutzzaun\/#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> ebd., S. 500<br \/>\n<a title=\"\" href=\"https:\/\/www.cilip.de\/2013\/03\/05\/politische-polizei-demokratie-mit-dynamischem-schutzzaun\/#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> Br\u00fcnneck, A. v.: Politische Justiz gegen Kommunisten in der Bundesrepublik Deutschland 1949 \u2013 1968, Frankfurt\/M. 1978<br \/>\n<a title=\"\" href=\"https:\/\/www.cilip.de\/2013\/03\/05\/politische-polizei-demokratie-mit-dynamischem-schutzzaun\/#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a> Falco Werkentin hat gezeigt, dass auch die DDR sich bei ihrer repressiven Systemsicherung in den 50er und 60er Jahren ebenfalls systematisch des Mittels der politischen Justiz bediente, dass aber die Folgen erheblich gravierender waren; grundlegend: Politische Strafjustiz in der \u00c4ra Ulbricht, Berlin 1997; s.a. ders.: Politische Polizei im geteilten Deutschland, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 42 (2\/1992), S. 6-14<br \/>\n<a title=\"\" href=\"https:\/\/www.cilip.de\/2013\/03\/05\/politische-polizei-demokratie-mit-dynamischem-schutzzaun\/#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a> BT-Drs. 11\/2774 v. 11.8.1988; entsprechende Statistiken wurden seither immer wieder, zun\u00e4chst von den Gr\u00fcnen, danach von der Linksfraktion regelm\u00e4\u00dfig abgefragt.<br \/>\n<a title=\"\" href=\"https:\/\/www.cilip.de\/2013\/03\/05\/politische-polizei-demokratie-mit-dynamischem-schutzzaun\/#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a> siehe u.a. Lederer, A.: Subjektiv terroristisch. Neues vom \u00a7 129a, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 88 (3\/2007), S. 55-62; Beck, M.: Geheimdienstlich gesteuert, 129a-Verfahren gegen G8-GegnerInnen, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 89 (1\/2008), S. 58-63; W\u00f6lky, D.: 129a-Verfahren gegen &#8222;AK Origami&#8220;, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 91 (3\/2008), S. 69-75<\/h6>\n<p>Bibliographische Angaben: Narr, Wolf-Dieter: Politische Polizei. Demokratie mit dynamischem Schutzzaun, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 103 (3\/2012), S. 3-10<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Seit seinen Verwicklungen in den Skandal um den &#8222;Nationalsozialistischen Untergrund&#8220; wird in linken und linksliberalen<\/p>\n","protected":false},"author":8,"featured_media":11509,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,108],"tags":[160,1360,1443,1471,1491],"class_list":["post-659","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-artikel","category-cilip-103","tag--129a","tag-staatsschutz","tag-trennungsgebot","tag-v-leute","tag-verfassungsschutz"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/659","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/8"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=659"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/659\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/11509"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=659"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=659"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=659"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}