{"id":663,"date":"2013-03-05T10:50:49","date_gmt":"2013-03-05T10:50:49","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=663"},"modified":"2013-03-05T10:50:49","modified_gmt":"2013-03-05T10:50:49","slug":"kontrollprobleme-neuen-ausmasses-polizeilicher-staatsschutz-als-geheimpolizei","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=663","title":{"rendered":"Kontrollprobleme neuen Ausma\u00dfes &#8211; Polizeilicher Staatsschutz als Geheimpolizei"},"content":{"rendered":"<h3>von Norbert P\u00fctter<\/h3>\n<p><b>Geheimdienste, so lehrt die Erfahrung, sind nicht nur ineffektiv, sondern auch unkontrollierbar und undemokratisch. Sie k\u00f6nnten, so wird neuerdings argumentiert, auch deshalb abgeschafft werden, weil mit dem polizeilichen Staatsschutz eine Instanz bereitstehe, die mit rechtsstaatlich einwandfreien Mittel den entsprechenden Gefahren entgegentreten, Straftaten verhindern oder aufkl\u00e4ren k\u00f6nne.<a title=\"\" href=\"https:\/\/www.cilip.de\/2013\/03\/05\/kontrollprobleme-neuen-ausmasses-polizeilicher-staatsschutz-als-geheimpolizei\/#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a> Dieser &#8222;Ausweg&#8220; schafft jedoch neue Probleme.<\/b><\/p>\n<p>Historisch nahm die &#8222;politische Polizei&#8220; schon immer eine besondere Stellung innerhalb der \u00f6ffentlichen Gewalt ein.<a title=\"\" href=\"https:\/\/www.cilip.de\/2013\/03\/05\/kontrollprobleme-neuen-ausmasses-polizeilicher-staatsschutz-als-geheimpolizei\/#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a> Schlie\u00dflich soll sie den Staat selbst vor gegen ihn gerichteten Straftaten und Gefahren sch\u00fctzen. Weil die staatliche Ordnung aber ein besonders hohes Rechtsgut sein soll \u2013 sie sichert die gesellschaftlichen Machtverh\u00e4ltnisse \u2013, reich(t)en die &#8222;normalen&#8220; polizeilichen und strafrechtlichen Vorkehrungen nicht aus. Besondere Strafnormen (Staatsschutzdelikte), spezialisierte Zust\u00e4ndigkeiten (Staatsanwaltschaften, Gerichte), gesonderte polizeiliche Abteilungen mit einem spezifischen &#8222;T\u00e4tigkeitsprofil&#8220; sind deshalb f\u00fcr den Staatsschutz kennzeichnend.<!--more--><\/p>\n<p>Die staatssch\u00fctzerische Handlungslogik bildete das Vorbild f\u00fcr die Ver\u00e4nderungen der allgemeinen (kriminal)polizeilichen Arbeit seit den 1980er Jahren. Denn die politische Polizei arbeitete schon immer mit verdeckten Methoden (mit Spitzeln und V-Leuten, mit geheimer \u00dcberwachung). Und sie war schon immer besonders am &#8222;Vorfeld&#8220;, an den politischen und gesellschaftlichen Zusammenh\u00e4ngen interessiert, in denen sie Gefahren f\u00fcr den Staat vermutete. An beiden Merkmalen hat sich bis heute nichts ge\u00e4ndert. Insofern werden im polizeilichen Staatsschutz die Probleme einer demokratischen Einbindung und Kontrolle der Polizei besonders deutlich.<\/p>\n<p>Die Probleme beginnen bereits mit der fehlenden Transparenz einiger grundlegender Strukturdaten. Allein die Fragen zum Ausma\u00df politischer bzw. &#8222;politisch motivierter&#8220; Kriminalit\u00e4t lassen sich nicht leicht beantworten. In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden nur die &#8222;unechten&#8220; Staatsschutzdelikte erfasst, also jene allgemeinen Straftaten, denen die Polizei nach W\u00fcrdigung von Tat und\/oder Tatverd\u00e4chtigen eine politische Motivation unterstellt.<a title=\"\" href=\"https:\/\/www.cilip.de\/2013\/03\/05\/kontrollprobleme-neuen-ausmasses-polizeilicher-staatsschutz-als-geheimpolizei\/#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a> Freilich sind diese als &#8222;politisch motiviert&#8220; in der PKS nicht erkennbar. Bis zum Jahr 2000 wurden die &#8222;echten&#8220; Staatsschutzdelikte, bei denen die staatliche Ordnung das zu sch\u00fctzende Rechtsgut darstellt, in einer gesonderten Statistik (&#8222;KPS-Staatsschutz&#8220;) erfasst, die jedoch nicht \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich war.<a title=\"\" href=\"https:\/\/www.cilip.de\/2013\/03\/05\/kontrollprobleme-neuen-ausmasses-polizeilicher-staatsschutz-als-geheimpolizei\/#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a><\/p>\n<p>Heute verweist das Bundeskriminalamt auf die Angaben im &#8222;Periodischen Sicherheitsbericht&#8220; der Bundesregierung (der letzte stammt von 2006) und die Verfassungsschutzberichte des Bundes.<a title=\"\" href=\"https:\/\/www.cilip.de\/2013\/03\/05\/kontrollprobleme-neuen-ausmasses-polizeilicher-staatsschutz-als-geheimpolizei\/#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a> Dem j\u00fcngsten Bericht kann man entnehmen, dass f\u00fcr 2011 insgesamt 30.216 politisch motivierte Straftaten in Deutschland registriert wurden, bei denen es sich zu 42,3% um Propaganda- und zu 10,3% um Gewaltdelikte handelte (die anderen Deliktsarten sind nicht ausgewiesen). Knapp 17.000 wurden als rechts-, knapp 9.000 als linksmotiviert registriert.<a title=\"\" href=\"https:\/\/www.cilip.de\/2013\/03\/05\/kontrollprobleme-neuen-ausmasses-polizeilicher-staatsschutz-als-geheimpolizei\/#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a> Merkw\u00fcrdig, dass man polizeiliche Zahlen nur \u00fcber den Umweg \u00fcber den Verfassungsschutz erf\u00e4hrt. Merkw\u00fcrdig auch, dass die sonstigen PKS-Kategorien (Tatverd\u00e4chtige, Alter, Geschlecht, Ortsgr\u00f6\u00dfe etc.) fehlen. Der Grund f\u00fcr diese Zur\u00fcckhaltung ist offenkundig. Denn die PKS ist in erster Linie ein Arbeitsnachweis der Polizeien. Aus ihr ist ersichtlich, womit die Polizei sich besch\u00e4ftigt hat. Differenziertere Angaben w\u00fcrden deshalb auch R\u00fcckschl\u00fcsse auf die T\u00e4tigkeit der Politischen Polizei erm\u00f6glichen. Dies soll aber wegen der besonderen Sensibilit\u00e4t des Gegenstandes vermieden werden.<\/p>\n<p>Zur Kultur der nur minimalen Information der \u00d6ffentlichkeit geh\u00f6rt auch der Umstand, dass die Zahl der im polizeilichen Staatsschutz Besch\u00e4ftigten nicht bekannt ist. Im Unterschied zu den Verfassungsschutzbeh\u00f6rden, die heute gesetzlich zur Ver\u00f6ffentlichung von &#8222;Strukturdaten&#8220; (Etat und Bedienstete) verpflichtet sind, bleibt geheim, wie viele polizeiliche (Personal-)Ressourcen f\u00fcr den Staatsschutz verwendet werden.<\/p>\n<h4>Aufgaben: eindeutig nebul\u00f6s<\/h4>\n<p>Wie alle Polizeien in Deutschland hat der polizeiliche Staatsschutz eine gefahrenabwehrende und eine strafverfolgende Aufgabe, rechtlich gest\u00fctzt auf das Polizei- und das Straf- bzw. Strafprozessrecht. Nach einem Runderlass des nordrhein-westf\u00e4lischen Innenministeriums<a title=\"\" href=\"https:\/\/www.cilip.de\/2013\/03\/05\/kontrollprobleme-neuen-ausmasses-polizeilicher-staatsschutz-als-geheimpolizei\/#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a> umfasst dies &#8222;die Verh\u00fctung, die vorbeugende Bek\u00e4mpfung sowie die Erforschung und Verfolgung politisch motivierter Kriminalit\u00e4t&#8220;. Im Hinblick auf die &#8222;Verh\u00fctung&#8220; nennt der Erlass neben der Bearbeitung von &#8222;Hinweisen auf Personen, Institutionen, Objekte, Sachen und Sachverhalte in allen Ph\u00e4nomenbereichen&#8220; die &#8222;Erhebung, Bewertung und Sammlung der erforderlichen Informationen zur politisch motivierten Kriminalit\u00e4t, insbesondere auf dem Gebiet des strafrechtlichen Staatsschutzes, und von Hintergrundinformationen&#8220;. In die &#8222;operative und strategische Auswertung&#8220; sollen die Staatsschutzstellen neben den einschl\u00e4gigen Delikten auch &#8222;sonstige staatsschutzrelevante Sachverhalte&#8220; einbeziehen.<\/p>\n<p>Mit diesen exemplarischen Formulierungen \u2013 in jedem Bundesland und beim Bundeskriminalamt ist die Erlasslage im Detail verschieden \u2013 wird deutlich, dass die Gegenst\u00e4nde staatssch\u00fctzerischen Interesses tendenziell unbegrenzt sind. Mit der &#8222;Erhebung &#8230; von Hintergrundinformationen&#8220; oder dem Kriterium der Staatsschutzrelevanz wird ein weiter Raum er\u00f6ffnet, in dem der Staatsschutz selbst bestimmt, was ihn interessiert und was nicht. Selbst im Nachhinein ist nicht kontrollierbar, wie diese Freiheit genutzt wird, da \u2013 siehe oben \u2013 selbst grundlegende Daten nicht ver\u00f6ffentlicht werden.<\/p>\n<p>In den sp\u00e4rlichen polizeilichen Selbstdarstellungen finden sich nur Andeutungen dar\u00fcber, wie der Staatsschutz seinen weiten Auftrag umsetzt. Im Polizeipr\u00e4sidium Bielefeld wurden 2011 acht (!) Delikte als &#8222;politisch motivierte Kriminalit\u00e4t \u2013 Ausl\u00e4nder&#8220; registriert (davon zwei K\u00f6rperverletzungen, eine Sachbesch\u00e4digung, drei Verst\u00f6\u00dfe gegen das Vereins- und zwei gegen das Versammlungsgesetz).<a title=\"\" href=\"https:\/\/www.cilip.de\/2013\/03\/05\/kontrollprobleme-neuen-ausmasses-polizeilicher-staatsschutz-als-geheimpolizei\/#_ftn8\" name=\"_ftnref8\">[8]<\/a> Im selben Zeitraum hat die im Pr\u00e4sidium eingerichtete &#8222;AG Islamismus&#8220; \u00fcber 1.100 Hinweise auf einen &#8222;islamistisch-terroristischen Anfangsverdacht&#8220; bearbeitet. Dabei h\u00e4tten sich &#8222;Verdachtsmomente gegen einzelne Personen verdichtet&#8220;. Diese seien &#8222;einer fortlaufenden n\u00e4heren \u00dcberpr\u00fcfung mit tiefergehenden Ermittlungen unterzogen&#8220; worden.<a title=\"\" href=\"https:\/\/www.cilip.de\/2013\/03\/05\/kontrollprobleme-neuen-ausmasses-polizeilicher-staatsschutz-als-geheimpolizei\/#_ftn9\" name=\"_ftnref9\">[9]<\/a> An anderer Stelle hei\u00dft es, neben der &#8222;Verfolgung und Verh\u00fctung&#8220; entsprechender Straftaten, stehe &#8222;in besonderem Ma\u00dfe auch die Erhellung rechtsextremistischer Strukturen &#8230; im Blickpunkt polizeilichen Handelns&#8220;.<a title=\"\" href=\"https:\/\/www.cilip.de\/2013\/03\/05\/kontrollprobleme-neuen-ausmasses-polizeilicher-staatsschutz-als-geheimpolizei\/#_ftn10\" name=\"_ftnref10\">[10]<\/a> Was aber sind &#8222;tiefergehende&#8220; Ermittlungen? Wie geschieht die &#8222;Erhellung&#8220; von Strukturen?<\/p>\n<h4>Methoden<\/h4>\n<p>Seit jeher ist die Arbeit mit verdeckten Methoden f\u00fcr die politischen Polizeien zentral. Zwar gibt es den politisch motivierten Einzelt\u00e4ter; aber im Kern zielt der Staatsschutz auf staatsgef\u00e4hrdende Verschw\u00f6rungen, auf Zusammenschl\u00fcsse, die das Ziel verfolgen, die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung zu beseitigen und\u2013 sei es durch Hochverrat oder Spionage, durch Propaganda oder Gewalthandlungen \u2013 die Legitimit\u00e4t und Stabilit\u00e4t des politischen Systems bedrohen. Aus dieser Gefahrenperspektive ergibt sich zwangsl\u00e4ufig ein pr\u00e4ventives Handlungsprogramm, das mit ihrer Natur nach nachrichtendienstlichen Mitteln versuchen muss, die umst\u00fcrzlerischen Verbindungen fr\u00fchzeitig zu entdecken und zu bek\u00e4mpfen. Ohne geheime Methoden kann dies nicht gelingen.<\/p>\n<p>\u00dcber die Praxis verdeckter Polizeimethoden ist insgesamt wenig bekannt; dies gilt uneingeschr\u00e4nkt f\u00fcr deren staatssch\u00fctzerische Nutzung. Hinweise auf die Bedeutung der heimlichen Polizeiarbeit ergeben sich aus drei Quellen: 1. aus den rechtlichen Bestimmungen, 2. aus den wenigen quantitativen Angaben, die f\u00fcr einzelne Methoden vorliegen, und 3. aus zuf\u00e4llig bekannt gewordenen Eins\u00e4tzen.<\/p>\n<p>F\u00fcr den rechtlichen Rahmen sind zun\u00e4chst die Bestimmungen zur Telekommunikations\u00fcberwachung in der Strafprozessordnung (StPO) besonders bedeutsam. Der \u00a7 100a wurde 1968 im Rahmen der Notstandsgesetzgebung eingef\u00fcgt und sollte \u2013 gemeinsam mit dem G10-Gesetz, das die nachrichtendienstliche Telefon\u00fcberwachung legalisierte \u2013 die wegfallenden alliierten Sonderrechte ersetzen. In seiner urspr\u00fcnglichen Version handelte es sich bei der neuen Befugnis um eine fast ausschlie\u00dflich staatssch\u00fctzerische, denn die Katalogtaten fielen \u00fcberwiegend in die Zust\u00e4ndigkeit der politischen Polizei. (Die Ausweitung auf andere Kriminalit\u00e4tsbereiche folgte erst in sp\u00e4teren Jahrzehnten.)<a title=\"\" href=\"https:\/\/www.cilip.de\/2013\/03\/05\/kontrollprobleme-neuen-ausmasses-polizeilicher-staatsschutz-als-geheimpolizei\/#_ftn11\" name=\"_ftnref11\">[11]<\/a> Die Verrechtlichungsgeschichte geheimer Polizeimethoden nimmt also Bezug auf die traditionelle Praxis der politischen Polizei.<\/p>\n<p>In sp\u00e4teren Verrechtlichungssch\u00fcben wurde der Staatsschutz quasi automatisch ber\u00fccksichtigt: An den Katalog aus \u00a7 100a kn\u00fcpfen die Befugnisse zum Abh\u00f6ren au\u00dferhalb von Wohnungen (\u00a7 100f StPO) an, ebenso die zur \u00dcberwachung mit &#8222;technischen Mitteln&#8220; (\u00a7 100h StPO \u2013 hier unter Bezug auf &#8222;Straftaten von erheblicher Bedeutung&#8220;, zu denen die Katalogtaten des \u00a7 100a regelm\u00e4\u00dfig gez\u00e4hlt werden), zur Erhebung von Verkehrsdaten der Telekommunikation (\u00a7 100g StPO) und zum Einsatz des IMSI-Catchers (\u00a7 100i StPO); die meisten der echten Staatsschutzdelikte finden sich im Katalog f\u00fcr den gro\u00dfen Lauschangriff (\u00a7 100c StPO) und in den Bestimmungen \u00fcber Verdeckte Ermittler (VE) (\u00a7 110a StPO). Andere verdeckte Polizeimethoden, insbesondere der Einsatz von V-Personen oder der verdeckte Einsatz von PolizistInnen, die nicht unter die VE-Definition fallen (&#8222;sonstige nicht offen ermittelnde Polizeibeamte&#8220;), sind weiterhin nicht gesetzlich, sondern seit 1993 nur in einer Richtlinie der Justiz- und Innenminister geregelt.<a title=\"\" href=\"https:\/\/www.cilip.de\/2013\/03\/05\/kontrollprobleme-neuen-ausmasses-polizeilicher-staatsschutz-als-geheimpolizei\/#_ftn12\" name=\"_ftnref12\">[12]<\/a> Staatsschutzdelikte werden ausdr\u00fccklich als m\u00f6gliche Einsatzbereiche aufgef\u00fchrt (Pkt. 3.1.a).<\/p>\n<p>F\u00fcr den pr\u00e4ventiven Bereich, d.h. auch f\u00fcr die &#8222;vorbeugende Bek\u00e4mpfung von Straftaten&#8220;, sind die Polizeigesetze ma\u00dfgebend, die grunds\u00e4tzlich niedrigere Einsatzschwellen als die StPO vorsehen. Die Bestimmungen der L\u00e4ndergesetze unterscheiden sich in Details. In einer aktuellen Kommentierung hei\u00dft es zusammenfassend: Die Regelungen zeichneten sich aus durch &#8222;eine offene Zweckbestimmung&#8220;, &#8222;eine niedrige Eingriffsschwelle&#8220; und einen &#8222;weit gezogen(en)&#8220; &#8222;Kreis der von der Informationsbeschaffung Betroffenen&#8220;. Sie beinhalteten &#8222;keine nennenswerten Begrenzungen&#8220; \u00fcblicher Polizeipraxis, folgten den &#8222;W\u00fcnschen der Polizeipraktiker&#8220;, und Subsidiarit\u00e4ts- und Anordnungsvorbehalte seien &#8222;blo\u00df rechtsstaatlicher Zierrat&#8220;.<a title=\"\" href=\"https:\/\/www.cilip.de\/2013\/03\/05\/kontrollprobleme-neuen-ausmasses-polizeilicher-staatsschutz-als-geheimpolizei\/#_ftn13\" name=\"_ftnref13\">[13]<\/a><\/p>\n<p>Nur ein Beispiel zur Illustration: \u00a7 22 Abs. 3 des baden-w\u00fcrttembergischen Polizeigesetzes erlaubt den Einsatz technischer \u00dcberwachungsmethoden und Verdeckter Ermittler &#8222;zur vorbeugenden Bek\u00e4mpfung von Straftaten mit erheblicher Bedeutung&#8220;, sofern die Wahrnehmung der polizeilichen Aufgaben &#8222;andernfalls &#8230; gef\u00e4hrdet oder erheblich erschwert w\u00fcrde&#8220;. Was f\u00fcr das Strafprozessrecht gilt, trifft gleicherma\u00dfen auf den Bereich der &#8222;vorbeugenden Bek\u00e4mpfung von Straftaten&#8220; zu: Staatsschutzdelikte werden in Abs. 5 explizit unter den &#8222;Straftaten mit erheblicher Bedeutung&#8220; verbucht.<\/p>\n<p>Im deutschen Sicherheitsdiskurs werden die verdeckten Methoden als so geheimhaltungsbed\u00fcrftig gehandelt, dass selbst aggregierte Angaben (\u00fcber die H\u00e4ufigkeit der Verwendung etc.) regelm\u00e4\u00dfig nicht erhoben bzw. nicht preisgegeben werden. Geheimgehalten wird die Zahl der Verdeckten Ermittler und anderer geheimer Polizeieins\u00e4tze, die Zahl der V-Personen, die Art und der Umfang verwendeter technischer \u00dcberwachungen, wie h\u00e4ufig es zu &#8222;l\u00e4ngerfristigen Observationen&#8220; kommt etc. &#8222;In Deutschland setzten die Polizei im vergangenen Jahr x Peilsender ein&#8220; \u2013 dass durch solche Angaben die Sicherheit der Bundesrepublik bedroht werden k\u00f6nnte, ist wenig \u00fcberzeugend. Es handelt sich um einen Vorwand, um sich bereits der niedrigsten Form der Kontrolle zu entziehen.<\/p>\n<p>In quantitativer Hinsicht gibt es zwei Ausnahmen: Hinweise auf den Umfang staatssch\u00fctzerischer verdeckter Ausforschungen k\u00f6nnte man aus den Statistiken zur Telekommunikations\u00fcberwachung (TK\u00dc) und zum Abh\u00f6ren von Wohnungen gewinnen. Der Anteil der Staatsschutzdelikte an den Anlasstaten f\u00fcr die TK\u00dc ist gering. In den Jahren 2000 bis 2005 stieg er (gemessen an den Verfahren) von 3 auf 4,2 Prozent, 2011 lag er (gemessen an der Zahl der Anordnungen) bei knapp 2 Prozent. In absoluten Zahlen haben die Staatsschutz-TK\u00dcs erheblich zugenommen: Im Jahr 2000 wurden 101 und im Jahr 2005 208 Verfahren gez\u00e4hlt, 2011 gab es 411 Anordnungen.<a title=\"\" href=\"https:\/\/www.cilip.de\/2013\/03\/05\/kontrollprobleme-neuen-ausmasses-polizeilicher-staatsschutz-als-geheimpolizei\/#_ftn14\" name=\"_ftnref14\">[14]<\/a> F\u00fcr die Wohnraum\u00fcberwachung stammten im Jahr 2011 drei der zw\u00f6lf Verfahren aus dem Bereich des Staatsschutzes.<a title=\"\" href=\"https:\/\/www.cilip.de\/2013\/03\/05\/kontrollprobleme-neuen-ausmasses-polizeilicher-staatsschutz-als-geheimpolizei\/#_ftn15\" name=\"_ftnref15\">[15]<\/a><\/p>\n<p>Da es jedoch an jeder Bezugsgr\u00f6\u00dfe mangelt \u2013 wie viele Staatssch\u00fctzer gibt es, wie viele Verfahren werden gef\u00fchrt, wie viele Abh\u00f6raktionen au\u00dferhalb von Wohnungen, sonstige technische \u00dcberwachungen, Observationen, V-Personen oder Verdeckte Ermittler \u2013, sind derartige Angaben von geringem Wert. Dass der quantitative Schwerpunkt dieser verdeckten Methoden heute offenkundig im Bereich der Drogenbek\u00e4mpfung liegt, sagt nichts dar\u00fcber aus, welche Bedeutung der geheimen Polizeiarbeit im polizeilichen Staatsschutz zukommt.<\/p>\n<p>Die F\u00e4lle, in denen durch Pannen und Skandale staatssch\u00fctzerische verdeckte Polizeiarbeit \u00f6ffentlich bekannt wurde, sind zahlreich. Zwei knappe Beispiele sollen hier gen\u00fcgen, um die Grenzen des Kontrollierbaren zu illustrieren: Mitte der 1990er Jahre wurde im Rahmen der Ermittlungen gegen die &#8222;Antiimperialistische Zelle&#8220; zu Observationszwecken ein PKW mit einem Sender versehen, der eine Ortung \u00fcber GPS erlaubte. Rechtlich gest\u00fctzt wurde dies auf die Bestimmungen im damaligen \u00a7 100c StPO, in der allerdings weder Peilsender noch GPS, sondern lediglich &#8222;sonstige besondere f\u00fcr Observationszwecke bestimmte technische Mittel zur &#8230; Ermittlung des Aufenthaltsorts&#8220; genannt werden. Am 12. April 2005 wies das Bundesverfassungsgericht die entsprechende Beschwerde eines \u00dcberwachten zur\u00fcck. Das Bestimmtheitsgebot zwinge den Gesetzgeber nicht zu gesetzlichen Formulierungen, die &#8222;jede Einbeziehung kriminaltechnischer Neuerungen&#8220; ausschlie\u00dfe.<a title=\"\" href=\"https:\/\/www.cilip.de\/2013\/03\/05\/kontrollprobleme-neuen-ausmasses-polizeilicher-staatsschutz-als-geheimpolizei\/#_ftn16\" name=\"_ftnref16\">[16]<\/a><\/p>\n<p>Mit anderen Worten: Bis auf weiteres kann die Polizei einsetzen, was der Fortschritt der \u00dcberwachungstechnik hergibt. Damit wurde bereits auf der rechtlichen Ebene darauf verzichtet, geheime Polizeimethoden kontrollierbar zu machen. Denn in der fortschrittsoffenen Auslegung des Verfassungsgerichts ist alles erlaubt, bis ein Betroffener erfolgreich dagegen klagt. Das setzt aber die Kenntnis der Art der \u00dcberwachung voraus, die ihrerseits wieder geheim gehalten wird.<\/p>\n<p>Im Dezember 2010 wurde in Heidelberg &#8222;Simon Brenner&#8220; als Verdeckter Ermittler des baden-w\u00fcrttembergischen Landeskriminalamtes (LKA) enttarnt. Neun Monate hatte er mit seiner legendierten Identit\u00e4t als Student &#8222;konkrete Zielpersonen aus der antifaschistischen\/anarchistischen Szene&#8220; ausgeforscht.<a title=\"\" href=\"https:\/\/www.cilip.de\/2013\/03\/05\/kontrollprobleme-neuen-ausmasses-polizeilicher-staatsschutz-als-geheimpolizei\/#_ftn17\" name=\"_ftnref17\">[17]<\/a> Rechtlich gest\u00fctzt war der Einsatz durch die oben zitierten Bestimmungen des baden-w\u00fcrttembergischen Polizeigesetzes. Die Anordnungsbefugnis liegt demnach beim Leiter des LKA oder einer Polizeidirektion; eine gerichtliche Anordnung ist nicht erforderlich. Auch in sp\u00e4teren Strafverfahren wurde der VE-Einsatz nicht rechtlich kontrolliert. Die Daten, die der VE erhoben habe, so das Innenministerium, seien der Polizei auch aus anderen Quellen bekannt gewesen, so dass sie &#8222;f\u00fcr die folgenden Ermittlungs- bzw. Gerichtsverfahren nicht genutzt&#8220; worden seien.<a title=\"\" href=\"https:\/\/www.cilip.de\/2013\/03\/05\/kontrollprobleme-neuen-ausmasses-polizeilicher-staatsschutz-als-geheimpolizei\/#_ftn18\" name=\"_ftnref18\">[18]<\/a><\/p>\n<h4>Vernetzter Staatsschutz<\/h4>\n<p>Nachdem die Politischen Polizei durch die Dramatisierung der &#8222;Organisierten Kriminalit\u00e4t&#8220; in den 1990er Jahren in den Hintergrund getreten war, hat insbesondere der internationale Terrorismus, aber auch die Diskussion um verschiedene &#8222;Extremismen&#8220; zu einer neuen Konjunktur des polizeilichen Staatsschutzes gef\u00fchrt. Da die j\u00fcngeren Sicherheitsstrategien der Logik der &#8222;Vernetzung&#8220; folgen, wird diese neue Bedeutung vor allem daran ablesbar, welche Netze mit staatssch\u00fctzerischer Beteiligung gekn\u00fcpft werden. An der Abteilung &#8222;Polizeilicher Staatsschutz&#8220; (ST) des Bundeskriminalamtes (BKA) wird der Grad der Vernetzung exemplarisch deutlich.<\/p>\n<p>Deren VertreterInnen wirken mit: <a title=\"\" href=\"https:\/\/www.cilip.de\/2013\/03\/05\/kontrollprobleme-neuen-ausmasses-polizeilicher-staatsschutz-als-geheimpolizei\/#_ftn19\" name=\"_ftnref19\">[19]<\/a><\/p>\n<ul>\n<li>im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ); beteiligt sind rund 40 Beh\u00f6rden aus Bund und L\u00e4ndern, einschlie\u00dflich Zoll und Nachrichtendienste,<\/li>\n<li>im Gemeinsamen Internet-Zentrum (GIZ), in dem neben dem BKA die drei Nachrichtendienste und die Bundesanwaltschaft zusammenarbeiten,<\/li>\n<li>im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ), in dem neben den Polizeien aus Bund und L\u00e4nder auch Europol, das Zollkriminalamt, das Bundesamt f\u00fcr Migration und Fl\u00fcchtlinge, das Bundesamt f\u00fcr Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, der Generalbundesanwalt sowie die drei Dienste sitzen.<a title=\"\" href=\"https:\/\/www.cilip.de\/2013\/03\/05\/kontrollprobleme-neuen-ausmasses-polizeilicher-staatsschutz-als-geheimpolizei\/#_ftn20\" name=\"_ftnref20\">[20]<\/a><\/li>\n<li>Und international ist die Abteilung ST beteiligt an Europol, an der europ\u00e4ischen &#8222;Police Working Group on Terrorism&#8220; und an Interpol.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Das Ziel dieser unterschiedlichen Vernetzungen besteht zun\u00e4chst im Austausch von Informationen. An ihrem Ende k\u00f6nnen neben Lagebildern und Gefahrenprognosen auch strategische Konzepte und konkrete Eins\u00e4tze stehen. Auf der Ebene des Austauschs und der Aufarbeitung von Informationen sind die vernetzenden Zentren extern kaum kontrollierbar. Eine gerichtliche Kontrolle f\u00e4llt weitgehend aus, da es allenfalls auf der Ebene der Einzelbeh\u00f6rden an gerichtliche Entscheidungen gebundene Befugnisse gibt, nicht aber auf der Ebene der Zentren. Selbst eine nachtr\u00e4gliche gerichtliche \u00dcberpr\u00fcfung ist im Regelfall ausgeschlossen, weil die Betroffenen die Weitergabe der Daten nicht erfahren.<\/p>\n<p>Eine Kontrollkompetenz besteht f\u00fcr den Datenschutzbeauftragten. Aber dessen Reichweite ist mehrfach begrenzt: Er betrachtet Eingriffe nur, sofern sie als &#8222;Daten&#8220; sichtbar werden, und Ma\u00dfstab seiner Bewertung sind die weiten rechtlichen Normen zur Datenerhebung, -verarbeitung und -weitergabe. Au\u00dferdem wird die Kontrolle verfassungssch\u00fctzerischer Daten dadurch erschwert, dass die Einsicht in Dateien mit dem Argument verweigert wird, es handele sich um Erkenntnisse anderer Nachrichtendienste, die aus Gr\u00fcnden des Quellenschutzes nicht offengelegt werden k\u00f6nnten.<a title=\"\" href=\"https:\/\/www.cilip.de\/2013\/03\/05\/kontrollprobleme-neuen-ausmasses-polizeilicher-staatsschutz-als-geheimpolizei\/#_ftn21\" name=\"_ftnref21\">[21]<\/a> Es ist offenkundig, dass sich dieses Problem potenziert, wenn Geheimdienste am institutionalisierten Informationsaustausch beteiligt sind.<\/p>\n<p>Trotz dieser Beschr\u00e4nkungen hat der Datenschutzbeauftragte mehrfach Verst\u00f6\u00dfe gegen die gesetzlichen Bestimmungen angemahnt: In der Anfangsphase des GTAZ hatte das BKA &#8222;eine Vielzahl personenbezogener Daten ohne Rechtsgrundlage an das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz (BfV) \u00fcbermittelt&#8220;. Der Verfassungsschutz hatte das BKA auf diesen Umstand hingewiesen, gleichwohl die Daten nicht f\u00fcr die weitere Verwendung gesperrt. Ger\u00fcgt wurde von Datenschutzbeauftragten auch, dass das BKA Daten von Landeskriminal\u00e4mtern an das BfV weiterleitete, ohne die \u00dcbermittlungsvoraussetzungen zu pr\u00fcfen.<a title=\"\" href=\"https:\/\/www.cilip.de\/2013\/03\/05\/kontrollprobleme-neuen-ausmasses-polizeilicher-staatsschutz-als-geheimpolizei\/#_ftn22\" name=\"_ftnref22\">[22]<\/a> Im Hinblick auf die Praxis des GIZ verdeckt in Foren und Chatrooms zu ermitteln, hat der Datenschutzbeauftragte auf die fehlende Rechtsgrundlage hingewiesen.<a title=\"\" href=\"https:\/\/www.cilip.de\/2013\/03\/05\/kontrollprobleme-neuen-ausmasses-polizeilicher-staatsschutz-als-geheimpolizei\/#_ftn23\" name=\"_ftnref23\">[23]<\/a><\/p>\n<h4>Justizielle oder parlamentarische Kontrolle?<\/h4>\n<p>\u00dcber den Weg des Datenschutzes kann jedoch allenfalls ein kleiner Ausschnitt polizeilich-staatssch\u00fctzerischer Praxis kontrolliert werden. Wer auf einen verbesserten Datenschutz setzt, muss zugleich f\u00fcr die Begrenzung polizeilicher Grundrechtseingriffe pl\u00e4dieren<a title=\"\" href=\"https:\/\/www.cilip.de\/2013\/03\/05\/kontrollprobleme-neuen-ausmasses-polizeilicher-staatsschutz-als-geheimpolizei\/#_ftn24\" name=\"_ftnref24\">[24]<\/a> \u2013 und damit f\u00fcr den Verzicht auf pr\u00e4ventive Bek\u00e4mpfungsstrategien. Solange die politischen Polizeien jedoch im &#8222;Vorfeld&#8220; bleiben \u2013 und dass ihnen dies rechtlich-politisch untersagt w\u00fcrde, ist mehr als unwahrscheinlich \u2013 bleiben sie einer rechtlichen Begrenzung und der gerichtlichen Kontrollierbarkeit weitgehend entzogen.<\/p>\n<p>Selbst eine nachtr\u00e4gliche Kontrolle jenes kleineren Teils, der den Weg in Strafverfahren findet, wird durch die vermeintlichen Geheimhaltungsbed\u00fcrfnisse beschr\u00e4nkt. Im Ergebnis bedeutet dies, dass politischen Polizeien mit dem herk\u00f6mmlichen rechtsstaatlichen Instrumentarium nicht kontrollierbar sind. Weil die Arbeit mit nachrichtendienstlichen Methoden f\u00fcr sie zentral ist, so die Schlussfolgerung, m\u00fcsste der polizeiliche Staatsschutz genauso kontrolliert werden, wie die Geheimdienste. In den Worten von Claus Leggewie und Horst Meier: &#8222;Damit der polizeiliche Staatsschutz &#8230; seine Vorfeldaufkl\u00e4rung nicht unn\u00f6tig ausdehnt, sind die bestehenden parlamentarischen Gremien, die bislang dem Verfassungsschutz galten, auf die Kontrolle der \u201aPolitischen Polizei\u2018 umzustellen.&#8220;<a title=\"\" href=\"https:\/\/www.cilip.de\/2013\/03\/05\/kontrollprobleme-neuen-ausmasses-polizeilicher-staatsschutz-als-geheimpolizei\/#_ftn25\" name=\"_ftnref25\">[25]<\/a><\/p>\n<p>Dass die parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste bislang gelungen ist, wird zwar mitunter behauptet, jedoch ohne jeden Beleg. In einer aktuellen Monografie zum Trennungsgebot hei\u00dft es: Die Aufgabe des Parlamentarischen Kontrollgremiums sei es, &#8222;bei den Nachrichtendiensten bestehende Defizite im Rechtsschutz bzw. der Kontrolle durch die \u00d6ffentlichkeit zu kompensieren. Insofern ist es geradezu pr\u00e4destiniert, die Kontrolle der heimlichen \u00dcberwachungsmethoden des BKA zu \u00fcbernehmen&#8220;.<a title=\"\" href=\"https:\/\/www.cilip.de\/2013\/03\/05\/kontrollprobleme-neuen-ausmasses-polizeilicher-staatsschutz-als-geheimpolizei\/#_ftn26\" name=\"_ftnref26\">[26]<\/a> Bereits die bis in die Gegenwart anhaltenden, nach jedem &#8222;Skandal&#8220; erweiterten Kontrollbefugnisse der parlamentarischen Gremien best\u00e4tigten immer erneut das systematische Scheitern. Ein demokratisch zureichend kontrollierter Geheimdienst w\u00e4re kein Geheimdienst mehr.<\/p>\n<p>Das parlamentarische Kontrollproblem zeigt sich auch auf der Ebene der genannten Zentren. In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion zum &#8222;Gemeinsamen Abwehrzentrum Rechtsextremismus&#8220; (GAR), das mittlerweile im GETZ angesiedelt wurde, verweist die Bundesregierung zun\u00e4chst darauf, dass die polizeilichen und nachrichtendienstlichen Angelegenheiten der L\u00e4nder nicht dem Bundestag, sondern &#8222;der parlamentarischen Kontrolle durch die jeweiligen Landtage unterliegen.&#8220; Au\u00dferdem seien Angaben zu &#8222;konkreten Inhalten&#8220; oder &#8222;relevanten Sachverhalten&#8220; &#8222;in dem f\u00fcr die \u00d6ffentlichkeit einsehbaren Teil (der) Antwort aus Geheimhaltungsgr\u00fcnden nicht m\u00f6glich&#8220;. Die entsprechenden Passagen werden als &#8222;Verschlusssache \u2013 Nur f\u00fcr den Dienstgebrauch&#8220; eingestuft und sind nur in der Geheimschutzstelle des Bundestags f\u00fcr die Abgeordneten einsehbar<a title=\"\" href=\"https:\/\/www.cilip.de\/2013\/03\/05\/kontrollprobleme-neuen-ausmasses-polizeilicher-staatsschutz-als-geheimpolizei\/#_ftn27\" name=\"_ftnref27\">[27]<\/a> \u2013 mithin der \u00f6ffentlichen Diskussion entzogen.<\/p>\n<p>Dies gilt auch f\u00fcr die Antworten zum Umfang des im GAR eingesetzten Personals oder generell des BfV. Genauere Angaben zu den Beratungen im GAR w\u00fcrden das &#8222;sch\u00fctzenswerte Interesse der Bundesrepublik Deutschland an einer wirksamen Bek\u00e4mpfung der PMK-rechts bzw. des Rechtsextremismus\/Rechtsterrorismus und damit das Staatswohl erheblich beeintr\u00e4chtigen.&#8220;<a title=\"\" href=\"https:\/\/www.cilip.de\/2013\/03\/05\/kontrollprobleme-neuen-ausmasses-polizeilicher-staatsschutz-als-geheimpolizei\/#_ftn28\" name=\"_ftnref28\">[28]<\/a> So ist der Staat gleich doppelt in Gefahr: durch die rechten Verfassungsfeinde und durch die, die den staatlichen &#8222;Verfassungsschutz&#8220; demokratischen Standards unterwerfen wollen.<\/p>\n<h4>Demokratisch = kontrollierbar<\/h4>\n<p>Die Kontrolle des polizeilichen Staatsschutzes ist kaum leichter zu bewerkstelligen als die des &#8222;Verfassungsschutzes&#8220;. Seine rechtliche Regulierung ist mit weiten Maschen gestrickt. Er verf\u00fcgt \u00fcber ein breites nachrichtendienstliches Instrumentarium, hat Zust\u00e4ndigkeiten im Vorfeld der &#8222;vorbeugenden Bek\u00e4mpfung&#8220; und seine Kontrolle wird durch den Verweis auf die Geheimhaltungsbed\u00fcrftigkeit verunm\u00f6glicht. Die politische Polizei ist deshalb keine demokratische Alternative zum nachrichtendienstlichen Staatsschutz. Die Abschaffung der Geheimdienste zu fordern, muss deshalb mit der Forderung einher gehen, die Polizei demokratisch zu reformieren: Instrumente und Befugnisse klar und bestimmt zu benennen, &#8222;Vorfeldarbeit&#8220; zu untersagen, Transparenz, \u00d6ffentlichkeit und Verantwortlichkeit herzustellen. Dies gilt f\u00fcr den polizeilichen Staatsschutz wie f\u00fcr die Polizei insgesamt.<\/p>\n<h6><a title=\"\" href=\"https:\/\/www.cilip.de\/2013\/03\/05\/kontrollprobleme-neuen-ausmasses-polizeilicher-staatsschutz-als-geheimpolizei\/#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> Leggewie, C; Meier, H.: Nach dem Verfassungsschutz, Berlin 2012<br \/>\n<a title=\"\" href=\"https:\/\/www.cilip.de\/2013\/03\/05\/kontrollprobleme-neuen-ausmasses-polizeilicher-staatsschutz-als-geheimpolizei\/#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> s. z.B. Graf, A.: Die politische Polizei und die Verfolgung des deutschen Anarchismus (1898-1914), in: Florath, B.; Mitter, A.; Wolle, St. (Hg.): Die Ohnmacht der Allm\u00e4chtigen, Berlin 1992, S. 36-45 (40ff.)<br \/>\n<a title=\"\" href=\"https:\/\/www.cilip.de\/2013\/03\/05\/kontrollprobleme-neuen-ausmasses-polizeilicher-staatsschutz-als-geheimpolizei\/#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> Bundeskriminalamt: Polizeiliche Kriminalstatistik 2011, Wiesbaden 2012, S. 8<br \/>\n<a title=\"\" href=\"https:\/\/www.cilip.de\/2013\/03\/05\/kontrollprobleme-neuen-ausmasses-polizeilicher-staatsschutz-als-geheimpolizei\/#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> s. Werkentin, F.: \u201aStaatsschutz\u2018 statistisch gesehen, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 42 (2\/92), S. 47-51<br \/>\n<a title=\"\" href=\"https:\/\/www.cilip.de\/2013\/03\/05\/kontrollprobleme-neuen-ausmasses-polizeilicher-staatsschutz-als-geheimpolizei\/#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> www.bka.de\/nn_226832\/DE\/ThemenABisZ\/HaeufigGestellteFragenFAQ\/Terrorismus Extremismus\/terrorismusExtremismusFrage03.html<br \/>\n<a title=\"\" href=\"https:\/\/www.cilip.de\/2013\/03\/05\/kontrollprobleme-neuen-ausmasses-polizeilicher-staatsschutz-als-geheimpolizei\/#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a> Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz: Verfassungsschutzbericht 2011, Berlin 2012, S. 35<br \/>\n<a title=\"\" href=\"https:\/\/www.cilip.de\/2013\/03\/05\/kontrollprobleme-neuen-ausmasses-polizeilicher-staatsschutz-als-geheimpolizei\/#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a> Innenministerium Nordrhein-Westfalen: Aufgabenbeschreibung f\u00fcr die Organisationseinheiten des Polizeilichen Staatsschutzes bei den zu Kriminalhauptstellen bestimmten Kreispolizeibeh\u00f6rden, Runderlass v. 3.5.2004, in: http:\/\/recht.nrw.de\/lmi\/owa\/br_bes_text?anw_nr=1&amp;gld_nr=2&amp;ugl_nr=2056&amp;bes_id=3265&amp;val=3265&amp;ver=7&amp;sg=0&amp;aufgehoben=N&amp;menu=1<br \/>\n<a title=\"\" href=\"https:\/\/www.cilip.de\/2013\/03\/05\/kontrollprobleme-neuen-ausmasses-polizeilicher-staatsschutz-als-geheimpolizei\/#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a> Polizeipr\u00e4sidium Bielefeld: Jahresbilanz 2011 Politisch motivierte Kriminalit\u00e4t, Bielefeld 2012, S. 11, s. www.polizei.nrw.de\/media\/Dokumente\/Behoerden\/Bielefeld\/Jahresbilanz_2011_Staatsschutz.pdf<br \/>\n<a title=\"\" href=\"https:\/\/www.cilip.de\/2013\/03\/05\/kontrollprobleme-neuen-ausmasses-polizeilicher-staatsschutz-als-geheimpolizei\/#_ftnref9\" name=\"_ftn9\">[9]<\/a> ebd., S. 27<br \/>\n<a title=\"\" href=\"https:\/\/www.cilip.de\/2013\/03\/05\/kontrollprobleme-neuen-ausmasses-polizeilicher-staatsschutz-als-geheimpolizei\/#_ftnref10\" name=\"_ftn10\">[10]<\/a> ebd. S. 32<br \/>\n<a title=\"\" href=\"https:\/\/www.cilip.de\/2013\/03\/05\/kontrollprobleme-neuen-ausmasses-polizeilicher-staatsschutz-als-geheimpolizei\/#_ftnref11\" name=\"_ftn11\">[11]<\/a> s. Staechelin, G.: 100a StPO als Seismograph der j\u00fcngeren Strafrechts- und Strafverfahrensrechtsgeschichte, in: Kritische Justiz 1995, H. 4, S. 466-477<br \/>\n<a title=\"\" href=\"https:\/\/www.cilip.de\/2013\/03\/05\/kontrollprobleme-neuen-ausmasses-polizeilicher-staatsschutz-als-geheimpolizei\/#_ftnref12\" name=\"_ftn12\">[12]<\/a> Gemeinsame Richtlinien der Justizminister\/-senatoren und der Innenminister\/-senatoren des Bundes und der L\u00e4nder \u00fcber die Inanspruchnahme von Informanten sowie<br \/>\n\u00fcber den Einsatz von Vertrauenspersonen (V-Personen) und Verdeckten Ermittlern im Rahmen der Strafverfolgung, Anlagen zu den Richtlinien f\u00fcr das Strafverfahren und das Bu\u00dfgeldverfahren (RiStBV), http:\/\/home.arcor.de\/bastian-voelker\/RiStBV.pdf<br \/>\n<a title=\"\" href=\"https:\/\/www.cilip.de\/2013\/03\/05\/kontrollprobleme-neuen-ausmasses-polizeilicher-staatsschutz-als-geheimpolizei\/#_ftnref13\" name=\"_ftn13\">[13]<\/a> Rachor, F.: Das Polizeihandeln, in: Denninger, E.; Rachor, F. (Hg.): Handbuch des Polizeirechts, M\u00fcnchen 2012 (5. Aufl.), S. 295-601 (370)<br \/>\n<a title=\"\" href=\"https:\/\/www.cilip.de\/2013\/03\/05\/kontrollprobleme-neuen-ausmasses-polizeilicher-staatsschutz-als-geheimpolizei\/#_ftnref14\" name=\"_ftn14\">[14]<\/a> s. die Statistiken des Bundesamtes f\u00fcr Justiz: http:\/\/www.bundesjustizamt.de\/DE\/Themen\/Buergerdienste\/Justizstatistik\/<br \/>\nTelekommunikation\/Telekommunikationsueberwachung.html; Prozentangaben eigene Berechnung aufgrund dieser Zahlen<br \/>\n<a title=\"\" href=\"https:\/\/www.cilip.de\/2013\/03\/05\/kontrollprobleme-neuen-ausmasses-polizeilicher-staatsschutz-als-geheimpolizei\/#_ftnref15\" name=\"_ftn15\">[15]<\/a> BT-Drs. 17\/10601 v. 05.09.2012<br \/>\n<a title=\"\" href=\"https:\/\/www.cilip.de\/2013\/03\/05\/kontrollprobleme-neuen-ausmasses-polizeilicher-staatsschutz-als-geheimpolizei\/#_ftnref16\" name=\"_ftn16\">[16]<\/a> Bundesverfassungsgericht: Urteil v. 12.4.2005, Rdnr. 51, www.bverfg.de\/entschei<br \/>\ndungen\/rs20050412_2bvr058101.html<br \/>\n<a title=\"\" href=\"https:\/\/www.cilip.de\/2013\/03\/05\/kontrollprobleme-neuen-ausmasses-polizeilicher-staatsschutz-als-geheimpolizei\/#_ftnref17\" name=\"_ftn17\">[17]<\/a> s. Der Fall &#8222;Simon Brenner&#8220;, in: http:\/\/linksunten.indymedia.org\/de\/node\/30769; Landtag Baden-W\u00fcrttemberg Drs. 14\/7375 v. 17.12.2010, 14\/7510 v. 24.01.2011, 15\/600 v. 27.9.2011<br \/>\n<a title=\"\" href=\"https:\/\/www.cilip.de\/2013\/03\/05\/kontrollprobleme-neuen-ausmasses-polizeilicher-staatsschutz-als-geheimpolizei\/#_ftnref18\" name=\"_ftn18\">[18]<\/a> Landtag Baden-W\u00fcrttemberg Drs. 15\/600 v. 27.09.2011, S. 2<br \/>\n<a title=\"\" href=\"https:\/\/www.cilip.de\/2013\/03\/05\/kontrollprobleme-neuen-ausmasses-polizeilicher-staatsschutz-als-geheimpolizei\/#_ftnref19\" name=\"_ftn19\">[19]<\/a> s. www.bka.de\/DE\/DasBKA\/Organisation\/ST\/organisationST__node.html<br \/>\n<a title=\"\" href=\"https:\/\/www.cilip.de\/2013\/03\/05\/kontrollprobleme-neuen-ausmasses-polizeilicher-staatsschutz-als-geheimpolizei\/#_ftnref20\" name=\"_ftn20\">[20]<\/a> http:\/\/www.bmi.bund.de\/SharedDocs\/Downloads\/DE\/Themen\/Sicherheit\/Extremismus\/getz.pdf<br \/>\n<a title=\"\" href=\"https:\/\/www.cilip.de\/2013\/03\/05\/kontrollprobleme-neuen-ausmasses-polizeilicher-staatsschutz-als-geheimpolizei\/#_ftnref21\" name=\"_ftn21\">[21]<\/a> Bundesbeauftragter f\u00fcr den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI): 23. T\u00e4tigkeitsbericht 2009-2010, Bonn 2011, S. 85; s.a. S\u00f6llner, S.: Gemeinsame Zentren gegen Extremisten, in: Die Polizei 2012, H. 6, S. 156-158 (158)<br \/>\n<a title=\"\" href=\"https:\/\/www.cilip.de\/2013\/03\/05\/kontrollprobleme-neuen-ausmasses-polizeilicher-staatsschutz-als-geheimpolizei\/#_ftnref22\" name=\"_ftn22\">[22]<\/a> BfDI: 21. T\u00e4tigkeitsbericht 2005-2006, Bonn 2007, S. 65<br \/>\n<a title=\"\" href=\"https:\/\/www.cilip.de\/2013\/03\/05\/kontrollprobleme-neuen-ausmasses-polizeilicher-staatsschutz-als-geheimpolizei\/#_ftnref23\" name=\"_ftn23\">[23]<\/a> BfDI a.a.O. (Fn. 21), S. 53<br \/>\n<a title=\"\" href=\"https:\/\/www.cilip.de\/2013\/03\/05\/kontrollprobleme-neuen-ausmasses-polizeilicher-staatsschutz-als-geheimpolizei\/#_ftnref24\" name=\"_ftn24\">[24]<\/a> s. S\u00f6llner, S.: Die Verpolizeilichung. Grenzen, Chancen und Risiken einer neuen Sicherheitsarchitektur, K\u00f6ln 2011, S. 162<br \/>\n<a title=\"\" href=\"https:\/\/www.cilip.de\/2013\/03\/05\/kontrollprobleme-neuen-ausmasses-polizeilicher-staatsschutz-als-geheimpolizei\/#_ftnref25\" name=\"_ftn25\">[25]<\/a> Leggewie, C; Meier, H., a.a.O (Fn. 1), S. 173<br \/>\n<a title=\"\" href=\"https:\/\/www.cilip.de\/2013\/03\/05\/kontrollprobleme-neuen-ausmasses-polizeilicher-staatsschutz-als-geheimpolizei\/#_ftnref26\" name=\"_ftn26\">[26]<\/a> Strei\u00df, Ch.: Das Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten, Frankfurt\/M. 2011, S. 226<br \/>\n<a title=\"\" href=\"https:\/\/www.cilip.de\/2013\/03\/05\/kontrollprobleme-neuen-ausmasses-polizeilicher-staatsschutz-als-geheimpolizei\/#_ftnref27\" name=\"_ftn27\">[27]<\/a> BT-Drs. 17\/10585 v. 31.08.2012, S. 3<br \/>\n<a title=\"\" href=\"https:\/\/www.cilip.de\/2013\/03\/05\/kontrollprobleme-neuen-ausmasses-polizeilicher-staatsschutz-als-geheimpolizei\/#_ftnref28\" name=\"_ftn28\">[28]<\/a> ebd., S. 4<\/h6>\n<p>Bibliographische Angaben: P\u00fctter, Norbert: Kontrollprobleme neuen Ausma\u00dfes. Polizeilicher Staatsschutz als Geheimpolizei, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 103 (3\/2012), S. 11-22<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Norbert P\u00fctter Geheimdienste, so lehrt die Erfahrung, sind nicht nur ineffektiv, sondern auch unkontrollierbar<\/p>\n","protected":false},"author":10,"featured_media":11510,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,108],"tags":[309,667,1094,1360,1435],"class_list":["post-663","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-artikel","category-cilip-103","tag-bundeskriminalamt","tag-geheimdienste","tag-polizei","tag-staatsschutz","tag-tkue"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/663","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/10"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=663"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/663\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/11510"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=663"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=663"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=663"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}