{"id":6809,"date":"2007-02-06T23:02:00","date_gmt":"2007-02-06T23:02:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cilip.de\/?p=6809"},"modified":"2007-02-06T23:02:00","modified_gmt":"2007-02-06T23:02:00","slug":"verdeckte-ermittlungen-ohne-grenzen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=6809","title":{"rendered":"Verdeckte Ermittlungen ohne Grenzen"},"content":{"rendered":"<p>Ende Dezember 2006 legte die deutsche Delegation in der \u201eMultidisziplin\u00e4ren Gruppe Organisierte Kriminalit\u00e4t\u201c (MDG) einen Entwurf f\u00fcr eine \u201eIntensivierung der Zusammenarbeit bei der Bek\u00e4mpfung der grenz\u00fcberschreitenden Schwerkriminalit\u00e4t durch den vereinfachten grenz\u00fcberschreitenden Einsatz von Verdeckten Ermittlern\u201c (VE) vor. Zweck der \u00dcbung: Der Rat solle mit einer Entschlie\u00dfung \u201edie politische Entscheidung herbeif\u00fchren\u201c, dass es f\u00fcr den VE-Einsatz au\u00dferhalb des eigenen Territoriums einer genaueren EU-weiten rechtlichen Regelung bed\u00fcrfe. <!--more-->Auf dieser Grundlage, so hei\u00dft es in einem Papier, mit dem die deutsche Delegation das Vorhaben n\u00e4her erl\u00e4utert, k\u00f6nne man daran gehen, einen verbindlichen Rechtsrahmen, etwa in Form eines zu ratifizierenden Vertrages, auszuarbeiten.<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a><\/p>\n<p>Rechtliche Regelungen \u00fcber den grenz\u00fcberschreitenden VE-Einsatz gibt es in der EU bisher nur im Neapel II-Abkommen \u00fcber die Zollamtshilfe und im Rechtshilfe\u00fcbereinkommen. Dessen Art. 14 besagt aber nur, dass dieser Einsatz grunds\u00e4tzlich auf ein Ersuchen hin m\u00f6glich ist. Erheblich genauer und umfangreicher sind die Bestimmungen bilateraler Abkommen, wie sie Deutschland z.B. mit den Niederlanden, \u00d6sterreich und zuvor mit dem Nicht-EU-Staat Schweiz geschlossen hat.<\/p>\n<p>Eine \u00e4hnliche Regelung stellt sich die deutsche Ratspr\u00e4sidentschaft wohl auch in einem k\u00fcnftigen EU-Abkommen vor. Der Vertrag solle nicht nur f\u00fcr den Einsatz eines eigenen VE im Ausland gelten, sondern auch f\u00fcr die Ausleihe eines ausl\u00e4ndischen Agenten mit passender Legende f\u00fcr eine Verwendung im Inland des ersuchenden Staates. Neben den Voraussetzungen des Einsatzes (Deliktkatalog oder gegenseitige Strafbarkeit, Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit etc.) sollen insbesondere das Verfahren und die Rechtsstellung des VE festgelegt werden. Hinsichtlich des ersten Punktes ist den deutschen Vertretern in der MDG klar, dass ein VE-Einsatz grunds\u00e4tzlich der vorherigen Bewilligung bedarf. Allerdings will man auch eine Bestimmung \u201e\u00fcber die Behandlung von Eilf\u00e4llen, in denen eine vorherige Bewilligung nicht eingeholt werden kann.\u201c F\u00fcr die Durchf\u00fchrung des Einsatzes k\u00f6nne das Recht des ersuchten Staates gelten. Dieser solle auch die jederzeite M\u00f6glichkeit habe, den Abbruch des Einsatzes anzuordnen. Der ausl\u00e4ndische VE solle einem inl\u00e4ndischen gleichgestellt sein.<\/p>\n<p>\u201eBewilligt der Mitgliedstaat, in dem der VE eingesetzt werden soll, den Einsatz, so sch\u00fctzt er die Identit\u00e4t des VE nach noch zu vereinbarenden Mindeststandards\u201c, hei\u00dft es in dem Papier. Wie weit dieser Quellenschutz gehen soll, ist daraus aber nicht zu entnehmen. Hinsichtlich der Aussagepflicht des VE und der \u201eVerwertbarkeit der Erkenntnisse im anschlie\u00dfenden Strafverfahren als Beweismittel\u201c gibt es keine weiteren Erl\u00e4uterungen.<\/p>\n<p>Bereits jetzt steht fest, dass dieser Vertrag \u2013 so er denn zustande kommt \u2013 die Neigung zu verdeckten Ermittlungen nicht begrenzt, sondern im Gegenteil solche Eins\u00e4tze eher bef\u00f6rdert.<\/p>\n<p>(Heiner Busch)<\/p>\n<h5><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Ratsdok. 16936\/1\/06 v. 21.12.2006 (nicht zug\u00e4nglich) und 5607\/07 v. 25.1.2007 (liegt der Redaktion vor)<\/h5>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ende Dezember 2006 legte die deutsche Delegation in der \u201eMultidisziplin\u00e4ren Gruppe Organisierte Kriminalit\u00e4t\u201c (MDG) einen<\/p>\n","protected":false},"author":9,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[92,145],"tags":[],"class_list":["post-6809","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-cilip-086","category-meldungen-europa"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/6809","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/9"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=6809"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/6809\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=6809"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=6809"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=6809"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}