{"id":6862,"date":"2006-02-06T23:50:38","date_gmt":"2006-02-06T23:50:38","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cilip.de\/?p=6862"},"modified":"2006-02-06T23:50:38","modified_gmt":"2006-02-06T23:50:38","slug":"verfassungsschutz-und-berufsverbot","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=6862","title":{"rendered":"Verfassungsschutz und Berufsverbot"},"content":{"rendered":"<p>Am 13. M\u00e4rz 2006 wies die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe die Klage des mit hervorragenden Zeugnissen in Theorie und Praxis ausgestatteten Lehrers Michael Csaszk\u00f3czy ab. Geklagt hatte Csaszk\u00f3czy gegen das Land Baden-W\u00fcrttemberg, vertreten durch das Regierungspr\u00e4sidium Karlsruhe \u2013 Schule und Bildung. Letzteres hatte ihm die Einstellung in den Schuldienst verweigert. Grund: Zweifel an seiner \u201eVerfassungstreue\u201c.<!--more--><\/p>\n<p>Kramt man etwas im Ged\u00e4chtnis, lesen sich die Tatbestandsschilderung und die \u201eEntscheidungsgr\u00fcnde\u201c des Gerichts wie ein einziger Katalog von gestanzten Formeln, die in den 70er Jahren in den Gebetsm\u00fchlen der Verfassungsschutz\u00e4mter und der Beh\u00f6rden, die \u00fcber BewerberInnen zum \u00f6ffentlichen Dienst entschieden, einschl\u00e4fernd gedreht und, abgestanden, erneut gedreht wurden. Im Januar 1972 hatten der auf \u201emehr Demokratie zu wagen\u201c erpichte Kanzler Willy Brandt und die Ministerpr\u00e4sidenten der L\u00e4nder den nachmalig ber\u00fchmten Hamburger Erlass beschlossen. Zum \u00f6ffentlichen Dienst sollte nur zugelassen werden \u2013 so hie\u00df es zun\u00e4chst \u2013, im \u00f6ffentlichen Dienst sollte nur belassen bleiben \u2013 so die bald schon expandierte Version \u2013, wer die \u201eGew\u00e4hr\u201c bot, dem STAAT und seiner aktuellen Regierung jederzeit kadavergehorsam zu dienen. Dieses Erfordernis wurde durch ein Verfassungsgerichtsurteil von 1975 unterstrichen, das dem Verfassungsgericht selbst die ureigene Basis der Grundrechte entzog und stattdessen einen vorgrundgesetzlichen STAATSboden als Bezugsbasis einzog. Die darauf so genannte Berufsverbotspraxis wurde in der Folge verbreiteten Widerstands aus der kritischen Bev\u00f6lkerung und wegen ihrer ersichtlichen Unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit nach ca. 10 Jahren aufgegeben. Die \u201eRegelanfrage\u201c der Einstellungsbeh\u00f6rden bei den zust\u00e4ndigen \u00c4mtern f\u00fcr Verfassungsschutz unterblieb. Von weit \u00fcber eine Million verfassungssch\u00fctzerisch durchsiebter BewerberInnen war nicht einmal ein halbes Hundert als potentiell verfassungsfeindlich und abzulehnen h\u00e4ngen geblieben.<\/p>\n<p>Der aktuelle Vorgang in Baden-W\u00fcrttemberg, unterstrichen von einer analogen Reaktion des Landes Hessen, belegt indes, dass die weit verbreitete Annahme, verfassungssch\u00fctzerische Schn\u00fcffeleien im Verhalten der eigenen, meist jungen B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger gesch\u00e4hen nur ausnahmsweise und allenfalls in vorweg als \u201esicherheitsempfindlich\u201c bestimmten Bereichen eine fahrl\u00e4ssige (Selbst-)T\u00e4uschung darstellt. Die verfassungssch\u00fctzerisch wiederholten Leerformelgr\u00fcnde des Verwaltungsgerichtsurteils im Falle Csaszk\u00f3czy sind kaum von Interesse. Dem Lehrer werden nur regierungsamtlich und in der nach\u00e4ffenden Eselei des Verwaltungsgerichts nicht geliebte Gesinnungen und Meinungen nachgesagt. Kein einziger Aspekt eigenen Tuns wird negativ angef\u00fchrt. Nicht von Interesse ist auch, wenngleich noch skandal\u00f6ser, dass das Beamtenrecht vor den Grundrechten eines B\u00fcrgers rangiert. Und das just bei der Auswahl von Berufsanf\u00e4ngern, die Jugendliche f\u00fcr Grundrechte begeistern sollen.<\/p>\n<p>Von Interesse in Zusammenhang von B\u00fcrgerrechten und missratenem Verfassungsschutz ist folgende Tatbestandsfeststellung des gerichteten Gerichts: \u201eBereits im Sommer 2003 war dem f\u00fcr die Einstellung zust\u00e4ndigen Oberschulamt Karlsruhe vom Innenministerium (also vom Verfassungsschutz, WDN) \u00fcber das Kultusministerium &#8230; mitgeteilt worden, nach vorliegenden Erkenntnissen bewege sich der Kl\u00e4ger seit den 90er Jahren im linksextremen Spektrum &#8230;\u201c Sprich: Entweder ist der Verfassungsschutz von sich aus aktiv geworden oder er ist \u2013 ohne faktische Anhaltspunkte \u2013 vom Kultusministerium gefragt worden. Er hat seine \u201eErkenntnisse\u201c weitergegeben. Der Doppelskandal des Verfassungsschutzes, grundrechtlich ahnungslos wie er ist, feiert also fr\u00f6hliche Urst\u00e4nd. Der Verfassungsschutz war und ist all die Jahre pr\u00e4sent. Der Skandal ist doppelt. Zum einen, weil dieser institutionalisierte Mehltau der Verfassung die b\u00fcrgerliche \u00d6ffentlichkeit ausspioniert und die Meinungsfreiheit untergr\u00e4bt. Zum anderen aber tut dieses Dunkelmann- (und zuweilen Dunkelfrau-)Organ so, als handele es mit wahrheitsf\u00e4higen \u201eErkenntnissen\u201c. An diesem M\u00fcll k\u00f6nnen aber nur etatistische W\u00fchlm\u00e4use gegen die Verfassung fra\u00dfinteressiert sein.<\/p>\n<p>(Wolf-Dieter Narr)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am 13. M\u00e4rz 2006 wies die 1. 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