{"id":6924,"date":"2002-08-07T10:18:05","date_gmt":"2002-08-07T10:18:05","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cilip.de\/?p=6924"},"modified":"2002-08-07T10:18:05","modified_gmt":"2002-08-07T10:18:05","slug":"kostenrisiko-demonstration-die-drohung-mit-dem-finanziellen-polizeiknueppel","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=6924","title":{"rendered":"Kostenrisiko Demonstration &#8211; Die Drohung mit dem finanziellen Polizeikn\u00fcppel"},"content":{"rendered":"<h3>von Olaf Griebenow<\/h3>\n<p><strong><br \/>\nSeit den 70er Jahren gab es Versuche, gewaltlosen Protest zu einem unkalkulierbaren finanziellen Risiko zu machen. Dabei lassen sich drei verschiedene Vorgehensweisen unterscheiden: erstens der Versuch, die gesamten Kosten eines Polizeieinsatzes \u00fcber Schadensersatzforderungen einzelnen TeilnehmerInnen aufzub\u00fcrden, zweitens Kostenbescheide f\u00fcr die Anwendung unmittelbaren Zwangs sowie drittens das Geltendmachen von Schadensersatzanspr\u00fcchen Dritter.<br \/>\n<\/strong><\/p>\n<p>Im M\u00e4rz 1977 r\u00e4umte die Polizei den besetzten Bauplatz f\u00fcr das AKW Grohnde. Tausende hatten hier demonstriert. Achtzehn identifizierten AKW-GegnerInnen pr\u00e4sentierte der nieders\u00e4chsische Innenminister eine Rechnung \u00fcber 234.000 DM Schadensersatz. Die Forderung setzte sich zusammen aus den Stundens\u00e4tzen f\u00fcr die eingesetzten Beamten sowie den Kosten f\u00fcr 167 Schlagst\u00f6cke (verloren oder kaputtgehauen), 387 Gasmaskenfilter, 135 Nachf\u00fcllpatronen f\u00fcr die Chemische Keule, 733 Tr\u00e4nengasgranaten, 13 Einsatzanz\u00fcge und eine Unterhose (!).<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a>1981 folgte das Oberverwaltungsgericht Celle der Argumentation des Ministeriums und sah kein Problem darin, einzelnen TeilnehmerInnen die Summe aller Kosten zuzurechnen, die an verschiedenen Orten und zu verschiedenen Zeiten durch unterschiedliche Aktivit\u00e4ten unterschiedlicher Personen entstanden waren. Erst der Bundesgerichtshof (BGH) hob diese Entscheidung auf und wies auf die Selbstverst\u00e4ndlichkeit hin, dass die Haftung den Nachweis eines konkreten Tatbeitrags voraussetzt, der \u00fcber die blo\u00dfe Beteiligung an einer Demonstration hinausgeht.<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a> Weil das Land Niedersachsen zu einer Zuweisung einzelner Sch\u00e4den nicht in der Lage war, verzichtete es schlie\u00dflich auf die Durchsetzung der Forderung. \u00c4hnliche Versuche, die gesamten Sch\u00e4den, die im Zusammenhang einer Demonstration entstanden waren, auf einzelne TeilnehmerInnen oder auf die AnmelderInnen abzuw\u00e4lzen, gab es Ende der 70er und Anfang der 80er Jahre auch in anderen Bundesl\u00e4ndern.<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a><!--more--><\/p>\n<p>Anfang der 80er Jahre diskutierte die Innenministerkonferenz, wie das Polizeikostenrecht gegen Blockaden der Friedensbewegung oder gegen Hausbesetzungen in Anschlag gebracht werden k\u00f6nnte. Umgesetzt wurden diese \u00dcberlegungen u.a. in Baden-W\u00fcrttemberg, wo die Polizei aufgrund einer Polizeikostenverordnung von 1982 in die Lage versetzt wurde, f\u00fcr die Anwendung unmittelbaren Zwanges zur Gefahrenabwehr von den jeweils Betroffenen die Kosten einzutreiben. So mussten die TeilnehmerInnen einer Blockade der Mutlangen-Kaserne (14.12.1983) die Kosten f\u00fcr das Wegtragen durch zehn Polizeibeamte mit einem Stundensatz von 35 DM bezahlen. Der Verwaltungsgerichtshof des Landes best\u00e4tigte die Kostenbescheide, die Praxis fand entsprechende Nachahmung. Bereits in den ersten zehn Jahren der Regelung wurden 6.000 derartige Kostenrechnungen ausgestellt. In ann\u00e4hernd tausend F\u00e4llen soll Erzwingungshaft gegen Zahlungsunwillige verh\u00e4ngt worden sein.<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a> \u00c4hnliche Regelungen gibt es in Bayern, Th\u00fcringen und seit einem Jahr auch in Rheinland-Pfalz.<\/p>\n<p>Schadensersatzanspr\u00fcche, die sich aus der Blockade eines Kraftwerks oder eines Bauplatzes ergeben, k\u00f6nnen von deren (privaten oder staatlichen) Betreibern oder Inhabern erst dann bei den DemonstrantInnen geltend gemacht werden, wenn die Blockade nicht von der Versammlungsfreiheit gesch\u00fctzt ist. Eine l\u00e4nger andauernde Blockade einer Baustelle \u2013 so entschied der BGH im November 1997 \u2013 genie\u00dfe diesen Schutz nicht. Sie diene nicht dem Meinungskampf.<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a> Angesichts dessen, dass erst die Dauer einer solchen Sitzdemonstration eine entsprechende Medienresonanz hervorruft, wird mit diesem Urteil willk\u00fcrlich die Versammlungsfreiheit begrenzt. Woraus der BGH die Idee einer zeitlichen Begrenzung der Versammlungsfreiheit entnimmt, bleibt wohl sein Geheimnis. In dem zu entscheidenden Fall sollten vier Teilnehmer f\u00fcr einen Schaden von 62.000 DM einstehen. In einem anderem Fall mussten 14 AKW-GegnerInnen f\u00fcr die Besetzung der Gorlebener Endlagerstelle 150.000 DM bezahlen. Greenpeace wurde f\u00fcr die Blockade des AKW W\u00fcrgassen zur Zahlung von 33.000 DM verurteilt.<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a><\/p>\n<h4>Der Castortransport im Fr\u00fchjahr 2001<\/h4>\n<p>Dass die Abw\u00e4lzung von Kosten ausschlie\u00dflich der Abschreckung dient, zeigte sich deutlich im Zusammenhang mit den Protesten gegen den Castortransport im Fr\u00fchjahr 2001. Mehr noch als in den Jahren zuvor, hatten Politik und Polizei nach dem sogenannten Atomkonsens versucht, den Demonstrationswillen der AKW-GegnerInnen zu diskreditieren \u2013 umsonst. Die zum Teil erheblichen Kosten, die nunmehr den Demonstrierenden aufgeb\u00fcrdet werden, sind nichts anderes als die Drohung, dass Proteste sie im Wortsinne teuer zu stehen kommen.<\/p>\n<p>Als erstes stellte die L\u00fcneburger Bezirksregierung die Ingewahrsamnahme den jeweiligen DemonstrantInnen in Rechnung. So kostete eine Nacht im Polizeigewahrsam inklusive einer Fahrt im Polizeiauto 108 DM. 300 Betroffene klagen dagegen beim zust\u00e4ndigen Amtsgericht.<\/p>\n<p>Mit diversen finanziellen Repressalien sehen sich auch die f\u00fcnf Robin-Wood-AktivistInnen konfrontiert, die sich im Gleisbett einbetoniert und daf\u00fcr gesorgt hatten, dass der Zug mit den Brennelementen wieder ein St\u00fcck zur\u00fcckfahren musste. Sie erhielten Kostenbescheide des Technischen Hilfswerks (THW) und des Bundesgrenzschutzes (BGS), sie sind einer Schadensersatzklage der Bundesbahn ausgesetzt und wurden wegen N\u00f6tigung und St\u00f6rung eines \u00f6ffentlichen Betriebes angezeigt. Auf welche Grundlage das THW seine Kostenforderung st\u00fctzt, ist unklar. Vergleichbar einem Abschleppunternehmen, das ein falsch geparktes Fahrzeug wegbringt, k\u00f6nnte das THW, soweit es polizeiliche Ma\u00dfnahmen umgesetzt hat, nicht unmittelbar, sondern allenfalls \u00fcber die Polizei irgendwelche Kosten einfordern. Dass es hier um Abschreckung geht, zeigt sich auch daran, dass offensichtlich nicht alle Beteiligten von sich aus Rechnungen stellten, sondern eigens dazu aufgefordert wurden. So hat Bundesinnenminister Otto Schily etwa den BGS in einem Erlass angewiesen, Kostenersatz f\u00fcr das Herausl\u00f6sen aus dem Beton bzw. aus dem Gleisbett von den Robin-Wood-Aktivisten zu verlangen. Die Kostenersatzregelung in \u00a7 19 Abs. 2 Bundesgrenzschutzgesetz fand bisher keine Anwendung, da man allgemein der Ansicht war, dass auf dieser Grundlage lediglich Mehrkosten eingefordert werden k\u00f6nnen. Im vorliegenden Fall w\u00e4re es etwa um den Verbrauch von Trennscheiben und Bohrern sowie allenfalls um \u00dcberstundenzulagen gegangen. Dies ergibt nur einen geringen Betrag, so dass sich der Verwaltungsaufwand nicht lohnen w\u00fcrde. Nun aber versucht der BGS alle Einsatzkosten geltend zu machen und fordert 14.000 DM (7.200 EUR). Hier\u00fcber werden die Gerichte zu entscheiden haben.<\/p>\n<p>Auch bei der Schadensersatzklage der Deutschen Bahn bleibt einiges im Unklaren. Die Einbetonierung war so vorgenommen worden, dass keine Sch\u00e4den an den Gleisen entstanden. Der Beton lie\u00df sich ohne R\u00fcckst\u00e4nde entfernen. Dennoch lie\u00df die Bahn drei Monate sp\u00e4ter Reparaturarbeiten im Wert von 10.000 EUR durchf\u00fchren, die zun\u00e4chst auch nicht f\u00fcr notwendig erachtet worden waren. M\u00f6glicherweise wurde hier k\u00fcnstlich eine Schadensposition geschaffen, um sie den f\u00fcnf Robin-Wood-AktivistInnen in Rechnung zu stellen.<\/p>\n<p>Neben Kostenbescheiden und Schadensersatzanspr\u00fcchen k\u00f6nnte auf die Robin-Wood-Mitglieder auch noch eine Geldstrafe zukommen. Zwar hat das Bundesverfassungsgericht 1995 die bis dahin g\u00e4ngige Rechtsprechung revidiert, nach der Blockaden als Gewalt eingestuft und als N\u00f6tigung strafrechtlich verfolgt wurden.<a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a> Im Hinblick auf die Castortransporte hat die Justiz nun den \u00a7 316 b Strafgesetzbuch \u2013 St\u00f6rung \u00f6ffentlicher Betriebe \u2013 als Ersatz gefunden. Gesch\u00fctzt werden soll hierdurch auch das Schienennetz der Bahn und der Eisenbahnverkehr. W\u00e4hrend niemand auf die Idee k\u00e4me, Demonstrationen in der Stadt als Eingriffe in den Stra\u00dfenverkehr anzuzeigen, soll die gleiche Handlung auf dem Schienennetz einen Straftatbestand erf\u00fcllen. Vom Vorwurf der N\u00f6tigung wurden die Robin-Wood-AktivistInnen in erster Instanz erwartungsgem\u00e4\u00df freigesprochen, f\u00fcr den Eingriff in den Schienenverkehr verurteilte sie das Gericht zu einer Geldstrafe von 525,\u2013 EUR.<\/p>\n<p>Dem Th\u00fcringer Landtag reichten die bisherigen M\u00f6glichkeiten der Kostenverlagerung nicht. Nach der am 27.6.2002 beschlossenen \u00c4nderung des Polizeiaufgabengesetzes<a href=\"#_ftn8\" name=\"_ftnref8\">[8]<\/a> ist es nun m\u00f6glich, alle Beteiligten einer verbotenen Versammlung f\u00fcr die anfallenden zus\u00e4tzlichen Polizeikosten wie Mehrarbeitsverg\u00fctung, Trennungsgeld etc. in Anspruch nehmen zu k\u00f6nnen. Die Haftung f\u00fcr die Kosten bedarf nicht des Nachweises einzelner Tatbeitr\u00e4ge, die blo\u00dfe Beteiligung soll gen\u00fcgen. Das widerspricht zwar dem Urteil, das der BGH 1984 in Sachen Grohnde f\u00e4llte. Aber im Hinblick auf unliebsamen Protest nehmen es die ParlamentarierInnen mit der Rechtsstaatlichkeit nicht allzu genau.<\/p>\n<h5>Olaf Griebenow ist Mitglied der Redaktion B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP und lebt in Mainz.<\/h5>\n<table width=\"100%\">\n<tbody>\n<tr>\n<td>\u201eDemokratie jetzt!\u201c<\/p>\n<p>Das fordern AtomkraftgegnerInnen im Vorfeld des n\u00e4chsten Castortransports, der Anfang November aus La Hague kommend Gorleben ansteuern soll. Diesmal sollen es 12 Beh\u00e4lter auf einen Schlag sein. Wohlweislich nach der Bundestagswahl kommt damit wieder eine gro\u00dfe Herausforderung auf die Menschen im Wendland und ihre Unterst\u00fctzerInnen zu: Deutlich zu machen, dass der \u201eAtomkonsens\u201c nur dem Titel nach etwas mit dem Atomausstieg zu tun hat. Und deutlich zu machen, dass der Widerstand allen Medienberichten zum Trotz nicht erlahmt. Das zu demonstrieren wird nicht einfach sein, denn der faktische Ausnahmezustand im Wendland w\u00e4hrend der \u201eAbwicklung\u201c der beiden Transporte im Jahr 2001, polizeiliche \u00dcbermacht, Einsch\u00fcchterung und Kriminalisierung sind feste Gr\u00f6\u00dfen f\u00fcr die M\u00e4chtigen geworden, um mit der Atomopposition fertig zu werden.<\/p>\n<p>Die BI Umweltschutz L\u00fcchow-Dannenberg l\u00e4dt deshalb f\u00fcr den 26. Ok\u00adtober dazu ein, auf einer Tagung die \u201eDemokratiefrage\u201c zu debattieren, um Kraft zu tanken f\u00fcr die absehbare Auseinandersetzung im November. \u201eDemokratie jetzt!\u201c lautet der Arbeitstitel. Bestandsaufnahme, Analyse und Zivil\u00adcourage sind gefragt. Das Programm: Der Nachmittag (14-18 Uhr) ist reserviert f\u00fcr Impulsreferate und Diskussionen zu den Themen Demonstrationsrecht und Versammlungsfreiheit, Verletzung von Menschenrechten und der informationellen Selbstbestimmung, zur Rolle der Presse und der unverantwortlichen Verantwortungslosigkeit der Politiker in diesem Konflikt. Um 20 Uhr soll mit den ReferentInnen in einer Podiumsdiskussion Bilanz gezogen werden. Am Sonntag, dem 27. Oktober, wird \u201eDemokratie jetzt\u201c mit einem Blockadetraining lebendig. Die Tagung wird in Platenlaase im \u201eCaf\u00e9 Grenzbereiche\u201c in der N\u00e4he von L\u00fcchow stattfinden.<\/p>\n<p>Anmeldung \u00fcber das BI-B\u00fcro unter (058419) 46 84 oder Fax 31 97. R\u00fcckfragen an Wolfgang Ehmke, Tel. (05863) 98 30 76<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> taz v. 12.12.1983 u. 28.6.1984<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> Entscheidung v. 24.1.1984, in: BGH in Zivilsachen, Bd. 89, S. 383 ff.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> Riehle, E.: Geb\u00fchrenrecht als polizeiliche Waffe, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 14 (1\/1983), S. 19-28 (20f.)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> Frankfurter Rundschau v. 19.11.1992<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> Entscheidung v. 4.11.1997, in: Neue Juristische Wochenschrift 1998, H. 3, S. 377 ff.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a> taz v. 24.12.1997; Frankfurter Rundschau v. 8.11.1997<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a> Bundesverfassungsgericht Entscheidungen, Bd. 73, S. 206 ff.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a> GVBl. Th\u00fcringen, Nr. 7 v. 27.6.02, S. 247 ff.; s. den Beitrag von M. Kutscha auf S. 62-71<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Olaf Griebenow Seit den 70er Jahren gab es Versuche, gewaltlosen Protest zu einem unkalkulierbaren<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,78],"tags":[368,429,774,1120,1242],"class_list":["post-6924","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-072","tag-castor-transport","tag-demonstrationen","tag-innenministerkonferenz","tag-polizeikostenverordnung","tag-schadensersatz"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/6924","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=6924"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/6924\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=6924"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=6924"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=6924"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}