{"id":7023,"date":"2002-12-07T19:02:33","date_gmt":"2002-12-07T19:02:33","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cilip.de\/?p=7023"},"modified":"2002-12-07T19:02:33","modified_gmt":"2002-12-07T19:02:33","slug":"aenderung-der-europol-konvention-noch-weniger-datenschutz-und-ohne-die-parlamente","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=7023","title":{"rendered":"\u00c4nderung der Europol-Konvention &#8211; Noch weniger Datenschutz und ohne die Parlamente"},"content":{"rendered":"<h3>von Ben Hayes<\/h3>\n<p><strong>Die Europol-Konvention wurde 1995 unterzeichnet und trat im Herbst 1999 in Kraft. Jetzt soll sie general\u00fcberholt werden. Was wird ge\u00e4ndert und vor allem wie?<\/strong><\/p>\n<p>Dass die Zust\u00e4ndigkeiten und Befugnisse von Europol \u00fcber den in der Konvention vorgezeichneten Rahmen hinaus ausgedehnt werden sollten, stand sp\u00e4testens seit dem EU-Gipfel von Tampere im Oktober 1999 fest. Die Frage war jedoch, wie diese Ver\u00e4nderungen, die dem Amt u.a. mehr Spielraum im \u201eoperativen\u201c Bereich geben sollten, zu bewerkstelligen seien. Zusatz- oder \u00c4nderungsprotokolle, die wie die Konvention selbst von s\u00e4mtlichen Mitgliedstaaten ratifiziert werden m\u00fcssen, wollte man vermeiden. Der Rat behalf sich deshalb zun\u00e4chst mit blo\u00dfen \u201eEmpfehlungen\u201c: Am 28. September 2000 forderte er die Mitgliedstaaten auf, \u201eetwaige Ersuchen seitens Europol um die Durchf\u00fchrung oder Koordinierung von Ermittlungen &#8230; unverz\u00fcglich\u201c zu bearbeiten. Auf demselben Schleichweg wurde am 30. November 2000 die Beteiligung Europols an \u201egemeinsamen Ermittlungsgruppen\u201c angegangen: Die Mitgliedstaaten sollten \u201ein vollem Umfang die M\u00f6glichkeiten zur Unterst\u00fctzung\u201c solcher Gruppen durch das Amt nutzen.<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\"><\/a><!--more--><\/p>\n<p>Zu beiden Bereichen haben nunmehr Belgien und Spanien Anfang dieses Jahres den gemeinsamen Vorschlag eines Protokolls pr\u00e4sentiert, \u00fcber den der Rat bereits im April eine politische Einigung erzielt hat.<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a> Die Mitgliedstaaten sind sich aber offenbar einig, dass die Konvention wenn schon, dann nicht nur an einzelnen Punkten ge\u00e4ndert werden soll. Ein Jahr nach der ersten \u201eshopping list\u201c liegt nun ein Vorschlag der d\u00e4nischen Pr\u00e4sidentschaft zur General\u00fcberholung der Konvention vor.<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a><\/p>\n<p>Einer der zentralen Punkte dabei ist die Ausweitung der Zust\u00e4ndigkeit Europols. Nach Art. 2 Abs. 2 der Konvention sollte sich das Amt zun\u00e4chst mit vier Kriminalit\u00e4tsbereichen befassen: mit dem illegalen Drogenhandel, dem Handel mit radioaktiven Substanzen, der \u201eSchleuserkriminalit\u00e4t\u201c sowie dem Menschenhandel, jeweils inklusive der \u201emit diesen Kriminalit\u00e4tsformen verbundenen Geldw\u00e4sche\u201c. Dies war bereits das Arbeitsgebiet der Europol-Vorl\u00e4ufer-Institution, der \u201eDrogeneinheit\u201c, vor 1999. Unmittelbar mit Inkrafttreten der Konvention und nicht wie vorgesehen \u201esp\u00e4testens zwei Jahre\u201c danach kam auf spanischen Druck die Terrorismusbek\u00e4mpfung hinzu. Der Anhang der Konvention enth\u00e4lt einen Katalog von weiteren 20 Straftaten, die der Rat per einstimmigem Beschluss in die Zust\u00e4ndigkeit Europols erheben kann. Dies hat er am 6. Dezember 2001 getan.<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a> Der Rahmen der Konvention war damit nur zwei Jahre nach ihrem Inkrafttreten ausgesch\u00f6pft.<\/p>\n<p>Der d\u00e4nische Protokollvorschlag nimmt nun die in Art. 2 Abs. 1 der Konvention noch enthaltene Begrenzung aufs Korn, nach der Europol sich nur dann mit einem Fall besch\u00e4ftigen darf, wenn \u201etats\u00e4chliche Anhaltspunkte f\u00fcr eine kriminelle Organisationsstruktur vorliegen.\u201c Der Bezug auf organisierte Kriminalit\u00e4t, mit dem der Aufbau von Europol in den 90er Jahren gerechtfertigt wurde, soll durch einen noch vageren auf \u201eschwere internationale Kriminalit\u00e4t\u201c ersetzt werden. Was hierunter zu verstehen ist, sollen gem\u00e4\u00df einem neuen Abs. 5 die \u201ezust\u00e4ndigen nationalen Beh\u00f6rden\u201c anhand ihres nationalen Rechts entscheiden.<\/p>\n<p>Faktisch w\u00fcrde Europol damit zu einer Allround-Beh\u00f6rde, die nicht nur Informationen sammelt und f\u00fcr ihren Austausch sorgt, sondern \u00fcber die Beteiligung an Ermittlungsgruppen und die M\u00f6glichkeit, die nationalen Polizeien zu Ermittlungen aufzufordern, ins \u201eoperative\u201c Gesch\u00e4ft einbezogen ist. Vor diesem Hintergrund ist es nicht verwunderlich, dass Europol-Chef J\u00fcrgen Storbeck, nachdem der Rat am 6. Dezember 2001 das Amt zur Kontaktstelle f\u00fcr Informationen \u00fcber Euro-F\u00e4lschungen ernannt hat, bereits exekutive Befugnisse in diesem Bereich gefordert hat.<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a><\/p>\n<p>Eher eine Anerkennung bestehender Tatsachen denn eine wirkliche Neuerung stellt die in der \u201eBerichtigung\u201c des d\u00e4nischen Vorschlags enthaltene Ausweitung des Aufgabenbereichs von Europol dar. Europol soll die Beh\u00f6rden der Mitgliedstaaten bei der Fortbildung, in Fragen der \u201eOrganisation und materiellen Ausstattung\u201c, hinsichtlich der Verh\u00fctung von Straftaten sowie in Bezug auf kriminaltechnische, kriminalwissenschaftliche und Ermittlungs\u00admetho\u00adden beraten. Dies tut das Amt schon heute \u2013 auch ohne rechtlichen Auftrag. Beispiele daf\u00fcr sind die \u201eHandb\u00fccher\u201c f\u00fcr kontrollierte Lieferungen und f\u00fcr \u201ebest practices\u201c im Bereich der forensischen Methoden, die Entwicklung eines EU-weiten Zeugenschutzprogrammes und die Vorschl\u00e4ge f\u00fcr internationale Standards der Telekommunikations\u00fcberwachung. Das Amt ist dar\u00fcber hinaus involviert in den Aufbau einer Europ\u00e4ischen Polizeiakademie sowie in das Netzwerk f\u00fcr Kriminalpr\u00e4vention.<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a><\/p>\n<h4>Weitere Aufweichung des Datenschutzes<\/h4>\n<p>Die nationale Europol-Stelle ist \u201edie einzige Verbindungsstelle zwischen Europol und den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden\u201c, sprich den nachgeordneten Polizeibeh\u00f6rden der Mitgliedstaaten. So steht es bisher in Art. 4 der Konvention. Der d\u00e4nische Protokollvorschlag will nun diesen \u201ezust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden\u201c ebenfalls die Befugnis erteilen, direkt mit Europol in Verbindung zu treten. Sie sollen dar\u00fcber hinaus die M\u00f6glichkeit erhalten, direkt das Europol-Informationssystem abzufragen. Das Ergebnis einer solchen Abfrage w\u00e4re zwar nur eine \u201eTreffer\u201c-Meldung, die Inhalte des entsprechenden Datensatzes m\u00fcssten bei der nationalen Europol-Stelle nachfragt werden. Diese Regelung k\u00f6nnte jedoch den Einstieg in eine zuk\u00fcnftige volle Abfragem\u00f6glichkeit darstellen.<\/p>\n<p>Neben dem Informationssystem, das eine Register-Datenbank \u00fcber Straftaten sowie Verurteilte oder blo\u00df Verd\u00e4chtige darstellt, f\u00fchrt Europol auch Arbeitsdateien f\u00fcr Analysezwecke, in denen ein erheblich weiterer Personenkreis gespeichert werden kann (zus\u00e4tzlich Opfer und m\u00f6gliche Opfer, Zeugen, Hinweisgeber, andere Personen). Geht es nach dem Protokollvorschlag, so sollen k\u00fcnftig auch au\u00dferhalb dieser zu speziellen Ermittlungen eingerichteten Analysedateien \u201eandere Daten\u201c als \u201eHintergrundinformationen\u201c erfasst werden. Um was f\u00fcr Informationen es sich dabei handeln soll, bleibt unklar. Allgemein soll die Speicherungsfrist f\u00fcr personenbezogene Daten von bisher drei auf f\u00fcnf Jahre verl\u00e4ngert werden.<\/p>\n<p>Um der Gemeinsamen Kontrollinstanz (GKI) Datenschutzpr\u00fcfungen zu er\u00adleichtern, m\u00fcssen bisher alle Abfragen im Europol-Informations\u00adsystem sowie generell \u201edurchschnittlich mindestens\u201c jede zehnte Abfrage personenbezogener Daten protokolliert werden. Diese klare Vorschrift will D\u00e4nemark nun durch eine allgemeine Verpflichtung Europols ersetzen, \u201eVerfahren f\u00fcr eine effiziente Kontrolle der Rechtm\u00e4\u00dfigkeit\u201c sicherzustellen.<\/p>\n<p>Wenn eine Analysedatei neu er\u00f6ffnet werden soll, muss der Europol-Direktor nach Art. 10 der Konvention der GKI unverz\u00fcglich den Entwurf der Errichtungsanordnung vorlegen, die in einer Stellungnahme an den Verwaltungsrat allf\u00e4llige Einw\u00e4nde erheben kann. Nur in Eilf\u00e4llen kann der Direktor die sofortige Er\u00f6ffnung der Datei anordnen, muss dann dies dem Verwaltungsrat sofort mitteilen und die GKI nachtr\u00e4glich hinzuziehen. Aus diesem Ausnahmefall soll nun der Normalfall werden. Die GKI erh\u00e4lt nach dem d\u00e4nischen Vorschlag nur noch die fertige Errichtungsanordnung und kann dem Verwaltungsrat dann innerhalb von zwei Monaten \u00c4nderungsw\u00fcnsche vortragen.<\/p>\n<p>Bislang sind nur die jeweiligen Analytiker zur Eingabe und Abfrage in Analysedateien berechtigt. Die M\u00f6glichkeit der Abfrage soll nun auch den anderen Mitgliedern einer Analysegruppe \u2013 sonstigen Europol-MitarbeiterInnen, VerbindungsbeamtInnen, ExpertInnen der nationalen Polizeien \u2013 er\u00f6ffnet werden.<\/p>\n<p>Ver\u00e4ndern will die d\u00e4nische Pr\u00e4sidentschaft auch die Regeln zur \u00dcbermittlung von personenbezogenen Daten durch Europol an Drittstaaten und Drittparteien (internationale Polizei- und Zollorganisationen etc.).<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a> Diese \u00dcbermittlung war bisher nur m\u00f6glich, wenn die Drittstelle oder der Drittstaat einen \u201eangemessenen Datenschutzstandard\u201c vorzuweisen hatte. Im Ausnahmefall soll nun auf diese Bedingung verzichtet werden. Einen solchen Fall k\u00f6nnte beispielsweise die derzeitige informelle Weitergabe von Daten an US-Beh\u00f6rden darstellen. Wurden die Daten durch einen Mitgliedstaat bei Europol angeliefert, so musste dieser nach der derzeitigen Fassung der Konvention der Weitergabe an Drittstaaten zustimmen. Sofern zwischen Europol und einem Drittstaat eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit existiert, soll die Zustimmung automatisch als erteilt gelten. Elf solche Vereinbarungen hat der Rat bisher abgesegnet, 21 weitere sind geplant oder in Verhandlung.<\/p>\n<h4>Ein bisschen mehr &#8230;.<\/h4>\n<p>Die weitere Aufweichung der ohnehin nicht gerade scharfen Datenschutzbestimmungen wird keineswegs durch die leichten Verbesserungen ausgeglichen, die der d\u00e4nische Vorschlag hinsichtlich der parlamentarischen Kontrolle vorsieht:<\/p>\n<p>Jahresberichte und Arbeitsprogramme von Europol und der Gemeinsamen Kontrollinstanz sollen in Zukunft nicht nur dem Rat, sondern \u201ezur Unterrichtung\u201c auch dem Europ\u00e4ischen Parlament vorgelegt werden. Dies w\u00e4re grunds\u00e4tzlich zu begr\u00fc\u00dfen, allerdings ist die Qualit\u00e4t der Europol-Jahresberichte verglichen mit der Anfangszeit mittlerweile auf das Niveau von PR-Material abgesunken.<\/p>\n<p>Der Europol-Direktor soll sich vom EP oder von gemeinsamen Aussch\u00fcssen des EP und der nationalen Parlamente anh\u00f6ren lassen d\u00fcrfen, kann sich aber im Einzelfall weiter auf das Amtsgeheimnis zur\u00fcckziehen. Das EP w\u00e4re bei \u00c4nderung der Konvention oder von Durchf\u00fchrungsbestimmungen anzuh\u00f6ren \u2013 ein Recht das ohnehin bereits im Amsterdamer Vertrag f\u00fcr den ganzen Bereich der innen- und justizpolitischen Kooperation niedergelegt ist. Dasselbe gilt f\u00fcr das Recht der \u00d6ffentlichkeit auf Zugang zu Europol-Dokumenten. Den Empfehlungen des Ombudsmanns in einem Initiativbericht vom 6. Juli 2000 ist Europol bisher nicht gefolgt.<\/p>\n<p>Wenn die Ratsarbeitsgruppe zu Europol wie geplant nach Abschluss der Arbeiten an der Konvention aufgel\u00f6st wird, ist demgegen\u00fcber zu bef\u00fcrchten, dass sowohl das Parlament als auch die \u00d6ffentlichkeit von zentralen Fragen der weiteren Entwicklung des Amtes weiter ausgeschlossen werden.<a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a> Die Dokumente der Arbeitsgruppe \u2013 darunter u.a. das Budget \u2013 unterlagen bisher als Ratsdokumente den Transparenzkriterien der EU. Zumindest ihr Titel fand sich im \u00f6ffentlich via Internet zug\u00e4nglichen Register der Ratsdokumente, was zumindest eine Anfrage erm\u00f6glichte, auch den Text offen zu legen.<\/p>\n<h4>&#8230; oder gar keine parlamentarische Kontrolle?<\/h4>\n<p>Der Vorschlag der d\u00e4nischen Ratspr\u00e4sidentschaft verzichtet bedauerlicherweise darauf, zu einer zentralen Frage Stellung zu nehmen, die derzeit in der Europol-Arbeitsgruppe diskutiert wird: n\u00e4mlich, die Konvention als ganze oder zumindest Teile davon durch einen Beschluss des Rates zu ersetzen. Beschl\u00fcsse erfordern nur die Einstimmigkeit im Rat. Das Europ\u00e4ische Parlament wird nur angeh\u00f6rt, hat aber keinen tats\u00e4chlichen Einfluss. Eine Ratifizierung durch die nationalen Parlamente ist nur bei v\u00f6lkerrechtlichen Vertr\u00e4gen (wie der Europol-Kon\u00adven\u00adtion) sowie bei dazugeh\u00f6rigen Protokollen n\u00f6tig. Die Neufassung der Konvention als Ratsbeschluss lie\u00dfe sich nicht nur schneller bewerk\u00adstel\u00adligen, sondern w\u00fcrde die ohnehin geringe parlamentarische Kontrolle ganz beseitigen.<\/p>\n<p>Im M\u00e4rz hat die damalige spanische Pr\u00e4sidentschaft drei Varianten hierzu aufgetischt:<a href=\"#_ftn8\" name=\"_ftnref8\">[8]<\/a> entweder erstens zuzulassen, dass die gesamte Konvention durch einen Ratsbeschluss ge\u00e4ndert werden kann oder zweitens eine \u00c4nderung per Ratsbeschluss f\u00fcr einige Artikel zu erlauben und den Rest weiterhin von einem ratifizierungsbed\u00fcrftigen Protokoll abh\u00e4ngig zu machen oder \u2013 drittens \u2013 die gesamte Konvention durch einen Ratsbeschluss zu ersetzen.<\/p>\n<p>Bei ihrer Sitzung vom 11. und 12. April 2002 kam die Europol-Arbeitsgruppe \u00fcberein, die erste Variante nicht mehr zu verfolgen.<a href=\"#_ftn9\" name=\"_ftnref9\">[9]<\/a> F\u00fcr die beiden verbleibenden Optionen gibt es mittlerweile detailliertere Vorschl\u00e4ge. Hinsichtlich der Variante 2 konnten sich die Mitgliedstaaten aber nur auf einige wenige Artikel verst\u00e4ndigen, die in Zukunft einem blo\u00dfen Ratsbeschluss unterworfen sein sollten. Die damalige spanische Pr\u00e4sidentschaft hielt diese Diskussion deshalb f\u00fcr eine nutzlose \u00dcbung, die nicht zu der beabsichtigten Vereinfachung der \u00c4nderungsprozedur f\u00fchren w\u00fcrde. Der einzige \u201egangbare\u201c Weg sei Variante 3: die vollst\u00e4ndige Aufhebung der Konvention und ihre Ersetzung durch einen rein exekutiven Beschluss.<a href=\"#_ftn10\" name=\"_ftnref10\">[10]<\/a><\/p>\n<h5>Ben Hayes ist Mitarbeiter von Statewatch in London.<\/h5>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> Amtsblatt der Europ\u00e4ischen Gemeinschaften (EG) C 42 v. 15.2.2002, S. 8-13; Ratsdok. 6791\/4\/02 v. 30.4.2002<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> Ratsdok. 10307\/02 v. 2.7.2002 sowie dessen \u201eBerichtigung\u201d 11096\/02 v. 18.7.2002<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> Amtsblatt der EG C 362 v. 18.12.2001<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> Amtsblatt der EG L 329 v. 14.12.2001<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> Amtsblatt der EG L 336 v. 30.12.2000 und L 150 v. 8.6.2001<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a> Der Rat hat bereits die Durchf\u00fchrungsbestimmungen in diesem Sinne ver\u00e4ndert, vgl. Amtsblatt der EG C 76 v. 27.3.2002<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a> Ratsdok. 6582\/1\/02 v. 1.3.2002<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a> Ratsdok. 6579\/1\/02 v. 25.2.2002<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref9\" name=\"_ftn9\">[9]<\/a> Ratsdok. 7789\/02 v. 10.4.2002<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref10\" name=\"_ftn10\">[10]<\/a> Ratsdok. 11283\/02 v. 17.7.2002<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Ben Hayes Die Europol-Konvention wurde 1995 unterzeichnet und trat im Herbst 1999 in Kraft.<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,79],"tags":[416,520,569,673,1497],"class_list":["post-7023","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-073","tag-datenschutz","tag-eu","tag-europol","tag-gemeinsame-ermittlungsgruppen","tag-verordnung"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/7023","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=7023"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/7023\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=7023"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=7023"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=7023"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}