{"id":7025,"date":"2002-12-07T19:04:25","date_gmt":"2002-12-07T19:04:25","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cilip.de\/?p=7025"},"modified":"2002-12-07T19:04:25","modified_gmt":"2002-12-07T19:04:25","slug":"terrorismusbekaempfung-in-der-eu-ein-jahr-nach-dem-11-september","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=7025","title":{"rendered":"Terrorismusbek\u00e4mpfung in der EU &#8211; Ein Jahr nach dem 11. September"},"content":{"rendered":"<h3>von Mark Holzberger und Heiner Busch<\/h3>\n<p><strong>Die Terrorismusbek\u00e4mpfung hat der Innen- und Justizpolitik der EU neuen Treibstoff zugef\u00fchrt. Wohin die Reise gehen soll, ist einem 64 Punkte umfassenden \u201eFahrplan\u201c zu entnehmen, der seit Oktober 2001 st\u00e4ndig aktualisiert wird.<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a><\/strong><\/p>\n<p>Der Entwurf f\u00fcr eine gemeinsame Terrorismus-Definition hat offenbar bereits vor den Anschl\u00e4gen vom 11. September 2001 in einer Schublade der EU-Kommission gelegen, denn pr\u00e4sentiert wurde er bereits acht Tage danach. Am 22. Juni 2002 trat der entsprechende Rahmenbeschluss in Kraft.<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a> Die Mitgliedstaaten haben ihn nun in ihr Strafrecht zu \u00fcbernehmen; d.h. unter anderem, dass sie entweder einen Straftatbestand der \u201eterroristischen Vereinigung\u201c neu einf\u00fchren oder \u2013 wie Deutschland und f\u00fcnf weitere EU-Staaten \u2013 bereits bestehende Regelungen anpassen m\u00fcssen.<!--more--><\/p>\n<p>Unter Strafe zu stellen sind nicht nur das Anf\u00fchren (im deutschen Strafrecht: \u201eR\u00e4delsf\u00fchrerschaft\u201c) und die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, sondern \u00e4hnlich wie in den deutschen \u00a7\u00a7 129a und b StGB auch deren Unterst\u00fctzung. Derartige Organisationsdelikte erleichtern eine Verurteilung, weil nicht mehr der Nachweis einer konkreten Tat, sondern nur noch die Zurechnung zu einer entsprechenden \u201eVereinigung\u201c erforderlich ist. Seine wesentliche Wirkung entfaltet das politische Strafrecht jedoch erfahrungsgem\u00e4\u00df im Vorfeld des gerichtlichen Verfahrens. Es erm\u00f6glicht eine Vielzahl von Ermittlungsverfahren und damit die Einsch\u00fcchterung sowie das systematische Ausspionieren der Betroffenen und ihres politischen Umfeldes.<\/p>\n<p>Der Begriff der \u201eterroristischen Vereinigung\u201c ist gekoppelt an einen Katalog von Straftaten, die in Zukunft als \u201eterroristisch\u201c gelten sollen, \u201ewenn sie mit dem Ziel begangen werden, die Bev\u00f6lkerung auf schwerwiegende Weise einzusch\u00fcchtern, \u00f6ffentliche Stellen oder eine internationale Organisation rechtswidrig zu einem Tun oder Unterlassen zu zwingen oder die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen eines Landes oder einer internationalen Organisation ernsthaft zu destabilisieren oder zu zerst\u00f6ren.\u201c Zu dem Katalog geh\u00f6ren nicht nur T\u00f6tungsdelikte, Straftaten gegen die k\u00f6rperliche Unversehrtheit oder Geiselnahmen, sondern auch \u201eschwer wiegende Zerst\u00f6rungen an einer Regierungseinrichtung oder einer \u00f6ffentlichen Einrichtung, &#8230; einem allgemein zug\u00e4nglichen Ort oder einem Privateigentum, die Menschenleben gef\u00e4hrden oder zu erheblichen wirtschaftlichen Verlusten f\u00fchren k\u00f6nnen.\u201c Die Kommission wollte in ihrem Entwurf bereits die \u201ewiderrechtliche Inbesitznahme\u201c solcher Einrichtungen zu einer \u201eterroristischen Straftat\u201c erkl\u00e4ren.<\/p>\n<p>Nach Protesten von B\u00fcrgerrechtsorganisationen f\u00fcgte der Rat u.a. in der Pr\u00e4ambel eine Beschwichtigungsformel ein, wonach dieser Rahmenbeschluss \u201enicht dahin gehend ausgelegt werden kann, dass er Grundrechte oder -freiheiten wie die Versammlungs-, Vereinigungs- oder Meinungsfreiheit, einschlie\u00dflich &#8230; des damit zusammenh\u00e4ngenden Demonstrationsrechts, schm\u00e4lert oder behindert.\u201c Diese wohlt\u00f6nenden Worte verhindern allerdings nicht, dass sozialer Protest, insbesondere wenn es dabei zu gr\u00f6\u00dferen Sachbesch\u00e4digungen kommt, in eine terroristische Ecke ger\u00fcckt wird. Zum einen hat die Pr\u00e4ambel keinen unmittelbaren Einfluss auf die rechtliche Umsetzung des Rahmenbeschlusses durch die Mitgliedstaaten. Zum anderen haben sowohl der Rat als auch die einzelnen Mitgliedstaaten anl\u00e4sslich der Proteste gegen die Gipfeltreffen des letzten Jahres in G\u00f6teborg und Genua erkl\u00e4rt, dass gewaltt\u00e4tige Proteste eben nicht durch die Versammlungsfreiheit gedeckt seien.<\/p>\n<p>Der j\u00fcngst ver\u00f6ffentlichte \u201eBericht \u00fcber Lage und Entwicklung des Terrorismus in Europa\u201c nennt denn auch z.B. \u201ekleine gewaltt\u00e4tige anarchistische Gruppen\u201c in Spanien, die, \u201eeingebunden in eine Art internationales Netzwerk, eine reale Gefahr f\u00fcr spanische Institutionen\u201c darstellten. In Italien w\u00fcrden \u201eGruppen und Einzelpersonen\u201c eine \u201eStrategie verfolgen, \u201adas Establishment zu destabilisieren\u2018\u201c und \u00f6ffentlich Solidarit\u00e4t mit inhaftierten Anarchisten bekunden. Das \u201eterroristische\u201c Lagebild wird schlie\u00dflich abgerundet durch die Erw\u00e4hnung belgischer Tiersch\u00fctzer. Von rechtsextremer Seite bestehe hingegen lediglich eine abstrakte Gefahr von \u201eAnschl\u00e4gen durch Einzelpersonen\u201c.<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a><\/p>\n<h4>EU-Terror-Liste<\/h4>\n<p>Am 27. Dezember letzten Jahres verabschiedete der Rat zwei zusammenh\u00e4ngende Gemeinsame Standpunkte \u201e\u00fcber die Bek\u00e4mpfung des Terrorismus\u201c und \u201edie Anwendung besonderer Ma\u00dfnahmen\u201c.<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a> In letzterem findet sich erstmals eine \u00f6ffentliche Liste von Personen und Organisationen, die die EU nun offiziell dem Terrorismus zurechnet. Voraussetzung f\u00fcr die Aufnahme in die Liste ist nicht eine rechtskr\u00e4ftige Verurteilung, sondern nur, dass \u201eeine zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde gest\u00fctzt auf ernsthafte und schl\u00fcssige Beweise oder Indizien\u201c strafrechtliche Ermittlungen wegen des Verdachts der Begehung bzw. Unterst\u00fctzung einer terroristischen Straftat aufgenommen hat. Eine nachvollziehbare Begr\u00fcndung \u2013 eine Verbindung von Organisation bzw. Person und Straftaten \u2013 sind die Beh\u00f6rden auch nach mehrmaliger \u00dcberarbeitung der Liste schuldig geblieben.<\/p>\n<p>In der ersten Fassung enthielt sie 29 Personen und 13 Organisationen, in der vom Dezember 2002 sind es 52 Personen und 33 Organisationen.<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a> Der Personenkreis besteht aus 25 Arabern, einem Philippino und 26 Basken. Von den zehn aus der EU stammenden Organisationen kommen zwei aus Griechenland, sechs aus Nordirland (vier loyalistische und zwei republikanische, die IRA ist nicht aufgelistet) und zwei aus dem spanischen Staat. Der baskischen ETA werden dabei kurzerhand f\u00fcnf Organisationen zugerechnet, die bis zu ihrem k\u00fcrzlichen Verbot in der Legalit\u00e4t operierten (darunter die Gefangenenhilfsorganisation Gestoras pro amnist\u00eda). Unter den restlichen 23 Gruppierungen finden sich sieben pal\u00e4stinensische, zwei Siedler-Gruppierungen aus Israel, drei Gruppen aus dem arabischen Raum, zwei aus der T\u00fcrkei (die PKK und Dev Sol), die Volksmudjaheddin aus dem Iran, drei Sikh-Gruppie\u00adrungen aus Indien, die rechten Paramilit\u00e4rs AUC und die linke Guerilla FARC aus Kolumbien, der Leuchtende Pfad aus Peru, die Aum-Sekte aus Japan und seit neuestem die Neue Volksarmee der Philippinen.<\/p>\n<p>Zwei dieser Organisationen haben mittlerweile beim Europ\u00e4ischen Gerichtshof Klage gegen die Erw\u00e4hnung auf der Liste eingelegt: Die Volksmudjaheddin heben hervor, dass sie erstens nicht angeh\u00f6rt wurden und zweitens lediglich \u201egegen Tyrannei und Unterdr\u00fcckung\u201c im Iran k\u00e4mpften, sich aber nicht gegen ein demokratisches Regime stellen w\u00fcrden. Die Bevollm\u00e4chtigten der PKK verweisen u.a. darauf, dass die Organisation vor kurzem aufgel\u00f6st wurde und sich \u00fcberdies seit 1999 nur noch \u201emit friedlichen und politischen Mitteln\u201c bet\u00e4tigt habe. Die neue Organisation KADEK figuriert \u2013 noch \u2013 nicht auf der Liste.<\/p>\n<p>Die Zusammenstellung der \u201eterroristischen Vereinigungen\u201c l\u00e4sst kein nachvollziehbares Schema erkennen. Sie folgt offenkundig prim\u00e4r politischen Opportunit\u00e4ten und Partikularinteressen der Mitgliedstaaten. Dies wird inzwischen auch intern moniert: Die Liste sei dahingehend zu differenzieren, inwiefern die darin aufgef\u00fchrten Organisationen an Friedensverhandlungen beteiligt sind bzw. ob sie \u00fcberhaupt eine Gefahr f\u00fcr die EU darstellen.<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a> Letzteres ist \u00fcbrigens \u2013 folgt man dem bereits zitierten neuesten Terrorismus-Lagebericht der EU \u2013 bei keiner einzigen der in der Liste aufgef\u00fchrten au\u00dfereurop\u00e4ischen Organisationen der Fall.<\/p>\n<p>Die rechtlichen Konsequenzen einer Erfassung in der Liste ergeben sich zun\u00e4chst aus den genannten Gemeinsamen Standpunkten: Erstens wollen sich die Mitgliedstaaten eine \u201em\u00f6glichst weitgehende Amtshilfe\u201c gew\u00e4hren. Zu deren Optimierung beschloss der Rat auf spanischen Vorschlag einen besonderen Informationsaustausch via Europol und Eurojust.<a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a> Zweitens sollen die Mitgliedstaaten \u201evor Gew\u00e4hrung des Fl\u00fcchtlingsstatus\u201c sicherstellen, \u201edass der betreffende Asylbewerber keine ter\u00adroristischen Handlungen geplant, erleichtert oder sich daran beteiligt hat.\u201c Das w\u00fcrde bedeuten, dass s\u00e4mtliche Fl\u00fcchtlinge im Rahmen des Asylverfahrens politisch zu \u00fcberpr\u00fcfen w\u00e4ren. Die EU-Kommission soll dazu Vorschl\u00e4ge erarbeiten. Drittens sollen s\u00e4mtliche \u201eGelder und sonstige Verm\u00f6genswerte oder wirtschaftliche Ressourcen\u201c der aufgef\u00fchrten Organisationen sowie Personen von au\u00dferhalb der EU eingefroren werden.<\/p>\n<h4>\u201eFinanzierung des Terrorismus\u201c<\/h4>\n<p>Was das bedeuten kann, zeigt der Fall des F\u00fchrers der philippinischen Neuen Volksarmee, Jos\u00e9 Maria Sison, der seit Jahren als Asylberechtigter in den Niederlanden lebt. Die niederl\u00e4ndische Regierung hat ihm nun sein Postscheckkonto, auf das ihm Sozialhilfe gezahlt wird, gesperrt. Die Gemeinde Utrecht entzog ihm dar\u00fcber hinaus die Unterst\u00fctzung f\u00fcr Essen, Kleidung und Krankenkasse. Zudem droht ihm die nachtr\u00e4gliche Aberkennung des Fl\u00fcchtlingsstatus.<a href=\"#_ftn8\" name=\"_ftnref8\">[8]<\/a><\/p>\n<p>Sison ist sowohl auf der EU-Terror-Liste als auch auf jener des UN-Sicherheitsrates aufgef\u00fchrt. Die beiden Listen sind die Quellen, an denen sich Banken und Finanzinstitute f\u00fcr das Einfrieren von Geldern und f\u00fcr ihre Meldungen \u201eterrorismus-verd\u00e4chtiger\u201c Transaktionen zu orientieren haben. Zwischen den zentralen Geldw\u00e4sche-Meldestellen in der EU (sog. Financial Intelligence Units) hat die Multidisziplin\u00e4re Gruppe \u201eOrganisierte Kriminalit\u00e4t\u201c des Rates einen automatisierten Informationsaustausch vorgeschlagen.<a href=\"#_ftn9\" name=\"_ftnref9\">[9]<\/a><\/p>\n<p>Politisch orientiert sich die EU weitgehend an den Vorgaben der Financial Action Task Force (FATF), einer freischwebenden Organisation, die urspr\u00fcnglich auf Initiative der G8-Staaten entstand und inzwischen an das Sekretariat der OECD in Paris angebunden ist. Auf einer Tagung in Washington am 29.\/30. Oktober 2001, an der neben FATF-Mitglied\u00adstaaten auch Vertreter von Europol teilnahmen, beschloss die FATF acht Empfehlungen gegen die \u201eFinanzierung des Terrorismus\u201c.<a href=\"#_ftn10\" name=\"_ftnref10\">[10]<\/a> Sie erg\u00e4nzen die bestehenden 40 Empfehlungen in Sachen Geldw\u00e4sche, deren Umsetzung in den einzelnen Staaten die Gruppe jeweils \u00fcberpr\u00fcft.<\/p>\n<p>Die FATF fordert die Staaten nun nicht nur auf, die Finanzierung des Terrorismus zu kriminalisieren, sich gegenseitig Amts- und Rechtshilfe zu leisten, Informationen auszutauschen sowie Banken und Finanzintermedi\u00e4re wie im Geldw\u00e4schebereich zu Verdachtsmeldungen zu verpflichten. Sie wartet vielmehr mit zwei neuartigen Empfehlungen auf: Die erste befasst sich mit informellen \u00dcberweisungssystemen jenseits des Bankenwesens. Solche Systeme, die in den meisten F\u00e4llen nicht auf schriftlichen Unterlagen, sondern auf gegenseitigem Vertrauen beruhen, werden insbesondere von (politischen) Exilgemeinschaften benutzt. Sie erm\u00f6glichen den MigrantInnen \u00dcberweisungen selbst in abgelegene oder Kriegsregionen, in denen die Banken nicht pr\u00e4sent sind oder f\u00fcr die sie v\u00f6llig \u00fcberh\u00f6hte Provisionen kassieren w\u00fcrden. Angeblich sollen aber auch terroristische Organisationen solche Wege genutzt haben. Die FATF verlangt nun, dass alle nat\u00fcrlichen und juristischen Personen, die solche alternativen \u00dcberweisungsdienste anbieten, registriert werden. Eine Zuwiderhandlung gegen die Registrierungspflicht sei unter Strafe zu stellen.<\/p>\n<p>Zum anderen nimmt die FATF Non-profit-Organisationen aufs Korn. Sie seien besonders anf\u00e4llig f\u00fcr Missbr\u00e4uche: Terroristische Vereinigungen g\u00e4ben sich als legitime K\u00f6rperschaften aus. Sie benutzten Non-profit-Organisationen, um das Einfrieren ihrer Finanzen zu umgehen, sie zweigten Gelder in ihre Kassen ab. Die Staaten sollten deshalb ihre Vorschriften \u00fcberpr\u00fcfen. Wie das geschehen soll, erkl\u00e4rte die FATF im Oktober 2002 mit einer Darstellung von \u201ebest practices\u201c.<a href=\"#_ftn11\" name=\"_ftnref11\">[11]<\/a> Die \u201ezust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden\u201c des Staates, in dem die Organisation ihren Sitz hat, sollen mit dem Staat, in dem das Projekt stattfindet, Informationen austauschen und Ermittlungen koordinieren. Praktisch hei\u00dft das, dass z.B. Hilfsprojekte in L\u00e4ndern mit repressiven Regimen nicht mehr m\u00f6glich sind, weil die Identit\u00e4ten von MitarbeiterInnen und Kontaktpersonen den Beh\u00f6rden eines solchen Staates auf dem Silbertablett der \u201eTerrorismusbek\u00e4mpfung\u201c pr\u00e4sentiert werden.<\/p>\n<h4>Institutionelle Aspekte<\/h4>\n<p>Nach den Anschl\u00e4gen wurde eine Vielzahl neuer Ad-hoc-Gremien zur Terrorismusbek\u00e4mpfung gegr\u00fcndet. Diese k\u00f6nnen hier nur skizziert werden: Dabei sind die Ver\u00e4nderungen innerhalb von EUROPOL noch am besten darstellbar. Die Europ\u00e4ische Polizeibeh\u00f6rde hatte bereits bei Inkrafttreten der Konvention Ende 1999 die Zust\u00e4ndigkeit zur Terrorismusbek\u00e4mpfung erhalten. Aber erst im Schatten der Anschl\u00e4ge von New York und Washington gelang offenbar der institutionelle Durchbruch. Eingerichtet wurde eine zus\u00e4tzliche Counter-Terrorism Task Force (CTTF), die sich zu zwei Dritteln aus Geheimdienstleuten zusammensetzt.<a href=\"#_ftn12\" name=\"_ftnref12\">[12]<\/a> Die CTTF hat bislang eine generelle Bedrohungsanalyse sowie eine Studie \u00fcber die Finanzierung des Terrorismus erarbeitet und dar\u00fcber hinaus allgemeine analytische Arbeiten ausgef\u00fchrt. Im November 2002 entschied der Rat, die CTTF bis M\u00e4rz 2003 als dauerhafte Arbeitsgruppe innerhalb von EUROPOL zu institutionalisieren.<a href=\"#_ftn13\" name=\"_ftnref13\">[13]<\/a> Zur Intensivierung seiner Anti-Terrorismus-Aktivit\u00e4ten wurden EUROPOL 5 Mio. Euro zus\u00e4tzlich bewilligt. Damit sollen drei Projekte finanziert werden: zwei sichere Kommunikationsnetze (zur Koordinierung bei akuten terroristischen Aktionen), ein Lagezentrum zur Nutzung bei gr\u00f6\u00dferen terroristischen Anschl\u00e4gen sowie die Durchf\u00fchrung von Seminaren, bei denen eine gemeinsame Methodik der Bewertung terroristischer Bedrohungen und Risiken entwickelt werden soll.<a href=\"#_ftn14\" name=\"_ftnref14\">[14]<\/a><\/p>\n<p>Die sog. Task Force der Europ\u00e4ischen Polizeichefs tagt seit Anfang 2000 in regelm\u00e4\u00dfigen Abst\u00e4nden. Zwar gibt es nach wie vor weder eine Rechtsgrundlage noch irgendeine Kontrolle dieses Gremiums, daf\u00fcr aber seit Juli 2002 eine neue Arbeitsstruktur, die die Anti-Terroraktivit\u00e4ten der Task Force verbessern soll. Auch die Leiter der nationalen Nachrichtendienste treffen sich nunmehr regelm\u00e4\u00dfig, um den gegenseitigen Informationsaustausch in Sachen Terrorismusbek\u00e4mpfung zu bef\u00f6rdern.<\/p>\n<p>Nach Art. 13 des EU-Rechtshilfe-\u00dcbereinkommens k\u00f6nnen die Mitgliedstaaten gemeinsame Ermittlungsgruppen bilden. Der Vertrag ist aber bisher nur von Portugal ratifiziert. Um dennoch solche Ermittlungsgruppen bilden zu k\u00f6nnen, hat der Rat im Juni 2002 einen Rahmenbeschluss verabschiedet, den die Mitgliedstaaten bis zum 1. Januar 2003 in ihr Recht umzusetzen haben. \u201eNach Auffassung des Rates sollten diese Gruppen vorrangig zur Bek\u00e4mpfung der von Terroristen ver\u00fcbten Straftaten eingesetzt werden.\u201c Daran sollen nicht nur Strafverfolger aus den EU-Staaten beteiligt werden, sondern auch \u201eVertreter von Beh\u00f6rden von Nichtmitgliedstaaten, insbesondere Vertreter von Strafverfolgungsbeh\u00f6rden der Vereinigten Staaten.\u201c Der Rahmenbeschluss \u201etritt au\u00dfer Kraft, sobald das \u00dcbereinkommen \u00fcber die Rechtshilfe in Strafsachen in allen Mitgliedstaaten in Kraft getreten ist.\u201c<a href=\"#_ftn15\" name=\"_ftnref15\">[15]<\/a><\/p>\n<p>Neben diesen Ermittlungsgruppen, die jeweils zu Zwecken der Strafverfolgung gebildet werden und damit an das Strafprozessrecht der betreffenden Staaten gebunden sind, hat der Rat auf Initiative Spaniens die Einsetzung \u201emultinationaler Ad-hoc-Gruppen f\u00fcr die Erfassung und den Austausch von Informationen \u00fcber Terroristen\u201c empfohlen. Sie bestehen aus VetreterInnen von Polizei und Geheimdiensten und werden von EUROPOL durch Analysen und Logistik unterst\u00fctzt. Sie sollen \u201edas Vakuum bei au\u00dfer- oder vorgerichtlichen Ermittlungen\u201c schlie\u00dfen und agieren damit auf einer rein polizeirechtlichen Grundlage, wenn nicht \u00fcberhaupt in der Grauzone geheimdienstlicher Schn\u00fcffelei. Zu den dabei gesammelten Vorfeld-Informationen sollen gegebenenfalls auch Daten \u00fcber Vorg\u00e4nge geh\u00f6ren, die in dem Land, in dem sich die verd\u00e4chtige Person aufh\u00e4lt, nicht strafbar sind.<a href=\"#_ftn16\" name=\"_ftnref16\">[16]<\/a><\/p>\n<h4>Standardformular<\/h4>\n<p>Eine Intensivierung des Informationsaustausches bezweckt auch die Einf\u00fchrung eines \u201eStandardformulars \u00fcber Vorf\u00e4lle mit terroristischem Hintergrund\u201c. Ein Blick in die Genese dieser von der spanischen EU-Pr\u00e4sidentschaft im Januar 2002 lancierten Initiative zeigt, dass hiermit urspr\u00fcnglich auch ein \u201ediffuses Umfeld\u201c von Gruppen in die pr\u00e4ventive Terrorismusaufkl\u00e4rung einbezogen werden sollte, die ihre \u201erechtm\u00e4\u00dfige Existenz dazu nutzen, Nebenaufgaben zu erf\u00fcllen, mit denen sie dazu beitragen, die ureigenen Ziele von Terrororganisationen zu unterst\u00fctzen\u201c. Der empfohlene Datenaustausch sollte sich daher auch auf die \u201eVerh\u00fctung und ggf. Verfolgung gewaltgepr\u00e4gter, im st\u00e4dtischen Umfeld ver\u00fcbter Aktionen radikaler Jugendlicher\u201c beziehen, \u201edie von Terrororganisationen zunehmend manipuliert und f\u00fcr die Erreichung ihrer Ziele instrumentalisiert werden.\u201c<a href=\"#_ftn17\" name=\"_ftnref17\">[17]<\/a><\/p>\n<p>Die so formulierte Absicht ging selbst der EU zu weit. So wurde zwar der urspr\u00fcngliche Bezugspunkt beibehalten: die angebliche Instrumentalisierung von Demos und anderen Gro\u00dfveranstaltungen durch terroristische Gruppen. Dennoch sollen nur noch Personen erfasst werden d\u00fcrfen, die \u201edie wegen terroristischer Straftaten im Sinne des Rahmenbeschlusses zur Terrorismusbek\u00e4mpfung bereits vorbestraft sind.\u201c Schlie\u00dflich sei daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass \u201edie auszutauschenden Informationen sich nicht auf Personen beziehen, die ihre verfassungsm\u00e4\u00dfigen Rechte &#8230; wahrnehmen\u201c.<a href=\"#_ftn18\" name=\"_ftnref18\">[18]<\/a> Der Datenaustausch wird \u00fcber das BDL-Netzwerk betrieben, dem die Inlandsgeheimdienste und politischen Polizeien der Mitgliedstaaten angeschlossen sind.<\/p>\n<h4>T\u00e4terprofil und Rasterfahndung<\/h4>\n<p>Eine Weiterentwicklung dieser Idee stellt die von der d\u00e4nischen EU-Pr\u00e4sidentschaft angeregte und vom Rat im November 2002 beschlossene Erstellung von Terroristenprofilen dar.<a href=\"#_ftn19\" name=\"_ftnref19\">[19]<\/a> Dabei sollen k\u00fcnftig auch die Geheimdienste \u2013 so wie es die Polizeibeh\u00f6rden einiger Mitgliedstaaten bereits praktizieren \u2013 eine Reihe \u201ephysischer, psychologischer und verhaltensbedingter Merkmale von Personen zusammenstellen, die in terroristische Handlungen verwickelt sind.\u201c Diese Informationen, so schiebt der Rat vorsorglich nach, sollen \u201eeinen gewissen Aussagewert f\u00fcr die Zukunft besitzen.\u201c \u201eBevor terroristische Handlungen ver\u00fcbt werden\u201c, wollen die Geheimdienste so Terroristen identifizieren, ihre Einreise in die EU verhindern und schlie\u00dflich \u201ePersonen und Kreise ermitteln, die f\u00fcr die Rekrutierung neuer Terroristen von Bedeutung sind.\u201c<\/p>\n<p>Befl\u00fcgelt von derartigen Vorstellungen f\u00fchlte sich Deutschland ermutigt, seinen Vorschlag f\u00fcr die EU-weite Einf\u00fchrung der Rasterfahndung zu wiederholen. Das sei geradezu die \u201ekonsequente Umsetzung\u201c der d\u00e4nischen Initiative: Alle Mitgliedstaaten sollten ein abgestimmtes T\u00e4terprofil nach d\u00e4nischer Ma\u00dfgabe erstellen, anhand dessen dann ihre nationalen Datenbanken (z.B. Melde- und Ausl\u00e4nderregister sowie Universit\u00e4ten etc.) durchforsten und sich gegenseitig \u00fcber die Ergebnisse ihrer Rasterfahndungen unterrichten. Diese Profilfahndung k\u00f6nne von den Mitgliedstaaten in eigener Regie durchgef\u00fchrt werden. Gemeinsame Datenbanken seien \u201eweder erforderlich noch vorgesehen\u201c.<a href=\"#_ftn20\" name=\"_ftnref20\">[20]<\/a><\/p>\n<h4>VIS und SIS<\/h4>\n<p>Im Hinblick auf die Anschl\u00e4ge des 11. September hat die EU ebenfalls damit begonnen, ihre Visa-Vorschriften erheblich zu versch\u00e4rfen. Deutschland spielt auch hier eine treibende Kraft. Erstens hat das Bundesinnenministerium \u2013 in Umsetzung des Terrorismusbek\u00e4mpfungsgesetzes \u2013 die Liste der sog. Problemstaaten erweitert. Bei s\u00e4mtlichen Staatsangeh\u00f6rigen dieser L\u00e4nder m\u00fcssen die deutschen Auslandsvertretungen die Daten aus dem Visumantrag den heimischen Nachrichtendiensten zur Pr\u00fcfung weiterleiten. Konsultiert werden zus\u00e4tzlich die Sicherheitsdienste der Schengen-Staaten. Umgekehrt m\u00fcssen die anderen EU-Staaten den deutschen Beh\u00f6rden ihre Daten von Visa-Antrag\u00adstellerInnen aus solchen Probleml\u00e4ndern \u00fcbermitteln, auch wenn sie selbst das betreffende Drittland nicht als Problemstaat ansehen.<a href=\"#_ftn21\" name=\"_ftnref21\">[21]<\/a><\/p>\n<p>Der Rat hat zweitens die Errichtung eines \u201eVisa-Informations-Systems\u201c (VIS) beschlossen, das analog zum Schengener Informationssystem (SIS) aufgebaut werden soll.<a href=\"#_ftn22\" name=\"_ftnref22\">[22]<\/a> Darin sollen Daten aus Visumantragsverfahren, unabh\u00e4ngig davon, ob das Visum schlie\u00dflich gew\u00e4hrt oder verweigert wurde, f\u00fcr die Dauer von f\u00fcnf Jahren gespeichert werden. Innerhalb dieses Zeitraums sollen auch Geheimdienste Zugang zu den Daten erhalten.<\/p>\n<p>Drittens wurde auf deutschen Vorschlag hin vereinbart, k\u00fcnftig auch biometrische Daten von Fingern, H\u00e4nden oder Gesicht in EU-Visa einzuf\u00fcgen.<a href=\"#_ftn23\" name=\"_ftnref23\">[23]<\/a> Bis M\u00e4rz 2003 soll die EU-Kommission eine Durchf\u00fchrbarkeitsstudie zum VIS und zu biometrischen Verfahren vorlegen.<\/p>\n<p>Der deutschen Delegation reicht aber selbst das nicht. Sie hat daher \u201eerg\u00e4nzende Ma\u00dfnahmen\u201c vorgeschlagen, \u00fcber die aber bislang noch nicht abschlie\u00dfend entschieden worden ist: So m\u00f6chte Berlin zum einen Erkenntnisse aus dem Visa-Konsultationsverfahren der Geheimdienste und Daten aus EURODAC f\u00fcr allgemeine polizeiliche Zwecke nutzen. Das Bundesinnenministerium will zum anderen weiteren Beh\u00f6rden eine Zugriffsberechtigung auf das SIS erteilen.<a href=\"#_ftn24\" name=\"_ftnref24\">[24]<\/a> Diesen Forderungen ist der Rat am 7. Juni 2002 bereits weitgehend gefolgt.<\/p>\n<p>Aus dem SIS der zweiten Generation sollen nun auch Europol, Eurojust, die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden der Mitgliedstaaten, die Kraftfahrzeugregisterbeh\u00f6rden und die Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rden Daten abrufen k\u00f6nnen. Letztere erhalten zun\u00e4chst Zugang zu den Daten \u00fcber ausgeschriebene Identit\u00e4tsdokumente. Diskutiert wird noch \u00fcber den Anschluss der Geheimdienste, der Asylbeh\u00f6rden, der Sozial\u00e4mter sowie nicht-staatli\u00adcher Stellen \u2013 konkret der zentralen Auskunftsstellen f\u00fcr das Kreditwesen (SCHUFA). Die Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung, insbesondere zur Terrorismusbek\u00e4mpfung soll vereinfacht werden, bei Personendaten werden zus\u00e4tzlich erkennungsdienstliche Informationen gespeichert.<\/p>\n<p>Zudem wird es neue Datenkategorien geben u.a. f\u00fcr leicht identifizierbare Sachen. Grunds\u00e4tzlich einig ist man sich auch, dass es einen Informationsaustausch \u00fcber \u201eviolent troublemakers\u201c \u2013 sprich: \u00fcber Fu\u00dfballfans und DemonstrantInnen \u2013 geben wird, denen die Teilnahme an entsprechenden \u201eMassenveranstaltungen\u201c verwehrt werden soll. Die Frage scheint nur noch zu sein, ob das SIS der richtige Ort f\u00fcr die Ausschreibung dieses Personenkreises ist.<a href=\"#_ftn25\" name=\"_ftnref25\">[25]<\/a> Fazit: Der Ausbau des SIS wird zwar als Anti-Terror-Ma\u00dfnahme im \u201eFahrplan\u201c der EU gef\u00fchrt, hat aber allenfalls am Rande mit Terrorismusbek\u00e4mpfung zu tun.<\/p>\n<p>Eine ganze Reihe \u00e4hnlich gelagerter F\u00e4lle fand hier aus Platzgr\u00fcnden keine Erw\u00e4hnung \u2013 von der Abschaffung des Auslieferungsverfahrens durch den Europ\u00e4ischen Haftbefehl bis zur Aufbewahrung von \u201eVerkehrsdaten\u201c der Telekommunikation und zum polizeilichen Zugriff darauf. Der 11. September \u2013 so ist hier festzuhalten \u2013 erm\u00f6glichte die uferlose Ausdehnung des Terrorismusbegriffes zu einem Instrument der Kriminalisierung sozialer Proteste. Der Einflussbereich der Geheimdienste wurde systematisch ausgeweitet. Demokratisch nicht kontrollierbare Gremien sind neu entstanden oder erhielten durch die \u201eTerrorismusbek\u00e4mpfung\u201c eine nachtr\u00e4gliche Rechtfertigung. Die Erhebung und der Austausch personenbezogener Daten durch Polizei und Geheimdienste wurde in geradezu atemberaubender Weise intensiviert.<\/p>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> aktuelle Version: Ratsdok. 13909\/1\/02 v. 14.11.2002<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> Amtsblatt der EG L 164 v. 22.6.2002; Entwurf: KOM (2001) 521 endg. v. 19.9.2001<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> Ratsdok. 14280\/1\/02 v. 28.11.2002<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> Amtsblatt der EG L 344 v. 28.12.2001<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> Amtsblatt der EG L 344 v. 28.12.2001, L 295 v. 30.10.2002 und L 337 v. 13.12.2002<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a> Ratsdok. 10729\/02 v. 11.7.2002<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a> Ratsdok. 7756\/4\/02 v. 14.6.2002 und 10633\/02 v. 3.7.2002<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a> s. die Petition dagegen unter www.statewatch.org\/news\/2002\/oct\/10sison.htm<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref9\" name=\"_ftn9\">[9]<\/a> Ratsdok. 8517\/02 v. 2.5.2002 und 9459\/02 v. 31.5.2002<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref10\" name=\"_ftn10\">[10]<\/a> http:\/\/www1.oecd.org\/fatf\/SRecsTF_en.htm<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref11\" name=\"_ftn11\">[11]<\/a> http:\/\/www1.oecd.org\/fatf\/pdf\/SR8-NPO_en.pdf<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref12\" name=\"_ftn12\">[12]<\/a> Berliner Zeitung v. 27.11.2002<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref13\" name=\"_ftn13\">[13]<\/a> Ratsdok. 13699\/1\/02 v. 4.11.2002; EUROPOL-Jahresbericht 2001, S. 12 ff. (8381\/02)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref14\" name=\"_ftn14\">[14]<\/a> Ratsdok. 11702\/02 v. 6.9.2002 = KOM (2002) 439 endg. v. 31.7.2002<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref15\" name=\"_ftn15\">[15]<\/a> Amtsblatt der EG L 162 v. 20.6.2002<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref16\" name=\"_ftn16\">[16]<\/a> Ratsdok. 5715\/6\/02 v. 22.4.2002<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref17\" name=\"_ftn17\">[17]<\/a> Ratsdok. 5712\/02 v. 29.1.2002<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref18\" name=\"_ftn18\">[18]<\/a> Ratsdok. 5712\/6\/02 v. 29.5.2002<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref19\" name=\"_ftn19\">[19]<\/a> Ratsdok. 11858\/3\/02 v. 18.11.2002<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref20\" name=\"_ftn20\">[20]<\/a> Ratsdok. 6403\/02 v. 8.3.2002 und 13626\/02 v. 31.10.2002<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref21\" name=\"_ftn21\">[21]<\/a> vgl. auch die Schlussfolgerungen zur Intensivierung der Zusammenarbeit der konsularischen Vertretungen, Ratsdok. 14525\/02 v. 20.11.2002<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref22\" name=\"_ftn22\">[22]<\/a> Ratsdok. 8967\/02 v. 17.5.2002<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref23\" name=\"_ftn23\">[23]<\/a> Ratsdok. 5867\/02 v. 1.2.2002, vgl. auch den Gesamtplan des Rates zur Bek\u00e4mpfung der illegalen Migration, Ratsdok. 6621\/1\/02 v. 27.2.2002<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref24\" name=\"_ftn24\">[24]<\/a> Ratsdok. 8784\/02 v. 13.5.2002<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref25\" name=\"_ftn25\">[25]<\/a> Ratsdok. 9773\/02 v. 7.6.2002 und 10127\/02 v. 21.6.2002<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Mark Holzberger und Heiner Busch Die Terrorismusbek\u00e4mpfung hat der Innen- und Justizpolitik der EU<\/p>\n","protected":false},"author":9,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,79],"tags":[168,540,1387,1420,1486],"class_list":["post-7025","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-073","tag-11-september","tag-eu-terror-liste","tag-strafrecht","tag-terrorismus","tag-vereinigungsparagraph"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/7025","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/9"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=7025"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/7025\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=7025"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=7025"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=7025"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}