{"id":7030,"date":"2002-12-07T19:08:46","date_gmt":"2002-12-07T19:08:46","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cilip.de\/?p=7030"},"modified":"2002-12-07T19:08:46","modified_gmt":"2002-12-07T19:08:46","slug":"eu-us-kooperation-nach-dem-11-9-sicherheit-und-geheimhaltung-auf-der-noerdlichen-achse","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=7030","title":{"rendered":"EU-US-Kooperation nach dem 11.9. &#8211;\u00a0Sicherheit und Geheimhaltung auf der \u201en\u00f6rdlichen Achse\u201c"},"content":{"rendered":"<h3>von Ben Hayes<\/h3>\n<p><strong>Die Anschl\u00e4ge vom 11. September 2001 haben eine neue \u00c4ra der \u201eSicherheitskooperation\u201c zwischen der EU und den USA eingeleitet. Trotz der Meinungsverschiedenheiten \u00fcber die F\u00fchrung des Anti-Terror-Krieges und des Krieges gegen den Irak wurde die polizeiliche Zusammenarbeit auf neue Felder und mit neuen Mechanismen ausgeweitet.<\/strong><\/p>\n<p>Die neue Kooperation zwischen der EU und den USA findet zwar unter dem Titel der \u201eTerrorismusbek\u00e4mpfung\u201c statt, ist aber keineswegs auf diese beschr\u00e4nkt. Sie umfasst alle m\u00f6glichen Bereiche der Innen- und Justizpolitik \u2013 von polizeilichen und strafrechtlichen bis hin zu einwanderungs- und asylpolitischen Fragen und zur Grenzkontrolle. Informationen dar\u00fcber sind geheim oder kaum zug\u00e4nglich, das Europ\u00e4ische und die nationalen Parlamente werden nur am Rande beteiligt, eine \u00f6ffentliche Debatte gibt es so gut wie nicht. F\u00fcr B\u00fcrger- und Menschenrechte ist offenkundig auf der Tagesordnung der europ\u00e4isch-amerikanischen Zusammenarbeit kein Platz.<!--more--><\/p>\n<p>F\u00fcnf Wochen nach dem 11. September hatte EU-Kommissionspr\u00e4\u00adsident Romano Prodi einen Brief des US-Pr\u00e4sidenten George W. Bush erhalten. Die britische B\u00fcrgerrechtsorganisation Statewatch hat den ihr zugespielten Brief zusammen mit einer detaillierten Kritik ver\u00f6ffentlicht.<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a> Kernpunkt der Analyse: Bushs 40 Vorschl\u00e4ge f\u00fcr eine Intensivierung der Zusammenarbeit von EU und USA k\u00f6nnen nur verwirklicht werden, wenn die in der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention (EMRK), in EU-Richtlinien und -vertr\u00e4gen enthaltenen grundrechtlichen Schranken beseitigt werden. Das Ergebnis w\u00e4re ein unregulierter und unkontrollierbarer Austausch von Daten ohne R\u00fccksicht auf strafprozessuale Garantien und die Rechte von Asylsuchenden und Fl\u00fcchtlingen.<\/p>\n<h4>Die Neue Transatlantische Agenda<\/h4>\n<p>Eine Reihe der Bush-Vorschl\u00e4ge war bereits zuvor Gegenstand von Diskussionen im Rahmen der Neuen Transatlantischen Agenda (NTA), auf die man sich im Dezember 1995 in Madrid geeinigt hatte. 1997 ersuchte Statewatch den Rat um Zugang zu den Tagesordnungen zweier NTA-Arbeitsgruppen, der Gruppe der Hohen Beamten und der EU-US Task Force. Der Rat verwarf sowohl das Ansinnen selbst als auch eine nachfolgende Beschwerde. Statewatch legte die Angelegenheit dem EU-Ombudsmann vor. Es bedurfte zweier R\u00fcgen des Ombudsmannes, bis der Rat \u2013 vier Jahre nach dem urspr\u00fcnglichen Gesuch \u2013 die Dokumente freigab. Aus diesen Tagesordnungen lie\u00df sich zwar nicht viel ablesen, aber immerhin ergab sich daraus, dass die Hohen Beamten grunds\u00e4tzliche Fragen der wirtschaftlichen, politischen und milit\u00e4rischen Zusammenarbeit diskutierten, die Task Force dagegen Fragen der Inneren Sicherheit und der Polizei behandelte.<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a> Die Formalisierung dieser Zusammenarbeit nach dem 11. September 2001 hat nicht zu mehr Transparenz gef\u00fchrt.<\/p>\n<h4>Verhandlungen \u00fcber Rechtshilfe<\/h4>\n<p>Ein zentraler Punkt des Bush-Briefes betraf die Ausarbeitung eines Rechtshilfevertrages zwischen der EU und den USA. \u201eExploratorische Vorgespr\u00e4che\u201c begannen am 29. September 2001. Auf ihrer informellen Tagung am 14. und 15. Februar 2002 billigten die Innen- und Justizminister der EU die Aufnahme von Verhandlungen \u00fcber \u201eeines oder mehrere Abkommen\u201c. Am 24.\/25. April best\u00e4tigte der Rat dieses Mandat.<\/p>\n<p>Dessen Grundlage sind die Art. 38 und 24 des EU-Vertrages, die einen Einbezug des Europ\u00e4ischen wie der nationalen Parlamente vor oder w\u00e4hrend der Verhandlungen ausschlie\u00dfen. In der Tat sind die Gespr\u00e4che bis zu ihrem Abschluss grunds\u00e4tzlich geheim. Im M\u00e4rz ersuchte Statewatch um die Offenlegung eines von zwei Vertragsentw\u00fcrfen. Der Rat lehnte mit der Begr\u00fcndung ab, dass dies die Interessen der EU an einer \u201eeffizienten Verhandlungsf\u00fchrung mit einem Drittstaat\u201c beeintr\u00e4chtigte. Auf eine Beschwerde hin gab er f\u00fcnf von vierzehn Seiten frei, wesentliche Inhalte der Gespr\u00e4che blieben unter Verschluss. Die weitere Geheimhaltung rechtfertigte er mit einer \u201eG\u00fcterabw\u00e4gung\u201c, wonach der \u201eSchutz der Absichten des Rates die Interessen der Petenten an der \u201ademokratischen Kontrolle\u2018 des Verhandlungsprozesses\u201c \u00fcberwiegen w\u00fcrde.<\/p>\n<p>Der vollst\u00e4ndige Text des Dokuments wurde Statewatch zugespielt und von der B\u00fcrgerrechtsorganisation ver\u00f6ffentlicht. Verhandelt wird demnach \u00fcber Durchsuchungen und Beschlagnahmen, Telekommunikations\u00fcberwachung, den Austausch personenbezogener Daten, die Beteiligung von US-Beamten an Gemeinsamen Ermittlungsgruppen in der EU sowie \u00fcber Verfahren der beschleunigten Auslieferung.<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a> Die bestehenden menschenrechtlichen Schranken f\u00fcr die Rechtshilfe w\u00fcrden damit abgebaut. Es scheint, dass eine Reihe von EU-Staaten bereit ist, sich durch die Lieferung von Beweismaterial und Zeugen zum Komplizen der US-Justiz und ihrer Todesurteile zu machen \u2013 und das obwohl sich alle EU-Staaten durch die Ratifizierung des Protokolls Nr. 6 der EMRK bzw. die Unterzeichnung des Protokolls Nr. 13 zur vollst\u00e4ndigen Abschaffung der Todesstrafe bekannt haben.<\/p>\n<h4>Abkommen mit Europol<\/h4>\n<p>Ganz oben auf der Bush-Agenda stand auch der Abschluss eines Abkommens zum Austausch personenbezogener Daten zwischen Europol und den US-Beh\u00f6rden. Bisher hat Europol elf Abkommen mit Drittstaaten und Nicht-EU-Organisationen geschlossen. \u00dcblicherweise wird vor Beginn der eigentlichen Verhandlungen \u00fcber eine solche Vereinbarung ein Bericht \u00fcber den Datenschutz in dem betreffenden Drittland erstellt und von der Gemeinsamen Kontrollinstanz (GKI) angenommen. Die USA verf\u00fcgen jedoch nicht \u00fcber Datenschutzgesetze. Der Privacy Act von 1974 gew\u00e4hrt zwar einige Rechte f\u00fcr US-B\u00fcrgerInnen, aber eben nur f\u00fcr sie (und nicht etwa f\u00fcr alle EinwohnerInnen). Diese datensch\u00fctzerische Leerstelle hat den Verhandlungen aber nicht im Wege gestanden.<\/p>\n<p>Am 6. Dezember 2001 wurde ein vorl\u00e4ufiges Kooperationsabkommen unterzeichnet \u2013 trotz des Einspruchs der GKI, die vor Abschluss nicht ausreichend konsultiert worden war.<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a> In ihrer Stellungnahme hatte sie u.a. darauf hingewiesen, dass die Europol-Konvention nur vollst\u00e4ndige Vereinbarungen zulasse, nicht aber ein solches Interimsabkommen. Dieses sieht eine Stationierung von Verbindungsbeamten sowie die \u00dcbermittlung \u201estrategischer\u201c Informationen vor. Die Weitergabe personenbezogener \u201eoperativer\u201c Daten ist darin ausgeschlossen, sie erfolgt dennoch, aber \u201eausnahmsweise &#8230; ohne Vereinbarung\u201c.<\/p>\n<p>Ein vollst\u00e4ndiges Kooperationsabkommen ist mittlerweile fertiggestellt und harrt der Annahme durch den Rat.<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a> Sein Text ist widerspr\u00fcchlich, \u00fcberschreitet das Mandat Europols und ist mit den in der Konvention enthaltenen (ohnehin unzureichenden) Datenschutzbestimmungen nicht vereinbar. Im derzeitigen Klima mag es zwar verst\u00e4ndlich sein, dass Beh\u00f6rden der Mitgliedstaaten Informationen mit ihren Partnern in den USA teilen wollen. Es kann jedoch nicht hingenommen werden, dass die EU gegen\u00fcber den USA nicht wenigstens dasselbe Niveau des Schutzes f\u00fcr Individuen verlangt, das f\u00fcr den Datenaustausch mit und \u00fcber Europol innerhalb der EU vorgeschrieben ist. In dem Entwurf des Abkommens mit den USA sind Datenschutzfragen und das Auskunftsrecht der B\u00fcrgerInnen nicht einmal erw\u00e4hnt.<\/p>\n<h4>Einwanderungs- und Grenzkontrolle<\/h4>\n<p>Die \u201eTerrorismusbek\u00e4mpfung\u201c bef\u00f6rdert auch die bestehenden Anstrengungen der Einwanderungskontrolle und der Beschr\u00e4nkung des Asylrechts. Der Bush-Brief enthielt sieben spezifische Vorschl\u00e4ge der Zusammenarbeit bei der Grenzkontrolle \u2013 \u00fcber alle sieben ist weiter verhandelt worden. Die Liste der besprochenen Themen ist lang. Sie umfasst u.a. die folgenden Punkte: die Weitergabe von Flugpassagierlisten sowie Listen von an der Grenze zur\u00fcckzuweisenden Personen (\u201einadmissibles\u201c), eine gemeinsame Datenbasis \u00fcber Visumantr\u00e4ge, gleichg\u00fcltig ob sie positiv oder negativ entschieden wurden (die USA haben bereits eine solche Datenbank, die EU ist bei den Planungen), eine verbesserte Kooperation bei der Abschiebung von Personen, die gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen versto\u00dfen, von Kriminellen sowie von \u201einadmissibles\u201c, den Austausch von Informationen \u00fcber gestohlene Reisedokumente, die Kooperation mit Drittstaaten sowie insbesondere Ausstattungs- und Ausbildungshilfen f\u00fcr deren Grenzpolizeien. Das Potential f\u00fcr eine zuk\u00fcnftige Kooperation scheint grenzenlos. Je mehr sich die US-Beh\u00f6rden von dieser Zusammenarbeit nicht nur Auswirkungen auf die Terrorismusbek\u00e4mpfung, sondern generell gegen illegale Einwanderung versprechen, desto l\u00e4nger k\u00f6nnte die Liste der Vorschl\u00e4ge werden.<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a><\/p>\n<p>Zu hinterfragen ist in diesem Zusammenhang auch der Einfluss von US-Vertretern auf politische Entscheidungen in der EU. US-Beamte nahmen regelm\u00e4\u00dfig an Ratsarbeitsgruppen teil, umgekehrt wurden EU-Beamte auf der anderen Seite des Atlantiks empfangen. Im Gefolge des 11. Septembers erleben wir die Entstehung einer \u201eAchse des Nordens\u201c (Tony Bunyan) mit einer gemeinsamen Politik Innerer Sicherheit. Die Teilnahme an EU-Arbeitsgruppen erm\u00f6glicht es US-Beamten, einen bisher ungekannten und auch nicht kontrollierbaren Einfluss auf politische Prozesse in der EU auszu\u00fcben. \u201eDie USA sind in der Tat zum 16. EU-Mitgliedstaat geworden.\u201c<a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a> Die Pr\u00e4senz US-amerikanischer Beh\u00f6rdenvertreter ist aber auch in anderen internationalen Foren sp\u00fcrbar \u2013 von der International Organisation for Migration (IOM) bis hin zum Europarat. Bei den Vereinten Nationen und der G8-Gruppe sind sie bekannterma\u00dfen dominant.<\/p>\n<h4>Terror-Listen<\/h4>\n<p>Der weltweite \u201eKrieg gegen den Terrorismus\u201c l\u00e4sst die EU auch in komplexen und seit langem andauernden Konflikten in Drittstaaten Partei ergreifen \u2013 ohne dass die \u00d6ffentlichkeit in der Union darauf Einfluss nehmen k\u00f6nnte. Im Oktober 2001 begann die EU umstandslos, die von dem f\u00fcr die Sanktionen gegen die Taliban zust\u00e4ndigen UN-Ausschuss zusammengestellten \u201eTerroristenlisten\u201c in EU- bzw. EG-Recht zu \u00fcberf\u00fchren. \u00dcbernommen wurde damit ein v\u00f6llig willk\u00fcrlicher Mechanismus zum Einfrieren von Verm\u00f6gen und sonstigen Ma\u00dfnahmen gegen Gruppen und Einzelpersonen.<a href=\"#_ftn8\" name=\"_ftnref8\">[8]<\/a><\/p>\n<p>Drei schwedische Staatsb\u00fcrger somalischer Herkunft fielen diesem Mechanismus bereits im November 2001 zum Opfer. Ihr gesamtes Verm\u00f6gen wurde gesperrt, nachdem ihr Arbeitgeber, die Geld\u00fcberweisungsorganisation al-Barakaat, von den USA zur terroristischen Vereinigung erkl\u00e4rt worden war. Beweise f\u00fcr eine Verbindung zu tats\u00e4chlich terroristischen Gruppen oder zu Anschl\u00e4gen haben die USA bisher nicht pr\u00e4sentiert. F\u00fcr die drei gab es keine M\u00f6glichkeit, Rechtsmittel einzulegen. Und die in der \u00d6ffentlichkeit heftig kritisierte schwedische Regierung hatte aufgrund der v\u00f6lkerrechtlichen Verpflichtungen des Landes keine M\u00f6glichkeiten eines anderen Vorgehens. Zehn Monate diplomatischer Verhandlungen waren notwendig, um zwei der drei Personen von der Liste zu streichen, nachdem sie zuvor einen umf\u00e4nglichen Fragebogen des US-Justizministeriums ausgef\u00fcllt hatten. Der dritte Mann hatte sich dieser Prozedur der Beweislast-Umkehr verweigert.<a href=\"#_ftn9\" name=\"_ftnref9\">[9]<\/a><\/p>\n<p>Seit Ende Dezember 2001 \u00fcbernimmt die EU nicht nur die von den USA diktierte UN-Liste, sondern produziert dar\u00fcber hinaus ihre eigene nicht minder willk\u00fcrliche. Dem Druck der USA ist es geschuldet, dass Jos\u00e9 Maria Sison auf beiden Listen zu finden ist. Sison lebt seit Jahren als anerkannter Fl\u00fcchtling in den Niederlanden und war Berater der National Democratic Front bei den Friedensverhandlungen mit der philippinischen Regierung, die unter Schirmherrschaft Norwegens, Belgiens und der Niederlande stattfanden.<a href=\"#_ftn10\" name=\"_ftnref10\">[10]<\/a> Mit der Erfassung von Sisons New People\u2019s Army, der kurdischen PKK und anderer Gruppen brechen die EU-Staaten dar\u00fcber hinaus ihr Versprechen, Befreiungsbewegungen in Drittstaaten zu respektieren, das sie bei der Annahme des Rahmenbeschlusses \u00fcber die Terrorismusdefinition im Juni 2002 gegeben hatten.<a href=\"#_ftn11\" name=\"_ftnref11\">[11]<\/a><\/p>\n<h4>Wir m\u00fcssen drau\u00dfen bleiben<\/h4>\n<p>Die EU-Institutionen haben bei der Zusammenarbeit mit den USA geradezu eine obsessive Geheimhaltung erkennen lassen. F\u00fcr Parlamente und \u00d6ffentlichkeit galt: \u201eWir m\u00fcssen drau\u00dfen bleiben.\u201c B\u00fcrgerrechte und menschenrechtliche Prinzipien erscheinen dabei nur mehr als Hindernisse einer effizienten Zusammenarbeit und Strafverfolgung.<\/p>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> s. Statewatch News Online, www.statewatch.org\/news\/2001\/nov\/06uslet.htm<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> s. Statewatch News Online, www.statewatch.org\/news\/2001\/jul\/ombuds.htm<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> s. Statewatch News Online, www.statewatch.org\/news\/2002\/jul\/11Auseu.htm<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> Ratsdok. 13359\/01 v. 31.10.2001, B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 70 (3\/2001), S. 89<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> s. Statewatch News Online, www.statewatch.org\/news\/2002\/nov\/12eurousa.htm<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a> s. Statewatch bulletin vol. 12, no. 1 (Januar\/Februar 2002)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a> Bunyan, T.: The war on freedom and democracy, September 2002, <a href=\"http:\/\/www.statewatch\/\">www.statewatch<\/a>.org\/ news\/2002\/sep\/analysis13.htm<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a> s. Statewatch News Online, www.statewatch.org\/news\/2001\/oct\/03finance.htm<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref9\" name=\"_ftn9\">[9]<\/a> s. Statewatch News Online, www.statewatch.org\/news\/2002\/sep\/11sweden.html<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref10\" name=\"_ftn10\">[10]<\/a> s. Statewatch News Online, www.statewatch.org\/news\/2002\/oct\/10sison.htm<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref11\" name=\"_ftn11\">[11]<\/a> vgl. die Erkl\u00e4rung der Mitgliedstaaten im Amtsblatt der EG L 164 v. 22.6.2002<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Ben Hayes Die Anschl\u00e4ge vom 11. 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