{"id":7032,"date":"2002-12-07T19:11:29","date_gmt":"2002-12-07T19:11:29","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cilip.de\/?p=7032"},"modified":"2002-12-07T19:11:29","modified_gmt":"2002-12-07T19:11:29","slug":"chronologie-39","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=7032","title":{"rendered":"Chronologie"},"content":{"rendered":"<h3>zusammengestellt von Tim E. Braun<\/h3>\n<p><strong>Juli 2002<\/strong><\/p>\n<p>01.07.:\u00a0<strong>Akte Achidi J. ist geschlossen<\/strong>: Der Tod des 19-j\u00e4hrigen Kameruners nach einem Brechmitteleinsatz in Hamburg ist nach Ansicht der Staatsanwaltschaft auf ein schweres Herzleiden des mutma\u00dflichen Drogendealers zur\u00fcckzuf\u00fchren. \u201eStrafrechtlich relevantes Verhalten der an dem Einsatz beteiligten Personen\u201c wird verneint.<\/p>\n<p><strong>Algerier in Stuttgart festgenommen:<\/strong> Ein in seiner Abwesenheit in Frankreich zu f\u00fcnf Jahren Haft wegen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung zur Vorbereitung eines Terroranschlags verurteilter GIA-Aktivist wird festgenommen. Die Generalstaatsanwaltschaft beantragt beim Stuttgarter Oberlandesgericht (OLG) vorl\u00e4ufige Auslieferungshaft.<\/p>\n<p>03.07.:\u00a0<strong>Polizist erschossen \u2013 Urteil rechtskr\u00e4ftig: <\/strong>Der Bundesgerichts\u00adhof (BGH) verwirft die Revision eines heute 27-J\u00e4hrigen, der vom Wiesbadener Landgericht wegen Totschlags, versuchten Totschlags und gef\u00e4hrlicher K\u00f6rperverletzung zu einer Haftstrafe von 12 Jahren verurteilt worden war. Der Mann hatte Ende Juni 2000 bei einer Kontrolle einem Polizisten die Dienstwaffe entrissen, einen Beamten get\u00f6tet sowie dessen Kollegen schwer verletzt. (Az.:\u00a02 StR 175\/02)<!--more--><\/p>\n<p><strong>Razzia gegen \u201emilitante Islamisten\u201c in Hamburg:<\/strong> Wegen des Verdachtes \u201eauf der Grundlage eines aggressiven militanten islamischen Fundamentalismus Anschl\u00e4ge zu begehen\u201c vernehmen Beamte des Landes- und des Bundeskriminalamtes (BKA) sechs M\u00e4nner aus Afghanistan, \u00c4gypten und Marokko und durchsuchen deren Wohnungen sowie eine Buchhandlung.<\/p>\n<p>04.07.:\u00a0<strong>Berliner \u201eRZ-Prozess\u201c:<\/strong> Weil sie es nicht ertragen kann, \u201edass jemand anders f\u00fcr etwas beschuldigt wird, das ich getan habe\u201c, gesteht die von der Verteidigung pr\u00e4sentierte \u201e\u00dcberraschungszeugin\u201c Barbara W. 16 Jahre nach der Tat, dem damaligen Leiter der Berliner Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rde, Harald Hollenberg, in die Beine geschossen zu haben.<\/p>\n<p>05.07.:\u00a0<strong>Stasi-Unterlagengesetz ge\u00e4ndert:<\/strong> In Zukunft sind Informationen zur zeitgeschichtlichen Rolle, Funktion oder Amtsaus\u00fcbung Prominenter wieder zug\u00e4nglich.<\/p>\n<p>09.07.:\u00a0<strong>Tod eines Libanesen:<\/strong> Weil er sich seiner Verhaftung wegen Handtaschendiebstahls entziehen will, wird in Berlin ein 31-J\u00e4hriger von drei Polizisten gezwungen, sich auf den Bauch zu legen. Kurz nachdem ihm Handschellen angelegt werden, stirbt er. Gegen die drei Polizisten wird wegen fahrl\u00e4ssiger T\u00f6tung ermittelt. Wie sich bei der Obduktion herausstellt, starb Abbas A. h\u00f6chstwahrscheinlich an Kokainvergiftung in Verbindung mit einer Herzerkrankung. Fremdverschulden k\u00f6nne mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden, so ein Justizsprecher.<\/p>\n<p><strong>T\u00f6dlicher Unfall nach BGS-Kontrolle<\/strong>: Mit einem als gestohlen gemeldeten Fahrzeug versuchen zwei 17 und 27 Jahre alte Polen, sich einer Bundesgrenzschutz-Kontrolle zu entziehen und rasen in einen als Stra\u00dfensperre quergestellten Einsatzbus. Dabei stirbt der J\u00fcngere der beiden mutma\u00dflichen Fahrzeugdiebe, der \u00c4ltere sowie ein BGS-Beamter werden schwer verletzt.<\/p>\n<p>11.07.:\u00a0<strong>L\u00e4nder halten Informationen zu V-Leuten zur\u00fcck:<\/strong> Die Innenminister von Bund und L\u00e4ndern einigen sich darauf, im NPD-Verbotsverfahren dem Bundesverfassungsgericht keine weiteren als die sechs bisher genannten V-Personen des Verfassungsschutzes preiszugeben.<\/p>\n<p>15.07.:\u00a0<strong>Fl\u00fcchtiger stirbt nach Polizeischuss:<\/strong> Nach dem Durchbrechen einer Polizeikontrolle in Hamburg fl\u00fcchtet sich ein betrunkener Mann in ein Parkhaus. Bei dem Versuch, den Mann von einer Br\u00fcstung zu ziehen, l\u00f6st sich ein Schuss aus der Waffe des Polizisten. Der Fl\u00fcchtende wird getroffen und st\u00fcrzt vom Parkdeck. Er erliegt wenig sp\u00e4ter seinen Sturzverletzungen.<\/p>\n<p><strong>Zuwanderungsgesetz in Karlsruhe:<\/strong>\u00a0Die unionsgef\u00fchrten Landesregierungen Bayerns, Baden-W\u00fcrttembergs, Hessens, des Saarlands, Sachsens und Th\u00fcringens reichen eine Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit des Zustandekommens des Gesetzes ein. Am 18.12. erkl\u00e4rt der zweite Senat das Gesetz f\u00fcr nichtig. (Az.: 2 BvF 1\/02)<\/p>\n<p>16.07.:\u00a0<strong>\u201eMehmet\u201c darf nach Deutschland zur\u00fcckkehren:<\/strong> Das Bundesverwaltungsgericht gibt der Klage Muhlis A., der 1998 allein in die T\u00fcrkei abgeschoben wurde, statt. Die M\u00fcnchner Beh\u00f6rden h\u00e4tten den Schutz von Minderj\u00e4hrigen nicht ausreichend gew\u00fcrdigt, so die Begr\u00fcndung.<\/p>\n<p><strong>Richteranordnung auch f\u00fcr Abschiebehaft notwendig:<\/strong> Das Bundesverfassungsgericht gibt der Klage eines gambischen Staatsb\u00fcrgers statt, der in polizeilichen Abschiebegewahrsam genommen wurde, ohne dass ein Richter dar\u00fcber entschieden hatte. (Az.: 2 BvR 2292\/00)<\/p>\n<p><strong>Razzia gegen Rechtsextreme:<\/strong>\u00a0Im Zuge der Ermittlungen gegen 29 mutma\u00dfliche Mitglieder des neonazistischen Netzwerkes \u201eHammerskins\u201c, werden in sieben Bundesl\u00e4ndern mehr als 40 Wohnungen durchsucht und zahlreiche Beweismittel sichergestellt.<\/p>\n<p>17.07.:\u00a0<strong>\u201eLagebild Organisierte Kriminalit\u00e4t 2001\u201c ver\u00f6ffentlicht:<\/strong> Aus dem von Bundesinnenminister Otto Schily vorgelegten Bericht geht hervor, dass die Sicherheitsbeh\u00f6rden im vergangenen Jahr in 787 (2000: 854) F\u00e4llen gegen 15.237 (2000: 9.421) Tatverd\u00e4chtige ermittelt haben. Die Schadensh\u00f6he belief sich den Angaben zufolge auf 2,3 Milliarden DM (2000: 7,28 Milliarden DM, davon ein Gro\u00dfverfahren \u00fcber 4,6 Milliarden DM). Bei 242 Ermittlungsverfahren wurden Verm\u00f6genswerte von 200 Millionen DM sichergestellt (2000: 538 Millionen DM).<\/p>\n<p><strong>Bundesverfassungsgericht untersagt pauschale Beschlagnahme:<\/strong> Das Gericht gibt einer Klage zweier Anw\u00e4lte statt, die sich gegen die Pauschal-Beschlagnahme von Datentr\u00e4gern und Computern in ihrer Kanzlei zur Wehr gesetzt haben. Die Staatsanwaltschaft Hamburg hatte zuvor Ermittlungen gegen ein drittes Kanzlei-Mitglied eingeleitet. (Az.: 2 BvR 1027\/02)<\/p>\n<p>21.07.:\u00a0<strong>V-Mann-Aff\u00e4re Berlin\/Brandenburg:\u00a0<\/strong>Nach einer Razzia gegen Rechtsextreme enttarnt die Berliner Polizei den f\u00fcr den Brandenburger Verfassungsschutz t\u00e4tigen Toni S. Dieser, so wird am 11.8. bekannt, sowie der vom Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz (BfV) in Sachsen eingesetzte V-Mann Mirko H., sollen sich mit der Herstellung bzw. dem Vertrieb der rechtsextremistischen CD \u201eNoten des Hasses\u201c strafbar gemacht haben, letzterer offenbar mit Wissen des BfV. Toni S. wird vom Berliner Landgericht am 11.11. wegen Volksverhetzung, Gewaltdarstellung und Verbreitung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu zwei Jahren Haft auf vier Jahre Bew\u00e4hrung verurteilt. Das Landgericht Dresden verurteilt am 21.11. Mirko H. zu vier Jahren Haft wegen Volksverhetzung, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Gewaltverherrlichung.<\/p>\n<p>22.07.:\u00a0<strong>Anklage wegen Spionage zur\u00fcckgenommen: <\/strong>Weil der weiteren Verfolgung der beiden angeklagten Syrer \u00fcberwiegende \u00f6ffentliche Interessen in Bezug auf die Bek\u00e4mpfung des internationalen Terrorismus entgegenst\u00fcnden (der syrischen F\u00fchrung werden beste Informationen \u00fcber Al-Qaida nachgesagt), stellt Generalbundesanwalt Kay Nehm das Verfahren vor dem Oberlandesgericht Koblenz ein.<\/p>\n<p>23.07.:\u00a0<strong>Brandenburgs Justizminister tritt zur\u00fcck: <\/strong>Wegen umstrittener Immobiliengesch\u00e4fte in den 90er Jahren verzichtet Kurt Schelter (CDU) auf sein Amt. Seine Nachfolgerin wird Barbara Richstein (CDU).<\/p>\n<p>25.07.:\u00a0<strong>Rechtsextreme Brandstifter verurteilt:<\/strong> Acht Monate nach dem Anschlag auf eine Asylunterkunft im schw\u00e4bischen Aystetten verurteilt die Jugendkammer am Landgericht Augsburg drei rechtsgerichtete Jugendliche im Alter von 15, 17 und 19 Jahren zu Haftstrafen von je sechs Jahren wegen versuchten Mordes und Brandstiftung bzw. zu drei Jahren wegen Beihilfe.<\/p>\n<p>26.07.:<strong>\u00a0Aus f\u00fcr exekutives Ehrenamt:<\/strong> Mit dem Inkrafttreten des Haushaltsentlastungsgesetzes wird auch der Freiwillige Polizeidienst (FPD) in Berlin aufgel\u00f6st. Zuk\u00fcnftig sollen hoheitliche Aufgaben nur noch von PolizeibeamtInnen ausgef\u00fchrt werden.<\/p>\n<p>28.07.:\u00a0<strong>Polizeilicher Todesschuss<\/strong>: Ein Polizist erschie\u00dft im th\u00fcringischen Nordhausen einen Automatenknacker, der sich der vorl\u00e4ufigen Festnahme widersetzt. Die Staatsanwaltschaft M\u00fchlhausen geht von Notwehr aus.<\/p>\n<p><strong>Polizeibeamter bei Schie\u00dferei get\u00f6tet:<\/strong> Bei einem Polizei-Einsatz in Bad Godesberg entrei\u00dft ein offenbar psychisch kranker Mann einem Polizisten die Dienstwaffe und schie\u00dft. Ein 40-j\u00e4hriger Polizeikommissar wird t\u00f6dlich, sein gleichaltriger Kollege lebensgef\u00e4hrlich verletzt.<\/p>\n<p>29.07.:\u00a0<strong>Zunahme antisemitischer Straftaten<\/strong>: Wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der PDS hervorgeht, sind von April bis Juni 319 Straftaten (127 im 1. Quartal) registriert worden, darunter 60 Propaganda- und drei Gewaltdelikte. Gegen 148 Verd\u00e4chtige wurde ermittelt.<\/p>\n<p><strong>August 2002<br \/>\n<\/strong><br \/>\n05.08.:\u00a0<strong>Prozess-Beginn gegen Neonazis:<\/strong> Sieben Mitglieder der verbotenen rechtsextremistischen Gruppe \u201eSkinheads S\u00e4chsische Schweiz\u201c m\u00fcssen sich vor dem Dresdner Landgericht wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung, schweren Landfriedensbruchs und schwerer K\u00f6rperverletzung verantworten. Am 8.11. weist das Verwaltungsgericht Dresden eine Klage von drei der Angeklagten \u00fcber die Nennung von V-Leuten des s\u00e4chsischen Verfassungsschutzes ab.<\/p>\n<p><strong>Vereinsverbot gegen Al-Aqsa:<\/strong>\u00a0Innenminister Otto Schily verbietet den in Aachen ans\u00e4ssigen Spenden-Sammelverein mit der Begr\u00fcndung, dieser \u00fcberweise gesammeltes Geld an Hamas-Organisationen zur Unterst\u00fctzung der Familien pal\u00e4stinensischer Selbstmordattent\u00e4ter. Die rechtliche Grundlage f\u00fcr das Verbot bietet die Novellierung des Vereinsgesetzes als Folge des ersten \u201eSicherheitspaketes\u201c. Am 30.9. wird bekannt, dass Al-Aqsa e.V. vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen seine Aufl\u00f6sung klagt. Der Verein sei kein Ausl\u00e4nderverein, der unter die besonderen Regelungen falle, so die Begr\u00fcndung.<\/p>\n<p>08.08.:\u00a0<strong>Weniger Drogentote im ersten Halbjahr:<\/strong> Nach Angaben der Drogenbeauftragten der Bundesregierung ist die Zahl der Rausch\u00adgift\u00adopfer im Vergleich zum Vorjahr um 30 Prozent von 821 auf 586 Tote zur\u00fcckgegangen.<\/p>\n<p>09.08.:\u00a0<strong>Illegal Abgeh\u00f6rtes kann verwendet werden<\/strong>: Nach einem Urteil des OLG Koblenz kann der Inhalt eines von Privatleuten rechtswidrig abgeh\u00f6rten Telefongespr\u00e4chs als gerichtliches Beweismittel verwertbar sein. Das Urteil ist noch nicht rechtskr\u00e4ftig. (Az.:\u00a08 U 1967\/99)<\/p>\n<p>19.08.:\u00a0<strong>Auch<\/strong> <strong>das Tragen von unbekannten NS-Zeichen ist strafbar: <\/strong>Der BGH hebt damit eine Entscheidung des Berliner Landgerichts auf, das f\u00fcr den Straftatbestand einen gewissen Bekanntheitsgrad f\u00fcr den \u201eMann auf der Stra\u00dfe\u201c als Voraussetzung ansah. (Az.:\u00a03 StR 495\/01)<\/p>\n<p>20.08.:\u00a0<strong>Geiselnahme in der Botschaft Iraks:<\/strong> F\u00fcnf bewaffnete Mitglieder der Gruppierung \u201eDemokratische Irakische Opposition Deutschlands\u201c besetzen die irakische Vertretung in Berlin und nehmen die Botschaftsangeh\u00f6rigen als Geiseln. Gegen Abend st\u00fcrmt die Polizei das Geb\u00e4ude und beendet die Geiselnahme unblutig.<\/p>\n<p>23.08.:\u00a0<strong>Rechtsextreme Jugendliche nach Brandanschlag verurteilt: <\/strong>Das Dessauer Landgericht ordnet wegen versuchten Mordes in acht F\u00e4llen Haftstrafen zwischen 33 Monaten und sechs Jahren f\u00fcr f\u00fcnf Jugendliche zwischen 17 und 22 Jahren an. Die jungen M\u00e4nner hatten in Je\u00dfnitz Molotowcocktails in den Asia-Shop eines bewohnten Hauses geschleudert.<\/p>\n<p>28.08.:\u00a0<strong>Sicherungsverwahrung f\u00fcr Gewaltverbrecher:<\/strong> Das Gesetz zur Ausweitung der Sicherungsverwahrung f\u00fcr gef\u00e4hrliche Straft\u00e4ter tritt in Kraft. Die neuen Bestimmungen lassen den Freiheitsentzug f\u00fcr Gewaltt\u00e4ter nach der Verb\u00fc\u00dfung der Haftstrafe auch dann zu, wenn ihre Gef\u00e4hrlichkeit erst w\u00e4hrend der Haft festgestellt wird.<\/p>\n<p><strong>September 2002<br \/>\n<\/strong><br \/>\n03.09.:\u00a0<strong>Pr\u00fcgelnder Polizist verurteilt:<\/strong> Das Amtsgericht Tiergarten verh\u00e4ngt eine Geldstrafe von 4.950 Euro gegen einen 38-j\u00e4hrigen Polizisten wegen K\u00f6rperverletzung im Amt. Der Beamte hatte am Rande der 1. Mai-Demonstrationen in Berlin grundlos auf einen bereits festgenommenen und am Boden liegenden Demonstranten eingeschlagen.<\/p>\n<p>05.09.:\u00a0<strong>Anschlag auf KZ-Gedenkst\u00e4tte: <\/strong>Einen Tag vor Beginn des j\u00fcdi\u00adschen Neujahrsfestes ver\u00fcben Unbekannte einen Brandanschlag auf die Gedenkst\u00e4tte des Todesmarsches der KZ-H\u00e4ftlinge im Belower Wald bei Wittstock. Ein Geb\u00e4udeteil brennt dabei nahezu aus.<\/p>\n<p>06.09.:\u00a0<strong>Mutma\u00dfliches Terroristenpaar in Haft:<\/strong> Aufgrund von FBI-Hinweisen und der Aussage einer Zeugin nimmt die Polizei bei Heidelberg eine Frau und deren Lebensgef\u00e4hrten fest, die im Verdacht stehen, am 11.9. in Heidelberg einen Anschlag auf US-Einrichtungen geplant zu haben. Am 17.9. erkl\u00e4rt die Staatsanwaltschaft die Terror-Vorw\u00fcrfe f\u00fcr unbegr\u00fcndet, der Stand der Ermittlungen lasse keine R\u00fcckschl\u00fcsse auf derartige Pl\u00e4ne zu.<\/p>\n<p>10.\/11.09.:\u00a0<strong>Razzien im Schatten des 11.9.:\u00a0<\/strong>In Schleswig-Holstein und Hamburg durchsuchen 250 Beamte des BKA, des BGS sowie der Landeskriminal\u00e4mter die Wohn- und Gesch\u00e4ftsr\u00e4ume einer deutsch-syrischen Unternehmerfamilie, die der Unterst\u00fctzung eines \u201einternationalen, fundamental-islamistischen Terror-Netzwerks\u201c verd\u00e4chtig ist. Da konkrete Hinweise fehlen, werden keine Haftbefehle erlassen.<\/p>\n<p>16.09.:\u00a0<strong>R\u00fcck\u00fcbernahmeabkommen mit Jugoslawien unterzeichnet: <\/strong>Demnach k\u00f6nnen ab 1. November ausreisepflichtige Jugoslawen in ihre Heimat zur\u00fcckgeschickt werden. Bundesinnenminister Otto Schily verspricht sich von den Regelungen die Beschleunigung der R\u00fcckf\u00fchrungsverfahren sowie eine Arbeitserleichterung f\u00fcr die Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rden.<\/p>\n<p><strong>AStA von Verfassungsschutz bespitzelt:<\/strong> Es wird bekannt, dass das nieders\u00e4chsische Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz (LfV) von Mai 1999 bis April 2001 eine Studentin als V-Person in das Pressereferat der Studentenvertretung an der Universit\u00e4t Hannover eingeschleust hatte.<\/p>\n<p><strong>Polizisten des Betruges verd\u00e4chtig:<\/strong> Weil sie \u00fcber Jahre hinweg fingierte Arztrechnungen beim Landesverwaltungsamt eingereicht und so einen Schaden von rund 610.000 Euro verursacht haben sollen, ermittelt die Berliner Staatsanwaltschaft gegen acht Polizisten wegen Untreue, Bestechung sowie Bestechlichkeit.<\/p>\n<p>18.09.:\u00a0<strong>100 M\u00e4nner im Visier des Verfassungsschutzes:<\/strong> Das Hamburger LfV beobachtet nach eigenen Angaben 100 Islamisten wegen m\u00f6glicher Verbindungen zu militanten Gruppen.<\/p>\n<p>19.09.:\u00a0<strong>Vereinsverbote:<\/strong> Begleitet von bundesweit angelegten Durchsuchungen und Beschlagnahmen verbietet Bundesinnenminister Schily in f\u00fcnf Bundesl\u00e4ndern 16 Vereine, die im Verdacht stehen, Teilorganisationen des islamistischen \u201eKalifatsstaat\u201c zu sein. Am 28.11. best\u00e4tigt das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil das vom Bundesinnenministerium im Dezember 2001 ausgesprochene Vereinsverbot. Auf der Grundlage der versch\u00e4rften Sicherheitsgesetze nach dem 11.9. war das Verbot der Organisation unter der F\u00fchrung des inhaftierten Metin Kaplan mit Verst\u00f6\u00dfen gegen die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung und einer Gef\u00e4hrdung der inneren Sicherheit der Bundesrepublik begr\u00fcndet worden. (Az.:\u00a06 A 1.02)<\/p>\n<p>24.09.:\u00a0<strong>Hertha D\u00e4ubler-Gmelin tritt zur\u00fcck:<\/strong> Nach harscher Kritik aus dem In- und Ausland wegen ihres Bush-Hitler-Vergleichs verzichtet die bisherige Justizministerin auf ihr Amt. Am 22.10. wird die bisherige Staatssekret\u00e4rin im Bundesinnenministerium, Brigitte Zypries, zu ihrer Nachfolgerin ernannt.<\/p>\n<p><strong>Milde Strafen f\u00fcr \u201eGermanen\u201c:<\/strong>\u00a0Das Berliner Jugendsch\u00f6ffengericht Moabit verurteilt vier Berliner Rechtsextremisten aus dem Umfeld der neonazistischen \u201eKameradschaft Germania\u201c, die 1999 eine Gruppe Fu\u00dfball spielender Punks \u00fcberfielen, zu je 1.500 Euro Geldstrafe bzw. 60 Stunden gemeinn\u00fctziger Arbeit. Lediglich ein einschl\u00e4gig vorbestrafter 22-J\u00e4hriger erh\u00e4lt eine Freiheitsstrafe von 26 Monaten.<\/p>\n<p>27.09.:\u00a0<strong>Korruptionsregister gescheitert:<\/strong> Der Bundesrat versagt dem im Juli vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Einrichtung eines Registers \u00fcber unzuverl\u00e4ssige Unternehmen seine Zustimmung. Dadurch h\u00e4tten Firmen wegen Betrug, Korruption, Schwarzarbeit und wettbewerbswidrigen Verhaltens von der Vergabe \u00f6ffentlicher Auftr\u00e4ge ausgeschlossen werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><strong>Oktober 2002<br \/>\n<\/strong><br \/>\n01.10.:\u00a0<strong>Elfj\u00e4hriger ermordet:<\/strong> In der N\u00e4he von Frankfurt findet die Polizei die Leiche des entf\u00fchrten Bankierssohn Jakob von Metzler. Am 14.10. gesteht ein 27-j\u00e4hriger Jura-Student, den Jungen trotz des Erhalts der geforderten 1 Million Euro L\u00f6segeld erstickt zu haben.<\/p>\n<p>05.10.:\u00a0<strong>Schadensersatz f\u00fcr ungerechtfertigte Festnahme: <\/strong>Das Landgericht Potsdam spricht zwei Mitgliedern der \u201eKampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Milit\u00e4r\u201c Schadensersatz in H\u00f6he von jeweils 125 Euro zu. Sie waren im Sommer 2000 ungerechtfertigt festgenommen worden, als sie am Eingang der Internationalen Luft- und Raumfahrtmesse ein Transparent mit der Aufschrift \u201eSommer, Sonne, Blutbad\u201c anbrachten.<\/p>\n<p>06.10.:\u00a0<strong>F\u00fcnf<\/strong> <strong>Festnahmen aus Angst vor Anschl\u00e4gen:<\/strong> Offenbar als Reaktion auf einen Focus-Bericht \u00fcber bevorstehende Anschl\u00e4ge durchsucht die Polizei im Auftrag der Bundesanwaltschaft in Brandenburg, Hessen und Baden-W\u00fcrttemberg elf Wohnungen und nimmt f\u00fcnf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung Verd\u00e4chtige fest. Vier der M\u00e4nner werden wenig sp\u00e4ter wieder entlassen, die Ermittlungen gegen sie laufen weiter.<\/p>\n<p>09.10.:\u00a0<strong>\u201eHetzjagd-Urteil\u201c revidiert:<\/strong> Knapp zwei Jahre nach dem Urteil des Cottbusser Landgerichtes gegen eine Gruppe Rechtsextremer, die im Februar 1999 in Guben einen algerischen Asylsuchenden zu Tode gehetzt haben und wegen fahrl\u00e4ssiger T\u00f6tung bzw. gef\u00e4hrlicher K\u00f6rperverletzung zu bis zu drei Jahren Haft verurteilt wurden, spricht der BGH acht der T\u00e4ter wegen versuchter K\u00f6rperverletzung mit Todesfolge f\u00fcr schuldig. Das Strafma\u00df hingegen bleibt unver\u00e4ndert. (Az.: 5 StR 42\/02)<\/p>\n<p>10.10.:\u00a0<strong>Mehr Rechte f\u00fcr Brandenburger Verfassungsschutz zur Terrorbek\u00e4mpfung:<\/strong> Der brandenburgische Landtag verabschiedet eine \u00c4nderung des Verfassungsschutzgesetzes, durch die das Amt mit zus\u00e4tzlichen Rechten bei der Informationsgewinnung bei privaten Unternehmen, Banken und Fluggesellschaften ausgestattet wird.<\/p>\n<p><strong>Marokkaner wegen Terror-Verdachts verhaftet:<\/strong>\u00a0Nach einer belastenden Zeugenaussage, die den Verdacht zumindest der Unterst\u00fctzung der Hamburger Terrorzelle erh\u00e4rtet, erl\u00e4sst die Bundesanwaltschaft einen Haftbefehl gegen den 29-j\u00e4hrigen Abdelghani M.<\/p>\n<p>11.10.:\u00a0<strong>Verwirrte Polizistin nach Mord festgenommen:<\/strong> Nach dem gewaltsamen Tod einer 48-j\u00e4hrigen Frau in einer Kirche bei Bonn wird eine schon seit Monaten dienstunf\u00e4hige Polizistin unter dem Verdacht festgenommen, die Frau erw\u00fcrgt zu haben.<\/p>\n<p>18.10.:\u00a0<strong>Geiselnahme in Schule:<\/strong> Ein mit einer Pistole bewaffneter 16-J\u00e4hriger nimmt in einer Schule im baden-w\u00fcrttembergischen Waiblingen vier Sch\u00fcler f\u00fcr mehrere Stunden als Geiseln. Nach Verhandlungen mit der Polizei gibt der Geiselnehmer auf und l\u00e4sst die Sch\u00fcler frei.<\/p>\n<p>22.10.:\u00a0<strong>Mutma\u00dflicher \u201eStatthalter\u201c der Todespiloten vor Gericht:<\/strong> Vor dem 3. Strafsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichtes beginnt das erste deutsche Verfahren gegen Drahtzieher des 11.9. Der bereits seit November inhaftierte Marokkaner Mounir El Motassadeq ist als mutma\u00dfliches Mitglied des Hamburger \u201eTerror-Netzwerkes\u201c unter anderem wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 3.116 F\u00e4llen angeklagt.<\/p>\n<p>25.10.:\u00a0<strong>Th\u00fcringens Innenminister tritt zur\u00fcck:<\/strong> Als Konsequenz aus der Aff\u00e4re um eine verschwundene CD mit vertraulichem Material des Th\u00fcringischen LfV legt Christian K\u00f6ckert (CDU) sein Amt nieder. Sein Nachfolger wird der bisherige Finanzminister Andreas Trautvetter (CDU).<\/p>\n<p><strong>Big-Brother-Awards 2002: <\/strong>Zum dritten Mal wird der von Datenschutz- und B\u00fcrgerrechtsorganisationen ausgeschriebene \u201eNegativ-Preis\u201c vergeben. In der Kategorie \u201eKommunikation\u201c geht er an den Bundesrat, der durch seinen Beschluss vom Mai 2002 die umfassende Speicherung von Nutzungs- und Verbindungsdaten erlauben wollte, die bei der Telekommunikation anfallen. In der Kategorie \u201eVerwaltung\/Beh\u00f6rden\u201c erh\u00e4lt das BKA die Auszeichnung f\u00fcr die Einrichtung dreier \u201ePr\u00e4ventiv-Datenbanken\u201c zur Erfassung links- und rechtsgerichteter Gewaltt\u00e4ter sowie politisch motivierter Ausl\u00e4nderkriminalit\u00e4t. In der Rubrik \u201ePolitik\u201c geht der Preis an den hessischen Innenminister Volker Bouffier wegen der hessischen Polizeirechtsnovelle zur Rasterfahndung. Den \u201eRegional\u201c-Award erh\u00e4lt sein NRW-Kollege Fritz Behrens wegen der Erm\u00f6glichung von Video\u00fcberwachung \u00f6ffentlicher Pl\u00e4tze.<\/p>\n<p>30.10.:\u00a0<strong>Keine Tabus beim Gro\u00dfen Lauschangriff: <\/strong>Durch Presseberichte wird erst jetzt bekannt, dass mit der im September vorgenommenen Novellierung des saarl\u00e4ndischen Verfassungsschutzgesetzes die M\u00f6glichkeit geschaffen wurde, wie in Bayern, Hessen und Th\u00fcringen auch Presse und \u00c4rzte abzuh\u00f6ren. Am 27.11. verabschiedet die Hamburger B\u00fcrgerschaft ebenfalls \u00c4nderungen des Verfassungsschutzgesetzes zur Terrorbek\u00e4mpfung. K\u00fcnftig d\u00fcrfen die Wohnungen Terrorverd\u00e4chtiger sowie bei \u201edringender Gefahr\u201c deren Kontaktleute vom LfV abgeh\u00f6rt werden; \u00c4rzte, Journalisten, Anw\u00e4lte, Geistliche und Abgeordnete d\u00fcrfen nur dann belauscht werden, wenn sie selbst verd\u00e4chtig sind.<\/p>\n<p>31.10.:\u00a0<strong>Panne bei Telefon\u00fcberwachung:<\/strong> Offenbar bedingt durch einen Computerfehler finden sich auf den Rechnungen von 47 Kunden des Mobilfunkanbieters O<sub>2<\/sub> Hinweise zu Abh\u00f6raktionen von Polizei und Geheimdiensten. Den Belauschten wurden die Betr\u00e4ge f\u00fcr parallel zu ihren Gespr\u00e4chen stattfindende \u201eabgehende Mailbox-Verbindungen\u201c in Rechnung gestellt. Aus Presseberichten vom 1.\/2.11. geht hervor, dass es sich bei den sieben vom BKA und 40 von LKA und Verfassungsschutz Abgeh\u00f6rten vorwiegend um Verd\u00e4chtige aus dem Bereich der \u201eOrganisierten Kriminalit\u00e4t\u201c und anderer Straftaten, nicht aber aus dem des internationalen Terrorismus handelte.<\/p>\n<p><strong>November 2002<br \/>\n<\/strong><br \/>\n01.11.:\u00a0<strong>Protest gegen Castor bleibt straffrei:<\/strong> Das Amtsgericht Dannenberg stellt das Verfahren gegen die 17-j\u00e4hrige Sch\u00fclerin Marie Steinmann ein, die sich im M\u00e4rz 2001 vor einem Castor-Transport nach Gorleben im Gleisbett angekettet hatte. Die Jugendliche muss jedoch 50 Stunden gemeinn\u00fctzige Arbeit leisten, um straffrei zu bleiben.<\/p>\n<p>02.11.:\u00a0<strong>Festnahme trotz Kirchenasyl:<\/strong> In Schleswig-Holstein nimmt die Polizei eine Kurdin fest, die zusammen mit ihrer Familie seit mehreren Monaten in einer evangelischen Kirche Schutz vor ihrer drohenden Abschiebung gesucht hatte.<\/p>\n<p>11.11.:\u00a0<strong>Verbot h\u00e4lt Castor-Gegner nicht von Demo ab:<\/strong> Rund 5.000 DemonstrantInnen setzen ihren Protest gegen den bisher gr\u00f6\u00dften Atom\u00adm\u00fcll-Transport entlang der Strecke nach Gorleben trotz eines kurz zuvor vom OLG L\u00fcneburg best\u00e4tigten Demonstrationsverbotes fort.<\/p>\n<p>13.11.:\u00a0<strong>Sicherungsverwahrung f\u00fcr Sexualstraft\u00e4ter erleichtert:<\/strong> Nach einer Entscheidung des BGH zu einem Urteil des Landgerichts Mainz kann ein T\u00e4ter schon nach dem ersten R\u00fcckfall in Sicherungsverwahrung genommen werden, wenn er wegen fr\u00fcherer Taten zu mindestens drei Jahren Haft verurteilt worden war. (Az.: 2 StR 261\/02)<\/p>\n<p>16.11.:\u00a0<strong>Kollegen-Pr\u00fcgel:<\/strong> Bei einer Soli-Demonstration in Hamburg gegen die R\u00e4umung des Bauwagenplatzes \u201eBambule\u201c schlagen Th\u00fcringer Polizisten zwei schleswig-holsteinische \u201eAufkl\u00e4rer\u201c in Zivil krankenhausreif.<\/p>\n<p>17.11.:\u00a0<strong>Todesflucht vor Polizei:<\/strong> Ein 39-j\u00e4hriger Mosambikaner springt aus Angst vor seiner Festnahme wegen nicht bezahlter Bu\u00dfgeldbescheide aus der 7. Etage eines Berliner Wohnhauses.<\/p>\n<p><strong>Mord aus nichtigem Anlass:<\/strong> In einer Jauchegrube im brandenburgischen Potzlow finden Jugendliche die Leiche eines seit Juli vermissten 17-J\u00e4hrigen. Am 20.11. legen drei Rechtsextreme im Alter von 17 bis 23 Jahren ein Gest\u00e4ndnis ab, Marinus S. am 12.7. allein wegen seines \u00e4u\u00dferen Erscheinungsbildes zu Tode gequ\u00e4lt zu haben.<\/p>\n<p>18.11.:\u00a0<strong>Pal\u00e4stinenser wegen Billigung von Anschl\u00e4gen verurteilt:<\/strong> Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten verurteilt einen pal\u00e4stinensischen Asylsuchenden zu f\u00fcnf Monaten Haft auf Bew\u00e4hrung und 300 Stunden gemeinn\u00fctziger Arbeit. Er hatte auf einer Pro-Pal\u00e4stina-Demonstration in Berlin im April seine drei Kinder mit Sprengstoff-Attrappen ausgestattet. Das Gericht sah darin eine Billigung von Selbstmordattentaten gegen Israelis. Am 29.11. wird bekannt, dass Mohamed El-R. Berufung gegen das Urteil einlegt.<\/p>\n<p>24.11.:\u00a0<strong>Rechte ver\u00fcben Brandanschlag:<\/strong> Die Polizei verhaftet im nieders\u00e4chsischen Wolfenb\u00fcttel f\u00fcnf Rechtsextreme, die in der Nacht zuvor, am 10. Jahrestag des Brandanschlags von M\u00f6lln, versucht hatten, mit Molotow-Cocktails eine Moschee in Brand zu setzen.<\/p>\n<p><em>Tim E. Braun studiert Politische Wissenschaft an der FU Berlin.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>zusammengestellt von Tim E. 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