{"id":7041,"date":"2003-02-07T19:21:59","date_gmt":"2003-02-07T19:21:59","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cilip.de\/?p=7041"},"modified":"2003-02-07T19:21:59","modified_gmt":"2003-02-07T19:21:59","slug":"streiflichter-aus-der-strafverfolgung-wirtschaftskriminalitaet-und-ihre-bekaempfung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=7041","title":{"rendered":"Streiflichter aus der Strafverfolgung &#8211; Wirtschaftskriminalit\u00e4t und ihre \u201eBek\u00e4mpfung\u201c"},"content":{"rendered":"<h3>von Anja Lederer<\/h3>\n<p><strong>Im Bereich der Wirtschaftskriminalit\u00e4t sind die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden vor besondere Probleme gestellt. Ermittlungen erfolgen spezialisiert und h\u00f6chst selektiv. Sie dienen vor allem dazu, das Vertrauen in die Wirtschaft zu festigen.<\/strong><\/p>\n<p>Bereits die relevanten Straftatbest\u00e4nde sind schier un\u00fcberschaubar: Neben verschiedenen Vorschriften aus dem Strafgesetzbuch (StGB) wird der Wirtschaftskriminalit\u00e4t eine Vielzahl von Deliktsbeschreibungen des sogenannten Nebenstrafrechts zugeordnet. Allein in \u00a7 74c Gerichtsverfassungsgesetz, der die Zust\u00e4ndigkeit der Wirtschaftsstrafkammern regelt, sind an die 30 strafrechtliche Nebengesetze erw\u00e4hnt. In kaum einer Deliktsmaterie ist die Zahl der an der Verfolgung beteiligten Beh\u00f6rden so gro\u00df und vielf\u00e4ltig, was besonders effektive Ermittlungen erwarten lassen m\u00fcsste. Nicht nur Polizei und Staatsanwaltschaft, sondern auch Kontroll- und Aufsichtsbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder, Vergabe- und Ausschreibungsstellen, die Zoll- und Arbeitsverwaltung sowie Finanz- und Steuerbeh\u00f6rden wirken mit an der Ermittlung strafrechtlich relevanter Sachverhalte.<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a> Dabei handelt es sich um in tats\u00e4chlicher und rechtlicher Hinsicht sehr komplexe Tatbest\u00e4nde. Die Verfahren sind zwar im Vergleich zu den insgesamt erfassten Ermittlungsverfahren zahlenm\u00e4\u00dfig gering und werden gegen verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig wenige Beschuldigte gef\u00fchrt, weisen aber viele Gesch\u00e4digte und in der Summe einen au\u00dferordentlich hohen Verm\u00f6gensschaden auf.<!--more--><\/p>\n<p>Aus Sicht der damit befassten Beh\u00f6rden kann daher die Bedeutung der Bek\u00e4mpfung der Wirtschaftskriminalit\u00e4t nicht hoch genug eingesch\u00e4tzt werden: Dabei geht es ihnen nicht nur um die gravierenden materiellen Auswirkungen, sondern vor allem um die immateriellen, nicht messbaren Sch\u00e4den. Man bef\u00fcrchtet, dass auf Dauer sowohl bei den am wirtschaftlichen Wettbewerb Beteiligten als auch bei den VerbraucherInnen nicht nur das Vertrauen in die Redlichkeit einzelner Berufs- und Handelszweige, sondern auch in die Funktionsf\u00e4higkeit der geltenden Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung schwindet.<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a><\/p>\n<h4>Vom Pleitier zum Beschuldigten<\/h4>\n<p>\u201eUnternehmen in der Krise \u2013 das erzeugt Straft\u00e4ter\u201c, so Oberstaatsanwalt Bernhard Brocher, Leiter der f\u00fcr Wirtschaftskriminalit\u00e4t zust\u00e4ndigen Hauptabteilung C der Berliner Staatsanwaltschaft. Diese erf\u00fcllt im Stadtstaat Berlin jene Funktion, die in Fl\u00e4chenstaaten den seit den 70er Jahren eingerichteten Schwerpunktstaatsanwaltschaften zukommt. F\u00fcr Wirtschaftsdelikte im engeren Sinne sind dabei die Abteilungen 22, 23 und 24 zust\u00e4ndig. Nach Brochers Einsch\u00e4tzung kommen 50 % der dort bearbeiteten Strafverfahren aus dem Konkursbereich. Neun von zehn Insolvenzf\u00e4llen f\u00fchren zur f\u00f6rmlichen Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Verantwortliche der Pleite gegangenen Firmen. Im Vordergrund steht das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt nach \u00a7 266a StGB. Dass jemand in der Endphase eines Unternehmens noch Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge abf\u00fchrt, ist laut Brocher selten. In \u00fcber der H\u00e4lfte der nach Konkursen eingeleiteten Verfahren gibt es dar\u00fcber hinaus auch Anzeichen f\u00fcr Konkursverschleppung, Bilanzierungsdelikte, Betrug, Steuerhinterziehung u.a.m.<\/p>\n<p>Bei der Berliner Staatsanwaltschaft wurden bis 2001 j\u00e4hrlich zwischen 1.800 und 2.050 Insolvenzf\u00e4lle auf strafrechtlich relevantes Verhalten hin \u00fcberpr\u00fcft. Die Tendenz ist steigend. 2002 waren es bereits 3.500 F\u00e4lle, f\u00fcr das laufende Jahr wird mit etwa 4.000 gerechnet. Gro\u00dfe Firmen sind davon nur gelegentlich betroffen. Von Branchenkrisen abgesehen, besteht ein direkter Zusammenhang zwischen der wirtschaftlichen Leistungsf\u00e4higkeit eines Unternehmens und der Wahrscheinlichkeit f\u00fcr deren Verantwortliche, in einem wirtschaftsstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren beschuldigt zu werden. Die Durchschnittsklientel der Wirtschaftsabteilungen der Staatsanwaltschaft kommt denn auch aus dem Mittelstand bzw. aus kapitalschwachen Jungunternehmen.<\/p>\n<p>Die Aufkl\u00e4rungs- und Anklagequoten auf dem Feld der Insolvenz- und Insolvenzfolgedelikte sind au\u00dferordentlich hoch. Dies ist u.a. darauf zur\u00fcckzuf\u00fchren, dass die Insolvenzgerichte s\u00e4mtliche Akten aller Insolvenzf\u00e4lle der Staatsanwaltschaft zur Auswertung vorzulegen haben. Dort werden die eingehenden Insolvenzverfahrenssachen in ein eigenes Vorpr\u00fcfungsregister eingetragen. WirtschaftsreferentInnen pr\u00fcfen routinem\u00e4\u00dfig, ob sich nach Aktenlage der Anfangsverdacht einer Straftat ergibt. Wenn ja, entscheidet der Leiter einer der Wirtschaftsabteilungen \u00fcber die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens im engeren Sinne, das dann bei der Amts- bzw. Staatsanwaltschaft weiter bearbeitet wird. Da bereits die Insolvenzakten in der Regel eine Vielzahl relevanter Informationen, darunter die Pr\u00fcfungsergebnisse der KonkursverwalterInnen enthalten, gibt es in diesen Verfahren eine Menge \u201eMaterial\u201c, das durch die Staatsanwaltschaft ausgewertet wird, gegebenenfalls zu weiteren Ermittlungen Anlass gibt und letztlich \u00fcberwiegend auch zur Anklageerhebung f\u00fchrt.<\/p>\n<h4>Weitere Verdachtsmeldungen<\/h4>\n<p>Im Unterschied zur Strafverfolgung in anderen Bereichen spielen Strafanzeigen f\u00fcr die Einleitung von Verfahren, die der Wirtschaftskriminalit\u00e4t zugerechnet werden, eine eher untergeordnete Rolle. Zwar werden einzelne Delikte, beispielsweise Kapitalanlagebetrug oder Verst\u00f6\u00dfe gegen das Marken- und Urheberrecht, auch von Privatpersonen angezeigt. In der Mehrzahl handelt es sich jedoch um \u201e\u00dcberwachungs- und Kontrolldelikte\u201c. Dabei kann sich die Staatsanwaltschaft h\u00e4ufig auf bereits vorbearbeitete Akten und Meldungen anderer Stellen st\u00fctzen. Dies ist nicht nur bei den von den Wirtschaftsabteilungen 22-24 bearbeiteten Insolvenzdelikten der Fall, sondern auch bei den Steuer- und Zollsachen der Abteilungen 26 und 27. Zoll- und Steuerbeh\u00f6rden haben eigene Ermittlungs- (und Einstellungs-)befugnisse. Viele F\u00e4lle werden daher bereits auf dieser Stufe erledigt.<\/p>\n<p>Auch bei Geldw\u00e4scheermittlungen kommt der Ansto\u00df von au\u00dferhalb, von den Verdachtsmeldungen insbesondere der Banken.<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a> Bei der f\u00fcr Geldw\u00e4sche, Finanzermittlungen und ausgew\u00e4hlte Verfahren der \u201eorganisierten Kriminalit\u00e4t\u201c zust\u00e4ndigen Abteilung 21 gingen im letzten Jahr mehr als 500 solcher Anzeigen ein. Anders als noch Mitte der 90er Jahre, in der Anfangsphase nach der Einf\u00fchrung des Geldw\u00e4sche-Tatbestandes, f\u00fchren laut Brocher Geldw\u00e4schekontrollanzeigen heute in 9 % der F\u00e4lle zu einer Identifizierung der Vortat, der das \u201everd\u00e4chtige\u201c Geld entstammt. Dies sei zwar immer noch eine \u201eniedrige Quote\u201c, aber aus der Identifizierung der Vortat erg\u00e4ben sich in der Regel relevante Straftaten und \u00fcberproportional viele \u201egro\u00dfe\u201c Verfahren. Die Geldw\u00e4schegesetzgebung sei inzwischen ein gro\u00dfer Erfolg.<\/p>\n<p>Entsprechend der zunehmenden Zahl der eingehenden Verdachtsanzeigen nimmt in den letzten Jahren auch die Zahl der Verfahrenseing\u00e4nge im Bereich \u201eGeldw\u00e4sche\u201c zu \u2013 von 2000 auf 2001 um 6,4 %. Die Steigerung um 30,6 % von 2001 auf 2002 ist laut Brocher allerdings nicht repr\u00e4sentativ, sondern der W\u00e4hrungsumstellung geschuldet. Etliche Verdachtsanzeigen betrafen im letzten Jahr Personen, die aus Anlass der Euro-Umstellung ihr Bargeld auf Bankkonten eingezahlt haben. Generell aber w\u00fcrden die Banken bei den Verdachtsmeldungen deutlich besser, da sie sich infolge der Geldw\u00e4schegesetze nun selbst vor Strafverfolgung sch\u00fctzen m\u00fcssten.<\/p>\n<h4>Ermittlungsverfahren eigener Art<\/h4>\n<p>Einschlie\u00dflich des Leiters und der Dezernenten der nicht im engeren Sinne dazugeh\u00f6rigen \u201eErmittlungsgruppe Bankgesellschaft\u201c<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a> arbeiten in der Hauptabteilung C 59 Staatsanw\u00e4ltInnen, die infolge von Weiter- und Zusatzausbildungen \u00fcber besondere Kenntnisse im Wirtschaftsleben verf\u00fcgen. Unterst\u00fctzt werden sie von 21 ebenfalls in der Hauptabteilung besch\u00e4ftigten WirtschaftsreferentInnen, die in der Regel ein kaufm\u00e4nnisches Studium absolviert haben und daher u.a. in der Lage sind, Bilanzen und B\u00fccher der ins Visier der Ermittlungsbeh\u00f6rde geratenen Unternehmen zu pr\u00fcfen.<\/p>\n<p>Die Arbeit der Staatsanwaltschaft besteht entsprechend der Besonderheit der Delikte vor allem in der Auswertung von Unterlagen, die in gro\u00dfem Umfang bei Durchsuchungen beschlagnahmt werden oder durch andere Spezialdienststellen vorbereitet an die Staatsanwaltschaft abgegeben werden. Angesichts der im Verh\u00e4ltnis zu sonstigen Verfahren arbeitsintensiveren Ermittlungen entfallen auf die einzelnen DezernentInnen zahlenm\u00e4\u00dfig deutlich weniger zu bearbeitende Verfahren als in den sonstigen Abteilungen der Staatsanwaltschaft. Die Bearbeitungszeit bis zum Abschluss der Ermittlungen liegt etwa bei den Insolvenzstraftaten oder in sogenannten Gro\u00df- oder Komplexverfahren wesentlich h\u00f6her als bei Ermittlungsverfahren au\u00dferhalb der Wirtschaftskriminalit\u00e4t.<\/p>\n<p>Da sich die \u201etypischen\u201c Beschuldigten im Wirtschaftsbereich deutlich von den sonst \u201e\u00fcblichen Verd\u00e4chtigen\u201c unterscheiden und viele der sogenannten Wirtschaftsstraftaten nicht im g\u00e4ngigen Sinne als \u201ekriminell\u201c verstanden werden, verwundert es nicht, dass die Staatsanwaltschaft seltener den Erlass von Haftbefehlen beantragt. Die Ausnahmen, die die Regel best\u00e4tigen, finden sich typischerweise bei den von der Hauptabteilung C bearbeiteten F\u00e4llen Organisierter Kriminalit\u00e4t (OK) sowie bei den Steuer- und Zolldelikten, wo es die Berliner Staatsanwaltschaft in j\u00fcngerer Vergangenheit zum gro\u00dfen Teil mit dem Komplex \u201eillegaler Zigarettenhandel\u201c durch vietnamesische Staatsangeh\u00f6rige zu tun hatte. Begr\u00fcndet wird dies mit einer geringeren Strafempfindlichkeit beispielsweise vietnamesischer Beschuldigter.<\/p>\n<h4>Schuld und S\u00fchne<\/h4>\n<p>\u00c4hnliche Besonderheiten zeigen sich bei den Arten der Verfahrenserledigungen. W\u00e4hrend bei der Berliner Staatsanwaltschaft allgemein etwa 80 bis 90 % der eingeleiteten Ermittlungsverfahren \u2013 vielfach aus Opportunit\u00e4tsgr\u00fcnden \u2013 eingestellt werden, kommt es im Wirtschaftsbereich in mehr als 25 % der F\u00e4lle zur Anklageerhebung. Die Ursache daf\u00fcr liegt haupts\u00e4chlich darin, dass bereits die Einleitung der Ermittlungsverfahren selektiver erfolgt, weil vielfach im Vorfeld schon andere spezialisierte Beh\u00f6rden damit befasst waren und die relevanten Sachverhalte ausgesondert haben.<\/p>\n<p>Ungeachtet der relativ gro\u00dfen Zahl von Anklageerhebungen wegen Wirtschaftsstraftaten bewegen sich die diesen folgenden Sanktionen im Verh\u00e4ltnis zu denen der \u00fcbrigen Deliktsfelder eher im unteren Bereich. Nach Angaben von Oberstaatsanwalt Brocher handelt es sich ganz \u00fcber\u00adwiegend um kleine F\u00e4lle, die zu Geld- bzw. Bew\u00e4hrungsstrafen f\u00fchren. Nur in einer bescheidenen Anzahl von Strafverfahren w\u00fcrden Freiheitsstrafen ohne Bew\u00e4hrung verh\u00e4ngt \u2013 auch hier vorrangig gegen \u201eOK\u201c-T\u00e4ter, die vollst\u00e4ndig au\u00dferhalb des legalen Wirtschaftssystems operierten. Demgegen\u00fcber sei allerdings die H\u00f6he der Tagess\u00e4tze, die in der Regel bei den Geldstrafen verh\u00e4ngt werde, im Wirtschaftsbereich deutlich h\u00f6her als in den sonstigen Verfahren.<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a> Zudem h\u00e4tten die Nebenwirkungen der Strafverfahren eine gr\u00f6\u00dfere Bedeutung: Verfahren wegen Korruptionsstraftaten etwa z\u00f6gen in der Regel dienstrechtliche Konsequenzen nach sich. Schon das Bekanntwerden eines Ermittlungsverfahrens k\u00f6nne dem Ruf eines Unternehmens oder einzelner Gesch\u00e4ftsleute nachhaltig schaden. Aufgrund der gr\u00f6\u00dferen Komplexit\u00e4t vieler Wirtschaftstrafverfahren und der l\u00e4ngeren Verfahrensdauer bei den Wirtschaftsstrafkammern spielen in einer gr\u00f6\u00dferen Anzahl von Verfahren sogenannte \u201eDeals\u201c zwischen den Verfahrensbeteiligten eine Rolle.<\/p>\n<h4>Selektive \u201eKriminalit\u00e4tsbek\u00e4mpfung\u201c<\/h4>\n<p>Die engen systemimmanenten Grenzen, an die Verfolgung und \u201eBek\u00e4mpfung\u201c kriminellen wirtschaftlichen Handelns sto\u00dfen m\u00fcssen, sind offensichtlich. Flie\u00dfend verl\u00e4uft die Demarkationslinie zwischen legalen, durch die \u00f6konomischen Grundlagen vorgegebenen Handlungen und \u201eVerbotenem\u201c, zwischen erlaubtem, sogar erw\u00fcnschtem Risiko und Betrug. \u201eAnything goes\u201c, doch wer aus dem nur schemenhaften Rahmen heraus- und auff\u00e4llt, weil er das Ma\u00df des Schicklichen \u00fcberschreitet oder schlicht scheitert, ohne die Kurve zu kriegen, wird ma\u00dfvoll zur Verantwortung gezogen. \u201eFreie\u201c Wirtschaft einerseits, Repression, Kontrolle und \u00dcberwachung andererseits vertragen sich gerade so weit, wie es unumg\u00e4nglich erscheint, um die auff\u00e4lligsten Ausw\u00fcchse des Strebens nach Profit zu beschneiden. Die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden haben neben der kosmetischen vor allem die Funktion, die ersichtlich \u201ekranken Triebe\u201c des Baumes zu stutzen, bevor sich die B\u00fcrgerInnen wom\u00f6glich darum sorgen, ob nicht vielmehr der Stamm fault.<\/p>\n<h5>Anja Lederer ist Rechtsanw\u00e4ltin und Redakteurin von B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP.<\/h5>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> Bundeskriminalamt: Jahresbericht Wirtschaftskriminalit\u00e4t 2001, Wiesbaden 2002, S. 11<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> ebd., S. 26<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> vgl. den Beitrag \u201eDie Suche nach der Geldw\u00e4sche\u201c in diesem Heft, S. 50-55<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> vgl. zum Komplex Berliner Bankgesellschaft in diesem Heft, S. 26-33<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> Die H\u00f6he der Tagess\u00e4tze bei einer Geldstrafe bemisst sich nach dem durchschnittlichen t\u00e4glichen Nettoeinkommen des T\u00e4ters und betr\u00e4gt h\u00f6chstens 5.000 Euro.<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Anja Lederer Im Bereich der Wirtschaftskriminalit\u00e4t sind die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden vor besondere Probleme gestellt. 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