{"id":7056,"date":"2003-02-07T20:16:03","date_gmt":"2003-02-07T20:16:03","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cilip.de\/?p=7056"},"modified":"2003-02-07T20:16:03","modified_gmt":"2003-02-07T20:16:03","slug":"die-financial-action-task-force-die-weltweite-bekaempfung-der-geldwaesche","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=7056","title":{"rendered":"Die \u201eFinancial Action Task Force\u201c &#8211;\u00a0Die weltweite Bek\u00e4mpfung der Geldw\u00e4sche"},"content":{"rendered":"<h3>von Norbert P\u00fctter<\/h3>\n<p><strong>Der Logik der Geldw\u00e4sche entspricht, dass sie ein potentiell globaler Vorgang ist: Um die illegale Herkunft von Geld zu verschleiern, bieten sich Transfers \u00fcber staatliche Grenzen hinweg an. Zum einen k\u00f6nnten in diesen Staaten Strafbarkeitsl\u00fccken bestehen, zum andern k\u00f6nnten die nationalen Grenzen Schutz vor den Strafverfolgungsbeh\u00f6rden bieten, die die Spur des gewaschenen Geldes verfolgen wollen. Wer den \u201eKampf gegen die Geldw\u00e4sche\u201c gewinnen will, muss deshalb nach globalen Antworten suchen.<br \/>\n<\/strong><br \/>\nBetrachtet man die internationalen \u00dcbereink\u00fcnfte gegen die Geldw\u00e4sche, so zeigt sich ein un\u00fcbersichtliches Geflecht von Erkl\u00e4rungen, Konventionen, Vereinbarungen und Aktionsprogrammen: Die Vereinten Nationen (UN) haben u.a. in den Konventionen von Wien (1988) und Palermo (2000) die Mitgliedstaaten zu Ma\u00dfnahmen gegen die Geldw\u00e4sche aufgefordert;<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a> seit 1997 betreiben die UN ein \u201eGlobal Programme against Money Laundering\u201c.<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a> Bereits 1988 verst\u00e4ndigten sich Vertreter des internationalen Bankensystems auf Grunds\u00e4tze gegen den Missbrauch des Bankensystems (\u201eBasler Prinzipien\u201c).<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a> Der Europarat verabschiedete 1990 eine Anti-Geldw\u00e4sche-Konvention und richtete ein Expertenkomitee zur Evaluation des Kampfes gegen die Geldw\u00e4sche ein.<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a> In den 90er Jahren hat auch Interpol ihre Anstrengungen gegen die Geldw\u00e4sche intensiviert.<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a> In Richtlinien von 1991 und 2001 hat die Europ\u00e4ische Union verbindliche Mindeststandards f\u00fcr das Geldw\u00e4sche-Recht der Mitgliedstaaten vorgegeben.<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a><!--more--><\/p>\n<h4>FATF<\/h4>\n<p>Besondere Bedeutung in der internationalen Regulierung der Geldw\u00e4sche kommt der \u201eFinancial Action Task Force\u201c (FATF) zu, die 1989 von den Staats- und Regierungschefs der G7-Staaten ins Leben gerufen wurde.<a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a> Urspr\u00fcnglich war die FATF nur f\u00fcr ein Jahr eingerichtet worden; ihr Mandat wurde jedoch mehrfach verl\u00e4ngert \u2013 gegenw\u00e4rtig bis 2004. Bei der FATF handelt es sich um eine Einrichtung auf Regierungsebene (\u201eintergovernmental body\u201c), in der die Staaten durch Fachleute aus dem Rechts- und Finanzwesen und der Strafverfolgung vertreten sind. Ihr rechtlicher und institutioneller Status ist ungekl\u00e4rt. Sie hat keinerlei formalisierte Kompetenzen und ist an keine der festen Formen internationaler Zusammenarbeit angebunden. Dass ihr Sekretariat dem der OECD<a href=\"#_ftn8\" name=\"_ftnref8\">[8]<\/a> in Paris angegliedert wurde, hat allein praktische Gr\u00fcnde. Weder ist die FATF Teil der OECD, noch ist ihre Zust\u00e4ndigkeit auf den OECD-Raum beschr\u00e4nkt. Der FATF geh\u00f6ren 29 Staaten sowie die Europ\u00e4ische Union und der Kooperationsrat der Golfstaaten an.<a href=\"#_ftn9\" name=\"_ftnref9\">[9]<\/a><\/p>\n<p>Die FATF verfolgt drei Ziele: Erstens soll sie die Verbreitung von Anti-Geldw\u00e4sche-Ma\u00dfnahmen weltweit f\u00f6rdern. Zweitens soll sie \u00fcberwachen, ob die Staaten die von ihr angeregten Empfehlungen verfolgen. Und drittens soll sie die sich wandelnden Praktiken der Geldw\u00e4sche beobachten und neue Gegenma\u00dfnahmen entwickeln.<\/p>\n<p>Das wichtigste Dokument der FATF sind ihre \u201e40 Empfehlungen\u201c, die 1990 beschlossen wurden. 1996 wurden die Empfehlungen aktualisiert; au\u00dferdem wurde der Text mehrfach durch sogenannte \u201einterpretative notes\u201c erl\u00e4utert. Die 40 Empfehlungen bilden das Grundger\u00fcst der Geldw\u00e4schebek\u00e4mpfung. Sie beziehen sich auf das (Straf-)Rechtssystem, das Finanzwesen und die internationale Zusammenarbeit gegen die Geldw\u00e4sche. Empfehlung Nr. 4 verlangt z.B., die Geldw\u00e4sche unter Strafe zu stellen, Nr. 15 verpflichtet die Finanzinstitute zur Meldung von verd\u00e4chtigen Transaktionen, und Nr. 32 will den internationalen Datenaustausch der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden verbessern. Da die nationalen Rechts- und Finanzsysteme erhebliche Unterschiede aufweisen, enthalten die Empfehlungen relativ allgemeine Bestimmungen, die von den L\u00e4ndern entsprechend ihrer eigenen Gegebenheiten und Verfassungen umgesetzt werden sollen. So sollen etwa nach der vierten Empfehlung die Vortaten der Geldw\u00e4sche vom Rauschgifthandel auf andere Verbrechen ausgedehnt werden; jedes Land soll jedoch selbst bestimmen, \u201ewelche Verbrechen als kriminelle Vortaten der Geldw\u00e4sche bezeichnet werden.\u201c Die FATF-Mitgliedstaaten verpflichten sich, die Empfehlungen in ihr nationales Recht umzusetzen. Ihrem Selbstverst\u00e4ndnis nach beanspruchen die Empfehlungen jedoch weltweite Geltung.<a href=\"#_ftn10\" name=\"_ftnref10\">[10]<\/a><\/p>\n<h4>FATF-Instrumente<\/h4>\n<p>Die FATF verf\u00fcgt \u00fcber zwei Mechanismen, mit denen sie \u00fcberpr\u00fcfen kann, ob die Empfehlungen in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden: Zum einen werden die Mitglieder aufgefordert, j\u00e4hrliche Berichte \u00fcber den Stand der nationalen Geldw\u00e4schebek\u00e4mpfung vorzulegen. Die Ergebnisse dieses \u201eself assessing\u201c gehen in die j\u00e4hrlichen T\u00e4tigkeitsberichte der FATF ein. Zum anderen existiert ein Verfahren der gegenseitigen Evaluation, in denen vom FATF-Sekretariat berufene Experten die Anti-Geldw\u00e4sche-Gesetzgebung und -Praxis in den Mitgliedstaaten untersuchen. Sofern M\u00e4ngel festgestellt werden, werden die Staaten aufgefordert, diese abzustellen. So war etwa die Novellierung des kanadischen Money Laundering Act im Jahr 2000 eine direkte Folge des FATF-Berichts;<a href=\"#_ftn11\" name=\"_ftnref11\">[11]<\/a> auch die Einrichtung einer deutschen Zentralstelle f\u00fcr Verdachtsanzeigen im Bundeskriminalamt ist auf entsprechende \u201eAnregungen\u201c der FATF zur\u00fcckzuf\u00fchren.<\/p>\n<p>Vor einigen Jahren startete die FATF ihre \u201eNCCT-Initiative\u201c. NCCT steht f\u00fcr \u201eNon-Cooperative Countries and Territories\u201c. In der Umsetzung der 21. Empfehlung, der zufolge die Finanzinstitute besonders aufmerksam bei Transaktionen mit L\u00e4ndern sein sollen, in denen die Empfehlungen nur unzureichend umgesetzt werden, hat die FATF es sich zur Aufgabe gemacht, weltweit nach solchen Staaten zu suchen. Im Juni 2000 wurde erstmals eine Liste der NCCTs ver\u00f6ffentlicht. Sie umfasste damals 15 Staaten, u.a. Russland, Israel und Liechtenstein, die in der aktuellen Auflistung nicht mehr enthalten sind. Bis zum Fr\u00fchjahr 2001 hatten sieben der genannten L\u00e4nder Geldw\u00e4sche-Bestimmungen erlassen. Gegenw\u00e4rtig nennt die FATF zehn nicht kooperierende L\u00e4nder. Dazu geh\u00f6ren neben einigen Kleinststaaten \u00c4gypten, Nigeria, Guatemala, Indonesien, die Philippinen und die Ukraine. Das Beispiel der Republik Nauru zeigt, wie die NCCT-Initiative in den FATF-L\u00e4ndern umgesetzt wird. Nauru geh\u00f6rte bereits zur ersten NCCT-Liste. Das Geldw\u00e4sche-Gesetz, das Nauru 2001 schuf, erf\u00fcllte jedoch nicht die Kriterien der FATF. Nachdem ein Ultimatum f\u00fcr die Nachbesserung verstrichen war, forderte die FATF die Mitgliedstaaten zu Gegenma\u00dfnahmen auf. Der FATF-Beschluss f\u00fchrte dazu, dass die Bundesanstalt f\u00fcr das Kreditwesen im Dezember 2001 \u201eweitere zus\u00e4tzliche Geldw\u00e4schepr\u00e4ventionsma\u00dfnahmen\u201c f\u00fcr Transaktionen von oder nach Nauru den deutschen Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten nahe legte: \u201everst\u00e4rkte Kundenidentifizierungspflichten\u201c, die \u00dcberpr\u00fcfung bestehender Bankbeziehungen, um \u201eeine Entscheidung \u00fcber das Fortbestehen der Gesch\u00e4ftsbeziehungen bzw. deren K\u00fcndigung zu treffen\u201c, alle Gesch\u00e4fte in oder aus Nauru sollten \u201eeiner eingehenden \u00dcberpr\u00fcfung unterzogen\u201c, und, sofern eine Geldw\u00e4sche nicht zweifelsfrei ausge\u00adschlossen werden kann, sollte eine Verdachtsmeldung nach dem Geldw\u00e4schegesetz erstattet werden.<a href=\"#_ftn12\" name=\"_ftnref12\">[12]<\/a> Die Aufnahme in die NCCT-Liste f\u00fchrt zu einer erheblichen Verschlechterung \u2013 wenn nicht zur Einstellung \u2013 des Zahlungsverkehrs mit den betroffenen L\u00e4ndern. Das ist das erkl\u00e4rte Ziel der FATF-Strategie: Staaten, die sich nicht freiwillig ihren Vorstellungen unterwerfen, sollen durch \u00f6konomischen Druck dazu gezwungen werden.<\/p>\n<p>Nach dem 11.9.2001 hat die FATF sich der \u201eFinanzierung des Terrorismus\u201c zugewandt. Die FATF-Vollversammlung beschloss Ende Oktober 2001 acht entsprechende \u201eSonder-Empfehlungen\u201c. Die L\u00e4nder werden aufgefordert, die Finanzierung des Terrorismus unter Strafe zu stellen und sie in den Vortaten-Katalog der Geldw\u00e4sche aufzunehmen. Regelungen \u00fcber das Einziehen und die Beschlagnahme von \u201eterroristischem Verm\u00f6gen\u201c sollen erlassen werden; verd\u00e4chtige Transaktionen sollen den Beh\u00f6rden gemeldet werden. Die Staaten sollen den Informationsaustausch verbessern und sich gegenseitig \u201egr\u00f6\u00dftm\u00f6gliche Hilfe\u201c leisten. Besonderes Gewicht legen die \u201eSonder-Empfehlungen\u201c auf \u201ealternative \u00dcberweisungen\u201c und \u201enichtkommerzielle Organisationen\u201c, die intensiv kontrolliert werden sollen. Mit den Mechanismen der FATF (self assessing und mutual evaluation) soll auch \u00fcberpr\u00fcft werden, inwieweit die Staaten diesen neuen Empfehlungen folgen.<\/p>\n<h4>Finance Intelligence Units (FIUs)<\/h4>\n<p>Eine Besonderheit innerhalb des FATF-Gebildes ist die sogenannte \u201eEgmont-Gruppe\u201c, die seit 1995 besteht.<a href=\"#_ftn13\" name=\"_ftnref13\">[13]<\/a> Bei dieser Gruppe handelt es sich um einen Zusammenschluss der \u201eFinancial Intelligence Units of the World\u201c (so der offizielle Untertitel der Egmont-Gruppe). Nach ihrer eigenen Definition sind FIUs jene zentralen staatlichen Stellen, die f\u00fcr die Sammlung, die Analyse und die Weiterleitung oder Ver\u00f6ffentlichung von finanziellen Informationen zust\u00e4ndig sind, die sich auf die Ertr\u00e4ge aus Straftaten beziehen oder die mit der Bek\u00e4mpfung der Geldw\u00e4sche beauftragt sind. Gegenw\u00e4rtig geh\u00f6ren die FIUs aus 69 Staaten der Egmont-Gruppe an; jede Stelle, die die Definition erf\u00fcllt, kann in die Gruppe aufgenommen werden. Deutschland fehlt bislang in dieser Liste, da bis zum vergangenen Herbst keine bundesweite Zentralstelle bestand.<\/p>\n<p>Zentrales Anliegen der Egmont-Gruppe ist, den internationalen Informationsaustausch im Hinblick auf die Geldw\u00e4sche zu verbessern. 2001 hat man sich auf \u201ePrinzipien\u201c f\u00fcr den gegenseitigen Informationsaustausch verst\u00e4ndigt, die einige allgemeine Absichtserkl\u00e4rungen im Hinblick auf Datenweitergabe, Vertraulichkeit und Zweckbindung enthalten. Der Informationsaustausch soll auf Anforderung oder spontan erfolgen und \u201ealle verf\u00fcgbaren Informationen\u201c umfassen, die f\u00fcr die Analyse Geldw\u00e4sche verd\u00e4chtiger Transaktionen erforderlich sind. Die Egmont-Gruppe f\u00f6rdert auch die Ausbildung der FIU-Spezialisten in den Mitgliedsl\u00e4ndern. Inwieweit im FIU-Kontext auch die staatlich \u201e\u00fcber\u00adwachte Lieferung von Verm\u00f6gen\u201c vorbereitet wird, die die FATF in ihrer 36. Empfehlung den Staaten vorschl\u00e4gt, ist nicht bekannt.<\/p>\n<h4>Auf dem Weg zur globalen B\u00fcrokratie<\/h4>\n<p>Die internationalen \u00dcbereink\u00fcnfte wie die T\u00e4tigkeit der FATF dienen einem doppelten Ziel: Sie sollen weltweit vergleichbare Strafbarkeitsstandards schaffen, und sie sollen die Zusammenarbeit der nationalen Strafverfolgungsbeh\u00f6rden verbessern, indem sie Standards f\u00fcr den Informationsaustausch und das operative Instrumentarium der Polizeien schaffen. Unter dieser Perspektive erscheint die FATF als der fortgeschrittenste Versuch einer globalisierten Verbrechensbek\u00e4mpfung.<\/p>\n<p>Zu den besonderen Merkmalen dieser Art der Globalisierung geh\u00f6rt die enorme Kluft zwischen der mangelnden demokratischen Legitimation der Akteure und den Wirkungen, die sie ausl\u00f6sen k\u00f6nnen. FATF-Entscheidungen k\u00f6nnen L\u00e4nder (auch solche, die der FATF nicht angeh\u00f6ren) veranlassen, ihre Gesetze zu \u00e4ndern. Kooperationsunwillige L\u00e4nder werden mit wirtschaftlichen Sanktionen bedroht. Damit haben die Geldw\u00e4sche-Experten im Konfliktfall mehr Einfluss auf die nationalen Gesetze als die gew\u00e4hlten Volksvertreter. Die FATF besitzt keine unmittelbare demokratische Legitimation. Sie entstand aus einer \u00dcbereinkunft der f\u00fchrenden Industriestaaten; sie ist keiner regierungsexternen Kontrolle unterworfen; und die nationalen Parlamente haben auf sie keinen Einfluss. Durch die FATF ist mithin auf der globalen Ebene bereits entstanden, was sich die B\u00fcrokratien schon immer w\u00fcnschen: Dass sie ungehindert schalten und walten k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Die Globalisierung und Deregulierung der Finanzm\u00e4rkte erh\u00e4lt so ihr Pendant in der Geldw\u00e4schebek\u00e4mpfung. Aktive Verdachtsch\u00f6pfung, \u00dcberwachung des Geldverkehrs, Identifizierungs-, Aufzeichnungs- und Meldepflichten erscheinen als Ausgleich f\u00fcr die neuen Gefahren der Geldwirtschaft. Im FATF-Zeitalter schickt die Kriminalstrategie sich an, (auch noch) \u00fcber die Freiheit des Kapitals zu entscheiden.<\/p>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> s. Zombori, G.: e + Finance + Crime. A Report on Cyber Crime and Money Laundering, 15.1.2001, www.yorku.ca\/nathanson\/Publications\/e.htm<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> s. www.imolin.org\/gpml.htm<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> Basle Committee on Prevention of Criminal Use of the Banking System for the Purpose of Money-Laundering, 1988, www.apgml.org\/Index_files\/BasleStatement_on_Crime.doc<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> Select Committee of experts on the evaluation of anti-money laundering measures (PC-R-EV Committee), www.fatf-gafi.org\/Ctry-orgpages\/org-pcrev_en.htm<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> ICPO \u2013 Interpol: Money laundering: Investigations and international police co-operation, Resolution No AGN\/66\/RES\/17, General Assembly 1997, New Dehli, www.interpol. int\/Public\/ICPO\/GeneralAssembly\/AGN66\/Resolutions\/AGN66RES17.asp<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a> Richtlinie des Rates zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldw\u00e4sche v. 10.6.1991 (91\/308\/EWG), in: Amtsblatt der Europ\u00e4ischen Gemeinschaften Nr. L 166, S. 77 sowie: Richtlinie 2001\/97 EG des Europ\u00e4ischen Parlaments und des Rates (zur \u00c4nderung der Richtlinie) v. 4.12.2001, in: ebd. Nr. L 344, S. 87<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a> Sofern nicht andere Quellen genannt werden, sind alle Angaben zur FATF ihrer Homepage entnommen: www.fatf-gafi.org<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a> Organisation for Economic Co-operation and Development<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref9\" name=\"_ftn9\">[9]<\/a> Die j\u00e4hrlich wechselnde FATF-Pr\u00e4sidentschaft liegt seit September 2002 bei Deutsch\u00adland. Sie wird vom Pr\u00e4sidenten des Bundesamtes f\u00fcr Finanzdienstleistungsaufsicht wahrgenommen.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref10\" name=\"_ftn10\">[10]<\/a> Um dies zu erreichen, arbeitet die FATF u.a. mit einer Reihe von anderen Einrichtungen zusammen, die in den 90er Jahren nach dem Vorbild der FATF f\u00fcr die Karibik, Asien und den pazifischen Raum, f\u00fcr Afrika und S\u00fcdamerika entstanden, s. die Auflistung bei: Zombori a.a.O. (Fn. 1).<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref11\" name=\"_ftn11\">[11]<\/a> s. ebd.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref12\" name=\"_ftn12\">[12]<\/a> Bundesanstalt f\u00fcr das Kreditwesen: Weitere Gegenma\u00dfnahmen gegen die Republik Nau\u00adru, Rundschreiben 14\/2001 v. 13.12.2001, www.bakred.de\/texte\/rundsch\/rs14_01.htm<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref13\" name=\"_ftn13\">[13]<\/a> Der Name geht auf das Palais Egmont-Arenberg in Br\u00fcssel zur\u00fcck, in dem sich die Gruppe erstmals traf.<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Norbert P\u00fctter Der Logik der Geldw\u00e4sche entspricht, dass sie ein potentiell globaler Vorgang ist:<\/p>\n","protected":false},"author":10,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,80],"tags":[590,649,671,1021,1426],"class_list":["post-7056","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-074","tag-fatf","tag-g7","tag-geldwaesche","tag-oecd","tag-terrorismusfinanzierung"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/7056","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/10"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=7056"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/7056\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=7056"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=7056"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=7056"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}