{"id":7061,"date":"2003-02-07T20:21:02","date_gmt":"2003-02-07T20:21:02","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cilip.de\/?p=7061"},"modified":"2003-02-07T20:21:02","modified_gmt":"2003-02-07T20:21:02","slug":"literatur-19","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=7061","title":{"rendered":"Literatur"},"content":{"rendered":"<h4>Zum Schwerpunkt<\/h4>\n<p>\u201eWirtschaftskriminalit\u00e4t\u201c und \u201eGeldw\u00e4sche\u201c weisen auf den ersten Blick wenig Gemeinsamkeiten auf: Die \u201eKriminalit\u00e4t im Wirtschaftsleben\u201c ist ein altes polizeiliches und kriminologisches Thema. F\u00fcr Deutschland gilt, dass sie in beiden \u201eDisziplinen\u201c durchg\u00e4ngig stiefm\u00fctterlich behandelt wurde: W\u00e4hrend kriminologische Forschung zum White-Collar-Crime \u00e4u\u00dferst selten war und ist, war die polizeiliche Diskussion \u00fcber Wirtschaftskriminelle immer davon gepr\u00e4gt, dass es an den n\u00f6tigen Ressourcen zu deren Bek\u00e4mpfung fehle \u2013 an beiden Befunden hat auch die kurze Konjunktur, die das Thema in den 70er Jahren erfuhr, nichts ge\u00e4ndert. Demgegen\u00fcber ist die \u201eGeldw\u00e4sche\u201c erst seit knapp 15 Jahren Gegenstand kriminalwissenschaftlicher und polizeilicher Aufmerksamkeit. Entstanden aus dem Versagen der herk\u00f6mmlichen polizeilichen Drogenbek\u00e4mpfung dehnte sich der kriminalstrategische Ansatz, der \u00fcber die illegalen Geldstr\u00f6me Straft\u00e4ter entdecken und einer Bestrafung zuf\u00fchren will, auf immer weitere Deliktsbereiche aus. <!--more-->\u00dcber diesen Umweg hat die Wirtschaftskriminalit\u00e4t wieder eine neue polizeiliche Wertsch\u00e4tzung erfahren. Neben den unz\u00e4hligen Fallschilderungen, in denen die modernsten Methoden vom Anlagebetrug bis zur Umsatzsteuerhinterziehung geschildert werden, dominiert in der polizeilichen Presse eine Perspektive, in der Wirtschaftskriminalit\u00e4t, Organisierte Kriminalit\u00e4t und Geldw\u00e4sche eine gef\u00e4hrliche Melange eingehen, der mit modernsten Polizeimethoden begegnet werden m\u00fcsse.<\/p>\n<p><strong>Kubica, Johann:<\/strong> <em>Wirtschaftskriminalit\u00e4t \u2013 aktueller \u00dcberblick, in: forum kriminalpr\u00e4vention 2002, H. 4, S. 15-17<\/em><\/p>\n<p>Symptomatisch f\u00fcr die Thematisierung von Wirtschaftskriminalit\u00e4t als \u201eOrganisierter Kriminalit\u00e4t\u201c ist dieser kurze \u00dcberblick eines Leitenden Kriminaldirektors aus dem Bundeskriminalamt. Der internationale Rauschgifthandel, die \u201eSchleusungskriminalit\u00e4t\u201c und die Geldw\u00e4sche folgten dem \u201ePostulat rationalen Handelns\u201c unter \u201eNutzung von Unternehmen oder unternehmens\u00e4hnlichen Strukturen\u201c. \u201eSo betrachtet\u201c sei Wirtschaftskriminalit\u00e4t \u201eein \u201aPrototyp\u2018 der organisierten Kriminalit\u00e4t.\u201c<\/p>\n<p><strong>Hetzer, Wolfgang:<\/strong> <em>Neue Dimension der Geldw\u00e4schebek\u00e4mpfung, in: Kriminalistik 56. Jg., 2002, H. 11, S. 642-654<\/em><\/p>\n<p>In unz\u00e4hligen Aufs\u00e4tzen pl\u00e4diert Hetzer seit Jahren \u2013 zun\u00e4chst als Referent der SPD-Bundestagsfraktion, dann als Referatsleiter im Bundeskanzleramt und gegenw\u00e4rtig als Mitarbeiter des Europ\u00e4ischen Amtes f\u00fcr Betrugsbek\u00e4mpfung \u2013 f\u00fcr eine Intensivierung der Geldw\u00e4schebek\u00e4mpfung und verm\u00f6gensorientierter Sanktionen. Kennzeichnend f\u00fcr diese Beitr\u00e4ge ist der kriminalistisch gewendete antikapitalistische Affekt: Nicht der Kapitalismus schafft die Probleme, sondern die, die sich an dessen Spielregeln nicht halten. Diesen \u201eWirtschaftskriminellen\u201c gilt der polizeiliche Kampf und entsprechend m\u00fcssen die rechtlichen Instrumente geformt werden. Die \u201eneue Dimension\u201c, die Hetzer in diesem Artikel in der Geldw\u00e4schebek\u00e4mpfung ausmacht, besteht in der Aufnahme der Steuerhinterziehung in den Vortatenkatalog der Geldw\u00e4sche. Mit R\u00fccksicht auf W\u00e4hlerstimmen und bestimmte Wirtschaftskreise habe der Gesetzgeber lange auf diese Erweiterung verzichtet, so dass \u201edie Organisierte Kriminalit\u00e4t ihre Bastionen in zunehmender N\u00e4he zu b\u00fcrgerlicher Wohlanst\u00e4ndigkeit ausbauen konnte\u201c. Zudem m\u00fcsse danach gefragt werden, \u201eworin sich die (ansonsten) rechtstreue Wirtschaft insbesondere im Hinblick auf ihre Gewinnoptimierung und ihre Steuer(vermei\u00addungs)\u00adstrategie von der Mafia noch unterscheidet.\u201c<\/p>\n<p><strong>Reiner, Ralf:<\/strong> <em>Geldw\u00e4schebek\u00e4mpfung \u2013 Quo vadis, in: Kriminalistik 56. Jg., 2002, H. 7, S. 443-447<\/em><\/p>\n<p>Aus der Sicht einer bayerischen \u201eGemeinsamen Finanzermittlungsgruppe Polizei\/Zoll\u201c werden die Empfehlungen der FATF nach den Anschl\u00e4gen vom 11.9.2001 und der damalige Entwurf des \u201eGeldw\u00e4schebek\u00e4mpfungsgesetzes\u201c diskutiert. Der Darstellung ist zu entnehmen, dass die neue Vortat der Steuerhinterziehung zu einer \u201ezus\u00e4tzlichen Flut von Verdachtsanzeigen\u201c gef\u00fchrt habe. Au\u00dferdem wird \u00fcber eine Auswertung der Verdachtsanzeigen berichtet, die das Bundeskriminalamt 1998 im Auftrag der L\u00e4nder vornahm. Diese \u2013 unver\u00f6ffentlichte \u2013 Studie (Projekt LAVA) habe eine wesentlich h\u00f6here Effizienz und Effektivit\u00e4t der Verdachtsanzeigen \u201eeindeutig belegt\u201c.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Berthel, Ralph:<\/strong> <em>Verm\u00f6gensabsch\u00f6pfung im Lichte der Kriminalstrategie, in: Kriminalistik 56. Jg., 2002, H. 1, S. 28-33<\/em><\/p>\n<p>Kriminalstrategisch ist die Geldw\u00e4sche auch von Interesse, weil sie Informationen zu den finanziellen Verh\u00e4ltnissen potentieller Straft\u00e4ter er\u00f6ffnet. Die Identifizierungs-, Registrierungs- und Meldepflichten der Finanzwirtschaft erlauben nicht nur Hinweise auf kriminelle Handlungen, sondern sie erm\u00f6glichen auch, die materielle Basis von Straft\u00e4tern nachhaltig zu schw\u00e4chen. Einziehung, Verfall, erweiterter Verfall und \u2013 bis das Bundesverfassungsgericht vor Kurzem ihre Verfassungswidrigkeit feststellte \u2013 die Verm\u00f6gensstrafe sind die Instrumente einer \u201egewinnorientierten Strategie der Kriminalit\u00e4tskontrolle\u201c, die \u2013 so Berthel \u2013 weiter ausgebaut werden sollen.<\/p>\n<p><strong>Kilchling, Michael (Hg.):<\/strong> <em>Die Praxis der Gewinnabsch\u00f6pfung in Europa (Kriminologische Forschungsberichte aus dem Max-Planck-Institut f\u00fcr ausl\u00e4ndisches und internationales Strafrecht, Bd.\u00a099), Freiburg i.Br. (edition iuscrim) 2002, 452 S., EUR 31,\u2013<\/em><\/p>\n<p>Der Band pr\u00e4sentiert Berichte \u00fcber die Strategien der Gewinnabsch\u00f6pfung in acht europ\u00e4ischen Staaten. Obgleich der Schwerpunkt auf den verm\u00f6gensorientierten Sanktionen liegt, sind dem Band auch interessante Befunde \u00fcber die \u201eBek\u00e4mpfung\u201c der Geldw\u00e4sche zu entnehmen (allerdings nur bis 1997\/98). Der Anteil der Gewinnabsch\u00f6pfungen an allen Verurteilungen lag im Untersuchungszeitraum zwischen 0,04 und 3,05\u00a0%; demnach sei noch ein erhebliches Sanktionspotential vorhanden, das ausgesch\u00f6pft werden k\u00f6nnte, wenn die polizeilichen Finanzermittlungen intensiviert w\u00fcrden. Die in dem Band zusammengetragenen Daten geben keinen Hinweis darauf, dass \u00fcber die Geldw\u00e4sche \u201eOrganisierte Kriminalit\u00e4t\u201c bek\u00e4mpft werden kann. Kilchling h\u00e4lt diese Strategie deshalb f\u00fcr einen Ansatz, der \u201e\u00fcberholt\u201c sei. Stattdessen sollten die eigentlichen OK-Delikte sch\u00e4rfer bestraft und die Verm\u00f6gensabsch\u00f6pfungen auf alle Straftaten ausgeweitet werden.<\/p>\n<p><strong>Suendorf, Ulrike:<\/strong> <em>Geldw\u00e4sche. Eine kriminologische Untersuchung (BKA-Reihe Polizei + Forschung, Bd. 10), Neuwied, Kriftel (Luchterhand Verlag) 2001, 475 S., EUR 25,50<\/em><\/p>\n<p>Die Untersuchung von Geldw\u00e4sche und deren Bek\u00e4mpfung in Deutschland beruht auf der Befragung von 89 Personen (u.a. aus den Bereichen Polizei\/Zoll, Staatsanwaltschaft, Strafverteidigung, Banken, Gewerbeaufsicht sowie von neun verurteilten Mitgliedern \u201eorganisierter Straft\u00e4tergruppen\u201c) und der Auswertung der Akten von 18 einschl\u00e4gigen Strafverfahren. Im ersten Teilen der Arbeit werden die wirtschaftlichen Aktivit\u00e4ten legaler Unternehmen und organisierter Straft\u00e4tergruppen nach betriebswirtschaftlichen Kriterien gegen\u00fcbergestellt. Der zweite Teil konzen\u00adtriert sich auf die Mechanismen der Geldw\u00e4sche und die gesetzgeberischen und strafverfolgenden Ma\u00dfnahmen ihrer Bek\u00e4mpfung. Die Autorin beschreibt \u201eorganisierte Straft\u00e4tergruppen\u201c als kompakte, einheitliche Erscheinungen. Nach Suendorf handeln sie rational, markt- und gewinnorientiert. Ihre Aktivit\u00e4ten seien \u201eim h\u00f6chsten Ma\u00dfe sozialsch\u00e4dlich\u201c. Obwohl der betriebswirtschaftliche Ansatz gerade diese Antworten nicht nahelegt, pl\u00e4diert die Autorin f\u00fcr eine Strategie der offensiven polizeilichen Informationsgewinnung, um die \u201eStrukturen\u201c erkennen und \u201ezerst\u00f6ren zu k\u00f6nnen\u201c. Kontrollierte \u00dcberweisungen, also Geldw\u00e4sche im staatlichen Auftrag, die Wiedereinf\u00fchrung von Kronzeugen, der Einsatz Verdeckter Geldw\u00e4sche-Ermittler (S. 405 ff.) sind die logischen Konsequenzen einer solchen Strategie.<\/p>\n<p><strong>Kachler, Helmut; J\u00e4ger, Sigurd:<\/strong> <em>Operative Auswertung im Bereich der Wirtschaftskriminalit\u00e4t, in: Die Kriminalpolizei 20. Jg., 2002, H. 2, S. 70-72<\/em><\/p>\n<p>Wo die polizeipraktische Perspektive der Geldw\u00e4schebek\u00e4mpfung liegt, wird in diesem Bericht \u00fcber die \u201eoperative Auswertung\u201c der Stuttgarter Landespolizeidirektion deutlich. Das in der \u201eOK-Bek\u00e4mpfung\u201c entwickelte Auswertungskonzept wird auf die Geldw\u00e4sche \u00fcbertragen: verfahrensunterst\u00fctzende, verfahrens\u00fcbergreifende sowie projektbezogene \u201eIn\u00adtelligence\u201c-Arbeit werden praktiziert. Um an die n\u00f6tigen Informationen f\u00fcr die \u201eAuswertung\u201c zu kommen, muss verdeckt ermittelt werden. Notfalls wird auf \u00a7\u00a0129 Strafgesetzbuch (kriminelle Vereinigung) zur\u00fcckgegriffen, um Telefone \u00fcberwachen zu k\u00f6nnen. Um geeignete V-Personen und Verdeckte Ermittler zu finden, wurde ein Pilotprojekt gestartet, das \u201enach L\u00f6sungswegen\u201c suchen soll.<\/p>\n<p><strong>Frank, Robert:<\/strong> <em>Die Bek\u00e4mpfung der Geldw\u00e4sche in den USA (W\u00fcrzburger Schriften zur Kriminalwissenschaft, Bd. 3), Frankfurt\/M., Berlin, Bern u.a. (Peter Lang Verlag) 2002, 216 S., EUR 35,30<\/em><\/p>\n<p>Diese Untersuchung gibt einen \u00dcberblick \u00fcber die rechtliche Regulierung von Geldw\u00e4schebek\u00e4mpfung und Gewinnabsch\u00f6pfung in den Vereinigten Staaten. Kernelemente der Kontrollstrategie sind die seit 1970 entwickelten Meldepflichten f\u00fcr Bargeld\u00fcberweisungen (ab 10.000 US$) und verd\u00e4chtige Transaktionen, die f\u00fcr Finanzinstitute und Spielbanken gelten. Besonders aufschlussreich ist die Darstellung des 1990 vom Finanzministerium gegr\u00fcndeten \u201eFinancial Crimes Enforcement Network\u201c (FinCEN). In dieser zentralen Bundesbeh\u00f6rde laufen alle Meldungen aus den USA zusammen (gegenw\u00e4rtig mehr als 100 Mio.). Diese Meldungen werden mit Hilfe des \u201eFinCEN Artificial Intelligence System, FAIS) auf Geldw\u00e4sche verd\u00e4chtige Transaktionen ausgewertet. FinCEN ist keine Strafverfolgungsbeh\u00f6rde, sondern \u201eein Instrument zur Gewinnung und zum Austausch von Informationen f\u00fcr die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden\u201c (S. 52). Neben der Informationsarbeit wurden FinCen u.a. auch exekutive Aufgaben \u00fcbertragen. So kann die Beh\u00f6rde besondere Meldpflichten f\u00fcr bestimmte geografische Regionen erlassen oder Zwangsgelder verh\u00e4ngen. W\u00e4hrend die Arbeit von FinCEN im Hinblick auf die massiv betriebene Gewinnabsch\u00f6pfung positiv beurteilt wird, sei die proaktive Verdachtsch\u00f6pfung mittels FAIS bislang nur unzureichend gelungen. Der Autor vermutet, dass die \u00dcbernahme einiger US-amerikanischer Elemente die deutsche Geldw\u00e4schebek\u00e4mpfung effektivieren k\u00f6nnte. Eine FinCEN-analoge Einrichtung sollte seiner Ansicht nach auf der europ\u00e4ischen Ebene eingerichtet werden. Wie in der Arbeit von Suendorf bleibt auch hier au\u00dfer Betracht, dass die forcierte Strafverfolgung die Verwertungsbedingungen auf illegalen M\u00e4rkten ver\u00e4ndert \u2013 ohne Aussicht, sie beseitigen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><strong>Naylor, R.T.:<\/strong> <em>Wash-out: A critique of the follow-the-money methods in crime control policy, in: Crime, Law &amp; Social Change Vol. 32, 1999, pp. 1-57<\/em><\/p>\n<p>Der Aufsatz des kanadischen Geldw\u00e4scheexperten wirft ein anderes Licht sowohl auf die US-amerikanischen Erfahrungen wie insgesamt auf den kriminalstrategischen Ansatz, der \u201eorganisierte Kriminalit\u00e4t\u201c finanziell \u201eaustrocknen\u201c will. Naylor verweist u.a. darauf, dass die versch\u00e4rfte Verfolgung, statt die Geldw\u00e4sche zu verhindern, die Profite professioneller Geldw\u00e4scher steigern k\u00f6nnte; und er stellt den Sinn der Verdachtsmeldungen in Frage: weder FBI noch CIA h\u00e4tten einen einzigen Geldw\u00e4sche-Fall aufgrund einer Verdachtsmeldung entdeckt. Und, so sein Fazit, nach 15 Jahren \u201efortschreitender Eskalation\u201c in der Geldw\u00e4schebek\u00e4mpfung sei niemand in der Lage zu belegen, ob dieser Ansatz \u201eirgendeine sichtbare Folge f\u00fcr illegale M\u00e4rkte oder die H\u00f6he oder die Verteilung illegal erlangten Verm\u00f6gens\u201c habe.<\/p>\n<h4>Sonstige Neuerscheinungen<\/h4>\n<p><strong>Boldt, Erwin B.:<\/strong> <em>Die verschenkte Reform. Der Neuaufbau der Hamburger Poli\u00adzei zwischen Weimarer Tradition und den Vorgaben der britischen Besatzungsmacht (1945-1955), M\u00fcnster (LIT-Verlag) 2002, 408 S., EUR 35,90<\/em><\/p>\n<p>Au\u00dfer bei Historikern ist der kommunistische Hamburger Aufstand vom Oktober 1923 heute kaum bekannt. Dennoch hat die kurze Revolte, die 24 Aufst\u00e4ndischen und 17 Polizisten das Leben kostete, die deutsche Nachkriegspolizei nachhaltiger gepr\u00e4gt als alle Vorgaben der alliierten Siegerm\u00e4chte. So lautet die These von Erwin Boldt. Damit setzt sich der ehemalige Leiter der Hamburger Polizeischule von der g\u00e4ngigen Erkl\u00e4rung ab, wonach der Misserfolg einer grundlegenden Polizeireform in Deutschland im Fortwirken nationalsozialistischer Einfl\u00fcsse zu suchen sei. Den Polizeiapparat der Nazis zu zerschlagen und von Grund auf zu erneuern, geh\u00f6rte zu den erkl\u00e4rten Zielen der alliierten Besatzungspolitik. Der urspr\u00fcngliche Plan, eine v\u00f6llig neue, unabh\u00e4ngige alliierte Polizeimacht zu schaffen, musste wegen der damit verbundenen immensen Probleme aufgegeben werden. So wurden nur die belasteten Nazi-F\u00fchrungskader inhaftiert und entlassen, die Polizei blieb zun\u00e4chst organisatorisch nahezu unver\u00e4ndert bestehen und wurde einer strengen Kontrolle unterstellt. Im zweiten Schritt sollte sie entsprechend dem Polizeiverst\u00e4ndnis der Siegerm\u00e4chte umgebaut werden.<\/p>\n<p>In Hamburg setzten die Briten f\u00fcr die Reorganisation Polizeif\u00fchrer ein, die \u00fcberwiegend \u00fcberzeugte Weimarer Demokraten waren und 1933 von den Nazis aus der Polizei entfernt, teilweise politisch verfolgt und gema\u00dfregelt worden waren (S.\u00a0264-298). \u00c4hnlich verlief die Entwicklung in der gesamten britischen Besatzungszone (Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein). Nicht der Nationalsozialismus, so Boldt, war f\u00fcr das Scheitern der Reform verantwortlich, die aus einem Unterdr\u00fcckungsapparat eine politisch neutrale, zivile und b\u00fcrgernahe Polizei machen sollte, sondern die Erfahrungen dieser Polizeif\u00fchrer w\u00e4hrend der Weimarer Republik. Anhand der Lebensl\u00e4ufe der Hamburger Polizeioffiziere, insbesondere ihrer Pr\u00e4gung durch den Oktoberaufstand von 1923 (S.\u00a057-86, 93-113, 161-176), legt er dar, dass sie infolge der kriegsbedingten Isolierung Deutschlands kaum eine M\u00f6glichkeit hatten, zu einem anderen, zeitgem\u00e4\u00dfen Polizeiverst\u00e4ndnis zu kommen. Somit blieben sie den polizeilichen Denkschemen \u201eihrer\u201c Zeit verhaftet und orientierten sich an der preu\u00dfisch gepr\u00e4gten Weimarer Polizei (S.\u00a0310). Die Auslagerung von Ordnungsaufgaben wie Meldewesen, Gesundheits- oder Sozialverwaltung lie\u00dfen sie noch geschehen. Gegen Vorhaben, die Polizei zu dezentralisieren und zu zivilisieren, leisteten sie \u2013 erst hinhaltenden, sp\u00e4ter offeneren \u2013 Widerstand. \u00d6ffentliche Sicherheit zu gew\u00e4hrleisten, hie\u00df f\u00fcr sie auch, mutma\u00dfliche innere Feinde bek\u00e4mpfen zu k\u00f6nnen. In ihrer Sicht best\u00e4rkt wurden sie durch die sich rasch anbahnenden Spannungen zwischen Ost und West. Bereits im Dezember 1945 gelang es der Hamburger Polizeif\u00fchrung, bei der britischen Besatzungsmacht die Aufstellung einer geschlossenen und bewaffneten Polizeieinheit durchzusetzen. St\u00fctzen konnten sie sich bei der Forderung nach einer zentralisierten und schlagkr\u00e4ftigen Polizei auf den fr\u00fcheren preu\u00dfischen Innenminister Carl Severing (1947-1952 Mitglied des nordrhein-westf\u00e4lischen Landtags) und den nordrhein-westf\u00e4\u00adli\u00adschen SPD-Innenminister Walter Menzel (1946-1950). Da auch die Bev\u00f6lkerung \u00e4hnlich dachte, konnten sich ihre Sicherheitsvorstellungen \u00fcber die britische Zone hinaus durchsetzen. Resigniert mussten die Briten feststellen, dass es nicht gelungen war, den Deutschen den Gedanken einer zivilen Polizei nach Art des englischen \u201eBobby\u201c nahe zu bringen.<\/p>\n<p>(Otto Diederichs)<\/p>\n<p><strong>Baldus, Manfred:<\/strong> <em>Transnationales Polizeirecht. Verfassungsrechtliche Grundlagen und einfach-gesetzliche Ausgestaltung polizeilicher Eingriffsbefugnisse in grenz\u00fcberschreitenden Sachverhalten, Baden-Baden (Nomos Verlagsanstalt)<\/em><em> 2001, 422 S., EUR 66,\u2013<\/em><\/p>\n<p>Der von Manfred Baldus im Vorwort seiner Habilitationsschrift formulierte Anspruch ist hoch und zugleich vielversprechend: Seine \u201emethodische Pr\u00e4misse\u201c sei das \u201eBekenntnis, da\u00df Praktikabilit\u00e4t zwar eine legitime Interpretationsgr\u00f6\u00dfe darstellt, aber keinen Vorrang vor einem sich aufdr\u00e4ngenden normsetzerischen Willen genie\u00dft, und dass die wissenschaftliche Bearbeitung von Rechtsfragen sich nicht scheuen darf, auch der Rechtspraxis unbequeme Thesen zu vertreten\u201c.<\/p>\n<p>Zun\u00e4chst berichtet Baldus \u00fcber die Entstehungsgeschichte der grenz\u00fcberschreitenden Zusammenarbeit. Dem Paradigmenwechsel von Terrorismusbek\u00e4mpfung zur Bek\u00e4mpfung der sogenannten Organisierten Kriminalit\u00e4t, den damit entwickelten neuen Methoden (\u00dcberwachte Drogenlieferungen etc.) und der Durchsetzung des Modells Zentralstelle widmet er allerdings nur wenig Aufmerksamkeit. Im ersten Abschnitt stellt er die Gesetzgebungskompetenzen des Bundes und der L\u00e4nder dar. Dabei stellt er fest, dass die L\u00e4nder oft \u00fcber die in Art.\u00a032 GG gesetzten Grenzen hinweg v\u00f6lkerrechtliche Vertr\u00e4ge mit Regelungen zur internationalen Verbrechensbek\u00e4mpfung abschlie\u00dfen.<\/p>\n<p>Im zweiten Abschnitt entwickelt er die verfassungsrechtlichen Ma\u00dfst\u00e4be zum Grundrechtsschutz bei grenz\u00fcberschreitenden Sachverhalten. Im Ergebnis will er das Handeln deutscher \u00f6ffentlicher Gewalt stets mit der g\u00e4ngigen Grundrechtsdogmatik (Schutzbereich, Eingriff, Schranke, Schranken-Schranke, insbes. Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit) bewerten. F\u00fcr die aktuelle Diskussion \u00e4u\u00dferst bedeutsam sind seine beispielhaften Feststellungen dazu, dass f\u00fcr Daten\u00fcbermittlungen an Beh\u00f6rden ausl\u00e4ndischer Staaten, in denen Folter, entw\u00fcrdigende Behandlung oder die Todesstrafe droht, ein grundrechtliches Verbot besteht. Es lohnte sich also eine eingehende Untersuchung der geplanten Rechtshilfeabkommen zwischen EU und den USA im Lichte dieser Dogmatik.<\/p>\n<p>Der Schwerpunkt der Arbeit liegt bei der Entwicklung grundrechtlicher Standards beim Datenschutz. Baldus fordert einen \u201efunktional \u00e4qui\u00advalenten Grundrechts- und damit auch Datenschutz\u201c bei Daten\u00fcbermittlungen ins Ausland. Diese Vorgabe sei bei den Schengener Vertragsstaaten erf\u00fcllt \u2013 was man durchaus in Zweifel ziehen k\u00f6nnte. Bez\u00fcglich Europol sieht er die von ihm entwickelten Ma\u00dfst\u00e4be bei der Datenweitergabe an Drittstaaten und -stellen als nicht erf\u00fcllt an. Ein gesondertes Kapitel widmet er dem Rechtsschutz gegen den Vollzug transnationaler Befugnisnormen durch fremde hoheitliche Gewalt. So fordert er die Gew\u00e4hrleistung eines Rechtsschutzes in Deutschland, wenn ausl\u00e4ndische Organe hier t\u00e4tig werden. Defizite sieht er bei jenen Abkommen, bei denen sich Deutschland zur \u00dcbermittlung von Daten verpflichtet, Rechtswegregelungen jedoch nicht oder nur unzureichend vereinbart hat. Schlie\u00dflich kritisiert er die fehlende gerichtliche Kontrolle von Auskunfts-, Berichtigungs- und L\u00f6schungsanspr\u00fcchen gegen\u00fcber Europol als verfassungsrechtlich bedenklich.<\/p>\n<p>Trotz Kritik im Detail beschr\u00e4nkt sich Baldus auf die Entwicklung einer Dogmatik, die die Dominanz der polizeilichen Exekutive in der entstehenden europ\u00e4ischen Sicherheitsarchitektur unangetastet l\u00e4sst. Allerdings lassen sich aus der Anwendung seiner grundrechtlichen Kriterien auf die Rechtswirklichkeit und die weiteren Planungen wichtige Argumente gewinnen, um Rechtsstaatlichkeit und Grundrechtsbindung auf europ\u00e4ischer Ebene wenigstens in Ans\u00e4tzen zu wahren.<\/p>\n<p>(Wolfgang Kaleck, Rechtsanwalt, Vorsitzender des Republikanischen Anw\u00e4ltinnen- und Anw\u00e4ltevereins)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zum Schwerpunkt \u201eWirtschaftskriminalit\u00e4t\u201c und \u201eGeldw\u00e4sche\u201c weisen auf den ersten Blick wenig Gemeinsamkeiten auf: Die \u201eKriminalit\u00e4t<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[80,148],"tags":[],"class_list":["post-7061","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-cilip-074","category-rezensionen"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/7061","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=7061"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/7061\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=7061"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=7061"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=7061"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}