{"id":717,"date":"2012-12-05T16:40:09","date_gmt":"2012-12-05T16:40:09","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=717"},"modified":"2012-12-05T16:40:09","modified_gmt":"2012-12-05T16:40:09","slug":"frankfurt-im-ausnahmezustand-staatliche-reaktionen-auf-die-blockupy-proteste","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=717","title":{"rendered":"Frankfurt im Ausnahmezustand? Staatliche Reaktionen auf die Blockupy-Proteste"},"content":{"rendered":"<h3>von Peer Stolle<\/h3>\n<p><b>F\u00fcr den 16. bis 19. Mai 2012 hatte ein breites B\u00fcndnis unter dem Namen &#8222;Blockupy Frankfurt&#8220; zu Europ\u00e4ischen Aktionstagen gegen das Spardiktat von Troika und Regierung und f\u00fcr internationale Solidarit\u00e4t und die Demokratisierung aller Lebensbereiche aufgerufen. Die Stadt reagierte mit einem kompletten Verbot der Proteste.<\/b><a title=\"\" href=\"\/2012\/12\/05\/frankfurt-im-ausnahmezustand-staatliche-reaktionen-auf-die-blockupy-proteste#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a><\/p>\n<p>W\u00e4hrend f\u00fcr Mittwoch, den 16. Mai 2012, lediglich die Anreise, eine Aktion bei der Sitzung des Rats der Europ\u00e4ischen Zentralbank (EZB) und ein abendlicher Rave geplant waren, sollten am Donnerstag in der Innenstadt im Sinne der Occupy-Bewegung Pl\u00e4tze besetzt und f\u00fcr kultur-politische Protestveranstaltungen und Assambleas angeeignet werden. F\u00fcr Freitag war geplant, die Zug\u00e4nge zur EZB mit dem Ziel zu blockieren, den Bankenstandort Frankfurt am Main f\u00fcr einen Tag lahmzulegen. Angek\u00fcndigt waren Menschenblockaden. Bei den Aktionen sollten Gegenst\u00e4nde mitgef\u00fchrt werden, die thematisch den Widerstand und Protest gegen die Auswirkungen der Krisenpolitik zum Ausdruck bringen. Den Abschluss der Aktionstage sollte eine internationale Gro\u00dfdemonstration am Samstag bilden, zu der zun\u00e4chst 30.000 bis 40.000, sp\u00e4ter dann 20.000 TeilnehmerInnen erwartet wurden.<a title=\"\" href=\"\/2012\/12\/05\/frankfurt-im-ausnahmezustand-staatliche-reaktionen-auf-die-blockupy-proteste#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a><!--more--><\/p>\n<p>Die Frankfurter Stadtverwaltung reagierte auf diese Ank\u00fcndigungen von zivilem Ungehorsam mit einem vollst\u00e4ndigen Versammlungsverbot \u00fcber vier Tage. Betroffen davon waren neben dem Rave am Mittwochabend mehr als ein Dutzend Kundgebungen und die Gro\u00dfdemonstration am Samstag. Die Verbote wurden im Wesentlichen damit begr\u00fcndet, dass die gesamten Aktionstage durch Blockaden und Besetzungen gepr\u00e4gt seien, wodurch andere Personen gen\u00f6tigt und in ihren eigenen Grundrechten eingeschr\u00e4nkt w\u00fcrden. Au\u00dferdem m\u00fcsste gerade in Zeiten der Krise die Arbeitsf\u00e4higkeit der EZB gew\u00e4hrleistet werden. Dabei wurden die geplanten Aktionen durch die Versammlungsbeh\u00f6rde mit der Begehung von Gewaltt\u00e4tigkeiten im Sinne eines Landfriedensbruchs gleichgesetzt.<\/p>\n<p>Betroffen von diesem Versammlungsverbot waren auch eine Gedenkveranstaltung der Jusos an die homosexuellen Opfer der NS-Diktatur, die in keinerlei Bezug zu den Blockupy-Veranstaltungen stand, und eine vom Komitee f\u00fcr Grundrechte und Demokratie f\u00fcr den 17. Mai 2012 auf dem Paulsplatz angemeldete Kundgebung gegen das Versammlungsverbot. Einzelfallentscheidungen wurden seitens der Versammlungsbeh\u00f6rde nicht mehr getroffen. Ausdr\u00fcckliches und erkl\u00e4rtes Ziel war es, w\u00e4hrend der Tage keinerlei Versammlungen in Frankfurt\/Main zuzulassen.<\/p>\n<p>Eine derart umfassende und weit reichende Aufhebung der Versammlungsfreiheit ist in der j\u00fcngeren Geschichte der Bundesrepublik einmalig. Zwar finden sich auch in der Vergangenheit \u00e4hnlich grundrechtswidrige Ma\u00dfnahmen seitens der Ordnungs- und Sicherheitsbeh\u00f6rden. Allerdings wurde dabei zumindest der Anschein gewahrt, dass das betroffene Versammlungsgrundrecht nicht g\u00e4nzlich aus den Augen verloren werde. So wurde beispielsweise beim G8-Gipfel 2007 ein weitr\u00e4umiges Versammlungsverbot um den Tagungsort Heiligendamm erlassen, dessen Geltungsbereich sich \u00fcber mehrere Quadratkilometer erstreckte. Zumindest aber au\u00dferhalb dieser &#8222;roten Zone&#8220; konnten Versammlungen stattfinden \u2013 wenn auch nicht alle und nur mit erheblichen Beeintr\u00e4chtigungen.<a title=\"\" href=\"\/2012\/12\/05\/frankfurt-im-ausnahmezustand-staatliche-reaktionen-auf-die-blockupy-proteste#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a> Auch bei den j\u00e4hrlichen Nazi-Aufm\u00e4rschen in Dresden hat es die Versammlungsbeh\u00f6rde unterlassen, angemeldete Versammlungen von AntifaschistInnen de jure zu verbieten, sondern bediente sich &#8222;nur&#8220; eines faktischen Verbotes, indem sie s\u00e4mtliche angemeldete Versammlungen auf die jeweils andere Elbseite und damit weit weg von dem Nazi-Aufmarsch verlegte. Damit wurde das Ziel der Versammlungen, Protest gegen den Nazi-Aufmarsch in H\u00f6r- und Sichtweite zu artikulieren, vereitelt. Demgegen\u00fcber wurde in Frankfurt\/Main von der Versammlungsbeh\u00f6rde nicht einmal ernsthaft erwogen, durch \u00f6rtliche Verlegungen, Reduzierung der Anzahl der Versammlungen oder Beauflagungen einen Ausgleich der widerstreitenden Interessen zu erreichen.<\/p>\n<p>Der behauptete Zweck des Versammlungsverbotes, die Arbeitsf\u00e4higkeit der EZB und die Bewegungsfreiheit der Frankfurter B\u00fcrgerInnen und PendlerInnen zu gew\u00e4hrleisten, erwies sich als vorgeschoben. W\u00e4hrend der Aktionstage war das Bankenviertel durch die Polizei so weitr\u00e4umig und derma\u00dfen hermetisch &#8222;blockiert&#8220;, wie es das &#8222;Blockupy&#8220;-B\u00fcndnis wohl nicht h\u00e4tte erreichen k\u00f6nnen. Offenbar ging es eher darum, deutlich zu machen, dass gr\u00f6\u00dfere Proteste gegen die Krisenpolitik der Troika in Frankfurt nicht erw\u00fcnscht sind und die OrganisatorInnen und TeilnehmerInnen mit allen M\u00f6glichkeiten staatlicher Repression zu rechnen haben. So wurde beispielsweise das Verbot der f\u00fcr den Samstag geplanten Gro\u00dfdemonstration damit begr\u00fcndet, dass es allein aufgrund der Gr\u00f6\u00dfe des Demonstrationszuges zu einer Lahmlegung des Verkehrs im Versammlungszeitraum und damit zu einer &#8222;Blockade&#8220; der Innenstadt kommen w\u00fcrde. Mit dieser Argumentation m\u00fcsste jede Gro\u00dfdemonstration im st\u00e4dtischen Raum verboten werden. Zwar wurde das Verbot der Gro\u00dfdemonstration durch das Verwaltungsgericht Frankfurt\/Main aufgehoben und diese Entscheidung auch durch den Hessischen Verwaltungsgerichtshof best\u00e4tigt. Allerdings haben die Gerichte zum gro\u00dfen Teil in ihren Entscheidungen auch deutlich gemacht, dass sie mit den weiteren Versammlungsverboten keinerlei Probleme haben.<a title=\"\" href=\"\/2012\/12\/05\/frankfurt-im-ausnahmezustand-staatliche-reaktionen-auf-die-blockupy-proteste#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a><\/p>\n<p>Den Verboten war eine Desinformationskampagne seitens der Stadtverwaltung und der Sicherheitsbeh\u00f6rden vorausgegangen. Das \u2013 nicht weiter durch Tatsachen belegte \u2013 Schreckgespenst von bis zu 2.000 anreisenden Gewaltt\u00e4terInnen bildete die Grundlage f\u00fcr eine \u00f6ffentlich inszenierte Hysterie, in der dann die sehr umfassenden Ma\u00dfnahmen der Sicherheitsbeh\u00f6rden gegen die Proteste Zustimmung finden sollten. In den Verbotsverf\u00fcgungen tauchten diese 2.000 Gewaltt\u00e4terInnen allerdings nicht auf. Wahrscheinlich war der Versammlungsbeh\u00f6rde selbst bewusst, dass es daf\u00fcr keine hinreichende Erkenntnisgrundlage gab. Eine \u00e4hnliche Strategie wurde auch von der Polizeif\u00fchrung w\u00e4hrend des G8-Gipfels in Heiligendamm angewandt, wo durch das bewusste Streuen von Unwahrheiten der Boden f\u00fcr Versammlungsverbote bereitet wurde.<a title=\"\" href=\"\/2012\/12\/05\/frankfurt-im-ausnahmezustand-staatliche-reaktionen-auf-die-blockupy-proteste#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a><\/p>\n<p>\u00dcberhaupt war auffallend, dass sich in den Verbotsverf\u00fcgungen \u2013 abgesehen von derjenigen zu der Gro\u00dfdemonstration \u2013 keinerlei Angaben \u00fcber die Anzahl der zu erwartenden TeilnehmerInnen fanden. Dabei w\u00e4re eine solche Sch\u00e4tzung zentral f\u00fcr die seri\u00f6se Erstellung einer Gefahrenprognose. Dieses Manko wurde augenscheinlich auch von den Verwaltungsgerichten nicht bem\u00e4ngelt.<a title=\"\" href=\"\/2012\/12\/05\/frankfurt-im-ausnahmezustand-staatliche-reaktionen-auf-die-blockupy-proteste#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a> Selbst Ausschreitungen und die Begehung von Gewalttaten wurden f\u00fcr die Verbotsbegr\u00fcndung nicht herangezogen.<a title=\"\" href=\"\/2012\/12\/05\/frankfurt-im-ausnahmezustand-staatliche-reaktionen-auf-die-blockupy-proteste#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a> Die \u00fcber vier Tage lang verh\u00e4ngte Suspendierung von politischen Grundrechten wurde allein damit begr\u00fcndet, dass es w\u00e4hrend der Aktionstage zu Behinderungen und Beeintr\u00e4chtigungen im Stra\u00dfenverkehr und der Bewegungsfreiheit in der Innenstadt Frankfurts kommen k\u00f6nnte.<\/p>\n<h4>Aufenthaltsverbotszone Frankfurt<\/h4>\n<p>Die Ordnungsbeh\u00f6rden belie\u00dfen es aber nicht bei einem weit reichenden Versammlungsverbot, sondern wollten in jeder Hinsicht auf &#8222;Nummer sicher&#8220; gehen. So verh\u00e4ngte die Polizei schon im Vorfeld gegen mehr als 400 Personen Aufenthaltsverbote f\u00fcr die gesamte Frankfurter Innenstadt w\u00e4hrend der Zeit der Aktionstage. Bei den Betroffenen handelte es sich um TeilnehmerInnen einer Demonstration am 31. M\u00e4rz 2012 in Frankfurt\/Main,<a title=\"\" href=\"\/2012\/12\/05\/frankfurt-im-ausnahmezustand-staatliche-reaktionen-auf-die-blockupy-proteste#_ftn8\" name=\"_ftnref8\">[8]<\/a> die schon damals von der Polizei rechtswidrig eingekesselt worden waren, und um PassantInnen, die am Rande der Demonstration standen. Die Aufenthaltsverbote wurden zwar, nachdem die Betroffenen Eilantr\u00e4ge beim Verwaltungsgericht gestellt hatten und das Gericht anl\u00e4sslich einer Anh\u00f6rung massive Zweifel an der Rechtm\u00e4\u00dfigkeit der Verbote \u00e4u\u00dferte, von der Polizei zur\u00fcckgenommen. Dieses Vorgehen bot aber schon einmal einen Vorgeschmack darauf, was die AktivistInnen bei den Aktionstagen erwarten sollten.<\/p>\n<p>Diejenigen, die beispielsweise mit Bussen aus Berlin und Hamburg anreisten, wurden schon kurz vor Frankfurt\/Main auf Parkpl\u00e4tzen von Autobahnmeistereien festgesetzt und dort \u00fcber mehrere Stunden festgehalten. S\u00e4mtliche BusinsassInnen wurden nebst ihrem Gep\u00e4ck penibel durchsucht. Sie wurden mittels einer Videokamera und unter Vorzeigen ihres Personalausweises abgefilmt, wobei sie auch noch aufgefordert wurden, ihren Namen zu nennen. Im Anschluss wurde ihnen ein Stadtplan von Frankfurt\/Main \u00fcberreicht, in dem ein als Aufenthaltsverbotszone deklariertes Gebiet eingezeichnet war. M\u00fcndlich wurde ihnen ein Aufenthaltsverbot erteilt. Der angegebene Zeitraum war dabei variabel.<a title=\"\" href=\"\/2012\/12\/05\/frankfurt-im-ausnahmezustand-staatliche-reaktionen-auf-die-blockupy-proteste#_ftn9\" name=\"_ftnref9\">[9]<\/a> So erhielten InsassInnen der Berliner Busse ein Aufenthaltsverbot bis zum 20. Mai 2012, 0.00 Uhr bzw. 20. Mai 2012, 24.00 Uhr; die InsassInnen der Hamburger Busse &#8222;lediglich&#8220; bis zum 18. Mai 2012, 17.00 Uhr. Eine Begr\u00fcndung enthielten die Zettel mit den Stadtpl\u00e4nen nicht. Den Betroffenen wurde \u2013 wenn \u00fcberhaupt \u2013 mitgeteilt, dass sie auf dem Weg zu einer verbotenen Versammlung seien. Auf den Hinweis, dass diese Aufenthaltsverbote doch offensichtlich rechtswidrig<a title=\"\" href=\"\/2012\/12\/05\/frankfurt-im-ausnahmezustand-staatliche-reaktionen-auf-die-blockupy-proteste#_ftn10\" name=\"_ftnref10\">[10]<\/a> und erst vor ein paar Tagen \u00e4hnlich lautende Verf\u00fcgungen seitens der Polizei nach Hinweis des Verwaltungsgerichts zur\u00fcckgenommen worden seien, teilte der Polizeibeamte mitgeteilt, dass dies egal sei, man k\u00f6nne ja dagegen gerichtlich vorgehen.<\/p>\n<p>Obwohl die InsassInnen der Berliner Busse bis zu sechs Stunden festgehalten wurden, wobei sie teilweise f\u00fcr die Dauer von vier Stunden noch nicht einmal den Bus verlassen durften, wurde kein Richter davon unterrichtet. Seitens des Einsatzleiters vor Ort wurde die offensichtliche Tatsache einer Ingewahrsamnahme mit der Begr\u00fcndung verneint, es g\u00e4be doch Toiletten und Getr\u00e4nke. Obwohl verfassungsrechtlich und einfachgesetzlich ausdr\u00fccklich vorgeschrieben, wurde die Notwendigkeit einer richterlichen Vorf\u00fchrung schlicht negiert. Damit hatte die Reihe von Rechtsbr\u00fcchen allerdings noch nicht ihr Ende gefunden. Die AktivistInnen wurden auch mit dem Hinweis bedacht, dass jeder Versuch, eine S- oder U-Bahn zu betreten,<a title=\"\" href=\"\/2012\/12\/05\/frankfurt-im-ausnahmezustand-staatliche-reaktionen-auf-die-blockupy-proteste#_ftn11\" name=\"_ftnref11\">[11]<\/a> als Versuch eines Versto\u00dfes gegen das Aufenthaltsverbot gewertet und mit einer Ingewahrsamnahme beantwortet w\u00fcrde. Ein Teil der AktivistInnen beschloss daraufhin, in Eschborn \u2013 einem Vorort von Frankfurt \u2013 zu bleiben und meldete dort eine Versammlung an. Sie wurden daraufhin wieder in Gewahrsam genommen und bis nach Mitternacht in Gefangenensammelstellen in Gie\u00dfen, Wiesbaden und Frankfurt rechtswidrig festgehalten.<\/p>\n<p>Die Liste der offensichtlich rechtswidrigen Ma\u00dfnahmen, die gegen Protestierende w\u00e4hrend der Aktionstage seitens der Frankfurter Polizei ergriffen wurden, lie\u00dfe sich beliebig fortsetzen. Das Geschehen vom Anreisetag setzte sich in \u00e4hnlicher Weise den gesamten Freitag \u00fcber fort \u2013 obwohl schon am Donnerstagabend ein Richter der Polizeif\u00fchrung gegen\u00fcber deutlich gemacht hatte, dass richterliche Gewahrsamsanordnungen nur bei konkretem Verdacht, dass Straftaten begangen werden sollten, getroffen w\u00fcrden.<\/p>\n<p>Betroffen von den Ingewahrsamnahmen waren vor allem diejenigen, die trotz Verbotes ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit am Donnerstag und Freitag in Frankfurt\/Main wahrgenommen haben. Eine Vielzahl der TeilnehmerInnen der Spontan-Demonstrationen wurde eingekesselt und in die Gefangenensammelstellen gebracht. Insgesamt kam es zu \u00fcber 1.400 Ingewahrsamnahmen.<a title=\"\" href=\"\/2012\/12\/05\/frankfurt-im-ausnahmezustand-staatliche-reaktionen-auf-die-blockupy-proteste#_ftn12\" name=\"_ftnref12\">[12]<\/a><\/p>\n<h4>Prototyp f\u00fcr eine Regulierung von Krisenprotesten?<\/h4>\n<p>Der Polizei fiel w\u00e4hrend der Aktionstage die Aufgabe zu, den Alltag im Bankenviertel durch weit reichende Absperrungsma\u00dfnahmen vollst\u00e4ndig zum Erliegen zu bringen und einige tausend Menschen an der Aus\u00fcbung ihres Demonstrationsrechts zu hindern. Die Verhinderung von Gewalttaten, Ausschreitungen o.\u00e4. geh\u00f6rte dagegen faktisch nicht zu ihrem Aufgabenrepertoire. F\u00fcr das Ordnungsamt und die Polizeif\u00fchrung stellt der Ablauf der Aktionstage eine totale Blamage dar. Das von ihnen herbei halluzinierte Horror-Szenario ist vollst\u00e4ndig ausgeblieben. Dies lag aber keineswegs an dem Ausnahmezustand, der durch die Sicherheitsbeh\u00f6rden \u00fcber Frankfurt verh\u00e4ngt worden war, sondern schlicht daran, dass ein solches Szenario zu keinem Zeitpunkt bevorstand. Aus den Erfahrungen mit \u00e4hnlichen Massenprotesten \u2013 G8, Wendland, Dresden \u2013 d\u00fcrfte auch bekannt sein, dass staatliche Repression und Versammlungsverbote in der Regel nicht zu einer Demobilisierung bei den AktivistInnen f\u00fchren.<\/p>\n<p>Obwohl die Medien die staatlichen Ma\u00dfnahmen meist als \u00fcberzogen kritisierten, d\u00fcrfen diese Reaktionen nicht dar\u00fcber hinwegt\u00e4uschen, dass das Kalk\u00fcl von Versammlungsbeh\u00f6rde und Polizeif\u00fchrung weitgehend aufgegangen ist. Die Gerichte haben die Verbotsverf\u00fcgungen zum gr\u00f6\u00dften Teil best\u00e4tigt; eine dezidierte Auseinandersetzung mit der Gefahrenprognose hat nicht stattgefunden.<\/p>\n<p>Die Gefahr, dass sich eine solche weitgehende Suspendierung von Grundrechten wiederholen wird, steht daher im Raum. Zwar darf auch bei der Analyse nicht au\u00dfer Betracht bleiben, dass der Ablauf der Demonstration am 31. Mai 2012, bei der es zu Sachbesch\u00e4digungen gekommen ist, zu einer gewissen Eigendynamik bei den Frankfurter Sicherheitsbeh\u00f6rden gef\u00fchrt hat. Der Polizeieinsatz anl\u00e4sslich von Blockupy ist aber kein singul\u00e4res Ereignis, sondern die Fortsetzung der Eins\u00e4tze in Heiligendamm, im Wendland, in Stuttgart und in Dresden.<\/p>\n<p>In der Gesamtschau wird deutlich, dass die von den Sicherheitsbeh\u00f6rden ergriffenen Ma\u00dfnahmen einem \u00e4hnlichen Muster folgen \u2013 gezielte Desinformation im Vorfeld, um den Protest zu delegitimieren und das eigene Vorgehen zu rechtfertigen, umfassende Versammlungsverbote, weitr\u00e4umige Absperrungen, Bewegungseinschr\u00e4nkungen, Datenerhebungen und Masseningewahrsamnahmen.<\/p>\n<p>Dieser Form der pr\u00e4ventiven Sicherheitspolitik<a title=\"\" href=\"\/2012\/12\/05\/frankfurt-im-ausnahmezustand-staatliche-reaktionen-auf-die-blockupy-proteste#_ftn13\" name=\"_ftnref13\">[13]<\/a> geht es nicht um konkretre Gefahrenabwehr, sondern darum, Fakten zu schaffen; den Protest zu verhindern bzw. zu erschweren und \u2013 im Fall von Blockupy \u2013 dadurch Frankfurt\/Main als Bankenstandort zu sch\u00fctzen. Dass eine Vielzahl dieser Ma\u00dfnahmen rechtswidrig ist, spielt dabei nur eine untergeordnete Rolle, da dies in der Regel erst nachtr\u00e4glich gerichtlich festgestellt werden wird. Das Recht auf Versammlung und Protest kann daher nicht nur gerichtlich erstritten werden, sondern muss auch vor Ort durchgesetzt werden. Das ist den AktivistInnen von Blockupy trotz der Einschr\u00e4nkungen gelungen.<\/p>\n<h4>Nachtrag<\/h4>\n<p>Am 10. Oktober 2012 hat die 5. Kammer des Frankfurter Verwaltungsgerichts \u00fcber die Klage des Komitees f\u00fcr Grundrechte und Demokratie entschieden.<a title=\"\" href=\"\/2012\/12\/05\/frankfurt-im-ausnahmezustand-staatliche-reaktionen-auf-die-blockupy-proteste#_ftn14\" name=\"_ftnref14\">[14]<\/a> Entgegen der Entscheidung im Eilverfahren urteilte das Gericht nun, dass das Verbot der vom Komitee angemeldeten Versammlung auf dem Paulsplatz rechtswidrig gewesen sei, weil die Versammlungsbeh\u00f6rde &#8222;ihrer Pflicht zur Kooperation nicht hinreichend nachgekommen ist&#8220;. Sie h\u00e4tte dem Komitee nicht nur die Verschiebung auf die Zeit nach dem 20. Mai anbieten m\u00fcssen, &#8222;was die Kl\u00e4gerin aus nachvollziehbaren Gr\u00fcnden ablehnte&#8220;. Sie sei auch verpflichtet gewesen, &#8222;eine \u00f6rtliche Verlegung &#8230; zu er\u00f6rtern&#8220;. Dieses Vers\u00e4umnis sei &#8222;wohl dem Zeitdruck geschuldet, gleichwohl aber fehlerhaft&#8220; gewesen.<\/p>\n<p>Au\u00dferhalb des Bankenviertels h\u00e4tte &#8222;auch unter Sicherheitsgesichtspunkten &#8230; die <i>konkrete Versammlung der Kl\u00e4gerin <\/i>erm\u00f6glicht werden k\u00f6nnen&#8220; \u2013 aber eben nur die. &#8222;Die Kammer sieht keine Veranlassung von ihrer damals getroffenen Gefahrenprognose, die das Vollverbot der Blockupy-Veranstaltung begr\u00fcndete, abzur\u00fccken.&#8220; Das Verwaltungsgericht best\u00e4tigt damit nicht nur die Repressionspolitik der Stadt, sondern auch seine eigene traurige Rolle in diesem Spiel.<\/p>\n<p>Im kommenden Fr\u00fchjahr wird es ein R\u00fcckspiel geben. Das Blockupy-B\u00fcndnis will erneut Aktionstage in Frankfurt veranstalten und hat bereits jetzt Demonstrationen und Aktionen des zivilen Ungehorsams angek\u00fcndigt.<a title=\"\" href=\"\/2012\/12\/05\/frankfurt-im-ausnahmezustand-staatliche-reaktionen-auf-die-blockupy-proteste#_ftn15\" name=\"_ftnref15\">[15]<\/a><\/p>\n<h6><a title=\"\" href=\"\/2012\/12\/05\/frankfurt-im-ausnahmezustand-staatliche-reaktionen-auf-die-blockupy-proteste#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> erg\u00e4nzte Version eines Beitrages aus Bl\u00e4tter f\u00fcr deutsche und internationale Politik 2012, H. 8 (www.blaetter.de); Nachdruck mit freundlicher Genehmigung<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2012\/12\/05\/frankfurt-im-ausnahmezustand-staatliche-reaktionen-auf-die-blockupy-proteste#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> N\u00e4heres auf der Homepage des B\u00fcndnisses http:\/\/blockupy-frankfurt.org\/<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2012\/12\/05\/frankfurt-im-ausnahmezustand-staatliche-reaktionen-auf-die-blockupy-proteste#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> Eine Auswertung und Analyse des Polizeieinsatzes anl\u00e4sslich des G8-Gipfels 2007 in Heiligendamm ist zu finden in: Republikanischer Anw\u00e4ltinnen- und Anw\u00e4lteverein; Legal Team (Hg.): Feindbild Demonstrant. Polizeigewalt, Milit\u00e4reinsatz, Medienmanipulation. Der G8-Gipfel aus Sicht des anwaltlichen Notdienstes, Berlin 2007<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2012\/12\/05\/frankfurt-im-ausnahmezustand-staatliche-reaktionen-auf-die-blockupy-proteste#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> Des Weiteren wurde das Verbot des mittwochabendlichen Raves und einer Kundgebung im Bankenviertel zun\u00e4chst durch das Verwaltungsgericht suspendiert; auf die Beschwerde der Versammlungsbeh\u00f6rde hin wurde das Verbot durch den Hessischen Verwaltungsgerichtshof aber wieder in Kraft gesetzt.<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2012\/12\/05\/frankfurt-im-ausnahmezustand-staatliche-reaktionen-auf-die-blockupy-proteste#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> s. Donat, U.; Backmund, M; Ullmann, K.: Gipfel der L\u00fcgen, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 88 (3\/2007), S. 10-17<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2012\/12\/05\/frankfurt-im-ausnahmezustand-staatliche-reaktionen-auf-die-blockupy-proteste#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a> Verwaltungsgericht Frankfurt\/M.: Beschluss v. 14.05.2012; Az..: 5 L 1655\/12 F. (1)<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2012\/12\/05\/frankfurt-im-ausnahmezustand-staatliche-reaktionen-auf-die-blockupy-proteste#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a> Die Versammlungsbeh\u00f6rde behauptet allerdings, dass es sich bei den Blockaden und Besetzungen selbst um Gewalt(t\u00e4tigkeiten) handeln w\u00fcrde.<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2012\/12\/05\/frankfurt-im-ausnahmezustand-staatliche-reaktionen-auf-die-blockupy-proteste#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a> Am 31. M\u00e4rz 2012 fand in Frankfurt\/Main bereits eine Demonstration im Rahmen eines europ\u00e4ischen Aktionstages gegen den Kapitalismus statt, in dessen Verlauf es zu Sachbesch\u00e4digungen an Bankh\u00e4usern gekommen ist.<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2012\/12\/05\/frankfurt-im-ausnahmezustand-staatliche-reaktionen-auf-die-blockupy-proteste#_ftnref9\" name=\"_ftn9\">[9]<\/a> Auch anderen Personen wurden diese Aufenthaltsverbote erteilt, wobei auch die Gr\u00f6\u00dfe des von dem Verbot betroffenen Gebietes variierte.<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2012\/12\/05\/frankfurt-im-ausnahmezustand-staatliche-reaktionen-auf-die-blockupy-proteste#_ftnref10\" name=\"_ftn10\">[10]<\/a> Aufenthaltsverbote sind nach \u00a7 31 Abs. 3 Hessisches Sicherheits- und Ordnungsgesetz nur zur Verhinderung von Straftaten zul\u00e4ssig; die Teilnahme an einer verbotenen Versammlung ist aber gem\u00e4\u00df \u00a7 29 Abs. 1 Nr. 1 Versammlungsgesetz lediglich eine Ordnungswidrigkeit.<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2012\/12\/05\/frankfurt-im-ausnahmezustand-staatliche-reaktionen-auf-die-blockupy-proteste#_ftnref11\" name=\"_ftn11\">[11]<\/a> Eine Weiterfahrt mit dem Bus war teilweise wegen der \u00dcberschreitung der Lenkzeiten nicht mehr m\u00f6glich.<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2012\/12\/05\/frankfurt-im-ausnahmezustand-staatliche-reaktionen-auf-die-blockupy-proteste#_ftnref12\" name=\"_ftn12\">[12]<\/a> Zum Vergleich, w\u00e4hrend der Proteste gegen den G8-Gipfel, die sich \u00fcber sieben Tage erstreckten, wurden ca. 1.300 Personen in Gewahrsam genommen.<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2012\/12\/05\/frankfurt-im-ausnahmezustand-staatliche-reaktionen-auf-die-blockupy-proteste#_ftnref13\" name=\"_ftn13\">[13]<\/a> s. dazu Singelnstein, T.; Stolle, P.: Die Sicherheitsgesellschaft, 3. Aufl., Wiesbaden 2012, S. 66 ff.<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2012\/12\/05\/frankfurt-im-ausnahmezustand-staatliche-reaktionen-auf-die-blockupy-proteste#_ftnref14\" name=\"_ftn14\">[14]<\/a> Verwaltungsgericht Frankfurt\/M., Urteil v. 10.10.2012, Az.: 5 K 2229\/12.F<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2012\/12\/05\/frankfurt-im-ausnahmezustand-staatliche-reaktionen-auf-die-blockupy-proteste#_ftnref15\" name=\"_ftn15\">[15]<\/a> www.is.gd\/yZLzXH<\/h6>\n<p>Bibliographische Angaben: Stolle, Peer: Frankfurt im Ausnahmezustand? Staatliche Reaktionen auf die Blockupy-Proteste, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 101-102 (1-2\/2012), S. 127-134<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Peer Stolle F\u00fcr den 16. bis 19. 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