{"id":7401,"date":"2006-12-17T18:10:03","date_gmt":"2006-12-17T18:10:03","guid":{"rendered":"http:\/\/cilip.site36.net\/?p=7401"},"modified":"2006-12-17T18:10:03","modified_gmt":"2006-12-17T18:10:03","slug":"kontakt-extremismus-kein-recht-auf-auskunft-beim-verfassungsschutz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=7401","title":{"rendered":"Kontakt-Extremismus &#8211;\u00a0(K)ein Recht auf Auskunft beim Verfassungsschutz?"},"content":{"rendered":"<h3>von Udo Kau\u00df<\/h3>\n<p><strong>Rolf G\u00f6ssner sei kein \u201eLinksextremist\u201c, sagt das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz (BfV). Dennoch hat es in 36 Jahren der \u201eBeobachtung\u201c eine Menge Daten \u00fcber ihn zusammengetragen. Die eigentlich interessanten will das Amt dem Rechtsanwalt und Publizisten jedoch nicht offen legen.<\/strong><\/p>\n<p>Seit zehn Jahren streitet sich Rolf G\u00f6ssner mit dem BfV dar\u00fcber, wie weit sein Recht auf Auskunft geht und ob die Daten zu seiner Person zu Recht erfasst wurden. Der heute 58-j\u00e4hrige Rechtsanwalt hat \u00fcber Jahre hinweg gr\u00fcne Parlamentsfraktionen beraten, ist Autor zahlreicher Aufs\u00e4tze und Sachb\u00fccher zu Themen der \u201einneren Sicherheit&#8220; und seit 2003 Pr\u00e4sident der Internationalen Liga f\u00fcr Menschenrechte.<\/p>\n<p>1996 verlangte er erstmals Auskunft \u00fcber seine Daten und fragte das BfV, ob er sich als damaliger Redakteur und Autor der Zeitschrift \u201eGeheim\u201c als amtlich gepr\u00fcfter \u201eLinksextremist\u201c bezeichnen lassen m\u00fcsse. Das Amt antwortete mit dem Hinweis auf G\u00f6ssners Beitr\u00e4ge in als linksextremistisch eingestuften Publikationen. Die Liste beginnt 1970. Dar\u00fcber hinaus seien auch personenbezogene Daten \u00fcber seine \u201eKontakte zur Zusammenarbeit mit linksextremistischen bzw. linksextremistisch beeinflussten Personenzusammenh\u00e4ngen&#8220; gespeichert.<!--more--><\/p>\n<p>Auf G\u00f6ssners Nachfrage erg\u00e4nzte das Amt seine Auskunft: Vorhanden und in Dateien erfasst seien auch Informationen \u00fcber politische Veranstaltungen und Autorenlesungen. Die angeh\u00e4ngte Liste mit genauen Zeit- und Ortsangaben bezieht sich auf die 80er und 90er Jahre und nennt u.a. eine von der \u201eVereinigung der Verfolgten des Nazi-Regimes\u201c (VVN) gemeinsam mit der Stadtbibliothek Bremen in deren R\u00e4umen organisierte Lesung aus G\u00f6ssners Buch \u201eDie vergessenen Justizopfer des Kalten Kriegs\u201c. Erfasst wurden aber auch Lesungen in Buchhandlungen, die der Verfassungsschutz dem DKP-Umfeld zurechnete.<\/p>\n<p>Der von G\u00f6ssner eingeschaltete Bundesdatenschutzbeauftragte (BfD) fand das Vorgehen des Amtes rechtlich nicht zu beanstanden und die Ausk\u00fcnfte auch nicht \u201eunzureichend oder unzutreffend\u201c. Bei der \u00dcberpr\u00fcfung habe er sich \u201eim Interesse einer z\u00fcgigen Durchf\u00fchrung\u201c damit begn\u00fcgt, sich die Meldungen von BfV-Mitarbeitern vorlesen zu lassen. Diese Verfahrensweise diene dem Schutz der Quellen, sprich: der V-Leu\u00adte des Verfassungsschutzes. Auf eine pers\u00f6nliche Einsichtnahme in deren Meldungen und Beurteilungen hat der BfD verzichtet. Aus Gr\u00fcnden des Geheimschutzes k\u00f6nne er keine weiteren Ausk\u00fcnfte erteilen.<\/p>\n<p>Im Juni 1997 machte die Bundestagsfraktion von B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen G\u00f6ssners Erfassung durch den Inlandsgeheimdienst und dessen mangelhafte Auskunftserteilung zum Gegenstand einer Anfrage. Die Antwort der Bundesregierung beschr\u00e4nkte sich im Wesentlichen auf die Erkl\u00e4rung, die \u00dcberwachung G\u00f6ssners habe sich nach Recht und Gesetz gerichtet und sei daher rechtm\u00e4\u00dfig.<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a> Nur von begrenztem Erfolg blieb auch der offene Brief, mit dem u.a. prominente Schriftsteller des Deutschen PEN-Zentrums, die IG Medien und die B\u00fcrgerrechtsorganisationen im Juli 1997 gegen die Erfassung G\u00f6ssners protestierten und die Offenlegung aller Daten sowie das Ende der \u00dcberwachung forderten.<\/p>\n<p>Auf mehrfache erneute Anfragen hat das BfV seine Ausk\u00fcnfte bis zum Sommer 2005 fortgeschrieben und eine umf\u00e4ngliche Auflistung von G\u00f6ssners eigenen Artikeln, vor allem aber von Ver\u00f6ffentlichungen Dritter \u00fcber ihn \u2013 jeweils mit Titel, Publikationsorgan und Zeitpunkt des Erscheinens \u2013 vorgelegt. Von 2000 bis Mitte 2005 ergibt das allein 49 Eintr\u00e4ge. Eigens betont das Amt, dass es keine Daten \u00fcber G\u00f6ssners berufliche und ehrenamtliche Aktivit\u00e4ten auf nationaler und internationaler Ebene erfasse, und versichert, \u201ekeine Quelle gezielt gegen Ihre Person\u201c eingesetzt zu haben.<\/p>\n<p>Die Speicherung G\u00f6ssners wird damit begr\u00fcndet, dass tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr vorl\u00e4gen, dass er extremistische Bestrebungen von Personenzusammenschl\u00fcssen nachdr\u00fccklich unterst\u00fctze (\u00a7 4 Abs. 1 S. 2 BVerfSchG). W\u00f6rtlich:<\/p>\n<p>\u201eInsbesondere Ihre regelm\u00e4\u00dfigen Ver\u00f6ffentlichungen in Presseerzeugnissen linksextremistischer bzw. linksextremistisch beeinflusster Publikationsorgane sowie Ihre \u00fcber Jahrzehnte hinweg bestehenden regelm\u00e4\u00dfigen und intensiven Kontakte zur DKP und ihren Vorfeldorganisationen (im<\/p>\n<p>letztgenannten Zusammenhang vgl. die fr\u00fcheren Ausk\u00fcnfte des BfV) bieten tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr, dass Sie mit den entsprechenden Personenzusammenschl\u00fcssen in einer Weise zusammenarbeiten, dass diese hierdurch in den von ihnen ausgehenden linksextremistischen Bestrebungen nachdr\u00fccklich unterst\u00fctzt werden. In diesem Zusammenhang von einer sich (lediglich) auf berufliche Ber\u00fchrungspunkte gr\u00fcndenden Kontaktschuld zu sprechen, geht insofern an der Sache vorbei.\u201c<\/p>\n<p>\u00dcber die Kontakte G\u00f6ssners zu angeblich linksextremistischen bzw. linksextremistisch beeinflussten Organisationen verweigert das Amt jegliche weitere Auskunft.<\/p>\n<h4>Journalistische und anwaltliche T\u00e4tigkeit nicht tangiert?<\/h4>\n<p>Die bisher erteilten Ausk\u00fcnfte zeigen die bestehende Begriffsverwirrung: Nahezu alle Daten, die das BfV bisher herausr\u00fcckte, haben einen Zusammenhang mit der publizistisch-journalistischen, fach-juristischen oder anwaltlichen T\u00e4tigkeit G\u00f6ssners. Auch im Prozess vor dem Verwaltungsgericht (VG) K\u00f6ln, bei dem G\u00f6ssner im Oktober 2005 Klage gegen die Auskunftsverweigerung erhob, hat das Bundesamt seine Auffassung beibehalten, dass die \u201eregelm\u00e4\u00dfigen Ver\u00f6ffentlichungen in Presseerzeugnissen linksextremistischer bzw. linksextremistisch beeinflusster Publikationsorgane\u201c sowie die \u201e\u00fcber Jahrzehnte hinweg bestehenden regelm\u00e4\u00dfigen und intensiven Kontakte zur DKP und ihren Vorfeldorganisationen &#8230; Anhaltspunkte f\u00fcr eine nachdr\u00fcckliche Unterst\u00fctzung links-extremistischer Bestrebungen\u201c lieferten. Trotz der nun seit 36 Jahren dauernden \u00dcberwachung reichen die Erkenntnisse des Verfassungsschutzes offenbar weiterhin nur zu der Bewertung, dass bei G\u00f6ssner lediglich \u201eAnhaltspunkte\u201c f\u00fcr die Unterst\u00fctzung linksextremistischer Bestrebungen vorl\u00e4gen. Die Auffassung des Verfassungsschutzes l\u00e4uft auf eine Erfassungsbefugnis allein wegen des bestehenden Kontakts hinaus, und schafft die neue Kategorie eines \u201eKontakt-Extre\u00admis\u00admus\u201c. Das hat System.<\/p>\n<p>Mit seiner Klage will G\u00f6ssner das Bundesamt dazu zwingen, auch<br \/>\n\u00fcber nicht bereits ver\u00f6ffentlichte Informationen Auskunft zu geben. Dabei geht es insbesondere um Daten, die von \u201eQuellen\u201c zusammengetragen wurden, deren Einsatz sich vorgeblich gegen andere Personen, Tr\u00e4ger \u201elinksextremistischer Bestrebungen\u201c, richtete, mit denen G\u00f6ssner in beruflichem Kontakt stand bzw. steht. Durch den Einsatz solcher \u201enachrichtendienstlicher Mittel\u201c hat sich das Bundesamt in ein erhebliches Dilemma gebracht: Zu dieser Problematik hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seiner Entscheidung zum Gro\u00dfen Lauschangriff vom 3. M\u00e4rz 2004 dargelegt, dass das Auskunftsrecht gegen\u00fcber allen von einer \u00dcberwachungsma\u00dfnahme Betroffenen gilt, nicht nur gegen\u00fcber der ausdr\u00fccklich ins Visier genommenen \u201eZielperson\u201c.<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a> Auch insoweit Unbeteiligte sind von dem Eingriff zu unterrichten, auch wenn diese Tatsache gegen\u00fcber den Zielpersonen nochmals zus\u00e4tzlich belastend wirke. Personen, die gleichsam zuf\u00e4llig aufgrund der \u00dcberwachung Dritter zum Gegenstand geheimdienstlicher Erfassung geworden sind, verlieren ihren Auskunftsanspruch auch dann nicht, wenn sie durch die Auskunftserteilung Kenntnis davon erhielten, dass ihr Gegen\u00fcber als eigentliche Zielperson geheimdienstlicher \u201eBeobachtung\u201c unterliegt.<\/p>\n<p>Ein solches Auskunftsrecht, so wird in der Klage argumentiert, muss erst recht dann bestehen, wenn die Geheimdienste, wie sie das qua Aufgabendefinition regelm\u00e4\u00dfig tun, im \u201eVorfeld von Gefahren\u201c t\u00e4tig werden. Gerade im Vorfeldbereich mit dem dort immanenten erh\u00f6hten Risiko der Fehlprognose erfordert der Grundsatz des effektiven Rechtsschutzes eine weitestgehende Unterrichtung. Das BVerfG hat f\u00fcr die vorbeugende Telefon\u00fcberwachung im f\u00fcr verfassungswidrig erkl\u00e4rten Nieders\u00e4chsischen Polizeigesetz ausgef\u00fchrt, dass nicht einmal die nach einer Unterrichtung der Betroffenen m\u00f6glicherweise nicht mehr gegebene Einsetzbarkeit eines Verdeckten Ermittlers eine absolute Grenze der Auskunftserteilung darstelle.<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a><\/p>\n<p>Im November 2006 forderte G\u00f6ssners Anwalt das Bundesamt auf, alle zur Person seines Mandanten gespeicherten Daten zu l\u00f6schen bzw. zu sperren, weil deren Erhebung und Speicherung von Anfang an rechts\u00adwidrig gewesen sei. Keine einzige der mitgeteilten Informationen enthalte eine Aussage, die verfassungsfeindlichen bzw. linksextremistischen Inhalt aufweise, selbst Presseberichte in sicher nicht linksextremismus-verd\u00e4chtigen Organen wie \u201eDie Woche\u201c oder \u201eFrankfurter Rundschau\u201c seien gespeichert.<\/p>\n<p>Dem Bundesamt wurde gleichzeitig die Empfehlung gegeben, Berichte \u00fcber die wissenschaftliche, journalistische, anwaltliche T\u00e4tigkeit nicht in den Fach- und Amtsdateien f\u00fcr politischen Extremismus zu dokumentieren, sondern in seine Bibliothek zu \u00fcberf\u00fchren. Wenn schon G\u00f6ssners \u00c4u\u00dferungen den fachlich interessierten MitarbeiterInnen des Amtes zur Verf\u00fcgung stehen sollen, sei die Bibliothek der richtige Platz. F\u00fcr seine Antwort hat sich das Bundesamt Bedenkzeit erbeten.<\/p>\n<h4>Kein Einzelfall<\/h4>\n<p>Der Verfassungsschutz speichert Personen, die er nicht wagt, als Verfassungsfeinde und Linksextremisten zu bezeichnen. Ihre Einstufung als \u201eTr\u00e4ger linksextremistischer Bestrebungen\u201c w\u00fcrde \u00f6ffentlicher und gerichtlicher Kritik nicht standhalten. Diese Personen, von denen der Verfassungsschutz seine H\u00e4nde ansonsten lassen m\u00fcsste, werden \u00fcber den Umweg von \u201eAnhaltspunkten\u201c oder angeblichen Unterst\u00fctzungshandlungen f\u00fcr Linksextremisten zum Beobachtungsgegenstand gemacht.<\/p>\n<p>Seit Jahren \u00fcberwacht der Verfassungsschutz so auch den Berliner Politogen Peter Grottian, weil in dem von ihm mitinitiierten \u201eBerliner Sozialforum\u201c angeblich auch \u201erichtige\u201c Linksextremisten mitarbeiten w\u00fcrden. Das ist die Legitimation daf\u00fcr, Spitzel oder im Fachausdruck \u201eQuellen\u201c einzusetzen und deren Kontakte, die \u201edemokratischen, aber gefahrdummen Unterst\u00fctzer\u201c ebenfalls zu erfassen und Datensammlungen \u00fcber sie anzulegen.<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a><\/p>\n<p>Auch den PDS-Abgeordneten im Th\u00fcringischen Landtag Bodo Ramelow bezeichnet der Verfassungsschutz nicht als Linksextremisten, sondern als \u201eF\u00f6rderer linksextremistischer Bestrebungen\u201c, weil \u201einsbesondere die Linkspartei.PDS als Partei insgesamt in ihren programmatischen Aussagen und in ihrer politischen Praxis tats\u00e4chliche Anhaltspunkte f\u00fcr linksextremistische Bestrebungen\u201c im Sinne der \u00a7\u00a7 3 und 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes biete.\u201c<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a><\/p>\n<p>Alle drei \u201eF\u00f6rderer\u201c bzw. \u201eKontakt-Extremisten\u201c haben den juristischen Kampf vor den Verwaltungsgerichten auf volle Auskunft des Verfassungsschutzes zu den \u00fcber sie gespeicherten Daten aufgenommen, um dieser unter dem Deckmantel der Extremismus-Bek\u00e4mpfung betriebenen demokratie-feindlichen \u00dcberwachung des politischen Alltags den Riegel vorzuschieben. Fortsetzung folgt.<\/p>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> BT-Drs. 13\/8003 v. 19.6.1997<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> Az.: 1 BvR 2378\/98, in: Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 2004, H. 14, S. 999-1022 (1016)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> BVerfG: Urteil v. 27.7.2005, Az.: 1 BvR 668\/04, in: NJW 2005, H. 36, S. 2603-2612 (2611)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> vgl. die Stellungnahme des Komitees f\u00fcr Grundrechte und Demokratie v. 20.6.2006<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> zit. aus den Einlassungen des BfV v. 11.5.2006 an das VG K\u00f6ln<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Udo Kau\u00df Rolf G\u00f6ssner sei kein \u201eLinksextremist\u201c, sagt das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz (BfV). 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