{"id":7409,"date":"2006-12-17T18:18:59","date_gmt":"2006-12-17T18:18:59","guid":{"rendered":"http:\/\/cilip.site36.net\/?p=7409"},"modified":"2006-12-17T18:18:59","modified_gmt":"2006-12-17T18:18:59","slug":"literatur-20","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=7409","title":{"rendered":"Literatur"},"content":{"rendered":"<h4>Zum Schwerpunkt<\/h4>\n<p>Sicherheitsbeh\u00f6rden k\u00f6nnen ohne den Umgang mit Informationen nicht arbeiten. Das gilt f\u00fcr die geheimen Nachrichtendienste, die nach herrschender Lesart exklusive Informationen beschaffen, auswerten und vornehmlich die Regierungen mit derartig gewonnenen Erkenntnissen versorgen sollen. Das gilt aber auch f\u00fcr die Polizeien, die ohne Informationen weder abzuwehrende Gefahren zur Kenntnis nehmen noch Straftaten aufkl\u00e4ren k\u00f6nnten. Im Informationszeitalter hat sich nicht nur die Bedeutung von Informationen f\u00fcr die Sicherheitsbeh\u00f6rden erh\u00f6ht, zugleich hat das Volksz\u00e4hlungsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember 1983 bewirkt, dass der Schutz personenbezogener Daten Anlass und Gegenstand umfangreicher gesetzgeberischer Reaktionen wurde. Als Folge der verfassungsrechtlichen Vorgaben ist der Umfang der Polizeigesetze seit den 1980er Jahren erheblich gewachsen; und jede neue Technik, jede neue polizeiliche Ma\u00dfnahme wird im Hinblick auf ihre Folgen f\u00fcr den Datenschutz diskutiert und ggf. auf eine gesetzliche Basis gestellt. Das Sicherheitsrecht ist derart \u00fcber weite Strecken zu einem Informationsrecht unter der Fahne des Datenschutzes geworden.<!--more--><\/p>\n<p>Eine aktuelle monografische Darstellung des Datenschutzes im Sicherheitsbereich sucht man vergebens; kein Weg f\u00fchrt deshalb an den einschl\u00e4gigen Kommentaren des Polizei- und Strafprozessrechts vorbei. (Ein Kommentar zum Recht der Geheimdienste steht seit Ende der 80er Jahre aus!) Die fachliche und wissenschaftliche \u00d6ffentlichkeit ist mit der Er\u00f6rterung der j\u00fcngeren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts \u2013 namentlich zum Gro\u00dfen Lauschangriff und zum Nieders\u00e4chsischen Sicherheits- und Ordnungsgesetz \u2013 sowie den Folgen moderner, meist technikgest\u00fctzter polizeilicher Instrumente befasst. Neben den Dauerbrennern der Telefon\u00fcberwachung \u2013 einschlie\u00dflich \u201estiller SMS\u201c und Standortortung \u2013 oder der Speicherung von DNA-Daten stehen gegenw\u00e4rtig die Vorratsdatenspeicherung, die Weitergabe von Fluggastdaten an die USA, die Nutzung der Kfz-Kennzeichen-Erfassung f\u00fcr polizeiliche Zwecke an der Spitze der Debatte.<\/p>\n<p><strong>Der Bundesbeauftragte f\u00fcr den Datenschutz:<\/strong> <em>T\u00e4tigkeitsbericht 2003-2004 \u2013 20. T\u00e4tigkeitsbericht \u2013, Bonn 2005 (BT-Drs. 15\/5252 v. 19.4.2005; www bfdi.bund.de)<\/em><\/p>\n<p>Die T\u00e4tigkeitsberichte des Bundes- und der Landesdatenschutzbeauftragten sind eine Fundgrube f\u00fcr alle, die sich \u00fcber die Entwicklung des Datenschutzrechts und \u00fcber die Praxis des Datenschutzes in Deutschland informieren wollen. Soweit ersichtlich fehlt es sowohl an einer systematischen Aufbereitung der Berichte (allein in Hessen sind bislang 34 Berichte erschienen) als auch an einer Untersuchung der Wirksamkeit datensch\u00fctzerischer Interventionen. Stellvertretend f\u00fcr die Arbeit des institutionalisierten Datenschutzes soll an dieser Stelle ein Blick auf den j\u00fcngsten Bericht des Bundesbeauftragten geworfen werden.<\/p>\n<p>Der Bericht umfasst 247 Seiten; die Seiten 52 bis 76 gelten dem Thema \u201eInnere Sicherheit\u201c. Nach einer \u201eNeue Sicherheitsarchitektur\u201c \u00fcberschriebenen Einleitung werden aktuelle Datenschutzfragen der ein\u00adzelnen Sicherheitsbeh\u00f6rden des Bundes dargestellt: Bundeskriminalamt (BKA), Bundespolizei (damals noch \u201eBundesgrenzschutz\u201c), Zoll sowie Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz, Milit\u00e4rischer Abschirmdienst und Bundesnachrichtendienst. Die T\u00e4tigkeiten des Beauftragten bestehen in Stellungnahmen zu und Beteiligungen an einzelnen Gesetzgebungsvorhaben sowie in \u00dcberpr\u00fcfungen beh\u00f6rdlicher Praktiken.<\/p>\n<p>Die Stellungnahmen zum Gesetzgebungsverfahren beziehen sich zum einen auf anstehende Novellierungsvorschl\u00e4ge (Folgen verfassungs\u00adgerichtlicher Urteile, Kfz-Kennzeichen-Scan), zum anderen auf Regelungen, die im Berichtszeitraum bereits verabschiedet wurden. Hierzu z\u00e4hlen die Novellierungen des Bundesgrenzschutz- und des Au\u00dfenwirtschaftsgesetzes und das Luftsicherheitsgesetz. Inhaltlich ersch\u00f6pft sich die Rolle des Bundesdatenschutzbeauftragten \u2013 und seiner KollegInnen aus den L\u00e4ndern, auf die Entschlie\u00dfungen der Konferenz der Datenschutzbeauftragten wird mehrfach verwiesen \u2013 darin, die Belange des Datenschutzes anzumahnen. Dies bedeutet etwa im Hinblick auf die jetzt realisierten Pl\u00e4ne, gemeinsame Dateien von Polizei und Nachrichtendiensten zu schaffen, dass Datenerhebung und -weitergabe an die Aufgaben der Beh\u00f6rden gekn\u00fcpft werden sollen, dass die Zweckbindung der Daten \u201estrikt\u201c zu wahren sei, dass Protokollierungen f\u00fcr alle Zugriffe auf die Daten vorzuschreiben und dass Auskunftsrechte der Betroffenen \u201euneingeschr\u00e4nkt zu gew\u00e4hrleisten\u201c seien. \u00c4hnlich ist die Stellungnahme zur Kfz-Kennzeichenerfassung. In der im Bericht zitierten Entschlie\u00dfung der Datenschutzbeauftragten wird der \u201eSorge\u201c Ausdruck verliehen, dass \u201esich diese Ma\u00dfnahmen zu einem weiteren Schritt zur \u00dcberwachung aller B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger entwickeln k\u00f6nnte\u201c. Dies f\u00fchrt jedoch nicht zur Ablehnung des automatisierten Kennzeichen-Scans; auch wenn unkommentiert bemerkt wird, \u201edass schon mehrere L\u00e4nder eine Kfz-Kennzeichen-Erfassung ablehnen\u201c. Vielmehr wird darauf hingewiesen, dass der Abgleich einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darstellt. Sofern gesetzliche Regelungen geschaffen w\u00fcrden, m\u00fcsse \u201eauf jeden Fall ausgeschlossen werden, dass Daten \u00fcber unverd\u00e4chtige Personen gespeichert werden und dass ein allgemeiner Datenabgleich mit polizeilichen Informationssystemen durchgef\u00fchrt wird\u201c. Im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren warnen und mahnen die institutionalisierten Sachwalter des Datenschutzes; in konkreten Fragen bleibt Umfang und Reichweite ihrer Kritik auf die strikte Beachtung datenschutzrechtlicher Standards beschr\u00e4nkt.<\/p>\n<p>Aus dem Bericht ergeben sich auch Hinweise auf die Bedeutung des Amtes des Datenschutzbeauftragten. Im Berichtszeitraum wurde das Bundesgrenzschutz-Gesetz verl\u00e4ngert, weil die 1998 geschaffene erweiterte Befugnis zu verdachts- und ereignisunabh\u00e4ngigen Kontrollen Ende 2003 ausgelaufen w\u00e4re. Im Hebst 2003 ersuchte der Bundesbeauftragte das Innenministerium mehrfach um Beteiligung an einer eventuell geplanten Novelle. Diese Anfragen blieben zun\u00e4chst unbeantwortet. Erst einen Tag vor der abschlie\u00dfenden Beratung der Novelle im Bundestag wurde dem Bundesbeauftragten der Bericht \u00fcber die Erfahrungen mit den BGS-Kontrollen zugeleitet. Die Befugnis wurde ohne seine Beteiligung bis Mitte 2007 verl\u00e4ngert; erneut wurde eine Evaluierung der Ma\u00dfnahme vorgeschrieben. Der Bundesbeauftragte hofft, \u201ean der Evaluation diesmal rechtzeitig beteiligt\u201c zu werden. Bei anderen Vorhaben wurde er \u201evon Beginn an beteiligt\u201c. Etwa bei der Novellierung des Au\u00dfenwirtschaftsgesetzes (AWG), die durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom M\u00e4rz 2004 notwendig geworden war. Inhaltlich bem\u00e4ngelt der Bericht, dass die Neuregelung den Kernbereich privater Lebensgestaltung nicht ausreichend sch\u00fctze. Wegen dieses Mangels war das Gesetz bis Ende 2005 befristet worden \u2013 was der Datenschutz\u00adbeauftragte \u201eausdr\u00fccklich\u201c begr\u00fc\u00dft. (Im n\u00e4chsten Bericht wird er dazu Stellung nehmen m\u00fcssen, dass das AWG Ende 2005 unver\u00e4ndert verl\u00e4ngert wurde!)<\/p>\n<p>Interessanter als die Rolle des Datenschutzbeauftragten im Gesetzgebungsverfahren sind die Hinweise, die der Bericht auf den Stand polizeilicher Datenverarbeitung enth\u00e4lt. Leider fehlt ein systematischer<br \/>\n\u00dcberblick \u00fcber die bei den Polizeien gebr\u00e4uchlichen Datenverarbeitungsprogramme und Dateien. Der Bericht des Bundesbeauftragten gibt aber immerhin einen Einblick in einige Praktiken bzw. Entwicklungen. Im Bereich des BKA etwa wurden die Dateien zur Geldw\u00e4schebek\u00e4mpfung kontrolliert. Das BKA f\u00fchrt zum einen die Verbunddatei \u201eGeldw\u00e4sche\u201c, in der s\u00e4mtliche auf Verdachtsanzeigen beruhende Informationen eingestellt werden. Zum anderen f\u00fchrt das BKA die Datei \u201eFIU\u201c (f\u00fcr \u201eFinance Intelligence Unit\u201c), die Analysezwecken und dem Datenaustausch mit dem Ausland dient. Der Bericht kritisiert, dass in der \u201eGeldw\u00e4sche\u201c-Datei die Daten Verd\u00e4chtiger auch dann nicht gel\u00f6scht werden, wenn \u00fcber sie keine (weiteren) Erkenntnisse vorliegen. Es ist ihm lediglich gelungen, die Speicherungsdauer f\u00fcr diese F\u00e4lle auf vier Jahre zu begrenzen. Zum Vorhaben des BKA, beide Dateien zusammenzuf\u00fcgen, steht eine abschlie\u00dfende Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten aus.<\/p>\n<p>Im Hinblick auf \u201eINPOL-neu\u201c will er die weitere Entwicklung \u201esorgf\u00e4ltig begleiten und darauf achten, dass der gesetzliche Rahmen &#8230; beachtet wird.\u201c Seine Sorge \u00e4u\u00dfert der Bericht \u00fcber die Schaffung \u201eschlafender Best\u00e4nde\u201c von DNA-Identifizierungsmustern, die die Innenministerkonferenz im November 2004 bef\u00fcrwortet hat. Beim \u201eschlafenden Bestand\u201c handelt es sich um DNA-Informationen, die nach Ablauf der allgemeinen Aussonderungspflichten gel\u00f6scht werden m\u00fcssten, aber stattdessen in einen \u201egesonderten Recherchepool\u201c \u00fcberf\u00fchrt werden. Die Innenminister lie\u00dfen sich von der Argumentation des Datenschutzbeauftragten, dass ein \u201eschlafender Bestand\u201c nicht erforderlich sei, nicht \u00fcberzeugen.<\/p>\n<p>Einen kleinen Erfolg meldet der Bericht bei den \u201eAuswertedateien\u201c des BKA. Nach der Kritik im vorherigen T\u00e4tigkeitsbericht und einem \u201eBeratungs- und Kontrollbesuch\u201c im BKA wurde die Datei \u201eGlobal\u201c gel\u00f6scht. In der Datei sollten Informationen \u00fcber gewaltt\u00e4tige Aktionen und andere Straftaten militanter Globalisierungsgegner gespeichert werden. Die Kontrolle des Datenschutzbeauftragten ergab, dass sich \u201edie Polizeirelevanz einzelner Daten allein daraus (ergab), dass diese von Polizeidienststellen des In- und Auslandes stammten\u201c. So waren Daten von TeilnehmerInnen an und AnmelderInnen von Protestveranstaltungen gespeichert worden, ohne dass es zu strafrechtlichen Ermittlungen gekommen war. Obgleich die Datei \u201eGlobal\u201c gel\u00f6scht wurde, besteht das generelle Problem der \u201eAuswertedateien zur Erkenntnisgewinnung\u201c fort, das der Bundesbeauftragte im Fehlen einer \u201enormenklare(n) Rechtsgrundlage\u201c sieht.<\/p>\n<p>Der Bericht gibt auch Hinweise auf den Stand der Datenverarbeitung bei den anderen Sicherheitsbeh\u00f6rden des Bundes: Der Bundesgrenzschutz entwickelte das Projekt PAVOS (Polizeiliches Auskunfts- und Vorgangsbearbeitungssystem), das die bundesweite Online-Recherche im gesamten Bestand erm\u00f6glicht, der sich aus den \u201eElektronischen Tageb\u00fcchern\u201c der BGS-Dienststellen speist. Der Zoll unterh\u00e4lt eine eigene Geldw\u00e4schedatei mit mindestens sechsj\u00e4hriger Speicherungsdauer. Das nachrichtendienstliche Informationssystem \u201eNADIS\u201c soll auch f\u00fcr Informationen der Verfassungsschutz\u00e4mter \u00fcber \u201eOrganisierte Kriminalit\u00e4t\u201c genutzt werden. Beim Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz wird die Einf\u00fchrung der \u201eElektronischen Akte\u201c vorbereitet. Der Milit\u00e4rische Ab\u00adschirmdienst hat weiterhin Zugriff auf das Personalf\u00fchrungs- und Informationssystem der Bundeswehr (was der Bericht f\u00fcr unzul\u00e4ssig h\u00e4lt). Und der Forderung, einen beh\u00f6rdlichen Datenschutzbeauftragten f\u00fcr den MAD zu bestellen, wurde bislang nicht entsprochen \u2013 wie gesagt, eine Fundgrube f\u00fcr alle Interessierten.<\/p>\n<p><strong>Rena Tangens; padeluun (Hg.):<\/strong> <em>Schwarzbuch Datenschutz. Ausgezeichnete Datenkraken der Big Brother Awards, Hamburg (Edition Nautilus) 2006, 192\u00a0S., EUR 13,90<\/em><\/p>\n<p>Seit dem Jahr 2000 werden auch in der Bundesrepublik die \u201eBig Brother Awards\u201c verliehen, mit denen Vorreiter von \u00dcberwachungstechniken und \u00dcberwachungsstaat ausgezeichnet werden. Der vorliegende Band versammelt eine Auswahl der Preisreden aus den ersten sechs Jahren; er gibt damit zugleich einen Einblick in die sich entwickelnde \u00dcberwachungskultur in Deutschland. In den vielen der mittlerweile sieben Preiskategorien tauchen immer wieder Akteure und Institutionen der Inneren Sicherheit auf: vom Berliner Innensenator Eckart Werthebach, dem der Preis in der Kategorie \u201ePolitik\u201c im Jahr 2000 exemplarisch f\u00fcr die Investitionen zur Telefon\u00fcberwachung zugesprochen wurde, \u00fcber das BKA, das wegen seiner Pr\u00e4ventiv-Dateien 2002 mit dem Preis f\u00fcr \u201eBeh\u00f6rden und Verwaltung\u201c geehrt wurde, bis zum rot-gr\u00fcnen Innenminister Otto Schily, der den Preis 2005 f\u00fcr sein \u201eLebenswerk\u201c erhielt. Die vielen anderen Preistr\u00e4ger zeigen aber zugleich, dass keineswegs nur staatliche \u00dcberwacherInnen am Werke sind.<\/p>\n<p>(s\u00e4mtlich: Norbert P\u00fctter)<\/p>\n<p><strong>Sonstige Neuerscheinungen<\/strong><\/p>\n<p><strong>Oschmann, Frank:<\/strong> <em>Die Finanzierung der Inneren Sicherheit am Beispiel von Polizei und Sicherheitsgewerbe, K\u00f6ln, Berlin, M\u00fcnchen (Carl Heymanns Verlag) 2005, 381 S., EUR 108,\u2013<\/em><\/p>\n<p>\u201eOhne Flei\u00df kein Preis\u201c, wei\u00df der Volksmund, und der hier vorgelegte Band verbindet das Credo dieses unreinen Binnenreims aufs Vortrefflichste, handelt es sich doch bei dieser juristischen und rechtspolitischen Abhandlung zu Finanzierungsm\u00f6glichkeiten polizeilicher und sicherheitsgewerblicher T\u00e4tigkeiten um eine mehrere hundert Seiten umfassende Flei\u00dfarbeit, und es sind die 108 Euro f\u00fcr diesen Band, die seinen Kauf zu einer echten Preisfrage machen. Um es vorweg zu nehmen, eine lohnende Investition ist die als Dissertation vom Fachbereich Rechtswissenschaft der Universit\u00e4t Hamburg angenommene Schrift nicht.<\/p>\n<p>In vier Teilen legt die Arbeit zun\u00e4chst knapp die Finanzierung von Polizei und Sicherheitsgewerbe als Rechtsproblem dar (Teil\u00a01), beschreibt sodann die bisherige und zuk\u00fcnftige Finanzierung der Polizei in der Bundesrepublik (2) und befasst sich mit der Finanzierung des privaten Sicherheitsgewerbes, die sowohl in Hinblick auf private Auftraggeber wie auf die Einbeziehung durch die \u00f6ffentliche Hand untersucht wird (3). Im vierten Teil wird schlie\u00dflich das Ergebnis der Arbeit mit \u201e50 Thesen zur Finanzierung der inneren Sicherheit\u201c zusammengefasst.<\/p>\n<p>Nachdem sich Oschmann, der vor wenigen Monaten bereits im Alter von 30 Jahren an einer schweren Krankheit gestorben ist, mit den Hauptfinanzierungsformen der Polizeiarbeit \u2013 Steuerfinanzierung und Polizeikostenrecht \u2013 sowie im letzteren Fall mit deren Anwendungsf\u00e4llen auseinandergesetzt hat (Gro\u00dfveranstaltungen, Demonstrationen, Hausbesetzungen, Abschleppen\/Umsetzen von Kraftfahrzeugen, Luftsicherheitsgeb\u00fchr), geht er auf weitere (nicht) m\u00f6gliche Polizeifinanzierungsformen ein. Detailliert setzt er sich mit der Finanzierung des Bahnschutzes durch die Bundespolizei auseinander (S.\u00a0157 ff.). Er entwickelt sodann Grundz\u00fcge einer k\u00fcnftigen Polizeifinanzierung (S.\u00a0183 ff.), zu der er insbesondere die finanzielle Beteiligung von kommerziellen Veranstaltern an den Polizeikosten rechnet (Love Parade), w\u00e4hrend er \u201eaus rechtspolitischen Gr\u00fcnden\u201c eine Polizeikostenerhebung bei nicht-kommerziellen Veranstaltungen \u2013 wiewohl m\u00f6glich \u2013 f\u00fcr nicht opportun h\u00e4lt. Beim Schutz von Atomm\u00fcll-Transporten sieht er die M\u00f6glichkeit einer st\u00e4rkeren Kostenbeteiligung der Kraftwerksbetreiber, nicht jedoch mit Blick auf die damit in Zusammenhang stehenden Kosten wegen der Demonstrationen gegen diese Transporte, denn diese seien \u201eeine politisch zu behandelnde Aufgabe\u201c (S.\u00a0211). Ertr\u00e4ge aus der verst\u00e4rkten Bestreifung von Wohngebieten schlie\u00dft Oschmann aus, \u201ein Einkaufspassagen bzw. Energieanlagen\u201c (S.\u00a0230) seien sie jedoch rechtlich m\u00f6glich, bisher fehle es an der Nachfrage. Zudem schl\u00e4gt er die Schaffung einer Veranstaltungskostenverordnung vor, die \u00fcber eine Umlagefinanzierung \u201eZeit- und Kilometergeb\u00fchren \u2026 sowie eine Rahmengeb\u00fchr\u201c (S.\u00a0247) umfassen solle. Schlie\u00dflich favorisiert er das Polizeisponsoring als weitere Einnahmequelle (S.\u00a0248 ff.), bevor er sich \u2013 nach W\u00fcrdigung EU-rechtlicher Aspekte \u2013 der finanziellen Inanspruchnahme kommerzieller Sicherheitsdienste zuwendet.<\/p>\n<p>Eine informelle Indienstnahme des Sicherheitsgewerbes durch die Polizei h\u00e4lt Oschmann f\u00fcr rechtlich m\u00f6glich, doch sei dies \u201erechtspolitisch derzeit abzulehnen\u201c (S.\u00a0301), weil eine entsprechende Normierung kontraproduktiv auf die Motivation wirken und \u2013 bei etwaigen Pr\u00e4mienzahlungen \u2013 eine \u201eKopfgeldj\u00e4ger-Mentalit\u00e4t\u201c f\u00f6rdern k\u00f6nnte; insoweit sei der \u201eAusbau der freiwilligen Kooperationsmodelle\u201c zu bevorzugen (S.\u00a0300); schlie\u00dflich sieht der Autor rechtlich die M\u00f6glichkeiten f\u00fcr die Aufgaben- und Abgabenbeleihung der kommerziellen Sicherheitsdienste etwa bei Gro\u00dfveranstaltungen und Verkehrskontrollen gegeben und begr\u00fc\u00dft sie als \u201erechtspolitisch sinnvoll\u201c (S.\u00a0319), zumal, wie er bereits zu Beginn des Buches schreibt, \u201eder T\u00e4tigkeit privater Sicherheitsdienste eine staatsmonet\u00e4re Bedeutung\u201c im Pr\u00e4ventionsstaat zukommt (S.\u00a07). Mit dieser Orientierung auf die weitere Integration des kommerziellen Sicherheitsgewerbes in die Gew\u00e4hrung innerer Sicherheit liegt der Autor auf der Linie der vom kommerziellen Sicherheitsgewerbe geschaffenen Forschungsstelle Sicherheitsgewerbe an der Universit\u00e4t Hamburg \u2013 seinem bisherigen Wirkungsort.<\/p>\n<p>Insgesamt pl\u00e4diert Oschmann f\u00fcr eine st\u00e4rkere Einbeziehung des kommerziellen Sicherheitsgewerbes und eine intensivierte Nutzerfinanzierung, zu der er im Besonderen die Aufnahme von Bagatellsch\u00e4den im Stra\u00dfenverkehr und die Nutzung von Autobahnen rechnet. Die Steuerfinanzierung der Polizei \u201ek\u00f6nnte und sollte\u201c durch eine Umlagefinanzierung erg\u00e4nzend in Angriff genommen werden und dabei vor allem \u201ebesonders gewinntr\u00e4chtige Veranstaltungen\u201c in den Blick nehmen (S.\u00a0326). Zur Durchsetzbarkeit seiner Vorschl\u00e4ge sagt Oschmann relativ wenig, auch empirische Daten, die etwa fiskalische Effekte zumindest skizzieren, fehlen vollst\u00e4ndig. Eine kritische W\u00fcrdigung der Handlungslogik von kommerziellen Dienstleistern \u2013 namentlich deren Profitorientierung \u2013 im Unterschied zu der der Polizei unterbleibt zugunsten der einfachen Feststellung, diese seien von \u201estetig steigender Bedeutung\u201c (S.\u00a0VII). Eine detaillierte rechtliche W\u00fcrdigung, aber kein rechtspolitisch-kritischer Beitrag zur Diskussion.<\/p>\n<p><strong>Jones, Trevor; Newburn, Tim (eds.):<\/strong> <em>Plural Policing. A comparative perspective, Oxford (Routledge) 2006, 242 S., \u00a3 24,50<\/em><\/p>\n<p>In den vergangenen rund 30 Jahren haben weltweit die Polizeien neue Kollegen hinzugewonnen, die entweder als lokale Polizei- oder Ordnungsamtskr\u00e4fte, vor allem aber als kommerzielle Sicherheitsdienste in Erscheinung treten und bei der Produktion von Sicherheit und Ordnung eine zunehmend wichtige Rolle spielen. Sozialwissenschaftliche Aufmerksamkeit hat diese Entwicklung vor allem in den angels\u00e4chsischen L\u00e4ndern unter dem Oberbegriff \u201ePluralization\u201c gefunden \u2013 mithin in jenen Staaten (USA, Kanada und Gro\u00dfbritannien), die als am weitesten entwickelte kapitalistische L\u00e4nder gelten. Pluralization meint dabei zun\u00e4chst das exorbitante Wachstum des privaten Sicherheitsgewerbes neben der staatlichen Polizei; der Begriff verweist aber auch auf die Kommodifizierung der Sicherheitsproduktion insgesamt, die auf den Bedeutungsgewinn von Management-Logiken in Polizeiapparaten hinweist, auf einen Konsum-Begriff bei der Gew\u00e4hrung von Sicherheit verweist (\u201eDer B\u00fcrger als Kunde, der Beamte als Dienstleister\u201c) und eine werbende Komponente enth\u00e4lt (Marketing, \u201eDas Produkt Sicherheit\u201c).<\/p>\n<p>Dass diese Prozesse \u2013 erg\u00e4nzt um Trends zu st\u00e4rkerer B\u00fcrgerbeteiligung, die Verpolizeilichung weiterer staatlicher Verwaltungst\u00e4tigkeiten und auch den R\u00fcckzug von besser situierten Teilen der Bev\u00f6lkerung in gated communities (und quasi unter CCTV-Kameras) \u2013 sich weltweit finden, zeigen die Herausgeber in diesem Sammelband und verdeutlichen, dass es sich um \u201ebroad structural forces\u201c (S.\u00a09) handelt, die hier am Werke sind, die aber zugleich in \u201elocal political cultures\u201c (S.\u00a09) eingebunden bleiben und von ihnen \u00fcberformt werden. Erstmals liegt hier ein Band vor, der sich der Pluralisierung von Sicherheits- und Ordnungsproduktion \u00fcber das kommerzielle Sicherheitsgewerbe hinaus in komparativer Perspektive widmet.<\/p>\n<p>Die Herausgeber konzentrieren sich auf Gro\u00dfbritannien, das mit seinen Neighbourhood Wardens und Police Security Officers sowie einer Vielzahl von privaten Sicherheitsdiensten eines der ausdifferenziertesten Systeme pluraler Polizeipraktiken aufweist. Beitr\u00e4ge \u00fcber die Niederlande (van Stedten\/Huberts), Frankreich (Ocqueteau) und Griechenland (Papanicolaou) beschlie\u00dfen den europ\u00e4ischen Block. Die Berichte \u00fcber die USA (Manning), Kanada (Rigakos\/Leung), Brasilien (Wood\/Cardia), Australien (Prenzler\/Sarre), S\u00fcdafrika (Shearing\/Berg) und Japan (Yoshida\/Leishman) dokumentieren die globale Dimension des Pluralisierungsprozesses. Plausibilisiert wird diese L\u00e4nderauswahl freilich nicht, und das Fehlen von wenn schon nicht Deutschland, so doch der skandinavischen L\u00e4nder und Osteuropas irritiert, selbst wenn man, wie die Herausgeber, in Rechnung stellt, dass ein \u201egeneral lack of foreign language skills\u201c (S.\u00a02) ein Problem darstellt.<\/p>\n<p>Die Herausgeber verzichten ebenso auf ein Nachwort wie auf eine Einordnung der dargelegten Entwicklungen in Prozesse der Globalisierung oder Neoliberalisierung. Vielmehr werfen sie vorsichtig Fragen nach der Zukunft des staatlichen Gewaltmonopols auf, das in einigen L\u00e4ndern (Brasilien, S\u00fcdafrika) wohl ohnehin als eher schwach ausgepr\u00e4gt gelten muss; sie stellen Beziehungen zwischen dem subjektiven (Un)Sicherheitsgef\u00fchl in der Bev\u00f6lkerung und dem Bestreben staatlicher Akteure her, die ihre Verwaltungen von der Produktion von Sicherheit \u2013 vor allem der \u00f6ffentliche Raum ist hier von Bedeutung \u2013 durch die Beteiligung kommerzieller Sicherheitsdienste mal mehr (USA, Gro\u00dfbritannien) und mal weniger (Japan, Griechenland) \u201eentlasten\u201c wollen. Das Beispiel Japan (S.\u00a0222-238) zeigt, dass die Beteiligung der Dienste ein Mehr an Arbeit f\u00fcr die staatlichen Polizeistellen gebracht hat. Deutlich wird an den Fallstudien auch, dass das kommerzielle Sicherheitsgewerbe bei der Markteroberung in einigen L\u00e4ndern \u201eerfolgreicher\u201c agiert (Kanada, USA), als dies in anderen (Frankreich) bisher der Fall ist.<\/p>\n<p>Was die empirische W\u00fcrdigung des Pluralisierungsprozesses mit Blick auf B\u00fcrgerbeteiligungsmodelle, die Integration von Besch\u00e4ftigungsprojekten f\u00fcr Erwerbslose und lokale Sicherheits- und Ordnungskonzepte angeht, bietet der Band sehr gute (Niederlande, Gro\u00dfbritannien), aber auch schwache \u00dcberblicksbeitr\u00e4ge (Frankreich); nicht alle Autoren haben das Ziel des Sammelbandes, \u201e[to] summarize the latest empirical material to illustrate and inform current debates about trends in policing\u201c (S.\u00a03) wirklich einl\u00f6sen k\u00f6nnen. Was die angek\u00fcndigte komparative Perspektive anbetrifft, betonen die Autoren neben der Fremdsprachenproblematik die nur wenig vergleichbaren Datengrundlagen (S.\u00a03). Sie haben aber andererseits keinen Versuch unternommen, das hier ausgebreitete Material mit diesen Einschr\u00e4nkungen \u2013 und bei aller Vorsicht \u2013 in einem abschlie\u00dfenden Kapitel vergleichend so zu w\u00fcrdigen, dass die von ihnen angesprochenen \u201ecommonalities\u201c zwischen den L\u00e4ndern ebenso herausgearbeitet w\u00fcrden wie die \u201ecountervailing trends\u201c (S.\u00a010). Diese Aufgabe, so scheint es, haben sie, wie die Suche nach \u201esites of political and social resistance\u201c (S.\u00a010) bewusst und zun\u00e4chst den lesenden Kollegen \u00fcbertragen. Der Band ist daf\u00fcr allemal ein guter Anfang \u2013 und eine lesenswerte Grundlage.<\/p>\n<p>(beide: Volker Eick)<\/p>\n<p><strong>Bosold, Christiane:<\/strong> <em>Polizeiliche \u00dcbergriffe. Aspekte der Identit\u00e4t als Erkl\u00e4rungsfaktoren polizeilicher \u00dcbergriffsintentionen, Baden-Baden (Nomos Verlagsgesellschaft) 2006, 211 S., EUR 32,\u2013<\/em><\/p>\n<p>Endlich auch f\u00fcr Deutschland einmal eine wissenschaftliche Studie zu polizeilichen \u00dcbergriffen. Das klingt gut f\u00fcr die Arbeit von Menschen- und B\u00fcrgerrechtsgruppen, vielleicht sogar f\u00fcr die Polizei selbst \u2013 zumindest f\u00fcr etliche der inzwischen neu herangewachsenen progressiveren Polizeif\u00fchrerInnen. Doch was die Nachwuchswissenschaftlerin Christiane Bosold mit ihrer Dissertationsschrift vorgelegt hat, ist f\u00fcr deren Alltagsarbeit schlichter Murks. Im Rahmen eines Forschungsprojektes des \u201eKriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen\u201c mit Unterst\u00fctzung des nieders\u00e4chsischen Innenministeriums wurden dabei insgesamt 2.800 PolizistInnen zur Mitarbeit ausgew\u00e4hlt; von den 1.706 zur\u00fcckgesandten Frageb\u00f6gen waren immerhin 1.674 auswertungsf\u00e4hig (S.\u00a0113\u00a0ff.). Ein R\u00fccklauf von rund 61\u00a0% ist eine \u00e4u\u00dferst gute Quote, dies wei\u00df jeder, der jemals \u00c4hnliches versucht hat. (Ob\u2019s am Ministerium lag?) Jedenfalls h\u00e4tte daraus etwas werden k\u00f6nnen \u2013 selbst wenn die Mehrheit der Befragten die Frage nach der Beteiligung oder Beobachtung von<br \/>\n\u00dcbergriffen nicht beantwortet hat. Auch das sagt ja viel. Doch was macht die Autorin daraus! In ellenlangen, schwerverst\u00e4ndlichen Kapiteln erl\u00e4utert sie ihr Vorgehen sowie ihr \u201eexperimentelles Forschungsdesign\u201c (S.\u00a099\u00a0ff.) und diskutiert m\u00f6gliche Erkl\u00e4rungsmuster (S.\u00a057-98).<\/p>\n<p>Insgesamt erf\u00e4hrt man nichts Neues, au\u00dfer dass sich polizeiliches Gewaltverhalten aus der Gruppenzugeh\u00f6rigkeit und dem individuellen Selbstwertgef\u00fchl entsprechend Faktor \u201er.33\u201c ergibt. Danke, das hilft wirklich weiter. Unterm Strich liest sich das Werk eher wie die Rechtfertigungsschrift eines vom Anwalt eines angeklagten Polizeibeamten beauftragten Gutachters. Nein!! Noch schlimmer: Es ist ein \u00dcbergriff auf alle, die sich ernsthaft mit Polizeigewalt auseinandersetzen (m\u00fcssen). Allein das Buch zu lesen, bereitet k\u00f6rperlichen Schmerz.<\/p>\n<p>(Otto Diederichs)<\/p>\n<p><strong>Aus dem Netz<\/strong><\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.datenschutz.de\">www.datenschutz.de<\/a><\/p>\n<p>Wer sich \u00fcber den Datenschutz (in Deutschland) informieren will, sollte den Einstieg \u00fcber dieses Portal w\u00e4hlen. Es wird von den Datenschutzbeauftragten des Bundes und der L\u00e4nder sowie einiger in- und ausl\u00e4ndischer Partner betrieben. Zug\u00e4nglich \u00fcber das Portal sind nicht nur die Beschl\u00fcsse der Konferenzen der Datenschutzbeauftragten (seit 1992), sondern auch Features zu aktuellen Themen (gegenw\u00e4rtig z.B. \u201eFlugdaten-Aff\u00e4re\u201c und \u201eRFID\u201c oder die Data mining Projekte der USA), (eher bescheidene) Literaturhinweise sowie \u00fcber direkte Links die Homepages der Beteiligten und damit deren Stellungnahmen, T\u00e4tigkeitsberichte und sonstige Dokumente. Die Unterlagen sind \u00fcber die Suchfunktionen des Portals unmittelbar recherchierbar. Wegen der Doppelfunktion als Informationsfreiheitsbeauftragte (im Bund und in einigen L\u00e4ndern) gibt die Seite auch Auskunft \u00fcber den Stand der Informationsfreiheit.<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.epic.org.privacy\">www.epic.org.privacy<\/a><\/p>\n<p>Das Electronic Privacy Information Center (EPIC) bietet nicht nur umfassende Informationen \u00fcber Datenschutzprobleme, die in den USA politisch diskutiert werden \u2013 vom Umgang mit KonsumentInnendaten \u00fcber RFID-Tags bis hin zu den \u00dcberwachungsprogrammen im Bereich Antiterrorismus. EPIC ist auch eine der besten Quellen f\u00fcr Fragen des transatlantischen Datenverkehrs und deren Regelung durch die EU und die USA (Fluggastdaten etc.).<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.privacyalliance.com\">www.privacyalliance.com\u00a0<\/a><\/p>\n<p>Wer sich dar\u00fcber informieren will, was die Soft- und Hardwareindustrie \u00fcber \u201eprivacy\u201c zu sagen hat, der oder die kann sich bei der \u201eonline privacy alliance\u201c informieren, in der sich von Microsoft \u00fcber Nestl\u00e9 bis hin zur Filmindustrie alle finden, die ein kommerzielles Datenschutzinteresse haben. Zu Fragen des Datenschutzes im Sicherheitsbereich \u00e4u\u00dfert sich diese Allianz jedoch nur selten.<\/p>\n<p>(Albrecht Funk, Norbert P\u00fctter)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zum Schwerpunkt Sicherheitsbeh\u00f6rden k\u00f6nnen ohne den Umgang mit Informationen nicht arbeiten. 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