{"id":7413,"date":"2006-12-17T18:23:36","date_gmt":"2006-12-17T18:23:36","guid":{"rendered":"http:\/\/cilip.site36.net\/?p=7413"},"modified":"2006-12-17T18:23:36","modified_gmt":"2006-12-17T18:23:36","slug":"polizeirecht-durch-die-bremer-brille-zum-einsatz-beim-hamburger-schanzenfest","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=7413","title":{"rendered":"Polizeirecht durch die Bremer Brille &#8211;\u00a0Zum Einsatz beim Hamburger Schanzenfest"},"content":{"rendered":"<h3>von Helmut Poll\u00e4hne<\/h3>\n<p><strong>Die Bremer Polizei h\u00e4lt es f\u00fcr \u201everh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig\u201c, festgenommene DemonstrantInnen nicht nur zu fesseln, sondern ihnen zur Desorientierung auch abgedunkelte Brillen aufzusetzen.<\/strong><\/p>\n<p>Samstag, 9.\u00a0September 2006: Die Hamburger Polizei hat vorsorglich um Unterst\u00fctzung aus den benachbarten Bundesl\u00e4ndern gebeten. Beim Fu\u00dfball-Pokalschlager St. Pauli gegen Bayern muss sie die Fans betreuen, und nebenan steigt das allj\u00e4hrliche Schanzenfest. Dort macht eine Bremer Festnahmeeinheit von sich reden, die den Festgenommenen nicht nur, wie \u00fcblich, die H\u00e4nde auf dem R\u00fccken in Plastikfesseln legt: Sie setzt ihnen zus\u00e4tzlich abgedunkelte Brillen auf, um sie bis zum Abtransport zu \u201edesorientieren\u201c.<\/p>\n<p>Der Vorgang hat einiges \u00f6ffentliches Aufsehen erregt und Nachfragen im politischen Raum provoziert. Es laufen nicht nur interne Ermittlungen der Hamburger Polizei, gegen die Verantwortlichen ist auch Strafanzeige erstattet worden. Die Ermittlungen gestalten sich offenbar schwierig, die Rechtslage soll sich aber \u2013 jedenfalls durch die Brille der Bremer Polizei betrachtet \u2013 einfach gestalten.<!--more--><\/p>\n<p>Auf Anfrage der Gr\u00fcnen in der Bremer B\u00fcrgerschaft beteuerte das Innenressort zur Rechtfertigung des Einsatzes der verharmlosend \u201eSicht\u00adschutzbrille\u201c genannten binokularen Augenbinde: Sie werde von der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) der Bereitschaftspolizei Bremen \u201eausschlie\u00dflich gegen besonders gewaltt\u00e4tige und h\u00e4ufig bewaffnete Teilnehmer von Versammlungen\u201c eingesetzt und diene \u201eder Durchsetzung von Festnahmen und Zuf\u00fchrungen im Rahmen besonders konfliktreicher und gewaltorientierter Einsatzsituationen\u201c. Der Einsatz werde \u201eimmer im Einzelfall gepr\u00fcft und sehr restriktiv\u201c entschieden. Seit dem Jahre 2003 habe man dieses Mittel bei sechs von 80 BFE-Eins\u00e4tzen gegen insgesamt 34 Personen gebraucht \u2013 \u201estets nur f\u00fcr einen Zeitraum von wenigen Minuten\u201c. Die Ma\u00dfnahme sei nicht nur \u201eeinsatztaktisch notwendig und effektiv, um das rasche und m\u00f6glichst konfliktfreie Verbringen von besonders gewaltt\u00e4tigen Personen aus einer Personenansammlung heraus zum Ein\u00adsatzfahrzeug zu realisieren\u201c, sie vermeide zudem die \u201eansonsten h\u00e4ufig notwendige Anwendung zus\u00e4tzlicher k\u00f6rperlicher Gewalt\u201c und wirke in der Regel \u201eeher deeskalierend\u201c.<\/p>\n<p>Der einsatztaktische Wert der Dunkelbrille wird wie folgt auf den Punkt gebracht: \u201eDurch seine kurzzeitige Desorientierung wird der Betroffene sowohl an weiterem Widerstand und einem Fluchtversuch als auch an einer Kontaktaufnahme zu anderen St\u00f6rern gehindert. Somit wird einerseits ein Solidarisierungseffekt unterbunden, andererseits dem Gebot der Eigensicherung der eingesetzten Polizeikr\u00e4fte Rechnung getragen.\u201c Nach allem handele es sich nicht nur um ein geeignetes, sondern auch \u201eden Betroffenen kaum beeintr\u00e4chtigendes Mittel zur erfolgreichen Gefahrenabwehr und Eigensicherung\u201c.<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a><\/p>\n<h4>Hamburger Ermittlungen<\/h4>\n<p>Ob die vom Bremer Innenressort beschworenen \u201eGrunds\u00e4tze der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit\u201c in Hamburg verletzt wurden, m\u00fcssten die weiteren Ermittlungen ergeben, hei\u00dft es abschlie\u00dfend. Das d\u00fcrfte spannend werden, denn einiges deutet darauf hin, dass gleich mehrere der vorgeblich \u201eimmer\u201c, \u201eausschlie\u00dflich\u201c und \u201estets\u201c geltenden Grunds\u00e4tze missachtet wurden. \u00dcberraschend ist, dass \u00fcber derartige Polizeipraktiken bisher nichts an die \u00d6ffentlichkeit gedrungen ist, und zwar weder in Bremen noch andernorts.<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a> Auch die Bundesregierung erkl\u00e4rt, \u201eeine solche Praxis und Ausstattung\u201c sei ihr unbekannt und \u201ebei den zahlreichen bisherigen Einsatzbeobachtungen\u201c nicht aufgefallen.<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a><\/p>\n<p>Die Ermittlungen in Hamburg waren bei Redaktionsschluss noch nicht abgeschlossen, denn selbst die Dienststelle Interne Ermittlungen (DIE) hat sich bisher vergeblich um eine Kopie des Bremer Einsatzvideos bem\u00fcht. F\u00fcr die interne Legitimation des Einsatzes w\u00e4re dieses aber von besonderer Bedeutung, soll sich daraus doch ergeben, ob es sich tats\u00e4chlich um \u201ebesonders gewaltt\u00e4tige und h\u00e4ufig bewaffnete\u201c Demonstranten gehandelt hat und nach Festnahme und Fesselung weiteren Widerstands- und Fluchtversuchen zu begegnen war, um die dadurch bedrohte Eigensicherung der eingesetzten Polizisten zu gew\u00e4hrleisten. All das wird von Seiten der Demon\u00adstranten durchaus bestritten \u2013 nicht auszuschlie\u00dfen, dass das Videomaterial deshalb unauffindbar ist.<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a><\/p>\n<p>Bestritten wird auch, dass der Brilleneinsatz nur \u201ewenige Minuten\u201c gedauert habe: Selbst nach Angaben der Bremer Polizei waren es mindestens zwanzig Minuten. Zudem steht die Aussage zweier Beamter des Gefangenentransportkommandos im Raum, einer der Beschuldigten habe die Brille auch \u201ew\u00e4hrend seines Transportes\u201c getragen, der insgesamt rund drei Stunden dauerte.<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a> Die \u201etaz nord\u201c wiederum zitierte am 12. September einen Anwalt mit der Aussage, sein Mandant habe \u201emit dieser Brille eine Dreiviertelstunde lang orientierungslos auf der Stra\u00dfe stehen m\u00fcssen\u201c. Von \u201ewenigen Minuten\u201c kann offenkundig keine Rede sein. Und f\u00fcr die Betroffenen ist ohnehin entscheidend, dass sie ja auch hinsichtlich der Dauer \u201edesorientiert\u201c sind \u2013 sie haben nur geduldig darauf zu hoffen, dass sie irgendwer irgendwann aus der Dunkelheit befreit.<\/p>\n<p>Derweil k\u00f6nnen sich die Festgenommenen nicht von der Stelle bewegen, ohne Kollisionen und St\u00fcrze zu riskieren \u2013 und damit ist man schlie\u00dflich zur Frage gelangt, ob es sich tats\u00e4chlich um ein \u201ekaum beeintr\u00e4chtigendes Mittel\u201c gehandelt hat, wobei die mehr oder weniger lang andauernde \u201eDesorientierung\u201c der Betroffenen ja gar nicht bestritten, vielmehr explizit bezweckt wird (s.o.). Dem zitierten Anwalt zufolge habe sein Mandant \u201eunter \u00dcbelkeit und Panikanf\u00e4llen gelitten\u201c.<\/p>\n<h4>Zur Rechtslage (mit und ohne Bremer Brille gesehen)<\/h4>\n<p>Der Zweck des Einsatzes blieb zun\u00e4chst unklar: Einer ersten Stellungnahme der Bremer Polizei zufolge sollten die Festgenommenen mit den Brillen \u201esepariert\u201c werden, um \u201eGespr\u00e4che oder Augenkontakt zu verhindern\u201c, damit sie \u201eihre Aussagen gegen\u00fcber der Polizei (nicht) absprechen\u201c.<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a> Die Betroffenen wurden festgenommen wegen des Verdachts des Landfriedensbruchs (Flaschenw\u00fcrfe gegen Wasserwerfer)<a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a> \u2013 offenbar wurden sie aber auch in Gewahrsam genommen zur Unterbindung weiterer St\u00f6rungen.<\/p>\n<p>\u00dcber die Art und Weise der Durchf\u00fchrung einer vorl\u00e4ufigen Festnahme schweigt sich die Strafprozessordnung (in \u00a7\u00a0127) aus, allgemein wird aber angenommen, dass die Grenzen der Festnahmemittel durch das jeweilige Polizeirecht bestimmt werden, insbesondere durch die Vorschriften \u00fcber die Anwendung unmittelbaren Zwangs; f\u00fcr die Ingewahrsamnahme gilt dasselbe. Darauf berufen sich auch die Polizei-Justiziare in Bremen und Hamburg: Bei den Brillen handele es sich um sonstige \u201eHilfsmittel k\u00f6rperlicher Gewalt\u201c, die gesetzlich (z.B. in \u00a7\u00a018 Abs.\u00a03 des Hamburger Sicherheits- und Ordnungsgesetzes, HmbSOG) zwar nicht explizit vorgesehen seien, von dem nicht abschlie\u00dfenden Katalog aber erfasst w\u00fcrden; unter Beachtung der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit best\u00fcnden gegen den Einsatz \u201ekeine rechtlichen Bedenken\u201c.<a href=\"#_ftn8\" name=\"_ftnref8\">[8]<\/a><\/p>\n<p>Dem ist zu widersprechen, denn Bedenken bestehen (jedenfalls nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen) hinsichtlich des konkreten Hamburg-Einsatzes nicht nur in puncto Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit, sondern auch im Grunds\u00e4tzlichen: Selbstverst\u00e4ndlich sind nicht alle Hilfsmittel erlaubt, nur weil die Polizei sie f\u00fcr \u201eeinsatztaktisch notwendig und effektiv\u201c h\u00e4lt. Dass weder solche Brillen noch vergleichbare Mittel in irgendeiner polizeirechtlichen Vorschrift oder in einem der einschl\u00e4gigen Kommentare oder Handb\u00fccher Erw\u00e4hnung finden, sollte skeptisch machen.<a href=\"#_ftn9\" name=\"_ftnref9\">[9]<\/a> Erniedrigende und unmenschliche Methoden haben jedenfalls auszuscheiden, ebenso \u201eseelische und k\u00f6rperliche Misshandlungen\u201c (Art.\u00a0104 Abs.\u00a01 S.\u00a02 Grundgesetz), damit aber auch Hilfsmittel, denen das Risiko solcher Methoden und Misshandlungen von vorneherein immanent ist. Gerade deshalb begegnet der Einsatz jener Dunkelbrillen erheblichen Bedenken, denn sie beinhalten unkontrollierbare Risiken f\u00fcr die physische und psychische Integrit\u00e4t der Festgenommenen.<\/p>\n<h4>Riskant und unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig<\/h4>\n<p>Ungeachtet dessen ist fraglich, ob \u00fcberhaupt die gesetzlichen Voraussetzungen dieser Form des unmittelbaren Zwangs beachtet wurden: So kann insbesondere von der vorgeschriebenen Androhung unmittelbaren Zwangs<a href=\"#_ftn10\" name=\"_ftnref10\">[10]<\/a> nur abgesehen werden, wenn \u201edie sofortige Anwendung des Zwangsmittels (hier also: Einsatz der Dunkelbrille nach Ingewahrsamnahme und Fesselung, d. Verf.) zur Abwendung einer unmittelbar bevorstehenden Gefahr notwendig ist\u201c (\u00a7\u00a022 Abs.\u00a01 HmbSOG). Die bisherigen Ermittlungen geben das nicht her: Ob die besonderen Voraussetzungen f\u00fcr eine Fesselung vorlagen (gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a023 HmbSOG) mag hier dahinstehen, dass es aber nach der Fesselung ohne weitere Androhung eines sofortigen Dunkelbrilleneinsatzes bedurfte, erscheint doch fraglich.<\/p>\n<p>Jenseits prinzipieller Bedenken und juristischer Detailprobleme liegt schlie\u00dflich auch eine Verletzung des Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeitsprinzips nahe, selbst wenn die Polizei versucht, genau das Gegenteil zu belegen: Die Brille sei gewisserma\u00dfen als milderes Mittel eingesetzt worden, denn damit werde die \u201eansonsten h\u00e4ufig notwendige Anwendung zus\u00e4tzlicher k\u00f6rperlicher Gewalt\u201c vermieden.<a href=\"#_ftn11\" name=\"_ftnref11\">[11]<\/a> Das klingt zun\u00e4chst plausibel, entbehrt bei n\u00e4herer Betrachtung aber nicht einer perfiden Logik, zumal v\u00f6llig offen bleibt, ob \u201ezus\u00e4tzliche k\u00f6rperliche Gewalt\u201c \u00fcberhaupt notwendig und verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig gewesen w\u00e4re: Die Dunkelbrillen werden aber offenbar vorsorglich eingesetzt.<\/p>\n<p>Ma\u00dfnahmen zur Gefahrenabwehr d\u00fcrfen \u201ekeinen Nachteil herbeif\u00fchren, der erkennbar au\u00dfer Verh\u00e4ltnis zu dem beabsichtigten Erfolg steht\u201c (\u00a7 4 Abs.\u00a01 HmbSOG). Dass es jenseits der Fesselung und in Anbetracht der \u00dcbermacht hochgradig gesch\u00fctzter Polizeibeamter \u00fcberhaupt weiterer Ma\u00dfnahmen zur Eigensicherung bedarf (bzw. in Hamburg bedurfte), erscheint bereits mehr als zweifelhaft \u2013 die damit herbeigef\u00fchrten oder doch zumindest in Kauf genommenen Nachteile auf Seiten der Festgenommenen sind inakzeptabel.<\/p>\n<h4>Etwas von Folter?<\/h4>\n<p>In den \u00f6ffentlichen Debatten nach dem Hamburger Einsatz stand schnell der Folter-Vorwurf im Raum, zumindest handele es sich um \u201efolter\u00e4hnliche\u201c Methoden, die an Guant\u00e1namo Bay und Abu Ghraib erinnerten.<a href=\"#_ftn12\" name=\"_ftnref12\">[12]<\/a> In der Tat fragt man sich, was denn den Einsatz binokularer Augenbinden unterscheidet vom sog.\u00a0\u201ehooding\u201c (Sack oder Kapuze \u00fcber den Kopf), mediale \u00c4sthetik einmal beiseite gelassen (Dunkelbrillen sehen definitiv \u201ecooler\u201c aus). Es sei daran erinnert, dass jegliche Form der Dunkelhaft gem\u00e4\u00df Art.\u00a03 der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention (EMRK) streng verboten ist.<a href=\"#_ftn13\" name=\"_ftnref13\">[13]<\/a> Sollte sich die Bremer Brille von solchen \u201eunmenschlichen oder erniedrigenden\u201c Behandlungen nur durch die Dauer des Einsatzes<a href=\"#_ftn14\" name=\"_ftnref14\">[14]<\/a> unterscheiden, ist der Polizei von dem Einsatz einer menschenrechtlich derart riskanten Methode dringend abzuraten.<\/p>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Antwort des Innenressorts in der Fragestunde der Bremischen B\u00fcrgerschaft am 11.10.2006 in Anlehnung an eine Stellungnahme des Leiters der Fachdirektion Recht und Personal der Bremer Polizei vom 12.9.2006 an die Hamburger Innenrevision<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Ausnahme sind allerdings mittlerweile Vorf\u00fchrungen Tatverd\u00e4chtiger per Hubschrauber bei der Bundesanwaltschaft, die mit Augenbinde und Ohrenst\u00f6psel erfolgen; exemplarisch nach der Festnahme zweier Verd\u00e4chtiger am 20.4.2006 wegen des vermeintlich rechtsradikalen \u00dcberfalls auf einen Schwarzafrikaner in Potsdam.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Antwort auf eine Schriftliche Frage von Ulla Jelpke (Linksfraktion), BT-Drs. 16\/2812 v. 29.9.2006, S. 6 f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Einem DIE-Schreiben vom 12.9.2006 zufolge waren \u201eden bisher vorliegenden Berichten &#8230; Hinweise auf Widerstandshandlungen &#8230; nicht zu entnehmen\u201c.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 DIE-Bericht v. 10.9.2006<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 taz nord v. 12.9.2006; eine andere \u2013 nicht weniger bedenkliche \u2013 Methode w\u00e4hlte die Hamburger Polizei am Rande der Proteste gegen einen Naziaufmarsch am 14.10.2006: Festgenommenen wurde kurzerhand der Mund zugehalten, junge Welt v. 26.10.2006.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Pikantes am Rande: Mindestens eine der Flaschen, die in den Reihen der Polizei landeten, wurde offenbar von einem MEK-Kollegen in Zivil geworfen, der mit weiteren Beamten jenseits der Barrikaden angeblich privat auf Zechtour war, taz nord v. 18.9.2006.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 so die Rechtsabteilung der hamburgischen Polizei in einer \u00e4u\u00dferst knapp gehaltenen Stellungnahme an die DIE v. 12.9.2006<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref9\" name=\"_ftn9\">[9]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 exempl. Alberts, H.W.; Merten, K.; Rogosch, K.J.: Gesetz zum Schutz der \u00f6ffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) Hamburg, Stuttgart 1996, \u00a7 18 Rn. 3 f.; Schmidt, R.: Bremisches Polizeigesetz, Grasberg 2006, \u00a7\u00a041 Rn. 4; Rachor, F.: Polizeihandeln, in: Lisken, H; Denninger, E. (Hg.): Handbuch des Polizeirechts, 3. Aufl. M\u00fcnchen 2001, Rn. F 784 ff.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref10\" name=\"_ftn10\">[10]<\/a>\u00a0\u00a0 vgl. Rachor a.a.O. (Fn. 9), Rn. F 803 ff.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref11\" name=\"_ftn11\">[11]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0 \u00c4hnlich die emp\u00f6rte GdP in einer Stellungnahme als Reaktion auf die \u00f6ffentlichen Debatten: \u201eMeine Kollegen k\u00f6nnten nach dem PolG auch Pfefferspray anwenden oder die Arme der oft um sich schlagenden Tatverd\u00e4chtigen auf den R\u00fccken drehen. Der kurzzeitige Einsatz einer Dunkelbrille, die Tobende orientierungslos werden l\u00e4sst, ist das deutlich mildeste Mittel\u201c, zit. nach Weser-Kurier v. 15.9.2006.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref12\" name=\"_ftn12\">[12]<\/a>\u00a0\u00a0 vgl. taz nord v. 14.9.2006 und junge Welt v. 26.10.2006<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref13\" name=\"_ftn13\">[13]<\/a>\u00a0\u00a0 Eine entsprechende Konkretisierung des Art. 3 EMRK (\u201eNiemand darf gefangengehalten werden und einem \u00dcberma\u00df an &#8230; Dunkelheit &#8230; ausgesetzt werden, so dass er darunter psychisch leidet\u201c) wurde nicht \u00fcber\u00adnommen, weil die Bestimmung vom sp\u00e4ter in Kraft getretenen Text \u201eunmenschliche oder erniedrigende Behandlung\u201c mit erfasst ist; siehe Frowein, J.; Peukert, W.: EMRK-Kommentar, Kehl, Stra\u00dfburg, Arlington 1996, Art. 3 Rn. 17 m.w.N.; vgl. auch Europ\u00e4isches Komitee zur Verh\u00fctung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT): Die Standards des CPT, Stra\u00dfburg 2004 (Europarat: CPT\/Inf\/E (2002) 1 \u2013 Rev. 2004, (www.cpt.coe.int\/ lang\/deu\/deu-standards-s.pdf)), S. 26 (Kap. 2 \u2013 Gef\u00e4ngnishaft, Auszug aus dem 11.\u00a0Jah\u00adresbericht 2001, Abs. 30); siehe ferner \u00a7 115 Abs. 2 S. 4 Jugendgerichtsgesetz (JGG).<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref14\" name=\"_ftn14\">[14]<\/a>\u00a0\u00a0 Im Fall \u00d6calan billigte der Europ\u00e4ische Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte (EGMR)(Urteil vom 12.3.2003 \u2013 Beschw.-Nr.\u00a046221\/99) den mehrst\u00fcndigen Transport mit Handschellen und Augenbinde nur in Anbetracht der besonderen Gef\u00e4hrlichkeit der Beschuldigten; verhaltene Kritik daran bei K\u00fchne, H.H.: Die Entscheidung des EGMR in Sachen \u00d6calan, in: Juristenzeitung 2003, H. 13, S. 670-674 (671); vgl. zur Folter-\u00dcbung mit Bundeswehr-Rekruten im Jahre 2004 den Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 25.7.2006 (Az.:\u00a04 Ws 172-188\/06, dok. in juris) u.a. zu \u00a7\u00a7 30, 31 Wehrstrafgesetz (Misshandlung und entw\u00fcrdigende Behandlung Untergebener).<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Helmut Poll\u00e4hne Die Bremer Polizei h\u00e4lt es f\u00fcr \u201everh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig\u201c, festgenommene DemonstrantInnen nicht nur zu<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,91],"tags":[328,820,1112,1129],"class_list":["post-7413","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-085","tag-bremen","tag-justiz","tag-polizeigewalt","tag-polizeirecht"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/7413","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=7413"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/7413\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=7413"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=7413"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=7413"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}