{"id":7430,"date":"2007-02-17T18:58:24","date_gmt":"2007-02-17T18:58:24","guid":{"rendered":"http:\/\/cilip.site36.net\/?p=7430"},"modified":"2007-02-17T18:58:24","modified_gmt":"2007-02-17T18:58:24","slug":"200-dollar-und-ein-paar-sms-ein-schweizerischer-terror-prozess-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=7430","title":{"rendered":"200 Dollar und ein paar SMS &#8211;\u00a0Ein schweizerischer \u201eTerror-Prozess\u201c"},"content":{"rendered":"<h3>von Heiner Busch<\/h3>\n<p><strong>Das erste und bisher einzige \u201eTerrorismusverfahren\u201c, das die schweizerische Bundesanwaltschaft bisher zur Anklage gebracht hat, endete am 28. Februar 2007 mit weitgehenden Freispr\u00fcchen. Von den Vorw\u00fcrfen der Unterst\u00fctzung f\u00fcr Al Qaida und der Bildung einer kriminellen Organisation blieb nichts \u00fcbrig. <\/strong><\/p>\n<p>Die Akten des Verfahrens \u201eSaud\u201c f\u00fcllen 290 Ordner. 938.000 Franken (gut 610.000 Euro) Untersuchungskosten, davon 210.000 f\u00fcr Telefon\u00fcberwachungen, hatte es bereits verschlungen, als die Bundesanwaltschaft (BA) im September 2006 ihre Anklageschrift beim Bundesstrafgericht in Bellinzona einreichte. Jetzt muss die Bundeskasse zus\u00e4tzlich f\u00fcr 368.000 Franken Anwaltshonorare und f\u00fcr Haftentsch\u00e4digungen von zwischen 9.000 und 93.000 Franken f\u00fcr die sieben Angeklagten aufkommen, die bis zu f\u00fcnfzehn Monate in Untersuchungshaft sa\u00dfen.<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a> Sechs von ihnen verurteilte das Gericht wegen Schlepperei und der damit zusammenh\u00e4ngenden Urkundenf\u00e4lschung: Sie hatten Personen vorwiegend aus dem Jemen in die Schweiz gebracht und sie mit gef\u00e4lschten somalischen Papieren ausgestattet. Die meisten Eingeschleusten hatten dann einen Asylantrag gestellt. Eine kriminelle Organisation im Sinne des Art. 260ter Strafgesetzbuch wollte das Gericht nicht erkennen, und es sah auch nicht die von der BA beschworene Verbindung zur Al Qaida. Der angebliche ideologische Kopf der Gruppe, ein ehemaliger Imam aus dem Jemen, erreichte einen kompletten Freispruch.<!--more--><\/p>\n<p>Das Urteil der Strafkammer ist ein Debakel f\u00fcr die BA als Institution und insbesondere f\u00fcr Claude Nicati, der die Anklage vertrat. Der stellvertretende Bundesanwalt leitete die unmittelbar nach den Anschl\u00e4gen vom 11. September 2001 gebildete \u201eTask Force Terror USA\u201c und blieb auch nach deren f\u00f6rmlicher Aufl\u00f6sung \u201eoberster Terroristenj\u00e4ger\u201c der Schweiz. Schon im Februar 2002 hatte die Task Force vermeldet, dass \u201eDutzende\u201c von MitarbeiterInnen der Bundeskriminalpolizei rund 900 Spuren von \u201esimplen Internet-Ger\u00fcchten\u201c bis hin zu \u201esubstanziellen Hinweisen\u201c auswerteten.<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a> Als die BA am 24. Juni 2004 \u201edie mit der Bundeskriminalpolizei gef\u00fchrten Terrorermittlungen\u201c abschloss und \u201evorl\u00e4ufige Bilanz\u201c zog, konnten Nicati und sein Vorgesetzter, der inzwischen zur\u00fcckgetretene Bundesanwalt Valentin Roschacher, jedoch nur drei konkrete F\u00e4lle vorweisen. \u201eIn den n\u00e4chsten Wochen\u201c \u2013 so die Ank\u00fcndigung \u2013 sollten die gerichtspolizeilichen Ermittlungen in diesen \u201ekomplexen Schwerpunktverfahren\u201c abgeschlossen und f\u00fcr die zweite Stufe des Bundesstrafprozesses, die Voruntersuchung, an das Eidgen\u00f6ssische Untersuchungsrichteramt \u00fcberwiesen werden.<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a><\/p>\n<h4>\u201eIn einigen Wochen\u201c<\/h4>\n<p>Im ersten Fall, dem Verfahren gegen die beiden Verantwortlichen der in Lugano ans\u00e4ssigen Finanzfirma \u201eNada Management\u201c (fr\u00fcher: Al Taqwa) ist diese zweite Stufe nie gez\u00fcndet worden. Begonnen hatte es \u2013 offenbar auf Druck der USA \u2013 mit einer gro\u00df angelegten und medial breitgetreten Durchsuchungs- und Beschlagnahmeaktion am Firmensitz am 7. November 2001. Im Laufe der Ermittlungen gegen die Beschuldigten, die bis heute auf der Terror-Liste der USA (bzw. des UN-Sicher\u00adheitsrates) stehen, habe sich der Verdacht erh\u00e4rtet, dass \u00fcber die von ihnen \u201eeingerichteten Finanzkan\u00e4le zur Unterst\u00fctzung terroristischer Organisationen dienende Gelder in die Schweiz und aus der Schweiz geflossen sind\u201c, erkl\u00e4rte die BA im Juni 2004. Am 27. April 2005, rund dreieinhalb Jahre nach Beginn der Ermittlungen, hie\u00df das Bundesstrafgericht die Beschwerde von Yussuf Nada gut und r\u00e4umte der BA eine Frist bis zum 31. Mai 2005 ein, um entweder das Verfahren an den Untersuchungsrichter (UR) zu \u00fcberweisen oder es definitiv einzustellen. Letzteres war der Fall.<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a><\/p>\n<p>Das zweite Verfahren betrifft den saudischen Financier Yassin Kadi. Auch er fand (und findet sich) seit Oktober 2001 auf der Terror-Liste der USA, die ihm bisher aber strafrechtlich nichts nachweisen konnten.<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a> Im Juni 2004 erkl\u00e4rte die BA, Kadi st\u00fcnde \u201eunter dem Verdacht, als ehemaliger Vorsitzender einer Wohlfahrtsstiftung namens Muwafaq Verm\u00f6genswerte in Millionenh\u00f6he an Personen, die eng mit dem Netzwerk Al Qaida verbunden sind, transferiert zu haben, dies mittels Schweizer Bankkonten.\u201c Gelder \u201ein zweistelliger Millionenh\u00f6he\u201c wurden auf einer Genfer Bank eingefroren. Der Beschuldigte sei \u201emehrmals\u201c von Nicati vernommen worden, bestreite aber \u201ejede Verbindung zum Terrormilieu\u201c. Das Verfahren ging aber nicht \u201ein einigen Wochen\u201c an den Untersuchungsrichter, sondern erst im Juni 2005.<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a> Die Beweislage ist jedoch offenbar so d\u00fcrftig, dass die Bundeskriminalpolizei Ger\u00fcchten zufolge derzeit Asylsuchende aus dem Maghreb, die vor Jahren in Bosnien als Bauarbeiter f\u00fcr die Stiftung arbeiteten, befragt.<\/p>\n<p>Das Verfahren \u201eSaud\u201c, das dritte \u201ekomplexe Schwerpunktverfahren\u201c aus der Liste von Juni 2004, ist das einzige, in dem die BA in der angek\u00fcndigten Frist von einigen Wochen, n\u00e4mlich am 30. Juli 2004, beim UR die Er\u00f6ffnung der Voruntersuchung beantragte.<\/p>\n<h4>Logistik f\u00fcr Terroristen?<\/h4>\n<p>Begonnen hatten die Ermittlungen nach den Anschl\u00e4gen auf drei Wohnanlagen von \u201ewestlichen Ausl\u00e4ndern\u201c in der saudischen Hauptstadt Riad am 12. Mai 2003. Bei einem der Selbstmordattent\u00e4ter war ein Handy gefunden worden, auf dem 36 Nummern des Schweizer Providers Sunrise gespeichert waren, die die BA anschlie\u00dfend \u00fcberwachen lie\u00df. Schon Anfang August 2003 musste sie einer Schweizerin mitteilen, dass sie \u201ein einem Verfahren gegen unbekannt\u201c ergebnislos abgeh\u00f6rt worden war.<a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a> Nicht nur bei ihr blieb unklar, wie die Nummer in den Handyspeicher des Attent\u00e4ters geraten war.<\/p>\n<p>\u00d6ffentlich wurde das Verfahren durch eine \u201ezeitlich koordinierte Festnahmeaktion in f\u00fcnf Kantonen\u201c am 8. Januar 2004, an der laut damaligem Communiqu\u00e9 \u201eungef\u00e4hr hundert Beamte der Bundeskriminalpolizei, hervorragend unterst\u00fctzt von kantonalen Polizeikr\u00e4ften\u201c teil\u00adnahmen.<a href=\"#_ftn8\" name=\"_ftnref8\">[8]<\/a> Der von uns befragte Strafverteidiger Ralph Wiedler Friedmann zeichnet ein anderes Bild: \u201eDas war ein Einsatz am fr\u00fchen Morgen bei Familien mit kleinen Kindern. Denen haben schwarz gekleidete vermummte Polizisten pl\u00f6tzlich eine Waffe an den Kopf gehalten.\u201c<\/p>\n<p>Die zun\u00e4chst insgesamt zehn Beschuldigten aus Jemen, Irak und Somalia sahen sich mit dem Vorwurf der \u201elogistischen Unterst\u00fctzung einer kriminellen Organisation\u201c, n\u00e4mlich der Al Qaida, konfrontiert. Laut Wiedler Friedmann hatte die BA \u201eanfangs die paranoid anmutende Vorstellung, das sei eine ganz gef\u00e4hrliche Gruppe, die Dutzende von Selbstmordattent\u00e4tern in die Schweiz und von hier aus weiter in andere L\u00e4nder gebracht habe.\u201c Im Antrag zur Er\u00f6ffnung der Voruntersuchung beschuldigte die BA alle zehn Personen, \u201eder Logistikbasis einer terroristischen Organisation (anzugeh\u00f6ren) &#8230; deren wesentliche Aufgabe es war, arabische Staatsangeh\u00f6rige aus der Golfregion von Deutschland herkommend in die Schweiz einzuschleusen, diesen hier Unterkunft zu gew\u00e4hren, sie mit falschen Papieren auszustatten und sie anschlie\u00dfend als \u201aMudjaheddins\u2018 in nicht n\u00e4her bekannte L\u00e4nder, vermutlich nach Europa, weiter zu verfrachten.\u201c<a href=\"#_ftn9\" name=\"_ftnref9\">[9]<\/a> Ein Teil der Presse \u2013 und zwar keineswegs nur Boulevardbl\u00e4tter \u2013 druckte geflissentlich die Beschuldigungen der BA nach, garnierte Zitate aus Ermittlungsberichten und \u00dcberwachungsprotokollen mit Spekulationen \u00fcber Trainingslager in Afghanistan, Verbindungen zu h\u00f6chsten Kadern der Al Qaida und \u201ebedeutende Summen\u201c, die an die \u201eGotteskrieger\u201c geflossen seien.<a href=\"#_ftn10\" name=\"_ftnref10\">[10]<\/a><\/p>\n<p>Sp\u00e4testens der Abschlussbericht des UR, der Anfang M\u00e4rz 2006 an die \u00d6ffentlichkeit gelangte, machte klar, dass dieser Verdacht nicht zu halten war. Bei acht Beschuldigten sah der UR nur die Tatbest\u00e4nde der Schlepperei und Urkundenf\u00e4lschung gegeben. Die Untersuchung habe jedoch nicht best\u00e4tigen k\u00f6nnen, dass sie \u201eVerbindungen mit Al Qaida und\/oder Organisationen aus ihrem Umfeld haben oder gehabt haben.\u201c<\/p>\n<p>Auch bei den beiden anderen Beschuldigten war der UR erheblich zur\u00fcckhaltender als die BA. Sie h\u00e4tten vielleicht eine \u201egewisse Sympathie\u201c zu den auf der arabischen Halbinsel agierenden \u201eterroristischen Netzwerken\u201c, seien aber keine \u201eReiseunternehmer von Djihadisten\u201c gewesen. Der Restverdacht gegen die beiden auf \u201eUnterst\u00fctzung einer kriminellen Organisation\u201c, den der UR weiter verfolgen wollte, war ziemlich d\u00fcnn. Er gr\u00fcndete sich einzig auf ihre Kontakte zu einem angeblichen Al Qaida-Mitglied namens Abdullah Al Rimi, alias Oweis. \u201eDer wurde da zum Obergangster aufgebaut, obwohl niemand weiss, wer oder was er eigentlich ist\u201c, sagt Rechtsanwalt Peter Frei auf unsere Nachfrage. Im Bericht des UR hie\u00df es: Die Untersuchung habe mit \u201ehinreichender Wahrscheinlichkeit\u201c ergeben, dass Al Rimi zu einem \u201eradikalen islamistischen Netzwerk\u201c geh\u00f6re, das hinter den Attentaten auf ein US-Kriegsschiff (USS Cole) vor der jemenitischen K\u00fcste im Oktober 2000 und auf die Wohnanlagen in Riad im Mai 2003 stehe. Der Bericht st\u00fctzte sich dabei auf die von der Bundeskriminalpolizei wiedergegebenen Aussagen eines Offiziers der jemenitischen \u201ePolizei der Nationalen Sicherheit\u201c und auf die Verurteilung Al Rimis in Jemen zu viereinhalb Jahren Haft. Letztere erfolgte allerdings nicht wegen eines spezifischen Anschlags, sondern wegen seiner angeblichen Al Qaida-Mitglied\u00adschaft. Im Februar 2006 floh Al Rimi aus der Haft, was das FBI zum Anlass nahm, ihn auf die Liste \u201eSeeking Information \u2013 War on Terrorism\u201c zu nehmen, von der er im September 2006 jedoch wieder verschwand.<a href=\"#_ftn11\" name=\"_ftnref11\">[11]<\/a><\/p>\n<p>Die Kontakte der beiden Beschuldigten per Telefon, SMS und E-Mail zu dem \u201eObergangster\u201c fanden Mitte 2003 statt, kurz bevor dieser in Katar festgenommen und an den Jemen ausgeliefert wurde. Al Rimi bat die beiden, ihm einen falschen Pass f\u00fcr die Flucht nach Europa zu besorgen. Geliefert wurde der Pass nie. Er sei nur aus H\u00f6flichkeit auf das Ansinnen des Mannes eingetreten, der offensichtlich in Schwierigkeiten steckte, zitierte der UR-Bericht einen der Beschuldigten. Und der andere bekundete, Al Rimi aus Mitleid schlie\u00dflich zweihundert US-Dollar \u00fcberwiesen zu haben \u2013 was in Katar daf\u00fcr reicht, um zweimal ordentlich zu essen. Von \u201ebedeutenden Summen\u201c konnte also keine Rede sein. \u201eFaktisch braucht es keine einzige bewiesene strafbare Handlung, um eine kriminelle Organisation zu konstruieren\u201c, kommentiert Rechtsanwalt Wiedler Friedmann.<\/p>\n<h4>Kriminelle Organisation?<\/h4>\n<p>Das Verfahren \u201eSaud\u201c ist ein Lehrst\u00fcck \u00fcber die Gefahren dieses 1994 eingef\u00fchrten Straftatbestandes. Die politische Dramatisierung des \u201eorganisierten Verbrechens\u201c, von der schon die Debatte im Jahre 1994 lebte, f\u00fchrte dazu, dass das Parlament 1999 den Straftatbestand schlie\u00dflich in die Liste derjenigen Delikte aufnahm, die der ausschlie\u00dflichen Bundesgerichtsbarkeit unterliegen. Die so genannte \u201eEffizienzvorlage\u201c trat zum 1. Januar 2002 in Kraft und war begleitet von einem massiven Personalausbau sowohl bei der BA als auch bei der Bundeskriminalpolizei, der diese in die Lage versetzen sollte, den erwarteten Arbeitsaufwand zu bew\u00e4ltigen.<a href=\"#_ftn12\" name=\"_ftnref12\">[12]<\/a><\/p>\n<p>Die Zahl von \u00fcber drei\u00dfig \u201ekomplexen F\u00e4llen\u201c aus dem Bereich der neuen Zust\u00e4ndigkeiten (neben kriminellen Organisationen, Korruption, Geldw\u00e4sche und seit 2003 Finanzierung des Terrorismus), die die auch f\u00fcr die Anklage zust\u00e4ndige Bundesanwaltschaft j\u00e4hrlich vor das Bundesstrafgericht bringen wollte, war jedoch vollkommen aus der Luft gegriffen. An der Tatsache, dass der Tatbestand der \u201ekriminellen Organisation\u201c in erster Linie ein T\u00fcr\u00f6ffner f\u00fcr den Einsatz der ganzen Palette strafprozessualer Zwangsma\u00dfnahmen ist, nur in seltenen F\u00e4llen jedoch zu Anklagen oder gar Verurteilungen f\u00fchrt, hat sich nichts ge\u00e4ndert.<\/p>\n<p>Im Fall \u201eSaud\u201c sah sich die BA offensichtlich unter dem Druck, die \u00f6ffentlichen Vorverurteilungen und die lange Untersuchungshaft auch durch eine entsprechende Anklage vor dem Bundesstrafgericht zu rechtfertigen. Vizebundesanwalt Nicati folgte deshalb nicht der Vorgabe des UR. Er beschr\u00e4nkte sich nicht auf die beiden Personen, bei denen der UR den absurden Restverdacht der Unterst\u00fctzung von Al Qaida aufrecht erhielt, sondern klagte gegen sieben der urspr\u00fcnglich zehn Beschuldigten und forderte Freiheitsstrafen von bis zu viereinhalb Jahren.<\/p>\n<p>Alle sieben sollten nun einer weiteren eigenst\u00e4ndigen \u201ekriminellen Organisation\u201c angeh\u00f6ren, deren Zweck die Einschleusung von Ausl\u00e4ndern gewesen sei. Dieses Vorgehen musste schon deshalb scheitern, weil \u2013 so Rechtsanwalt Frei \u2013, \u201eder Tatbestand der kriminellen Organisation an eine verbrecherische T\u00e4tigkeit gebunden ist. Schlepperei ist aber nach dem Ausl\u00e4ndergesetz nur ein Vergehen, wof\u00fcr sicher nicht die Strafverfolgung des Bundes zust\u00e4ndig w\u00e4re.\u201c<\/p>\n<p>Das Verfahren \u201eSaud\u201c war ein Probeballon f\u00fcr die Terrorismusbek\u00e4mpfung der BA. Mit dem Urteil des Bundesstrafgerichts ist der Ballon geplatzt und die BA muss sich einmal mehr ein massives Missverh\u00e4ltnis zwischen Ressourceneinsatz und medialem Auftritt einerseits und den Ergebnissen andererseits vorwerfen lassen.<\/p>\n<h4>Rechtshilfe und Foltergefahr<\/h4>\n<p>Vorwerfen lassen muss sich die BA auch einen bedenkenlosen Umgang mit dem Mittel der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen. Mehrere Rechtshilfeersuchen gingen an die jemenitischen Polizei- und Justizbeh\u00f6rden, mehrfach hielten sich Beamte der Bundeskriminalpolizei in dem Land auf und machten dabei auch die Namen und Bilder der Beschuldigten bekannt. Weil die jemenitische Polizei \u201eTerrorverd\u00e4chtige\u201c foltert, ist eine Ausweisung der Betroffenen definitiv unm\u00f6glich. Die Bundesanwaltschaft hat objektive Nachfluchtgr\u00fcnde und damit die Voraussetzungen f\u00fcr ihr Bleiberecht in der Schweiz geschaffen.<\/p>\n<p>Obwohl die BA im Jahre 2002 ein geheimes \u201eOperative Working Agreement\u201c mit dem US-Justizministerium abgeschlossen hat, das nunmehr in einen f\u00f6rmlichen Vertrag umgewandelt wurde,<a href=\"#_ftn13\" name=\"_ftnref13\">[13]<\/a> sind die Versuche, auf dem Rechtshilfeweg Unterlagen \u00fcber die US-amerika\u00adni\u00adschen Ermittlungen im Fall des Anschlags auf die USS Cole zu erhalten, g\u00e4nzlich fehlgeschlagen. Auf die Antwort wartet die BA noch heute.<\/p>\n<p>Bereits im Mai 2003 hatte die BA, offenbar im Kontext des Nada\/Al Taqwa-Verfahrens, 141 Bilder von zum Teil in der Schweiz inhaftierten Personen an die US-Beh\u00f6rden geschickt. Guant\u00e1namo-H\u00e4ftlinge sollten befragt werden, ob sie diese Personen in den oder in der N\u00e4he der Al-Qaida-Trainingslager in Afghanistan gesehen h\u00e4tten. Dass die BA die Vorteile des Folterlagers f\u00fcr ihre Zwecke nutzen wollte, fand die f\u00fcr die Kontrolle der Sicherheitsbeh\u00f6rden zust\u00e4ndige \u201eGesch\u00e4ftspr\u00fcfungsdelegation\u201c des Parlaments nicht weiter schlimm. In ihrem Jahresbericht 2006 hei\u00dft es: Die Antwort \u201eerfolgte auf dem formellen justiziellen Rechtshilfeweg\u201c, \u201ekein Anlass f\u00fcr weitere Ma\u00dfnahmen\u201c.<a href=\"#_ftn14\" name=\"_ftnref14\">[14]<\/a><\/p>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> Zahlen entnommen aus der Anklageschrift und dem \u201eDispositiv\u201c des Urteils. Das Urteil wird demn\u00e4chst samt Begr\u00fcndung auf www.bstger.ch ver\u00f6ffentlicht, Az.: SK.2006.15.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> Le Temps v. 13.2.2002, Sonntagszeitung v. 17.2.2002<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> Medienmitteilung der BA und \u201espeaking note\u201c des Bundesanwalts v. 24.6.2004<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> Bundesstrafgericht, Beschwerdekammer: Entscheid v. 27.4.2005, Az. BB.2005.4, s.u. www.bstger.ch, NZZ v. 2.6.2005, Tagesanzeiger v. 3.5.2006<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> Newsweek v. 22.6.2005, www.msnbc.msn.com\/id\/8321338\/site\/newsweek<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a> Le Temps v. 17.6.2005<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a> s. das Urteil des Bundesgerichts (BG) v. 21.10.2003 betr. die Beschwerde der Betroffenen gegen die unzureichende Mitteilung, Az.: 8G.109\/2003, www.bger.ch<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a> s. www.fedpol.admin.ch\/fedpol\/de\/home\/dokumentation\/medieninformationen\/2004\/ 2004-01-09.html<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref9\" name=\"_ftn9\">[9]<\/a> zit. n. dem Abschlussbericht des UR: Office des juges d\u2019instruction f\u00e9d\u00e9raux: Rapport final. Procedure SAUD, Gen\u00e8ve janvier\/f\u00e9vrier 2006<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref10\" name=\"_ftn10\">[10]<\/a> z.B. Sonntagszeitung v. 20.6.2004, Le Temps v. 22.6.2004, Le Temps v. 11.10.2004, Sonntagszeitung v. 11.12.2005 und 12.2.2006 \u2013 immerhin schon mit einem Hinweis auf die schwache Beweislage<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref11\" name=\"_ftn11\">[11]<\/a> FBI-Press relaease v. 23.2.2006, www.fbi.gov<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref12\" name=\"_ftn12\">[12]<\/a> Ma\u00dfnahmen zur Verbesserung der Effizienz und Rechtsstaatlichkeit der Strafverfolgung, Botschaft (=Entwurf), in: Bundesblatt (BBl.) 1998, S. 1529 ff., verabschiedeter Text: BBl. 2000, S. 75 ff.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref13\" name=\"_ftn13\">[13]<\/a> NZZ v. 7.9.2006, Tagesanzeiger v. 23.3.2007<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref14\" name=\"_ftn14\">[14]<\/a> www.parlament.ch\/ed-pa-gpk-gpdel-2006.pdf, Sonntagszeitung v. 25.12.2005<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Heiner Busch Das erste und bisher einzige \u201eTerrorismusverfahren\u201c, das die schweizerische Bundesanwaltschaft bisher zur<\/p>\n","protected":false},"author":9,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,92],"tags":[154,1200,1264,1420],"class_list":["post-7430","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-086","tag-krieg-gegen-den-terror","tag-rechtssprechung","tag-schweiz","tag-terrorismus"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/7430","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/9"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=7430"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/7430\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=7430"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=7430"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=7430"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}