{"id":7457,"date":"2007-08-17T19:28:54","date_gmt":"2007-08-17T19:28:54","guid":{"rendered":"http:\/\/cilip.site36.net\/?p=7457"},"modified":"2007-08-17T19:28:54","modified_gmt":"2007-08-17T19:28:54","slug":"laenderberichte","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=7457","title":{"rendered":"L\u00e4nderberichte"},"content":{"rendered":"<h4>BRD<\/h4>\n<p>In der f\u00fcr die Terrorliste der EU zust\u00e4ndigen Arbeitsgruppe des Rates wird die BRD nicht etwa durch einen Beamten des Bundeskriminalamtes oder des Bundesinnenministeriums, sondern durch einen Mitarbeiter des Ausw\u00e4rtigen Amtes vertreten. Das Referat des Au\u00dfenministeriums, dem er angeh\u00f6rt, soll die Aktivit\u00e4ten der deutschen Beh\u00f6rden sowohl hinsichtlich der UN- als auch der EU-Liste koordinieren, d\u00fcrfte praktisch jedoch vor allem die Funktion eines Transmissionsriemens haben.<\/p>\n<p>\u201eWir gehen mit diesen Instrumenten sehr zur\u00fcckhaltend um\u201c, bem\u00fcht sich der Sprecher des Ausw\u00e4rtigen Amtes zu betonen. Auf die Frage, welche Personen und Organisationen aufgrund deutscher Initiative auf den Listen gelandet sind, will er jedoch keine Auskunft geben. Es k\u00e4men nur solche in Frage, die entweder schon verurteilt seien oder \u201ekurz vor der Verurteilung stehen\u201c.<!--more--><\/p>\n<p>Soweit erkennbar sind tats\u00e4chlich alle in deutschen Terrorismusverfahren angeklagten Personen vor ihrer Verurteilung auf die Liste der UN geraten. Die Liste dient damit als eine Art Vorverurteilung, die unabh\u00e4ngig vom Ausgang des Verfahrens erhalten bleibt. Dazu einige Beispiele: Mounir el Motassadeq wurde am 30. Sep\u00adtember 2002 erfasst, f\u00fcnf Monate bevor ihn das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Beihilfe zu den Anschl\u00e4gen des 11. Septembers 2001 verurteilte. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil im M\u00e4rz 2004 wieder auf. Erst in der zweiten Runde, im Januar 2007, hatte die fragw\u00fcrdige Verurteilung durch das OLG Bestand. Der wegen der gleichen Vorw\u00fcrfe angeklagte Abdelghani Mzoudi steht seit Juni 2003 auf der UN-Liste, obwohl ihn das OLG Hamburg im Februar 2004 freisprach und der BGH das Urteil im Juni 2005 best\u00e4tigte. Weder die zwischenzeitliche Aufhebung des Urteils im Fall El Motassadeq noch der definitive Freispruch f\u00fcr Mzoudi hatten irgendeinen erkennbaren Einfluss auf ihre Listung.<\/p>\n<p>Die vier Angeklagten, die das D\u00fcsseldorfer OLG im Al Tahwid-Verfahren am 26. Oktober 2005 verurteilte, wurden bereits im September 2003 auf der UN-Liste erfasst. Am gleichen Tag gelistet wurde auch Abdallah S., den dasselbe Gericht im November 2003 mit vier Jahren Haft vergleichsweise milde bestrafte. S. war sowohl im Al Tahwid-Verfahren als auch in den Hamburger Prozessen gegen Al Motassadeq und Mzoudi als Quasi-Kronzeuge aufgetreten. Am 23. Dezember 2004 wurde er wieder von der UN-Liste gestrichen und so f\u00fcr seine \u201erecht abenteuerlichen Geschichten\u201c belohnt.<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a><\/p>\n<p>Der Iraker Lokman M., den das OLG M\u00fcnchen im Januar 2006 im ersten Verfahren nach dem neuen \u00a7 129b Strafgesetzbuch (StGB) wegen Mitgliedschaft in Ansar al Islam (AAI) und sechs F\u00e4llen des gewerbsm\u00e4\u00dfigen Einschleusens zu sieben Jahren Haft verurteilte, stand bereits einen Monat vorher auf der Liste; ebenso ein weiterer Iraker, den dasselbe OLG im Juni 2006 zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilte \u2013 wegen Sozialhilfebetrugs und Unterst\u00fctzung von AAI: Dieman A.I. hatte 150 Euro an AAI gespendet. Da die Organisation seit Februar 2003 auf der UN-Liste stand, hatte der Asylbewerber zugleich einen Versto\u00df gegen das Au\u00dfenwirtschaftsgesetz begangen.<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a><\/p>\n<p>Die BRD verf\u00fcgt zwar nicht \u00fcber eine eigene Liste von terroristischen Organisationen. Allerdings kann sie vereinsrechtliche Organisations- und T\u00e4tigkeitsverbote verh\u00e4ngen, bei denen das Verm\u00f6gen der betreffenden Gruppierung nicht nur eingefroren, sondern beschlagnahmt und eingezogen wird. So sind bereits seit 1993 die Kurdische Arbeiterpartei PKK (inkl. s\u00e4mtlicher Nachfolgeorganisationen) und seit 1998 die t\u00fcrkische DHKP-C verboten. Im Mai 2002 traf der Bannstrahl des Bundesinnenministers auch den in Aachen ans\u00e4ssigen Al Aksa e.V. Es war das erste Mal, dass die im Terrorismusbek\u00e4mpfungsgesetz von Januar desselben Jahres erweiterten Verbotsgr\u00fcnde f\u00fcr \u201eAusl\u00e4ndervereine\u201c zur Anwendung kamen. Al Aksa e.V. habe Spenden f\u00fcr die Hamas gesammelt und damit eine ausl\u00e4ndische \u201egewaltt\u00e4tige und terroristische Organisation\u201c unterst\u00fctzt.<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a> All drei genannten Organisationen sind auf der EU-Liste zu finden. In allen drei F\u00e4llen ist davon auszugehen, dass der Eintrag auf die Initiative der BRD zur\u00fcckgeht.<\/p>\n<h4>Einfrieren<\/h4>\n<p>Gem\u00e4\u00df der einschl\u00e4gigen EG-Verordnung ist die Bundesbank \u2013 genauer: ihr in M\u00fcnchen ans\u00e4ssiges \u201eServicezentrum Finanzsanktionen\u201c \u2013 die in der BRD zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde f\u00fcr das Einfrieren von Geldern. Auf unsere Frage nach der blockierten Gesamtsumme und der entsprechenden Zahl von Konten teilte uns dieses Zentrum mit, dass man \u201eAngaben zu den eingefrorenen Geldern &#8230; im Einzelnen aus Datenschutzgr\u00fcnden nicht machen\u201c k\u00f6nne. Die \u201ekontof\u00fchrenden Institute\u201c haben von sich aus Gelder von auf den Listen verzeichneten Personen oder Organisationen \u201ezu identifizieren und daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass es nicht zu Verst\u00f6\u00dfen (z.B. durch unzul\u00e4ssige Kontobewegungen oder Auszahlungen) kommt.\u201c Sie m\u00fcssen ferner den Vollzug des Einfrierens samt der Konto-Stammdaten an die Bundesbank zur\u00fcckmelden.<\/p>\n<p>Das Servicezentrum ist auch f\u00fcr Ausnahmegenehmigungen zust\u00e4ndig. Die \u201eFreigabe von Geldern f\u00fcr Grundausgaben\u201c bedarf aber einer \u201eNotifikation des Sanktionsausschusses\u201c der UN bzw. einer Konsultation mit den anderen EU-Mitgliedstaaten. Bei der H\u00f6he der freizugebenden Betr\u00e4ge orientiert sich die Bundesbank \u201ezum Beispiel an den Bedarfss\u00e4tzen nach der deutschen Sozialgesetzgebung\u201c, anders ausgedr\u00fcckt: am Niveau von Hartz IV. \u201eEine Statistik \u00fcber die Zahl der Ausnahmegenehmigungen &#8230; wird nicht gef\u00fchrt.\u201c<\/p>\n<p>Einzufrieren sind aber nicht nur Gelder auf Konten, sondern jede Art wirtschaftlicher Ressourcen der Gelisteten. So hat der freigesprochene Mzoudi zwar Anspruch auf eine Haftentsch\u00e4digung von 4.708 Euro f\u00fcr die 428 Tage, die er in Untersuchungshaft sa\u00df. Weil er aber nach wie vor auf der UN-Liste erfasst ist, verweigert das Hamburger Justizverwaltungsamt die Auszahlung. Der mittlerweile nach Marokko zur\u00fcckgekehrte Mann will diese Gelder nun einklagen.<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a><\/p>\n<p>Theoretisch sind nicht nur \u00f6ffentliche Institutionen, sondern auch s\u00e4mtliche Privatpersonen und Unternehmen im Lande unter Androhung von hohen Bu\u00dfgeldern gehalten, den Betroffenen die Auszahlung von Geld oder die Aush\u00e4ndigung geldwerter G\u00fcter zu verweigern. Firmen m\u00fcssten ihre Gesch\u00e4ftspartner und Mitarbeiter mit den Listen abgleichen, meint der Leiter Datenschutzdienste der \u201eHoch-Tief Facility Management\u201c. \u201eUm keine rechtlichen Risiken hinsichtlich der Straf- und Bu\u00dfgeldvorschriften einzugehen, werden die Unternehmen den Kreis der zu \u00fcberpr\u00fcfenden eher weit als zu eng ziehen.\u201c<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a> Dass auch die Finanzinstitute ihre KundInnen misstrauisch be\u00e4ugen, zeigt die Statistik der Verdachtsanzeigen nach dem Geldw\u00e4schegesetz (GWG). Seit dessen \u00c4nderung im Jahre 2002 sind die Banken (und andere private Dienst\u00adleister) nicht mehr nur zur Wachsamkeit gegen\u00fcber m\u00f6glichen F\u00e4llen von Geldw\u00e4sche, Betrug etc., sondern auch wegen Finanzierung des Terrorismus verpflichtet. Die Verdachtsanzeigen gehen an die Landeskriminal\u00e4mter. Die BKA-Staatsschutzabteilung erh\u00e4lt jeweils eine Kopie.<\/p>\n<p>Von den Verdachtsanzeigen nach dem GWG insgesamt machen die terrorismusbezogenen zwar nur einen Bruchteil aus (2006: 0,6 Prozent). 494 solcher Meldungen gingen zwischen dem Inkrafttreten der GWG-\u00c4nderung am 15. August 2002 und dem Ende des letzten Jahres bei den Landeskriminal\u00e4mtern ein. Von denen jedoch bezogen sich bezeichnenderweise 297 auf so genannte \u201eListenf\u00e4lle\u201c, d.h. auf eine m\u00f6gliche \u00dcbereinstimmung mit einer Person auf den Terrorlisten. Die 21 derartigen Meldungen des letzten Jahres waren s\u00e4mtlich Falschmeldungen. Das geht aus dem Jahresbericht der Financial Intelligence Unit (FIU) des BKA, das als Zentralstelle fungiert, hervor.<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a><\/p>\n<p>Bereits im Jahresbericht 2005 hatte das BKA einen kontinuierlichen R\u00fcckgang der Listenf\u00e4lle vermeldet, den es unter anderem auf den \u201ezunehmenden Aufkl\u00e4rungsgrad\u201c der \u201eVerpflichteten\u201c zur\u00fcckf\u00fchrte. Diese h\u00e4tten ihre Anzeigen zuvor \u201ein hohem Ma\u00dfe\u201c auf die OFAC-Liste der USA gest\u00fctzt, die in der EU keine Geltung hat. Das BKA betont auch in seinem neuesten Bericht, dass diese Art Fehlmeldungen r\u00fcckl\u00e4ufig sei. Dass sie weiterhin vorkommen, zeigt nicht nur die Aufkl\u00e4rungsresistenz mancher Bankangestellten, sondern auch die von den Listen ausgel\u00f6ste Bereitschaft, die eigene Kundschaft als gef\u00e4hrlich einzustufen.<\/p>\n<h4>Zielscheibe Asylsuchende<\/h4>\n<p>Nach der Resolution 1373 des UN-Sicherheitsrates sollen sich die Staaten \u201eim Einklang mit den entsprechenden Bestimmungen des innerstaatlichen und des V\u00f6lkerrechts &#8230; vergewissern, dass der Asylsuchende keine terroristischen Handlungen geplant oder erleichtert oder sich an ihnen beteiligt hat.\u201c Die Aufnahme einer Organisation auf eine Terrorliste wird deshalb vom Bundesamt f\u00fcr Migration und Fl\u00fcchtlinge (BAMF) als Auftrag verstanden, den Mitgliedern oder Sympathisanten von gelisteten Organisationen den Asylstatus zu verweigern oder abzuerkennen \u2013 oder dieses zumindest zu versuchen. Auf unsere Anfrage berichteten einige Anw\u00e4ltInnen \u00fcber ihre Erfahrungen:<\/p>\n<p>Beispielhaft sind die F\u00e4lle von 30 iranischen Frauen, deren Asylanerkennung das BAMF im Jahre 2003 widerrief. Sie waren alle am 30. M\u00e4rz 2003, also kurz nach Beginn des Irak-Krieges, aus Amman eingereist. Das Bundesamt behauptete nun, sie geh\u00f6rten zum Kreis der \u201ereisenden F\u00fchrungskader\u201c der Volksmudjahedin (MEK) und h\u00e4tten sich im Irak aufgehalten, um dort am bewaffneten Kampf gegen das Regime im Iran teilzunehmen. Es wertete dies als \u201eschwer wiegendes nicht-poli\u00adti\u00adsches Verbrechen\u201c und damit als Ausschlussgrund nach Art. 1 F der Genfer Fl\u00fcchtlingskonvention. \u201eVor den Gerichten hat das alles nicht gehalten\u201c, sagt Rechtsanwalt Reinhard Marx, der eine der betroffenen Frauen vertreten hat. Das Verwaltungsgericht K\u00f6ln lie\u00df in seinem Urteil vom 22. September 2005 \u201eoffen &#8230; wie in diesem Zusammenhang der Umstand zu bewerten ist, dass die MEK vom Rat der Europ\u00e4ischen Union im Mai 2002 in die zur Bek\u00e4mpfung des Terrorismus erstellte Liste &#8230; aufgenommen worden ist.\u201c F\u00fcr einen Asylwiderruf sei vielmehr entscheidend, ob \u201eder Ausl\u00e4nder Teilnehmer im strafrechtlichen Sinne von Terrorhandlungen gewesen ist oder im Vorfeld Unterst\u00fctzungshandlungen zugunsten terroristischer Aktivit\u00e4ten unternommen hat.\u201c<a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a><\/p>\n<p>\u201eMassenhaft Widerrufsverfahren\u201c gibt es laut Marx auch bei Mitgliedern der PKK. \u201eIn der Vergangenheit wurden PKK-Leute in Deutschland nur dann als Fl\u00fcchtlinge anerkannt, wenn sie in der Organisation eine h\u00f6here Position, zumindest eine Funktion\u00e4rsrolle, inne hatten. Das Perfide ist, dass dieselben Argumente, die damals zum Asyl gef\u00fchrt haben, nun gegen diese Leute genutzt werden und f\u00fcr den Widerruf herhalten m\u00fcssen.\u201c<\/p>\n<p>Gegen Mitglieder und SympathisantInnen gelisteter und verbotener Organisation macht Bayern reichlichen Gebrauch von den mit dem Terrorismusbek\u00e4mpfungsgesetz und dem Zuwanderungsgesetz neu geschaffenen ausl\u00e4nderrechtlichen Instrumenten. Rechtsanw\u00e4ltin Gisela Seidler berichtet, dass die Beh\u00f6rden selbst Personen, die nur an kulturellen Veranstaltungen der Volksmudjahedin teilgenommen haben, die Einb\u00fcrgerung verweigern. Sicherheitsbefragungen im Beisein von Beamten des Landesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz (LfV) seien f\u00fcr die iranischen MandantInnen aber \u201eglimpflich verlaufen\u201c. F\u00fcr den Umgang mit islamistischen Organisationen wie Ansar al Islam (AAI) hat sich das Land eigens die Arbeitsgruppe BIRGiT (\u201ebeschleunigte Identifizierung und R\u00fcckf\u00fchrung von Gef\u00e4hrdern aus dem Bereich des islamistischen Terrorismus\/Extremismus\u201c) geschaffen, an der neben den Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rden auch das LfV und das Landeskriminalamt beteiligt sind.<\/p>\n<p>Der von Rechtsanwalt Hubert Heinhold vertretene Tunesier C. ist zwar auf keiner Liste aufgef\u00fchrt, wurde aber wegen seiner angeblichen Unterst\u00fctzung verschiedener Personen, die verschiedenen Gruppierungen zugeordnet wurden, als Gef\u00e4hrder eingestuft. \u201eStrafrechtlich hat man ihm nie etwas Einschl\u00e4giges nachweisen k\u00f6nnen. Ein Ermittlungsverfahren wurde vor drei Jahren er\u00f6ffnet. Seitdem ist da aber nichts mehr passiert\u201c, sagt Heinhold. C\u2018s Problem sei, dass er zu viele Leute kenne. Der Verwaltungsgerichthof hat die Ausweisung C\u2018s best\u00e4tigt. Weil eine Abschiebung nach Tunesien nicht zul\u00e4ssig ist \u2013 es besteht ein Abschiebungsverbot gem\u00e4\u00df \u00a7 60 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz wegen drohender Folter \u2013, hat man ihn in eine abgelegene Kleinstadt im Bayerischen Wald verbannt. Er darf das Gemeindegebiet nicht verlassen und muss sich t\u00e4glich bei der \u00f6rtlichen Polizeistation melden. Au\u00dferdem darf er kein Internet oder \u00f6ffentliches Telefon benutzen, sondern nur \u00fcber ein ihm zugeteiltes Telefon telefonieren.<\/p>\n<p>(Heiner Busch\/Jan W\u00f6rlein)<\/p>\n<h4>Gro\u00dfbritannien<\/h4>\n<p>Die britische Regierung bedient sich zweier Terrorlisten. Zum einen f\u00fchrt das Innenministerium eine Liste der \u201einternationalen terroristischen Organisationen\u201c, die aufgrund des Anti-Terror-Gesetzes aus dem Jahre 2000 und seiner Erg\u00e4nzung von 2006 verboten worden sind.<a href=\"#_ftn8\" name=\"_ftnref8\">[8]<\/a> Sie umfasst derzeit 58 Gruppierungen \u2013 darunter auch 14 nordirische und zwei, denen \u201eVerherrlichung des Terrorismus\u201c vorgeworfen wird. Wer Mitglied einer verbotenen Organisation ist, sie unterst\u00fctzt, f\u00fcr sie wirbt oder ihre Kennzeichen zeigt, begeht eine Straftat. Um diese Liste zu erweitern, muss der Innenminister dem Parlament eine Verbotsanordnung vorlegen. Diese Anordnungen wurden bislang automatisch rechtskr\u00e4ftig, weil das Parlament auf eine Debatte verzichtete.<\/p>\n<p>Die Betroffenen k\u00f6nnen ihre Listung zun\u00e4chst durch einen Wiedererw\u00e4gungsantrag an den Innenminister und in einem zweiten Schritt durch eine Beschwerde an einen speziellen Ausschuss mit richterlichen Funktionen, die \u201eProscribed Organisations Appeal Commission (POAC), anfechten. Die von der Regierung eingesetzten Richter tagen geheim. Ebenso geheim ist das Beweismaterial, das die Betroffenen nicht zu Gesicht bekommen. Vertreten werden sie nicht etwa durch einen Verteidiger ihrer Wahl. Den Kreis der zugelassenen Anw\u00e4ltInnen bestimmt wiederum die Regierung. Bisher hatte keine Beschwerde Erfolg.<\/p>\n<p>Die zweite, die \u201ekonsolidierte\u201c Liste des Finanzministeriums (Treasury) beruht auf einer \u201estatutory order\u201c, einer Verordnung also, die die Regierung gest\u00fctzt auf einen \u201ek\u00f6niglichen Vorbehalt\u201c ohne Mitwirkung des Parlaments verabschiedet hat, und mit der sie die Forderungen der UN-Sicherheitsratsresolution 1373 vom 28. September 2001 in britisches Recht umsetzte. Die Bank of England erhielt dadurch die Befugnis, im Auftrag des Finanzministeriums Personen und Organisationen zu bezeichnen, deren Verm\u00f6gen und Eink\u00fcnfte einzufrieren sind und deren finanzielle Unterst\u00fctzung eine Straftat darstellt.<a href=\"#_ftn9\" name=\"_ftnref9\">[9]<\/a> Selbst f\u00fcr kleinste Betr\u00e4ge (15 Pfund f\u00fcr einen Familienausflug) brauchen die Betroffenen eine Ausnahmegenehmigung. Wer sie in irgendeiner Weise finanziell unterst\u00fctzt, begeht eine Straftat von erheblicher Bedeutung. Auf dieser Liste finden sich derzeit 105 Personen und 60 Gruppen.<\/p>\n<p>Von diesen 165 Eintr\u00e4gen beziehen sich 48 auf die Terrorliste der UN und 57 auf die der EU. Bei der Mehrheit dieser 105 F\u00e4lle handelt es sich um britische EinwohnerInnen oder um in Britannien ans\u00e4ssige Organisationen, die direkt auf einer der beiden Listen genannt sind. Bei anderen hingegen beschr\u00e4nkt sich der Bezug zu den beiden internationalen Listen darauf, dass sie \u201eAssoziierte\u201c oder \u201eMitglieder\u201c einer dort aufgef\u00fchrten Gruppierung sind. In 78 F\u00e4llen mit \u201eBezug\u201c zur EU- oder UN-Liste findet sich die Bemerkung \u201epost UK listing\u201c, was nichts anderes hei\u00dft, als dass Britannien diese Individuen oder Gruppen bereits als terroristisch ge\u00e4chtet hatte, bevor sie auf die Liste der UN oder der EU gesetzt wurden. Auf letzterer finden sich derzeit insgesamt 48 Organisationen; 24 dieser Eintr\u00e4ge d\u00fcrften auf britische Initiative zur\u00fcckzuf\u00fchren sein.<\/p>\n<p>Wie die restlichen 60 der 165 Personen oder Gruppen auf die Treasury-Liste geraten sind, ist schwer zu erkl\u00e4ren. Bei Asif Mohammed Hanif und Omar Sharif \u2013 beide sind mittlerweile tot \u2013 wird eine Verbindung zu einem Bombenanschlag in Tel Aviv 2003 als Begr\u00fcndung aufgef\u00fchrt. Bei vier M\u00e4nnern hei\u00dft es nur, sie seien \u201eh\u00f6here Hamas-Repr\u00e4sentanten\u201c. Neu auf die Liste kamen in diesem Jahr eine Reihe von britischen Staatsb\u00fcrgern marokkanischer, pakistanischer oder bengalischer Herkunft, von denen man nicht wei\u00df, was ihnen vorgeworfen wird, zwei Tamilen, die derzeit als Mitglieder und Spendensammler der Tamil Tigers (LTTE) vor Gericht stehen, und Bilal Talal Abdullah, der im Juli bei einem fehlgeschlagenen Selbstmordattentat auf den Glasgower Flughafen verhaftet wurde.<\/p>\n<p>Im Jahre 2005 waren nach Angaben des damaligen Schatzkanzlers und heutigen Premiers Gordon Brown insgesamt rund 500.000 Euro eingefroren worden.<a href=\"#_ftn10\" name=\"_ftnref10\">[10]<\/a> Die vergleichsweise geringe Summe, die dem Vernehmen nach seither kaum gewachsen ist, zeigt, wie wenig das Bild vom reichen und machtvollen Terror-Financier der Realit\u00e4t entspricht. StrafverteidigerInnen best\u00e4tigen, dass das administrative Einfrieren von Verm\u00f6gen und Eink\u00fcnften zur regelm\u00e4\u00dfigen Begleiterscheinung von Strafverfahren wegen Terrorismus geworden ist. Sie wird h\u00e4ufig bereits angeordnet, wenn die Beschuldigten festgenommen werden, und trifft vielfach auch blo\u00df \u201eAssoziierte\u201c. Wie weit gestreut die Auswirkungen des Terrorismus-Labels sind, zeigt sich an einem Fall, der Statewatch k\u00fcrzlich zugetragen wurde. Danach hat die \u201eCharities Commission\u201c offenbar auf Intervention der Geheimdienste zwei britischen Organisationen die Gemeinn\u00fctzigkeit aberkannt, weil sie sich nicht gen\u00fcgend von einer ausl\u00e4ndischen Gruppierung distanziert h\u00e4tten, die auf der Terrorliste des Innenministeriums aufgef\u00fchrt ist.<\/p>\n<p>(Ben Hayes)<\/p>\n<h4>Schweden<\/h4>\n<p>Schweden<a href=\"#_ftn11\" name=\"_ftnref11\">[11]<\/a> f\u00fchrt zwar keine eigene Terrorliste, ist aber verpflichtet, diejenigen der UN- und der EU anzuwenden. Im November 2001 nahm das UN-Sanktionskomitee den in Stockholm ans\u00e4ssigen somalischen Verein Al-Barakaat und drei seiner Mitarbeiter auf die Liste. Gegen eine kleine Provision transferiert Al-Barakaat Geld von Exil-Somalis an Banken in Somalia, wo es durch Mittelspersonen abgehoben und an die jeweiligen Empf\u00e4ngerInnen ausgezahlt wird \u2013 eine Art der \u00dcberweisung, wie sie in L\u00e4ndern mit einem defekten oder fehlenden Bankensystem derart \u00fcblich ist, dass selbst die schwedische Regierung \u00fcber Al-Barakaat ihre Entwicklungshelfer in Somalia auszahlte.<\/p>\n<p>Nach \u201eErkenntnissen\u201c der US-Geheimdienste sollen aber auch Osama bin Laden und die Al Qaida die Dienste von Al-Barakaat genutzt haben, so dass der Verein auf die OFAC-Sanktionsliste (\u201eOffice of Foreign Assets Control\u201c) des US-Finanzministeriums und infolgedessen auch auf die UN-Terrorliste gesetzt wurde, die von der EU automatisch \u00fcbernommen wird. Dies hatte zur Folge, dass neben noch nicht \u00fcberwiesenen Gel\u00addern von KundInnen in H\u00f6he von 150.000 Euro auch die Verm\u00f6gen und Eink\u00fcnfte der drei Mitarbeiter Abdirisak Aden, Abdulaziz Ali und Ahmed Yusuf eingefroren wurden. Weder durften sie eine Arbeit annehmen, noch wurde ihnen in den ersten Monaten ihrer \u00c4chtung die Sozialhilfe ausbezahlt. Beides f\u00e4llt gem\u00e4\u00df der entsprechenden EG-Ver\u00adordnung unter Terrorfinanzierung. Auch die Unterst\u00fctzung der Betroffenen und ihrer Angeh\u00f6rigen durch ein spontan gegr\u00fcndetes Solidarit\u00e4tskomitee war demnach illegal, wurde aber durch die Beh\u00f6rden geduldet.<\/p>\n<p>Auf die diplomatische Anfrage Schwedens nach einer Begr\u00fcndung verwiesen die USA lediglich auf die T\u00e4tigkeit der drei f\u00fcr Al-Barakaat. Die schriftlichen \u201eBeweise\u201c, die die amerikanischen Dienste im Dezember 2001 \u00fcbergaben, waren laut der schwedischen Geheimpolizei S\u00c4PO \u201eunzureichend auch nur ein Ermittlungsverfahren zu er\u00f6ffnen\u201c. Im April 2002, nach wiederholter Intervention der schwedischen Regierung, stellten die USA den Betroffenen schlie\u00dflich einen 67 Punkte umfassenden Fragebogen zu. Gefordert wurden darin Ausk\u00fcnfte zur politischen Gesinnung, zu Bekanntschaften, Reisen, famili\u00e4rem Hintergrund und zur finanziellen Situation. Die Somali-Schweden mussten ferner detailliert schildern, mit welchen Organisationen sie in der Vergangenheit Kontakt hatten, und versichern, dass sie mit bestimmten, darunter Al-Barakaat, nie wieder Kontakt haben w\u00fcrden. Aufgrund der Antworten von Aden und Ali veranlasste die US-Regierung ohne Angabe von Gr\u00fcnden ihre Streichung. Yusuf, der nach anf\u00e4nglichem Z\u00f6gern den Bogen erst einige Monate sp\u00e4ter beantwortete, verblieb auf der Liste \u2013 mit allen Konsequenzen. Seine Klagen vor dem EuGI und dem EuGH wurden am 21.9. und 1.12.2005 abgewiesen.<a href=\"#_ftn12\" name=\"_ftnref12\">[12]<\/a> Obwohl das FBI schon im August 2004 in einem Dokument f\u00fcr die 11.-September-Kommission<a href=\"#_ftn13\" name=\"_ftnref13\">[13]<\/a> erkl\u00e4rte, keine Indizien f\u00fcr eine Terrorfinanzierung via Al-Barakaat zu haben, wurden die Sanktionen gegen Yusuf erst am 24. August 2006 aufgehoben.<\/p>\n<p>Die Terrorlisten haben aber auch straf- und ausl\u00e4nderrechtliche Folgen. So verurteilte das Stockholmer Oberlandesgericht am 12. Mai 2005 den 29-j\u00e4hrigen Imam Ali Berzengi und den 26-j\u00e4hrigen Besitzer eines Falafelstandes Ferman Abdulla zu f\u00fcnf und viereinhalb Jahren Haft wegen Terrorfinanzierung. Sie hatten 148.000 Euro an Spenden f\u00fcr \u201eAnsar al-Islam\u201c gesammelt, eine Organisation, die ebenfalls auf der UN-Liste erfasst ist. Ein Beweis, dass das gespendete Geld f\u00fcr Terroranschl\u00e4ge verwendet wurde, konnte jedoch nicht erbracht werden. Zwei weitere Verd\u00e4chtige mussten nach einem halben Jahr wegen Mangels an Beweisen freigelassen werden. Die beiden Verurteilten werden nach dem Absitzen ihrer Haftstrafe in den Irak abgeschoben.<\/p>\n<p>Die wachsende Zahl von Ausweisungen d\u00fcrfte zum Teil auch auf die Terrorlisten zur\u00fcckzuf\u00fchren sein. Im Jahr 2006 \u00fcberpr\u00fcfte die S\u00c4PO 140 der insgesamt 25.000 Asylantr\u00e4ge. In 65 F\u00e4llen wurden die Gesuche wegen \u201eTerrorverdachts\u201c abgelehnt. Auch wenn die Betroffenen selbst nicht erfasst sind, k\u00f6nnten ihre Kontakte zu Personen oder Organisationen auf den Listen den Ausschlag gegeben haben. So ist vielleicht eine monatliche Spende von 30 Euro an \u201eAl-Aqsa Spanm\u00e5l\u201c der Grund, warum dem seit zehn Jahren in Schweden lebendem Pal\u00e4stinenser Hassan Asad im Gegensatz zu seiner Frau und seinen Kindern die Staatsb\u00fcrgerschaft verweigert wurde und ihm nun die Ausweisung droht. Es bleibt bei der Vermutung, denn die Gr\u00fcnde f\u00fcr seine Ausweisung sind mit Verweis auf die innere Sicherheit und die Beziehungen der S\u00c4PO zu ausl\u00e4ndischen Sicherheitsdiensten geheim.<\/p>\n<p>(Jan W\u00f6rlein)<\/p>\n<h4>Schweiz<\/h4>\n<p>Gest\u00fctzt auf seine Ausnahmekompetenzen zum Schutz der inneren Sicherheit nach Art. 185 der Bundesverfassung verabschiedete der Bundesrat (die Landesregierung) am 7. November 2001 die so genannte Al Qaida-Verordnung und setzte damit die UN-Sicherheitsratsresolution 1267 in schweizerisches Recht um \u2013 freiwillig, denn die Schweiz war zu diesem Zeitpunkt noch kein UNO-Mitglied. Den Entscheidungen des Sanktionskomitees folgend wird seither regelm\u00e4\u00dfig auch der Anhang der Verordnung, n\u00e4mlich die entsprechende Liste von Personen und Organisationen, erneuert und im Bundesblatt publiziert. Seit dem UNO-Beitritt im September 2002 sei man hierzu \u201ev\u00f6lkerrechtlich verpflichtet\u201c, erkl\u00e4rt ein Sprecher des Staatssekretariats f\u00fcr Wirtschaft (SECO), das f\u00fcr die Handhabung der Liste zust\u00e4ndig ist, auf unsere Anfrage.<\/p>\n<p>Noch vor der Publikation w\u00fcrden die \u00c4nderungen der Liste den Compliance-Abteilungen (Rechtsabteilungen) s\u00e4mtlicher Banken \u00fcbermittelt. Diese h\u00e4tten nach eventuellen Konten der betreffenden Personen und Organisationen zu suchen, deren Sperrung zu vollziehen und dem SECO weiterzumelden. Tun sie es nicht, m\u00fcssten sie mit einem Strafverfahren rechnen. Blockiert werden aber nicht nur Bankkonten, sondern jegliche Verm\u00f6genswerte oder Eink\u00fcnfte \u2013 selbst Altersrenten. Aktuell seien etwa 25 Millionen Franken auf rund 50 Konten eingefroren. Anfang 2002 waren es noch 42 Millionen Franken auf 69 Konten.<a href=\"#_ftn14\" name=\"_ftnref14\">[14]<\/a> Laut SECO-Angaben seien Konten teilweise deblockiert worden, um den Betroffenen lebensnotwendige Ausgaben oder auch die Zahlung von Anwaltshonoraren zu erm\u00f6glichen. Vor dem UNO-Beitritt konnte das SECO diese Entscheidung aufgrund einer H\u00e4rtefallregelung in der Verordnung selbst treffen. Heute m\u00fcssen Ausnahmebewilligungen auf Antrag der Schweiz durch das Sanktionskomitee genehmigt werden. Auch ein Antrag auf \u201edelisting\u201c braucht die Unterst\u00fctzung der Regierung, die Betroffenen k\u00f6nnen ihn nicht selbst stellen.<\/p>\n<h4>Strafverfahren eingestellt \u2013 Listeneintrag bleibt<\/h4>\n<p>Der Eintrag in der Liste und die entsprechenden Sanktionen haben administrativ-politischen Charakter, der Ausgang eines Strafverfahrens hat darauf keinen Einfluss. Was das bedeutet, zeigt der Fall der inzwischen aufgel\u00f6sten Nada Management Organization (fr\u00fcher: Al Taqwa) mit Sitz in Lugano. Die Firma war seit dem 7. November 2001 auf der UN-Liste bzw. im Anhang der schweizerischen Al Qaida-Verordnung erfasst ebenso wie die f\u00fcnf Mitglieder des Verwaltungsrates: die beiden Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer, Youssef Nada<a href=\"#_ftn15\" name=\"_ftnref15\">[15]<\/a> und Ali Ghaleb Himmat, beide italienische Staats\u00adb\u00fcrger, der eine \u00e4gyptischer, der andere syrischer Herkunft, sowie die drei schweizerischen Mitglieder des Verwaltungsrats, die es aus formalen Gr\u00fcnden brauchte: der pensionierte Journalist Ahmed Huber sowie Mohamed Mansour, ein ehemaliger Professor der Eidgen\u00f6ssischen Technischen Hochschule in Z\u00fcrich, und seine Ehefrau Zeinab Mansour Fatouh. Die beiden letzteren wurden am 18. Januar 2006, nach mehr als vier Jahren, von der Liste gestrichen, nachdem die Schweiz ihren Antrag unterst\u00fctzt hatte.<\/p>\n<p>Gegen Nada und Himmat hatte die Bundesanwaltschaft bereits am 24. Oktober 2001 ein Ermittlungsverfahren wegen Unterst\u00fctzung einer kriminellen Organisation er\u00f6ffnet, das am 7. Oktober mit einer spektakul\u00e4ren Durchsuchung am Firmensitz in Lugano sowie an Nadas Wohnort Campione d\u2019Italia, einer italienischen Enklave in der Schweiz, gro\u00dfe Publizit\u00e4t erhielt. Der Vorwurf: Nada habe die Anschl\u00e4ge vom 11. September 2001 mitfinanziert. Gelder seien \u00fcber die Konten der Firma geflossen. Am Anfang des Verfahrens stand zwar offensichtlicher Druck aus den USA, die in der Folge allerdings nicht bereit und wohl auch nicht in der Lage waren, auf die schweizerischen Rechtshilfeersuchen zu antworten. Nach dreieinhalb Jahren ergebnisloser Ermittlungen zwang das Bun\u00addesstrafgericht die Bundesanwaltschaft zur Einstellung.<a href=\"#_ftn16\" name=\"_ftnref16\">[16]<\/a><\/p>\n<p>Dennoch gestand das Gericht Nada im Juni 2007 nur eine Entsch\u00e4digung von 5.000 Franken zu.<a href=\"#_ftn17\" name=\"_ftnref17\">[17]<\/a> Der eigentliche Schaden sei nicht durch das Verfahren der Bundesanwaltschaft, sondern durch die Erfassung in der UN-Terror-Liste entstanden, die auch nach der Einstellung des Strafverfahrens erhalten blieb. \u201eIch lebe mit und von meiner Familie\u201c, erkl\u00e4rt der inzwischen 75-J\u00e4hrige auf unsere Frage. Eigene Eink\u00fcnfte darf er nicht haben. Er hat zwar einen Antrag auf Streichung von der Liste gestellt, aber um Ausnahmebewilligungen will er nicht ersuchen: \u201eIch bettele nicht darum, \u00fcber mein eigenes Verm\u00f6gen verf\u00fcgen zu d\u00fcrfen.\u201c<\/p>\n<p>Beeintr\u00e4chtigt f\u00fchlt er sich vor allem durch die Reisebeschr\u00e4nkungen: \u201eCampione ist eine Insel. Hier kommen die Leute nur hin, um im Casino zu spielen. Wenn man ins Krankenhaus oder zu einem Facharzt will, muss man entweder nach Lugano oder nach Italien.\u201c Der Weg aus der Enklave f\u00fchrt durch die Schweiz und in die darf Nada nicht einreisen. Zwar findet am Eingangstor von Campione d\u2019Italia praktisch keine Grenzkontrolle statt, aber einfach davon schleichen will er sich nicht.<\/p>\n<h4>EU-Liste: nicht ohne Wirkung<\/h4>\n<p>Als Nicht-Mitgliedstaat ist die Schweiz nicht gezwungen, die EU-Liste umzusetzen. Forderungen aus den Reihen der b\u00fcrgerlichen Parteien nach einem \u201eautonomen Nachvollzug\u201c scheiterten bisher vor allem am Au\u00dfenministerium (EDA): Die Schweiz bem\u00fcht sich um eine Vermittlungsrolle zwischen der kolumbianischen Regierung und den Guerilla-Organisationen FARC und ELN, sie war auch immer wieder Ort f\u00fcr Verhandlungen zwischen den Tamil Tigers (LTTE) und der Regierung von Sri Lanka. Sowohl die kolumbianischen Guerilla-Organisationen FARC und ELN als auch die LTTE stehen auf der EU-Liste.<\/p>\n<p>Wirkungslos bleibt die Politik der EU jedoch nicht: Im Jahr 2006 erkl\u00e4rte das EDA, Visa f\u00fcr LTTE-VertreterInnen nunmehr restriktiver vergeben zu wollen, und die Staatsschutzabteilung (DAP) des Bundesamts f\u00fcr Polizei erwog die Verh\u00e4ngung von Einreisesperren. Sowohl die LTTE als auch die kurdische PKK und deren Nachfolgeorganisationen werden vom DAP seit Jahren als \u201egewaltt\u00e4tige Extremisten\u201c klassifiziert. In seinem Urteil vom 23. Januar 2007, in dem es die Auslieferung von Mehmet Esiyok, einem ehemaligen ZK-Mitglied der PKK, grunds\u00e4tzlich bewilligte, verwies das Bundesgericht auf ein Gutachten, in dem der DAP auf das PKK-Verbot in Deutschland und auf die EU-Terror-Liste verwies. Gegen das Urteil ist ein Revisionsgesuch anh\u00e4ngig.<a href=\"#_ftn18\" name=\"_ftnref18\">[18]<\/a><\/p>\n<p>(Heiner Busch)<\/p>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> s. die Liste von Verfahren zum internationalen Terrorismus bei Waterkamp, S.; Eidam, M.: Terrorismuspr\u00e4vention und ihre Resultate, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 86 (1\/2007), S. 25-33 (30 f.)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> Tagesspiegel v. 25.6.2007<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> Bundesinnenministerium: Pressemitteilung v. 5.5.2002<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> Hamburger Abendblatt v. 26.2.2007<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> Peuser, A.: EU-Verordnungen zur Terrorismusbek\u00e4mpfung in Unternehmen, in: Datenschutz und Datensicherheit 2006, H. 11, S. 680-684 (682)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a> BKA, FIU: Jahresbericht 2006, Wiesbaden 2007; alle FIU-Jahresberichte seit 2002 unter www.bundeskriminalamt.de\/profil\/zentralstellen\/geldwaesche\/fiu_berichte.html<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a> VG K\u00f6ln: Urteil v. 22.9.2005, Az.: 16 K 5591\/03.A, in: Informationsbrief Ausl\u00e4nderrecht 2006, H. 2, S. 100-104 (104)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a> http:\/\/security.homeoffice.gov.uk\/legislation\/current-legislation\/terrorism-act-2000\/ proscribed-terrorist-groups?version=1<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref9\" name=\"_ftn9\">[9]<\/a> Terrorism (United Nations Measures) Order, i.d.F. v. 10.10. 2006, www.opsi.gov.uk\/ SI\/si2006\/20062657.htm; www.bankofengland.co.uk\/publications\/financialsanctions\/<br \/>\nregimes\/terrorism.htm<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref10\" name=\"_ftn10\">[10]<\/a> www.spy.org.uk\/spyblog\/2006\/02\/does_chancellor_gordon_brown_p.html<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref11\" name=\"_ftn11\">[11]<\/a> Der L\u00e4nderbericht st\u00fctzt sich auf Recherchen und Materialien, die Reinhard Wolff zusammengetragen hat. Herzlichen Dank.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref12\" name=\"_ftn12\">[12]<\/a> Siehe S. 50 f. in diesem Heft.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref13\" name=\"_ftn13\">[13]<\/a> www.9-11commission.gov\/staff_statements\/911_terrfin_monograph.pdf<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref14\" name=\"_ftn14\">[14]<\/a> Le Temps v. 24.1.2002<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref15\" name=\"_ftn15\">[15]<\/a> s. www.youssefnada.ch mit seiner Darstellung des Falls<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref16\" name=\"_ftn16\">[16]<\/a> s. Busch, H.: 200 Dollar und ein paar SMS, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 86 (1\/2007), S. 71-77 (72) m.w.N.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref17\" name=\"_ftn17\">[17]<\/a> Tagesanzeiger v. 26.6.2007; Le Temps v. 27.6.2007<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref18\" name=\"_ftn18\">[18]<\/a> Le Temps v. 30.6.2006 ; WOZ v. 9.8.2007 ; Antidot v. 15.6.2007<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>BRD In der f\u00fcr die Terrorliste der EU zust\u00e4ndigen Arbeitsgruppe des Rates wird die BRD<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,93],"tags":[161,265,343,541,1461],"class_list":["post-7457","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-087","tag--129b","tag-aussenwirtschaftsgesetz","tag-bundesinnenministerium","tag-eu-terrorliste","tag-un-terrorliste"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/7457","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=7457"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/7457\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=7457"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=7457"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=7457"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}