{"id":7460,"date":"2007-08-17T19:33:26","date_gmt":"2007-08-17T19:33:26","guid":{"rendered":"http:\/\/cilip.site36.net\/?p=7460"},"modified":"2007-08-17T19:33:26","modified_gmt":"2007-08-17T19:33:26","slug":"literatur-21","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=7460","title":{"rendered":"Literatur"},"content":{"rendered":"<h4>Zum Schwerpunkt<\/h4>\n<p>Mittlerweile ist die Praxis der \u201eextraordinary rendition\u201c, der Verschleppungen, Inhaftierungen und Folterungen vielfach dokumentiert. Den Ver\u00f6ffentlichungen ist aber insgesamt gemeinsam, dass sie sich gegen das Leugnen, die rhetorischen Tricks und die gezielte Ignoranz der Regierungen und sowie Sabotage weiterer Aufkl\u00e4rungsarbeit behaupten m\u00fcssen. Aber wer bereit ist, sich ein eigenes Urteil zu bilden, der wird eine solch erdr\u00fcckende F\u00fclle an Fakten finden, dass an der menschen-rechtswidrigen Praxis des von den USA angef\u00fchrten internationalen Anti-Terror-Kampfes keine Zweifel bestehen k\u00f6nnen.<!--more--><\/p>\n<p><strong>Mayer, Jane:<\/strong> Outsourcing Torture. The secret history of America\u2019s \u201aextraordinary rendition\u2018 program, in: The New Yorker, 14.\/21.2.2005, pp. 106-123<br \/>\n<strong>Grey, Stephen:<\/strong> United States: trade in torture, in: Le Monde Diplo-matique, 4.4.2005 (<a href=\"http:\/\/mondediplo.com\/2005\/04\/04usatorture\">http:\/\/mondediplo.com\/2005\/04\/04usatorture<\/a>)<\/p>\n<p>Beiden Artikel ist gemeinsam, dass sie anhand einzelner F\u00e4lle die Rendition-Praxis darstellen: von Maher Arar bis zu den sechs Algeriern, die in Bosnien entf\u00fchrt wurden, von Mamdoub Habib bis Mohamed al-Zery, von Khaled el-Masri bis Abu Omar. Mayer gibt interessante Einblicke in die Vorgeschichte der \u201eextraordinary rendition\u201c: Sie wurde in den 90er Jahren entwickelt, als die CIA nach einer M\u00f6glichkeit suchte, Terrorismusverd\u00e4chtige au\u00dferhalb der USA festsetzen und vor Gericht stellen zu k\u00f6nnen. Grey, der seine Recherchen auch in einem Buch ver\u00f6ffentlicht hat (\u201eGhost Plane\u201c; erschienen in Deutsch unter dem Titel: \u201eDas Schattenreich der CIA\u201c), hat die Verschleppungspraxis anhand der aus verschiedenen Quellen zusammengef\u00fcgten Flugdaten nachgezeichnet.<\/p>\n<p><strong>Human Rights Watch:<\/strong> The Way to Abu Ghraib. A Policy to Evade International Law, 2004 (<a href=\"http:\/\/hrw.org\/reports\/2004\/usa0604\/2.htm\">http:\/\/hrw.org\/reports\/2004\/usa0604\/2.htm<\/a>)<br \/>\n<strong>Human Rights First:<\/strong> Behind the Wire. An Update to Ending Secret Detentions, 2005 (www.humanrightsfirst.org\/us_law\/PDF\/behind-the-wire-033005.pdf)<br \/>\n<strong>Amnesty International:<\/strong> United States of America: Below the radar: Secret flights to torture and \u201edisappearance\u201c, 2006 (http:\/\/web.amnesty.org\/library\/ index\/ENGAMR510512006)<\/p>\n<p>Neben JournalistInnen haben B\u00fcrgerrechtsorganisationen zur Aufdeckung der Renditions beigetragen. Eine kleine Auswahl: 2004 dokumentierte Human Rights Watch die US-amerikanischen Strategien, das Folterverbot der Genfer Konventionen zu umgehen. Aus einer \u201eunbekannten Zahl\u201c derartiger F\u00e4lle werden einzelne Verschleppungsf\u00e4lle kurz vorgestellt. Au\u00dferdem werden dreizehn Terrorverd\u00e4chtige namentlich aufgelistet, die in verschiedenen L\u00e4ndern festgenommen wurden und deren Verbleib ungekl\u00e4rt war. Human Rights First listet im ersten Kapitel ihrer Publikation die Orte des geheimen Gef\u00e4ngnissystems auf. Die Liste reicht von Bagram und Kandahar \u00fcber Diego Garcia bis nach Guant\u00e1namo, von \u201eblack sites\u201c in Jordanien, Pakistan und Irak \u00fcber amerikanische Kriegsschiffe (USS Pelein &#8230;) bis zur Inhaftierung von Personen ohne Prozess in den USA. Anhand ausgew\u00e4hlter F\u00e4lle stellt Amnesty International in ihrer Dokumentation die beiden zentralen Elemente von \u201erenditions\u201c vor: geheime Inhaftierungen und Verschleppungen sowie die \u00dcberstellung von Personen in die H\u00e4nde von staatlich lizensierten Folterern. \u201eBelow the radar\u201c geht von insgesamt mehr als 1.000 geheimen CIA-Fl\u00fcgen in den vergangen f\u00fcnf Jahren aus, die in der Mehrzahl durch den europ\u00e4ischen Luftraum f\u00fchrten. Ver\u00f6ffentlicht wird eine Liste der privaten Firmen, \u00fcber die die CIA ihre Fl\u00fcge abwickelt, sowie eine Auflistung der Flugbewegungen von vier Flugzeugen, die an den Verschleppungen beteiligt waren.<\/p>\n<p><strong>Marty, Dick:<\/strong> Allgeded secret detentions in Council of Europe member states. Information Memorandum II, Council of Europe, Parlamentary Assembly AS\/Jur (2006) 03 rev (<a href=\"http:\/\/assembly.coe.int\/CommitteeDocs\/2006\/20060124_Jdoc032006_E.pdf\">http:\/\/assembly.coe.int\/CommitteeDocs\/2006\/20060124_Jdoc032006_E.pdf<\/a>)<br \/>\n<strong>Marty, Dick:<\/strong> Secret detentions and illegal transfers of detainees involving Council of Europe member states: second report. Explanatory memorandum, Council of Europe, Parlamentary Assembly AS\/Jur (2007) 36 (<a href=\"http:\/\/assembly.coe.int\/CommitteeDocs\/2007\/Emarty_20070608_NoEmbargo.pdf\">http:\/\/assembly.coe.int\/CommitteeDocs\/2007\/Emarty_20070608_NoEmbargo.pdf<\/a>)<br \/>\n<strong>Europ\u00e4isches Parlament:<\/strong> Entschlie\u00dfung &#8230; zur behaupteten Nutzung europ\u00e4ischer Staaten durch die CIA f\u00fcr die Bef\u00f6rderung und das rechtswidrige Festhalten von Gefangenen \u2013 Halbzeitbilanz des Nichtst\u00e4ndigen Ausschusses (2006\/2027(INI)) P6_TA(2006)0316 (<a href=\"http:\/\/www.europarl.europa.eu\/sides\/getDoc.do?pubRef=-\/\/EP\/\/NONSGML+TA+P6-TA-2006-0316+0+DOC+PDF+V0\/\/DE\">www.europarl.europa.eu\/sides\/getDoc.do?pubRef=-\/\/EP\/\/NONSGML+TA+P6-TA-2006-0316+0+DOC+PDF+V0\/\/DE<\/a>)<\/p>\n<p>Der Schweizer St\u00e4nderat und ehemalige Staatsanwalt Marty hat 2006 und 2007 im Auftrag der Parlamentarischen Versammlung des Europarates erdr\u00fcckende Indizien zur Existenz und zum Ausma\u00df der Renditions zusammengetragen. Trotz der massiven Beweise streiten die Regierungen Polens und Rum\u00e4niens den Betrieb von CIA-Geheimgef\u00e4ngnissen auf ihrem Territorium weiter ab. Im Juni 2007 hat auch das Europaparlament (EP) den Bericht seines Sonderausschusses angenommen. In der Sprache internationaler \u00dcbereink\u00fcnfte sieht das EP sich \u201ezu der Annahme veranlasst, dass die CIA oder andere US-Geheimdienste in einigen F\u00e4llen unmittelbar f\u00fcr die rechtswidrige Festnahme, Abschiebung, Entf\u00fchrung und Inhaftierung von Terrorverd\u00e4chtigen im Hoheits-gebiet der Mitgliedstaaten, der Beitritts- und Bewerberl\u00e4nder sowie die au\u00dferordentliche \u00dcberstellung u. a. von Staatsangeh\u00f6rigen europ\u00e4ischer Staaten oder in Europa ans\u00e4ssigen Personen verantwortlich waren\u201c, und es \u201eweist darauf hin, dass solche Ma\u00dfnahmen nicht mit den anerkannten v\u00f6lkerrechtlichen Normen in Einklang und den grundlegenden Prinzipien der Menschenrechtsgesetzgebung entgegen stehen\u201c.<\/p>\n<p><strong>Aus Politik und Zeitgeschichte (ApuZ) 2006, Nr. 36:<\/strong> Folter und Rechtsstaat (<a href=\"http:\/\/www.europarl.europa.eu\/sides\/getDoc.do?pubRef=-\/\/EP\/\/NONSGML+TA+P6-TA-2006-0316+0+DOC+PDF+V0\/\/DE\">www.bpb.de\/files\/IOG81A.pdf<\/a>)<\/p>\n<p>Das Themenheft ist in mehrfacher Hinsicht lesenswert: M. Nowak, UN-Sonderberichterstatter \u00fcber Folter, stellt pr\u00e4zise die Elemente des \u201eSystems Guant\u00e1namo\u201c vor: Inhaftierung ohne gerichtliche Anordnung auf unbestimmte Zeit, Entf\u00fchrung und Verschleppung von Menschen im staatlichen Auftrag unter Einbeziehung privater Firmen, die Einrichtung geheimer Gefangenenlager (\u201eblack sites\u201c) und die Relativierung des Folterverbots durch eine eigene Definition von \u201eFolter\u201c. Neben dem Artikel von D.D. Bartelt und F. Muggenthaler \u2013 beide Mitarbeiter von Amnesty International \u2013 \u00fcber Europas Rolle bei den \u201erenditions\u201c, verweist auch W. Bruggers Pl\u00e4doyer f\u00fcr die Legalisierung der sogenannten \u201eRettungsfolter\u201c darauf, dass Folter nicht fernab von uns und nur muslimischen M\u00e4nnern droht, sondern dass gegenw\u00e4rtig Prozesse im Gang sind, die die \u00d6ffentlichkeit (wieder) an Folter gew\u00f6hnen wollen.<\/p>\n<p><strong>Heinz, Wolfgang S.:<\/strong> Terrorismus und Menschenrechtsschutz in Europa, Berlin 2007 (http:\/\/files.institut-fuer-menschenrechte.de\/488\/d63_v1_file_4641e705 b1a84_IUS-032_S_Terror3_ND1_RZ_WEB.pdf)<\/p>\n<p>Unter dem Untertitel \u201eExemplarische Fragestellungen 2005\/2006\u201c fasst diese f\u00fcr das Deutsche Institut f\u00fcr Menschenrechte verfasste Untersuchung die bis Fr\u00fchjahr 2007 bekannten Fakten und Diskussionen zu drei Aspekten des internationalen Anti-Terrorkampfes zusammen: die Abschiebung Terrorismusverd\u00e4chtiger, die CIA-Fl\u00fcge in Europa und die Verwertung von Informationen, die mutma\u00dflich unter Folter gewonnen wurden. Die Studie pl\u00e4diert gegen eine Abschiebung in mutma\u00dfliche Folterstaaten, empfiehlt eine bessere Kontrolle der Geheimdienste und der Zivilluftfahrt und fordert die Bundesregierung auf, keine Befragungen von Personen durchzuf\u00fchren, die in Folterkontexten oder rechtlos festgehalten werden.<\/p>\n<p><strong>Statewatch:<\/strong> Observatory on \u201eTerrorist\u201c Lists (<a href=\"http:\/\/www.statewatch.org\/terrorlists\/terrorlists.html\">www.statewatch.org\/terrorlists\/terrorlists.html<\/a>), Observatory on \u201eredition\u201c (<a href=\"http:\/\/www.statewatch.org\/rendition\/rendition.html\">www.statewatch.org\/rendition\/rendition.html<\/a>)<\/p>\n<p>In den beiden Observatories dokumentiert Statewatch die Entwicklung auf den beiden Feldern des Anti-Terrorkampfes. Die Sites sind chronologisch geordnet und verweisen auf eine gro\u00dfe Zahl einschl\u00e4giger Dokumente.<\/p>\n<p><strong>G\u00f6ssner, Rolf:<\/strong> Menschenrechte in Zeiten des Terrors. Kollateralsch\u00e4den an der \u201eHeimatfront\u201c, Hamburg (Konkret Literatur Verlag) 2007, 288 S., EUR 17,\u2013<\/p>\n<p>In seinem neuen Buch gibt Rolf G\u00f6ssner einen \u00dcberblick \u00fcber den neuen Anti-Terrorismus seit dem 11. September. Der Schwerpunkt der Darstellung liegt auf den innenpolitischen Ma\u00dfnahmen seit Ende 2001. Unter der \u00dcberschrift \u201eAntiterrorspezialit\u00e4ten\u201c werden die wichtigsten Elemente der innenpolitischen Aufr\u00fcstung vorgestellt: biometrische Identifizierungstechniken, die Ausweitung der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen und der Telekommunikations\u00fcberwachung und die Ausweitung des politischen Strafrechts. Ein weiteres Kapitel besch\u00e4ftigt sich mit den ausl\u00e4nderrechtlichen Aspekten des Anti-Terrorismus. Dabei reicht das Spektrum von der Kopftuch-Debatte \u00fcber die Rasterfahndung bis zur Abschiebung. Der europ\u00e4isch-transatlantischen Perspektive wird in beiden Kapiteln durch die Einbeziehung der Fluggastdaten-Weitergabe und der Terrorlisten Rechnung getragen. Im letzten Kapitel behandelt der Autor \u201eGegenterror\u201c, \u201eRettungsfolter\u201c und die \u201eBundeswehr im weltweiten Kriegseinsatz\u201c. W\u00e4hrend der konstatierte \u201eParadigmenwechsel im Menschen- und V\u00f6lkerrechtsdiskurs\u201c als logische Verallgemeinerung der vorher geschilderten Praktiken erscheint, wirkt das Kapitel \u00fcber den \u201estaatlichen Umgang mit Neonazismus und rechtem Terror\u201c, das diesem vorangeht, wie ein Fremdk\u00f6rper. Wer sich schon l\u00e4nger mit dem Anti-Terrorismus besch\u00e4ftigt, wird in dem Buch wenig Neues finden; diejenigen, die einen \u00dcberblick \u00fcber die Vielzahl der Ma\u00dfnahmen und ihre Auswirkungen gewinnen wollen, k\u00f6nnen das Buch mit Gewinn lesen.<\/p>\n<p>(s\u00e4mtlich: Norbert P\u00fctter)<\/p>\n<p><strong>Middel, Stefan:<\/strong> Innere Sicherheit und pr\u00e4ventive Terrorismusbek\u00e4mpfung, Baden-Baden (Nomos) 2007, 422 S., EUR 79,\u2013<\/p>\n<p>Es ist keine Neuigkeit, dass nicht so sehr die Anschl\u00e4ge vom 11. September 2001 die Welt ver\u00e4ndert haben, sondern vielmehr die Reaktionen auf dieselben: In der deutschen Rechtswirklichkeit war bereits unmittelbar nach den Ereignissen die Renaissance der tot geglaubten Rasterfahndungen zu registrieren, und bald \u00f6ffneten die Ministerien auch jene Schubladen, in denen bislang undurchsetzbare Sicherheitsgesetze auf einen g\u00fcnstigen Moment warteten \u2026<\/p>\n<p>Es ist ein Verdienst von Stefan Middel, sich an die durchaus arbeitsintensive Sichtung und rechtliche Bewertung der wesentlichen Regelungen aus der j\u00fcngeren Geschichte der Anti-Terror-Gesetzgebung gemacht zu haben. Seine Ergebnisse freilich d\u00fcrften bei Datensch\u00fctzerInnen und B\u00fcrgerrechtlerInnen Kopfsch\u00fctteln hervorrufen. Die Dissertation ist eine rechtswissenschaftliche Legitimation der Sicherheitsgesetzgeber in Bund und L\u00e4ndern.<\/p>\n<p>So h\u00e4lt der Autor etwa die Rasterfahndung auch insoweit f\u00fcr verfassungsgem\u00e4\u00df, als sie der vorbeugenden Verbrechensbek\u00e4mpfung dient (S. 127 f.), eine abzuwehrende Gefahr mithin (noch) nicht zu bestehen braucht. Dass das Bundesverfassungsgericht anderer Auffassung ist, erfahren die LeserInnen allerdings erst im \u201eNachtrag\u201c (S. 374 f.).<\/p>\n<p>Erheblichen Aufwand verwendet Middel auf die Darstellung und W\u00fcrdigung des ersten und zweiten Sicherheitspakets (S. 209 ff.). Hier findet sich eine durchaus umfangreiche und gut nutzbare Darstellung der neuen Auskunftsm\u00f6glichkeiten der Geheimdienste. Auch die Einf\u00fchrung des IMSI-Catchers in das Bundesverfassungsschutzgesetz, die neuen Aufgaben und Befugnisse des BKA, wichtige \u00c4nderungen im Ausl\u00e4nderrecht und die M\u00f6glichkeit, biometrische Merkmale in deutsche Personaldokumente einzutragen, werden eingehend er\u00f6rtert. Dabei setzt sich Middel durchaus auch mit kritischen Stimmen aus der Rechtswissenschaft auseinander, kommt aber, bis auf wenige Ausnahmen (S. 228 ff.: Formelle Verfassungswidrigkeit der Beobachtung von Bestrebungen, die gegen das friedliche Zusammenleben der V\u00f6lker gerichtet sind) zu dem Ergebnis, dass es mit den Regelungen seine Richtigkeit \u2013 vulgo Verfassungsm\u00e4\u00dfigkeit hat.<\/p>\n<p>Die Ergebnisse von Middel d\u00fcrften auf nahezu ungeteilte Begeisterung im Hause Sch\u00e4uble sto\u00dfen \u2013 was sich gut trifft, denn von dort aus wurde die Ver\u00f6ffentlichung des Bandes \u201egro\u00dfz\u00fcgig\u201c gef\u00f6rdert.<br \/>\n(Fredrik Roggan)<\/p>\n<h4>Aus dem Netz<\/h4>\n<p><a href=\"http:\/\/www.cageprisoners.com\">www.cageprisoners.com<\/a><\/p>\n<p>Pflichtlekt\u00fcre, f\u00fcr diejenigen, die sich \u00fcber Guant\u00e1namo informieren wollen, ist diese Website, die von einer in London ans\u00e4ssigen islamischen Menschenrechtsgruppe betrieben wird. Das zentrale Ziel der Homepage besteht darin, \u00d6ffentlichkeit herzustellen \u00fcber die Lage derjenigen, die in Guant\u00e1namo oder anderswo als Teil des \u201eWar on Terror\u201c inhaftiert sind. Zugleich will \u201ecageprisoners\u201c die Gefangenen und ihre Familien auch materiell unterst\u00fctzen. Die Seite enth\u00e4lt nicht nur eine umfangreiche \u2013 wenn auch nach eigener Einsch\u00e4tzung unvollst\u00e4ndige \u2013 Liste der auf Kuba festgehaltenen M\u00e4nner (654 aus 36 L\u00e4ndern), die, sofern verf\u00fcgbar, auch mit Bild vorgestellt werden, sowie eine Liste der im Anti-Terrorkampf genutzten Lager und Gef\u00e4ngnisse (sortiert nach Kontinenten, nur S\u00fcdamerika und Australien fehlen). Bereits diese Listen machen das weltumspannende Netz geheimer Verschleppungen und Freiheitsberaubungen deutlich.<\/p>\n<p>In den Rubriken \u201eArtikel\u201c (mit \u00fcber 5.000 Beitr\u00e4gen) und Inter-views (mit 250 Beitr\u00e4gen) wird ein umfassender Einblick in das \u201eSystem Guant\u00e1namo\u201c m\u00f6glich. Bei den Texten handelt es sich sowohl um Erfahrungsberichte (ehemaliger) Gefangener, als auch um solche, in denen JournalistInnen, WissenschaftlerInnnen oder Menschenrechtsgruppen \u00fcber Festnahmen, Verschleppungen, die Gefangenschaft oder das Leben nach der Freilassung berichten. H\u00e4ufig sind diese Dokumente mit weiteren Links versehen, die entweder Hinweise auf weiterf\u00fchrende Literatur enthalten oder diese selbst zug\u00e4nglich machen. Dies gilt auch f\u00fcr die in den Rubriken \u201eLegal issues\u201c und \u201eMedia\/Documents\u201c zug\u00e4nglichen Texte. So gelangt man schnell zum \u201eReprieve\u201d-Report \u00fcber die schottische Beteiligung an den \u201eextraordinary renditions\u201c oder zur Stellungnahme der kanadischen Sektion von Amnesty International zum dortigen Anti-Terror-Gesetz.<\/p>\n<p>In der Rubrik \u201eNews\u201c sind aktuelle Meldungen eingestellt, die sich nicht nur auf die Verschleppungen und Inhaftierungen beziehen, sondern auch auf Ereignisse im Kontext des weltweiten Terrorismus und Anti-Terrorismus.<br \/>\n(Norbert P\u00fctter)<\/p>\n<h4>Sonstige Neuerscheinungen<\/h4>\n<p><strong>Richard V. Ericson:<\/strong> Crime in an insecure world, Cambridge (Polity Press) 2007, 256 S., EUR 22,10<\/p>\n<p>Dem klassischen Modell von Verbrechen, Verantwortung und Verurteilung gilt das Strafrecht als liberale Institution, die diejenigen zur Verantwortung zieht, die absichtsvoll Schaden angerichtet haben \u2013 sagen wir, zumindest theoretisch. Der kriminelle, sagen wir: kriminalisierte Akt wird dabei nicht nur als Bedrohung f\u00fcr die Sicherheit des Opfers gefasst, sondern auch als Bedrohung der Sicherheit des liberalen Staats als Kollektiv; als solche wird er verfolgt und abgestraft. Unter der neoliberalen \u00c4gide, so Richard Ericson, \u201ethis model is being radically transformed\u201d (S. 20). Grunds\u00e4tzliche Prinzipien und Praktiken des Rechtsstaats, namentlich das Rekurrieren auf objektive Straftatbest\u00e4nde und die Ber\u00fccksichtigung der (fehlenden) subjektiven Absicht des Angeklagten, Straftaten begehen zu wollen, seien erodiert \u201eor eliminated all together\u201c (ebd.).<\/p>\n<p>Diesen Erosionsprozess erkl\u00e4rt sich Ericson \u2013 zehn Jahre nach seinem gemeinsam mit Kevin D. Haggerty verfassten einflussreichen Buch \u201ePolicing the Risk Society\u201c (1997) \u2013 nicht mehr mit einer Logik des Risikos, sondern aus dem Bem\u00fchen, der Ungewissheit in Wissenschaft und Technologie mit einer Logik der Vorbeugung und Vorsorge (precautionary logic) zu begegnen. W\u00e4hrend Risiko, zumindest theoretisch, noch berechnet werden kann, hat sich das bei Ungewissheit erledigt. Zweifel und Misstrauen, Ahnung und Angst, Argwohn und Ablehnung werden zur Grundlage von Entscheidungsprozessen \u2013 gerade im Recht und bei der Konstruktion von Kriminalit\u00e4t. Die Vorsorgelogik treibt den umfassenden Verdacht gegen\u00fcber allem und jedem an, und wo das Recht bisher \u2013 zumindest theoretisch (s.o.) \u2013 Ungewissheit noch mit Unschuld(sver\u00acmutung) \u00fcbersetzte, ist sie nun Grundlage \u201efor extreme preemptive measures for which designated agents are held responsible, and (\u2026) judged not only by what (they) should have known but also by what (they) should have suspected\u201c (S. 23 f.). Das dazugeh\u00f6rige Instrumentarium nennt Ericson \u201ecounter-law\u201c. Counter-law umfasst Gesetze, die gegen bestehende Gesetze zum Einsatz kommen (oder bestehende im Sinne der Vorsorgelogik modifizieren), und es umfasst neue \u00dcberwachungstechnologien (oder die Modifikation bestehender) \u2013 beide Formen zielen darauf, \u201eto erode or eliminate traditional principles, standards, and procedures of criminal law that get in the way of preemptive imagined sources of harm\u201c (S. 24).<\/p>\n<p>In sechs Kapiteln, deren Quintessenz schlie\u00dflich lauten wird, \u201e(w)e are witnessing the end of criminal law\u201c (S. 213), zeichnet Ericson dieses Ende anhand empirisch satter Beispiele aus den USA, Kanada, Australien und Gro\u00dfbritannien nach. Exemplifiziert durch nationale (war on terror, Kap. 2), soziale (Berufsunf\u00e4higkeit\/Sozialhilfe, Kap. 3), unternehmerische (Enron, Barings Bank etc., Kap. 4) und innerstaatliche (anti-social behavior, Sexualstraft\u00e4ter, \u201eRandgruppen\u201c etc., Kap. 5) Bearbeitung von (Un-)Sicherheit kann Ericson zeigen, dass es im Neoliberalismus gleichsam moralische Verpflichtung wird, alle f\u00fcr verd\u00e4chtig zu halten und verantwortlich zu machen.<\/p>\n<p>W\u00e4hrend der Ausnahmezustand als Regel f\u00fcr den Bereich des war on terror (S. 36 ff.) gleichsam als selbstevident bezeichnet werden kann, zeigt das dritte Kapitel, wie Berufsunf\u00e4hige und Sozialhilfeempfangende durch Neujustierung und -schaffung von Gesetzen als (potentielle) Betr\u00fcger konzeptionalisiert werden. W\u00e4hrend in Deutschland durch die Hartz IV-Gesetzgebung das Recht auf Freiz\u00fcgigkeit faktisch ausgehebelt wurde (ist die Wohnung zu gro\u00df oder zu teuer, geht\u2018s an den Stadtrand), sind etwa in Ontario (Kanada) dem Sozialamt Einladungen zum Essen \u2013 gleich ob bei Mutti oder Nachbarn \u2013 zu melden, weil sonst die Leistungen (die 2003 lediglich zwischen 35 und 56 Prozent des Exis-tenzminimums ausmachten) gestrichen werden k\u00f6nnen (S. 98). Der Ontario Work Act und Hartz IV sind in diesem Sinne \u201ecounter-laws\u201c der ersten Kategorie, die Mobilisierung von Kontrolldiensten, Datenbanken und umfassenden \u00dcberwachungsma\u00dfnahmen die der zweiten (S. 112 ff.): \u201eNeo-liberalism does include a program of wealth redistribution, but it is socialism for business enterprise\u201c (S. 118).<\/p>\n<p>Dass die Implementation von counter-laws nicht allumfassend ist, zeigt Ericson im Kapitel zur unternehmerischen Sicherheit \u2013 und r\u00e4umt dabei auch mit denjenigen Vorstellungen auf, die einer Deregulierung das Wort reden: \u201eContrary to conventional wisdom that market fundamentalism entails deregulation, the opposite has occurred\u201c (S. 125). Und jenseits einiger harter Urteile gegen einige Unternehmensf\u00fchrer, haben counter-laws der ersten Kategorie nur wenig an Bedeutung gewonnen, \u00dcberwachung (Kategorie II) spielt gegen\u00fcber den (multi)nationalen Konzernen die gr\u00f6\u00dfere Rolle.<br \/>\nDas sieht anders aus, wenn es gegen \u201eRandgruppen\u201c (oder um deren Kreation) geht (Kap. 5), denn hier werden systematisch (zivilrechtliche) Gesetze gegen (strafrechtliche) Gesetze erlassen, um vorsorgend gegen Sexualstraft\u00e4ter, Obdachlose, Sozialwohnungsmieter und diejenigen vorzugehen, die als Bedrohung und \u00fcberfl\u00fcssig wahrgenommen werden. Ganz im Sinne der \u00d6konomisierung des Sozialen werden \u2013 wie auch Erwerbslosen und Sozialhilfeempfangenden \u2013 die Opfer dieser Politik \u00fcber Vertr\u00e4ge zu Teilnehmern ihrer Ausgrenzung und nachsorgenden Betreuung gemacht: Die anhaltende online-Pr\u00e4senz von verurteilten und nachfolgend entlassenen Sexualstraft\u00e4tern (inklusive Photo, Name, Adresse und Alter) ist dabei sicher eines der eindr\u00fccklichsten Beispiele (S. 187 ff.).<br \/>\nDer Band geht auf Vorlesungen zur\u00fcck, die Richard Ericson im Jahr 2005 an verschiedenen Universit\u00e4ten gehalten hat, und ihre Klammer ist der Hobbessche Leviathan auf der einen, der Hiobsche auf der anderen Seite. W\u00e4hrend der eine \u201elooks after both the physical security (police and military) and prosperity (policing and political economy) of the population\u201c, ist der andere \u201ea monstrous body that leaves only death and destruction in its wake\u201c (S. 32). Nun wei\u00df man sicher, dass die Welt etwas komplizierter ist (und war), und sicherlich haben die Kapitel eine gewisse Redundanz \u2013 nicht hundertmal, auch nicht als rhetorische Figur, m\u00f6chte man daran erinnert werden, was counter-law ist \u2013, gewiss aber sind Ericsons versammelte Gedanken ein Beitrag zur Versicherung \u00fcber die gegenw\u00e4rtige Kriminalpolitik.<br \/>\n(Volker Eick)<\/p>\n<p><strong>Deutsches Institut f\u00fcr Menschenrechte (Hg.):<\/strong> Pr\u00e4vention von Folter und Misshandlung in Deutschland, Baden-Baden (Nomos Verlagsgesellschaft) 2007, 350 S., EUR 49,\u2013<\/p>\n<p>2003 drohte der damalige Frankfurter Polizeivizepr\u00e4sident Wolfgang Daschner dem Entf\u00fchrer eines Bankierssohnes offen mit Folter, falls dieser das Versteck seines Opfers nicht preisgebe. Der spektakul\u00e4re Fall f\u00fchrte zu l\u00e4ngeren und kontroversen \u00f6ffentlichen und rechtspolitischen Diskussionen. Gleichwohl ist vors\u00e4tzliche Folter f\u00fcr die deutsche Polizei gottlob kein Thema. Anders sieht es jedoch im Bereich der Misshandlung aus. Ausweislich der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden hierzu j\u00e4hrlich immerhin rund 2.000 Strafverfahren wegen K\u00f6rperverletzung im Amt eingeleitet. Verurteilt wird letztlich jedoch nur ein Bruchteil der Angeklagten. Zudem handelt es sich dabei um die Gesamtheit aller Amtstr\u00e4ger, erfasst werden also etwa auch Lehrer, \u00c4rzte etc. \u2013 eine eigene Statistik f\u00fcr Misshandlungen durch PolizistInnen gibt es nicht. Nach wiederholter Kritik des UN-Ausschusses gegen Folter soll die PKS k\u00fcnftig insoweit erweitert werden, dass auch der Tatort mit erfasst wird. Ein kleiner Schritt immerhin.<\/p>\n<p>In seinem Aufsatzband versammelt das \u201eDeutsche Institut f\u00fcr Menschenrechte\u201c (DIMR) solche und \u00e4hnliche Informationen, weist auf Schutzl\u00fccken und Gef\u00e4hrdungslagen hin und macht Verbesserungsvorschl\u00e4ge. Dabei geht es nicht nur um die Polizei. Auch die Situation bei der Bundeswehr, in Justizvollzugsanstalten, Abschiebegewahrsamen, der Psychiatrie und in Pflegeeinrichtungen werden durch entsprechende ExpertInnen unter die Lupe genommen. Insgesamt ist dem DIMR damit ein informativer und lesenswerter Band gelungen.<br \/>\n(Otto Diederichs)<\/p>\n<p><strong>Lange, Hans-J\u00fcrgen (Hg.):<\/strong> W\u00f6rterbuch zur Inneren Sicherheit, Wiesbaden (VS Verlag f\u00fcr Sozialwissenschaften) 2006, 407 S., EUR 46,\u2013<\/p>\n<p>Bereits der Titel des Buches legt nahe, dass der Anspruch, eine enzyklop\u00e4dische Erl\u00e4uterung der Begrifflichkeiten im Bereich der Inneren Sicherheit zu liefern, nicht erhoben wird. Selbst gemessen an dem durchaus bescheiden zu nennenden Anspruch, relevante Termini in einem Band lexikalisch aufzubereiten, tut sich das W\u00f6rterbuch zur Inneren Sicherheit allerdings schwer.<br \/>\nErl\u00e4utert werden 91 ausgew\u00e4hlte Begriffe aus dem weiten Feld der Inneren Sicherheit, wobei eine Beschr\u00e4nkung auf eine rechtli-che\/krimi\u00acnologische, politikwissenschaftliche oder sozialwissenschaftliche Dimension nicht vorgenommen wird. Vereint finden sich demzufolge die Stichworte \u201eAusl\u00e4nderrecht\u201c, \u201eRasterfahndung\u201c und \u201eTelekommunikations\u00fcberwachung\u201c neben den Vokabeln der \u201ePolizeipolitik\u201c, \u201eSozialverteidigung\u201c und vorgestellten Institutionen wie \u201eInnenministerkonferenz\u201c oder \u201eWachpolizei\/Hilfspolizei\u201c. Eine Systematik, nach der die Begriffe ausgew\u00e4hlt wurden, wird lediglich in der Einleitung dargestellt, hilft dem Nutzer aber nur insoweit, als hierdurch der durchaus gut ge-meinte Ansatz des Werkes erkennbar wird.<\/p>\n<p>Tats\u00e4chlich werden zweifellos relevante Termini wie \u201einformationelle Selbstbestimmung\u201c, \u201eFreiheitsentziehungen\u201c oder \u201eVersammlungsfreiheit\u201c \u00fcberhaupt nicht bearbeitet. Indessen besteht der Wert eines W\u00f6rterbuchs gerade darin, dass es auf qualitativ m\u00f6glichst ebenm\u00e4\u00dfigem Niveau eine zuverl\u00e4ssige Hilfe bei der Recherche von Begriffen bietet. Warum dem Stichwort \u201eFachhochschulen (Polizeiausbildung)\u201c ganze zehn Seiten einger\u00e4umt werden, der \u201eSozialen Sicherheit\u201c aber gerade drei, bleibt auch konzeptionell im Unklaren. Bei den Hinweisen auf wei-terf\u00fchrende Literatur \u2013 jeweils im Anschluss an eine Begriffskl\u00e4rung \u2013 finden sich h\u00f6chst unterschiedlich informative Nachweise: vom Zeitungsartikel, der einschl\u00e4gigen Bundestagsdrucksache bis hin zur erl\u00e4uternden \u2013 n\u00fctzlichen \u2013 Fachpublikation.<\/p>\n<p>Nachgerade \u00e4rgerlich ist es, wenn beispielsweise die Ausf\u00fchrung zum \u201eDatenschutz\u201c ohne jeden Hinweis auf die Volksz\u00e4hlungsentscheidung des Bundesverfassungsgerichts auszukommen meint. Und eine pr\u00e4zisere Recherche h\u00e4tte ergeben, dass das Kammergericht mitnichten die Rasterfahndung (siehe dort) nach dem 11. September 2001 f\u00fcr rechtswidrig gehalten hat.<\/p>\n<p>Tats\u00e4chlich fehlt bislang eine Konkurrenz zum \u201eW\u00f6rterbuch der Polizei\u201c, das bereits seit einigen Jahren auf dem Buchmarkt erh\u00e4ltlich ist. Dazu k\u00f6nnte das W\u00f6rterbuch zur Inneren Sicherheit \u2013 in einer zweiten Auflage \u2013 durchaus heranwachsen.<\/p>\n<p><strong>Warntjen, Maximilian:<\/strong> Heimliche Zwangsma\u00dfnahmen und der Kernbereich privater Lebensgestaltung, Baden-Baden (Nomos) 2007, 230 S., EUR 44,\u2013<\/p>\n<p>In seiner Entscheidung zum \u201eGro\u00dfen Lauschangriff\u201c (BVerfGE 109, 279) hat das Bundesverfassungsgericht seine Rechtsprechung zum unantastbaren Kernbereich privater Lebensgestaltung erheblich pr\u00e4zisiert und damit sowohl Gesetzgeber in Bund und L\u00e4ndern wie auch Rechtsanwender vor erhebliche Herausforderungen gestellt.<\/p>\n<p>Im Einzelnen verlangen die Karlsruher Richter \u2013 wenn nicht von vornherein ein Abh\u00f6rverbot greift \u2013, dass eine laufende \u00dcberwachung abgebrochen wird, sobald die Intimsph\u00e4re ber\u00fchrt wird. Dennoch gefertigte Aufzeichnungen sind zu l\u00f6schen, entsprechende Erkenntnisse d\u00fcrfen weder im anlassgebenden Ermittlungsverfahren noch in anderem Zusammenhang verwendet werden. Angesichts der Sensibilit\u00e4t der durch Lauschangriffe erlangten Informationen wird ferner eine Kennzeichnungspflicht f\u00fcr entsprechende Daten statuiert. Die durch die Entscheidung nicht beantwortete Frage lautet, wie sich der obligatorische Kernbereichsschutz im Einzelnen und vor allem bei anderen Ermittlungsmethoden auswirkt. Der Herausforderung, die Konsequenzen dieses Grundsatzurteils heraus zu arbeiten, hat sich Warntjen mit seiner Dissertation \u2013 mit Erfolg \u2013 gestellt.<br \/>\nNach einer Skizze der Lauschangriff-Entscheidung (S. 32 ff.) widmet er sich ausf\u00fchrlich der Entwicklung eines \u201etypologischen Merkmalsprofils\u201c, das es nicht zuletzt den Rechtsanwendern erm\u00f6glichen soll, eine rechtssichere Zuordnung zum Kernbereich privater Lebensgestaltung vornehmen zu k\u00f6nnen (S. 73 ff.). Sodann \u201escannt\u201c er die heimlichen Ermittlungsmethoden der Strafprozessordnung daraufhin, ob sie typischerweise die Intimsph\u00e4re verletzen k\u00f6nnen. Hierbei zeigt Warntjen, dass sich beispielsweise die auch quantitativ bedeutende Regelung \u00fcber die Telekommunikations\u00fcberwachung nach \u00a7 100a StPO als verfassungsrechtlich unzul\u00e4nglich darstellt (S. 132 ff.). Aber auch andere heimliche Zwangsma\u00dfnahmen bed\u00fcrfen ebenso dringend wie zwingend (S. 22 ff., insbes. S. 30) einer Novellierung. Dar\u00fcber hinaus sind freilich auch andere Bereiche des Rechts der Inneren Sicherheit, etwa das Polizei- und Geheimdienstrecht, nach wie vor \u201erenovierungsbed\u00fcrftig\u201c. Letzterem widmet sich Warntjen allerdings, was angesichts der gew\u00e4hlten Aufgabenstellung nicht zu beanstanden ist, nur am Rande.<\/p>\n<p>Nun bleibt lediglich zu hoffen, dass sich nicht nur die Ermittlungsbeh\u00f6rden den Erkenntnissen von Warntjen stellen, sondern auch die Innen- und Justizpolitiker. Eine erste Gelegenheit dazu haben letztere anl\u00e4sslich der anstehenden Reform der Telekommunikations\u00fcberwachung sowie der Novellierung des BKA-Gesetzes, in das Innenminister Sch\u00e4uble die sog. verdeckten Online-Durchsuchungen einzuf\u00fcgen w\u00fcnscht.<br \/>\n(beide: Fredrik Roggan)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zum Schwerpunkt Mittlerweile ist die Praxis der \u201eextraordinary rendition\u201c, der Verschleppungen, Inhaftierungen und Folterungen vielfach<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[93,148],"tags":[],"class_list":["post-7460","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-cilip-087","category-rezensionen"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/7460","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=7460"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/7460\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=7460"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=7460"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=7460"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}