{"id":7485,"date":"2007-12-17T19:59:07","date_gmt":"2007-12-17T19:59:07","guid":{"rendered":"http:\/\/cilip.site36.net\/?p=7485"},"modified":"2007-12-17T19:59:07","modified_gmt":"2007-12-17T19:59:07","slug":"vom-dauerskandal-zum-gesetz-reform-des-italienischen-geheimdienstrechts","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=7485","title":{"rendered":"Vom Dauerskandal zum Gesetz &#8211;\u00a0Reform des italienischen Geheimdienstrechts"},"content":{"rendered":"<h3>von Yasha Maccanico<\/h3>\n<p><strong>Mit der einstimmigen Annahme im Verfassungsausschuss des Senats am 1.\u00a0August 2007 hat das neue italienische Geheimdienstgesetz die letzte parlamentarische H\u00fcrde genommen. Es soll f\u00fcr eine st\u00e4rkere politische Kontrolle der Dienste sorgen und die schier unendliche Serie von Skandalen beenden.<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a><\/strong><\/p>\n<p>Diese Serie war in der Tat lang. Die italienischen Geheimdienste hatten sich an Entf\u00fchrungsaktionen der CIA beteiligt; sie hatten Gerichtsverfahren manipuliert; sie hatten PolitikerInnen, Gesch\u00e4ftsleute, NGOs, Anw\u00e4ltInnen und RichterInnen illegal \u00fcberwacht und umfangreiche Dossiers \u00fcber sie angelegt; sie hatten Falschinformationen in den Medien platziert und Journalisten als V-Leute eingesetzt. Im Zentrum der Skandale stand der milit\u00e4rische Geheimdienst SISMI und dessen im November 2006 abgesetzter Direktor Nicol\u00f2 Pollari, der derzeit wegen der Entf\u00fchrung von Abu Omar vor Gericht steht.<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a><!--more--><\/p>\n<p>Sorgen hatte der politischen Klasse nicht nur bereitet, dass die \u00c4mter \u00fcber einen hohen Grad an Autonomie verf\u00fcgten und regelm\u00e4\u00dfig ihre Befugnisse und Kompetenzen \u00fcberschritten. Ausl\u00f6ser f\u00fcr das neue Gesetz war vielmehr, dass Mitarbeiter der Dienste vor Gericht landeten und immer peinlichere Details \u00fcber ihre illegalen Praktiken an die \u00d6ffentlichkeit gelangten. Die Offenlegung geheimer Informationen schien dar\u00fcber hinaus das Vertrauen der befreundeten ausl\u00e4ndischen Dienste in ihre italienischen Partner zu ersch\u00fcttern.<\/p>\n<p>Mit dem neuen Gesetz entsteht ein \u201eSicherheitsinformationssystem\u201c, das die alte aus dem Jahre 1977 stammende organisatorische Gliederung des Geheimdienstwesens, die ihrerseits aus einer Serie von Skandalen hervorgegangen war, ersetzt.<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a> In dieser alten Struktur existierten zwei Dienste: Der \u201eMilit\u00e4rische Sicherheits- und Nachrichtendienst\u201c (SISMI) war eine Untergliederung des Verteidigungsministeriums. Seine Aufgabe war die Sammlung von Informationen f\u00fcr die (milit\u00e4rische) \u201eWahrung der Unabh\u00e4ngigkeit und Einheit des Staates\u201c, gleichg\u00fcltig woher die angebliche Bedrohung kommen sollte. Der \u201eDienst f\u00fcr Nachrichten und die Sicherheit der Demokratie\u201c (SISDE) unterstand dagegen dem Innenministerium und sollte die \u201everfassungsm\u00e4\u00dfigen Institutionen\u201c gegen Angriffe und \u201eSubversion\u201c sch\u00fctzen. Beide Dienste konnten unabh\u00e4ngig voneinander sowohl im Inland als auch im Ausland Informationen beschaffen. F\u00fcr ihre Koordination und Steuerung sollte das \u201eExekutivkomitee f\u00fcr die Sicherheits- und Nachrichtendienste\u201c (CESIS) sorgen \u2013 ein Generalsekretariat im B\u00fcro des Premierministers, der die letztendliche Verantwortung f\u00fcr die T\u00e4tigkeit der Dienste innehatte.<\/p>\n<h4>Neue Organisationsstruktur ohne Milit\u00e4r<\/h4>\n<p>Auch im neuen System der Sicherheitsinformation gibt es zwei Dienste: den Auslandsnachrichten- und Sicherheitsdienst (Agenzia informazioni e sicurezza esterna, AISE) und den Inlandsnachrichten- und Sicherheitsdienst (Agenzia informazioni e sicurezza interna, AISI). Deren Zust\u00e4ndigkeiten sind klarer getrennt als zuvor: AISE kann nur noch nach Absprache und in Kooperation mit AISI im Inland t\u00e4tig werden. Umgekehrt gilt das Gleiche. An die Stelle des CESIS tritt das Sicherheitsinformationsdepartement (Dipartimento delle informazioni per la sicurezza, DIS). Zu dem System geh\u00f6rt ferner das bisher schon bestehende Interministerielle Komitee f\u00fcr die Sicherheit der Republik (Comitato inter\u00administe\u00adriale per la sicurezza della Repubblica, CISR), ein Beratungsgremium, dem neben dem Premier der Au\u00dfen-, der Innen-, der Verteidigungs-, der Justiz- und der Wirtschaftsminister angeh\u00f6ren. Der Generaldirektor des DIS agiert nun als Sekret\u00e4r des Gremiums.<\/p>\n<p>Keiner der beiden neuen Dienste ist dem Verteidigungsministerium unterstellt oder dem Milit\u00e4r angegliedert. Die Armee verf\u00fcgt zwar noch \u00fcber eine eigene nachrichtendienstliche Abteilung, das Informations- und Sicherheitsreferat des Generalstabs (Reparto informazioni e sicu\u00adrezza dello Stato maggiore della difesa, RIS). Dieses geh\u00f6rt aber nicht zum neuen Sicherheitsinformationssystem und seine Funktionen sind auf die Sicherheit der Armee beschr\u00e4nkt. Bei Aktivit\u00e4ten zum Schutz der im Ausland eingesetzten Truppen muss sich RIS mit AISE koordinieren.<\/p>\n<p>Das Sicherheitsinformationssystem untersteht nun insgesamt dem Premierminister. Er ernennt die Direktoren von AISE, AISI und DIS (Amtszeit von vier Jahren, einmal verl\u00e4ngerbar) und deren Stellvertreter. Er ist zust\u00e4ndig f\u00fcr Koordination, Einsatzdoktrin und f\u00fcr den Erlass von Richtlinien. Diese Aufgaben kann er an einen Minister oder Staatssekret\u00e4r delegieren. Das DIS soll in diesem System eine st\u00e4rkere Kon\u00adtroll- und Steuerungsfunktion wahrnehmen als seine Vorl\u00e4uferinstitution: Es soll operative Aktivit\u00e4ten, Informationsbeschaffung und -auswertung koordinieren, den Informationsaustausch zwischen den Diensten und mit den Polizeibeh\u00f6rden f\u00f6rdern, aber auch die Ergebnisse der Arbeiten von AISI und AISE \u00fcberpr\u00fcfen und dem interministeriellen Komitee einen j\u00e4hrlichen Bericht vorlegen. Das DIS verf\u00fcgt \u00fcber ein eigenes B\u00fcro f\u00fcr interne Ermittlungen, das besondere Vorkommnisse untersuchen und die Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien des Premiers und Geheimhaltungs\u00advorschriften \u00fcberwachen soll.<\/p>\n<p>Alle \u00f6ffentlichen Verwaltungen sowie privaten Stellen, die \u00f6ffentliche Dienstleistungen erbringen, sind verpflichtet, mit den Geheimdiensten zu kooperieren. Erlaubt ist auch die Einrichtung von online-Zug\u00e4ngen zu \u00f6ffentlichen Registern. Die Armee, die diversen Polizeiorganisationen einschlie\u00dflich der Gerichtspolizei m\u00fcssen den Diensten \u201ejede m\u00f6gliche Zusammenarbeit\u201c gew\u00e4hren. Das Gesetz sieht ein spezielles Verfahren vor, nach dem der Premierminister als oberster Dienst\u00adherr der Geheimdienste bei den Justizbeh\u00f6rden Informationen abfragen kann, die unter das Untersuchungsgeheimnis fallen. Umgekehrt k\u00f6nnen RichterInnen solche Daten auch von sich aus \u00fcbermitteln.<\/p>\n<p>Das Gesetz verbietet den Diensten, gew\u00e4hlte PolitikerInnen, Regierungsmitglieder, RichterInnen, Priester oder JournalistInnen anzustellen oder mit ihnen Beratervertr\u00e4ge abzuschlie\u00dfen.<\/p>\n<h4>Legenden und Straftaten<\/h4>\n<p>Die Geheimdienste d\u00fcrfen weiter schn\u00fcffeln, ihre MitarbeiterInnen sollen nach wie vor unter falschen Identit\u00e4ten agieren und dabei auch Straftaten begehen k\u00f6nnen. Das alles hat aber in geordneten Bahnen und nach gesetzlichen Verfahrensvorschriften abzulaufen: Die Sammlung und Verarbeitung von Informationen ist ausschlie\u00dflich zu den Zwecken des Sicherheitsinformationssystems erlaubt. Das Anlegen von Personendossiers und Archiven au\u00dferhalb des institutionellen Rahmens ist verboten und wird mit Haft bis zu zehn Jahren bestraft.<\/p>\n<p>Verfahrensvorschriften sieht das Gesetz nicht nur f\u00fcr die Nutzung falscher Identit\u00e4ten sowie die Teilnahme am rechtlichen und wirtschaftlichen Leben unter solchen Legenden vor, sondern auch f\u00fcr die Begehung von Straftaten, sofern diese f\u00fcr die Erf\u00fcllung der Aufgaben des jeweiligen Dienstes erforderlich und verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig sind. GeheimdienstmitarbeiterInnen und beauftragte Drittpersonen sind vor Strafverfolgung gesch\u00fctzt und k\u00f6nnen einen \u201ebesonderen Rechtfertigungsgrund\u201c in Anspruch nehmen, wenn die Straftat Teil einer \u201egenehmigten Operation\u201c ist. In jedem Einzelfall bedarf es einer schriftlichen und begr\u00fcndeten Genehmigung, die im Prinzip der Premierminister oder sein Delegierter erteilen muss. In F\u00e4llen \u201eabsoluter Dringlichkeit\u201c k\u00f6nnen das auch die Direktoren der Dienste sein, sie m\u00fcssen aber das DIS und den Premierminister \u201eunverz\u00fcglich\u201c infor\u00admieren. Das Anfertigen von Genehmigungen auf Vorrat ist mit Haftstrafe bis zu zehn Jahren bedroht.<\/p>\n<p>MitarbeiterInnen der Dienste d\u00fcrfen zwar die Begehung von (autorisierten) Straftaten beg\u00fcnstigen, aber keine falschen Aussagen gegen\u00fcber den Justizbeh\u00f6rden machen und auch Strafverfahren nicht beeinflussen. Delikte in bzw. gegen B\u00fcros politischer Parteien, Gewerkschaften oder professionelle JournalistInnen sind von Ausnahmen abgesehen verboten. Auch eine \u201elicence to kill\u201c gibt es f\u00fcr die Dienste nicht: Straftaten gegen das Leben, die Gesundheit, k\u00f6rperliche Integrit\u00e4t und Freiheit von Personen sind ausgeschlossen. Die Beteiligung an Entf\u00fchrungsaktionen wie im Fall Abu Omar w\u00e4re also illegal.<\/p>\n<h4>Geheimschutz<\/h4>\n<p>Welche \u201eDokumente, Informationen, Handlungen oder andere Dinge\u201c unter das Staatsgeheimnis fallen, kann nach dem neuen Gesetz nur noch der Premierminister bestimmen. Zul\u00e4ssig ist das bei Angelegenheiten, deren Offenlegung der \u201eIntegrit\u00e4t der Republik\u201c, der \u201eVerteidigung ihrer verfassungsm\u00e4\u00dfigen Institutionen\u201c, den \u201eBeziehungen zu anderen Staaten\u201c oder der \u201emilit\u00e4rischen Verteidigung und deren Vorbereitung\u201c schaden k\u00f6nnten. Ausgenommen sind Informationen \u00fcber \u201esubversive Akte\u201c oder Anschl\u00e4ge auf Personen.<\/p>\n<p>Der Schutz durch das Staatsgeheimnis soll fallen, wenn er nicht mehr erforderlich ist, im Normalfall nach f\u00fcnfzehn, h\u00f6chstens nach drei\u00dfig Jahren. Weniger strikt wird das blo\u00dfe Beh\u00f6rdengeheimnis gehandhabt, f\u00fcr das eine vierstufige Klassifizierung von \u201estreng geheim\u201c bis \u201evertraulich\u201c vorgesehen ist. Die Einstufung nimmt hier nicht der Premierminister, sondern diejenige Beh\u00f6rde vor, welche die Akten anlegt. Nach f\u00fcnf Jahren sinkt das Dokument automatisch eine Stufe tiefer. Nach f\u00fcnfzehn Jahren ist es dann nur noch der Premierminister, der die Geheimhaltung verl\u00e4ngern kann.<\/p>\n<p>Das Gesetz sieht weiter die Schaffung eines Zentralb\u00fcros f\u00fcr den Geheimschutz (Ufficio Centrale per la Segretezza, UCSe) im DIS vor. Es soll unter anderem Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen durchf\u00fchren und Zugangsberechtigungen zu geheimen Informationen erteilen.<\/p>\n<h4>Strafermittlungen<\/h4>\n<p>Besondere Relevanz erhalten die Bestimmungen \u00fcber den Schutz von Geheimnissen da, wo es um Strafuntersuchungen geht, in die MitarbeiterInnen der Dienste involviert sind \u2013 sei es als ZeugInnen oder als Beschuldigte.<\/p>\n<p>UntersuchungsrichterInnen k\u00f6nnen Unterlagen von Geheimdiensten nur in deren R\u00e4umlichkeiten einsehen und das auch nur, wenn es \u201ef\u00fcr die Ermittlungen unabdingbar\u201c ist. Wenn \u201eGrund zu der Annahme\u201c besteht, dass die vorgelegten Akten unvollst\u00e4ndig sind, bleibt den VertreterInnen der Justiz nur der Gang zum Premierminister, der \u2013 sofern er die Beschwerde f\u00fcr berechtigt h\u00e4lt \u2013 weitere Materialien zug\u00e4nglich machen kann. Wenn es sich um Informationen handelt, die von ausl\u00e4ndischen Geheimdiensten stammen, muss die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde des betreffenden Staates entscheiden, ob die Daten freigegeben oder als Staatsgeheimnis klassifiziert werden sollen. Generell ist es der Premierminister, der innerhalb von drei\u00dfig Tagen \u00fcber die Weitergabe von \u201eStaatsgeheimnissen\u201c an die Justiz zu entscheiden hat.<\/p>\n<p>Bei gerichtlichen Einvernahmen von Geheimdienstpersonal haben die RichterInnen jede nur m\u00f6gliche Ma\u00dfnahme zu treffen, um die Identit\u00e4t der ZeugIn geheim zu halten. Dies kann etwa durch Videokonferenzen geschehen. Geheim bleiben soll auch der Inhalt der Aussagen, es sei denn, dass dies die Fortf\u00fchrung der Untersuchung \u201eabsolut verunm\u00f6glichen\u201c w\u00fcrde. Verweigern geheimdienstliche ZeugInnen unter Berufung auf ein Staatsgeheimnis die Aussage, ist es wiederum der Premierminister, der innerhalb von drei\u00dfig Tagen entscheiden muss, ob er die Information freigibt oder nicht. Im letzteren Falle kann das Strafverfahren nur dann weitergef\u00fchrt werden, wenn das Gericht \u00fcber sonstige Informationen verf\u00fcgt. Ist die geheime Information jedoch von zentraler Bedeutung f\u00fcr die Wahrheitsfindung, muss die Untersuchung eingestellt werden.<\/p>\n<p>\u00c4hnlich stellt sich die Situation dar, wenn Untersuchungsbeh\u00f6rden bei (Telekommunikations-)\u00dcberwachungen Gespr\u00e4che mitschneiden, an denen MitarbeiterInnen der Dienste beteiligt sind. Die dabei anfallenden Informationen m\u00fcssen zun\u00e4chst geheim bleiben. Nach Abschluss der \u00dcberwachung muss der\/die jeweilige RichterIn s\u00e4mtliche Mitschnitte, die er\/sie vor Gericht als Beweis verwerten will, an den Premierminister \u00fcbermitteln. W\u00e4hrend der 30-Tage-Frist, k\u00f6nnen die betreffenden Informationen nur genutzt werden, wenn bei dem Beschuldigten Fluchtgefahr besteht, oder um ein Verbrechen zu verhindern, das mit mindestens vier Jahren Haft bestraft w\u00fcrde. H\u00e4lt der Premierminister die durch die \u00dcberwachung gewonnen Informationen f\u00fcr ein Staatsgeheimnis und liegen der Justiz keine weiteren, davon unabh\u00e4ngigen Erkenntnisse vor, dann ist auch in diesem Falle die Einstellung unausweichlich. Die Exekutive entscheidet damit letztlich politisch, ob ein Strafverfahren m\u00f6glich ist oder nicht.<\/p>\n<h4>Parlamentarische Kontrolle<\/h4>\n<p>Dass Parlamentsaussch\u00fcsse, die Geheimdienste kontrollieren sollen, selbst der Geheimhaltungspflicht unterliegen, geh\u00f6rt zu den tristen Stan\u00addards des Parlamentarismus nicht nur in Europa. Italien macht hier keine Ausnahme: Sitzungen des Parlamentarischen Komitees f\u00fcr die Sicherheit der Republik (Comitato parlamentare per la sicurezza della Repubblica, COPACO) sind geheim. Sowohl die zehn Mitglieder des Ausschusses (je f\u00fcnf aus dem Senat und der Abgeordnetenkammer) als auch die SekretariatsmitarbeiterInnen m\u00fcssen \u00fcber geheime Informationen, die sie bei ihrer Arbeit erlangen, schweigen. \u201eIndiskretionen\u201c sind strafbar; der Pr\u00e4sident der jeweiligen Parlamentskammer hat Abgeordnete, die ihre Geheimhaltungspflichten verletzen, aus dem Ausschuss zu entlassen.<\/p>\n<p>Halbj\u00e4hrlich erh\u00e4lt das COPACO T\u00e4tigkeitsberichte des Premierministers und der Dienste selbst, letztere inklusive Bedrohungsanalyse. Im gleichen Rhythmus wird das Komitee \u00fcber Haushalt und Ausgaben des \u201eSicherheitsinformationssystems\u201c sowie \u00fcber Kriterien bei der Beschaffung personenbezogener Daten informiert.<\/p>\n<p>\u201eRegelm\u00e4\u00dfig\u201c befragen kann es den Premierminister, seinen Delegierten sowie die Direktoren des DIS und der Dienste. Die Anh\u00f6rung von Geheimdienstmitarbeitern ist dagegen nur in Ausnahmef\u00e4llen und nach begr\u00fcndetem Antrag m\u00f6glich. Zugang zu Einrichtungen der Dienste erh\u00e4lt COPACO nur nach vorheriger Information des Premierministers. Es kann sich zudem Kopien von Akten anfertigen lassen. Dokumente, die dem Staatsgeheimnis unterliegen, k\u00f6nnen nur aufgrund eines einstimmigen Beschlusses der zehn Ausschussmitglieder angefordert werden.<\/p>\n<p>Ebenfalls auf Ersuchen erh\u00e4lt COPACO Informationen und Akten aus laufenden parlamentarischen Untersuchungen oder Strafverfahren, in die GeheimdienstmitarbeiterInnen involviert sind. Die Justiz kann die Aush\u00e4ndigung der Dokumente um ein halbes Jahr oder bis zum Abschluss der Voruntersuchung hinausz\u00f6gern.<\/p>\n<p>Der Premierminister muss dem Komitee von sich aus mitteilen, wenn eine Justizbeh\u00f6rde beantragt, abgeh\u00f6rte Gespr\u00e4che oder sonstige Kommunikation von GeheimdienstmitarbeiterInnen in Strafverfahren zu verwenden. Auch die Antwort auf den jeweiligen Antrag muss dem Ausschuss vorgelegt werden. Informieren muss der Premier ferner \u00fcber Operationen, bei denen er selbst, sein Delegierter oder die Direktoren des DIS bzw. der Dienste die Begehung einer Straftat bewilligten. Die Benachrichtigung hat sp\u00e4testens drei\u00dfig Tage nach Abschluss der Operation zu erfolgen. Bei seinen Nachforschungen kann sich das Komitee von externen BeraterInnen unterst\u00fctzen lassen.<\/p>\n<p>\u00dcber festgestellte Verst\u00f6\u00dfe gegen Gesetze und Dienstvorschriften soll das Komitee unverz\u00fcglich den Premierminister und die Pr\u00e4sidenten von Abgeordnetenhaus und Senat informieren. Neben seinem j\u00e4hrlichen Bericht kann es dem Plenum des Parlaments auch Informationen \u00fcber dringliche F\u00e4lle zuleiten. Ob und wie das m\u00f6glich sein soll, ohne die Geheimhaltung zu durchbrechen, bleibt dahingestellt.<\/p>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> Corriere della Sera v. 25.7.2007; Repubblica v. 1.8.2007<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> s. B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 87 (2\/2007), S. 25-27<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> Legge 3 agosto 2007, n. 124 (www.parlamento.it\/parlam\/leggi\/07124l.htm); Legge 24 ottobre 1977, n. 801 (www.camera.it\/_bicamerali\/sis\/norme\/l801-77b.htm)<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Yasha Maccanico Mit der einstimmigen Annahme im Verfassungsausschuss des Senats am 1.\u00a0August 2007 hat<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,94],"tags":[190,667,806,1318,1470],"class_list":["post-7485","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-088","tag-aisi","tag-geheimdienste","tag-italien","tag-sismi","tag-usa"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/7485","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=7485"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/7485\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=7485"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=7485"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=7485"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}