{"id":7509,"date":"2008-02-17T20:23:26","date_gmt":"2008-02-17T20:23:26","guid":{"rendered":"http:\/\/cilip.site36.net\/?p=7509"},"modified":"2008-02-17T20:23:26","modified_gmt":"2008-02-17T20:23:26","slug":"das-dickicht-der-dienste-der-einfluss-des-verfassungsschutzes-in-%c2%a7-129a-verfahren","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=7509","title":{"rendered":"Das Dickicht der Dienste &#8211;\u00a0Der Einfluss des Verfassungsschutzes in \u00a7 129a-Verfahren"},"content":{"rendered":"<h3>von Martin Beck<\/h3>\n<p><strong>Zu vermuten ist sie immer. Offensichtlich wurde sie oft. Sie nachzuzeichnen gelang selten: die Steuerung so genannter Terrorismusverfahren durch den Verfassungsschutz. Ein eklatantes Beispiel daf\u00fcr bietet nun das Ermittlungsverfahren 2\u00a0BJs 10\/06-2 gegen 17 AktivistInnen der Anti-G8-Bewegung, das die Bundesanwaltschaft (BA) im April 2006 einleitete.<\/strong><\/p>\n<p>So spektakul\u00e4r dieses Ermittlungsverfahren in die \u00d6ffentlichkeit drang, so spektakul\u00e4r sein vorl\u00e4ufiger Ausgang: Am 9. Mai 2007 waren mehrere hundert BeamtInnen des Bundeskriminalamtes (BKA), verschiedener Landeskriminal\u00e4mter und der Bereitschaftspolizei aufgeboten, um in Berlin, Bremen und Hamburg, in Brandenburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein 40 Wohnungen, B\u00fcros und Projekte der linken Szene zu durchsuchen.<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a> Sie waren auf der Suche nach vermeintlich konspirativen Strukturen einer omin\u00f6sen \u201emilitanten Kampagne zur Verhinderung des G8-Gipfels\u201c, die unter verschiedenen Gruppennamen vor allem im Raum Hamburg und Berlin zw\u00f6lf Brandanschl\u00e4ge auf Autos und Geb\u00e4ude durchgef\u00fchrt haben soll. Festnahmen gab es keine.<!--more--><\/p>\n<p>Die Razzien fanden knapp einen Monat vor dem Treffen der Staats- und Regierungschefs der G8-Staaten in Heiligendamm statt. Sie standen im Zusammenhang mit zwei Ermittlungsverfahren gegen insgesamt 20 Personen wegen \u201eMitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung\u201c nach \u00a7 129a Strafgesetzbuch (StGB). Bei drei Personen handelte es sich um Ermittlungen gegen die \u201emilitante gruppe\u201c (mg), auf deren Konto seit 2001 mehrere Brandanschl\u00e4ge gehen. 17 AktivistInnen waren ins Visier der ErmittlerInnen geraten wegen der Gr\u00fcndung einer \u201eterroristischen Vereinigung\u201c namens \u201eMilitante Kampagne zum Weltwirtschaftsgipfel \u2013 G8-2007 in Heiligendamm\u201c. Umfangreiches Material, darunter Mailinglisten, Mailpostf\u00e4cher und Computer, wurde am 9. Mai 2007 beschlagnahmt. Besonders interessierte die ErmittlerInnen das alternative Internetprojekt so36.net, \u00fcber das ein Gro\u00dfteil der internetgest\u00fctzten Kommunikation der Anti-G8-Mobilisierung abgewickelt wurde.<\/p>\n<p>Im Dezember 2007 erkl\u00e4rte der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) auf Beschwerde eines Beschuldigten, die Durchsuchungen und die Beschlagnahme im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen die 17 AktivistInnen f\u00fcr rechtswidrig.<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a> Der BGH erkannte keine \u201ebesondere Bedeutung des Falles\u201c und verneinte die Zust\u00e4ndigkeit der BA \u2013 selbst dann, wenn die Beschuldigten als \u201ekriminelle Vereinigung\u201c eingestuft w\u00fcrden. Der Staatsschutzsenat des BGH meldete allerdings \u201enachhaltige Zweifel\u201c an, ob es die von Verfassungsschutz, BKA und BA imaginierte Vereinigung \u00fcberhaupt g\u00e4be. Inzwischen hat die BA das Verfahren an die Staatsanwaltschaft Hamburg abgegeben.<\/p>\n<h4>Am Anfang war das Wort<\/h4>\n<p>Angeregt, bestimmt und am Laufen gehalten wurden die Ermittlungen durch das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz (BfV). Wie BfV und BKA zusammenarbeiten, dar\u00fcber geben die rund 10.000 Seiten Akten Auskunft, die den Beschuldigten zwei Monate nach den Durchsuchungen vom 9. Mai 2007 zugestellt wurden.<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a> Sie enthalten rund 270 Berichte, Vermerke, Gutachten usw.; rund 40 Prozent hat das BfV beigesteuert.<\/p>\n<p>Bereits am Rande der Sicherheitskonferenz SECON in Warnem\u00fcnde im November 2006 hatte der BKA-Chef J\u00f6rg Ziercke vor einer \u201eterroristischen\u201c Gefahr im Inneren gewarnt: \u201eEs gibt eine breite, auch militante Kampagne gegen den Gipfel. Wir m\u00fcssen uns auf die entsprechende Planung von Straftaten einstellen.\u201c Die Szene stehe jedoch unter Beobachtung, besonders gef\u00e4hrliche Einzelt\u00e4terInnen seien bekannt.<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a><\/p>\n<p>Zu diesem Zeitpunkt ermittelte seine Beh\u00f6rde schon seit neun Monaten in diese Richtung \u2013 auf Anregung des BfV: Im Visier waren vier Berliner und ein Hamburger, die seit den 80er Jahren in der autonomen Szene aktiv sind. Die K\u00f6lner Verfassungssch\u00fctzerInnen meinten Ende 2004\/\u00adAn\u00adfang 2005 aufgrund einer jahrelangen Telefon\u00fcberwachung vier Berliner identifiziert zu haben, die eine \u201emilitante Kampagne\u201c zum G8-Gipfel planen w\u00fcrden. Dabei handelte es sich um die tats\u00e4chlichen bzw. vermeintlichen Autoren des Buches \u201eAutonome in Bewegung\u201c.<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a><\/p>\n<p>Die geheimdienstliche Einsch\u00e4tzung fu\u00dfte auf der Telefon\u00fcberwachung von zumindest zwei Wohnungen sp\u00e4terer Hauptbeschuldigter. Die Telekommunikations\u00fcberwachung (TK\u00dc) erfolgte mindestens seit dem Jahr 2000 auf Grundlage der Anordnung 0253, die offenbar von der f\u00fcr die \u00dcberpr\u00fcfung zust\u00e4ndigen G10-Kommission in den folgenden Jahren wenigstens zehn Mal f\u00fcr jeweils sechs Monate verl\u00e4ngert wurde. Aus welchem Grund die \u00dcberwachung stattfand, ist nicht bekannt.<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a><\/p>\n<h4>Unter Dauer\u00fcberwachung<\/h4>\n<p>Im Juli 2005 leitete das BfV gegen die vier Berliner Buchautoren wegen des bevorstehenden G8-Gipfels eine neue G10-Ma\u00dfnahme ein (Anordnung 3003). Hintergrund waren abgeh\u00f6rte Telefonate, die einen allgemeinen Bezug auf den Gipfel hatten. Zus\u00e4tzlich zur TK\u00dc wurden nun die Hauseing\u00e4nge zweier Beschuldigter video\u00fcberwacht. In der Folge wurde bei jedem Brandanschlag \u00fcberpr\u00fcft, ob die Beschuldigten zu Hause waren und wo und wann sie in der Zeit telefoniert hatten. Die Daten stellte das BfV sp\u00e4ter dem BKA zur Verf\u00fcgung. Die ganze Palette geheimdienstlicher T\u00e4tigkeit wie V-Leute-Einsatz, verdeckte Ermittlung, Rasterfahndung, Datenabgleich mit anderen Beh\u00f6rden kam nun zum Einsatz.<\/p>\n<p>Einer der Beschuldigten fasste die dahinterstehende Logik so zusammen: \u201eGem\u00e4\u00df der einfachen Gleichung: Wenn die Betreffenden am Telefon sagen \u201aWir wollen was zum G8 machen\u2018, meinen sie damit laut Verfassungsschutz, \u201awas militantes machen\u2018, was gleichbedeutend ist mit \u201awir wollen Anschl\u00e4ge machen\u2018.\u201c<a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a> Anschaulich wird dieses Interpretationsmuster an der Bewertung, die das BfV von einem Telefonat des sp\u00e4teren Hamburger Beschuldigten S. vornahm: \u201eAngesichts des engen \u201apolitischen\u2018 Vertrauensverh\u00e4ltnisses von S. zu B. und M., aber auch zu L., d\u00fcrfte S. klar gewesen sein, dass es dabei nicht um die Vorbereitung einer friedlichen Gro\u00dfdemonstration ging, sondern um Planungen f\u00fcr eine \u2013 militant ,flankierte\u2018 \u2013 l\u00e4ngerfristige Kampagne.\u201c<\/p>\n<p>Zwei Wochen, nachdem die neue G10-Ma\u00dfnahme eingeleitet worden war, kam es im Hamburger Umland zu einem Brandanschlag auf das Auto des Vorstandsvorsitzenden der Norddeutschen Affinerie, Werner Marnette. In der Anschlagserkl\u00e4rung wurde die Aktion als \u201eVorschlag f\u00fcr eine breite, auch militante Kampagne zum G8-Gipfel 2007\u201c bezeichnet. Das Amt sah sich nun in seiner Einsch\u00e4tzung best\u00e4tigt und wertete diesen Anschlag als Auftakt der von den vier verd\u00e4chtigten Berlinern geplanten \u201emilitanten Kampagne\u201c gegen das G8-Treffen in Heiligendamm \u2013 unter Einbeziehung des Hamburgers S., gegen den ab Januar 2006 ermittelt wurde. Ende August kam auch das BKA zu dem Ergebnis, dass der Hamburger S. mutma\u00dflicher Autor des Bekennerschreibens zu diesem Anschlag sei.<\/p>\n<p>Im Oktober 2005 ereignete sich ein Brandanschlag auf das G\u00e4stehaus der Bundesregierung in Berlin-Tegel. Durch Textvergleich mit \u00e4lteren Bekennerschreiben glaubte das BKA, den Berliner B. als Verfasser identifizieren zu k\u00f6nnen. Die Analyse des BfV kam zwar zu einem anderen Ergebnis und verortete die Verfasser im militanten Antikriegsspektrum, was aber im weiteren Verlauf der Ermittlungen keine Rolle spielte; wie bei einigen anderen \u201eErkenntnissen\u201c wurden Widerspr\u00fcche im Zuge der Ermittlungen einfach nicht weiter verfolgt.<\/p>\n<h4>Ermittlungen in gro\u00dfem Ausma\u00df<\/h4>\n<p>Laut Aktenlage liefen die Ermittlungen des BKA bis ins Fr\u00fchjahr 2006 parallel zu den Ma\u00dfnahmen des BfV. Erst Anfang M\u00e4rz 2006 \u00fcbermittelten die Verfassungssch\u00fctzerInnen ihre wesentlichen Erkenntnisse an das BKA. Nach einem Treffen mit der BA \u00fcberreichte der Verfassungsschutz Ende M\u00e4rz ein 20-seitiges Schreiben mit \u201eErkenntnissen des BfV zu den mutma\u00dflichen Initiatoren der militanten Kampagne\u201c, das als geheim eingestuft wurde und somit nicht gerichtsverwertbar ist. Im Wesentlichen basierte das Papier auf abgeh\u00f6rten Telefongespr\u00e4chen und dem E-Mail\u00adverkehr der Verd\u00e4chtigen seit dem Jahr 2000.<\/p>\n<p>Laut BfV habe die TK\u00dc ergeben, dass sich die vier Berliner positiv auf die militanten Ereignisse in Prag, G\u00f6teborg und Genua bez\u00f6gen und darin \u201eAnkn\u00fcpfungspunkte f\u00fcr (militante) Aktivit\u00e4ten\u201c s\u00e4hen. Der Beschuldigte S. sei telefonisch in ihre Absichten \u201eeingebunden\u201c. Auch sei \u201ezielstrebig am Aufbau von Vernetzungsstrukturen zum Thema G8 in Heiligendamm\u201c gearbeitet worden, u.a. auf dem BUKO im Mai 2005. Im April 2006 leitete die BA daraufhin ein Ermittlungsverfahren gegen die f\u00fcnf vom BfV benannten Personen ein und beauftragte das BKA mit den weiteren Ermittlungen.<\/p>\n<p>Da das BKA damit jedoch nicht weiterkam, forderte es im Sommer 2006 vom BfV, weitere Daten aus seinen TK\u00dc-Ma\u00dfnahmen \u00fcber die Beschuldigten und deren pers\u00f6nliches Umfeld zu liefern. Darunter waren die Mobilfunkdaten von bundesweiten Treffen von G8-GegnerInnen im Oktober 2005 und Januar 2006. Doch nicht nur damit konnte das BfV dienen: Das Treffen im Januar 2006 hatte es per Videokamera \u00fcberwacht und alle TeilnehmerInnen beim Betreten des Berliner Mehringhofs gefilmt. Ins Visier des Staatsschutzes gerieten so w\u00e4hrend der gesamten Er\u00admittlungen \u2013 ob am Rande oder st\u00e4rker involviert \u2013 mehrere hundert Personen. Insgesamt tauchen in den Akten, die die Beschuldigten nach den Razzien vom 9. Mai 2007 erhielten, rund tausend Namen auf.<\/p>\n<p>Ein Abgleich der Videoaufnahmen der \u00fcberwachten Wohnungen und die \u00dcberpr\u00fcfung des Mobilfunkverkehrs der Beschuldigten ergab immer dasselbe Ergebnis: Eine direkte Tatbeteiligung der Beschuldigten war nicht festzustellen. Im Februar 2007 \u00fcbermittelte das BfV dem BKA seine Erkenntnisse zum Aufenthaltsort der Beschuldigten zum Zeitpunkt der jeweiligen Anschl\u00e4ge vom Juli 2005 bis Ende 2006. Weder diese bis dahin als \u201egeheim\u201c eingestuften Erkenntnisse noch die sechs vergleichenden linguistischen Analysen von Bekennerschreiben, die das BKA bis Februar 2007 in Auftrag gab, brachten neuen Erkenntnisse. Alle Gutachten hatten das Ergebnis \u201enon liquet\u201c (keine Klarheit); eine Autorenidentit\u00e4t war weder festzustellen noch auszuschlie\u00dfen.<\/p>\n<p>Kurz vor Weihnachten 2006 weitete das BKA nun den Kreis um sechs aus dem Umfeld der bislang f\u00fcnf Beschuldigten aus, sechs weitere kommen im Lauf des Fr\u00fchjahrs 2007 dazu. Das BKA geht nun davon aus, dass die urspr\u00fcnglichen f\u00fcnf die Anschl\u00e4ge nur initiierten, planten und die Bekennerschreiben formulierten, zur Tatausf\u00fchrung aber andere Personen \u201eeingebunden\u201c hatten.<\/p>\n<p>Auch gegen die neuen Beschuldigten wurde nun das gesamte Arsenal strafprozessualer \u00dcberwachungsma\u00dfnahmen, das dem BKA bei einem \u00a7 129a-Verfahren an die Hand gegeben ist, in Anschlag gebracht: von der \u00dcberwachung der Festnetz- und Mobiltelefonanschl\u00fcsse, der E-Mail-Kommunikation und des Onlineverhaltens \u00fcber Observationen bis hin zum Einsatz von GPS-Ortungssendern.<a href=\"#_ftn8\" name=\"_ftnref8\">[8]<\/a> Hauseing\u00e4nge wurden video\u00fcberwacht, Gespr\u00e4che in Autos abgeh\u00f6rt, Wanzen in Wohnungen gelegt. Es wurden Geruchsproben genommen (Ergebnis: negativ) und in Briefzentren systematisch Postsendungen kontrolliert. Hinweise auf eine Tatbeteiligung der Beschuldigten wurden nicht gefunden.<\/p>\n<h4>Zielgerichtete Steuerung<\/h4>\n<p>\u201eLinksterroristische Strukturen, die mit der fr\u00fcheren RAF oder den Revolution\u00e4ren Zellen vergleichbar w\u00e4ren, sind in Deutschland nicht vorhanden.\u201c Diese Aussage aus dem M\u00e4rz 2007 stammt von BfV-Pr\u00e4sidenten Heinz Fromm.<a href=\"#_ftn9\" name=\"_ftnref9\">[9]<\/a> Zwei Monate sp\u00e4ter und zwei Jahre nachdem seine Beh\u00f6rde umfangreiche Ermittlungen gegen die linke Anti-G8-Bewegung angesto\u00dfen hatte, sollte offensichtlich im Hinblick auf den bevorstehenden G8-Gipfel mit der Gro\u00dfrazzia genau der gegenteilige Eindruck erweckt werden.<\/p>\n<p>Festzuhalten bleibt: Das BfV hatte sich zielgerichtet, noch bevor der erste Anschlag zu verzeichnen war, auf einen T\u00e4terkreis festgelegt. Mit geheimdienstlichen Mitteln gewonnene banale Erkenntnisse wurden brachial in die gew\u00fcnschte Richtung interpretiert. BKA und Bundesanwaltschaft lie\u00dfen sich f\u00fcttern. Sie griffen willf\u00e4hrig auf die \u201eErkenntnisse\u201c des Verfassungsschutzes zur\u00fcck und hielten trotz gegenteiliger Ermittlungsergebnisse an der von ihm gelegten F\u00e4hrte fest. Dass selbst der Ermittlungsrichter am BGH auf dieser Grundlage immer wieder weitreichende Ermittlungsma\u00dfnahmen absegnete, zeigt, dass es mit einer Eind\u00e4mmung des geheimdienstlichen Einflusses auf Ermittlungsverfahren nicht getan w\u00e4re. Aber davon kann momentan angesichts der Pl\u00e4ne von Innenminister Wolfgang Sch\u00e4uble (CDU), das BKA bei schweren Straftaten wie einen Geheimdienst operieren zu lassen, ohnehin nicht die Rede sein.<\/p>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> Bundesanwaltschaft: Pressemitteilung 10\/2007 v. 9.5.2007<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> StB 12\/07, 13\/07 und 47\/07 v. 20.12.2007<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> Eine 65-seitige Auswertung der Akten unter der \u00dcberschrift \u201eWas nicht passt, wird passend gemacht! Auswertung der Akten \u201amilitante Kampagne gegen G8\u2018\u201c liegt seit November 2007 im Internet vor: http:\/\/autox.nadir.org\/buch\/auswertung_11_07.pdf<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> Ostsee-Zeitung v. 23.11.2006<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> A.G. Grauwacke: Aus den ersten 23 Jahren. Autonome in Bewegung, Berlin (3. Auflage) 2007 (Verlag Assoziation A)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a> siehe \u201eWas nicht passt &#8230;\u201c, Aktenauswertung a.a.O. (Fn. 3), S. 13<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a> \u201eAls M\u00f6glichkeit anzusehen &#8230; Wie der VS die Ermittlungen in einem \u00a7129a-Verfahren steuert\u201c, in: ak \u2013 analyse &amp; kritik, Nr. 523 v. 14.12.2007<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a> So entdeckte einer der Beschuldigten am 12.5.2007 \u2013 drei Tage nach der Razzia \u2013 an seinem Auto ein GPS-Peilger\u00e4t unbekannter Herkunft.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref9\" name=\"_ftn9\">[9]<\/a> \u201eOrdnung in hohem Ma\u00dfe bedroht\u201c, in: Hessisch\/Nieders\u00e4chsische Allgemeine v. 31.3.2007<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Martin Beck Zu vermuten ist sie immer. Offensichtlich wurde sie oft. Sie nachzuzeichnen gelang<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":10639,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,95],"tags":[160,309,745,1443,1491],"class_list":["post-7509","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-artikel","category-cilip-089","tag--129a","tag-bundeskriminalamt","tag-heiligendamm","tag-trennungsgebot","tag-verfassungsschutz"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/7509","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=7509"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/7509\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/10639"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=7509"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=7509"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=7509"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}