{"id":7517,"date":"2008-02-17T20:30:08","date_gmt":"2008-02-17T20:30:08","guid":{"rendered":"http:\/\/cilip.site36.net\/?p=7517"},"modified":"2008-02-17T20:30:08","modified_gmt":"2008-02-17T20:30:08","slug":"unsere-visitenkarte-die-deutsche-und-europaeische-visapolitik","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=7517","title":{"rendered":"Unsere Visitenkarte &#8211;\u00a0Die deutsche und europ\u00e4ische Visapolitik"},"content":{"rendered":"<h3>von Mark Holzberger<\/h3>\n<p><strong>Im Zuge des so genannten Visa-Untersuchungsausschusses wurde zwar die Praxis der Visumvergabe, nicht jedoch das deutsche Visumsrecht versch\u00e4rft. Kein Wunder, denn die Musik spielt auch hier vor allem in Br\u00fcssel.<\/strong><\/p>\n<p>Im Jahr 2007 haben die deutschen Auslandsvertretungen 1,95 Mio. Visumantr\u00e4ge bewilligt und 210.000 abgelehnt. Nur ein Bruchteil dieser Bewilligungen (136.000) \u2013 n\u00e4mlich die f\u00fcr l\u00e4ngerfristige Aufenthalte z.B. zum Familiennachzug oder zur Arbeitsaufnahme \u2013 richtete sich nach deutschem Recht. Dagegen erteilten die deutschen Konsulate \u00fcber 1,8 Mio. so genannte Schengen-Visa mit einer G\u00fcltigkeit von drei Monaten, z.B. f\u00fcr Tourismus oder f\u00fcr Familienbesuche.<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a> Ausschlaggebend hierf\u00fcr ist das EU-Recht, genauer: das der EG, denn dieser Politikbereich ist durch Art. 62 Nr. 2 b EG-Vertrag \u201evergemeinschaftet\u201c.<!--more--><\/p>\n<p>Die Voraussetzungen f\u00fcr die Erteilung eines Schengen-Visums sind in Art. 5 Abs. 1 des Schengener Grenzkodex geregelt.<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a> Danach muss man f\u00fcr ein Schengenvisum g\u00fcltige Reisedokumente vorlegen, den Zweck des Aufenthalts und seine Um\u00adst\u00e4nde belegen sowie ausreichende Mittel zum Lebensunterhalt w\u00e4hrend des Aufenthalts im Schengenraum und f\u00fcr die R\u00fcckreise nachweisen. Die AntragstellerInnen d\u00fcrfen nicht im Schengener Informationssystem zur Einreiseverweigerung ausgeschrieben sein und keine Gefahr f\u00fcr die \u00f6ffentliche Ordnung, die \u00f6ffentliche Sicherheit oder die internationalen Beziehungen darstellen.<\/p>\n<p>Die deutschen Konsulate k\u00f6nnen die im Visumverfahren erhobenen Daten der AntragstellerIn (und gegebenenfalls eines Einladers) \u00fcber das Ausw\u00e4rtige Amt (AA) an den Bundesnachrichtendienst, das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz, den Milit\u00e4rischen Abschirmdienst, das Bundeskriminalamt (BKA) und das Zollkriminalamt \u00fcbermitteln. Diese pr\u00fcfen dann, ob Versagungsgr\u00fcnde nach \u00a7 5 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) vorliegen. Etwaige Erkenntnisse werden \u00fcber das AA wieder an das zust\u00e4ndige Konsulat zur\u00fcckgemeldet (\u00a7 73 Abs. 1 AufenthG) und f\u00fchren zwingend zur Ablehnung des Visums. Nach Art. 17 Abs. 2 des Schengener Durchf\u00fchrungs\u00fcbereinkommens (SD\u00dc) werden B\u00fcrgerInnen einer Reihe von Staaten ausnahmslos diesem polizeilich-nachrich\u00adtendienstlichen Konsultationsverfahren unterworfen. Die Liste dieser Staaten ist als \u201eVerschlusssache\u201c klassifiziert und damit geheim.<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a><\/p>\n<h4>Rot-Gr\u00fcne Visapolitik<\/h4>\n<p>Schengen-Visa werden ganz \u00fcberwiegend aufgrund des lapidaren Hinweises einer fraglichen R\u00fcckkehrbereitschaft abgelehnt. Da dies f\u00fcr die Betroffenen schwerwiegende Folgen hat und in der Regel f\u00fcr sie nicht nachvollziehbar ist, sah der Visumserlass des damaligen gr\u00fcnen Staatsministers im AA, Ludger Volmer, vom 3. M\u00e4rz 2000 vor, dass bei der Vergabe von Besuchsvisa humanit\u00e4re Erw\u00e4gungen (z.B. ein Besuch bei der Kernfamilie) besonders zu ber\u00fccksichtigen seien. Der Schutz von Ehe und Familie aus Art. 6 GG sollte sich ausdr\u00fccklich auch auf bi-nationale Ehen erstrecken.<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a><\/p>\n<p>Die rot-gr\u00fcne Bundesregierung hatte als Reaktion auf die Anschl\u00e4ge des 11. September 2001 und den \u201eVisa-Missbrauch\u201c in Kiew (dem Anlass des Untersuchungsausschusses) jedoch auch restriktive Korrekturen an der deutschen Visavergabepraxis vorgenommen: Mit dem Zuwanderungsgesetz war eine \u201eSicherheitsbefragung\u201c im Rahmen des Visumantragsverfahrens eingef\u00fchrt worden (\u00a7 54 Nr. 3 AufenthG). AntragstellerInnen m\u00fcssen seither Fragen beantworten, die der \u201eKl\u00e4rung von Bedenken gegen die Einreise oder den weiteren Aufenthalt\u201c dienen. Wer hierbei \u201efr\u00fchere Aufenthalte in Deutschland oder anderen Staaten verheimlicht oder in wesentlichen Punkten falsche oder unvollst\u00e4ndige Angaben \u00fcber Verbindungen zu Personen oder Organisationen macht, die der Unterst\u00fctzung des Terrorismus verd\u00e4chtig sind\u201c, soll ausgewiesen werden bzw. er\/sie erh\u00e4lt erst gar kein Visum. \u201eZur Vereinfachung\u201c wird hierbei ein zwischen dem AA und dem Bundesinnenministerium (BMI) abgestimmter Fragenkatalog benutzt. Die Konsulate k\u00f6nnen die Antworten hierauf an die heimischen Sicherheitsbeh\u00f6rden \u00fcbermitteln.<\/p>\n<p>Auf Grundlage von \u00a7 69 Abs. 2 (heute Abs. 5) der Aufenthaltsverordnung (AufenthV) ist es den Auslandsvertretungen seit 2004 m\u00f6glich, in ihren lokal gef\u00fchrten Visadateien so genannte Vieleinlader zu identifizieren und ihre Daten zu speichern (gemeint sind damit Personen bzw. Unternehmen, die \u201eVerpflichtungserkl\u00e4rungen\u201c nach \u00a7 68 Abs. 1 AufenthG in \u201emissbr\u00e4uchlicher\u201c Weise abgegeben haben). Nach der Neufassung der Verordnung vom Februar 2008 k\u00f6nnen diese Daten nunmehr einzelfallbezogen unter den Konsulaten ausgetauscht werden.<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a><\/p>\n<h4>Ma\u00dfnahmen des Ausw\u00e4rtigen Amtes<\/h4>\n<p>Seit dem Jahr 2000 waren die Visastellen im Personalplan des AA von Haushaltsk\u00fcrzungen verschont, zwei Jahre sp\u00e4ter wurden die entsprechenden Mittel sogar erh\u00f6ht. Rund 1.500 Besch\u00e4ftigte waren daher im Jahr 2006 in den Auslandsvertretungen mit Rechts- und Konsularangelegenheiten befasst \u2013 rund 800 davon mit Visaangelegenheiten.<\/p>\n<p>Im November 2004 hob die Bundesregierung den o.g. Visumserlass Ludger Volmers auf und ersetzte ihn durch einen neuen aus der Feder seines Nachfolgers J\u00fcrgen Chrobog. Die neuen Bestimmungen enthielten nunmehr u.a. eine versch\u00e4rfte Bonit\u00e4tspr\u00fcfung der EinladerInnen. Zudem wurden Visumantr\u00e4ge zur Familienzusammenf\u00fchrung bzw. f\u00fcr Verwandtenbesuche erschwert. Und schlie\u00dflich sollte jetzt wieder \u2013 wie vor Rot-Gr\u00fcn &#8211; praktisch jeder Zweifel an der R\u00fcckkehrbereitschaft die Ablehnung eines Besuchervisums rechtfertigen. Im November 2006 wurden schlie\u00dflich s\u00e4mtliche damals g\u00fcltigen Runderlasse des AA zum Visumverfahren in einem neuen Visumhandbuch zusammengefasst.<\/p>\n<p>Ein Ende 2004 eingerichtetes so genanntes Fr\u00fchwarnsystem verpflichtet die ca. 55 Auslandsvertretungen, die sich in einem \u201ef\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Visumerteilung besonders sensitiven Umfeld befinden\u201c, zur regelm\u00e4\u00dfigen Problemanzeige an das AA. Die Definitionskriterien f\u00fcr ein solches Umfeld sind u.a.: \u201eSicherheitslage im Gastland (Terrorismusbek\u00e4mpfung); stark verbreitete kriminelle\/mafi\u00f6se Strukturen bzw. Verbreitung von Korruption im Gastland, deutlich erh\u00f6hte Gefahr der Visumerschleichung; hoher Migrationsdruck aufgrund fehlender wirtschaftlicher Perspektiven, gro\u00dfes Visa-Antragsvolumen; g\u00fcnstige verkehrstechnische Anbindung nach Deutschland; zahlenm\u00e4\u00dfig gro\u00dfe, in Deutschland lebende Bev\u00f6lkerungsgruppe von Staatsangeh\u00f6rigen des Gastlandes; unzureichende Zusammenarbeit der Schengen-Partner vor Ort.\u201c<\/p>\n<p>Im August 2005 richteten AA und BMI die \u201eTask Force Visa\u201c ein. Sie tagt monatlich und besch\u00e4ftigt sich beispielsweise mit der Fortentwicklung visumsrechtlicher Erlasse, der \u201eVerbesserung\u201c des Konsultationsverfahrens, der Sicherheitsbefragung oder des Verfahrens zur \u00dcberpr\u00fcfung von \u201eVieleinladern\u201c. Zu den \u201eVerbesserungen\u201c geh\u00f6rt es unter anderem, dass die Auslandsvertretungen ihre \u00dcberpr\u00fcfungsbitten seit Dezember 2005 direkt an das BKA und die Bundespolizei (BPOL) richten. Diese stimmen ihre Pr\u00fcfung untereinander (unter Einbeziehung der L\u00e4nderpolizeien) ab. Das AA wird \u00fcber das Einschalten von BKA und BPOL nur noch informiert. \u00dcberpr\u00fcfungsergebnisse werden vom BKA jedoch an das AA (zur Weiterleitung an die jeweilige Auslandsvertretung) \u00fcbermittelt. BKA und BPOL unterrichten ihrerseits das BMI unaufgefordert, sobald grunds\u00e4tzliche Erkenntnisse \u00fcber neue Ph\u00e4nomene vorliegen, die \u00fcber den \u00fcberpr\u00fcften Einzelfall hinausgehen.<\/p>\n<h4>Ma\u00dfnahmen der Bundespolizei<\/h4>\n<p>Die Bundespolizei hatte 2006 insgesamt 14 DokumentenberaterInnen an deutschen Auslandsvertretungen eingesetzt. Diese schulen und beraten u.a. die dortigen Visastellen. Allein im Jahr 2005 sollen mit deren Hilfe \u00fcber 8.500 Personen an der unerlaubten Einreise nach Deutschland gehindert worden sein. Darunter seien \u00fcber 5.000 Personen, die ge- oder verf\u00e4lschte Dokumente vorlegten. Zus\u00e4tzlich dazu hatte die BPOL im Jahr 2006 insgesamt 19 grenzpolizeiliche VerbindungsbeamtInnen an deutschen Botschaften stationiert<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a> und dies nicht nur in Drittstaaten (in der Ukraine, Russland, Georgien sowie Serbien und Mon\u00adtenegro), sondern auch innerhalb der EU (in Italien, Spanien, Frankreich, Polen, Tschechien, \u00d6sterreich, Ungarn, Bulgarien, Griechenland, Rum\u00e4nien, Slowakei, Slowenien sowie zus\u00e4tzlich bei Europol).<\/p>\n<p>Die Gro\u00dfe Koalition will das Arbeitsgebiet dieser beiden Gruppen \u201eerweitern\u201c und ihren Einsatz als k\u00fcnftige BeraterInnen f\u00fcr Sicherheitsfragen im Visumverfahren \u201ebesser verzahnen\u201c. Sie sollen demnach direkt in die Visastellen der Auslandsvertretungen \u201eintegriert\u201c werden und dort als Ansprechpartner nicht nur f\u00fcr die dort t\u00e4tigen MitarbeiterInnen, sondern auch f\u00fcr die Leitung der Auslandsvertretungen fungieren. Zudem sollen sie die \u201ePr\u00fcfung von Visumantr\u00e4gen\u201c unmittelbar \u201eunterst\u00fctzen\u201c, etwa indem sie Erkenntnisse der \u201eSicherheitsbeh\u00f6rden\u201c zusammenziehen oder \u201eProfile problematischer Personengruppen\u201c er\u00adstellen.<\/p>\n<h4>Europ\u00e4ische Visumpolitik<\/h4>\n<p>Im Haager Programm vom Dezember 2004, dem \u201eF\u00fcnfjahresplan\u201c ihrer Innen- und Rechtspolitik, hatte sich die EU dazu bekannt, die Visumpolitik zu einem Bestandteil einer europ\u00e4ischen Migrationspolitik weiterzuentwickeln.<a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a> Auf den Aufbau des Visa-Informationssystems (VIS) hatte sich der Rat bereits im Juni 2004 geeinigt. Kurzfristig wollte man zudem gemeinsame Antragsbearbeitungsstellen, mittelfristig gemeinsame Visastellen und langfristig sogar einen Europ\u00e4ischen Ausw\u00e4rtigen Dienst einrichten. Die EU-Kommission pr\u00e4sentierte im Mai 2006 einen Verordnungsvorschlag f\u00fcr solche gemeinsamen Antragsbearbeitungsstellen.<a href=\"#_ftn8\" name=\"_ftnref8\">[8]<\/a> AA und BMI begr\u00fc\u00dften diese Idee grunds\u00e4tzlich, hielten es aber \u2013 \u00e4hnlich wie der Bundesrat \u2013 f\u00fcr \u201eunentbehrlich\u201c, Fragen der Sicherheit und des Datenschutzes in der Verantwortung jedes einzelnen Mitgliedstaates zu belassen.<\/p>\n<p>Durch ihre Visumpolitik will die EU jedoch nicht nur die illegale Einwanderung und Sicherheitsrisiken \u201eeffektiver bek\u00e4mpfen\u201c, sondern auch \u201elegales Reisen erleichtern\u201c. Tats\u00e4chlich hat sie im letzten Jahr mit Russland ein Abkommen \u00fcber die erleichterte Erteilung von Schengenvisa beschlossen<a href=\"#_ftn9\" name=\"_ftnref9\">[9]<\/a> \u2013 allerdings im Gegenzug mit einem R\u00fcck\u00fcbernahmeabkommen! Das Visumabkommen sieht Erleichterungen beim Nach\u00adweis des Reisezwecks bzw. beim Umfang der erforderlichen Dokumente vor. Die Geb\u00fchren werden von 60 auf 35 Euro reduziert (was bei den dortigen Einkommensverh\u00e4ltnissen aber immer noch sehr hoch ist). Bei RentnerInnen und f\u00fcr Studienreisen entf\u00e4llt die Geb\u00fchr immerhin. Inhaltsgleiche Visumabkommen treten derzeit mit Albanien, Bosnien-Herze\u00adgo\u00adwi\u00adna, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Serbien und der Ukraine in Kraft.<\/p>\n<p>Im Juli 2006 legte die EU-Kommission einen Verordnungsvorschlag \u00fcber einen \u201eVisakodex\u201c vor, der den derzeit \u00fcber verschiedene Rechtsquellen verstreuten visumsrechtlichen Gemeinschafts-Acquis zusammenfassen, konsolidieren sowie in Teilbereichen inhaltlich erg\u00e4nzen soll: Gem\u00e4\u00df dem Vorschlag soll z.B. die Liste der konsultationspflichtigen Staaten nicht l\u00e4nger geheim sein. Zudem sollen Ablehnungen von Visumantr\u00e4gen k\u00fcnftig begr\u00fcndet werden \u2013 beides Punkte, die zumindest der Bundesrat ablehnt.<a href=\"#_ftn10\" name=\"_ftnref10\">[10]<\/a><\/p>\n<h4>Das Visa-Informationssystem<\/h4>\n<p>Haupts\u00e4chlicher Zweck des VIS soll es sein, das so genannte Visum-Shopping und den \u201eVisummissbrauch\u201c zu verhindern sowie Kontrollen an den EU-Au\u00dfengrenzen und im Inland der Mitgliedstaaten zu erleichtern. Daf\u00fcr sah bereits der Verordnungsvorschlag der Kommission von Ende 2004 zwei Datenkategorien vor:<a href=\"#_ftn11\" name=\"_ftnref11\">[11]<\/a> Zum einen geht es um alphanumerische Angaben \u00fcber die VisumantragstellerIn und gegebenenfalls die EinladerIn (Name, Geburtsdaten etc.), \u00fcber den aktuellen Visumantrag (wann gestellt, erteilt, verl\u00e4ngert, zur\u00fcckgenommen bzw. verweigert \u2013 einschlie\u00dflich der Ablehnungsgr\u00fcnde) sowie \u00fcber fr\u00fchere Visumantr\u00e4ge und Aufenthalte in der EU. Zum andern sollen biometrische Daten \u2013 n\u00e4mlich Fotos und Fingerabdr\u00fccke \u2013 erhoben werden, die es u.a. erm\u00f6glichen, einer Person Informationen \u00fcber fr\u00fchere Antr\u00e4ge zuzuordnen, auch wenn sie diese unter einem anderen Namen gestellt hat.<\/p>\n<p>Ferner will die Verordnung den Austausch dieser Daten zwischen den Visabeh\u00f6rden sowie den Zugang der Einwanderungs- und Asylbeh\u00f6rden und der f\u00fcr Kontrollen an den Grenzen und im Inland zust\u00e4ndigen Polizeien der Mitgliedstaaten regeln.<\/p>\n<p>Die EU-Kommission hat in einer Machbarkeitsstudie gesch\u00e4tzt, dass dass das VIS bei j\u00e4hrlich rund 20 Mio. Antr\u00e4gen f\u00fcr Schengen-Visa und einer f\u00fcnfj\u00e4hrigen Aufbewahrungszeit schlie\u00dflich Datens\u00e4tze von ca. 100 Mio. Personen enthalten w\u00fcrde \u2013 ein Informationspool, f\u00fcr den sich auch die \u201ef\u00fcr die innere Sicherheit zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden der Mitgliedstaaten\u201c und Europol interessieren. Deren Zugang \u201ezum Zwecke der Verh\u00fctung, Aufkl\u00e4rung oder Ermittlung terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten\u201c soll ein separater Ratsbeschluss regeln, f\u00fcr den die Kommission im November 2005 einen Vorschlag pr\u00e4sentierte.<a href=\"#_ftn12\" name=\"_ftnref12\">[12]<\/a><\/p>\n<p>Im Sommer 2007 erzielten Rat und Europ\u00e4isches Parlament (EP) einen Kompromiss.<a href=\"#_ftn13\" name=\"_ftnref13\">[13]<\/a> Die fertigen Texte der Verordnung und des Beschlusses sind aber noch nicht verabschiedet, weil das EP \u2013 offensichtlich erfolgreich \u2013 ein Junktim zwischen den Rechtsgrundlagen des VIS und den noch nicht abgeschlossenen Verhandlungen \u00fcber die so genannte R\u00fcckf\u00fchrungsrichtlinie und den Rahmenbeschluss zum Datenschutz bei der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit hergestellt hat.<a href=\"#_ftn14\" name=\"_ftnref14\">[14]<\/a><\/p>\n<p>Die langen Verhandlungen, so l\u00e4sst sich heute festhalten, haben an dem grunds\u00e4tzlichen Konzept des VIS nichts ge\u00e4ndert. Das gilt insbesondere f\u00fcr die biometrischen Daten. F\u00fcr Kontrollen an der Grenze, aber auch im Inland k\u00f6nnen nach Art. 18-20 der Verordnung statt der Personalien die Fingerabdr\u00fccke als Abfragekriterium des VIS genutzt werden. Mit dem Akzeptieren dieser Regelungen lie\u00df das Parlament zugleich zu, dass biometrische Verfahren in nicht allzu ferner Zukunft auch in den Alltag der polizeilichen T\u00e4tigkeit \u2013 nicht nur an der Grenze \u2013 eindringen werden.<\/p>\n<p>Die Bundesregierung, die sich seit Herbst 2001 f\u00fcr den Aufbau des VIS eingesetzt hat, ist allerdings mit einigen ihrer Anliegen gescheitert. Zum einen ist das VIS keine so genannte Warndatei geworden: Das VIS ist keine Datenbank zur Recherche \u00fcber lediglich verd\u00e4chtige VisumantragstellerInnen oder EinladerInnen. VIS-Daten werden \u2013 zweitens \u2013 auch nicht zehn, sondern nur f\u00fcnf Jahre lang gespeichert (Art. 23 VIS-Verordnung). Nach Art. 3 Abs. 1 des VIS-Beschlusses k\u00f6nnen die Mitgliedstaaten selbst bestimmen, welchen Staatsschutzbeh\u00f6rden und Geheimdiensten sie den Zugang zum VIS gew\u00e4hren wollen. Dieser soll aber nicht, wie von Deutschland gefordert, online m\u00f6glich sein, sondern \u00fcber nationale Zentralstellen (Art. 3 Abs. 2 VIS-Verordnung).<\/p>\n<p>VIS-Daten d\u00fcrfen (z.B. zum Zwecke einer Abschiebung) auch an Dritt\u00adstaaten \u00fcbermittelt werden. Art. 31 VIS-Verordnung umfasst keine L\u00e4nderliste, sondern regelt nur, dass Daten wie Name, Geburtsdaten, Wohnort nur dann an solche L\u00e4nder \u00fcbermittelt werden d\u00fcrfen, wenn erstens in dem betreffenden Land ein angemessenes Datenschutzniveau herrscht oder ein R\u00fcck\u00fcbernahmeabkommen besteht, zweitens der Mitgliedstaat, der die Daten in das VIS eingegeben hat, der \u00dcbermittlung zustimmt und drittens der Empf\u00e4ngerstaat die Zweckbindung der \u00fcbermittelten VIS-Daten akzeptiert.<\/p>\n<h4>Jetzt geht\u2019s los!<\/h4>\n<p>Deutschland bereitet sich seit Jahren intensiv auf die Errichtung des VIS und die Aufnahme biometrischer Merkmale im Visumverfahren vor. Eine zentrale Rolle kommt hierbei dem Bundesverwaltungsamt (BVA) zu. Dessen Visareferat fungiert bereits seit l\u00e4ngerem als nationale Kommu\u00adnikationsschnittstelle zwischen den Visastellen der Auslandsvertretungen und den inl\u00e4ndischen Beh\u00f6rden. Die Daten s\u00e4mtlicher VisumantragstellerInnen werden dabei im BVA automatisch \u00fcberpr\u00fcft. Das BVA wurde vom BMI auch als zentrale Beh\u00f6rde berufen, um f\u00fcr s\u00e4mtliche deutschen Dienststellen die Dateninfrastruktur f\u00fcr das VIS aufzubauen. Hierzu installierte man beim BVA bereits ab 2004 die Nachfolgesoftware von \u201eVisa plus\u201c. Die Visadatei des Amtes wurde zudem von einer antragsbezogenen auf die antragstellerbezogene Speicherung umstrukturiert.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Einf\u00fchrung biometrischer Daten ins Visumverfahren sah der Bundeshaushalt 2007 allein im Einzeletat des Ausw\u00e4rtigen Amtes 35 neue Stellen und 11 Mio. Euro Investitionsmittel vor. Deutschland \u2013 so meldete das Handelsblatt am 10. M\u00e4rz 2008 \u2013 prescht nun mit sieben anderen Mitgliedstaaten vor und will ab Sommer 2008 Schengenvisa nur noch nach Speicherung biometrischer Merkmale ausgeben. An den deutschen Botschaften in Damaskus und Ulan Bator sowie an den Flugh\u00e4fen Berlin-Tegel und Berlin-Sch\u00f6nefeld w\u00fcrden bereits biometrische Merkmale erfasst bzw. gepr\u00fcft. Ab 2009 will man den AntragstellerInnen dann die Abdr\u00fccke aller zehn Finger sowie eine Gesichtsaufnahme abverlangen.<\/p>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> Zahlen s. www.auswaertiges-amt.de\/diplo\/de\/WillkommeninD\/EinreiseUndAufenthalt\/ Visabestimmungen.html<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> Amtsblatt der Europ\u00e4ischen Union (ABl. EU) L 105 v. 13.4.2006<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> Anlage 5b der Gemeinsamen Konsularischen Instruktion (GKI) der EU bzw. Verwaltungsvorschrift zu \u00a7 73 Abs. 4 AufenthG<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> Quelle im Folgenden, soweit nicht anders vermerkt: AA, Bundesministerium des Innern (BMI): Ma\u00dfnahmen zur weiteren Verbesserung des Visavergabeverfahrens. Bericht an den Bundestag v. 29.9.2006, www.auswaertiges-amt.de\/diplo\/de\/WillkommeninD\/Ein reiseUndAufenthalt\/Download\/Bericht Bundestag. pdf<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> vgl. Bundesgesetzblatt Teil I (BGBl. I) 2004, S. 2945 und BGBl. I 2008, S. 252<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a> vgl. Holzberger, M.: Vorverlagerte Migrationskontrolle. Polizeiliche Verbindungsbeamte im Ausland, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 75 (2\/2003), S. 57-65<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a> Ratsdok. 16054\/04 v. 13.12.2004<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a> KOM(2006) 269 endg. v. 31.5.2006<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref9\" name=\"_ftn9\">[9]<\/a> ABl. EU L 129 v. 17.5.2007 und L 173 v. 3.7.2007<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref10\" name=\"_ftn10\">[10]<\/a> KOM(2006) 403 endg. v. 19.7.2006; BR-Drs. 536\/06 v. 22.9.2006<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref11\" name=\"_ftn11\">[11]<\/a> KOM(2004) 835 endg. v. 28.12.2004<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref12\" name=\"_ftn12\">[12]<\/a> KOM(2005) 600 endg. v. 24.11.2005<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref13\" name=\"_ftn13\">[13]<\/a> VIS-Verordnung: Ratsdok. PE-CONS 3630\/07 v. 26.9.2007 und VIS-Beschluss: Ratsdok. 11077\/1\/07 v. 11.10.2007<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref14\" name=\"_ftn14\">[14]<\/a> Entwurf des Rahmenbeschlusses: KOM(2005) 475 endg. v. 4.10.2005 und der Richtlinie KOM(2005) 391 endg. v. 1.9.2005<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Mark Holzberger Im Zuge des so genannten Visa-Untersuchungsausschusses wurde zwar die Praxis der Visumvergabe,<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,95],"tags":[343,413,1249,1521],"class_list":["post-7517","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-089","tag-bundesinnenministerium","tag-datenbanken","tag-schengener-grenzkodex","tag-visa"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/7517","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=7517"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/7517\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=7517"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=7517"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=7517"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}