{"id":7533,"date":"2008-07-17T20:45:05","date_gmt":"2008-07-17T20:45:05","guid":{"rendered":"http:\/\/cilip.site36.net\/?p=7533"},"modified":"2008-07-17T20:45:05","modified_gmt":"2008-07-17T20:45:05","slug":"unkontrollierbare-anziehungskraft-institutionalisierte-kooperation-von-polizei-und-diensten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=7533","title":{"rendered":"Unkontrollierbare Anziehungskraft &#8211;\u00a0Institutionalisierte Kooperation von Polizei und Diensten"},"content":{"rendered":"<h3>von Jan W\u00f6rlein<\/h3>\n<p><strong>KGT, IGR, KGIntTE, BAO-USA, GTAZ, GASIM, GIZ &#8230; die inflation\u00e4re Zunahme \u201ehybrider Organisationen\u201c aus Polizei und Geheimdiensten ist eine der wesentlichen Neuerungen der deutschen \u201eSicherheitsarchitektur\u201c.<\/strong><\/p>\n<p>Vertreter von Polizei und Geheimdiensten haben sich zwar bereits seit 1982 viertelj\u00e4hrlich getroffen, um ihre Antiterrorma\u00dfnahmen zu koordinieren. Doch erst Anfang der 90er Jahre begann man mit v\u00f6llig neuen Organisationsformen zu experimentieren. Seitdem ist abseits der \u00d6ffentlichkeit eine ganze Reihe neuer parallel zueinander existierender Strukturen entstanden, die die ungehinderte Zusammenarbeit in unterschiedlichen Bereichen erlauben. Von anlassbezogener Koordinierung \u00fcber den in gemeinsamen Dateien institutionalisierten Informationsaustausch bis hin zur konkreten operativen Zusammenarbeit findet sich mittlerweile f\u00fcr alle T\u00e4tigkeitsbereiche, die man auch in einer regul\u00e4ren Sicherheitsbeh\u00f6rde vorfindet, die passende hybride Organisationsform. Mit dem grundlegenden Unterschied freilich, dass zu einer regul\u00e4ren Beh\u00f6rde ein rechtlicher Rahmen sowie ein \u00f6ffentliches Auftreten geh\u00f6rt und Polizei und Geheimdienste gem\u00e4\u00df dem Trennungsgebot in einer solchen nie zusammenkommen d\u00fcrfen.<!--more--><\/p>\n<p>Die Legitimationsgrundlagen f\u00fcr die neuen Einrichtungen wechselten im Laufe der letzten 17 Jahre ebenso wie das jeweilige Akronym; die Zahlen dieser institutionalisierten Zusammenarbeitsformen und der beteiligten Akteure sowie der Grad ihrer Vernetzung stiegen jedoch kontinuierlich an. Begonnen hat dieser Prozess einen Monat nach dem t\u00f6dlichen RAF-Attentat auf den Treuhandchef Detlev Karsten Rohwedder vom 1. April 1991. Am 3. Mai beschloss der Arbeitskreis II der Innenministerkonferenz die Zusammenarbeit zwischen Geheimdiensten und Polizei zu intensivieren: Neben dem verst\u00e4rkten Informationsaustausch und der Erstellung gemeinsamer Lagebilder sollte nun auch eine \u201eKoordinierungsgruppe Terrorismusbek\u00e4mpfung\u201c (KGT) entstehen. Vertre\u00adter des Bundeskriminalamtes (BKA), der Landeskriminal\u00e4mter (LKA), des Bundesamtes f\u00fcr Verfassungsschutzes (BfV) und der Landes\u00e4mter (LfV) sowie des Generalbundesanwalts (GBA) sollten sich unter dem Dach des BKA in regelm\u00e4\u00dfigen Abst\u00e4nden treffen. 29-mal trat die Koordinierungsgruppe bereits im ersten Jahr ihres Bestehens zusammen.<\/p>\n<p>Ihre konkreten Aufgaben blieben f\u00fcr die \u00d6ffentlichkeit jedoch im Dunkeln, denn die Beschreibungen des Aufgabenbereichs der KGT bewegten sich auf einem sehr hohen und deshalb wenig aussagekr\u00e4ftigen Abstraktionsniveau: Sie diene \u201eder Koordinierung des schnellen und umfassenden Informationsaustausches, der Bewertung von Lagebildern, der Abstimmung von Ma\u00dfnahmen, dem gezielten Einsatz von Ressourcen und der Entwicklung neuer Bek\u00e4mpfungskonzepte\u201c, erkl\u00e4rte die Bundesregierung am 6. August 1991 auf eine Anfrage der PDS-Abgeordneten Ulla Jelpke.<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a><\/p>\n<p>Gleichzeitig betonte sie, dass eine gemeinsame Datei genauso wenig existiere wie eine gemeinsame operative T\u00e4tigkeit, noch h\u00e4tte die KGT eigenst\u00e4ndige Weisungsbefugnisse gegen\u00fcber irgendwelchen Beh\u00f6rden oder anderen Stellen. Das Trennungsgebot sei somit beachtet worden. Dass die KGT jedoch schon in dieser fr\u00fchen Phase eine informelle Weisungsfunktion hatte, dar\u00fcber war man sich im Bundesinnenministerium (BMI) sehr wohl bewusst: Aus einem internen Papier geht hervor, dass man davon ausging, dass \u201eihren Vorschl\u00e4gen ungeachtet der bestehenden gesetzlichen Zust\u00e4ndigkeiten eine gewisse Verbindlichkeit\u201c zukomme.<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a><\/p>\n<p>Dass die KGT neben ihrer \u201egewissen Verbindlichkeit\u201c auch eine operative Rolle spielte, bewies sie bereits am 27. Juni 1993: Die Planung und \u201eNachbearbeitung\u201c der in einer Schie\u00dferei endenden Verhaftungsaktion auf dem Bahnhof Bad Kleinen im Juni 1993, bei der das RAF-Mitglied Wolfgang Grams und der GSG 9-Beamte Michael Newrzella starben, war ma\u00dfgeblich der KGT zu verdanken.<\/p>\n<p>Mit der Selbstaufl\u00f6sung der RAF 1998 wurde es auch um die Koordinierungsgruppe wieder still. Erst f\u00fcnf Jahre sp\u00e4ter wurde sie im Zusammenhang mit dem \u00a7 129a-Ermittlungsverfahren gegen die \u201emilitante gruppe\u201c (mg) wieder ins Gespr\u00e4ch gebracht. Im Herbst 2003 meldete das Nachrichtenmagazin \u201eFocus\u201c einen vermeintlichen Ermittlungserfolg des BKA.<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a> Vier Berliner seien als die Verantwortlichen f\u00fcr die Brandanschl\u00e4ge der mg identifiziert, sie betrieben laut Verfassungsschutz \u201edie Vernetzung von Untergrundzellen\u201c. Man erw\u00e4ge eine Sondersitzung der KGT einzuberufen. \u00dcber die Frage, ob die massive Weitergabe geheimdienstlicher Informationen ans BKA in diesem wie auch in dem Verfahren gegen die \u201emilitante Anti-G8-Kampagne\u201c<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a> auf eine rege Aktivit\u00e4t der KGT hindeutet, kann nur spekuliert werden. Sicher ist weder, ob die von \u201eFocus\u201c erw\u00e4hnte Sondersitzung je stattgefunden hat, noch ob die KGT \u00fcberhaupt noch regelm\u00e4\u00dfig tagt. Eine offizielle Stellungnahme dazu gibt es nicht, wohl auch weil sich beide Verfahren kaum zu einer Erfolgsmeldung verarbeiten lassen. In keinem der beiden F\u00e4lle sah der Bundesgerichtshof einen Verdacht auf Bildung einer \u201eterroristischen Vereinigung\u201c nach \u00a7 129a Strafgesetzbuch gegeben. Die Bundesanwaltschaft musste die Verfahren an die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden der L\u00e4nder abgeben.<\/p>\n<p>Eine eigene Datei blieb der KGT noch verwehrt, doch ihre Nachfolgeorganisationen glichen diesen \u201eMangel\u201c sukzessive aus. Deren Einrichtung folgte der Logik der Zellteilung: Zun\u00e4chst wurde innerhalb einer bestehenden Kooperationsform eine thematische Untergruppe gebildet, die sich dann verselbst\u00e4ndigte und abermals Untergruppen einrichtete.<\/p>\n<h4>Von der IGR zur KGInTE<\/h4>\n<p>Nur eineinhalb Jahre nach der Einrichtung der KGT entstand im Dezember 1992 \u2013 inspiriert durch die pogromartigen Ausschreitungen von Hoyerswerda und Rostock \u2013 zun\u00e4chst als Untergruppe der KGT und sp\u00e4ter als eigenst\u00e4ndige Organisation die \u201eInformationsgruppe zur Beobachtung und Bek\u00e4mpfung rechtsextremistischer\/-terroristischer insbesondere fremdenfeindlicher Akte\u201c (IGR). Organisatorisch war sie, abgesehen von dem Umstand, dass der Verfassungsschutz hier aus nicht n\u00e4her ausgef\u00fchrten \u201esachlichen Gr\u00fcnden\u201c die Federf\u00fchrung \u00fcbernahm, das genaue Abbild der KGT.<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a> Jedoch l\u00e4sst die thematische Ausrichtung der IGR auf eine sehr weite Terrorismusdefinition schlie\u00dfen, die es ihr erm\u00f6glichte, sich auch mit Bereichen allt\u00e4glicher Kriminalit\u00e4t zu befassen. Anders als bei der KGT sind der \u00d6ffentlichkeit auch die Erfolge der IGR bekannt. So gehen Vereinsverbote, Mitwirkungen bei Razzien und Verhinderungen von Nazi-Treffen auf ihr Konto. Ihre operative Ausrichtung l\u00e4sst sich bereits an ihrer Aufgabenbeschreibung ablesen. Laut Bundesregierung soll sie \u201evorhandene Erkenntnisse zusammenzuf\u00fchren und ggf. koordinierte landes- bzw. bundesweite Exekutivma\u00dfnahmen vorbereiten.\u201c<\/p>\n<p>Die Anschl\u00e4ge vom 11. September 2001 boten abermals die Gelegenheit, die Zusammenf\u00fchrung von Polizei und Diensten weiter auszureizen. Schon am 28. September wurde wiederum unter dem Vorsitz des BKA die Koordinierungsgruppe Internationaler Terrorismus (KGIntTE) eingerichtet. Auch sie erinnert organisatorisch stark an ihre Vorg\u00e4nger, der Kreis der Beteiligten wurde jedoch diesmal massiv erweitert. Zus\u00e4tzlich zum BKA, den LKAs, dem damaligen Bundesgrenzschutz (BGS) und dem GBA wurden mit dem BND, dem Bundesamt und den Landes\u00e4mtern f\u00fcr Verfassungsschutz, dem Milit\u00e4rischen Abschirmdienst (MAD) und dem mittlerweile aufgel\u00f6sten Zentrum f\u00fcr Nachrichtenwesen der Bundeswehr alle Geheimdienste der BRD mit einbezogen. Aufgabe der KGIntTE ist zum einen \u201eeine st\u00e4ndige Bewertung und Fortschreibung des Lagebildes\u201c; zum andern soll sie dem Arbeitskreis II der Innenministerkonferenz \u201eEmpfehlungen f\u00fcr bundesweit abgestimmte Polizeima\u00dfnahmen zur Terrorismusbek\u00e4mpfung im Bereich Pr\u00e4vention und Repression\u201c geben.<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a> In dieser Funktion als \u201eThink Tank\u201c erarbeitete sie z.B. auch die Kriterien f\u00fcr die Rasterfahndung, die im September 2001 begann.<\/p>\n<h4>Besondere Aufbauorganisation USA<\/h4>\n<p>Parallel zur Zusammenarbeit im Rahmen des Koordinierungskonzeptes fanden Polizeien und Geheimdienste auch durch die Erweiterung bestehender Strukturen zusammen. So wurde noch am Tag des Anschlags auf das World Trade Center innerhalb des BKA die Besondere Aufbauorganisation USA (BAO USA) eingerichtet. Bis zu 613 Personen arbeiteten zun\u00e4chst in Hamburg und Meckenheim, sp\u00e4ter nur noch in der BKA-Staatsschutzdienststelle, bis die BAO am 14. April 2002 wieder aufgel\u00f6st wurde. Zeitweise waren auch Verst\u00e4rkungen aus Landeskriminal\u00e4mtern, sechs Einheiten des Zollkriminalamts (ZKA) und bis zu 15 FBI Verbindungsbeamte in der BAO t\u00e4tig. In der Antwort auf eine Anfrage der Linken z\u00e4hlt die Bundesregierung zu den Aufgaben der BAO-USA \u201edie erforderlichen Ma\u00dfnahmen im Rahmen der durch den GBA im Zusammenhang mit den Anschl\u00e4gen des 11. September 2001 eingeleiteten und beauftragten Ermittlungsverfahren durchzuf\u00fchren, die Umsetzung der nationalen und internationalen Melde- und Zusammenarbeitsverpflichtungen sicherzustellen sowie die Koordination des Informationsaustauschs im Rahmen der Zentralstellenfunktion des BKA zu gew\u00e4hrleisten.\u201c<a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a><\/p>\n<p>Besondere Aufbauorganisationen sind anlassgebundene Zusammenschl\u00fcsse innerhalb von Beh\u00f6rden, besser bekannt unter ihrer \u00e4lteren Bezeichnung Sonderkommission (SOKO). Insofern scheint die BAO-USA keine Besonderheit darzustellen. Dementsprechend weist die Bundesregierung in der zitierten Antwort inhaltliche Fragen emp\u00f6rt zur\u00fcck: \u201e\u00dcber die Einrichtung von BAOen in Polizeibeh\u00f6rden besteht in der Bundesregierung kein Er\u00f6rterungs- und Abstimmungsbedarf: Die Einrichtung von BAOen geh\u00f6rt zum Alltag von Polizeibeh\u00f6rden.\u201c Auf der BKA-Herbst\u00adtagung am 15. November 2001, wo die BAO zum ersten Mal der \u00d6ffentlichkeit bekannt wurde, war man sich der Neuartigkeit der Einrichtung hingegen durchaus bewusst und hielt sie sehr wohl f\u00fcr erl\u00e4uterungsbed\u00fcrftig. Sie bestehe laut dem damaligen BKA-Pr\u00e4sidenten Ulrich Kersten in der Integration des ZKA, des BGS, des BfV und des BND in die Ermittlungen und sprenge somit den \u00fcblichen Rahmen schutz- und kriminalpolizeilicher Beteiligung.<a href=\"#_ftn8\" name=\"_ftnref8\">[8]<\/a> Konkret wurde eine unbekannte Zahl von Verbindungsbeamten des BND und eine oder zwei Beamte des BfV in das BKA entsandt, die jedoch, wie die Bundesregierung ohne n\u00e4here Erkl\u00e4rung darlegt, organisatorisch nicht \u201eintegriert\u201c worden seien.<\/p>\n<p>Auch sei die BAO-USA die erste deutsche Ermittlungseinheit, in die Beamte von Strafverfolgungsbeh\u00f6rden anderer Staaten \u2013 n\u00e4mlich der USA, Frankreichs und Britanniens \u2013 einbezogen wurden. Ob dar\u00fcber hinaus auch Mitarbeiter anderer Stellen dieser L\u00e4nder (z.B. das US-State Department) an der BAO teilnehmen durften, hat ein am 21. Juni 2007 im BND-Untersuchungsausschuss befragter BKA-Beamter auf Anfrage zumindest nicht verneint. Die durch die Verschleppung von Murat Kurnaz offenbar gewordene weitgehende Kenntnis US-ameri\u00adka\u00adnischer Geheimdienste \u00fcber Sachverhalte aus dem deutschen Ermittlungsverfahren verdeutlicht, wie offenherzig man innerhalb der BAO mit Informationen umging.<\/p>\n<h4>Informationboards<\/h4>\n<p>Schon vor dem 11. September 2001 hatte man sich noch eine weitere polizeilich-geheimdienstliche Kooperationsform ausgedacht. Laut einem Bericht des BMI von August 2001 sollen die so genannten Informationboards \u201ealle relevanten verf\u00fcgbaren Informationen und Hintergrundinformationen\u201c zu einem bestimmten Themenbereich f\u00fcr eine mit jeweils unterschiedlichen Beh\u00f6rden besetzte Arbeitsgruppe bereitstellen.<a href=\"#_ftn9\" name=\"_ftnref9\">[9]<\/a> Bereits im April 2001 war das Informationboard \u201eNetzwerke arabische Mujahedin\u201c eingerichtet worden, das mit der Gr\u00fcndung des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums (GTAZ) in dessen Arbeitsgruppe \u201eoperativer Informationsaustausch\u201c \u00fcberging. Das Infoboard \u201eSchleusungen \u00fcber die tschechische Republik\u201c vereinigte zum Beispiel bei seiner Gr\u00fcndung im September 2001 Vertreter des BKA, des BND und des BfV, der damaligen Bundesgrenzschutzdirektion, des ZKA, des damaligen Bundesamtes f\u00fcr die Anerkennung ausl\u00e4ndischer Fl\u00fcchtlinge, des Bundesverwaltungsamtes sowie der LK\u00c4 von Sachsen und Bayern. Bei der Finanzermitt\u00adlungseinheit (FIU) des BKA wurde ein drittes Information Board \u201eFinanzierung des Terrorismus\u201c angelegt. \u00dcber ein viertes zum \u201eNarcoterrorismus\u201c ist nur bekannt, dass es einmal existierte. In ihrem Jahresbericht 2003 erkl\u00e4rt die FIU, ein Informationboard sei auf \u201ePermanenz und Institutionalisierung\u201c ausgelegt.<a href=\"#_ftn10\" name=\"_ftnref10\">[10]<\/a> Es l\u00e4sst sich wohl hinzuf\u00fcgen, dass ein weiteres wesentliches Kriterium die Arbeit im Verborgenen ist, denn von vier bekannten Informationboards ist lediglich von einem bekannt, dass es noch existiert (wenn auch nun unter dem Dach des GTAZ).<\/p>\n<h4>Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum<\/h4>\n<p>Eine v\u00f6llig neue Stufe polizeilich-geheimdienstlicher Zusammenarbeit wurde am 14. Dezember 2004 mit der Einrichtung des GTAZ in Berlin-Treptow erreicht. Ein Zen\u00adtrum ist die logische Folge einer immer gr\u00f6\u00dfer werdenden Dichte von immer h\u00e4ufiger zusammentretenden anlassbezogenen Organisatio\u00adnen mit immer mehr beteiligten Beh\u00f6rden. Es hat ein Geb\u00e4ude, einen festen Mitarbeiterstab und ist dauerhaft eingerichtet.<\/p>\n<p>Das GTAZ f\u00fchrt 40 Beh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder zusammen \u2013 mehr als irgendeine der zahlreichen anderen Hybridorganisationen. Beteiligt sind die 19 Geheimdienste (16 LfV, BfV, BND und MAD), 18 Polizeibeh\u00f6rden (16 LKA, BKA und BGS resp. Bundespolizei), das ZKA sowie der GBA und das Bundesamt f\u00fcr Migration und Fl\u00fcchtlinge (BAMF). Sie alle sind mit Mitarbeitern und eigenen R\u00e4umlichkeiten vertreten. Eingebunden sind ebenso ausl\u00e4ndische Partnerbeh\u00f6rden, die jedoch nicht namentlich benannt werden und im Gegensatz zur BAO-USA nicht am \u201eEchtzeit-Informationsaustausch\u201c partizipieren k\u00f6nnen. Anlassbezogen werden auch Spezialisten aus anderen deutschen Beh\u00f6rden, zum Beispiel aus den Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rden, beteiligt. Aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Gr\u00fcnen geht eine Gesamtzahl von 229 dauerhaften Mitarbeitern hervor.<a href=\"#_ftn11\" name=\"_ftnref11\">[11]<\/a> 198 Personen sind Besch\u00e4ftigte von Bundes-, 31 von Landesbeh\u00f6rden.<\/p>\n<p>Um den Anschein der Trennung zu wahren, ist das GTAZ in eine nachrichtendienstliche und eine polizeiliche Analyse- und Informationsstelle (NIAS und PIAS) untergliedert. Deren Aufgaben sind auf den \u201ePh\u00e4nomenbereich des islamistischen Extremismus und Terrorismus\u201c beschr\u00e4nkt, jedoch innerhalb dieses Themengebietes sehr vielf\u00e4ltig: Das Zentrum bietet den Rahmen f\u00fcr \u201eRessourcenb\u00fcndelung bei Internetrecherchen und \u00dcbersetzungen\u201c, f\u00fcr allgemeine \u201eGef\u00e4hrdungsbewertungen\u201c, \u201ethemenspezifische Analysen\u201c ebenso wie f\u00fcr konkrete \u201eFallauswertungen\u201c. \u201eOperativer Informationsaustausch\u201c zur Abstimmung von \u201eExekutivma\u00dfnahmen und Ermittlungsans\u00e4tzen\u201c geht Hand in Hand mit der \u201eEinsch\u00e4tzung der Entwicklung des Personenpotentials\u201c, die in einem \u201eganzheitlichen Bek\u00e4mpfungsansatz\u201c auch als \u201eKl\u00e4rung ausl\u00e4nderrechtlicher Statusfragen\u201c verstanden wird.<\/p>\n<p>Aufgehoben wird die r\u00e4umliche und organisatorische Trennung durch die t\u00e4gliche Lagebesprechung zum \u201eAustausch aktueller Lageerkenntnisse\u201c, \u201ezur Erstellung anlassbezogener Erstbewertungen\u201c und \u201eAbstimmung einzelner Ma\u00dfnahmen\u201c sowie durch sieben Arbeitsgruppen:<\/p>\n<ul>\n<li>AG Gef\u00e4hrdungsbewertung zur \u201eErstellung und Fortschreibung von abgestimmten Gef\u00e4hrdungsbewertungen\u201c<\/li>\n<li>AG Operativer Informationsaustausch zur \u201eIdentifizierung von Ermittlungsans\u00e4tzen\u201c und \u201eAbstimmung operativer Ma\u00dfnahmen\u201c<\/li>\n<li>AG Fallauswertung zur \u201eErstellung einzelfall\u00fcbergreifender Lagebewertungen und Analysen zu ausgew\u00e4hlten Feldern des islamischen Terrorismus\u201c<\/li>\n<li>AG Strukturanalysen zur \u201eDurchf\u00fchrung von Grundlagenprojekten zu Strukturen und Funktionsweisen islamistischer Netzwerke\u201c<\/li>\n<li>AG Aufkl\u00e4rung des islamistisch-terroristischen Personenpotentials zur Zusammenfassung und zum Abgleich von polizeilichen und nachrichtendienstlichen Personeninformationen<\/li>\n<li>AG Ressourcenb\u00fcndelung zur \u201eNutzung vorhandener Synergien\u201c sowie<\/li>\n<li>AG Statusrechtliche Begleitma\u00dfnahmen zur Nutzung \u201eausl\u00e4nder- oder asylrechtlicher Ma\u00dfnahmen\u201c bei Personen mit islamistisch-terroristischem Hintergrund.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die AG Status st\u00fctzt sich auf die erweiterten M\u00f6glichkeiten des neuen Ausl\u00e4nderrechts. Geleitet wird sie nicht vom BKA und auch nicht von einem der Geheimdienste, sondern vom BAMF. In mehreren Bundesl\u00e4ndern gibt es \u00e4hnliche Zusammenarbeitsgremien von Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rden, Polizei und Verfassungsschutz.<a href=\"#_ftn12\" name=\"_ftnref12\">[12]<\/a><\/p>\n<p>Die AG Ressourcenb\u00fcndelung wird in der Antwort der Bundesregierung vom 17. Juli 2008 nicht mehr erw\u00e4hnt, ist im Internetauftritt des BMI aber noch zu finden, was darauf schlie\u00dfen l\u00e4sst, dass sie erst k\u00fcrzlich aufgel\u00f6st wurde. N\u00e4here Angaben hierzu finden sich nicht.<\/p>\n<p>Gemeinsam ist allen Arbeitsgruppen, dass sie Zugriff auf die \u201eAnti-Terror-Datei\u201c haben. Die im Kontext des GTAZ entstandene Debatte um eine gemeinsame Datei von Polizei und Geheimdiensten m\u00fcndete im Juli 2006 in einen Gesetzentwurf, dem der Bundestag am 22. Dezember 2006 zustimmte. Noch vor der Verabschiedung des Antiterrordateigesetzes (ATDG) hatte die IMK acht personenbezogene Merkmale erarbeitet, die gespeichert werden sollten.<a href=\"#_ftn13\" name=\"_ftnref13\">[13]<\/a> Das ATDG sieht schlie\u00dflich elf Grunddatenkategorien wie Name und Adresse, aber auch Einstufungen wie \u201eMitglied in einer terroristischen Organisation\u201c, \u201eAus\u00fcbender\u201c, \u201eUnterst\u00fctzer\u201c, \u201eVorbereiter\u201c, \u201eKontaktperson\u201c etc. vor. Mit den erweiterten Grunddaten werden weitere 17 Datenkategorien erfasst: Eigene und mitbenutzte Telekommunikationsanschl\u00fcsse und -endger\u00e4te, E-Mail-Adressen, Bankverbindungen, Volks- und Religionszugeh\u00f6rigkeit, Fertigkeiten in der Herstellung und im Umgang mit Sprengstoffen oder Waffen, Waffenbesitz und Gewaltbereitschaft, T\u00e4tigkeit in einer sicherheitsrelevanten Einrichtung, Aufenthalt in einem Ausbildungslager und Kontaktpersonen. Die erweiterten Grunddaten sind, au\u00dfer im \u201eEilfall\u201c, nur nach Freigabe durch die speichernde Beh\u00f6rde zug\u00e4nglich.<\/p>\n<p>Gespeichert werden diese Daten \u00fcber Personen, bei denen \u201eim Einzelfall vorliegende Anhaltspunkte nach nachrichtendienstlichen oder polizeilichen Erfahrungswerten die Einsch\u00e4tzung rechtfertigen, dass die Erkenntnisse zu den betreffenden Personen zur Aufkl\u00e4rung oder Bek\u00e4mpfung des internationalen Terrorismus beitragen.\u201c<\/p>\n<p>Am 28. M\u00e4rz 2008 enthielt die Datei insgesamt 17.754 Datens\u00e4tze zu ca. 15.000 Personen. Eingegeben wurden sie von Beh\u00f6rden, die \u00fcber einen so genannten lesenden und schreibenden Zugriff auf die Datei verf\u00fcgen. Per Gesetz sind BKA, BfV, BND, MAD, ZKA, die Bundespolizeidirektion sowie alle LKA und LfV berechtigt dies zu tun. Standort der Datei ist das BKA.<\/p>\n<p>Wie eng die Anti-Terror-Datei in das Gef\u00fcge hybrider Organisationen eingebettet ist, zeigt sich an der Einsch\u00e4tzung der Bundesregierung, es handele sich bei ihr prim\u00e4r um ein \u201eKommunikationsanbahnungsinstru\u00adment\u201c, das \u201eeinen Erkenntnisaustausch auf Basis der bestehenden \u00dcber\u00admittlungsvorschriften vorbereitet.\u201c Der eigentliche Austausch erfolgt somit in Organisationen wie dem GTAZ. Nicht umsonst fand hier auch der symbolische Knopfdruck zur Er\u00f6ffnung der Datei statt.<\/p>\n<h4>Gemeinsame Zentren<\/h4>\n<p>Ebenso wie bei der KGT war die Einrichtung der neuen Kooperationsform GTAZ nur ein erster Schritt. Auch das Abwehrzentrum wurde zum Muster f\u00fcr die Einrichtung weiterer Quasi-Beh\u00f6rden.<\/p>\n<p>Im November 2004 war das \u201eGemeinsame Analyse- und Strategiezentrum Schleusungskriminalit\u00e4t\u201c (GASS) entstanden, dass bereits im Mai 2006 in \u201eGemeinsames Analyse und Strategiezentrum illegale Migration\u201c (GASIM) umbenannt wurde. Im GASS waren nur das BKA und der damalige BGS fest vertreten, BND und BfV aber nur lose \u201everkn\u00fcpft\u201c. Letztere bilden im GASIM einen festen Bestandteil. Auch das BAMF sowie die Zollverwaltungen sind hinzugekommen. Insgesamt 33 Beamte arbeiten im GASIM. Das Ziel der Einrichtung ist es, der unerlaubten Einwanderung \u201eoperativ und mit strategisch ausgerichteten und konzeptionell fundierten Ma\u00dfnahmen wirksam entgegenzutreten\u201c.<a href=\"#_ftn14\" name=\"_ftnref14\">[14]<\/a> Auf diverse Anfragen der Linksfraktion und der Gr\u00fcnen erkl\u00e4rte die Bundesregierung, das GASIM selbst betreibe keine operativen Ma\u00dfnahmen und f\u00fchre keine eigene Analysedatei. Der Leiter der Bundespolizei-Vertretung im GASIM lobt jedoch mit Verweis auf eine Gro\u00df-Kontrollaktion im M\u00e4rz 2007 den \u201eoperativen Mehrwert\u201c, den das Zentrum schaffe, und die \u201eneue Qualit\u00e4t der Informationen\u201c, die das GASIM durch die Zusammenf\u00fchrung, den Abgleich und die Weitersteuerung von Daten erzeuge.<a href=\"#_ftn15\" name=\"_ftnref15\">[15]<\/a><\/p>\n<p>Am 26. Oktober 2007 stellte Bundesinnenminister Wolfgang Sch\u00e4uble das \u201eGemeinsame Internetzentrum\u201c (GIZ) der \u00d6ffentlichkeit vor und zog gleichzeitig eine positive Bilanz, denn das Zentrum existierte bereits seit Anfang des Jahres.<a href=\"#_ftn16\" name=\"_ftnref16\">[16]<\/a> Das \u201eKompetenzzentrum\u201c steht unter der Leitung des BfV, hat aber seinen Sitz in der Liegenschaft des BKA in Berlin-Treptow. Hier arbeiten 30 Besch\u00e4ftigte aus dem BfV, dem BKA, dem BND, dem MAD und der Bundesanwaltschaft sowie ein Vertreter des LKA Rheinland-Pfalz. Die anderen Bundesl\u00e4nder sind der Aufforderung des BMI zur Beteiligung an dem Zentrum nicht gefolgt. Eine Zahl von 50 Mitarbeitern wird angestrebt. Aufgabe des GIZ ist \u201edie fr\u00fchzeitige Erkennung extremistischer und terroristischer Aktivit\u00e4ten sowie von Rekrutierungs- und Radikalisierungsbem\u00fchungen im Internet\u201c. Das GIZ verfasst die deutschen Beitr\u00e4ge f\u00fcr das bei Europol angesiedelte Informationsportal \u201eCheck the web\u201c \u2013 ein \u201eLaboratorium\u201c, das auf eine deutsche Initiative der Innenminister der G6-Staaten (BRD, F, I, UK, ES, PL) im M\u00e4rz 2006 zur\u00fcckgeht und zu einer Datenbank \u00fcber verd\u00e4chtige Webseiten ausgebaut werden soll. Die Bedeutung des GIZ auf europ\u00e4ischer Ebene wird deshalb also wahrscheinlich schon bald zunehmen.<\/p>\n<p>Wie das BMI in seinem Internetauftritt erkl\u00e4rt, werden \u201eOperative Ma\u00dfnahmen\u201c wegen des \u201eSachzusammenhanges\u201c, nicht durch das Zentrum, sondern durch die jeweilige Beh\u00f6rde vorgenommen. Auf das Trennungsgebot nimmt das Ministerium dabei nicht Bezug.<a href=\"#_ftn17\" name=\"_ftnref17\">[17]<\/a><\/p>\n<h4>Das Trennungsgebot zur Zusammenarbeit<\/h4>\n<p>\u201eManche halten das Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten ja f\u00fcr einen Verfassungsgrundsatz\u201c, erkl\u00e4rte der Bundesinnenminister auf einem BND-Symposium am 1. November 2007 in Berlin.<a href=\"#_ftn18\" name=\"_ftnref18\">[18]<\/a> Die logische Fortsetzung dieses Satzes \u2013 \u201eich nicht\u201c \u2013 hat sich Wolfgang Sch\u00e4uble verkniffen. Seine kurze Bemerkung ist eines der wenigen offiziellen Statements aus den letzten Jahren, die die Fortgeltung des Trennungsgebots in Frage stellen. Die Westalliierten hatten der BRD mit ihrem \u201ePolizeibrief\u201c von 1949 dieses Gewalten teilende Prinzip mit auf den Weg gegeben. Nach der Vereinigung und dem Zwei-plus-Vier-Vertrag erhielt die BRD die volle Souver\u00e4nit\u00e4t. Die anschlie\u00dfend gef\u00fchrte Debatte, ob das Trennungsgebot noch Verfassungsrang habe, ist heute weitgehend verstummt.<\/p>\n<p>Man geht stattdessen den einfacheren Weg einer Umdefinition und erkl\u00e4rt: \u201eDem Informationsaustausch zwischen den Polizeien und Nachrichtendiensten von Bund und L\u00e4ndern steht nach Ansicht der Bundesregierung weder das F\u00f6deralismusprinzip noch das Trennungsgebot entgegen.\u201c<a href=\"#_ftn19\" name=\"_ftnref19\">[19]<\/a> Oder noch klarer: \u201eAus der organisatorischen Trennung folgt die Pflicht zur informationellen Zusammenarbeit unter Ber\u00fccksichtigung der unterschiedlichen Aufgaben und Befugnisse.\u201c<a href=\"#_ftn20\" name=\"_ftnref20\">[20]<\/a><\/p>\n<p>Diese Zusammenarbeit geht offensichtlich weit \u00fcber eine blo\u00df fallbezogene Weitergabe von Daten hinaus. Die anf\u00e4nglichen Hinweise darauf, dass etwa die KGT nicht \u00fcber eine eigene Datei verf\u00fcge, sind im Falle des GTAZ sp\u00e4testens seit dem Aufbau der Anti-Terror-Datei erledigt. Um den Anschein der organisatorischen Trennung aufrechtzuerhalten, haben sich die Verantwortlichen diverse Argumentationsmuster einfallen lassen: Die neuen Organisationen erhalten nicht den Status eigenst\u00e4ndiger Beh\u00f6rden. Sie erzeugen zwar angeblich einen \u201eoperativen Mehrwert\u201c, aber die aus ihren Lagebildern und Analysen resultierenden \u201eOperationen\u201c m\u00fcssen sie nicht selbst verantworten. Sie haben auch keine f\u00f6rmlichen Weisungsbefugnisse. Zu welch absurden Arrangements die Umgehung des Verbotenen f\u00fchrt, zeigt sich anhand der beiden in einem Geb\u00e4ude untergebrachten, aber mit zwei getrennten Eing\u00e4ngen versehenen geheimdienstlichen und polizeilichen Analysestellen des GTAZ.<\/p>\n<p>Das tats\u00e4chliche Handeln dieser Organisationen bleibt der \u00d6ffentlichkeit systematisch entzogen. Deshalb kann auch die Frage nach ihrer Wirksamkeit nicht klar beantwortet werden. Sicher ist jedenfalls der sym\u00adbolische Effekt. Mit der Einrichtung des GTAZ zeigt die Bundesregierung ihre \u201eHandlungsbereitschaft\u201c. Auch immanent betrachtet darf jedoch der Nutzen dieser Apparate bezweifelt werden. So haben Medienrecherchen ergeben, dass die Anwesenheit innerhalb des GTAZ an Freitagen und Montagen stark abnimmt, da insbesondere die L\u00e4nderbeh\u00f6rden nur ein geringes Interesse haben, ihre Mitarbeiter vor und nach dem Wochenende viele hunderte Kilometer durch die BRD zu transportieren. In \u00e4hnlichem Licht erscheint das geringe Interesse von Landesbeh\u00f6rden am GIZ.<\/p>\n<p>Die informationelle Zusammenarbeit zwischen Geheimdiensten und Polizei zeitigt insbesondere dort ihre Gefahren, wo Zwangsma\u00dfnahmen \u2013 wie im neuen Ausl\u00e4nderrecht \u2013 aufgrund blo\u00dfer Gefahrenannahmen m\u00f6glich sind. Sie st\u00f6\u00dft dagegen dort an ihre Grenzen, wo aus geheimen Quellen stammende Informationen als Beweismittel in Strafverfahren eingebracht werden sollen. Wenn der Strafprozess nicht am Quellenschutz zugrunde gehen soll, braucht es dann n\u00e4mlich Aussagegenehmigungen f\u00fcr gew\u00f6hnlich lichtscheue BeamtInnen und Nachweise \u00fcber die Herkunft, das rechtm\u00e4\u00dfige Zustandekommen und die Glaubw\u00fcrdigkeit von Informationen.<\/p>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> BT-Drs. 12\/1033 v. 6.8.1991<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> BMI: Bericht \u00fcber die Einrichtung einer Koordinierungsgruppe Terrorismusbek\u00e4mpfung beim BKA, dokumentiert in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 42 (2\/1992), S. 30-32 (32)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> www.akweb.de\/ak_s\/ak478\/44.htm<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> zum mg-Verfahren s. Lederer, A.: Subjektiv terroristisch, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 88 (3\/2007), S. 55-62; zum G8-Verfahren Beck, M.: Geheimdienstlich gesteuert, in B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 89 (1\/2008), S. 58-63<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> BT-Drs. 13\/854 v. 10.4.1995<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a> Antworten auf Fragen von Petra Pau, BT-Plenarprotokoll 15\/104 v. 28.4.2004, S. 9395 f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a> BT-Drs. 16\/892 v. 10.3.2006<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a> BKA, Kriminalistisches Institut: Islamistischer Terrorismus \u2013 Eine Herausforderung f\u00fcr die internationale Staatengemeinschaft \u2013 BKA Herbsttagung 2001, Neuwied 2002<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref9\" name=\"_ftn9\">[9]<\/a> Bericht \u00fcber die verst\u00e4rkte Zusammenarbeit zwischen BKA, BND und BfV im Rahmen des Informationboards, BT-Innenausschuss, Ausschussdrucksache 14\/532 v. 15.8.2001<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref10\" name=\"_ftn10\">[10]<\/a> BKA, Financial Intelligence Unit: Jahresbericht 2002, Wiesbaden 2003, S. 18<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref11\" name=\"_ftn11\">[11]<\/a> BT-Drs. 16\/9833 v. 17.7.2008<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref12\" name=\"_ftn12\">[12]<\/a> s. Holzberger, M.: Was nicht zusammengeh\u00f6rt, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 85 (1\/2006), S. 60-65, sowie ders.: Ausl\u00e4ndische \u201eGef\u00e4hrder\u201c im Visier des Staatsschutzes, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 89 (1\/2008), S. 80<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref13\" name=\"_ftn13\">[13]<\/a> Innenministerkonferenz: Beschlussniederschrift der 181. Sitzung v. 4.9.2006<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref14\" name=\"_ftn14\">[14]<\/a> BMI: Presseerkl\u00e4rung v. 17.7.2006<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref15\" name=\"_ftn15\">[15]<\/a> Spang, T.: Das Gemeinsame Analyse- und Strategiezentrum Illegale Migration, in: Kriminalistik 2007, H. 2, S. 95-98; siehe auch: Holzberger, M.: Ein Wackelpudding, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 89 (1\/2008), S. 49-51<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref16\" name=\"_ftn16\">[16]<\/a> BMI: Presseerkl\u00e4rung v. 26.10.2007<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref17\" name=\"_ftn17\">[17]<\/a> www.bmi.bund.de\/nn_122688\/Internet\/Content\/Themen\/Terrorismus\/DatenundFakte n\/Gemeinsames__Internetzentrum__de.html<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref18\" name=\"_ftn18\">[18]<\/a> Sch\u00e4uble, W.: Weltinnenpolitik im 21. Jahrhundert. Rede auf dem BND-Symposium \u201eZerfall der Ordnung \u2013 Crisis of Governance\u201c, www.bmi.bund.de\/cln_012\/nn_165104\/ Internet\/Content\/Nachrichten\/Reden\/2007\/11\/BM__BND__Symposium.html<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref19\" name=\"_ftn19\">[19]<\/a> BT-Drs. 16\/416 v. 20.1.2006<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref20\" name=\"_ftn20\">[20]<\/a> so der Leiter des Kriminalistischen Instituts des BKA, Stock, J.: Datenerhebung und \u2011verarbeitung der Zentralstelle Bundeskriminalamt nach dem 11. September, in: Wolter, J. u.a.: Daten\u00fcbermittlung und Vorermittlungen, Heidelberg 2003, S. 247-261 (259)<\/h6>\n<h3>Bild: GSG 9 beim Tag der offenen T\u00fcr im BKA (Wikipedia, <a href=\"https:\/\/commons.wikimedia.org\/wiki\/User:Flophila88\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Flophila88<\/a>, <a href=\"https:\/\/commons.wikimedia.org\/wiki\/File:Gsg9.JPG\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Gsg9<\/a>, <a href=\"https:\/\/creativecommons.org\/licenses\/by-sa\/3.0\/legalcode\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">CC BY-SA 3.0<\/a>)<\/h3>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Jan W\u00f6rlein KGT, IGR, KGIntTE, BAO-USA, GTAZ, GASIM, GIZ &#8230; die inflation\u00e4re Zunahme \u201ehybrider<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":12184,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,96],"tags":[309,667,728,842,843,1291,1360],"class_list":["post-7533","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-artikel","category-cilip-090","tag-bundeskriminalamt","tag-geheimdienste","tag-gtaz","tag-kgintte","tag-kgt","tag-sicherheitsarchitektur","tag-staatsschutz"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/7533","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=7533"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/7533\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/12184"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=7533"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=7533"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=7533"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}