{"id":7537,"date":"2008-07-17T20:48:29","date_gmt":"2008-07-17T20:48:29","guid":{"rendered":"http:\/\/cilip.site36.net\/?p=7537"},"modified":"2008-07-17T20:48:29","modified_gmt":"2008-07-17T20:48:29","slug":"im-feld-der-inneren-sicherheit-ueber-den-vormarsch-der-bundeswehr-in-der-heimat","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=7537","title":{"rendered":"Im Feld der Inneren Sicherheit &#8211;\u00a0\u00dcber den Vormarsch der Bundeswehr in der Heimat"},"content":{"rendered":"<h3>von Norbert P\u00fctter<\/h3>\n<p><strong>Seit der \u201eneue Sicherheitsbegriff\u201c zum Bezugspunkt der Politik geworden ist, gibt es kein Halten mehr: Weil sich innere und \u00e4u\u00dfere Gefahren nicht mehr unterscheiden lie\u00dfen, weil Kriminalit\u00e4t, Terrorismus und Krieg im Zeitalter der \u201easymmetrischen Bedrohungen\u201c eine gef\u00e4hrliche Melange eingegangen w\u00e4ren, m\u00fcsse das Milit\u00e4r potentiell \u00fcberall eingreifen k\u00f6nnen. Auf vier Wegen wird derzeit versucht, dieses Ziel zu erreichen.<\/strong><\/p>\n<p>Im Vordergrund der Debatte steht seit Jahren der Streit um die \u00c4nderung des Grundgesetzes. Die entscheidenden Bestimmungen waren 1968 durch die Notstandsgesetzgebung in die Verfassung eingef\u00fcgt worden. Sie beschr\u00e4nken den Einsatz der Bundeswehr \u2013 au\u00dferhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalls \u2013 auf die Hilfe bei schwerwiegenden Katastrophen und Unf\u00e4llen. Bereits in den 90er Jahren hatten Politiker der CDU immer wieder den Einsatz der Bundeswehr im Innern gefordert \u2013 mal zur Abwehr von Fl\u00fcchtlingsstr\u00f6men, mal zur Kontrolle der Chaostage. Jedoch erst mit den Anschl\u00e4gen vom 11. September 2001 wurde die Debatte konkreter.<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a> <!--more--><\/p>\n<p>Seit 2004 legten die CDU\/CSU-gef\u00fchrten L\u00e4nder im Bundesrat und die CDU\/CSU-Bundestagsfraktion mehrere Gesetzentw\u00fcrfe vor, durch die zwei Artikel des Grundgesetzes ver\u00e4ndert werden sollten:<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a> In den Regelungen \u00fcber die Katastrophenhilfe (Art. 35 Abs. 2 und 3 GG) sollte eine Bestimmung aufgenommen werden, der zufolge die Bundeswehr \u201eim Falle terroristischer Bedrohungen\u201c von den L\u00e4ndern zum zivilen Objektschutz angefordert werden k\u00f6nnte. Au\u00dferdem sollte der Einsatz unmissverst\u00e4ndlich auch zur \u201eVerhinderung einer unmittelbar drohenden Katastrophe\u201c zul\u00e4ssig sein (denn in der gegenw\u00e4rtigen Rechtslage ist umstritten, ob die Katastrophenhilfe sich nur auf die Bew\u00e4ltigung der Folgen einer eingetretenen Katastrophe oder auch auf deren Verhinderung erstreckt). Durch die Erweiterung von Art. 87a Abs. 2 GG sollte die \u201eAbwehr von Gefahren aus der Luft und von See her, zu deren wirksamer Bek\u00e4mpfung der Einsatz der Streitkr\u00e4fte erforderlich ist\u201c der Bundeswehr \u00fcbertragen werden.<\/p>\n<p>Die damalige rot-gr\u00fcne Bundestagsmehrheit lehnte die Vorschl\u00e4ge ab. Statt das Grundgesetz zu \u00e4ndern, wurde das Luftsicherheitsgesetz 2004 als Ausf\u00fchrungsgesetz zu Art. 35 Abs. 2 und 3 verabschiedet. Angesichts der politischen Differenzen zwischen CDU\/CSU und SPD hatte sich die Gro\u00dfe Koalition nach dem Regierungswechsel darauf verst\u00e4ndigt, \u00fcber die Frage einer etwaigen Grundgesetz\u00e4nderung nach dem Urteil des Verfassungsgerichts \u00fcber das Luftsicherheitsgesetz zu entscheiden. Dieses verwarf im Februar 2006 das Gesetz nicht nur wegen seiner Unvertr\u00e4glichkeit mit Art. 1 und 2 GG, sondern auch, weil Art. 35 GG keine Grundlage f\u00fcr den Einsatz milit\u00e4rischer Waffen darstelle.<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a><\/p>\n<p>Seit dieser Entscheidung diskutiert die Koalition \u00fcber Novellierungsvorschl\u00e4ge unterschiedlicher Reichweite.<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a> Die SPD m\u00f6chte die Bestimmungen \u00fcber die Katastrophenhilfe erweitern und den Streitkr\u00e4ften den Gebrauch \u201eauch milit\u00e4rischer Mittel zur Gefahrenabwehr\u201c erlauben, wenn diese Gefahren \u201eaus dem Luftraum oder von See her unmittelbar\u201c drohen.<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a> Das CDU-gef\u00fchrte Innenministerium m\u00f6chte hingegen \u00fcber Art. 87a Abs. 2 GG die Bundeswehr \u201ezur unmittelbaren Abwehr eines sonstigen Angriffs auf die Grundlagen des Gemeinwesens\u201c erm\u00e4chtigen.<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a><\/p>\n<p>Da die Kluft zwischen beiden Vorschl\u00e4gen sehr gro\u00df ist, da es f\u00fcr die SPD einen hohen politischen (Symbol-)Wert besitzt, den Einsatz der Bundeswehr zu begrenzen,<a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a> die CDU aber die Gelegenheit nicht verstreichen lassen will, der Bundeswehr mehr Aufgaben im Innern zu \u00fcbertragen, ist der Weg zu einer Grundgesetz\u00e4nderung gegenw\u00e4rtig parteipolitisch blockiert \u2013 so lange kein terroristischer Anschlag in Deutschland ver\u00fcbt wird, der die Fronten schnell aufweichen wird.<\/p>\n<h4>Zeitgem\u00e4\u00dfe Verfassungsdeutungen<\/h4>\n<p>Wenn die Verfassung nicht ge\u00e4ndert wird, dann bietet sich \u00fcber eine neue Interpretation der bestehenden Bestimmungen ein Ausweg. Die entscheidende H\u00fcrde f\u00fcr einen Inlandseinsatz liegt in Art. 87a Abs. 2, der den Einsatz \u201eau\u00dfer zur Verteidigung\u201c nur in jenen F\u00e4llen zul\u00e4sst, die das Grundgesetz \u201eausdr\u00fccklich\u201c erw\u00e4hnt. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass alle T\u00e4tigkeiten, die als Verteidigung aufgefasst werden k\u00f6nnen, von der Verfassung gedeckt sind. Bereits durch die Out of Area-Ent\u00adschei\u00addung des Verfassungsgerichts von 1996 war der Verteidigungsbegriff von den territorialen Grenzen Deutschland getrennt worden; Verteidigung im Sinne des Grundgesetzes umfasst seitdem auch die Verteidigung der NATO-Interessen bzw. die der Vereinten Nationen.<a href=\"#_ftn8\" name=\"_ftnref8\">[8]<\/a><\/p>\n<p>Im Hinblick darauf, was das Grundgesetz mit \u201eVerteidigung\u201c meint, ist die \u00e4ltere Kommentarliteratur eindeutig. In D\u00fcrigs Kommentierung zu Art. 87a von 1971 hei\u00dft es z.B.: \u201eDie Bundeswehr ist ein Instrument der Verteidigung. \u2013 Hier wird &#8230; betont, dass die Streitkr\u00e4fte der Bundesrepublik im Rahmen zwischenstaatlicher Auseinandersetzungen an den verfassungsrechtlichen Verteidigungsauftrag gebunden sind und ihrer Verwendung dadurch entscheidende Grenzen gezogen sind.\u201c<a href=\"#_ftn9\" name=\"_ftnref9\">[9]<\/a> Demnach handelt es sich nur dann um Verteidigung, wenn es um Konflikte zwischen Staaten geht.<\/p>\n<p>Neuere Kommentare lehnen diese Interpretation durchweg ab. Angesichts der Anschl\u00e4ge international agierender terroristischer Gruppen komme es nicht darauf an, ob der Angriff von einem Staat oder von Kombattanten ausgehe.<a href=\"#_ftn10\" name=\"_ftnref10\">[10]<\/a> Vielmehr sei ausschlaggebend, dass der Angriff von au\u00dfen komme und die Polizei ihn nicht abwehren k\u00f6nne.<a href=\"#_ftn11\" name=\"_ftnref11\">[11]<\/a> Das Auslandskriterium sei auch dann erf\u00fcllt, \u201ewenn die Tat zwar im Innern begangen wird, der Angriff aber vom Ausland gesteuert\u201c,<a href=\"#_ftn12\" name=\"_ftnref12\">[12]<\/a> \u201einitiiert, geplant, angeordnet wird oder in sonstiger Weise Auslandsbezug aufweist\u201c<a href=\"#_ftn13\" name=\"_ftnref13\">[13]<\/a>. Zus\u00e4tzlich wird auf die Organisationsstruktur der Angreifenden und auf die Zerst\u00f6rungskraft des Angriffs hingewiesen.<a href=\"#_ftn14\" name=\"_ftnref14\">[14]<\/a> Entscheidend seien seine Modalit\u00e4ten und sein Ausma\u00df. Seien diese mit zwischenstaatlichen Konflikten vergleichbar, dann handele es sich bei den Abwehrreaktionen um Verteidigung.<a href=\"#_ftn15\" name=\"_ftnref15\">[15]<\/a> Unter den Bedingungen der \u201easymmetrischen Kriegf\u00fchrung\u201c m\u00fcsse der Verteidigungsbegriff \u201evon der Opferseite her mit Blick auf die objektiv empirisch qualitativ wie quantitativ kriegsanaloge Verheerungsausma\u00dfe tragenden Folgen\u201c<a href=\"#_ftn16\" name=\"_ftnref16\">[16]<\/a> verstanden werden. Auch wird argumentiert, es handele sich immer dann um Verteidigung, wenn nur die Bundeswehr aufgrund ihrer Bewaffnung oder ihrer sonstigen exklusiven F\u00e4higkeiten \u201eeinen Angriff auf die Sicherheit der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger effektiv abwehren\u201c k\u00f6nne.<a href=\"#_ftn17\" name=\"_ftnref17\">[17]<\/a> Eine letzte Bedeutung erh\u00e4lt der Verteidigungsbegriff der Verfassung durch die Verbindung zum V\u00f6lkerrecht. Demnach sei der Bereich der Verteidigung er\u00f6ffnet, wenn ein Problem \u2013 etwa der internationale Terrorismus \u2013 \u201eein zwischenstaatlichen Konflikten vergleichbares Bedrohungspotential erreicht\u201c habe. Dies sei immer dann gegeben, wenn etwa die NATO den B\u00fcndnisfall beschlie\u00dfe oder die Vereinten Nationen eine Bedrohung des Weltfriedens feststellten.<a href=\"#_ftn18\" name=\"_ftnref18\">[18]<\/a><\/p>\n<p>Mit diesen teils alternativen, teils kumulativ genutzten Kriterien zur Definition von \u201eVerteidigung\u201c wird das potentielle Aufgaben- und Handlungsspektrum der Bundeswehr ausgedehnt, ohne dass es einer Verfassungs\u00e4nderung bedarf. Nach dem Urteil zum Luftsicherheitsgesetz wurde denn auch vom Bundesverteidigungsminister ins Gespr\u00e4ch gebracht, ob bei terroristischen Anschl\u00e4gen einer gewissen Qualit\u00e4t nicht von einem Angriff auf das Gemeinwesen ausgegangen werden m\u00fcsse, auf den nur mit \u201eVerteidigung\u201c reagiert werden k\u00f6nne.<a href=\"#_ftn19\" name=\"_ftnref19\">[19]<\/a> Zur Untermauerung dieser Auffassung verweist Innenminister Wolfgang Sch\u00e4uble auf die Erkl\u00e4rung des B\u00fcndnisfalles durch die NATO nach dem 11. September 2001, der internationale \u201eVerteidigungshandlungen\u201c aus\u00adgel\u00f6st habe.<a href=\"#_ftn20\" name=\"_ftnref20\">[20]<\/a> Noch haben diese Interpretationen keine unmittelbaren Folgen, aber sie entgrenzen den milit\u00e4rischen Zust\u00e4ndigkeitsbereich und bereiten das Feld vor, auf dem zuk\u00fcnftige Verfassungs\u00e4nderungen als blo\u00dfe \u201eKlarstellung\u201c deklariert werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<h4>Transformation nach innen<\/h4>\n<p>Seit Ende der 90er Jahre befindet sich die Bundeswehr in der \u201eTransformation\u201c: Aus den auf die Landesverteidigung ausgerichteten Streitkr\u00e4ften, deren Selbstverst\u00e4ndnis an der Logik der Abschreckung orientiert war, wird eine Einsatzarmee, die in der Lage sein soll, deutschen und B\u00fcndnisinteressen weltweit mit milit\u00e4rischen Mitteln Nachdruck zu verleihen. F\u00fcr die T\u00e4tigkeiten der Bundeswehr im Inland sind zwei Elemente der Transformation von unmittelbarer Bedeutung: Erstens wird die Bundeswehr personell reduziert. Im Jahr 2010 wird sie mit rund 250.000 SoldatInnen nur noch halb so gro\u00df sein wie 1989. Sie hat aber nicht nur weniger Personal zur Verf\u00fcgung, sondern diese sind auch weniger breit im Land verteilt, da 105 Standorte aufgegeben werden bzw. schon aufgegeben sind. Zweitens wird das F\u00e4higkeitsprofil der Bundeswehr an ihrer neuen Aufgabe ausgerichtet. Die Streitkr\u00e4fte werden \u2013 quer zu Heer, Marine und Luftwaffe \u2013 in \u201eEingreifkr\u00e4fte\u201c, \u201eStabilisierungskr\u00e4fte\u201c und \u201eUnterst\u00fctzungskr\u00e4fte\u201c gegliedert. W\u00e4hrend die Eingreifkr\u00e4fte (35.000 SoldatInnen) faktisch zur Kriegf\u00fchrung in der Lage sein sollen, stehen die 70.000 Stabilisierungskr\u00e4fte f\u00fcr Eins\u00e4tze \u201eniedriger und mittlerer Intensit\u00e4t\u201c zur Verf\u00fcgung. Die fast 150.000 Unterst\u00fctzungskr\u00e4fte sollen die \u201eDurchhaltef\u00e4higkeit\u201c der Eins\u00e4tze gew\u00e4hrleisten und den Grundbetrieb der Bundeswehr aufrecht erhalten.<a href=\"#_ftn21\" name=\"_ftnref21\">[21]<\/a> F\u00fcr die Inlandst\u00e4tigkeiten der Bundeswehr bedeutet die Transformation insgesamt, dass weniger Personal an weniger Orten in Deutschland zur Verf\u00fcgung steht und die gesamte Organisation auf Operationen au\u00dferhalb Deutschlands ausgerichtet ist.<\/p>\n<p>Statt sich angesichts dieser Situation aus der Inlandst\u00e4tigkeit zu verabschieden, reklamiert die Bundeswehr vielmehr einen erweiterten Auftrag, der den \u201eSchutz der Bev\u00f6lkerung und der Infrastruktur\u201c umfassen soll.<a href=\"#_ftn22\" name=\"_ftnref22\">[22]<\/a> Institutionelles R\u00fcckgrat der Neuausrichtung im Innern bildet die neue territoriale Organisation der Bundeswehr. Bereits 2001 wurde in K\u00f6ln-Wahn das \u201eStreitkr\u00e4fteunterst\u00fctzungskommando\u201c (SKUKdo) eingerichtet, dem s\u00e4mtliche territoriale Einheiten der Bundeswehr unterstellt wurden, und das Eins\u00e4tze im Innern planen, koordinieren und f\u00fchren soll. Bis 2007 war die territoriale Organisation in vier Wehrbereichskommandos gegliedert, die als Ansprechpartner f\u00fcr die Landesregierungen fungierten. Die nachgeordneten 27 Verteidigungsbezirkskom\u00admandos, die in gro\u00dfen Zust\u00e4ndigkeitsbereichen durch insgesamt 50 \u201eVerbindungskommandos Kreis\u201c unterst\u00fctzt wurden, (und das Standortkommando Berlin) waren f\u00fcr die Zusammenarbeit mit den Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien St\u00e4dte zust\u00e4ndig.<a href=\"#_ftn23\" name=\"_ftnref23\">[23]<\/a><\/p>\n<p>Nach Modellversuchen in drei Bundesl\u00e4ndern wurde im ersten Halbjahr 2007 eine neue territoriale Struktur bundesweit eingef\u00fchrt. Unterhalb des SKUKdo werden in jedem Bundesland \u201eLandeskommandos\u201c (in Berlin \u201eStandortkommando\u201c) aufgestellt, die je nach Gr\u00f6\u00dfe des Bundeslandes zwischen 30 bis 90 Dienstposten umfassen. Unterhalb dieser aktiven Kommandos wurden f\u00fcr die 31 Regierungsbezirke \u201eBezirksverbindungskommandos\u201c (BVK) und f\u00fcr die 426 Landkreise und kreisfreien St\u00e4dte in Deutschland \u201eKreisverbindungskommandos\u201c (KVK) eingerichtet. W\u00e4hrend die Landeskommandos aus aktiven SoldatInnen bestehen, werden die Kommandos der unteren Ebenen durch Reservisten gestellt, die die T\u00e4tigkeit in ihrer Freizeit aus\u00fcben sollen. Mit dieser Struktur passt die Bundeswehr ihre Inlandsorganisation an die politische Gliederung des Bundesgebiets an und stellt ebenengerecht Ansprechpartner zur Verf\u00fcgung.<a href=\"#_ftn24\" name=\"_ftnref24\">[24]<\/a><\/p>\n<p>Die KVK\/BVK bestehen aus zw\u00f6lf Dienstposten; damit werden bundesweit \u00fcber 5.000 Reservisten in die Bundeswehrarbeit einbezogen. Die Kommandos werden von einem Oberst bzw. einem Oberstleutnant der Reserve gef\u00fchrt, der als \u201eBeauftragter der Bundeswehr f\u00fcr die zivil-mili\u00adt\u00e4rische Zusammenarbeit\u201c (BeaBwZMZ) fungiert. Diese Beauftragten werden auf ihre Aufgaben durch Lehrg\u00e4nge an der Feldj\u00e4gerschule in Sonthofen und an der Akademie f\u00fcr Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz in Bad Neuenahr-Ahrweiler ausgebildet. KVKs und BVKs werden jeweils mit zwei Mobiltelefonen, zwei Laptops sowie mit Drucker, Scanner und Digitalkamera ausgestattet. Die zivilen Beh\u00f6rden sollen ihnen nach M\u00f6glichkeit ein B\u00fcro zur Verf\u00fcgung stellen.<a href=\"#_ftn25\" name=\"_ftnref25\">[25]<\/a><\/p>\n<p>Als Ansprechpartner f\u00fcr die zivilen Beh\u00f6rden sollen die Verbindungskommandos Kontakte herstellen und pflegen. Sie sollen in allen Angelegenheiten mit Bezug zur Bundeswehr beraten, bei der Erstellung von lokalen Lagebildern mitwirken, Unterst\u00fctzungsgesuche entgegennehmen und gem\u00e4\u00df den Weisungen des Landeskommandos die milit\u00e4rischen Interessen vor Ort vertreten. Die Leiter der KVKs\/BVKs sollen nicht nur die zivilen Krisenst\u00e4be (sofern solche gebildet werden) beraten, Unterst\u00fctzungsgesuche weiterleiten und die Aufnahme von Unterst\u00fctzungskr\u00e4ften vorbereiten, sondern auch eine \u201eschichtf\u00e4hige milit\u00e4rische Unterst\u00fctzungszelle\u201c bilden und den \u201e\u00f6rtlichen milit\u00e4rischen F\u00fchrer\u201c beraten.<a href=\"#_ftn26\" name=\"_ftnref26\">[26]<\/a><\/p>\n<p>Die nicht-aktive, weil auf Reservisten gest\u00fctzte territoriale Basisorganisation wird durch zwei aktive Elemente erg\u00e4nzt. Zum einen bilden die Landeskommandos \u201eRegionale Planungs- und Unterst\u00fctzungstrupps\u201c, die den KVKs\/BVKs bei Daueraufgaben helfen sollen. Zum anderen werden bundesweit insgesamt 16 \u201eZMZ-St\u00fctzpunkte\u201c eingerichtet. Dabei handelt es sich um bestehende Standorte, an denen Material und Ressourcen aus den Bereichen Pioniere, ABC-Abwehr und Sanit\u00e4t vorr\u00e4tig gehalten werden.<a href=\"#_ftn27\" name=\"_ftnref27\">[27]<\/a><\/p>\n<p>Die territorialen Kommandos haben allein beratende Aufgaben. Sie helfen weder unmittelbar selbst, noch k\u00f6nnen sie \u00fcber die Ressourcen der Bundeswehr verf\u00fcgen. Alle Eins\u00e4tze werden vom Streitkr\u00e4fteunterst\u00fctzungskommando gef\u00fchrt. Da die Bundeswehr f\u00fcr Inlandst\u00e4tigkeiten keine eigenen Einheiten bereith\u00e4lt, k\u00f6nnen auch Unterst\u00fctzungs- oder Eingreifkr\u00e4fte eingesetzt werden.<a href=\"#_ftn28\" name=\"_ftnref28\">[28]<\/a> Ob den zivilen Beh\u00f6rden Ger\u00e4te, Personal oder Dienstleistungen bereitgestellt werden, entscheiden \u2013 abh\u00e4ngig von Umfang und Brisanz des Nachgefragten \u2013 die Wehrbereichskommandos, das SKUKdo oder das Verteidigungsministerium. Mit der neuen Organisation versucht die Bundeswehr die Quadratur des Kreises, n\u00e4mlich mit weniger Personal und Auslandsorientierung gleich\u00adwohl im Inland pr\u00e4sent zu sein. Im Moment ist die praktische Relevanz dieser L\u00f6sung noch unklar. Deutlich ist aber, sollte das Modell funktionieren, dass die Bundeswehr erheblich n\u00e4her an die zivilen Beh\u00f6rden heranr\u00fcckt und sich anschickt, eine schlafende, aber im Ernstfall zu aktivierende Parallelorganisation zum zivilen Krisenmanagement zu schaffen.<\/p>\n<h4>Katastrophen- und Amtshilfe<\/h4>\n<p>Dass die Bundeswehr \u00fcber Ressourcen verf\u00fcgt, die zur Bew\u00e4ltigung von Katastrophen und Ungl\u00fccksf\u00e4llen beitragen k\u00f6nnen, ist unbestritten. Eine Bund\/L\u00e4nder-Arbeitsgruppe hat 2005 anhand unterschiedlicher Schadensszenarien die Spezialf\u00e4higkeiten der Bundeswehr aufgelistet. Im Kern bestehen sie in den Bereichen ABC-Abwehr, Lufttransport, schweres Ger\u00e4t und medizinische Versorgung.<a href=\"#_ftn29\" name=\"_ftnref29\">[29]<\/a> Auf diese und andere F\u00e4higkeiten verweist das Verteidigungsministerium auch im j\u00fcngsten Wei\u00dfbuch.<a href=\"#_ftn30\" name=\"_ftnref30\">[30]<\/a> Im Prinzip stellt die Bundeswehr diese Ressourcen f\u00fcr den Katastrophenfall zur Verf\u00fcgung. Der Katastrophenschutz, d.h. auch die Vorbereitung auf etwaige Katastrophen, obliegt den Landes- und Kreisbeh\u00f6rden. Die Bundeswehr weigert sich jedoch \u2013 mit Verweis auf ihren prim\u00e4ren Verteidigungsauftrag \u2013 konkrete Zusagen im Bereich der Katastrophenhilfe einzugehen. Sie verweist allein auf bestimmte \u201eF\u00e4higkeiten\u201c, \u00fcber die sie verf\u00fcgt; ob diese aber im Ernstfall auch aktiviert werden k\u00f6nnen, das m\u00fcsse von den jeweiligen milit\u00e4rischen Erfordernissen, etwa dem Engagement in anderen Weltregionen, abh\u00e4ngig gemacht werden.<a href=\"#_ftn31\" name=\"_ftnref31\">[31]<\/a><\/p>\n<p>In der Vergangenheit hat sich die Bundeswehr derartigen Katastropheneins\u00e4tzen nie widersetzt: von der Hamburger Flutkatastrophe 1962 \u00fcber Waldbr\u00e4nde und Schneekatastrophen in den 70er Jahren bis zu den Hochwassern der Oder (1999) oder der Elbe (2002), vom ICE-Ungl\u00fcck in Eschede (1998) bis zum Einsatz gegen die Vogelgrippe auf R\u00fcgen (2006). Im Juli 2007 machte die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Links-Fraktion Angaben \u00fcber die Inlandst\u00e4tigkeiten der Bundeswehr f\u00fcr den Zeitraum von 1996 bis 2007.<a href=\"#_ftn32\" name=\"_ftnref32\">[32]<\/a> Demnach wurde die Bundeswehr bei 71 Katastrophen oder schweren Unf\u00e4llen eingesetzt: 19 Eins\u00e4tze galten Hochwassern, jeweils neunmal waren Waldbr\u00e4nde oder Abst\u00fcrze von Flugzeugen oder Hubschraubern, je f\u00fcnf\u00admal Schnee oder Zugungl\u00fccke und je viermal St\u00fcrme oder Feuer Anlass des Einsatzes. Mit 45.000 Bundeswehrangeh\u00f6rigen fand der gr\u00f6\u00dfte Inlandseinsatz im Juli\/August 2002 wegen des Hochwassers an Elbe, Mulde und Donau statt. Obwohl die T\u00e4tigkeiten allenfalls am Rande eines milit\u00e4rischen F\u00e4higkeitsprofils (und au\u00dferhalb des Auftrags zur Landesverteidigung) liegen, erfolgen die Katastropheneins\u00e4tze der Bundeswehr mit gro\u00dfem Engagement und Kr\u00e4fteeinsatz. Schlie\u00dflich bieten sie die einmalige Chance, praktisch zu helfen und die eigene Existenz gegen\u00fcber der Bev\u00f6lkerung zu rechtfertigen.<\/p>\n<p>Jenseits von Katastrophenf\u00e4llen kann die Bundeswehr auch unter bestimmten Voraussetzungen Dritten helfen; dabei kann es sich um \u00f6ffentliche oder private Stellen handeln. Diese Hilfe ist kostenpflichtig (sofern das Verteidigungsministerium nicht auf die Erhebung von Kosten verzichtet). Zwischen 1997 und 2007 hat sie 220-mal Hilfeleistungen gew\u00e4hrt. Am h\u00e4ufigsten half die Bundeswehr bei Sportveranstaltungen (46-mal, z.B. Berlin-Marathon), gefolgt von der Beteiligung an Festen (29-mal, z.B. Feldk\u00fcchen auf Weihnachtsm\u00e4rkten), dem Transport oder der Verpflegung von Randgruppen (16-mal), dem Bau von Ersatzbr\u00fccken (15-mal) und der j\u00e4hrlichen M\u00fcnchener Sicherheitskonferenz (12-mal).<\/p>\n<p>Mit der Bestimmung \u00fcber die Amtshilfe (\u201eDie Beh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder leisten sich gegenseitig Rechts- und Amtshilfe.\u201c) bietet das Grundgesetz in Art. 35 Abs. 1 noch eine weitere rechtliche Grundlage f\u00fcr T\u00e4tigkeiten der Bundeswehr im Innern. In der oben genannten Antwort listete die Bundesregierung f\u00fcr das vergangene Jahrzehnt 61 F\u00e4lle von Amtshilfe durch die Bundeswehr auf: in 25 F\u00e4llen stellte die Bundeswehr Unterkunft und\/oder Verpflegung (in der Regel f\u00fcr Polizeikr\u00e4fte) bereit, in 12 F\u00e4llen half sie bei Bombenentsch\u00e4rfungen. Die anderen Anl\u00e4sse reichten vom Einkleiden der Olympiamannschaft bis zur Bergung eines Baggers oder vom Besuch des US-Pr\u00e4sidenten George W. Bush in Mainz bis zur Fu\u00dfball-Weltmeisterschaft.<a href=\"#_ftn33\" name=\"_ftnref33\">[33]<\/a><\/p>\n<p>Besondere Ausma\u00dfe nahm die Amtshilfe durch die Bundeswehr w\u00e4hrend der Fu\u00dfball-WM 2006 und des G8-Gipels in Heiligendamm Anfang Juni 2007 an. Bei der Weltmeisterschaft waren nach Auskunft der Bundesregierung 3.185 SoldatInnen t\u00e4tig; weitere 3.000 waren als Personalreserve eingeplant. Knapp die H\u00e4lfte des Bundeswehrpersonals war f\u00fcr den Bereich Verletztenrettung und -versorgung vorgesehen, rund 860 SoldatInnen waren in der ABC-Aufkl\u00e4rung und \u00fcber 300 Personen in verschiedenen milit\u00e4rischen Lagezentren besch\u00e4ftigt. Neben Rettungshubschraubern, -wagen und -stationen wurden auch vier Faltstra\u00dfen, 24 Sp\u00fcrpanzer Fuchs und acht Pionierpanzer Dachs bereit gestellt.<a href=\"#_ftn34\" name=\"_ftnref34\">[34]<\/a><\/p>\n<p>Zum G8-Gipfel wurden an die Bundeswehr 32 Amtshilfeantr\u00e4ge gestellt. Die Antragsteller reichten vom Ausw\u00e4rtigen Amt (z.B. Herrichten eines Hubschrauberlandeplatzes) \u00fcber das Bundeskriminalamt (Anlegen eines Untergrunds f\u00fcr die Aufstellung von K\u00fcchencontainern) bis zum Bundespresseamt (Transport von Journalisten). Die meisten Antr\u00e4ge kamen naturgem\u00e4\u00df vom Mecklenburg-Vorpommerschen Innenministerium. Beantragt wurde u.a. Minenjagdboote, Radar zur Erkennung von Kleinstflugk\u00f6rpern, Nachtsichtbrillen, Ferngl\u00e4ser, Zelte, Decken, Unterk\u00fcnfte (f\u00fcr \u00fcber 6.000 PolizistInnen), zwei Fl\u00fcge zur \u00dcberpr\u00fcfung der Erdoberfl\u00e4chenbeschaffenheit und neun Panzersp\u00e4hwagen vom Typ Fennek zur \u201eGel\u00e4ndeaufkl\u00e4rung\u201c.<a href=\"#_ftn35\" name=\"_ftnref35\">[35]<\/a> Statt der genehmigten zwei Fl\u00fcge (\u201eMissionen\u201c) mit je zwei Maschinen kam es schlie\u00dflich zum Einsatz von 14 Tornados in sieben Missionen.<a href=\"#_ftn36\" name=\"_ftnref36\">[36]<\/a> Im Rahmen der Amtshilfe wurden beim G8-Gipfel ca. 1.100 Angeh\u00f6rige der Bundeswehr eingesetzt, gleichzeitig waren 1.000 SoldatInnen mit origin\u00e4ren Aufgaben der Bundeswehr befasst (z.B. Eigensicherung milit\u00e4rischer Anlagen und milit\u00e4rischen Personals); 350 Bundeswehrangeh\u00f6rige waren an der Kontrolle des Luftraums beteiligt.<a href=\"#_ftn37\" name=\"_ftnref37\">[37]<\/a><\/p>\n<p>Nach Auffassung der Bundesregierung waren alle Amtshilfen rechtlich zul\u00e4ssig. Denn Art. 87a Abs. 2 GG untersage nur den \u201eEinsatz\u201c, nicht aber jede T\u00e4tigkeit der Bundeswehr im Innern. Und ein \u201eEinsatz\u201c im Sinne der Verfassung liege nur dann vor, wenn die Soldaten selbst hoheitlich t\u00e4tig w\u00fcrden, indem sie \u201ein die Grundrechte von B\u00fcrgern eingreifen\u201c.<a href=\"#_ftn38\" name=\"_ftnref38\">[38]<\/a> Das sei aber in Heiligendamm nicht der Fall gewesen. Die Bundesregierung macht sich damit eine besonders enge Definition des Einsatzbegriffs zu Eigen, die angesichts der Praxis auf dem Gipfel nicht besonders \u00fcberzeugend ist. So r\u00e4umt sie etwa ein, dass die Beobachtungen der Fenneks unmittelbar an die polizeiliche Einsatzleitung weitergegeben wurden, um der Polizei ein umfassendes Bild der Lage zu verschaffen.<a href=\"#_ftn39\" name=\"_ftnref39\">[39]<\/a> Damit kann die Dienstleistung der Bundeswehr auf polizeiliches Verhalten direkt Einfluss nehmen. Ihr Beitrag besteht nicht in einer allgemeinen Leistung (wie etwa das Bereitstellen von Unterk\u00fcnften), sondern er ist ein Teil hoheitlichen Handelns.<\/p>\n<p>Au\u00dferdem verkennt diese enge Fassung des Einsatzbegriffs, dass dessen politischer Sinn darin bestehen sollte, den Einfluss des Milit\u00e4rs auf politische Streitfragen zu neutralisieren.<a href=\"#_ftn40\" name=\"_ftnref40\">[40]<\/a> Demnach handelt es sich dann um einen Einsatz, wenn diese innenpolitische Neutralit\u00e4t der bewaffneten Macht verletzt wird. Die Sp\u00e4hpanzer auf den Autobahnbr\u00fccken, mehr noch die Tornadofl\u00fcge (davon einer unterhalb der erlaubten Flugh\u00f6he \u00fcber ein Camp der Demonstrierenden) haben diese Schwelle eindeutig \u00fcberschritten, weil ihre einsch\u00fcchternde Wirkung auf die Protestierenden offenkundig ist.<\/p>\n<h4>Alles in eine Richtung<\/h4>\n<p>W\u00e4hrend auf der politischen Ebene der Streit um eine Grundgesetz\u00e4nderung schwelt, arbeiten die Interpreten der Verfassung an neuen Spielr\u00e4umen. Auf der einen Seite wird Terrorismus zum Quasi-Krieg stilisiert, damit m\u00f6glichst vieles als \u201eVerteidigung\u201c deklariert werden kann, auf der anderen Seite wird hoheitliches Handeln eng definiert, damit m\u00f6glichst vieles zur \u201etechnischen\u201c Amtshilfe bagatellisiert werden kann. Die Spielr\u00e4ume werden unterdessen praktisch ausgelotet. Ein erster Versuch \u00fcber das Luftsicherheitsgesetz ist einstweilen noch am Verfassungsgericht gescheitert. Gleichwohl hat der Bundesverteidigungsminister erkl\u00e4rt, er werde in einer entsprechenden Situation den Abschussbefehl erteilen. Die Verfassungswidrigkeit des Einsatzes im Innern versucht man in anderen Fragen mit vorgeschobener Naivit\u00e4t zu verdecken, indem Sp\u00e4hpanzer auf Autobahnbr\u00fccken oder Tornadofl\u00fcge auf dieselbe Stufe gestellt werden wie die Bereitstellung von Unterk\u00fcnften.<\/p>\n<p>Die Bundeswehr hat ihrerseits organisatorische Fakten geschaffen. Sie steht bereit, alles das zu tun, was gesetzlich m\u00f6glich ist (oder nach herrschender Auffassung m\u00f6glich scheint). Sie ist zwar an allen Orten ansprechbar, aber da wo es am ehesten nachvollziehbar w\u00e4re, in der Katas\u00adtrophenhilfe, ist sie zu verbindlichen Verpflichtungen nicht bereit. Offenkundig geht es gegenw\u00e4rtig nicht darum, die Voraussetzungen daf\u00fcr zu schaffen, dass die Bundeswehr bei Katastrophen effektiv helfen kann, sondern darum, eine allgemeine Einsatzreserve zu schaffen, wenn wieder einmal der Staat in Gefahr sein sollte.<\/p>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> s. Gose, S.: Bundeswehr im Innern. Die Union r\u00fcstet erneut zum Kampf, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 70 (3\/2001), S. 49-54<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> BR-Drs. 181\/04 v. 5.3.2004; identischer Wortlaut in den BT-Drs. 15\/2649 v. 9.3.2004 u. 15\/4648 v. 15.1.2005<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> www.bverfg.de\/entscheidungen\/rs20060215_1bvr035705.html<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> Frankfurter Allgemeine Zeitung v. 21.9.2007<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> Wiefelsp\u00fctz, D.: Die Abwehr terroristischer Anschl\u00e4ge und das Grundgesetz, Frankfurt am Main 2007, S. 88<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a> zit. nach Piper,G.: Einsatz der Bundeswehr im Innern, in: Telepolis v. 12.9.2007 (www.heise.de\/tp\/r4\/artikel\/26\/26136\/1.html)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a> Die Ablehnung einer weiterreichenden Grundgesetz\u00e4nderung geht bei der SPD allerdings mit einer besonders bundeswehrfreundlichen Interpretation des Einsatz- und Verteidigungsbegriffs einher.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a> Kutscha, M.: \u201eVerteidigung\u201c \u2013 Vom Wandel eines Verfassungsbegriffs, in: Kritische Justiz 2004, H. 3, S. 228-240<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref9\" name=\"_ftn9\">[9]<\/a> D\u00fcrig, G.: Art. 87a, Rdnr. 22 f., in: Maunz, T.; D\u00fcrig, G.; Herzog, R. u.a.: Grundgesetz (Kommentar), M\u00fcnchen 1971<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref10\" name=\"_ftn10\">[10]<\/a> Wiefelsp\u00fctz, D.: Bundeswehr und innere Sicherheit, in: Nordrhein-Westf\u00e4lische Verwaltungsbl\u00e4tter (NWVBl.) 2006, H. 2, S. 41-45 (42)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref11\" name=\"_ftn11\">[11]<\/a> Wiefelsp\u00fctz, D.: Die M\u00e4r von der Schutzl\u00fccke, in: Frankfurter Rundschau v. 1.8.2005<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref12\" name=\"_ftn12\">[12]<\/a> Wiefelsp\u00fctz a.a.O. (Fn. 10), S. 42<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref13\" name=\"_ftn13\">[13]<\/a> Krings, G.; Burkiczak, C.: Sicherer Himmel per Gesetz?, in: NWVBl. 2004, H. 7, S. 249-253 (252)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref14\" name=\"_ftn14\">[14]<\/a> Kokott, J.: Art. 87a, in: Sachs, M. (Hg.): Grundgesetz, M\u00fcnchen 2007, S. 1682-1697 (Rn. 34)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref15\" name=\"_ftn15\">[15]<\/a> s. Krings; Burkiczak a.a.O. (Fn. 13), S. 251<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref16\" name=\"_ftn16\">[16]<\/a> Hernekamp, K.-A.: Art. 87a, in: M\u00fcnch, I. v.; Kunig, P. (Hg.): Grundgesetz-Kommentar (3. Band), M\u00fcnchen 2003, S. 361-386 (365)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref17\" name=\"_ftn17\">[17]<\/a> Gramm, C.: Der wehrlose Verfassungsstaat, in: Deutsches Verwaltungsblatt 2006, H. 11, S. 653-661 (656)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref18\" name=\"_ftn18\">[18]<\/a> Kokott a.a.O. (Fn. 14), S. 1691 Rn. 33; Baldus, M.: Artikel 87a, in: Mangoldt, H. v.; Klein, F.; Starck, C. (Hg.): Kommentar zum Grundgesetz, M\u00fcnchen 2005, S. 189-243, Rn. 47<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref19\" name=\"_ftn19\">[19]<\/a> s. FAZnet v. 2.5.2006<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref20\" name=\"_ftn20\">[20]<\/a> so Innenminister Sch\u00e4uble in einem Interview, Frankfurter Rundschau v. 4.5.2006<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref21\" name=\"_ftn21\">[21]<\/a> Bundesministerium der Verteidigung (BMVg): Grundz\u00fcge der Konzeption der Bundeswehr, Berlin 2004<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref22\" name=\"_ftn22\">[22]<\/a> BMVg: Verteidigungspolitische Richtlinien f\u00fcr den Gesch\u00e4ftsbereich des Bundesministers der Verteidigung, Berlin 2005, S. 45 (Nr. 80); BMVg: Wei\u00dfbuch 2006 zur Sicherheitspolitik Deutschlands und zur Zukunft der Bundeswehr, Berlin 2006, S. 70<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref23\" name=\"_ftn23\">[23]<\/a> www.streiftkraeftebasis.de (Stichwort: Zivil-Milit\u00e4rische Zusammenarbeit in Deutschland)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref24\" name=\"_ftn24\">[24]<\/a> Streitkr\u00e4ftebasis: Basisinformationen zur Neuordnung der Zivil-Milit\u00e4rischen Zusammenarbeit bei Hilfeleistungen\/Amtshilfe, Bonn 2007<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref25\" name=\"_ftn25\">[25]<\/a> BMVg: F\u00fchrungsunterst\u00fctzungskonzept f\u00fcr die Zivil-Milit\u00e4rische Zusammenarbeit auf Bezirks- und Kreisebene ausschlie\u00dflich durch Reservisten und Reservistinnen (F\u00fcUstgKonz BeaBwZMZ\/BVK\/KVK), Bonn 2006, S. 8<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref26\" name=\"_ftn26\">[26]<\/a> ebd.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref27\" name=\"_ftn27\">[27]<\/a> www.streitkraeftebasis.de a.a.O. (Fn. 23)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref28\" name=\"_ftn28\">[28]<\/a> BMVg a.a.O. (Fn. 21), S. 25-27<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref29\" name=\"_ftn29\">[29]<\/a> Bundesministerium des Innern: Gemeinsamer Bericht der Arbeitsgruppe \u201eUnterst\u00fctzung durch die Bundeswehr im Katastrophenschutz der L\u00e4nder\u201c des Bundesministeriums des Innern, des Bundesministeriums der Verteidigung und der L\u00e4nder Bayern, Nordrhein-Westfalen, Th\u00fcringen, Berlin 2005, S. 7-10<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref30\" name=\"_ftn30\">[30]<\/a> BMVg a.a.O. (Fn. 22: Wei\u00dfbuch), S. 90 f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref31\" name=\"_ftn31\">[31]<\/a> Bericht des AK V \u201eFeuerwehrangelegenheit, Rettungswesen, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung\u201c der Innenministerkonferenz zur Neuordnung des Zivil- und Katastrophenschutzes (Stand: 19.04.05), M\u00fcnchen 2005. S. 27 f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref32\" name=\"_ftn32\">[32]<\/a> BT-Drs. 16\/6159 v. 26.7.2007<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref33\" name=\"_ftn33\">[33]<\/a> ebd.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref34\" name=\"_ftn34\">[34]<\/a> BT-Drs. 16\/1416 v. 10.5.2006<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref35\" name=\"_ftn35\">[35]<\/a> BT-Drs. 16\/6317 v.10.9.2007<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref36\" name=\"_ftn36\">[36]<\/a> BMVg: Bericht des Bundesministeriums der Verteidigung zu Unterst\u00fctzungsleistungen der Bundeswehr im Rahmen der Amtshilfe anl\u00e4sslich des G8-Gipfels in Heiligendamm vom 6. bis 8. Juni 2007, Bonn, Berlin 2007, S. 8 (http:\/\/www.montys.de\/dateien\/the<br \/>\nmen\/heiligendamm07\/kriegsministerum___bericht_bw_einsatz_heiligendamm.pdf)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref37\" name=\"_ftn37\">[37]<\/a> ebd., S. 4 f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref38\" name=\"_ftn38\">[38]<\/a> BT-Drs. 16\/6301, S. 1<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref39\" name=\"_ftn39\">[39]<\/a> BMVg a.a.O. (Fn. 36), S. 18<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref40\" name=\"_ftn40\">[40]<\/a> D\u00fcrig a.a.O. (Fn. 9), S. 17, Rn. 31<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Norbert P\u00fctter Seit der \u201eneue Sicherheitsbegriff\u201c zum Bezugspunkt der Politik geworden ist, gibt es<\/p>\n","protected":false},"author":10,"featured_media":10631,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,96],"tags":[357,370,745,1293,1443],"class_list":["post-7537","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-artikel","category-cilip-090","tag-bundeswehr-im-innern","tag-cdu","tag-heiligendamm","tag-sicherheitsbegriff","tag-trennungsgebot"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/7537","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/10"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=7537"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/7537\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/10631"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=7537"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=7537"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=7537"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}