{"id":7556,"date":"2008-12-17T21:09:25","date_gmt":"2008-12-17T21:09:25","guid":{"rendered":"http:\/\/cilip.site36.net\/?p=7556"},"modified":"2008-12-17T21:09:25","modified_gmt":"2008-12-17T21:09:25","slug":"literatur-25","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=7556","title":{"rendered":"Literatur"},"content":{"rendered":"<h4>Zum Schwerpunkt<\/h4>\n<p>Seit ihren Anf\u00e4ngen in den 70er Jahren ist die westeurop\u00e4ische Sicherheitsarchitektur ein un\u00fcbersichtliches Projekt, in dem immer wieder neue Baustellen entstehen, auf denen dauerhaft gebaut wird, ohne dass eine Vorstellung dar\u00fcber sichtbar w\u00e4re, wie das Geb\u00e4ude denn dereinst aussehen soll \u2013 aber das teilt die \u201eSicherheitsarchitektur\u201c mit den allgemeinen Visionen \u00fcber Europa, die in wandelnden Konjunkturen immer neuen Leitbildern folgen. Im Folgenden wird auf einige exemplarische aktuelle Ver\u00f6ffentlichungen aus dem und \u00fcber das Europa der Inneren Sicherheit hingewiesen.<!--more--><\/p>\n<p><strong>H\u00e4berle, Helga Sybille:<\/strong> <em>Auf dem Weg zu einer europ\u00e4ischen Sicherheitsarchitektur, in: Deutsches Polizeiblatt 2008, H. 6, S. 2-4<\/em><\/p>\n<p>Die Zeitschrift f\u00fcr \u201edie Aus- und Fortbildung\u201c beginnt ihr aktuelles Heft zum Thema \u201eSicherheitsnetzwerk\u201c mit einem knappen \u00dcberblick \u00fcber polizeiliche Zusammenarbeit in der EU. Es handelt sich um eine Einf\u00fchrung f\u00fcr jene, die noch nie etwas von der Dritten S\u00e4ule geh\u00f6rt haben. Symptomatisch f\u00fcr den Horizont der Darstellung ist, dass allein die Folgen f\u00fcr die (Polizeien der) Bundesl\u00e4nder angesprochen werden. Als ob mit der Europ\u00e4isierung nicht erhebliche demokratische und rechtliche Probleme verbunden w\u00e4ren.<\/p>\n<p><strong>Ratzel, Max-Peter:<\/strong> <em>Europol \u2013 das Europ\u00e4ische Polizeiamt, in: Kriminalistik 2007, H. 5, S. 284-291<\/em><\/p>\n<p><strong>Ders.:<\/strong> <em>EUROPOL \u2013 Die Abteilung Schwerkriminalit\u00e4t, in: Kriminalistik 2007, H. 7, S. 428-434<\/em><\/p>\n<p><strong>Qubain, Andreas; Kattge, Lutz; Wandl, Christian; Gamma, Marco:<\/strong> <em>Europol \u2013 das Europ\u00e4ische Polizeiamt, in: Kriminalistik 2007, H. 6, S. 363-369<\/em><\/p>\n<p>Der Europol-Direktor und die Leiter der deutschsprachigen Verbindungsb\u00fcros liefern in dieser dreiteiligen Kriminalistik-Serie eine Selbstdarstellung des Amtes. In Ratzels erstem Aufsatz wird ein sehr informativer \u00dcberblick \u00fcber die institutionelle Entwicklung, die Rechtsgrundlagen und die Aufgaben gegeben. Beeindruckend ist die Illustration des Netzwerkcharakters durch die schematische Verortung Europols im Geflecht europ\u00e4ischer Institutionen sowie seine Einbindung \u00fcber die Verbindungsb\u00fcros und Kooperationspartner. In der Vorstellung der \u201eProdukte und Dienstleistungen\u201c werden die gegenw\u00e4rtigen Aktivit\u00e4ten dargestellt; dabei wird betont, dass es Europol darum gehe, verst\u00e4rkt in der operativen Polizeiarbeit wirksam zu werden. Wie in der Selbstdarstellung der Verbindungsbeamten ist auch bei Ratzel mehrfach vom \u201eMehrwert\u201c die Rede, der von der Arbeit des Amtes ausgehe \u2013 ohne dass allerdings deutlich w\u00fcrde, worin dieser tats\u00e4chlich besteht.<\/p>\n<p><strong>Wolter, J\u00fcrgen; Schenke, Wolf-R\u00fcdiger; Hilger, Hans; Ruthig, Josef; Z\u00f6ller, Mark A. (Hg.):<\/strong> <em>Alternativentwurf Europol und europ\u00e4ischer Datenschutz, Heidelberg (C.F. M\u00fcller) 2008, 436 S., EUR 104,\u2013<\/em><\/p>\n<p>In einer umf\u00e4nglichen Ver\u00f6ffentlichung hat der Mannheimer \u201eArbeitskreis Strafprozessrecht und Polizeirecht\u201c einen Alternativentwurf zum Kommissionsvorschlag \u00fcber die rechtlichen Grundlagen von Europol vorgelegt. Die Autoren versprechen einen \u201egesetzlich ausformulierte(n) Ausgleich von Grund- und Menschenrechten auf der einen Seite und von Sicherheits- und Strafverfolgungsinteressen auf der anderen Seite\u201c. Die 36 Artikel des Entwurfs zeichnen sich durch den Versuch aus, ernsthafte rechtsstaatlich-demokratische und dem Recht auf informationelle Selbst\u00adbestimmung gerecht werdende Normen zu formulieren. Aber bereits auf dieser Ebene ger\u00e4t der realpolitische Ansatz in Schwierigkeiten. So wird Europol jede Verwendung von Informationen untersagt, bei deren Erhebung die Menschenw\u00fcrde oder grundlegende Verfahrensgarantien verletzt wurden. Liegen solche Informationen dennoch vor, d\u00fcrfen sie nur zur Sicherung von Leben, Gesundheit oder Freiheit einer Person genutzt werden. Nur solche Informationen, die \u201egezielt durch Folter\u201c erlangt wurden, d\u00fcrfen selbst f\u00fcr die Lebensrettung nicht genutzt werden (Art.\u00a026). Bedeutsamer als die Kritik an einzelnen Vorschriften scheinen jedoch die Pr\u00e4missen des Alternativentwurfs. Aus Sicht der Autoren k\u00f6nnen \u201ekeine ernstlichen Zweifel\u201c an der Notwendigkeit bestehen, eine europ\u00e4ische Zentralstelle \u201ezur Unterst\u00fctzung der Mitgliedstaaten bei der Verh\u00fctung und Bek\u00e4mpfung bestimmter Straftaten\u201c einzurichten. Sie wollen deshalb Europol auf die Aufgaben der Koordinierung und Unterst\u00fctzung der Polizeien der Mitgliedstaaten beschr\u00e4nken. Bereits in den Begriffsbestimmungen wird jedoch deutlich, dass es sich dabei mehr um Rhetorik als um Realit\u00e4t handelt: Die Zust\u00e4ndigkeit wird nicht mehr auf Deliktsbereiche begrenzt (wie noch in der Konvention), sondern u.a. auf \u201eKriminalit\u00e4tsformen, die ein gemeinsames Interesse verletzten, das Ge\u00adgenstand der Politik der Union ist\u201c. Der Entwurf r\u00fchmt sich, \u201eVerh\u00fctung\u201c von Straftaten definiert zu haben. Nach seiner Formulierung soll es sich um \u201edie Vornahme polizeilicher Ma\u00dfnahmen mit dem Ziel (handeln), die drohende Begehung von Straftaten zu vermeiden sowie allgemeine Ma\u00dfnahmen zur Verhinderung von Straftaten zu treffen\u201c (Art.\u00a04). Offener l\u00e4sst sich Verh\u00fctung kaum definieren. Auch in anderen Fragen tr\u00e4gt der Entwurf der herrschenden Logik weitgehend Rechnung. Das betrifft die \u00dcbermittlungspflichten nationaler Stellen an Europol, die Beteiligung des Amtes (der Entwurf macht es zu einer Agentur) an Gemeinsamen Ermittlungsgruppen und die Initiierung von Ermittlungen in den Mitgliedstaaten. Auch im Bereich der Datenverarbeitung stellt der Entwurf den gegenw\u00e4rtigen Europol-Regelungen nichts entgegen. So sollen in den Analysedateien neben den \u201epersonenbezogenen Daten\u201c von Ziel- und Kontaktpersonen auch die \u201evon sonstigen Personen, die Informationen \u00fcber Straftaten liefern k\u00f6nnen, f\u00fcr die auch Europol zust\u00e4ndig ist\u201c, verarbeitet werden d\u00fcrfen (Art.\u00a014). Wer die Logik der \u201eIntelligence-Arbeit\u201c, der Verdachtssuche im Vorfeld, nicht in Frage stellt, der gibt alle B\u00fcrgerInnen der europolizeilichen Durchleuchtung preis. Ernst gemeinter Datenschutz und ein \u201eAlternativentwurf\u201c \u2013 nicht zu, sondern anstatt Europol \u2013 s\u00e4he gewiss anders aus.<\/p>\n<p><strong>Riegel, Ralf:<\/strong> <em>Gemeinsame Ermittlungsgruppe \u2013 der neue K\u00f6nigsweg der internationalen Rechtshilfe?, in: Die Kriminalpolizei 2008, H. 3, S. 80-84<\/em><\/p>\n<p><strong>Jaeger, Rolf:<\/strong> <em>Notwendigkeit gemeinsamer Ermittlungskommissionen in einem zusammenwachsenden Europa, in: der kriminalist 2008, H. 6, S. 264-268<\/em><\/p>\n<p>Stammt Europol noch aus der Bauphase der Zentralisierung, so sind die gemeinsamen Ermittlungsgruppen ein Baustein der direkten und ggf. dezentralen praktischen polizeilichen Zusammenarbeit. Aus der Darstellung Riegels, der im Bundesamt f\u00fcr Justiz die deutsche Kontaktstelle leitet, erf\u00e4hrt man, dass es inzwischen 40 Ermittlungsgruppen gab, Deutschland gegenw\u00e4rtig an f\u00fcnf bilateralen Gruppen beteiligt ist. Die Gruppen w\u00fcrden vor allem in den Bereichen Terrorismus, Schleuser- und Bet\u00e4ubungsmittelkriminalit\u00e4t eingesetzt. Zwar bewertet der Autor das Instrument positiv; Kosten und Nutzen seien aber im Einzelfall abzuw\u00e4gen. \u00c4hnlich argumentiert der stellvertretende Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter. Um \u201eeine Art Waffengleichheit zwischen den Straft\u00e4tern und den kriminalpolizeilichen Ermittlungsorganisationen zu erreichen\u201c, st\u00fcnden die gemeinsamen Ermittlungskommissionen zwar erst \u201eam Ende sonst m\u00f6glicher Kooperationsformen\u201c. Die modernen Kommunikationsmittel erlaubten jedoch auch weniger feste Zusammenarbeitsformen. Jaeger sieht deshalb die \u201eZukunft der Kriminalit\u00e4tsbek\u00e4mpfung in Europa\u201c darin liegen, \u201edass dezentrale Ermittlungseinheiten einzelner Mitgliedstaaten in einer grenz\u00fcberschreitenden Kommission unter einer Leitung zusammengefasst werden\u201c.<\/p>\n<p><strong>Nitschke, Peter (Hg.):<\/strong> <em>Globaler Terrorismus und Europa. Stellungnahmen zur Internationalisierung des Terrors, Wiesbaden (VS Verlag f\u00fcr Sozialwissenschaften) 2008, 219 S., EUR 39,90<\/em><\/p>\n<p>Der Band dokumentiert acht aktualisierte Beitr\u00e4ge einer Tagung, die im November 2005 an der Hochschule Vechta stattfand. Die Themen reichen von der Skizzierung des globalen Terrorismus \u00fcber die Rechtfertigung politisch motivierter Gewalt, von der deutschen Presseberichterstattung \u00fcber 9\/11 bis zu den mittelalterlichen Wurzeln des Terrors. Im Kontext der europ\u00e4ischen Sicherheitsarchitektur sind die Aufs\u00e4tze von Wilhelm Knelangen zum Anti-Terrorismus der EU und von Simon Dalfert \u00fcber die europ\u00e4ische Kriminalpolitik von Interesse. Knelangen beantwortet seine Frage, ob die EU zu einer \u201estarken Macht\u201c im Kampf gegen den Terrorismus geworden sei, differenziert. Wegen der unterschiedlichen Ausgangslagen und Interessen der Mitgliedstaaten seien weder eine einheitliche europ\u00e4ische Polizei noch konfliktfreie Antworten auf den Terrorismus zu erwarten. Allerdings h\u00e4tten die j\u00fcngeren Anschl\u00e4ge Entscheidungsblockaden aufgehoben und weitergehende Zusammenarbeitsformen erm\u00f6glicht. Dalferts Untersuchung der europ\u00e4ischen Kriminalpolitik kommt zu dem (vorl\u00e4ufigen) Ergebnis, dass der \u201edirekte Einfluss\u201c der europ\u00e4ischen auf die nationale Ebene innerer Sicherheitspolitik gering ist. Der Autor liefert aber selbst eine F\u00fclle von Hinweisen auf die vielf\u00e4ltigen indirekten Einfl\u00fcsse, die sich bilateral, au\u00dferhalb der Unionsstrukturen, durch \u201eUmwege\u201c \u00fcber Europa oder in der polizeilichen Praxis entwickeln.<\/p>\n<p><strong>Bunyan, Tony:<\/strong> <em>The Shape of Things to Come, in: www.statewatch.org\/analyses\/the-shape-of-things-to-come.pdf<\/em><\/p>\n<p>Auf 60 Seiten entfaltet der Herausgeber von Statewatch eine umfassende Kritik sowohl am Prozedere als auch am Inhalt des Entwurfs des neuen F\u00fcnf-Jahres-Programms f\u00fcr die Innen- und Justizpolitik der Union. Nach einem kurzen R\u00fcckblick auf den Weg von Tampere \u00fcber Den Haag bis zu dem Bericht der Future Group werden in vier Fallstudien die zentralen Elemente der Vorschl\u00e4ge und damit die Umrisse des weiter wachsenden Europas der Inneren Sicherheit vorgestellt: Erstens die unter dem von der Future Group geschmacklos verwendeten Begriff des \u201edigitalen Tsunamis\u201c zusammengefassten Bestrebungen, die technische \u00dcber\u00adwachung und Erfassung der Bev\u00f6lkerung voranzutreiben; zweitens die Auswirkungen des nun zum Leitbild erkl\u00e4rten \u201ePrinzips der Konvergenz\u201c; drittens die Aush\u00f6hlung von Datenschutzstandards durch EU-Recht; und viertens die Kooperation zwischen der EU und den USA. F\u00fcr Bunyans Hoffnung, vielleicht k\u00f6nnten im letzten Moment noch jemand in der Kommission oder im Rat oder in den Mitgliedstaaten den Kurs wechseln wollen, besteht wenig Anlass.<\/p>\n<p>(s\u00e4mtlich: Norbert P\u00fctter)<\/p>\n<p><strong>Frevel, Bernhard; Asmus, Hans-Joachim (Hg.):<\/strong> <em>Empirische Polizeiforschung X: Einfl\u00fcsse von Globalisierung und Europ\u00e4isierung auf die Polizei, Frankfurt\/M. (Verlag f\u00fcr Polizeiwissenschaft) 2008, 172 S., EUR 16,90<\/em><\/p>\n<p>Der Band enth\u00e4lt 12 Vortr\u00e4ge einer gleichnamigen Fachtagung in Berlin vom Vorjahr. Und wie dies bei solchen Ver\u00f6ffentlichungen h\u00e4ufig so ist, besteht ein Gro\u00dfteil dabei eher aus Banalit\u00e4ten und durch wissenschaftliche Termini aufgemotzte Sprechblasen. Nat\u00fcrlich finden sich dennoch immer einige interessante Details und Daten, die man sich jedoch m\u00fchsam zusammensuchen muss. Schon aufschlussreicher sind da die Beitr\u00e4ge von Astrid Jacobsen zur \u201eInterkulturellen Qualifizierung der Polizei\u201c (sehr weit ist es damit wohl nicht her) und Hermann Gro\u00df zu \u201eMigrationsbeamten in der hessischen Polizei\u201c (der Jacobsens Aussagen durch sein ausf\u00fchrliches Zahlenmaterial letztlich unterst\u00fctzt). Den insgesamt lesenswertesten Artikel hat indes Thorsten Stodieck, wissenschaftlicher Mitarbeiter des Zentrums f\u00fcr OSZE-Forschung am Hamburger Institut f\u00fcr Friedensforschung und Sicherheitspolitik, beigesteuert: Eine verheerende Bilanz \u00fcber den Aufbau \u201eMultiethnischer Polizeien durch internationale Polizeimissionen\u201c in den ehemaligen B\u00fcrgerkriegsl\u00e4ndern des Balkans. Zumindest aber enth\u00e4lt jeder Beitrag f\u00fcr Interessierte ein umfangreiches Literaturverzeichnis \u2013 manchmal muss man sich eben schon an Selbstverst\u00e4ndlichkeiten erfreuen.<\/p>\n<p>(Otto Diederichs)<\/p>\n<p><strong>M\u00f6llers, Martin H. W.; van Ooyen, Robert Chr. (Hg.):<\/strong> <em>Europ\u00e4isierung und Internationalisierung der Polizei, Berlin (Verlag f\u00fcr Polizeiwissenschaft) 2006, 336 S., EUR 29,\u2013<\/em><\/p>\n<p>Insgesamt 21 Texte versammeln die beiden Herausgeber im Anschluss an ihre kurze Einleitung in diesem Band. Wie der Titel erwarten l\u00e4sst, gliedern sich diese in zwei Teile: Die Beitr\u00e4ge des ersten Teils befassen sich mit der Europ\u00e4isierung der Inneren Sicherheit im Allgemeinen, ausgew\u00e4hlten Einrichtungen wie Europol und FRONTEX und juristischen Aspekten wie der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum EU-Haftbefehl oder ausl\u00e4nderrechtlichen Fragen im Zeichen des Schengen-Regimes. Der zweite Teil zur Internationalisierung umfasst einf\u00fchrende Artikel zum \u201ePolicekeeping\u201c sowie Fallstudien z.B. zur UN-mandatierten Hilfe beim Aufbau des Grenzschutzes in Bosnien-Herze\u00adgowina oder der Polizei in Afghanistan, aber auch Texte zu den Rechtsgrundlagen des Einsatzes von \u201eSky Marshalls\u201c sowie der Entwick\u00adlung \u201einterkultureller Kompetenz\u201c und des internen \u201eDiversity Managements\u201c als Antworten auf die sich wandelnden Bedingungen von Polizeiarbeit in Einwanderungsgesellschaften. Ein Gro\u00dfteil der Texte wurde bereits andernorts ver\u00f6ffentlicht, h\u00e4ufig in den \u201eJahrb\u00fcchern \u00d6ffentliche Sicherheit\u201c, die ebenfalls von dem Herausgeberduo editiert werden. Vermutlich erkl\u00e4rt der bequeme R\u00fcckgriff auf diesen Fundus, warum der Sammelband ein klares Konzept vermissen l\u00e4sst. Mischt er doch affirmative Darstellungen durch Praktiker der Inneren Sicherheit wie Ex-Europol-Direktor J\u00fcrgen Storbeck mit der juristischen Diskussion von Detailaspekten, praxisorientierten Ergebnissen einer anwendungsorientierten Polizeiwissenschaft und mehr oder weniger kritischen politikwissenschaftlichen Beitr\u00e4gen. Wird der am empirischen Detail interessierte Leser vereinzelt f\u00fcndig und sticht der Beitrag von Wolfgang Wagner zur Kontrollierbarkeit Europols in seiner analytischen Sch\u00e4rfe heraus, so wird insbesondere entt\u00e4uscht, wer einen soliden \u00dcberblick \u00fcber das Thema erwartet. Allerdings, so sei zur Entschuldigung der Herausgeber bemerkt, warnt bereits der Klappentext, dass die Beitr\u00e4ge die Entwicklungen \u201eexemplarisch erhellen\u201c wollen.<\/p>\n<p><strong>Schwell, Alexandra:<\/strong> <em>Europa an der Oder. Zur Konstruktion europ\u00e4ischer Sicherheit an der deutsch-polnischen Grenze, Bielefeld (transcript) 2008, 352 S., EUR 32,80<\/em><\/p>\n<p>Warum gilt die Kooperation zwischen Bundesgrenzschutz\/Bundespolizei und der polnischen Grenzwacht (StraGraniczna) trotz aller Widerspr\u00fcche als Erfolgsmodell? Dieser Frage geht die Dissertation von Alexandra Schwell aus einer kulturanthropologischen Perspektive nach. Auch wenn die Arbeit aus der Zeit vor der Erweiterung des Schengen-Raums datiert, habe, so schreibt die Autorin, die Kooperation \u201elediglich eine andere Form angenommen, die in ihren Grundfesten bereits w\u00e4hrend der Feldforschung\u201c (S.\u00a09) bestand. Insofern verspricht der Band ungebrochen aktuelle Einsichten zur europ\u00e4ischen Polizeizusammenarbeit. Ankn\u00fcpfend an Traditionen der <em>security <\/em>und <em>border studies <\/em>geht Schwell in drei Schritten vor. Erstens zeichnet sie die Entwicklung der europ\u00e4ischen Polizeikooperation nach, um die Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit herauszuarbeiten. Zweitens beschreibt sie die Motive, Praktiken und Institutionen der grenzpolizeilichen Kooperation, wie die seit 1998 existierenden gemeinsamen Streifen oder die 2004 eingef\u00fchrte Ein-Stopp-Kontrolle, um dann drittens die allt\u00e4gliche Zusammenarbeit an so unterschiedlichen Orten wie der Stadtbr\u00fccke Frankfurt\/Oder oder der Gr\u00fcnen Grenze teilnehmend zu beobachten. Dabei zeigt sie, dass die Grenzsch\u00fctzerInnen h\u00e4ufig eher neben- als miteinander arbeiten, und im unfreiwilligen Kontakt Vorurteile nur schwer abgebaut werden. Die marginale Position der polnischen Grenzsch\u00fctzerInnen, die sich aus ihrer Rolle als \u201eJuniorpartner\u201c der Deutschen und ihre vergleichsweise schlechte Ausstattung ergibt, wird nur durch \u201eCop und Canteen Culture\u201c verschleiert, n\u00e4mlich dann, wenn man sich im gesellschaftlichen Nahbereich als KollegInnen begreift. So werden die mentalen und organisationalen Grenzen im Kontext verwandter Berufskulturen ausgehandelt und mitunter \u00fcberwunden. Den Leitungsebenen dient ein solcherma\u00dfen gewachsenes Vertrauen als Erfolgsbeweis und Legitimationsressource, st\u00f6\u00dft aber dort an Grenzen, wo ein gemeinsames Verst\u00e4ndnis von \u201eguter Polizeiarbeit\u201c an der Basis in Gegensatz und kritische Distanz zu den Vorgaben der politischen und grenzpolizeilichen F\u00fchrung ger\u00e4t. Es ist das ethnographische Material und die Herausarbeitung solcher Paradoxien, mit denen das Buch einen spannenden Kontrapunkt setzt zu vollmundigen Erfolgsbilanzen aus den Innenministerien und Darstellungen, die in der Institutionenlehre stecken bleiben.<\/p>\n<p>(beide: Eric T\u00f6pfer)<\/p>\n<h4>Aus dem Netz<\/h4>\n<p><a href=\"http:\/\/euro-police.noblogs.org\/\">http:\/\/euro-police.noblogs.org\/<\/a><\/p>\n<p>Unter dem Motto \u201eMonitoring European Police\u201c stellt diese Homepage, die im Kontext von \u201eGipfelsoli\u201c entstanden ist, eine reiche Informationsquelle f\u00fcr alle diejenigen dar, die sich mit Innerer Sicherheit und den Polizeien in Europa besch\u00e4ftigen wollen. Das Informationsangebot besteht in seinem Kern aus der Zusammenstellung von Beitr\u00e4gen, die an anderer Stelle erschienen sind. Auf der Startseite sind die aktuellen Meldungen unmittelbar zug\u00e4nglich. Das gesamte Material ist auf verschiedenen Wegen erschlossen: Zum einen \u00fcber eine systematische Zuordnung in gegenw\u00e4rtig 22 Kategorien, die vom kommenden \u201e12.\u00a0Europ\u00e4\u00adischen Polizeikongress\u201c \u00fcber \u201eEuropol\u201c bis zu \u201eForschung\u201c, \u201eTK\u00dc\u201c, \u201eRiot Control\u201c und schlie\u00dflich \u201eWas tun?\u201c reichen. Die Zuordnung zu diesen Kategorien geschieht recht gro\u00dfz\u00fcgig, so dass auch immer zu\u00adgleich Kontexte mit angezeigt werden. Zum anderen kann im Archiv nach dem Erscheinungsdatum recherchiert werden. Und schlie\u00dflich steht eine Volltextsuche zur Verf\u00fcgung. Die Informationen werden zun\u00e4chst als Textbeginn pr\u00e4sentiert. \u00dcber \u201eWeiter\u201c wird der gesamt Text zug\u00e4nglich \u2013 einschlie\u00dflich der Verlinkung zu Originaldokumenten und der Quellenangabe. LeserInnen k\u00f6nnen die Beitr\u00e4ge zudem kommentieren.<\/p>\n<p>Mindestens so informativ und hilfreich wie das Textangebot sind die auf der Seite versammelten Links. In den Kategorien \u201eHintergrund\u201c, \u201eComputersicherheit\u201c, \u201eKampagnen\u201c und \u201eQuadrocopter\u201c (Mikro-Droh\u00adnen) sind eine Vielzahl von Homepages per Klick zug\u00e4nglich, die unterschiedliche Perspektiven auf und unterschiedliches Material \u00fcber Polizeien und Polizeientwicklung in Europa bereithalten. Das Spektrum reicht bei \u201eHintergrund\u201c von der \u201eSecurityresearchmap\u201c des Wissenschaftsministeriums \u00fcber die Polizeirechtsseite des RAV bis zu Statewatch, bei \u201eKampagnen\u201c von der ai-Sektionsgruppe Polizei \u00fcber die Kampagne gegen die Vorratsdatenspeicherung bis zu frontexwatch. Wer auf dem Laufenden sein und sich aus erster Hand informieren will, sollte einen Besuch bei euro-police.noblogs nicht vers\u00e4umen.<\/p>\n<p>(Norbert P\u00fctter)<\/p>\n<h4>Sonstige Neuerscheinungen<\/h4>\n<p><strong>Lisken, Hans; Denninger, Erhard (Hg.): <\/strong><em>Handbuch des Polizei\u00adrechts, 4., neu bearbeitete und erweiterte Auflage, M\u00fcnchen (C.H. Beck) 2007, 1438 S., EUR 118,\u2013<\/em><\/p>\n<p>Erneut um 150 Seiten gewachsen ist 2007 bereits die vierte Auflage des mittlerweile zum Standardwerk avancierten \u201eLisken\/Denninger\u201c erschienen. Im Vergleich zur vorangegangenen Auflage von 2001 sind die Gegenst\u00e4nde des Bandes leicht erweitert und ver\u00e4ndert worden. Die Erweiterungen beziehen sich auf einige neue Rechtsbereiche im Kapitel \u201eGefahrenabwehr durch Ordnungsverwaltung\u201c. So wurden etwa das Gesundheitsrecht, das Melde- und Ausweisrecht oder das Hilfeleistungsrecht aufgenommen. Allerdings handelt es sich hierbei um nur kurze \u00dcbersichten, die die R\u00e4nder des Polizeirechts eher benennen als durchleuchten. Gegen Ende des Buches ist der bislang vertretene \u00dcberblick \u00fcber die Polizeiorganisation europ\u00e4ischer Staaten ersetzt worden durch ein Kapitel \u00fcber die \u201eZusammenarbeit der Polizeien der Nachbarstaaten\u201c. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die direkte Kooperation der deutschen mit den Polizeien der Nachbarl\u00e4nder zunimmt und damit auch die Probleme auf der rechtlichen Ebene wachsen. Das Kapitel \u00fcber die Verkehrs\u00fcberwachung ist entfallen. Der zunehmenden Verflechtung von polizeirechtlichen und strafprozessualen Ma\u00df\u00adnahmen Rechnung tragend, wurde statt dessen ein neues Kapitel zum \u201ePolizeihandeln im Strafverfahren\u201c aufgenommen.<\/p>\n<p>Jenseits dieser konzeptionellen Weiterentwicklung aktualisiert das Handbuch den Stand des Polizeirechts in Gesetzgebung und Rechtsprechung. Dabei bleibt es formal der gewohnten Grundstruktur und inhaltlich seinem liberalen Tenor treu. Ob bei der Bewertung der Schleifahndung (S.\u00a0359\u00a0f.), dem \u201eKernbereichsschutz\u201c bei der Telefon\u00fcberwachung (S.\u00a0923), den Aufenthaltsverboten (S.\u00a0568\u00a0ff.) oder dem \u201eVerbringungsgewahrsam\u201c (S.\u00a0586\u00a0f.), dem Trennungsgebot von Polizeien und Nachrichtendiensten (S.\u00a0964\u00a0f.), dem Europ\u00e4ischen Haftbefehl (S.\u00a01357\u00a0f.), dem Einsatz von V-Personen (S.\u00a0511) oder der Ortung mittels IMSI-Catcher (S.\u00a0935) \u2013 in all diesen aktuellen Streitfragen verfolgt der Kommentar eine restriktive, die B\u00fcrgerrechte stark machende Linie. Der \u201eLisken\/Den\u00adninger&#8220; erweist sich deshalb einmal mehr als einer der wichtigsten F\u00fcrsprecher einer rechtsstaatlich-liberal-b\u00fcrgerlichen Polizei. In einer Zeit, wo Politik und Polizeien dieses Modell in die historische Mottenkiste verbannen wollen, bleibt dies eine bemerkenswerte Leistung.<\/p>\n<p><strong>Droste, Bernadette: <\/strong><em>Handbuch des Verfassungsschutzrechts, Stuttgart, M\u00fcnchen, Hannover u.a. (Boorberg Verlag) 2007, 821 S., EUR 120,\u2013<\/em><\/p>\n<p>Schon lange war eine Kommentierung des deutschen Verfassungsschutzrechts \u00fcberf\u00e4llig. Die verf\u00fcgbaren Kommentare stammten aus der Mitte der 80er Jahre, mithin vor der grundlegenden Novellierung des Geheimdienstrechts im Jahr 1990. Nat\u00fcrlich ist dieser Band mit 658 Seiten Text, viele davon versehen mit ausf\u00fchrlichen Fu\u00dfnoten, und weiteren 115 Seiten Anhang eine Fundgrube f\u00fcr alle, die sich \u00fcber die deutschen Nachrichtendienste informieren wollen: sei es die Personalst\u00e4rke der Dienste (S.\u00a0734-736), sei es die Bedeutung der \u201efreiheitlichen demokratischen Grundordnung\u201c (S.\u00a0195 ff.), das Verfahren bei der Brief- und Telekommunikationskontrolle (S.\u00a0345\u00a0ff.) oder die \u00dcbermittlung von Erkenntnissen an die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden (S.\u00a0543\u00a0f.). Angesichts der Breite der Darstellung und der Informationsf\u00fclle des Bandes ist es unverst\u00e4ndlich, dass auf ein Stichwortverzeichnis verzichtet wurde (was auch angesichts des Preises h\u00e4tte m\u00f6glich sein sollen). Jedoch ist es nicht dieses formale \u00c4rgernis, sondern sein Inhalt, der den Nutzen des Bandes erheblich einschr\u00e4nkt.<\/p>\n<p>Von der ersten bis zur letzten Seite ist das Handbuch von seiner Parteinahme f\u00fcr den institutionalisierten Verfassungsschutz bestimmt. Dass die deutschen Dienste nur \u201eNachrichtendienste\u201c seien, also nur Nachrichten absch\u00f6pfen, aber keine Aktionen ausf\u00fchren, wird dreist behauptet (S.\u00a027). In den ansonsten reichlich f\u00fcr die Erkenntnisse der Dienste genutzten Fu\u00dfnoten sucht man das \u201eCeller Loch\u201c ebenso vergeblich wie die \u201eLandmaschinen\u201c f\u00fcr Israel. Der prinzipielle Amtsbonus der Autorin schl\u00e4gt auch an anderen Stellen durch, etwa wenn die gesetzliche Vorschrift zum Erlass einer Dienstvorschrift bereits als Eingriff in den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung betrachtet wird (S.\u00a033) oder wenn das Trennungsgebot zur informationellen Zusammenarbeitspflicht umgedeutet wird (S.\u00a041). Dass die Autorin f\u00fcr die Beobachtung organisierter Kriminalit\u00e4t durch die \u00c4mter pl\u00e4diert (S.\u00a0204) und dass sie kein kritisches Wort angesichts der \u201eeingehenden parlamentarischen, gerichtlichen und fachaufsichtlichen Kontrolle\u201c des Bundesamtes verliert (S.\u00a0601-646), kann niemanden mehr \u00fcberraschen. Der Band ist nur f\u00fcr diejenigen zu empfehlen, die die herrschende Lehre \u00fcber die deutschen Dienste kennen lernen wollen. Man darf \u00fcber die Lekt\u00fcre nur nicht vergessen, dass die verfassungssch\u00fctzerische Wirklichkeit anders aussieht.<\/p>\n<p>(beide: Norbert P\u00fctter)<\/p>\n<p><strong>Dubber, Markus D.; Valverde, Mariana<\/strong> <strong>(Eds.):<\/strong> <em>Police and the Liberal State, Stanford\/CA (Stanford University Press)<\/em><em> 2008, 288 S., EUR 41,\u2013<\/em><\/p>\n<p>Polizeigewalt ist weder despotisch noch demokratisch \u2013 \u201ethey can be both, even at the same time\u201c (S.\u00a05). So konstatieren Markus Dubber und Mariana Valverde im einleitenden Kapitel des Sammelbands, der mit einem breiten interdisziplin\u00e4ren Fokus und in internationaler Perspektive Polizeigewalt als Governance diskutiert. F\u00fcr Dubber sind Polizei und Recht zwei kontrastierende Formen staatlichen Regierens: \u201eFrom the perspective of law, the state is the institutional manifestation of a political community of free and equal persons \u2026 From the perspective of police, the state is the institutional manifestation of a household. The police state, as <em>paterfamilias<\/em> seeks to maximize the welfare of his \u2013 or rather its \u2013 household\u201c (S.\u00a0158, Hervorh. im Orig.). Zu diesem Haushaltsvorstand des Staates versammelt der Band zehn Beitr\u00e4ge. Peter Ramsey (S.\u00a0157-177) zeigt etwa f\u00fcr die Anti-Social Behaviour Orders in Gro\u00dfbritannien: \u201ePluralization of the moral police in the ASBO marks a new basis for the exercise of police power, a basis that broadens and deepens the power\u2019s reach as well\u201c (S.\u00a0168). 1995 befand Chicagos Stadtregierung, dass das Herumlungern \u201ewith no apparent purpose\u201c im \u00f6ffentlich-zug\u00e4nglichen Raum verboten ist, \u201ewhether publicly or privately owned\u201c; die Durchsetzung des Verbots sei ausschlie\u00dflich \u201ebased on the perception of the police officer rather than on any objective measures of inactivity\u201c, beschreibt Ron Levi das Polizeigesetz (S.\u00a0188), das in dreieinhalb Jahren zu 42.000 Verhaftungen und weiteren 43.000 Platzverweisen f\u00fchrte. In dem gescheiterten Versuch, Drogenhandel und Gang-Gewalt zu stoppen, wurde so der Zwang zur permanenten Bewegung durchgesetzt. Jaqueline Ross beschreibt die unsichtbare Arbeit deutscher Polizeibeamter: \u201eWhen turned into evidence, the insights of undercover agents and informants are stripped of context, \u2026 insights in their raw form remain unavailable to the criminal process and to those who must judge guilt or innocence\u201c (S.\u00a0155). Der Band verfolgt das Ziel \u201eto refocus scholarly attention through the lens of the police power on the scope and functioning of government in its myriad manifestations, from the family to the prison to the workplace, from the city to the state to the international community\u201d (S.\u00a05 f.). Das ist ihm gelungen.<\/p>\n<p><strong>Risse, Thomas; Lehmkuhl, Ursula<\/strong> <strong>(Hg.):<\/strong> <em>Regieren ohne Staat? Governance in R\u00e4umen begrenzter Staatlichkeit, Baden-Baden (Nomos Verlag), 2008, 395\u00a0S., EUR 64,\u2013<\/em><\/p>\n<p>\u201eWas haben Nigeria, Somalia, Brasilien, Kenia und China, aber auch S\u00fcditalien, die Vororte von Paris sowie sogar Berlin-Neuk\u00f6lln \u2026 gemeinsam? Nach unserem Verst\u00e4ndnis handelt es sich um R\u00e4ume begrenzter Staatlichkeit. [Das sind R\u00e4ume], in denen staatliche Institutionen zu schwach sind, um einerseits politische Entscheidungen herstellen und durchsetzen zu k\u00f6nnen und andererseits politische Herrschaft wirksam begrenzen zu k\u00f6nnen\u201c, so beginnt allen Ernstes (S.\u00a014 f.) der von einer Professorin f\u00fcr Neuere Geschichte und einem Professor f\u00fcr Internationale Politik (beide: Freie Universit\u00e4t Berlin) herausgegebene Band, der im Rahmen des DFG-Sonderforschungsbereichs 700 erschienen ist (www.sfb-governance.de\/).<\/p>\n<p>F\u00fcr die genannten R\u00e4ume ergebe sich \u201efolgende vorl\u00e4ufige Typologie\u201c (S.\u00a019): 1. \u201ezerfallen(d)e Staaten\u201c \u2013 dort fehle es an effektiver Souver\u00e4nit\u00e4t \u201eauf einem Gro\u00dfraum ihres Territoriums\u201c, aber sie werden \u201edennoch\u201c international anerkannt (Bsp.\u00a0Somalia); 2.\u00a0\u201eschwache Staaten\u201c \u2013 sie weisen \u201estarke Defizite bei der effektiven Souver\u00e4nit\u00e4t auf, sei es territorial, sei es in \u201ewichtigen Sachgebieten der Politik\u201c (Bsp.\u00a0s\u00fcdlicher Kaukasus); 3.\u00a0\u201emehr oder weniger begrenzte Defizite bei der effektiven Souver\u00e4nit\u00e4t in anderweitig intakten Staaten\u201c \u2013 das seien u.a. die VR China und Mexiko; 4.\u00a0schlie\u00dflich \u201eR\u00e4ume, denen es sowohl an effektiver als auch \u201awestf\u00e4lischer\u2018 Souver\u00e4nit\u00e4t mangelt (Kolonien, heutige Protektorate, z.B. Afghanistan, Kosovo).\u201c<\/p>\n<p>Es folgen 17 weitere Beitr\u00e4ge. Allerdings sucht man das Kapitel zum \u201ezerfallen(d)en\u201c und \u201edennoch\u201c international anerkannten Berlin-Neu\u00adk\u00f6lln (Neuk\u00f6lln hat u.a. St\u00e4dtepartnerschaften mit dem s\u00fcdlich [!] von Rom gelegenen Marino in Italien [sic!]; mit St. Petersburg in Russland [sic!] und mit Bat Jam bei Tel Aviv, Israel [sic?]) vergebens. Dem unter dem Mangel von \u201ewestf\u00e4lischer\u201c Souver\u00e4nit\u00e4t leidenden Kosovo (hatten das nicht die \u201eentwickelten und demokratischen Wohlfahrtsstaate(n) westlicher Pr\u00e4gung\u201c (S.\u00a035) erst erbombt?) ist gleichfalls kein Kapitel gewidmet. Auch ein etwa komparativ angelegter Beitrag zu Brasilien und Banlieues fehlt (zu Buenos Aires und Mexiko Stadt liegt er vor, S. 223-243). Allerdings, es handelt sich beim vorliegenden Band nur um \u201eerste \u00dcberlegungen und Ergebnisse\u201c (S.\u00a05). Vielleicht ist so zu erkl\u00e4ren, dass, beispielsweise, weder die sozio\u00f6konomische Funktionalit\u00e4t des US-ame\u00adrikanischen Ghettos f\u00fcr die urbanen Eliten noch, beispielsweise, Good Governance als \u201eeine neue Form des westlichen Imperialismus und Kolonialismus\u201c (S.\u00a036) bisher in den Blick gekommen ist.<\/p>\n<p>Der von den Herausgebern verwendete \u201eenge\u201c Governance-Begriff beschreibt das \u201eGesamt aller nebeneinander bestehenden Formen der kollektiven Regelung gesellschaftlicher Sachverhalte\u201c (S.\u00a020) und konzentriert sich auf die neuen Formen des Regierens, die sich \u201edurch einen kooperativen Stil auszeichnen und an denen private Akteure \u2026 zumindest beteiligt sind\u201c (ebd.). Das muss aber nicht bedeuten, dass \u201edie von einer Regelung Betroffenen die M\u00f6glichkeit haben, auf den Prozess der Regelsetzung bzw. -implementierung in demokratischen Verfahren Einfluss zu nehmen\u201c (S.\u00a021). Hauptsache kooperativ.<\/p>\n<p>Wenn Governance in R\u00e4umen begrenzter Staatlichkeit den Regelfall darstellt und \u201esystematisch\u201c auf \u201edie Beteiligung der internationalen Staatengemeinschaft angewiesen ist\u201c (die Governance ist auf Beteiligung angewiesen?), so die Herausgeber, dann muss, \u201eohne dass ein bestimmtes \u2026 kulturelles Skript die Vorgabe bildete\u201c (S.\u00a034\u00a0f.), normatives Kriterium sein, dass und wie \u201elegitim\u201c und \u201eeffektiv\u201c regiert werden kann (S.\u00a035). Welche Form politischen Handelns \u201elegitim\u201c und \u201eeffektiv\u201c ist, das entscheidet sich in der Empirie (S.\u00a021) bzw. danach, ob es \u201ean Probleml\u00f6sungsf\u00e4higkeit orientiert\u201c ist (S.\u00a035). 1902 zerfielen Philipp Lord Chandos die abstrakten Worte \u201eim Munde wie modrige Pilze\u201c (Hugo von Hofmannsthal), gut 100 Jahre sp\u00e4ter den Herausgebern ihre R\u00e4ume mit begrenzter Staatlichkeit und die (Legitimationsfigur) Good Governance, aber sie wollen \u201eprinzipiengeleitet die Balance halten\u201c (S.\u00a035). Wird Neuk\u00f6lln also bald ein Protektorat von Ursel und Tommy sein?<\/p>\n<p><strong>Helms, Gesa:<\/strong> <em>Towards Safe City Centres? Remaking the Spaces of an Old-Industrial City, Aldershot (Ashgate) <\/em><em>2008, 238 S., EUR 69,50<\/em><\/p>\n<p>Mit \u201eTowards Safe City Centers\u201c hat die an der University of Glasgow lehrende und forschende Humangeographin aus neomarxistischer Perspektive detailliert eine Studie zur sozio\u00f6konomischen Restrukturierung und deren Verbindung zu Sicherheitsdiskursen und -praxen (nicht nur) f\u00fcr Glasgow vorgelegt. W\u00e4hrend die ersten drei der insgesamt sieben Kapitel regulationstheoretische, Foucaultsche und weitere kritisch-marxistische Ans\u00e4tze mit Blick auf den urbanen Raum und Sicherheit vor dem Hintergrund der Globalisierung diskutieren (S.\u00a011-106), konzentrieren sich die nachfolgenden empirischen Kapitel auf den Zusammenhang von \u201ecrime, safety and, more widely, regulating and monitoring practices that are directed at the control of new economic spaces and are part of economic regeneration strategies\u201c (S.\u00a015). Es ist insbesondere der Nachweis dieses Zusammenhangs von urbaner Restrukturierung und neuen Kontrollstrategien, zu denen neben der Video\u00fcberwachung vor allem neue para-polizeiliche Streifen- und Kontrolldienste, neue Gesetze und Verordnungen sowie ein umgebauter Polizeiapparat geh\u00f6ren, der den Band insbesondere lesenswert macht. Das \u201aFlagschiff\u2018 der st\u00e4dtischen Beh\u00f6rde mit Blick auf Kriminalpr\u00e4vention und eine saubere und sichere Innenstadt sind die City Centre Representatives (\u201eReps\u201c), eine aus Langzeitarbeitslosen gebildete Truppe, die einerseits M\u00fcll sammeln und Touristen den Weg zeigen sollen, andererseits den rund 8.000 Obdachlosen den Weg weisen \u2013 aus der Innenstadt: Neben Informationen, so Helms, \u00fcbernehmen die Reps ein breites Spektrum an Ordnungsaufgaben. Damit tr\u00fcgen sie nicht nur zur Sicherheit in den Innenst\u00e4dten bei, sondern zugleich w\u00fcrden die vormals Arbeitslosen auf der untersten Ebene in den Arbeitsmarkt integriert. Ein empirisch sattes, theoretisch inspirierendes, kurz: sehr lesenswertes Buch.<\/p>\n<p>(s\u00e4mtlich: Volker Eick)<\/p>\n<p><strong>Forum Recht 2008, H. 3:<\/strong> <em>Dissidenten der Rechtstheorie<\/em><\/p>\n<p>Mit dieser Ausgabe feiert die zun\u00e4chst mit dem Untertitel \u201e\u2013 neues zu Justiz und Gesellschaft\u201c erschienene Zeitschrift ihren 25.\u00a0Geburtstag. W\u00e4hrend in der Vorbemerkung der \u201eReds\u201c kurz auf die Bedeutung von \u201eForum Recht\u201c (FoR) als ein wichtiges Element der Vernetzung, Selbstverst\u00e4ndigung und Artikulation des juristischen Nachwuchses hingewiesen wird, beginnt das Heft mit einer \u201eLobhudelei zum 25.\u00a0Geburtstag\u201c unter der bescheidenen \u00dcberschrift \u201eForum Recht ist gro\u00dfartig!\u201c. Was Jochen Goerdeler in drei Spalten \u00fcber die mittlerweile vom Bundesarbeitskreis Kritischer Juragruppen herausgegebene Zeitschrift mit leicht ironischem Unterton schreibt, h\u00e4lt auch einer ernsthaften Betrachtung stand: FoR ist eine wichtige kritische Stimme in der \u00f6ffentlichen Diskussion \u00fcber Recht und Rechtsentwicklung; es leistet eine hervorragende Vermittlung zwischen den rechtspolitischen Diskursen und den Interessen der nachwachsenden Generationen; es stellt einen kaum ersetzbaren Ort kritischer Tradierung und Sozialisierung dar. Und es erscheint als ein Wunder aus vergangenen Zeiten, dass ein papiernes Periodikum \u00fcber Generationen wechselnder Akteure hinweg fortbesteht. Weiter so. Einstweilen bis zum 50.<\/p>\n<p>(Norbert P\u00fctter)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zum Schwerpunkt Seit ihren Anf\u00e4ngen in den 70er Jahren ist die westeurop\u00e4ische Sicherheitsarchitektur ein un\u00fcbersichtliches<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[97,148],"tags":[],"class_list":["post-7556","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-cilip-091","category-rezensionen"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/7556","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=7556"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/7556\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=7556"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=7556"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=7556"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}