{"id":7572,"date":"2009-02-17T21:26:51","date_gmt":"2009-02-17T21:26:51","guid":{"rendered":"http:\/\/cilip.site36.net\/?p=7572"},"modified":"2009-02-17T21:26:51","modified_gmt":"2009-02-17T21:26:51","slug":"prozess-im-griff-der-polizei-das-verfahren-um-den-tod-von-oury-jalloh","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=7572","title":{"rendered":"Prozess im Griff der Polizei &#8211;\u00a0Das Verfahren um den Tod von Oury Jalloh"},"content":{"rendered":"<p><strong>Im Dezember 2008 sprach das Landgericht Dessau zwei Polizisten vom Vorwurf der fahrl\u00e4ssigen T\u00f6tung bzw. K\u00f6rperverletzung mit Todesfolge frei. Nachdem nun das schriftliche Urteil vorliegt, scheint der \u201eFall\u201c Oury Jalloh erledigt. Dennoch: einen Freispruch f\u00fcr die Institution Polizei darf es nicht geben.<\/strong><\/p>\n<p>Mit H\u00e4nden und F\u00fc\u00dfen an eine Matratze gefesselt, verbrannte Oury Jalloh aus Sierra Leone am 7. Januar 2005 in Zelle 5 des Gewahrsamstrakts der Dessauer Polizei. Vier Monate sp\u00e4ter erhob die Staatsanwaltschaft Dessau gegen die Polizeibeamten Sch. und M. Anklage wegen fahrl\u00e4ssiger T\u00f6tung bzw. K\u00f6rperverletzung mit Todesfolge \u2013 jeweils begangen durch Unterlassen. Es dauerte fast zwei Jahre, bis am 27. M\u00e4rz 2007 das Verfahren gegen die beiden Beamten vor der 6. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Ro\u00dflau begann. Nach 58 Sitzungstagen verk\u00fcndete der Vorsitzende Richter Manfred Steinhoff am 8. Dezember 2008 die Freispr\u00fcche und bezichtigte gleichzeitig die Polizei der systemischen L\u00fcge. Am 2. M\u00e4rz 2009 folgte das schriftliche Urteil. Die Polizei ist wei\u00dfer gewaschen als zuvor.<!--more--><\/p>\n<p>Das Verfahren begann und endete wie (fast) alle Prozesse, in denen unmittelbar Angeh\u00f6rige der Polizei und mittelbar die Polizei als Institution zum Objekt der Anklage werden. Das \u201eObjekt\u201c mausert sich zum Subjekt. Allenfalls werden individuelle Fehler einzelner PolizistInnen einger\u00e4umt. Die Polizei als Institution bewahrt ihre Integrit\u00e4t als Instanz des staatlichen Monopols legitimer physischer Gewaltsamkeit.<\/p>\n<p>Umso mehr \u00fcberraschte der Vorsitzende Richter am 8. Dezember letzten Jahres durch seine m\u00fcndlich ge\u00e4u\u00dferten Urteilsgr\u00fcnde. Wie nicht anders zu erwarten war, sprach das Gericht zwar die beiden Angeklagten frei. Es tat dies jedoch ausdr\u00fccklich nicht, weil im Verfahren deren Unschuld erwiesen worden sei. Richter Steinhoff r\u00fcgte vielmehr, dass der Prozess zu einer rechtsstaatlichen Farce geworden sei. Schuld daran sei das dichte L\u00fcgengespinst, das von nahezu allen polizeilichen Zeuginnen und Zeugen individuell und in der Summe kollektiv gewebt worden sei. Ein Urteil auf dem Boden verl\u00e4sslicher Information sei unm\u00f6glich gewesen. Steinhoffs Schlusssatz im Gerichtssaal zu Dessau lautete deshalb sinngem\u00e4\u00df: \u201eDiese Kammer ist gehalten, im Namen des Volkes zuzugeben, dass sie nichts zur Wahrheit beitragen kann.\u201c<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a><\/p>\n<p>In der am 2. M\u00e4rz 2009 ver\u00f6ffentlichten schriftlichen Fassung des Urteils ist die von Richter Steinhoff m\u00fcndlich so klar formulierte Kritik v\u00f6llig verloren gegangen. Es ist, als habe das Gericht einen kollektiven Schlaganfall erlitten und das Ged\u00e4chtnis verloren und als seien alle Umst\u00e4nde, die am 7. Januar 2005 den Tod Oury Jallohs bewirkten, immer schon in polizeilicher Ordnung gewesen. Irritationen \u00fcber das polizeiliche Verhalten sind offenbar nicht (mehr) angezeigt, und auch die polizeilichen ZeugInnen erhalten nun durchgehend das Pr\u00e4dikat \u201eglaubhaft\u201c. Der Tod des gefesselten, in Deutschland nur \u201egeduldeten\u201c Asylbewerbers in Zelle 5 \u2013 ein bedauerlicher Unfall, an dem das Opfer bewusst\/unbe\u00adwusst mitgewirkt hat?<\/p>\n<h4>Die Justiz im Griff der Polizei<\/h4>\n<p>Wer das Verfahren vor dem Landgericht nur einigerma\u00dfen kritisch be\u00adobachtet hat, dem und der musste auffallen, dass dieser Prozess sowohl nach au\u00dfen als auch im Inneren von der Polizei beherrscht wurde. Von umstrittenen Strafverfahren hat man sich zwar l\u00e4ngst an eine erh\u00f6hte Kontrolldichte und -tiefe gew\u00f6hnt. Die polizeiliche Allpr\u00e4senz in Dessau war dennoch ungew\u00f6hnlich. Das Gerichtsgeb\u00e4ude wirkte wie eine kleine Festung, die ringsum von Polizeifahrzeugen und -beamtInnen umstellt war. Aufz\u00fcge und G\u00e4nge bis hin zur Cafeteria im dritten Stock wurden von wachsamen polizeilichem Augen beobachtet. Dauernde Pr\u00e4senz in Zivil und in Uniform zeigte die Polizei auch an der weithin gl\u00e4sernen R\u00fcckfront des Geb\u00e4udes im Anschluss an den gro\u00dfen Vorraum des Gerichtssaals, in dem die Eingangs- und Ausgangssperren aufgebaut waren. Zeugen und Sachverst\u00e4ndige mussten dort warten und wurden von ihren PolizeikollegInnen unterhalten, bis sie schlie\u00dflich von hinten nach vorn durchgeschleust wurden. Kein Zeuge ohne diese Ambiente zuvor und danach. Da bedurfte es keines habitualisierten Esprit de corps.<\/p>\n<p>Im Gerichtssaal waren nicht nur die beiden angeklagten Polizisten samt ihren Verteidigern pr\u00e4sent, ab und an erg\u00e4nzt durch zus\u00e4tzliche Zeugen und Sachverst\u00e4ndige aus der Tiefe des polizeibesetzten Raums. Vielmehr sa\u00df durchgehend wenigstens ein h\u00f6herer Polizeibeamter in Zivil auf einem reservierten Platz in der N\u00e4he der Angeklagten. Nicht ein\u00admal der Versuch war erkenntlich, einen Hauch von Neutralit\u00e4t und mangelnder Voreingenommenheit zu erwecken. Die Aussagen der nach den Vorermittlungen nun gerichtlich erneut befragten Angeh\u00f6rigen der Des\u00adsauer Polizei, die am 7. Januar 2005 mit dem \u201eFall\u201c Oury Jalloh befasst waren, beeindruckten darum nicht zuf\u00e4llig durch ihre zwar individuell ge\u00e4u\u00dferten, zuvor aber kollektiv einge\u00fcbten T\u00f6ne. Der Gerichtsraum war polizeilich \u201eaufgehoben\u201c, sprich: bewahrt und beseitigt in einem.<\/p>\n<h4>Stationen sich totalisierender polizeilicher Gewalt<\/h4>\n<p>Fassen wir die Ereignisse zusammen, die am 7. Januar 2005 zum Tode Oury Jallohs gef\u00fchrt haben: Alles begann damit, dass er vier Frauen auffiel, die in der Dessauer Turmstra\u00dfe mit Aufr\u00e4umarbeiten besch\u00e4ftigt waren. Er sei \u201estark betrunken\u201c gewesen und habe die Frauen \u201ebel\u00e4stigt\u201c, weshalb diese die Polizei riefen, hie\u00df es sp\u00e4ter im schriftlichen Urteil. Die Befragung der Zeuginnen ergab jedoch keine Anzeichen f\u00fcr gewaltf\u00f6rmige Drohungen, konkrete Gef\u00e4hrdungen oder gar \u00dcbergriffe. Erst als die Polizei auf den Plan trat, kam Gewalt ins Spiel, polizeiliche Gewalt.<\/p>\n<p>Jalloh wurde festgenommen, als habe er etwas angestellt. Er wurde mit Gewalt ins Polizeiauto gezw\u00e4ngt. Das Urteil, das sich auf die \u201ewiderspruchsfreien\u201c Aussagen der \u201eglaubhaften\u201c ZeugInnen st\u00fctzt, registriert, dass sich der Festgenommene gegen die polizeilichen Pressionen wehrte. Darum wurde er noch im Polizeiauto mit Handschellen, wie es so hei\u00dft, ruhig gestellt. Die Frage, ob die Festnahme notwendig und verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig war, ob man den Mann nicht besser nach Hause, statt aufs Revier gebracht h\u00e4tte, wird nicht er\u00f6rtert.<\/p>\n<p>Als sei die zul\u00e4ssige polizeiliche Gewaltaus\u00fcbung nicht l\u00e4ngst \u00fcberschritten gewesen, folgte nun auf der Polizeidienststelle eine Blut\u00adentnahme, die ein herbeigerufener Polizeiarzt vornahm. Der kannte Jalloh schon und hatte ihm schon des \u00f6fteren Blut genommen. Weil sich Jalloh nicht beruhigen wollte, \u201eentschlossen sich die Beamten ihm Fu\u00dffesseln anzulegen\u201c. Selbiger Arzt, polizeierfahren, wirkte auch beim n\u00e4chsten qualitativen Sprung polizeilicher Gewalt mit: Oury Jalloh wurde in eine Gewahrsamszelle gepfercht. Er sei trotz seines alkoholisierten und von zus\u00e4tzlichen Drogen beeintr\u00e4chtigten Zustands \u201egewahrsamstauglich\u201c und \u201ebewusstseinsklar im Wachsinne\u201c gewesen, zitiert das Urteil die Aussage des Polizeiarztes. Die medizinischen Sachverst\u00e4ndigen stellten genau das hinterher in Frage. Damit aber nicht genug: Der ohne die geringste Gefahr im Verzug, der Einfachheit halber, Festgenommene wurde nun \u2013 auf Empfehlung des Arztes \u2013 in der Zelle r\u00fccklings auf eine Matratze gezwungen und mit H\u00e4nden und F\u00fc\u00dfen an deren vier Halterungen fixiert. \u201eZur eigenen Sicherheit\u201c, so die bequeme Standardformel.<\/p>\n<p>Der unbegr\u00fcndeten, medizinisch willf\u00e4hrig und inkompetent unterst\u00fctzten Eskalation polizeilicher Gewalt \u2013 Festnahme, Verfrachtung ins Auto, Hand- und Fu\u00dfschellen, Fixierung in Zelle 5 \u2013 folgte sodann eine lose Kette fahrl\u00e4ssig-schlampiger polizeilicher Umgangsformen mit dem zum Objekt degradierten, also seiner W\u00fcrde und Integrit\u00e4t beraubten Oury Jalloh. \u00dcber diese kann nicht im Sinne allgemein-menschlicher Unzul\u00e4nglichkeiten hinweg gesehen werden \u2013 zum einen, weil sie sich im konkreten Fall zu einem System der Fahrl\u00e4ssigkeit summieren; zum anderen, weil sich Oury Jalloh v\u00f6llig in der Gewalt der Polizei befand und diese deshalb hundertprozentig f\u00fcr seine Sicherheit verantwortlich war.<\/p>\n<p>Und genau hier versagte sie in allen Hinsichten: Oury Jallohs Verlangen, frei gelassen zu werden, wurde pauschal zur\u00fcckgewiesen. Er wurde nicht durchgehend von zwei Beamten und nicht h\u00e4ufig genug in seiner Zelle aufgesucht. Auff\u00e4lligkeiten, wie eine Fl\u00fcssigkeitspf\u00fctze, wurden ignoriert. Die st\u00f6rende Lautst\u00e4rke der Wechselsprechanlage, die die Zelle mit dem Dienstraum verbindet, wurde zwischenzeitlich heruntergedreht. Der Alarm der Rauchmeldeanlage wurde zun\u00e4chst als Fehlfunktion interpretiert. Als er dann \u201epl\u00f6tzlich\u201c nicht mehr zu verkennen war, fehlte es hinten und vorne an selbstverst\u00e4ndlichen polizeilichen Requisiten: an f\u00fcr alle BeamtInnen griffbereite Schl\u00fcssel, um die Fesseln zu \u00f6ffnen, an zug\u00e4nglichen Feuerl\u00f6schern dort, wo man sie braucht, etc. Es ist grotesk, dass mitten im polizeilichen Herz aller Sicherheit M\u00e4ngel bestehen, die man ansonsten keiner Beh\u00f6rde nachs\u00e4he.<\/p>\n<h4>Struktureller Mord<\/h4>\n<p>So wie der Prozess 58 Sitzungstage lang verlaufen ist, scheinen die Freispr\u00fcche im Sinne der personell auf zwei Polizeibeamte konzentrierten Anklage verst\u00e4ndlich. Ein allemal problematischer Indizienbeweis h\u00e4tte im sumpfigen L\u00fcgengel\u00e4nde keinen festeren Grund finden lassen. Das Verfahren h\u00e4tte freilich anders verlaufen k\u00f6nnen und m\u00fcssen, w\u00e4re es wenigstens ein Jahr fr\u00fcher er\u00f6ffnet worden. Abgesehen von der unzureichend schl\u00fcssigen Evidenz h\u00e4tte aber ein Schuldspruch, der nur die beiden Polizeibeamten negativ als r\u00e4tselhaft individuelle K\u00f6rner des B\u00f6sen strafrechtlich herausgepickt h\u00e4tte \u2013 unzureichend wie sie zweifelsohne gehandelt haben \u2013, die Sache verfehlt, um die es in Dessau gegangen ist und weiterhin gehen muss, n\u00e4mlich um die Schuld der Polizei als Institution am Tod des Oury Jalloh. Die strafrechtliche Fiktion besteht darin, ausschlie\u00dflich von selbstverantwortlichen Individuen auszugehen, denen jeweils ihre Schuld zugewiesen werden kann, so als seien nur Individuen schuldf\u00e4hig, Institutionen aber, ihr Recht und ihre Prozeduren, st\u00fcnden nicht zur Disposition.<\/p>\n<p>\u201eStruktureller Mord\u201c ist kein Tatbestand des deutschen Strafrechts. Dennoch trifft dieser Terminus, wenn er nicht verflachend als pauschale Bewertung angewendet wird, die schreckliche Art, wie Oury Jalloh am 7. Januar 2005 get\u00f6tet worden ist. Der Begriff ist dem der \u201estrukturellen Gewalt\u201c nachgebildet, den der norwegische Friedensforscher Johan Galtung Ende der 60er Jahre pr\u00e4gte.<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a> Galtung wollte vor allem darauf aufmerksam machen, dass politisch geschaffene Umst\u00e4nde daf\u00fcr verantwortlich sind, wenn beispielsweise arme und verelendete Menschen in einer ansonsten eher wohlst\u00e4ndischen Gesellschaft zu leben gezwungen seien. Ungleich geschaffene und immer erneut best\u00e4tigte Verh\u00e4ltnisse \u00fcbten ihrerseits Gewalt gegen einzelne oder ganze Gruppen von Personen aus. So offenkundig die Resultate sind, l\u00e4sst sich solches Gewalthandeln jedoch nicht direkt beobachten und nicht unmittelbar einzelnen Personen zuschreiben. Die Gewalteffekte werden vielmehr durch die Bedingungen politischer und \u00f6konomischer Produktion geschaffen, f\u00fcr welche die Personen, die die entsprechenden Gesetze, Einrichtungen etc. vertreten (\u201eFunktion\u00e4re\u201c), nicht insgesamt verantwortlich zu machen sind. Der Begriff der \u201estrukturellen Gewalt\u201c bzw. in unserem Falle des \u201estrukturellen Mordes\u201c darf jedoch nicht inflation\u00e4r gehandhabt werden, weil sonst die Gefahr entst\u00fcnde, dass in der Tat verantwortliche Personen sich aus ihrer Schuld davon stehlen.<\/p>\n<p>Auch die Anklage des \u201estrukturellen Mordes\u201c erfordert konkrete Nachweise, n\u00e4mlich der strukturellen, also in Institutionen, Gesetzen, Funktionen, Verhaltensweisen, in positiven und negativen Sanktionen geronnenen Vorurteilen, Verhaltensweisen und Effekten. Eine solche Beweisf\u00fchrung ist ungleich aufw\u00e4ndiger als die \u00fcblichen individualisierten, kontextvergessenen Urteile und ihre Begr\u00fcndungen.<\/p>\n<p>Der Dessauer Polizei als Institution und Kollektiv \u201eden Prozess zu machen\u201c, hie\u00dfe belegen, wie ihr Lob der Routine, die M\u00e4ngel ihrer Ausstattung und Verfahren, dort wo es darauf ankam (und ankommt), ihre Organisation und Verfahrensweisen und nicht zuletzt ihr unverantwortlicher Umgang mit der Ressource Gewalt, mit Hand- und Fu\u00dffesseln, mit Fixierung und Isolierung in Zellen zum Tode von Oury Jalloh gef\u00fchrt haben. Zus\u00e4tzlich erlaubt und erfordert der Begriff \u201estruktureller Mord\u201c, wichtige Kontextbedingungen zu ber\u00fccksichtigen, die das Geschehen am 7. Januar 2005 erst verstehen lassen, allem voran die allgemeine bundesdeutsche Ausl\u00e4nderfeindlichkeit, die sich in Sachsen-Anhalt und in Dessau diskriminatorisch verdichtet(e).<\/p>\n<h4>Freispruch f\u00fcr die Polizei?<\/h4>\n<p>H\u00e4tte sich das Dessauer Gericht, seine selbstredend nur formell gegebene Unabh\u00e4ngigkeit vorausgesetzt, daran gemacht, die polizeiliche Konstruktion des mutma\u00dflich nicht angestrebten, aber eben auch nicht unter allen Umst\u00e4nden vermiedenen Mords an Oury Jalloh nachzuvollziehen, der Prozess h\u00e4tte einen anderen Verlauf genommen.<\/p>\n<p>An seinem Ergebnis, den Freispr\u00fcchen f\u00fcr die beiden Polizisten, h\u00e4tte dies vermutlich nichts ge\u00e4ndert. Das Dilemma von nicht nachweisbarer individueller Verantwortung und strafrechtlich irrelevanter Schuld der Institution Polizei h\u00e4tte die Strafkammer wenigstens teilweise umgehen k\u00f6nnen, wenn sie die Traute gehabt h\u00e4tte, zu ihrer m\u00fcndlich vorgetragenen Urteilsbegr\u00fcndung zu stehen.<\/p>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> vgl. bspw. Hans Holzhaiders Artikel in der S\u00fcddeutschen Zeitung v. 9.12.2008<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> Galtung, J.: Strukturelle Gewalt. Beitr\u00e4ge zur Friedens- und Konfliktforschung, Reinbek bei Hamburg 1975<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im Dezember 2008 sprach das Landgericht Dessau zwei Polizisten vom Vorwurf der fahrl\u00e4ssigen T\u00f6tung bzw.<\/p>\n","protected":false},"author":8,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,98],"tags":[820,1046,1112,1186,1235],"class_list":["post-7572","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-092","tag-justiz","tag-oury-jalloh","tag-polizeigewalt","tag-rassismus","tag-sachsen-anhalt"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/7572","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/8"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=7572"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/7572\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=7572"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=7572"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=7572"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}