{"id":7587,"date":"2009-07-18T07:17:14","date_gmt":"2009-07-18T07:17:14","guid":{"rendered":"http:\/\/cilip.site36.net\/?p=7587"},"modified":"2009-07-18T07:17:14","modified_gmt":"2009-07-18T07:17:14","slug":"literatur-27","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=7587","title":{"rendered":"Literatur"},"content":{"rendered":"<h4>Zum Schwerpunkt<\/h4>\n<p>Die Zahl der Ver\u00f6ffentlichungen zu den bundesdeutschen Geheim- bzw. Nachrichtendiensten ist auch in den letzten Jahren \u00fcberschaubar geblieben. Beschr\u00e4nkte man sich auf wissenschaftliche Literatur zu diesem Thema, dann g\u00e4be es eine nur magere Ausbeute. Und suchte man nach seri\u00f6sen Abhandlungen zum staatlichen \u201eVerfassungsschutz\u201c der Republik, man k\u00f6nnte den Ertrag leicht in einer Aktentasche verstauen.<!--more--><\/p>\n<p>Der Natur der Sache nach, so scheint es, ist die \u201eGeheimdienstliteratur\u201c vom Kainsmal der Geheimnistuerei, der Mischung aus Halb- und Unwahrheiten, der Melange aus Information und Vermutung, der Information durch \u201eundichte Stellen\u201c, der spekulativen Behauptung etc. gekennzeichnet. Das publizistische Geheimdienstgenre wird von vier Arten von Ver\u00f6ffentlichungen dominiert: Erstens die Selbstdarstellung der Exekutiven (entweder durch diese selbst oder aus der Feder von Journalisten und Wissenschaftlern); zweitens journalistische Arbeiten, die die Arbeit der Dienste offenlegen wollen und sich dabei auf dem schmalen Grat zwischen Informantenschutz und Indienstnahme f\u00fcr die Interessen der Dienste be\u00adwegen; drittens juristische Arbeiten und viertens Ver\u00f6ffentlichungen ehemaliger Geheimdienstleute. Eine wissenschaftliche Besch\u00e4ftigung mit der Arbeit und der Wirkungsweise der deutschen Dienste ist demgegen\u00fcber nahezu inexistent. Das ist nicht allein Folge der in Deutschland extensiv gepflegten Geheimhaltungspolitik, sondern hat auch mit dem (sozial)wis\u00adsenschaftlichen und historischen Desinteresse an der Entwicklung staatlicher Repressionsinstrumente zu tun. Im Unterschied zur DDR, in deren Geschichtsschreibung die Stasi alles in den Schatten zu stellen scheint, tauchen die westdeutschen Nachrichtendienste allenfalls in ihren Skandalen auf.<\/p>\n<p>Auf die \u00e4ltere Literatur zum Verfassungsschutz haben wir in CILIP 28 (3\/1987), S.\u00a0105 ff. hingewiesen. Bei den j\u00fcngeren Geheimdienstmonographien ist auff\u00e4llig, dass sie sich \u00fcberwiegend dem BND widmen (Schmidt-Eenboom, Heinz und Knigge, Ulfkotte, Gujer, Juretzko). Vergleichbare \u201eGesamtdarstellungen\u201c zu den 17\u00a0Verfassungsschutz\u00e4mtern feh\u00adlen \u2013 sieht man von der juristischen Kommentierung Drostes ab. Da diese Ver\u00f6ffentlichungen in fr\u00fcheren CILIP-Ausgaben besprochen worden sind, werden im Folgenden nur wenige neuere B\u00fccher vorgestellt.<\/p>\n<p><strong>Buschfort, Wolfgang:<\/strong> <em>Geheime H\u00fcter der Verfassung. Von der D\u00fcs\u00adseldorfer Informationsstelle zum ersten Verfassungsschutz der Bundes\u00adrepublik (1947-1961), Paderborn (Sch\u00f6ningh) 2004, 327 S., EUR 19,90<\/em><\/p>\n<p>Diese Fallstudie \u00fcber die Gr\u00fcndung des nordrhein-westf\u00e4lischen Landesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz und seine T\u00e4tigkeit in den 50er Jahren ist die einzige wissenschaftliche Untersuchung der Vor- und Fr\u00fchgeschichte des westdeutschen staatlichen \u201eVerfassungsschutzes\u201c. Fu\u00dfend u.a. auf der Auswertung umfangreicher interner Aktenbest\u00e4nde und Interviews mit Akteuren jener Zeit, verkn\u00fcpft Buschfort die Entwicklung des Apparates mit der bundesrepublikanischen und der NRW-Geschich\u00adte sowie mit innenpolitischen Konflikten und der Entwicklung der politischen Parteien und ihnen nahestehender Organisationen. In der Vorgeschichte des Amtes weist der Autor \u00dcbereinstimmungen und Konflikte zwischen der britischen Besatzungsmacht und den f\u00fchrenden Politikern des Landes nach. Beide Seiten waren sich einig, dass der Staat sich vor seinen Gegnern sch\u00fctzen m\u00fcsse, aber die deutschen Akteure, gepr\u00e4gt von ihren Erfahrungen als preu\u00dfische Beamte oder Politiker in der Weimarer Republik, wollten einen mit exekutiven Befugnissen ausgestatteten Dienst. Wenn die Alliierten sich in dieser Frage auch durchsetzten, so konnten sie nicht verhindern, dass das nordrhein-west\u00adf\u00e4li\u00adsche Innenministerium hinter ihrem R\u00fccken mit dem Aufbau einer \u201eInformationsstelle\u201c begann, die auch au\u00dferhalb des Landes t\u00e4tig wurde (S.\u00a053 ff.).<\/p>\n<p>Textlicher Schwerpunkt der Arbeit ist die Entwicklung des politischen Extremismus als Beobachtungsobjekt des Amtes (S.\u00a0128-286). Entsprechend der un\u00fcbersichtlichen Lage im linken wie im rechten Lager, der Vielzahl von handelnden Personen und der Verflechtungen mit dem politischen Strafrecht und polizeilichem Staatsschutz ist die Darstellung mitunter nur schwer nachvollziehbar. Gemessen an den vorgestellten Kontexten ger\u00e4t die Arbeit des NRW-Dienstes zeitweise in den Hintergrund. Aber immer wieder werden Episoden pr\u00e4sentiert, die einen aufschlussreichen Blick auf das verfassungssch\u00fctzerische T\u00e4tigkeitsprofil erlauben. Als zentrales Element der Arbeit wird der Einsatz von V-Personen deutlich, die in allen \u201eBeobachtungsobjekten\u201c \u2013 von der SRP bis zur KPD und ihren \u201eTarn\u00adorganisationen\u201c \u2013 platziert wurden. Bereits fr\u00fch werden aber Probleme der Infiltration sichtbar: Man m\u00fcsse sich h\u00fcten, nicht den Eindruck zu erwecken, eine Organisation werde vom Verfassungsschutz unterhalten. Deshalb d\u00fcrfe vielleicht noch der Landesgesch\u00e4ftsf\u00fchrer, aber nicht der Landesvorsitzende als Quelle gef\u00fchrt werden (S.\u00a0240). In diese Linie passte etwa, dass der Dienst die B\u00fcromiete eines V-Mannes zu zwei Dritteln bezahlte. Als Gegenleistung erlaubte der Mieter, dass die B\u00fcros, in denen regelm\u00e4\u00dfig illegale KPD-Versammlungen stattfanden, abgeh\u00f6rt wurden (S.\u00a0280 f.).<\/p>\n<p>Die Untersuchung ist eine Fundgrube zur fr\u00fchen Staatsschutzpraxis der Bundesrepublik. Sie zeigt, dass sehr schnell die politische Linke (Kom\u00admunisten, vermeintliche Kommunisten und vermeintliche Kommunisten-Freunde) das eigentliche Beobachtungsobjekt wurde; w\u00e4hrend die rechte Unterwanderung der FDP durch Eingreifen der Briten gestoppt werden musste. Leider bleibt die Aufbereitung des recherchierten Materials hinter dessen Potential zur\u00fcck. Zum einen vers\u00e4umt es der Autor, seine Teilbefunde zu einem Gesamtbild zusammenzuf\u00fcgen. Das Fazit: \u201eInsgesamt konnten sich die T\u00e4tigkeitsergebnisse des Verfassungsschutzes w\u00e4hrend der ersten Jahre der Demokratie gerade in Nordrhein-Westfalen sehen las\u00adsen\u201c (S.\u00a0306), ist eine Bewertung, deren Kriterien schleierhaft bleiben. Zum anderen fehlt dem Autor sowohl der Abstand zur westdeutschen Restaurationsgeschichte wie zur Mission der \u00c4mter. Ansonsten h\u00e4tten nicht nur die illegalen und halblegalen Praktiken des Amtes eine andere W\u00fcrdigung erfahren m\u00fcssen, sondern auch ihr Beitrag zur politischen Verfolgung und zur Vergiftung des politischen Klimas in der fr\u00fchen Bundesrepublik.<\/p>\n<p><strong>Smidt, Wolbert K.; Poppe, Ulrike (Hg.):<\/strong> <em>Fehlbare Staatsgewalt. Sicherheit im Widerstreit mit Ethik und B\u00fcrgerfreiheit, Berlin (LIT Verlag) 2009, 350\u00a0S., EUR 29,90<\/em><\/p>\n<p>Der Band dokumentiert im Wesentlichen zwei Tagungen, die in der Evangelischen Akademie zu Berlin in den Jahren 2005 und 2007 stattfanden. Gemeinsam mit der Akademie hatte der \u201eGespr\u00e4chskreis Nachrichtendienste in Deutschland e.V.\u201c Vertreter der Sicherheitsadministration und \u2013 wenige \u2013 Vertreter b\u00fcrgerrechtlicher Perspektiven eingeladen. Der \u201eGespr\u00e4chskreis\u201c ist ein Zusammenschluss ehemaliger Mitarbeiter der deutschen Dienste sowie von anderen Personen, denen die Dienste am Herzen liegen. Gem\u00e4\u00df der Zusammensetzung der AutorInnen werden in dem Band durchaus kontr\u00e4re Positionen vertreten. Quantitativ dominieren aber Vertreter und (ehemalige) Mitarbeiter der Apparate. Zu den lesenswerten kritischen Positionen geh\u00f6rt der Beitrag von Wolfgang S.\u00a0Heinz \u00fcber die Anti-Terrorma\u00dfnahmen in den USA, Gro\u00dfbritannien und Deutschland (S.\u00a039-72). Demgegen\u00fcber wird in vielen anderen Aufs\u00e4tzen das Hohelied der Nachrichtendienste angestimmt: Das Gemeinsame Terrorismus-Abwehrzentrum wird legitimiert (von S.\u00a0Eifler, Bundeskanzleramt und vorher f\u00fcr das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz im GTAZ). Der Anti-Terror-Gesetzgebung ab 2001 wird attestiert, dass sie rechtsstaatlich einwandfrei sei (von H.J. Vorbeck, Leiter der Gruppe Nachrichtendienste im Bundeskanzleramt). Ein \u201eGrundvertrauen\u201c der Bev\u00f6lkerung in die Dienste wird verlangt (von T. Puschnerat, Pressesprecherin des Bundesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz, BfV). In anderen Beitr\u00e4gen f\u00e4llt die Differenz zwischen Anspruch und Realisierung auf: P. Frisch, ehemaliger Pr\u00e4sident des BfV, handelt auf zwei Seiten und drei Zeilen die \u201eMultilaterale Kooperation der Inlandsnachrichtendienste in Europa\u201c ab. H.-G. Wieck, ehemaliger Pr\u00e4sident des Bundesnachrichtendienstes, gen\u00fcgen etwas mehr als vier Seiten f\u00fcr seine Gedanken zu \u201eStaatsr\u00e4son und Menschenw\u00fcrde \u2013 Wie kann die Bewahrung ethischer Ma\u00dfst\u00e4be in der Terrorismusbek\u00e4mpfung gelingen?\u201c \u00dcber die tats\u00e4chliche Arbeit der Dienste verr\u00e4t der Band insgesamt wenig. Im Beitrag W. Kriegers (Historiker an der Uni Marburg) \u00fcber \u201eVerst\u00f6\u00dfe von Polizei und Geheimdiensten gegen ethische Normen\u201c finden sich nur am Ende wenige Bemerkungen zur Bundesrepublik. Auch die Ausf\u00fchrungen von V. Foertsch und W. Smidt (beide ehemalige Direktoren des Bundesnachrichtendienstes) lassen nur wenige Einblicke in die nachrichtendienstliche Praxis zu.<\/p>\n<p><strong>J\u00e4ger, Thomas; Daun, Anna (Hg.):<\/strong> <em>Geheimdienste in Europa. Transformation, Kooperation und Kontrolle, Wiesbaden (VS Verlag f\u00fcr Sozialwissenschaften) 2009, 347 S., EUR 29,90<\/em><\/p>\n<p>Auch dieser Band dokumentiert eine Tagung des \u201eGespr\u00e4chskreis Nachrichtendienste in Deutschland\u201c. Sie fand in Zusammenarbeit mit der Friedrich-Ebert-Stiftung im Fr\u00fchjahr 2008 statt. In ihrem Vorwort betonen der Herausgeber und die Herausgeberin, PolitikwissenschaftlerIn aus K\u00f6ln, mit diesem Buch \u201eeinen Beitrag f\u00fcr eine weitere und vertiefende Diskussion \u00fcber Aufbau, Rolle und Funktion von Diensten in der Europ\u00e4ischen Union\u201c leisten zu wollen. Angesichts dieses Anspruchs ist es erw\u00e4hnenswert, dass der Band auf Angaben zu den Autoren verzichtet. Beim Thema \u201eGeheimdienste\u201c mag man kaum an ein verlegerisches Versehen glauben. Zwei ehemalige BND-Pr\u00e4sidenten, ein ehemaliger Europol-Direktor, ein stellvertretender Leiter eines Landesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz, ein politischer Koordinator aus dem Kanzleramt \u2013 durchaus Experten, die aber schon ahnen lassen, in welche Richtung die in der Einleitung versprochenen \u201etief sch\u00fcrfenden Analysen\u201c gehen.<\/p>\n<p>Inhaltlich ist der Band in drei Abschnitte gegliedert: \u201eGeheimdienste in Europa\u201c, \u201eNeue Herausforderungen, M\u00f6glichkeiten und Grenzen multilateraler Intelligence-Kooperation\u201c und \u201eTransformation und Kontrolle von nachrichtendienstlichen Organisationen in Europa\u201c. Im Rahmen einer kurzen Besprechung ist es kaum m\u00f6glich, die einzelnen Beitr\u00e4ge angemessen zu w\u00fcrdigen. Auffallend ist insgesamt, dass b\u00fcrgerrechtliche Fragen kaum eine Rolle spielen. In der Regel geht es entweder um eine Darstellung der Apparate und ihrer j\u00fcngeren Entwicklung (die Dienste sechs europ\u00e4ischer L\u00e4nder im ersten, Rechtsgrundlagen europ\u00e4ischer Kooperation im zweiten und Kontrollverfahren im dritten Teil) oder es werden Schritte zur internationalen Vernetzung entworfen. Dabei stehen Positionen, die eine \u201eIntelligence\u201c-Zentralstelle fordern (so J. Storbeck, vormals Europol), neben Vertretern einer Netzwerk-L\u00f6sung, die sich auf ein europ\u00e4isches NADIS st\u00fctzen soll (M. Scheren). Im allgemeinen Konsens \u00fcber die Notwendigkeit internationalisierter Geheimdienststrukturen tauchen unterschiedliche Positionen auch an anderen Stellen auf. Bei M. Murck, Verfassungsschutz Hamburg, bestimmen die Vorbehalte gegen eine weitere Zentralisierung der Geheimdienstarbeit die gesamte Darstellung.<\/p>\n<p>Skepsis gegen\u00fcber der Entwicklung der Dienste wird in diesem Band nur vereinzelt deutlich. J.P. Singer weist am Ende seiner Ausf\u00fchrungen darauf hin, dass die Vermischung von Aufgaben und Zust\u00e4ndigkeiten von Polizei und Diensten kaum dem Schutz vor Terror n\u00fctze, sie aber \u201eder rechtsstaatlichen Organisation der Bundesrepublik\u201c \u201eschadet\u201c (S.\u00a0289). In diesem Sinne m\u00fcsste auch die von W. Krieger diagnostizierte \u201eNormalisierung\u201c der Dienste (S.\u00a0331) st\u00e4rker problematisiert werden. Er selbst versieht die Hoffnung, verst\u00e4rkte Kontrollen der Dienste k\u00f6nnten das Problem l\u00f6sen, mit einem gro\u00dfen Fragezeichen.<\/p>\n<p>Insgesamt handelt es sich um einen informativen Sammelband, der jedoch einen gro\u00dfen Bogen um die b\u00fcrgerrechtlichen und demokratischen Probleme von Geheimdienstarbeit und deren Internationalisierung macht. Bezeichnenderweise fehlt dem Band eine die einzelnen Beitr\u00e4ge res\u00fcmierende Analyse. So bleiben Bestandsaufnahmen nationaler und europ\u00e4ischer Art, Reformvorschl\u00e4ge und strategisches Wunschdenken unvermittelt nebeneinander stehen \u2013 verbunden durch die \u00dcberzeugung, dass die Staaten europ\u00e4isierte Dienste brauchen, ohne dass deren Wirkungen und Nebenwirkungen nur halbwegs angemessen zur Sprache kommen w\u00fcrden.<\/p>\n<p>(alle: Norbert P\u00fctter)<\/p>\n<h4>Aus dem Netz<\/h4>\n<p><a href=\"http:\/\/www.verfassungsschutz.de\">www.verfassungsschutz.de<\/a><\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.bnd.de\">http:\/\/www.bnd.de<\/a><\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.mad.bundeswehr.de\">http:\/\/www.mad.bundeswehr.de<\/a><\/p>\n<p>Nat\u00fcrlich sind unsere Dienste auch im Netz pr\u00e4sent. Ihre Selbstdarstellung ger\u00e4t jedoch sehr unterschiedlich. Die Seite des Bundesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz verf\u00e4hrt offenkundig nach dem Prinzip, die Interessenten durch m\u00f6glichst viele Informationsangebote auf einen Blick in den Bann zu schlagen. Hat das Auge sich beruhigt und sich f\u00fcr eine der angebotenen Kategorien entschieden, folgt die Ern\u00fcchterung umgehend. Unter \u201eWir \u00fcber uns\u201c und \u201eWas wir tun\u201c sind einzelne Aspekte aufgef\u00fchrt. Spannendes erhofft man unter der \u00dcberschrift \u201eDie Organisation des Amtes ist kein Geheimnis\u201c \u2013 aber einen Mausklick sp\u00e4ter lauert die Entt\u00e4uschung: Einem nichtssagenden kurzen Text, der mit dem Satz \u201eDer Personalbestand wurde flexibel den Bed\u00fcrfnissen angepasst\u201c endet, folgt eine schlichte Auflistung der Abteilungen! Nach der Organisation geht\u2019s zur Kontrolle. Der \u00dcberschrift \u201eKeine Sorge \u2013 wir werden streng kontrolliert\u201c folgt sogleich das Bekenntnis: \u201eKontrolliert wie kaum eine andere Beh\u00f6rde\u201c, das durch eine eindrucksvolle Grafik unterstrichen werden soll. W\u00e4hrend die Seite die Arbeit des Amtes nur vernebelt, gelten die meisten Informationsangebote dem Aufkl\u00e4rungsauftrag des Amtes: Prim\u00e4rquellen zur beh\u00f6rdlichen Konstruktion von \u201eVerfassungsfeinden\u201c.<\/p>\n<p>Ebenfalls auf der Ebene schlichtester Informationen bleibt die Homepage des BND. Jeder Wikipedia-Leser wei\u00df mehr \u00fcber das Amt als dessen eigene Seite verr\u00e4t. Das gilt auch f\u00fcr die im Volltext und zweisprachig gebotene Jubelbrosch\u00fcre zur 50-Jahr-Feier. F\u00fcr manchen mag der Stellenmarkt am interessantesten sein \u2013 immerhin offeriert der Dienst gegenw\u00e4rtig 25 offene Stellen.<\/p>\n<p>Im Unterschied zum BND listet der Milit\u00e4rische Abschirmdienst immerhin seine zw\u00f6lf Standorte in der Republik auf. Ansonsten bleibt er dem Informationsniveau seiner gro\u00dfen Partner verpflichtet. Einzig Heraldikern wird mit dem \u201einternen Verbandsabzeichen\u201c ein besonderer Leckerbissen geboten.<\/p>\n<p>Angesichts des Informationsgehalts dieser drei Seiten h\u00e4tte das Internet nicht erfunden werden m\u00fcssen.<\/p>\n<p>(Norbert P\u00fctter)<\/p>\n<h4>Sonstige Neuerscheinungen<\/h4>\n<p><strong>Dobler, Jens: <\/strong><em>Zwischen Duldungspolitik und Verbrechensbek\u00e4mpfung. Homosexuellenverfolgung durch die Berliner Polizei von 1848 bis 1933, Frankfurt\/M. (Verlag f\u00fcr Polizeiwissenschaft) 2008, 618 S., EUR 26,90<\/em><\/p>\n<p>Das Thema polizeiliche Homosexuellenverfolgung wird meist nur mit dem Nationalsozialismus in Verbindung gebracht. Die Jahre vor 1933 wie auch die nach 1945 geraten nur selten in den politischen und forscherischen Blick. F\u00fcr den langen Zeitraum zwischen 1848 und 1933 rekonstruierte der Historiker Jens Dobler verdienstvoll die Verfolgung von Homosexuellen durch die Berliner Polizei. Die letzte Phase der Polizeientwicklung ab 1848 unterteilt er in drei zeitliche Abschnitte (bis 1900, 1918, 1933) und rollt diese entlang der T\u00e4tigkeiten und Neuerungen durch die Berliner Kriminalisten \u2013 Wilhelm Stieber, Leopold von Meerscheidt-H\u00fcllessem, Hans von Tresckow, Heinrich Kopp und Bernhard Strewe \u2013 auf. Untersucht wird, wie das \u201eDelikt\u201c Homosexualit\u00e4t (im Sinne sog. beischlaf\u00e4hnlicher Handlungen) innerhalb der sich entwickelnden Kriminalpolizei organisatorisch situiert und verfolgt wurde. Auf diese Weise wird programmatisch \u201ePolizeigeschichte und Homosexuellengeschichte\u201c verkn\u00fcpft.<\/p>\n<p>In seiner von der Rosa-Luxemburg-Stiftung gef\u00f6rderten Dissertation, r\u00e4umt Jens Dobler mit der Vorstellung auf, die Jahre der Weimarer Republik, die mit bl\u00fchender lesbisch-schwuler Subkultur verbunden werden und gemeinhin als liberal gelten, seien auch aus der Perspektive polizeilicher Homosexuellenverfolgung vergleichsweise ruhige Jahre ge\u00adwe\u00adsen; statt dessen weist er zunehmende Repression nach. Die sich in den Jahrzehnten ebenfalls zeigende, aber stets fragile \u201eDuldungs\u00adpolitik\u201c, st\u00fctzte sich auf keine Rechtsgrundlage und bot entsprechend keinerlei Sicherheit f\u00fcr Homosexuelle. 1933 wurde das Changieren zwischen Duldung und Verfolgung endg\u00fcltig kriminalistisch in eine \u201eaktive Ver\u00adbrechensbek\u00e4mpfung\u201c des \u201eDelikts\u201c (nicht jedoch der sozia\u00adlen Grup\u00adpe) \u00fcberf\u00fchrt.<\/p>\n<p>Neben repressiven Elementen im Umgang mit Schwulen und Lesben \u2013 wie Razzien, \u00dcberwachung, Zensur und Fahndung \u2013 zeigen sich in der quellenges\u00e4ttigten Analyse aber auch Formen von Zusammenarbeit einzelner Protagonisten der Homosexuellenbewegung mit der Polizei Anfang des 20. Jahrhunderts, wie etwa Polizeifortbildungen im Institut f\u00fcr Sexualwissenschaft oder Vortr\u00e4ge von Tresckow in Homosexuellenorganisationen. Ob die Kooperationspraxen innerhalb der Homosexuellenbewegung umstritten waren, fragt Jens Dobler indessen nicht.<\/p>\n<p>Vor dem Hintergrund der polizeilichen Duldungspolitik vs. Verfolgung stellt sich die Frage nach dem gr\u00f6\u00dferen gesellschaftlichen Kontext wie der \u00c4chtung weiblicher und m\u00e4nnlicher Homosexueller. Hier bietet das historische Buch vielf\u00e4ltige politik- und sozialwissenschaftliche Ankn\u00fcpfungspunkte, die der gr\u00fcndlichen Studie nur zu w\u00fcnschen sind.<\/p>\n<p>(Christiane Leidinger)<\/p>\n<p><strong>Klimke, Daniela<\/strong>: <em>Wach- und Schlie\u00dfgesellschaft Deutschland. Sicherheitsmentalit\u00e4ten in der Sp\u00e4tmoderne. Wiesbaden (VS Verlag f\u00fcr Sozialwissenschaften) 2008, 262 S., EUR 34,90<\/em><\/p>\n<p>In einer gro\u00df angelegten Befragung \u2013 die Akzeptanz und das Ausma\u00df privater Schutzma\u00dfnahmen wurden quantitativ bei 3.011 Bundesb\u00fcrgern abgefragt, qualitative Erhebungen gab es sodann in leitfadengest\u00fctzten Interviews mit 55 Bewohnern Hamburgs \u2013 und in klein ausgelegter Schriftgr\u00f6\u00dfe \u2013 Zitate aus den qualitativen Befragungen und l\u00e4ngere Zitate sind, auch wegen bescheidener Druckqualit\u00e4t, nur m\u00fchsam zu lesen \u2013 geht die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrerin des Hamburger Instituts f\u00fcr Sicherheits- und Pr\u00e4ventionsforschung der Frage nach, wie sehr die Politik der Inneren Sicherheit mit Blick auf Kriminalit\u00e4tsfurcht und Eigenvorsorge der B\u00fcrger greift. Sie kritisiert dabei auch die herrschende Kriminalit\u00e4tsforschung, wenn sie etwa oberfl\u00e4chliche Unterscheidung von <em>incivilities<\/em> nach sozialen und physischen Unordnungserscheinungen \u2013 also \u201eherumlungernde Jugendliche\u201c hier, \u201eM\u00fcll\u201c und auf der Stra\u00dfe \u201eabgestellte Einkaufswagen\u201c da \u2013 als \u201esoziologisch unsensibel und unempirisch\u201c kritisiert (S.\u00a059). Der Befund \u2013 die Autorin operiert mit dem Begriff der \u201eSicherheitsmentalit\u00e4ten\u201c (S.\u00a0217) \u2013 lautet zun\u00e4chst, dass \u201eKriminalit\u00e4tsfurcht und Opferwerdung \u2026 nicht einfach vorfindliche Tatsachen\u201c sind, \u201edie sich quantitativ gemessen abfragen lassen. Das Erinnern und die Klassifizierung krimineller Adressierungen h\u00e4ngen von den interpretativen Rahmungen der Ereignisse ab\u201c (S.\u00a0218). Mit der interpretativen Verkn\u00fcpfung von Deutungen und Praktiken gelingt es Klimke, das, \u201ewas tats\u00e4chlich <em>getan<\/em> wird, um sich vor kriminellen \u00dcbergriffen zu sch\u00fctzen\u201c, dem blo\u00dfen \u201eAbfragen von <em>Meinungen<\/em> \u00fcber die Sicherheitslage mit ungesicherten Operationalisierungen\u201c, gegen\u00fcberzustellen (ebd., Hervorhebung. i. O.).<\/p>\n<p>Zu zw\u00f6lf Dimensionen von Sicherheit wurden die Bewohner Hamburgs befragt: vom eigenen Sicherheitsgef\u00fchl bis zu den Ursachen von Kriminalit\u00e4t, von Schutzma\u00dfnahmen im \u00f6ffentlichen Raum und in der Wohnung bis zu \u201egef\u00e4hrlichen Gruppen\u201c (S.\u00a0225). Aus ihren Antworten typologisiert Klimke f\u00fcnf Sicherheitsmentalit\u00e4ten heraus: den Pragmatiker (58 Prozent aller Befragten), den \u00c4ngstlichen (10 Prozent), den Ein\u00adgreifer (8 Prozent) und, mit jeweils 12 Prozent, den Anklagenden und den Responsibilisierten (S.\u00a0219-225). Ihnen sind einige Vorstellungen aber gemein: Dass der Staat den Konsum illegalisierter Drogen bek\u00e4mpft, sei \u201eden meisten Befragten vollkommen unverst\u00e4ndlich\u201c (S.\u00a071); die \u201eallseits als unsicherheitsstiftend problematisierten Graffitis oder andere Vandalismen\u201c wurden \u201evon keinem der Befragten \u2026 problematisiert\u201c (S.\u00a073); auch Bettler oder Drogenkonsumenten werden als \u201eeher l\u00e4stig denn Angst machend\u201c geschildert (S.\u00a064). Nur \u201eMigrant\u201c, das sollte man den Interviewergebnissen zufolge besser nicht sein (S.\u00a062ff). Die Schlussbemerkung der Autorin kommt lapidar daher, ist aber erhellend: \u201eWeder folgt man der politisch medialen Gefahrensicht noch stimmt man ihren sicherheitspolitischen Konsequenzen zu. Denn eigentlich sollte doch alles so bleiben wie bisher\u201c (S.\u00a0224). Wenn freilich stimmt, dass \u201eauch hierzulande an der Ersetzung der urban-tole\u00adranten Haltung gegen\u00fcber st\u00e4dtischem Ungemach gearbeitet wird\u201c \u2013 und das ist kaum zu bezweifeln \u2013, und wenn weiter stimmt, dass \u201edieser Problemdiskurs die Mehrheit der Befragten nicht zu ber\u00fchren\u201c scheint (S.\u00a073), bleibt die Frage (offen), warum er so <em>erfolgreich<\/em> um sich greift.<\/p>\n<p><strong>Moss, Kate<\/strong>: <em>Security and Liberty. Restriction by Stealth. <\/em><em>Basingstoke (<\/em><em>Palgrave\/Macmillan) 2009, 184 S., EUR 57,\u2013<\/em><\/p>\n<p>Der Titel dieses Bandes ist ein wenig irref\u00fchrend, denn es geht schwerpunktm\u00e4\u00dfig um das Verh\u00e4ltnis von Recht und Freiheit. Die an der Universit\u00e4t Wolverhampton lehrende Kriminologin Kate Moss stellt, aus die\u00adsem Spannungsverh\u00e4ltnis abgeleitet, im ersten und zweiten Kapitel die Frage: \u201eIs legislating to reduce crime a really good idea?\u201c (S.\u00a04). Immerhin sei die Kriminalit\u00e4t dadurch nicht zur\u00fcckgegangen \u2013 und das aus na\u00adheliegenden Gr\u00fcnden <em>weil<\/em> und nicht <em>obwohl<\/em> \u201esince 1997 the Homeoffice has produced over 60 bills and during the ten years in office has created over 3,000 new offences\u201c (S.\u00a05). In den angels\u00e4chsischen L\u00e4ndern \u2013 der Band setzt sich fast ausschlie\u00dflich mit Gro\u00dfbritannien auseinander \u2013 gilt nach wie vor das Strafrechtssystem des Common Law, das es etwa illegal macht, \u201eto carry a bag of soot along the road in Congleton\u201c (S.\u00a040), es aber in Chester einem Engl\u00e4nder erlaubt, einen Waliser mit Pfeil und Bogen zu erschie\u00dfen, \u201eas long as it is after midnight\u201c (ebd.). Das mag f\u00fcr den Kontinentaleurop\u00e4er albern klingen, ist aber tats\u00e4chlich geltendes Recht. Moss f\u00e4hrt fort: \u201eMore worrying are the laws which have more recently passed onto our statute books\u201d (ebd.).<\/p>\n<p>Im dritten Kapitel verortet sich die Autorin zun\u00e4chst zwischen Garland und Foucault und mithin zwischen einer kulturalistisch angehauchten Kriminologie (\u201ecrime control culture\u201c) und dem Gouvernementalit\u00e4tsdiskurs. Leider \u00fcbernimmt sie dabei auch empirisch falsche Annahmen von Garland, etwa zu angeblich gestiegenen Kriminalit\u00e4tsraten in den USA, die im angels\u00e4chsischen Raum bereits seit langem und breit rezipiert wurden. In den nachfolgenden Kapiteln dekliniert Moss einige der 3.000 neuen Straftatbest\u00e4nde und 60 Gesetze anhand von drei Beispielen durch: Inhaftierungen ohne Gerichtsverfahren, vermeintliche Hooligans und die damit verbundenen Verbotsverf\u00fcgungen sowie die neuen Grenzregimes sind ihre empirischen Beispiele, ohne dass deren Auswahl begr\u00fcndet wird. Im abschlie\u00dfenden Kapitel kritisiert sie, Kriminologen seien \u201estrangely silent in relation to many of the issues I have raised here and many others besides\u201c (S.\u00a0161). Das mag so sein, ob das allerdings, wie sie abschlie\u00dfend mutma\u00dft, wesentlich mit der Reform des britischen Hochschulsystems zu erkl\u00e4ren ist, dar\u00fcber lie\u00dfe sich treff\u00adlich streiten. Ein knapper \u00dcberblick zur britischen (Straf-)Gesetz\u00adge\u00adbung, fl\u00fcssig geschrieben, aber 57 Euro sprechen auch klare Worte.<\/p>\n<p>(beide: Volker Eick)<\/p>\n<p><strong>Glienke, Stefan Alexander; Paulmann, Volker; Perels, Joachim (Hg.): <\/strong><em>Erfolgsgeschichte Bundesrepublik? Die Nachkriegsgesellschaft im langen Schatten des Nationalsozialismus, G\u00f6ttingen (Wallstein Verlag) 2008, 396 S., EUR 36,\u2013<\/em><\/p>\n<p>Die blasierte offizielle Einbildung \u00fcbersonnten bundesdeutschen Erfolgs aus eigener, selbstredend demokratischer Leistung wird von etlichen Hof-Historikern und Hof-Politologen mit wissenschaftlicher Aura versehen. (Herrschaftsnahes Musterexempel: Edgar Wolfrum: Die gegl\u00fcckte Demokratie. Geschichte der Bundesrepublik Deutschland von ihren Anf\u00e4ngen bis zur Gegenwart, Stuttgart 2006.) Dagegen bietet der hier anzuzeigende Sammelband mit gut recherchierten Beitr\u00e4gen bis fast an die Schwelle der Gegenwart triftige Kratzer.<\/p>\n<p>Nur wenige Beitr\u00e4ge sollen knapp apostrophiert werden. Im ersten Beitrag \u00fcberzeugt Claudia Fr\u00f6hlich, warum der Begriff \u201eRestauration\u201c f\u00e4lschlicher Weise abgetan worden ist. Nur mit ihm lassen sich die \u201eWieders\u201c im w\u00f6rtlichen und tats\u00e4chlichen Sinne verstehen, die die Bundesrepublik \u00fcber die \u201eWiedervereinigung\u201c hinaus in neuen Kontexten weithin bestimmten. Im Zuge dieser Restaurationen, wozu auch der fortgesetzte, nun christlich und westlich gekleidete ideologische Antikommunismus geh\u00f6rte, ereignete sich die Re-Militarisierung ebenso wie der Aufbau der Kriminalpolizei und der Geheimdienste.<\/p>\n<p>In einem erhellenden Beitrag von Joachim Wolschke-Bulmahn: \u201eNaturschutz und Nationalsozialismus\u201c wird dargetan \u2013 signifikant weit \u00fcber den Naturschutz hinaus \u2013, wie die uns\u00e4gliche Mischung genannt \u201eBlubo\u201c weiter weste. Rainer Schuckart macht an der fast konstitutiven verfassungsrechtlichen Rolle Ernst Forsthoffs einsichtig, welche argumentativen \u201ebraunen, geradezu tiefbraunen\u201c (K. Adenauer) Kontinuit\u00e4ten im gesamten Rechtsbereich weit \u00fcber die Hochschulen hinaus nach 1949 vorherrschten und, wenn \u00fcberhaupt, erst sp\u00e4t ausd\u00fcnnten.<\/p>\n<p>Und so geht\u2019s weiter. Ein eigener von vier AutorInnen bestrittener Abschnitt gilt dem \u201egesellschaftlichen Umgang mit dem Nationalsozialismus\u201c. \u201eLiteratur und Theater\u201c werden wie \u201eJustiz und NS-Herrschaft\u201c mit gewichtigen Beitr\u00e4gen und immer wieder neuem Material pr\u00e4sentiert. Zuletzt finden sich wichtige Auseinandersetzungen von Joachim Perels mit G\u00f6tz Alys seltsam ambivalenten \u201eLob\u201c des NS-\u201eVolksstaats\u201c und von Ralf Steckerts mit dem Versuch, den \u201eBombenkrieg\u201c \u00e0 la J\u00f6rg Friedrich nationalsozialistisch aseptisch darzustellen.<\/p>\n<p>Kurzum: unbeschadet aller Erg\u00e4nzungsw\u00fcnsche und Kritik im Einzelnen ein lesenswerter, mit implizitem roten Faden versehener Sammelband. Schade ist allerdings, dass die AutorInnen, und sei\u2019s wenigstens als Nachbemerkung, keine \u00dcberlegungen dazu mitteilen, wie und wo die versammelten Restaurationen l\u00e4ngst sedimentiert und aufgehoben (beseitigt und bewahrt in einem) heute zu erkennen seien. Fast scheint es am Ende, als habe die BRD heute alle Halbseitigkeiten, alle autorit\u00e4ren, braunfleckigen und vorurteilstriefenden M\u00e4ngel der Fr\u00fchzeit ausgewachsen. Mitnichten!<\/p>\n<p>(Wolf-Dieter Narr)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zum Schwerpunkt Die Zahl der Ver\u00f6ffentlichungen zu den bundesdeutschen Geheim- bzw. 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