{"id":7593,"date":"2009-07-18T07:22:41","date_gmt":"2009-07-18T07:22:41","guid":{"rendered":"http:\/\/cilip.site36.net\/?p=7593"},"modified":"2009-07-18T07:22:41","modified_gmt":"2009-07-18T07:22:41","slug":"fruechte-vom-verbotenen-baum-geheimdienstliche-steuerung-von-gerichtsverfahren","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=7593","title":{"rendered":"Fr\u00fcchte vom verbotenen Baum &#8211;\u00a0Geheimdienstliche Steuerung von Gerichtsverfahren"},"content":{"rendered":"<h3>Interview mit Undine Weyers und Rainer Elfferding<\/h3>\n<p><strong>Eigentlich ist es ihre Sache nicht. Gleichwohl mischen Geheimdienste zuweilen massiv in Ermittlungsverfahren mit. Welche fatalen Konsequenzen damit verbunden sind, dar\u00fcber sprachen Martin Beck und Heiner Busch mit den Berliner Strafverteidigern Undine Weyers und Rainer Elfferding.<\/strong><\/p>\n<p><strong><em>Was ist eigentlich so schlimm daran, dass ein Geheimdienst bei einem Ermittlungsverfahren der Polizei mitwirkt?<\/em><\/strong><\/p>\n<p><strong>Rainer Elfferding:<\/strong> Problematisch ist es deshalb, weil die Methoden, mit denen Geheimdienste arbeiten, nicht mit den Methoden zusammenpassen, mit denen Polizei und Justiz eigentlich arbeiten sollten. Geheimdienste sind auf zwei verschiedenen Ebenen aktiv: Sie sammeln Information und werten sie aus; sie sind aber auch operativ t\u00e4tig, d.h. sie steuern bestimmte Sachverhalte und Vorg\u00e4nge \u2013 und manipulieren sie bei Bedarf.<!--more--><\/p>\n<p>Die Polizei \u2013 ich m\u00fcsste jetzt eigentlich immer in der Vergangenheitsform reden, weil sich hier inzwischen einiges ge\u00e4ndert hat \u2013 ist daran gebunden, jeden Ermittlungsschritt zu dokumentieren und dar\u00fcber zu informieren. \u00dcber die Polizei gehen diese Informationen an die Staatsanwaltschaft, die sie dann vollst\u00e4ndig an das Gericht weiterleiten muss. Am Ende der Kette stehen dann die Anw\u00e4lte, die ein Akteneinsichtsrecht haben. Die Ermittlungsbeh\u00f6rden, also Polizei und Staatsanwaltschaft, d\u00fcrfen nichts verheimlichen. Alle Ermittlungsschritte m\u00fcssen nachvollziehbar sein. Wird das eingehalten, werden damit die M\u00f6glichkeiten zur Manipulation wenn auch nicht v\u00f6llig aufgehoben so doch jedenfalls eingeschr\u00e4nkt.<\/p>\n<p><strong>Undine Weyers:<\/strong> Ganz anders sieht es bei einem Geheimdienst aus, f\u00fcr den dies alles nicht gilt. Insofern kann die Art und Weise, wie er bei Ermittlungen eingreift, nicht \u00fcberpr\u00fcft werden. Man findet zwar unter Umst\u00e4nden in den Akten irgendwelche Anhaltspunkte f\u00fcr die Mitwirkung von Geheimdiensten, aber man kann sie nicht \u00fcberpr\u00fcfen. Geheimdiens\u00adte berufen sich auf den Quellenschutz und das Vertrauensverh\u00e4ltnis gegen\u00fcber denjenigen, die ihnen Informationen liefern. Insofern sind entsprechende Akten mit Sperrvermerken versehen und werden nicht in ein Verfahren eingef\u00fchrt. Zeugen, die man zu einer m\u00f6glichen Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz oder geheimdienstlichen Informationen befragen will, verstecken sich hinter eingeschr\u00e4nkten Aussagegenehmigungen. Mit anderen Worten: Auch wenn sich in den Akten oft Hinweise auf eine Beteiligung von Geheimdiensten bei polizeilichen Ermittlungen finden lassen und es Indizien daf\u00fcr gibt, dass sie Informationen und Bewertungen weitergegeben und Einfluss auf die polizeilichen Ermittlungen nehmen, ist aufgrund der Geheimhaltung nicht \u00fcberpr\u00fcfbar, welcher Austausch konkret stattgefunden hat. Aufgabe von Gerichten ist es eigentlich, zu \u00fcberpr\u00fcfen, was gegen eine Person ermittelt worden ist \u2013 sobald Geheimdienste dabei mitmischen, ist das nicht mehr m\u00f6glich.<\/p>\n<p><strong>Rainer Elfferding:<\/strong> In Reinkultur kennen wir die Problematik vom Reichssicherheitshauptamt (RSHA). In der 1939 errichteten Nazi-Beh\u00f6r\u00adde waren organisatorisch Polizei und Geheimdienste vollst\u00e4ndig miteinander verschmolzen. Es gab keine Trennung mehr. Die Geheimdienste haben mit polizeilichen Mitteln gearbeitet und die Polizei mit geheimdienstlichen Methoden. Beide waren dementsprechend nicht mehr kontrollierbar. Die Alliierten haben deshalb in dem sogenannten Polizeibrief vom 14. April 1949 eine Trennung von Polizei und Geheimdienst gefordert. Darin hei\u00dft es unter Punkt 2: \u201eDer Bundesregierung wird &#8230; gestattet, eine Stelle zur Sammlung und Verbreitung von Ausk\u00fcnften \u00fcber umst\u00fcrzlerische, gegen die Bundesregierung gerichtete T\u00e4tigkeiten einzurichten. Diese Stelle soll keine Polizeibefugnisse haben!\u201c Der Brief liest sich wenig spektakul\u00e4r, er hat es aber in sich: Die Geheimdienste, so die Alliierten, sollen keine Exekutivbefugnisse haben, also niemanden verhaften und offiziell keine Wohnungen durchsuchen d\u00fcrfen und dergleichen mehr. Auch wenn es dort nicht explizit steht, wurde der Polizeibrief immer so ausgelegt, dass er im Umkehrschluss ausschlie\u00dft, dass die Polizei geheimdienstliche Mittel einsetzen darf. Es ging den Alliierten darum, nach der Zerschlagung des RSHA eine Wiederherstellung vergleichbarer Strukturen zu verhindern. Es sollte eine strikte Trennung geben zwischen Geheimdiensten und Polizei.<\/p>\n<p>Im Ergebnis waren deshalb Erkenntnisse der Dienste, die mit nachrichtendienstlichen Methoden gewonnen worden waren, nicht gerichtsverwertbar. Das hei\u00dft aber nicht, dass auf solche Informationen verzichtet wurde. Von einer geheimdienstlichen Mitwirkung beim Strafprozess merkt man immer dann etwas, wenn in den Polizeiakten die ber\u00fchmte Formulierung \u201edienstlich wurde bekannt\u201c auftaucht. Offiziell wird diese Zusammenarbeit damit gerechtfertigt, dass die Polizei solche Informationen lediglich benutzt, um von dort aus weiter zu ermitteln. Was sie dann herausgefunden hat, durfte dann wiederum im Gerichtsverfahren verwertet werden. Die Theorie der \u201eFr\u00fcchte des verbotenen Baums\u201c, die im angels\u00e4chsischen Rechtskreis gilt, gilt bei uns nicht. Geheimdienste konnten schon immer mit bestimmten Informationen Strafverfahren steuern, auch wenn die Informationen selbst nicht gerichtsverwertbar waren.<\/p>\n<p>In den Anf\u00e4ngen der BRD konnte man sich im Gro\u00dfen und Ganzen darauf verlassen, dass im strafprozessualen Sinne illegal erworbene Informationen nicht direkt f\u00fcr eine Verurteilung verwertet wurden. Inzwischen ist das nicht mehr so. Bestes Beispiel ist das BKA-Gesetz. Jetzt ist es so, dass nicht nur die Trennung zwischen Geheimdiensten und Polizei nicht mehr existiert, sondern inzwischen \u00fcbernimmt die Polizei immer mehr geheimdienstliche Arbeits- und Verhaltensweisen. Zum Beispiel tragen heute Polizeizeugen Nummern und treten nur noch anonymisiert vor Gericht auf. An sich hat im Strafprozess jeder Angeklagte das Recht, zu wissen, wer vor ihm als Zeuge steht. Nur so ist gew\u00e4hrleistet, dass man gegebenenfalls die Glaubw\u00fcrdigkeit des Zeugen \u00fcberpr\u00fcfen kann. Diese M\u00f6glichkeit wird zunehmend genommen. Gleiches gilt bei V-Leuten und Polizeispitzeln. Inzwischen tauchen sie gar nicht mehr vor einem Richter auf, sondern es wird lediglich der V-Mann-F\u00fchrer vernommen. Nat\u00fcrlich versichert der, dass der V-Mann v\u00f6llig glaubw\u00fcrdig ist.<\/p>\n<p><strong><em>Der Fall Schm\u00fccker war das wohl l\u00e4ngste Gerichtsverfahren in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte. Was machte dieses Verfahren zu einem solchen \u201eAusnahmefall\u201c? In welchem Ausma\u00df mischten Geheimdienste mit?<\/em><\/strong><\/p>\n<p><strong>Rainer Elfferding:<\/strong> Als wir Ende 1974 die ersten Akten in diesem Verfahren bekamen, haben wir uns gewundert, dass darin sechs Schreiben des Berliner Landesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz zu finden waren. Das war \u00e4u\u00dferst ungew\u00f6hnlich, bis zu diesem Zeitpunkt waren eigentlich nie solche Schreiben in Akten aufgetaucht. Wir wurden folgerichtig misstrauisch. Auch wenn wir nicht wussten, was damit bezweckt werden sollte, war uns klar, dass der Verfassungsschutz nicht ohne Grund erstmalig solche Informationen preisgab. Es war klar, da muss etwas faul sein. Heute wissen wir, dass bereits ganz am Anfang der Ermittlungen im Fall Schm\u00fccker der Verfassungsschutz unter Mitwirkung von Polizeibeh\u00f6rden einen Verkehrsunfall vorget\u00e4uscht hat. Landpolizisten sollten im Kofferraum eines angeblich verungl\u00fcckten Fahrzeugs Spuren \u2013 Waffen, \u00dcberfallpl\u00e4ne, Fingerabdr\u00fccke usw. \u2013 finden.<\/p>\n<p>Der Verfassungsschutz hat mithilfe einiger Leuten beim Staatsschutz der Berliner Polizei und der damit befassten Staatsanw\u00e4lte das gesamte Verfahren gesteuert. Innerhalb der Sonderkommission Schm\u00fccker gab es eine Gruppe von Beamten, die abgeschottet von den anderen gearbeitet hat. Der Verfassungsschutz hat diese Leute auf eine Spur gesetzt. Auf den ersten 70 Seiten der Akten kann man sehen, wie bestimmte Spuren unterdr\u00fcckt und von bestimmten Spuren abgelenkt wurde. Das betrifft z.B. einen Zettel und einen Brief, der bei dem schwerverletzten Schm\u00fccker gefunden wurde. Beide sind verschwunden. Es betrifft die \u00c4u\u00dferung einer Zeugin, die am Nachmittag des Tattags mitgeh\u00f6rt hat, dass Schm\u00fccker ein Telefonat mit den Worten beendet habe \u201eNa, wir sehen uns gleich\u201c. Diese Frau ist nie offiziell vernommen worden. Jahre sp\u00e4ter haben wir herausgefunden, dass Schm\u00fccker an diesem Tag zweimal beim Berliner Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz angerufen hat.<\/p>\n<p><strong>Undine Weyers: <\/strong>Das Schm\u00fccker-Verfahren ist der Prototyp f\u00fcr ein geheimdienstlich angelegtes Verfahren, bei dem den Gerichten jeweils nur das pr\u00e4sentiert wurde, was den Hinterm\u00e4nnern genehm war: Erst f\u00fcnf Jahre nach Prozessbeginn kam im Schm\u00fccker-Verfahren ans Tageslicht, dass bereits in den ersten Wochen der Ermittlungen in der daf\u00fcr eingerichteten Sonderkommission st\u00e4ndig der Verfassungsschutz in Gestalt des \u201eV-Mann-F\u00fchrers\u201c Gr\u00fcnhagen am Tisch sa\u00df und dort nicht nur mit Informationen steuernd eingriff, sondern grunds\u00e4tzlich mit Informationen geheimdienstlich, d.h. hochgradig selektiv verfuhr. Erst zehn Jahre sp\u00e4ter wurde bekannt, dass der Verfassungsschutz \u00fcber eben diesen Anti-Terrorismus-Experten Gr\u00fcnhagen unmittelbar nach der Tat die Tat\u00adwaffe aus dem Verkehr gezogen hatte und versteckt hielt. Erst in diesem Zusammenhang wurde Ende der 1980er Jahre dann auch bekannt, dass der V-Mann Schm\u00fccker praktisch unter Observation stand, als er erschossen wurde. Zu diesem Zeitpunkt kam auch an die \u00d6ffentlichkeit, dass Anw\u00e4lte abgeh\u00f6rt und Spitzel in Anwaltskanzleien platziert wurden.<\/p>\n<p><strong><em>Was folgte praktisch aus dieser heimlichen Verfahrens\u00adf\u00fchrung durch den Verfassungsschutz f\u00fcr die Verteidigung? Mussten Sie nicht gegen das Primat des Geheimdienstes erst eine seri\u00f6se Ermittlungsarbeit einfordern und juristisch einklagen?<\/em><\/strong><\/p>\n<p><strong>Rainer Elfferding: <\/strong>Von Anfang an gab es eine Menge Merkw\u00fcrdigkeiten in diesem Fall \u2013 in den Akten, wie in der Verhandlung selbst. Um Licht ins Dunkel zu bringen, mussten Beamte vernommen und weitere Akten beigezogen werden. In der Strafprozessordnung gibt es allerdings sogenannte Sperrvorschriften. Der \u00a7\u00a096 StPO erlaubt Beh\u00f6rden, Akten vorzuenthalten, wenn \u201edas Bekanntwerden des Inhalts dieser Akten oder Schriftst\u00fccke dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten w\u00fcrde\u201c. Solche Sperrerkl\u00e4rungen wurden uns st\u00e4ndig entgegen gehalten. Der einzige Weg, den man da beschreiten kann, ist dagegen vor dem Verwaltungsgericht zu klagen. Das haben wir bestimmt 25- bis 30-mal getan, wobei wir am Anfang vor dem Problem standen, dass sich kein Gericht daf\u00fcr zust\u00e4ndig erkl\u00e4rte.<\/p>\n<p>Hatten wir Erfolg, ergaben sich aus dem eingeklagten Aktenmaterial oder der dann doch noch erfolgten Vernehmung von Beamten jedes Mal neue Erkenntnisse, die dann in der Regel wieder sehr schnell zum \u00a7\u00a096 f\u00fchrten oder \u00a7\u00a054 StPO, der die Aussageverweigerung f\u00fcr Beamten und andere Personen des \u00f6ffentlichen Dienstes regelt.<\/p>\n<p><strong><em>Frau Weyers, Sie haben nicht nur im letzten Durchgang des Schm\u00fccker-Verfahrens verteidigt, sondern waren anwaltlich auch im sogenannten Berliner mg-Prozess t\u00e4tig.<\/em><\/strong><a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a><strong><em> Gab es in diesem Verfahren auch Hinweise auf eine Einflussnahme des Verfassungsschutzes?<\/em><\/strong><\/p>\n<p><strong>Undine Weyers: <\/strong>Parallelakten, Aussagebeschr\u00e4nkungen, vorenthaltene Akten und Ermittlungsthesen, die vom Verfassungsschutz \u00fcbernommen wurden \u2013 das alles findet man auch im mg-Verfahren. Nicht ganz so deutlich wie im Fall Schm\u00fccker, aber man findet es. Wobei das nicht nur die Geheimdienste betrifft. Durch Zufall wurde der Verteidigung ein Aktenvermerk bekannt, der beweist, dass beim BKA Parallelakten gef\u00fchrt werden. In der Hauptverhandlung dazu befragt, bekannte ein BKA-Beamter offen, dieser Sachstandsbericht sei weder f\u00fcr das Gericht noch f\u00fcr die Verteidigung bestimmt gewesen. Der Senat hat eine weitere Aufkl\u00e4rung abgelehnt, die Bundesanwaltschaft von einem Versehen gesprochen. Dabei hatte es der Vermerk in sich: Aus ihm ergibt sich, dass das BKA selbst Beitr\u00e4ge in der so genannten Militanzdebatte geschrieben hat, die von der militanten gruppe angeregt worden war. Den Schluss aus diesem Vorfall zu ziehen, dass wir bis heute nicht wissen, was beim BKA in den Akten steht, halte ich f\u00fcr legitim.<\/p>\n<p><strong><em>Kann man daraus auch folgern, dass das, was im Schm\u00fccker-Verfahren zum gro\u00dfen Eklat gef\u00fchrt hat, heute zur Normalit\u00e4t geworden ist?<\/em><\/strong><\/p>\n<p><strong>Undine Weyers: <\/strong>Ja, wir haben es mit einer Vergeheimdienstlichung der Polizeiarbeit zu tun, die sich bis in den Gerichtssaal auswirkt: Codierung von Beamten, eingeschr\u00e4nkte Aussagegenehmigungen, die alles, was die interne Polizeiarbeit betrifft, umfasst, z.B. die Frage, wie es zu einer Festnahme kam. Auch das BKA-Gesetz spricht eine eindeutige Sprache.<\/p>\n<p><strong><em>Welchen Einfluss hat der Verfassungsschutz auf die Ermittlungen gegen die militante gruppe genommen?<\/em><\/strong><\/p>\n<p><strong>Undine Weyers: <\/strong>Im sogenannten mg-Strukturverfahren wurden 2001 Ermittlungen gegen drei Personen nach einem Hinweis des Bundesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz eingeleitet. Nur zwei Monate, nachdem die mg durch Drohschreiben und einen Anschlag \u00f6ffentlich erstmals in Erscheinung getreten war, erkl\u00e4rte der Verfassungsschutz der Bundesanwaltschaft, ihr seien die Mitglieder der Gruppe bekannt. Das BKA nahm daraufhin die Ermittlungen auf.<\/p>\n<p>Die Wohnungen und Arbeitsstellen der Beschuldigten wurden Tag und Nacht gefilmt, Telefone abgeh\u00f6rt, Autos verwanzt und mit Peilsendern versehen. Alle Banktransaktionen wurden kontrolliert. Die drei wurden auf Schritt und Tritt von Zivilpolizisten verfolgt. Der Verfassungsschutz f\u00fchrte einen Teil der technischen \u00dcberwachung durch und stellte einzelne Ergebnisse, etwa die Auswertungen von \u00dcberwachungskameras, dem BKA in \u201eAmtshilfe\u201c zur Verf\u00fcgung. Nach zwei Jahren Total\u00fcberwachung wurde in einem Aktenvermerk des BKA ein erstes Ergebnis notiert: Die Ermittlungen haben zu keinerlei brauchbaren Erkenntnissen gef\u00fchrt. Das Verfahren wurde jedoch nicht eingestellt, sondern auf weitere Personen ausgeweitet. Nach vier weiteren Jahren wurden im Mai 2007 die Wohnungen und Arbeitsstellen der drei Verd\u00e4chtigen durchsucht. Die Begr\u00fcndung: Bisherige verdeckte Ma\u00dfnahmen h\u00e4tten keine Beweise erbracht. Aber auch die beschlagnahmten Computer, Tageb\u00fccher, Werkzeugkisten, die Fingerabdr\u00fccke und DNA erbrachten nichts dergleichen. Am 22. September 2008, nach sieben Jahren, wurde das Ermittlungsverfahren eingestellt, denn: Der Anfangsverdacht konnte nicht erh\u00e4rtet werden. Der Anfangsverdacht? Das waren die \u201edienstlichen Erkenntnisse\u201c des Verfassungsschutzes.<\/p>\n<p>In unserem Verfahren haben wir einen BKA-Beamten geh\u00f6rt, der relativ sp\u00e4t in die Ermittlungsgruppe in Sachen militante gruppe kam. Uns hat interessiert, was ihm bei seinem Einstieg in die Ermittlungsgruppe \u00fcber den Stand der Ermittlungen gesagt wurde. In der Vernehmung hat er nur abgewunken, ihm sei gleich mitgeteilt worden, dass die drei nichts damit zu tun h\u00e4tten. Das BKA wusste also schon sehr fr\u00fch, dass die vom Verfassungsschutz Beschuldigten nichts mit der mg zu tun hatten, hat aber das Verfahren nicht eingestellt.<\/p>\n<p>Nachdem die eine \u201eSpur\u201c sich als falsch erwiesen hat, hat das BKA einen neuen Ansatz verfolgt, wobei unklar ist, ob es selbst darauf gekommen ist oder ob hier auch der Verfassungsschutz seine H\u00e4nde mit im Spiel hatte. Das BKA nahm sp\u00e4testens ab Sommer 2006 zielgerichtet das Umfeld der Zeitschrift radikal ins Visier. In der Hoffnung, dass sie dar\u00fcber an die mg herankommen. Sie sind also unter falscher Fahne gesegelt. Als unsere Mandanten festgenommen wurden, nachdem sie bei einem Anschlag auf Bundeswehrfahrzeuge in Brandenburg an der Havel beobachtet worden sein sollen, gab es dann pl\u00f6tzlich eine ganze Reihe von Beh\u00f6rdenzeugnissen des Verfassungsschutzes, in denen die Einbindung unserer Mandanten in diverse politische Gruppe festgestellt wurde, aber auch, dass nach Angaben einer \u201enachrichtenehrlichen Quelle\u201c unsere Mandanten Mitglieder der mg seien. Diese Information schaffte es dann auch in die Anklageschrift. Sp\u00e4ter stellte sich heraus, dass die Quelle diese \u201eInformation\u201c nur vom H\u00f6rensagen hatte. Mit anderen Worten: Die Bundesanwaltschaft st\u00fctzte ihre Anklage auf zuf\u00e4llig Aufgeschnapptes, auf Gerede.<\/p>\n<p><strong><em>Trotz der umfangreichen Gest\u00e4ndnisse im Prozess gegen die \u201eSauerland-Gruppe\u201c bleiben viele Fragen offen. Unklar ist zum Beispiel die Verwicklung der Geheimdienste. Sie scheinen in hohem Ma\u00dfe operativ beteiligt gewesen zu sein.<\/em><\/strong><\/p>\n<p><strong>Rainer Elfferding: <\/strong>Der Schm\u00fccker-Prozess hat gezeigt, dass es das gibt, und ich gehe davon aus, dass Geheimdienste weiterhin in hohem Ma\u00dfe operativ in solchen Verfahren aktiv sind. Aber es ist schwer, das nachzuweisen. Ich m\u00f6chte aber in diesem Zusammenhang an etwas anderes erinnern: Momentan wird ja \u00fcber die Verfassungsschutzakte \u00fcber Verena Becker diskutiert. In diesem Zusammenhang habe ich neulich in einem Kommentar gelesen, es k\u00f6nne ja nicht ernsthaft sein, dass der Verfassungsschutz eine M\u00f6rderin deckt. Es gab einmal einen Gerhard M\u00fcller. Er wurde zusammen mit Ulrike Meinhof verhaftet und ist in Stammheim dann als Kronzeuge gegen die RAF aufgetreten. Bei seiner Verhaftung hat er einen Polizisten erschossen. Soviel nur dazu.<\/p>\n<table width=\"100%\">\n<tbody>\n<tr>\n<td>Der Schm\u00fccker-Prozess<\/p>\n<p>Im Juni 1974 wird Ulrich Schm\u00fccker in Berlin erschossen. Kurz zuvor war der Student als Verfassungsschutz-Spitzel enttarnt worden, der als Lockvogel in der linken Szene, speziell gegen die damalige \u201eBewegung 2. Juni\u201c eingesetzt ist. Zur Hinrichtung Schm\u00fcckers bekennt sich ein \u201eKommando Schwarzer Juni\u201c der \u201eBewegung 2. Juni\u201c.<\/p>\n<p>Sechs Verd\u00e4chtige werden festgenommen. Einer, der Kronzeuge J\u00fcrgen Bodeux, legt ein Gest\u00e4ndnis ab. Der erste Prozess endet mit \u201eLebenslang\u201c f\u00fcr die Hauptangeklagte Ilse Schwipper. Danach folgen Revision, Prozess, Revision &#8230; Seit 1976 wurde vor vier verschiedenen Strafkammern des Berliner Landgerichts und in unz\u00e4hligen Verfahren durch s\u00e4mtliche verwaltungsgerichtliche Instanzen in dieser Sache gerungen.<\/p>\n<p>1991 wird das eigentliche Verfahren eingestellt. Der Mord ist nicht aufzukl\u00e4ren. Nebenverfahren um Spitzelpensionen bzw. deren R\u00fcckzahlung und andere Verfahren laufen noch jahrelang weiter.<\/p>\n<p>In der Einstellungsbegr\u00fcndung nach 16 Jahren stellte die Richterin fest, dass die Angeklagten zu reinen Objekten staatlicher Gewalt geworden seien. Bereits 1987 hatte Rechtsanwalt Rainer Elfferding darauf hingewiesen, dass sich diese Art der Desinformation und Ermittlungst\u00e4tigkeit schon angedeutet habe durch das, \u201ewas in den ersten Monaten der Ermittlungst\u00e4tigkeit alles nicht ermittelt worden ist, was nicht aktenkundig gemacht worden ist und was \u201averschwunden\u2019 ist &#8230;\u201c (in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 28 (3\/1987), S. 31-65).<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Wegen versuchter Brandstiftung und Mitgliedschaft in der militanten gruppe verurteilte das Berliner Kammergericht am 16.\u00a0Oktober 2009 drei Berliner zu Haftstrafen von drei bzw. dreieinhalb Jahren, s. taz v. 17.10.2009.<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Interview mit Undine Weyers und Rainer Elfferding Eigentlich ist es ihre Sache nicht. Gleichwohl mischen<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,99],"tags":[507,667,1199,1360,1443],"class_list":["post-7593","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-093","tag-ermittlungen","tag-geheimdienste","tag-rechtsschutz","tag-staatsschutz","tag-trennungsgebot"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/7593","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=7593"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/7593\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=7593"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=7593"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=7593"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}