{"id":7640,"date":"2010-02-18T07:59:02","date_gmt":"2010-02-18T07:59:02","guid":{"rendered":"http:\/\/cilip.site36.net\/?p=7640"},"modified":"2010-02-18T07:59:02","modified_gmt":"2010-02-18T07:59:02","slug":"polizeiuebergriffe-auf-immigrantinnen-gewollte-ungleichheit-und-die-normalitaet-der-gewalt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=7640","title":{"rendered":"Polizei\u00fcbergriffe auf ImmigrantInnen &#8211;\u00a0Gewollte Ungleichheit und die Normalit\u00e4t der Gewalt"},"content":{"rendered":"<h3>von Dirk Vogelskamp<\/h3>\n<p><strong>ImmigrantInnen berichten immer wieder von polizeilichen \u00dcbergriffen. Sie werden beleidigt, geschlagen und gedem\u00fctigt. Wie l\u00e4sst sich diese gewaltsame Polizeipraxis erkl\u00e4ren?<\/strong><\/p>\n<p>Im Dezember 2003 ver\u00f6ffentlichte \u201eAktion Courage\u201c, eine antirassistische Menschenrechtsorganisation, eine Dokumentation \u00fcber siebzig ge\u00adwaltsame Polizei\u00fcbergriffe aus den Jahren 2000-2003, bei denen Fl\u00fcchtlinge und ImmigrantInnen teilweise schwere Verletzungen davontrugen.<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a> Drei von ihnen kamen infolge der Polizeigewalt zu Tode. \u201eAktion Courage\u201c spricht in diesem Kontext von schweren Menschenrechtsverletzungen. Otto Diederichs, der die F\u00e4lle recherchiert hatte, h\u00e4lt diese nur f\u00fcr \u201edie Spitze eines Eisbergs\u201c, da viele polizeiliche \u201e\u00dcbergriffe\u201c im Polizeigewahrsam stattf\u00e4nden, wo das Opfer wehrlos\/pas\u00adsiv und die \u00d6ffentlichkeit ausgeschlossen ist. Viele Opfer von Polizeigewalt trauten sich zudem nicht, die T\u00e4ter in Uniform anzuzeigen. Zumeist m\u00fcssten sie mit einer Gegenanzeige wegen \u201eWiderstands gegen Vollstreckungsbeamte\u201c rechnen. Dieser Vorwurf f\u00fchre dazu, dass die entgrenzte polizeiliche Gewaltanwendung legitimiert und zumeist politisch gebilligt werde.<!--more--><\/p>\n<p>In dieselbe Richtung ging der \u201eDeutschland-Bericht\u201c von amnesty international aus dem Jahr 2004.<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a> Sechzehn der zwanzig exemplarisch aufbereiteten \u201eVorw\u00fcrfe\u201c von \u201eungerechtfertigter Gewaltanwendung\u201c seitens der Polizei und F\u00e4lle des polizeilichen Schusswaffengebrauchs gegen Unbewaffnete betrafen Menschen nichtdeutscher Herkunft.<\/p>\n<p>Die beiden Brosch\u00fcren erlangten gro\u00dfe \u00f6ffentliche Aufmerksamkeit. Aber auch danach gab es spektakul\u00e4re F\u00e4lle von polizeilicher Gewalt gegen ImmigrantInnen, darunter auch solche mit t\u00f6dlichem Ausgang: Laya-Alama Cond\u00e9 starb am 26. Dezember 2004 an einem gewaltsam verabreichten Brechsirup \u2013 ein Verfahren zur Erlangung von Beweismitteln, das der Europ\u00e4ische Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte inzwischen als menschenrechtswidrig verurteilt hat. Am 5. Januar 2005 verbrannte Oury Jalloh in einer Gewahrsamszelle der Dessauer Polizei. Am 14. April 2006 starb Dominique Koumadio durch polizeiliche Sch\u00fcsse in Dortmund; nach Augenzeugenberichten habe f\u00fcr die herbeigerufenen Polizis\u00adten keine unmittelbare Gefahr bestanden, die den Waffengebrauch gerechtfertigt h\u00e4tte. Auf der Hagener Polizeiwache fiel am 17. Februar 2008 Adem \u00d6zdamar \u2013 b\u00e4uchlings mit Kabelbindern an H\u00e4nden und F\u00fc\u00dfen fixiert \u2013 ins Koma. Er verstarb am 5. M\u00e4rz im Krankenhaus \u2013 vermutlich ein \u201elagebedingter\u201c Erstickungstod.<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a><\/p>\n<h4>\u00dcbergriff?<\/h4>\n<p>Die Institution Polizei zeichnet sich durch die Befugnis zur Anwendung legitimer physischer Gewalt aus. Was legitim sein soll, bestimmen in einem Rechtsstaat die Gesetze. Der Terminus \u201e\u00dcbergriff\u201c steht f\u00fcr exzessive, unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfige Gewaltanwendung, die \u00fcber das Ma\u00df dessen hinausgeht, was der gesetzliche Rahmen zul\u00e4sst. Dass ein solches \u00dcberma\u00df an Gewalt strafrechtlich nur schwer nachweisbar ist, ist bekannt.<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a> Wo solches dennoch gelingt, haben Polizeif\u00fchrungen und Politik die Legende vom \u201eschwarzen Schaf\u201c in der ansonsten wei\u00dfen Herde bereit. Der Einzelfall soll best\u00e4tigen, dass in der Regel alles in Ordnung sei.<\/p>\n<p>In der wissenschaftlichen Diskussion dagegen werden vor allem organisatorische und berufssoziologische Aspekte in den Vordergrund gestellt, um \u00dcbergriffe zu erkl\u00e4ren: Die Stichworte lauten: \u201ecop culture\u201c und Korpsgeist, \u00dcbernahme politisch hergestellter Feindbilder etc.<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a> Die Vorschl\u00e4ge, wie diese \u201e\u00dcbergriffe\u201c vermieden werden k\u00f6nnten, fallen unterschiedlich aus. Ein Teil setzt an der Polizeiausbildung an: Mit Menschenrechtsbildung, Sensibilisierung f\u00fcr eine multikulturelle Ge\u00adsell\u00adschaft, Stressbew\u00e4ltigung etc. scheint sich selbst die Bundesregierung noch anfreunden zu k\u00f6nnen.<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a> Eine st\u00e4rkere Kontrolle der Polizei von au\u00dfen, \u201eein unabh\u00e4ngiges und effektives Beschwerdesystem\u201c, wie es im M\u00e4rz 2009 auch der Menschenrechtskommissar des Europarates, Thomas Hammarberg, propagiert hat, lehnt sie nach wie vor ab.<a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a><\/p>\n<p>Diese Forderungen sind richtig und wichtig, sie greifen aber wie das organisationssoziologische Erkl\u00e4rungsmodell zu kurz. Sie ignorieren das Kontinuum von \u201e\u00dcbergriffen\u201c und allt\u00e4glicher (legaler) Gewalt, der Im\u00admigrantInnen ausgesetzt und unterworfen sind. Der Tod des schwarzen Asylsuchenden Oury Jalloh verdeutlicht das: Er verbrannte am 7. Januar 2005, an H\u00e4nden und F\u00fc\u00dfen auf einer feuerfesten Matratze fixiert, im Gewahrsam der Dessauer Polizei. Wie es dazu kam, muss jetzt vor dem OLG Magdeburg erneut untersucht werden. Die entschei\u00addende Frage aber, die gerichtlich bislang gar nicht zur Sprache kam, lautet: Warum geriet Oury Jalloh \u00fcberhaupt in die H\u00e4nde der Staatsgewalt? Die polizeiliche Alltagspraxis gilt es scheinbar nicht mehr zu hinterfragen. Dabei ist sie der Beginn t\u00f6dlich endender Gewaltverh\u00e4ltnisse: Ein stark angetrunkener Mann wird wegen Bel\u00e4stigung, aber ohne anderen irgendeinen Schaden zugef\u00fcgt zu haben, gewaltsam mit angelegten Hand- und Fu\u00dffesseln in ein Polizeifahrzeug verfrachtet und zur Identit\u00e4tsfeststellung auf das Revier gebracht. Dort ist er den Beamten bereits bekannt. Er wird untersucht, man nimmt eine Blutprobe. Ein Arzt attestiert ihm wider besseren Wissens Gewahrsamstauglichkeit. Gewaltsam wird er nun in den Zellentrakt bugsiert, in dem er Stunden sp\u00e4ter stirbt. Warum musste er diese Misshandlung und den Freiheitsentzug \u00fcber sich ergehen lassen? Sp\u00e4testens nachdem seine Identit\u00e4t gekl\u00e4rt und er medizinisch versorgt war, h\u00e4tte man ihn nach Hause schicken k\u00f6nnen und m\u00fcssen. Die Gewaltdynamik, die zum Tode Oury Jallohs f\u00fchrte, begann mit einer allt\u00e4glichen Polizeipraxis.<\/p>\n<p>Der allt\u00e4gliche Umgang der Polizei mit ImmigrantInnen unterscheidet sich grunds\u00e4tzlich von dem mit der deutschen Mehrheitsgesellschaft. Er ist gepr\u00e4gt durch systematisch diskriminierende Gesetze und durch das aussondernde Verwaltungshandeln der Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rden, dem die Polizei assistiert. ImmigrantInnen kommen einerseits h\u00e4ufiger mit der Polizei in Kontakt. Und andererseits vollzieht sich dieser im gesellschaftlichen Kontext politisch hergestellter Ungleichheit. Polizeiliches Regel- und Ausnahmeverhalten gehen dabei ineinander \u00fcber, sie lassen sich nicht trennen.<\/p>\n<h4>Die \u00dcberfl\u00fcssigen und Unn\u00fctzen<\/h4>\n<p>Nationalstaaten zeichnen sich unter anderem durch zwei Dinge aus: Zum einen, dass sie die eigenen Staatsb\u00fcrgerInnen gegen\u00fcber \u201eAusl\u00e4n\u00addern\u201c privilegieren. Letztere bleiben von den Grundrechten ausgeschlossen und k\u00f6nnen sich lediglich auf die unverbindlichen und stets prek\u00e4ren Menschenrechte berufen. Zum anderen k\u00f6nnen Nationalstaaten das Recht beanspruchen, die Zuwanderung auf ihr Territorium zu kontrollieren und festzulegen, wer sich zu welchem Zweck in demselben aufhalten darf und wer nicht.<\/p>\n<p>Das am 1. Januar 2005 in Kraft getretene \u201eZuwanderungsgesetz\u201c ist dabei politisch eindeutig: Es geht um die Zuwanderung hochqualifizierter ArbeitsimmigrantInnen und den Ausschluss derer, die die arbeitsmarkt- und aufnahmepolitischen Kriterien nicht er\u00adf\u00fcllen. Die letzteren, die \u201eUnn\u00fctzen\u201c oder \u201e\u00dcberfl\u00fcssigen\u201c, sollen nach M\u00f6g\u00adlichkeit gar nicht erst ins Land hinein gelassen werden bzw. haben es rasch wieder zu verlassen. Demnach entscheidet wesentlich der \u00f6ko\u00adnomische Nutzen, den Einwanderer mitbringen, ob ihnen Zuwanderung und zeitweilige Niederlassung gew\u00e4hrt wird.<a href=\"#_ftn8\" name=\"_ftnref8\">[8]<\/a> Diese aus einem \u00f6konomischen Nutzenkalk\u00fcl geschaffene, staatlich mit dem zu sch\u00fctzenden Allgemeininteresse legitimierte Spaltungslinie zwischen wirtschaftlich erw\u00fcnschten und unerw\u00fcnschten ImmigrantInnen strukturiert das Alltagsbewusstsein derer, die in Beh\u00f6rden mit ihnen zu tun haben. Es leitet ihr Handeln an. Sie m\u00fcssen verhindern, was populistisch als \u201eEinwanderung in die Sozialsysteme\u201c bezeichnet wird. Die daraus erwachsende Abwehrhaltung gegen\u00fcber MigrantInnen pr\u00e4gt und festigt das institutionelle Selbstbewusstsein der Ausl\u00e4nderverwaltung, die diese einwanderungspolitische Spaltungslinie praktisch umsetzen muss. Ebenso das der Polizei, die \u2013 wird der Einsatz von \u201eZwangsmitteln\u201c erforderlich \u2013 Amtshilfe zu leisten hat.<\/p>\n<p>Das staatliche Steuerungs- und Begrenzungsinstrumentarium spaltet die Zuwanderung aber in noch weitere Segmente. Eine politisch bewusst enggef\u00fchrte Fl\u00fcchtlingsdefinition, die sich zwar auf die Genfer Fl\u00fcchtlingskonvention von 1951 berufen kann, in der aber weder Armut noch existenzielle Perspektivlosigkeit legitime Fluchtgr\u00fcnde darstellen, scheidet zwischen schutzw\u00fcrdigen und nicht schutzw\u00fcrdigen Fl\u00fcchtlingen. Nur sehr wenige Menschen k\u00f6nnen \u00fcberhaupt einen Anspruch auf staatlichen Schutz geltend machen. Seit 1993 sorgt ein Kranz gesetzlicher Be\u00adstimmungen daf\u00fcr, dass das einst pers\u00f6nliche Asylgrundrecht nicht mehr in Anspruch genommen werden kann (sichere Drittstaaten- und Her\u00adkunftsstaatenregelung, Flughafenverfahren, Dublin-Verord\u00adnung, R\u00fcck\u00ad\u00fcbernahmeabkommen, Visumspflicht, \u201ecarrier sanctions\u201c). Das individuelle Grundrecht wurde in ein Recht des Staates verwandelt, mit dem Menschen rascher aus- oder bereits an den Grenzen zur\u00fcck\u00adgewiesen werden konnten. Dass \u201epolitisch Verfolgte Asylrecht genie\u00dfen\u201c (Art. 16a Abs. 1 GG) oder anderweitig Schutz erhalten, ist in der BRD seit Jahren eher die Ausnahme.<\/p>\n<p>Die staatliche Abspaltung eines \u00fcberwiegenden Teils vermeintlich nicht schutzw\u00fcrdiger \u201eWirtschaftsfl\u00fcchtlinge\u201c pr\u00e4gt den beh\u00f6rdlichen Umgang mit ihnen nachhaltig. Ihre Anwesenheit erscheint pauschal als unberechtigt, als illegitim.<a href=\"#_ftn9\" name=\"_ftnref9\">[9]<\/a> Ihr wie auch immer geartetes \u201eVorbringen\u201c gilt in der Regel als unglaubw\u00fcrdig. Sie sind nicht berechtigt, soziale oder politische Anspr\u00fcche zu stellen. An der rechtsstaatlich erst produzierten Tatsache geringer \u201eAnerkennungsquoten\u201c konnten und k\u00f6nnen die populistisch-rassistischen Kampagnen vom Missbrauch des Asyl- und Sozialrechts m\u00fchelos ankn\u00fcpfen.<\/p>\n<p>Fl\u00fcchtlinge, die notgedrungen versuchen, ihren Aufenthalt \u00fcber das Ausnahmegrundrecht \u201eAsyl\u201c zu legalisieren, werden von der Ausl\u00e4nderverwaltung kontrolltechnisch vollst\u00e4ndig erfasst: Sie werden erkennungsdienstlich behandelt, ihre Fingerabdr\u00fccke werden in einer Datenbank der EU (EURODAC) gespeichert. Sie werden wie St\u00fcckgut \u201euntergebracht\u201c oder \u201everlagert\u201c und mit Lebensmittelgutscheinen oder \u201eEssenspaketen\u201c \u201everpflegt\u201c. Sie werden \u00fcber Jahre in diesem Zustand b\u00fcrokratischer Abh\u00e4ngigkeit und rechtsstaatlicher Willk\u00fcr gehalten. Die Lebensumst\u00e4nde, die man ihnen zumutet, liegen noch weit unter dem \u201eExistenzniveau\u201c hilfebed\u00fcrftiger deutscher Staatsb\u00fcrgerInnen. Zudem werden sie in unwirtlichen Gegenden in deprivierenden Massenquartieren und Sammellagern eingepfercht und d\u00fcrfen den Landkreis, dem sie zugewiesen sind, jeweils nur mit einer Erlaubnis verlassen. Sie werden aus dem sozialen Leben abgeschoben: desintegriert.<\/p>\n<p>In den inzwischen geschaffenen Abschiebelagern werden sie dar\u00fcber hinaus staatlich zur \u201efreiwilligen Ausreise\u201c gen\u00f6tigt. Wer gekommen ist, um zu bleiben, soll gehen wollen.<a href=\"#_ftn10\" name=\"_ftnref10\">[10]<\/a> Inzwischen haben wir uns an die verobjektivierende und abwertende Sprache in den Gesetzen und an die Praxis der Ausl\u00e4nderverwaltung ebenso gew\u00f6hnt wie an die Wiederkehr der Lager. In diesem gesellschaftlichen \u201eNormalzustand\u201c handeln die Polizeien.<\/p>\n<h4>Die Integrationsunf\u00e4higen, Illegalen und Kriminellen<\/h4>\n<p>Diese aus den aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen erfolgte Stigmatisierung, also die negative Hervor- und Heraushebung eines Teils der nicht-deutschen Minderheit aus der Mehrheitsgesellschaft, wird begleitet von einer Reihe diskriminierender Konstruktionen, die allerdings habhafte Folgen zeitigen. In der seit einigen Jahren \u00f6ffentlich gef\u00fchrten Integrationsdebatte wird die gesellschaftliche Minderheit durch\u00adweg als politisch und kulturell defizit\u00e4r dargestellt. Dabei ist gleich, ob ihre einzelnen Mitglieder \u201eaufenthaltsberechtigt\u201c sind oder nicht. Es spielt keine Rolle, ob sie in der dritten oder vierten Generation in Deutschland leben. Einem Teil der ImmigrantInnen wird gar unterstellt, sie verweigerten sich der \u201eIntegration\u201c oder seien g\u00e4nzlich integrationsunf\u00e4hig. \u00d6ffentliche Bedienstete haben inzwischen die besondere \u201eIntegrationsbed\u00fcrftigkeit\u201c (Sprachdefizite, Sozialhilfebezug) legal in Deutsch\u00adland lebender \u201eAusl\u00e4nder\u201c an die Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rden zu \u201e\u00fcbermitteln\u201c.<a href=\"#_ftn11\" name=\"_ftnref11\">[11]<\/a><\/p>\n<p>Mit der Integrationsdebatte eng verkoppelt, aber wesentlich \u00e4lter ist jene \u00fcber die \u201eAusl\u00e4nderkriminalit\u00e4t\u201c. Dass dieser \u201eEinkaufskorbbegriff\u201c f\u00fcr ernstzunehmende kriminologische Analysen nichts taugt, verhindert jedoch nicht, dass er besonders zu Wahlkampfzeiten in st\u00e4ndig neuen Farben ausgemalt wird.<a href=\"#_ftn12\" name=\"_ftnref12\">[12]<\/a> Vor allem jugendlichen Immigranten wird der Stempel des kriminellen Kraftprotzes (\u201eIntensivt\u00e4ter\u201c) aufgedr\u00fcckt. Da\u00adr\u00fcber hinaus wird Einwanderung mit kriminellen Gro\u00dfgefahren assoziiert. In den 90er Jahren waren das der internationale Drogenhandel und die \u201eorganisierte Kriminalit\u00e4t\u201c, seit 2001 sind es \u201eIslamismus\u201c und \u201eTerrorismus\u201c. Inzwischen wird EU-weit der \u201eillegalen Einwanderung\u201c dieselbe Stufe der Gef\u00e4hrlichkeit und Bedrohung zugeschrieben. In der Berliner Erkl\u00e4rung anl\u00e4sslich des 50. Jahrestages der Unterzeichnung der R\u00f6mischen Vertr\u00e4ge im M\u00e4rz 2007 hei\u00dft es: \u201eWir werden den Terrorismus, die organisierte Kriminalit\u00e4t und die illegale Einwanderung bek\u00e4mpfen. Die Freiheits- und B\u00fcrgerrechte werden wir dabei (!) auch im Kampf gegen ihre Gegner verteidigen.\u201c<a href=\"#_ftn13\" name=\"_ftnref13\">[13]<\/a> Dass gerade Sans-Papiers unauff\u00e4llig und \u201erechtstreu\u201c leben m\u00fcssen, weil jeder zuf\u00e4llige Kontakt mit der Polizei zu ihrer Abschiebung f\u00fchren kann, spielt bei dieser Konstruktion als \u201egef\u00e4hrliche Klasse\u201c und als vermeintliche Feinde von Freiheits- und B\u00fcrgerrechten keine Rolle.<\/p>\n<h4>Der gewaltsame Ausschluss der Unerw\u00fcnschten<\/h4>\n<p>Durch ihre \u201eintensivierten Kontroll- und \u00dcberwachungsma\u00dfnahmen\u201c konnten die Bundespolizei, die L\u00e4nderpolizeien und der Zoll im Jahre 2008 insgesamt 51.154 Personen (2006: 64.605) aufgreifen und registrieren, die sich \u201eillegal\u201c, also ohne Aufenthaltstitel im Bundesgebiet aufhielten, so steht es im aktuellen \u201eMigrationsbericht\u201c des Bundesamtes f\u00fcr Migration und Fl\u00fcchtlinge (BAMF).<a href=\"#_ftn14\" name=\"_ftnref14\">[14]<\/a> 17.947 (2006: 26.679) dieser Aufgriffe erfolgten in einem 30 Kilometer breiten Streifen hinter den Grenzen, die laut Schengener Vorschriften kontrollfrei sind.<\/p>\n<p>Die \u201eSchleierfahndung\u201c ist eines der wesentlichen polizeilichen Instrumente hierf\u00fcr. Die heute als \u201elageabh\u00e4ngig\u201c und anfangs ehrlicherweise als \u201eanlass- und verdachtsunabh\u00e4ngig\u201c bezeichneten Kontrollen haben \u201edie Schleusen f\u00fcr diskriminierende (polizeiliche) Arbeitsroutinen\u201c ge\u00f6ffnet. Da solche Kontrollen stets selektiv erfolgen \u2013 eine totale Kontrolle ist schlicht unm\u00f6glich \u2013, liegt ihnen immer schon ein \u201eVerdachtskonstrukt\u201c zu Grunde. Die Suche nach Personen, die gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen versto\u00dfen haben oder in \u201egrenz\u00fcberschreitende Kriminalit\u00e4t\u201c verwickelt sein k\u00f6nnten, r\u00fcckt notwendigerweise \u201eausl\u00e4ndische\u201c Bev\u00f6lkerungsteile ins Visier der Polizei. Nicht ein begr\u00fcndeter \u201eAnfangsverdacht\u201c, sondern das \u00e4u\u00dfere Erscheinungsbild (k\u00f6rperliche Merkmale, typische Kleidung etc.) sind die Grundlage des polizeilichen Eingriffs. Ob man will oder nicht: Ohne \u201eracial profiling\u201c ist Schleierfahndung nicht machbar. Insofern muss von einem institutionellen Rassismus gesprochen werden.<a href=\"#_ftn15\" name=\"_ftnref15\">[15]<\/a><\/p>\n<p>Viele der als \u201eillegal aufgegriffenen\u201c ImmigrantInnen werden entweder nach der Dublin-Verordnung der EU zwangsweise an einen Nachbarstaat \u00fcberstellt, in dem sie sich zuerst aufgehalten hatten und wo sie in EURODAC erfasst wurden. Oder sie werden, um ihre \u201eAbschiebung sicherzustellen\u201c, in Abschiebehaft genommen. Diese reine Verwaltungshaft kann bis zu 18 Monate dauern. Nach der Dokumentationsstelle der Antirassistischen Initiative Berlin (ARI) starben zwischen 1993 und 2006 allein 56 Menschen in Abschiebehaft durch Suizid. Nach den sehr sorgf\u00e4ltig j\u00e4hrlich erstellten Dokumentationen der ARI kamen in Folge \u201estaatlicher Ma\u00dfnahmen\u201c in dem angegebenen Zeitraum 375 Menschen ums Leben: an den Grenzen, auf der Flucht vor der Polizei, in den Abschiebekn\u00e4sten, bei Abschiebungen.<a href=\"#_ftn16\" name=\"_ftnref16\">[16]<\/a> Viele \u201eIllegale\u201c werden ausgewiesen oder \u201eauf dem Luftwege\u201c zwangsweise abgeschoben. Letzteres geschieht zumindest unter Anwendung physischen Drucks. Im Jahr 2008 waren 8.394 Personen (2006: 13.894) davon betroffen. Weitere 5.745 \u201eillegal Eingereiste\u201c (2006: 4.729) wurden unmittelbar \u00fcber die Grenzen zur\u00fcckgeschoben.<a href=\"#_ftn17\" name=\"_ftnref17\">[17]<\/a><\/p>\n<h4>Kein Ende der Gewalt<\/h4>\n<p>Die \u201eMigrationssteuerung\u201c und \u201e-kontrolle\u201c geht mit einem hohen Ma\u00df an legalem Zwang und legaler Gewalt gegen ImmigrantInnen einher: bei den Abschiebungen, \u00dcberstellungen und polizeilichen Kontrollen, in den Lagern und Abschiebegef\u00e4ngnissen. Die Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rden und die ihr assistierende Polizei setzen jeden Tag diskriminierende, ausschlie\u00dfende Sondergesetze um. Sie bewegen sich immer schon auf dem schmalen Grat zwischen legaler Polizeiarbeit und skandalisiertem \u00dcbergriff. Die Polizeien sind in diesem strukturell gewaltf\u00f6rmigen Prozess der Immigrationssteuerung auf verschiedenen Ebenen eingebunden. Dieses institutionelle und strukturelle \u201eEingebundensein\u201c wirkt sich auf die poli\u00adzeiliche Alltagsarbeit aus.<\/p>\n<p>Bei der Frage, wie es zu polizeilichen \u201e\u00dcbergriffen\u201c kommt, kann dieser politische und rechtliche Rahmen nicht au\u00dfer acht gelassen werden. Er tr\u00e4gt wesentlich dazu bei, dass das Verh\u00e4ltnis von ImmigantInnen und Polizei in permanenter Spannung gehalten wird, die sich leicht in \u201eexzessiver\u201c Gewalt entladen kann. \u201e\u00dcbergriffe\u201c sind Ausfluss eines gesellschaftlichen Klimas, in dem die administrative und polizeiliche Abwehr von ImmigrantInnen und deren politisch hergestellte Ungleichheit zur gesellschaftlichen Normalit\u00e4t geworden sind. Wer von \u201e\u00dcbergriffen\u201c re\u00addet, darf die Normalit\u00e4t gewaltf\u00f6rdernder Ungleichheit nicht ausblenden.<\/p>\n<p>Gleichwohl w\u00e4re schon einiges gewonnen, wenn in der Polizeiausbildung die Themen Menschenrechts- und Grundrechtsschutz mehr Beachtung f\u00e4nden und die Polizeien einer st\u00e4rkeren \u00f6ffentlichen Kontrolle unterworfen w\u00e4ren. Um der Menschen willen, die diese Gewalt erleiden, w\u00e4ren solche Kontrollgremien wichtig; sie k\u00f6nnten, wie die Erfahrungen von Fl\u00fcchtlingen und ImmigrantInnen mit der Polizei zeigen, \u00fcberlebensnotwendig sein. F\u00fcr eine wirkliche Eind\u00e4mmung der Gewalt gegen ImmigrantInnen und Fl\u00fcchtlinge bedarf es jedoch einer anderen europ\u00e4ischen Migrations- und Asylpolitik.<\/p>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> Aktion Courage: Polizei\u00fcbergriffe auf Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder in Deutschland 2000-2003, Bonn, Berlin Dezember 2003<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> amnesty international: Erneut im Fokus. Vorw\u00fcrfe \u00fcber polizeiliche Misshandlungen und den Einsatz unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfiger Gewalt in Deutschland, Januar 2004, unter: www.amnesty-polizei.de\/d\/wp-content\/uploads\/bericht_2004.pdf<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> Viele allt\u00e4gliche F\u00e4lle dokumentiert die Kampagne f\u00fcr Opfer rassistisch motivierter Polizeigewalt (KOP): Chronik rassistisch motivierter Polizei\u00fcbergriffe im Raum Berlin, http:\/\/kop-berlin.de\/de\/chronik.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> s. den Artikel von Tobias Singelnstein in diesem Heft<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> vgl. Feltes, T.: Legitime oder illegitime Gewalt durch staatliche Institutionen: Gewalt und Polizei, in: Schr\u00f6ttle, M.; Heitmeyer, W.: Gewalt, Bonn 2006, S. 539-556; P\u00fctter, N.: Polizei\u00fcbergriffe. Polizeigewalt als Ausnahme und Regel, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 67, 3\/2000, S. 6-19; Antirassismusb\u00fcro Bremen: \u201eSie behandeln uns wie Tiere.\u201c Rassismus bei Polizei und Justiz in Deutschland, Berlin\/G\u00f6ttingen 1997<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a> BT-Drs. 16\/9061 v. 7.5.2008<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a> vgl. Opinion of the Commissioner for Human Rights, Concerning independent and effective determination of complaints against the police, Commissioner For Human Rights, 12 March 2009 CommDH (2009) 4, Original Version<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a> vgl. Vogelskamp, D.: Einwandern nach Deutschland \u2013 Die Aussonderung der \u201e\u00dcberfl\u00fcssigen\u201c, in: Jahrbuch des Komitee f\u00fcr Grundrechte und Demokratie 2003\/2004, K\u00f6ln 2004, S. 93-104<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref9\" name=\"_ftn9\">[9]<\/a> vgl. Vogelskamp, D.: Die unauff\u00e4llige Gewalt der Immigrationsbegrenzung, in: ila \u2013 Zeitschrift der Informationsstelle Lateinamerika 2005, Nr. 283, S. 21 f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref10\" name=\"_ftn10\">[10]<\/a> vgl. Hohlfeld, T.; Vogelskamp, D.: Der Krieg gegen die trikontinentale Massenarmut. Migration, Flucht und die R\u00fcckkehr der Lager, in: Forschungsgesellschaft Flucht und Migration u.a. (Hg.): AusgeLAGERt, Berlin, Hamburg 2005, S. 111-123<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref11\" name=\"_ftn11\">[11]<\/a> vgl. Hohlfeld, T.: Besondere \u201eIntegrationsbed\u00fcrftigkeit\u201c. Das Richtliniengesetz und seine gesellschaftlichen Folgen, in: nah &amp; fern 2007, H. 37 (Dezember), S. 35-38<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref12\" name=\"_ftn12\">[12]<\/a> vgl. Narr, W.-D.: Kriminalpolitische Kategorie: Ausl\u00e4nder, in B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/ CILIP 65 (1\/2000), S. 6-13; Br\u00fcchert, O.: Die Ausl\u00e4nderkriminalit\u00e4t sinkt nicht. Zum Zusammenhang von Kriminalstatistik und Rassismus, ebd., S. 21-28; Albrecht, H.J.: Illegalit\u00e4t, Kriminalit\u00e4t und Sicherheit, in: Alt, J.; Bommes, M. (Hg): Illegalit\u00e4t. Grenzen und M\u00f6glichkeiten der Migrationspolitik, Wiesbaden 2006, S. 60-80<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref13\" name=\"_ftn13\">[13]<\/a> s.www.eu2007.de\/de\/News\/download_docs\/Maerz\/0324-RAA\/German.pdf<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref14\" name=\"_ftn14\">[14]<\/a> s. BAMF: Migrationsbericht 2008, Berlin, N\u00fcrnberg Februar 2010, S. 180-197, s\u00e4mtliche Berichte unter www.bamf.de\/cln_101\/nn_442016\/DE\/Migration\/Forschung\/Ergebnisse<br \/>\n\/Migrationsberichte\/migrationsberichte-node.html?__nnn=true<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref15\" name=\"_ftn15\">[15]<\/a> s. Herrenkind, M.: \u201eSchleierfahndung\u201c. Institutionalisierter Rassismus und weitere Implikationen verdachtstunabh\u00e4ngiger Kontrollen, in: Komitee f\u00fcr Grundrechte und Demokratie (Hg.): Verpolizeilichung der Bundesrepublik Deutschland, S. 99-143<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref16\" name=\"_ftn16\">[16]<\/a> vgl. Antirassistische Initiative Berlin: Bundesdeutsche Fl\u00fcchtlingspolitik und ihre t\u00f6dlichen Folgen (2 B\u00e4nde), 14. aktualisierte Auflage, Berlin 2007<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref17\" name=\"_ftn17\">[17]<\/a> siehe BAMF a.a.O. (Fn. 14)<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Dirk Vogelskamp ImmigrantInnen berichten immer wieder von polizeilichen \u00dcbergriffen. Sie werden beleidigt, geschlagen und<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,101],"tags":[820,866,1046,1101,1112],"class_list":["post-7640","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-095","tag-justiz","tag-korpsgeist","tag-oury-jalloh","tag-polizeiausbildung","tag-polizeigewalt"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/7640","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=7640"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/7640\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=7640"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=7640"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=7640"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}