{"id":7656,"date":"2010-02-18T08:09:55","date_gmt":"2010-02-18T08:09:55","guid":{"rendered":"http:\/\/cilip.site36.net\/?p=7656"},"modified":"2010-02-18T08:09:55","modified_gmt":"2010-02-18T08:09:55","slug":"polizei-und-gewalt-opfer-und-taeter-halbe-wahrheiten-falsche-debatte","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=7656","title":{"rendered":"Polizei und Gewalt: Opfer und T\u00e4ter &#8211;\u00a0Halbe Wahrheiten \u2013 falsche Debatte\u00a0"},"content":{"rendered":"<h3>von Norbert P\u00fctter<\/h3>\n<p><strong>So lange es Polizei gibt, gibt es Gewalt. \u00dcber \u201eGewalt durch PolizistInnen\u201c wird meist anl\u00e4sslich ihres gravierenden Missbrauchs geredet. Die \u201eGewalt gegen die Polizei\u201c geh\u00f6rt zu jenen Ph\u00e4nomenen, die von PolizistInnen, Beh\u00f6rden und PolitikerInnen in periodischen Abst\u00e4nden immer wieder thematisiert werden. Zu wenig wird der Zusammenhang zwischen beiden Seiten betrachtet.<\/strong><\/p>\n<p>Gegenw\u00e4rtig hat die offizielle Politik sich des Themas \u201eGewalt gegen Polizeibeamte\u201c angenommen. In \u00f6ffentlichen Erkl\u00e4rungen des Bundes- und der Landesinnenminister ist die Klage \u00fcber Angriffe auf die Polizei ebenso pr\u00e4sent wie in den Verlautbarungen des Pr\u00e4sidenten des Bundeskriminalamtes oder der Polizeigewerkschaften. Die Regierungsparteien CDU, CSU und FDP erkl\u00e4rten in ihrem Koalitionsvertrag vom Herbst letzten Jahres, dass \u201ePolizeibeamte und andere Personen, die \u00f6ffentliche Aufgaben wahrnehmen &#8230; immer h\u00e4ufiger Ziel brutaler gewaltt\u00e4tiger Angriffe\u201c w\u00fcrden. Um dem entgegen zu wirken, k\u00fcndigten die Koalition\u00e4re an, f\u00fcr die Beamten \u201eden strafrechtlichen Schutz \u2013 insbesondere durch eine Neufassung des \u00a7 113 Abs. 2 StGB \u2013 verbessern\u201c zu wollen.<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a><!--more--><\/p>\n<p>Der \u00a7 113 Strafgesetzbuch (StGB) stellt den \u201eWiderstand gegen Vollstreckungsbeamte\u201c unter Strafe. Bereits im Februar 2010 hatte die CDU-FDP-gef\u00fchrte Regierung des Freistaates Sachsen einen Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht. Demnach soll die H\u00f6chststrafe bei \u201eWiderstand\u201c von zwei auf drei Jahre steigen. Zudem soll der Tatbestand der \u201ebesonders schweren\u201c Widerstandshandlung mit einem Strafrahmen von sechs Monaten bis zu f\u00fcnf Jahren Freiheitsstrafe nicht mehr nur das Mitf\u00fchren von Waffen, sondern zus\u00e4tzlich auch von \u201eanderen gef\u00e4hrlichen Gegenst\u00e4nden\u201c erfassen. Am 7. Mai beschloss der Bundesrat den leicht erweiterten Entwurf. In den Schutzbereich der Vorschrift wurden auch Feuerwehrleute und Rettungskr\u00e4fte im Einsatz aufgenommen.<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a><\/p>\n<p>Ende Mai wurde ein Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums bekannt. Er nahm die beiden Erweiterungen des \u00a7 113 StGB auf, schlug die Gleichsetzung von Waffen und \u201eanderen gef\u00e4hrlichen Werkzeugen\u201c auch in anderen Bestimmungen des Strafgesetzbuches vor und erweiterte die in \u00a7 305a StGB besonders unter Strafe gestellte \u201eZerst\u00f6rung wichtiger Arbeitsmittel\u201c von Polizei und Bundeswehr um die von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungskr\u00e4ften. Das parlamentarische Schicksal der Entw\u00fcrfe ist gegenw\u00e4rtig ungewiss.<\/p>\n<p>Schon im Herbst 2009 hatte die Gewerkschaft der Polizei (GdP) ihren eigenen Vorschlag unterbreitet. Sie will das Strafgesetzbuch um einen neuen Paragrafen 115 \u201eT\u00e4tlicher Angriff auf einen Vollstreckungsbeamten\u201c erweitern; der bisherige Widerstandsparagraf soll unver\u00e4ndert bleiben. Vom s\u00e4chsischen Modell unterscheidet sich die GdP-Variante in drei Punkten: Erstens werden \u201eWiderstand\u201c und \u201et\u00e4tliches Angreifen\u201c strafrechtlich auf zwei Bestimmungen aufgeteilt. Zweitens wird \u2013 im Unterschied zur bestehenden Widerstandsregelung \u2013 die Strafbarkeit eines t\u00e4tlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte von der \u201eVornahme einer &#8230; Diensthandlung\u201c auf alle Situationen ausgeweitet, die \u201eeine Beziehung auf seinen Dienst\u201c haben. Und drittens wird die Mindeststrafe auf drei Monate Freiheitsstrafe erh\u00f6ht (nach \u00a7 113 StGB kann auch eine Geldstrafe verh\u00e4ngt werden); im besonders schweren Fall, der \u2013 ebenfalls eine Ausweitung gegenw\u00e4rtigen Rechts \u2013 auch dann vorliegen soll, wenn die Tat \u201emit einem anderen gemeinschaftlich\u201c begangen worden ist, soll die H\u00f6chststrafe von f\u00fcnf auf zehn Jahre verdoppelt werden.<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a> Da der Koalitionsvertrag den Weg \u00fcber die Novellierung von \u00a7 113 StGB nur als eine M\u00f6glichkeit benennt (\u201einsbesondere\u201c), ist der GdP-Vorschlag noch keineswegs erledigt.<\/p>\n<h4>Anstieg des \u201eWiderstands\u201c \u2013 Anstieg der Gewalt?<\/h4>\n<p>In der Diskussion \u00fcber Gewalt gegen PolizistInnen spielt die gestiegene Zahl der von der Polizei registrierten Widerstandshandlungen eine prominente Rolle. Von der wachsenden Zahl der F\u00e4lle in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) wird auf ein erh\u00f6htes Ma\u00df an Gewalt gegen PolizistInnen geschlossen. Der Blick in die PKS des Bundes zeigt in der Tat einen erheblichen Anstieg in den letzten Jahren: von 22.914 registrierten Widerstandshandlungen im Jahre 2002 auf 28.272 F\u00e4lle im Jahre 2008; dies entspricht einer Steigerung von 20,7 % in sieben Jahren. Die Zahl der ermittelten Tatverd\u00e4chtigen (bei einer Aufkl\u00e4rungsquote um die 99 %!)nahm um 4.799 Personen zu. Die PKS gibt auch an, ob die Tatverd\u00e4chtigen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss standen. Die Zahl der Widerstandshandlungen unter Alkohol stieg im genannten Zeitraum um 4.677, die des Widerstands unter sonstigen Drogen um 361 F\u00e4lle. Dies bedeutet, dass das gestiegene \u201eWiderstandsproblem\u201c der Polizei in Wirklichkeit ein Alkohol- und Drogenproblem ist. Der \u201eWiderstand\u201c der nicht betrunkenen oder berauschten Bev\u00f6lkerung hat nach diesen Zahlen sogar abgenommen. Abgenommen hat auch die Gef\u00e4hrlichkeit des Widerstands: Die F\u00e4lle, in denen Schusswaffen mitgef\u00fchrt wurden, sanken von 187 auf 111, die, in denen mit der Schusswaffe gedroht wurde, von 73 auf 39 und jene, in denen geschossen wurde, von 15 auf neun.<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a><\/p>\n<p>Entgegen seiner Verwendung in der \u00f6ffentlichen Diskussion ist der \u201eWiderstand\u201c jedoch ein ungeeigneter Indikator f\u00fcr die Gewalt gegen PolizistInnen. Zum einen sch\u00fctzt der \u00a7 113 StGB nicht allein PolizistInnen, sondern alle \u201eAmtstr\u00e4ger oder Soldaten\u201c, die mit Vollstreckungsaufgaben betraut sind, und darunter fallen auch JustizbeamtInnen oder GerichtsvollzieherInnen. Die PKS gibt keine Auskunft dar\u00fcber, gegen welche Gruppe von Amtstr\u00e4gern Widerstand geleistet wurde. Zum anderen sorgen die Erfassungsregeln der PKS daf\u00fcr, dass gerade die Gewalt gegen VollstreckungsbeamtInnen in diesen Zahlen nicht enthalten ist. Nach den Grunds\u00e4tzen f\u00fcr die PKS-Registrierung wird bei Handlungen, durch die unterschiedliche Delikte zugleich begangen werden, in der PKS nur das \u201eh\u00f6herwertige\u201c Delikt ber\u00fccksichtigt. Kommt es also bei Widerstandshandlungen z.B. zu einer K\u00f6rperverletzung des Beamten, so wird der Fall in der PKS als K\u00f6rperverletzung erfasst, aber nicht als \u201eWiderstand\u201c.<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a> Angesichts dieses Umstandes ist es erstens wahrscheinlich, dass die tats\u00e4chliche Zahl der Widerstandshandlungen erheblich h\u00f6her ist als die in der PKS ausgewiesenen F\u00e4lle. Zweitens handelt es sich bei den gestiegenen Widerstandszahlen der PKS um solche Handlungen, in denen die B\u00fcrgerInnen der Polizei gerade nichts anderes \u201eantun\u201c, als \u201eWiderstand\u201c zu leisten. Bedenkt man, dass der juristische Widerstandsbegriff nicht allein das aktive Widersetzen (etwa losrei\u00dfen aus dem Polizeigriff), sondern auch das Nichtbefolgen einer Weisung oder das Erschweren einer polizeilichen Handlung (etwa die Weigerung auszusteigen bei einer Verkehrskontrolle) umfasst,<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a> so wird nicht nur deutlich, dass mehr Widerstand nicht gleichbedeutend mit \u201emehr Gewalt\u201c (gegen die Polizei) ist. Gleichzeitig wird auch plausibel, warum die Widerstandshandlungen unter Alkohol und Drogen gestiegen sind: In diesen Zust\u00e4nden nimmt die Bereitschaft zum Widerwort zu und die zur Folgsamkeit ab.<\/p>\n<p>Auch andere Kategorien der Kriminalstatistik geben keinen Aufschluss dar\u00fcber, ob die Gewalt gegen\u00fcber der Polizei steigt, da etwa bei K\u00f6rperverletzung, Mord oder Totschlag nicht nach dem Beruf des Opfers oder dem Zusammenhang mit der beruflichen T\u00e4tigkeit unterschieden wird. Insgesamt ist die Datenlage zu dieser Frage ausgesprochen schlecht. (Das erkl\u00e4rt, warum in der \u00f6ffentlichen Debatte so gern auf die Zahlen zum \u201eWiderstand\u201c zur\u00fcck gegriffen wird.) Seit den 70er Jahren erfasst die Polizei-F\u00fchrungsakademie, die heutige \u201eHochschule der deutschen Polizei\u201c, im Auftrag der Innenministerkonferenz die Zahl im Dienst verletzter PolizistInnen. Gez\u00e4hlt werden dort nur Verletzungen, die zu wenigstens sieben Tagen Krankschreibung f\u00fchren. Die Zahlen werden nur zur\u00fcckhaltend ver\u00f6ffentlicht und spielen in der aktuellen Debatte keine Rolle. Die Dienstherren, die L\u00e4nder- und der Bundesinnenminister, verf\u00fcgen \u00fcber die entsprechenden Angaben, aber sie werden offenkundig nicht systematisch aufbereitet und\/oder nicht ver\u00f6ffentlicht.<a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a> Erst in j\u00fcngster Zeit unternehmen einige L\u00e4nder den Versuch einer Bestandsaufnahme. Einstweilen beschreibt das Fazit von J. Sonnemann den Kenntnisstand zutreffend:<\/p>\n<p>\u201eLetztlich l\u00e4sst sich z. Zt. die Frage nach der tats\u00e4chlichen Gef\u00e4hrdung von Polizeibediensteten durch Angriffshandlungen w\u00e4hrend der Dienstaus\u00fcbung anhand der vorhandenen Datenquellen nicht ann\u00e4hernd, geschweige denn pr\u00e4zise beantworten.\u201c<a href=\"#_ftn8\" name=\"_ftnref8\">[8]<\/a><\/p>\n<h4>\u00dcbergriff und Widerstand<\/h4>\n<p>Man k\u00f6nnte das Thema Widerstand nach dem Gesagten f\u00fcr die \u201eGewaltfrage\u201c beiseite legen, wenn es nicht noch einen weiteren wichtigen Zusammenhang g\u00e4be. Der Sinn des Straftatbestandes \u201eWiderstand gegen Vollstreckungsbeamte\u201c besteht darin, den Anweisungen des staatlichen Personals Nachdruck zu verleihen: Wer sich der Polizei widersetzt, soll bestraft werden. In den Widerstandszahlen der PKS tauchen nur diejenigen auf, die sich in diesem Sinne widersetzen, nicht die, die zur\u00fcckschlagen oder einen Festgenommenen befreien wollen etc. Die tatbestandlichen Voraussetzungen f\u00fcr \u201eWiderstand\u201c sind also gering. Mit einer Anzeige gegen Widerstand zu drohen oder sie zu erstatten, ist das polizeiliche Mittel, Folgsamkeit beim Gegen\u00fcber zu erzwingen. Die Widerstands\u00adanzeige ist aber auch das Mittel, um polizeiliche Gewaltanwendung rechtlich zu rechtfertigen. Sie steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Gewaltanwendung durch die Polizei.<\/p>\n<p>Ein aktuelles Beispiel illustriert die Beziehung zwischen Polizeigewalt und Widerstand: Am 11. Oktober 2009 findet in Berlin die Demonstration \u201eFreiheit statt Angst\u201c statt. Eine Familie aus Bad Kreuznach ist in der Hauptstadt zu Besuch. Sie geht zum Potsdamer Platz, in dessen N\u00e4he auch die Demonstrationsroute verl\u00e4uft. Ein Polizist verwehrt der Familie das \u00dcberqueren einer Stra\u00dfe. W\u00e4hrend der Mann ihn nach dem Grund der Absperrung fragt, versucht seine Frau b\u00fcckend durch das Gitter zu steigen. Der Polizist fasst die Frau an Hals und Schulter und dr\u00fcckt sie mit dem Knie nach unten. Sie strampelt sich schlie\u00dflich frei. Der Polizist weigert sich, seine Dienstnummer zu nennen. Zur\u00fcck in Bad Kreuznach geht die unter starken Schmerzen leidende Frau zum Arzt. Er diagnostiziert eine Verstauchung der Halswirbels\u00e4ule sowie Prellungen der Lendenwirbels\u00e4ule, an Ellbogen und Oberarm. Die Familie schickt daraufhin einen Brief an den Berliner Innensenator, in dem sie den Fall schildert. Nach einiger Zeit bekommt sie eine Nachricht der Berliner Staatsanwaltschaft (wie in diesen F\u00e4llen \u00fcblich hatte die Innenverwaltung ein Verfahren von Amts wegen eingeleitet, die Frau hatte keine Strafanzeige gestellt), in der ihr mitgeteilt wurde, das Verfahren gegen den Polizisten sei eingestellt. Zwei Monate nach dem Vorfall erh\u00e4lt die Familie erneut Post aus Berlin: Eine Anzeige: Sie h\u00e4tten den Beamten beleidigt (\u201eSie Arsch\u201c) und \u201eWiderstand gegen Vollstreckungsbeamte\u201c geleistet. Der Mann wird im Februar 2010 zu 600 Euro Strafe und 1.200 Euro Gerichtskosten verurteilt; die Frau Anfang M\u00e4rz zu einer Strafe von 400 Euro. Zwar r\u00e4umt die Richterin ein, dass der Polizist sie \u201eh\u00e4rter angefasst\u201c habe, aber sie h\u00e4tte sich \u00fcber die Polizeima\u00dfnahme nicht hinwegsetzen d\u00fcrfen.<a href=\"#_ftn9\" name=\"_ftnref9\">[9]<\/a><\/p>\n<p>Der Fall verdeutlicht drei generelle Sachverhalte. Erstens: Widerstands\u00adanzeigen sind ein strafrechtliches Instrument, mit dem polizeiliche Gewaltanwendung legitimiert werden kann. Sie kommen immer dann ins Spiel, wenn PolizistInnen k\u00f6rperliche Gewalt eingesetzt haben, ein anderer Grund f\u00fcr die Gewaltanwendung (Angriff auf den Polizisten oder auf andere, Fluchtversuch, Gef\u00e4hrdung Dritter etc.) aber nicht ersichtlich ist. Eine Anzeige wegen Widerstands ist eine Methode, aus einem \u00dcbergriff, einer ungerechtfertigten k\u00f6rperlichen Misshandlung, eine legale, weil verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfige Amtshandlung zu machen.<a href=\"#_ftn10\" name=\"_ftnref10\">[10]<\/a> Mit anderen Worten: Die steigenden registrierten Wider\u00adstandshandlungen k\u00f6nnte man als Folge zunehmender ungerechtfertigter Polizeigewalt lesen. Die Zahlen steigen, weil die Polizei gewaltsamer, brachialer, ruppiger vorgeht, und sie daf\u00fcr eine nachtr\u00e4gliche rechtliche Rechtfertigung braucht.<a href=\"#_ftn11\" name=\"_ftnref11\">[11]<\/a> Ob dem so ist, kann auf Grund der vorliegenden Daten nicht entschieden werden. Kennzeichnend ist jedoch, dass diese Lesart im herrschenden Diskurs keinen Platz findet.<\/p>\n<p>Zweitens gibt das geschilderte Beispiel auch einen Hinweis auf das, was wir \u00fcber das Ausma\u00df polizeilicher Gewalt wissen. In diesem Feld gibt die PKS noch rudiment\u00e4rere Hinweise. Zwar existiert die Kategorie \u201eK\u00f6rperverletzung im Amt\u201c, aber damit sind alle Amtstr\u00e4ger (von LehrerInnen bis BeamtInnen aus dem Grundst\u00fccksamt) erfasst. Die Zahl der registrierten Delikte ist in den letzten Jahren gestiegen (2002 wurden 2.114 K\u00f6rperverletzungen im Amt registriert, 2008 waren es 2.314 F\u00e4lle). Bereits die im Vergleich zu den Widerstandshandlungen deutlich geringere \u2013 und sinkende \u2013 Aufkl\u00e4rungsquote (2002: 77,2 %, 2008: 70,6 %) weist auf einen Unterschied hin. Noch bedeutsamer ist, dass die PKS nur das Hellfeld der bekannten Delikte erfasst. Da die Opfer bei Widerstandshandlungen Staatsdiener sind, d\u00fcrfte die Zahl der nicht registrierten Delikte hier gegen Null gehen. F\u00fcr die \u201eK\u00f6rperverletzung im Amt\u201c muss hingegen ein erhebliches Dunkelfeld angenommen werden. Wer den Zusammenhang von \u00dcbergriffen und Widerstandsanzeigen kennt, muss jedes Opfer von Polizeigewalt ausdr\u00fccklich auf die Gefahren hinweisen, denen man sich aussetzt, wenn man versucht, sein Recht gegen\u00fcber der Polizei einzuklagen. H\u00e4tte die o.g. Familie keinen Brief geschrieben, w\u00e4re sie unbehelligt geblieben, da der Polizist noch nicht einmal ihre Personalien erfasst hatte. Der Widerstandsparagraf verhindert somit, dass Polizeigewalt \u00f6ffentlich gemacht werden kann. Aus dieser Perspektive steht nicht sein Ausbau, sondern seine Abschaffung auf der Tagesordnung.<\/p>\n<p>Drittens zeigt das Beispiel exemplarisch, wie die Polizei mit den beiden Seiten der Gewalt umgeht:<a href=\"#_ftn12\" name=\"_ftnref12\">[12]<\/a> Das Verfahren gegen den Polizisten wird eingestellt, die Familie wird bestraft. Wir wissen nicht, warum die Einstellung erfolgte. Dass der Polizist jedoch die Herausgabe seiner Dienstnummer verweigerte, verweist auf einen weiteren Zusammenhang der Gewaltfrage. Wem an weniger Gewalt zwischen Polizei und B\u00fcrgerInnen gelegen ist, und wer glaubt, dass das Strafrecht dazu einen Beitrag leisten k\u00f6nnte, der m\u00fcsste darauf hinwirken, dass die Sanktionsdrohungen des Strafrechts f\u00fcr beide Seiten gleicherma\u00dfen gelten. Dass die Gewerkschaft der Polizei (wie auch die beiden anderen Polizeigewerkschaften) die Kennzeichnungspflicht f\u00fcr PolizistInnen jedoch vehement ablehnt, zeigt, wie scheinheilig die gegenw\u00e4rtige Kampagne gegen \u201eGewalt gegen Polizisten\u201c gef\u00fchrt wird.<\/p>\n<h4>Gewalt: mehr, brutaler, gef\u00e4hrlicher?<\/h4>\n<p>Anfang des Jahrzehnts untersuchte das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) im Auftrag der Innenministerkonferenz (und finanziert von der Gewerkschaft der Polizei) das Berufsrisiko von Polizis\u00adtInnen. Das KFN ber\u00fccksichtigte schwere Angriffe auf PolizistInnen, d.h. f\u00fcr die Jahre von 1985 bis 2000 solche, die zum Tode f\u00fchrten oder mit der Absicht zu t\u00f6ten begangen wurden und f\u00fcr die Jahre von 1995 bis 2000 nur Angriffe, die zu einer Dienstunf\u00e4higkeit von mindestens sieben Tagen gef\u00fchrt hatten. In quantitativer Hinsicht konnte die Studie keine Zunahme der Gewalt nachweisen: Sowohl die Zahl der get\u00f6teten wie die der schwer angegriffenen PolizistInnen hatte in der zweiten H\u00e4lfte der 90er Jahre eher ab- als zugenommen. Auch die Zahl der nach Angriffen krankgeschriebenen BeamtInnen war Ende der 90er geringer als in den 70er oder 80er Jahren. Im Hinblick auf die Tatumst\u00e4nde kam die Studie zu folgenden Ergebnissen: Angriffe auf Polizisten geschehen \u00fcberwiegend bei Dunkelheit, im \u00f6ffentlichen Raum und in eher b\u00fcrgerlichen Vierteln. Die Angreifer waren fast ausschlie\u00dflich m\u00e4nnlich, zu drei Vierteln deutscher Nationalit\u00e4t, \u00fcberwiegend alkoholisiert und zur H\u00e4lfte polizeibekannt. Bei schwerwiegenden Angriffen (mit T\u00f6tungsabsicht) war die Alkoholisierungsrate geringer. Sie ereigneten sich \u00fcberproportional h\u00e4ufig bei Fahrzeugkontrollen, Identit\u00e4tsfeststellungen und aus Situationen ohne vorherigen K\u00f6rperkontakt. Zwar war das Risiko, mit T\u00f6tungsabsicht angegriffen zu werden, in den 90er Jahren f\u00fcr PolizistInnen gr\u00f6\u00dfer als f\u00fcr Normalb\u00fcrgerInnen. Umgekehrt sah es jedoch bei der Gefahr aus, bei einem Angriff tats\u00e4chlich get\u00f6tet zu werden. Gegen\u00fcber dem vorangegangenen Jahrzehnt hatte sich in den 90er Jahren das T\u00f6tungsrisiko f\u00fcr PolizistInnen deutlich verringert.<a href=\"#_ftn13\" name=\"_ftnref13\">[13]<\/a><\/p>\n<p>Die KFN-AutorInnen hielten sich mit Empfehlungen zur\u00fcck. Die aus Interviews und schriftlichen Stellungnahmen wiedergegebenen Auffassungen der PolizistInnen weisen aber deutlich in eine Richtung: Ausstattung und Ausbildung sollten verbessert werden, u.a. wurden Konflikttraining und psychologische Schulung auf der einen, weniger restriktive Bestimmungen zum Schusswaffeneinsatz und eine verbesserte Eigensicherung auf der anderen Seite gefordert. Der Horizont der Studie blieb damit auf die angemessenere polizeiliche Vorbereitung auf konflikttr\u00e4chtige Situationen beschr\u00e4nkt. Mit der Erh\u00f6hung der Eigensicherung hatten die Innenminister bereits vorher auf einige spektakul\u00e4re T\u00f6tungen von Polizisten im Jahr 2000 reagiert.<\/p>\n<p>Das empirisch wenig fundierte Wissen \u00fcber die Konstellationen, in denen in Deutschland Gewalt gegen PolizistInnen ausge\u00fcbt wird, kann man im Hinblick auf die Motive der T\u00e4ter folgenderma\u00dfen zusammenfassen:<a href=\"#_ftn14\" name=\"_ftnref14\">[14]<\/a><\/p>\n<ul>\n<li>Der \u00fcberwiegende Teil der Angriffe geht von alkoholisierten Personen aus. Der Alkohol setzt die Hemmschwelle gegen\u00fcber den Staatsvertretern herab; man(n) wird gewaltt\u00e4tig \u2013 auch gegen\u00fcber der Polizei.<\/li>\n<li>Das Einschreiten der Polizei wird als rechtswidrig empfunden: Gemessen an den eigenen Vorstellungen von Recht, Gerechtigkeit, angemessenem Verhalten, Ehre etc. erscheint das polizeiliche Handeln willk\u00fcrlich, unangemessen oder ungerecht. Im Namen des eigenen Rechts muss die Polizei aktiv gehindert werden, \u201eUnrecht\u201c zu sch\u00fctzen\/durchzusetzen.<\/li>\n<li>Gewalt wird gegen die Polizei angewandt, weil man sich der Strafverfolgung entziehen will.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Sofern diese T\u00e4terprofile zutreffend sein sollten, lassen sie die gegenw\u00e4rtigen Gesetzesinitiativen als besonders hilflos erscheinen. Die erhofften pr\u00e4ventiven Wirkungen des Strafrechts setzen einen rational handelnden T\u00e4ter voraus, der Entdeckungsrisiko, Sanktionswahrscheinlichkeit und -h\u00f6he gegen den erwarteten \u201eGewinn\u201c der Straftat in Beziehung abw\u00e4gt. Bei Gewalt gegen PolizistInnen sind Entdeckungsrisiko und Sanktionswahrscheinlichkeit nicht mehr zu steigern: So gut wie jede Tat wird zur Anzeige gebracht, die Aufkl\u00e4rungsquote ist sehr hoch (bei Widerstand 99 %). Also will man die Sanktionsh\u00f6he heraufsetzen. Allerdings handelt es sich weder bei den Alkoholisierten noch bei denjenigen, die nach eigenem Rechtsempfinden handeln, um rational abw\u00e4gende T\u00e4ter. Und f\u00fcr die gesuchten Straft\u00e4ter wird der Strafzuschlag, den die Gewalt gegen PolizistInnen einbringt, die Gesamtbilanz nur wenig ver\u00e4ndern. Der Griff zum Strafrecht erweist sich deshalb einmal mehr als \u201esymbolische Politik\u201c: er inszeniert eine Absicht, ohne auch nur die Chance zu haben, sie realisieren zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<h4>Gewalt und Gewaltmonopol<\/h4>\n<p>Niemand zweifelt daran, dass es Gewalt gegen PolizistInnen gibt. Allerdings sollte auch niemand dar\u00fcber \u00fcberrascht sein. Der moderne Staat ist nicht mit dem Versprechen angetreten, physische Gewalt aus der Welt zu schaffen. Sein Sicherheitsversprechen, mit dem er schon fr\u00fch legitimiert wurde, fu\u00dft auf der Monopolisierung der Gewalt. F\u00fcr die Angelegenheiten im Innern der Staaten ist die Polizei das Instrument, die im Staat monopolisierte Gewalt umzusetzen. In modernen Gesellschaften scheint der prinzipielle Gewaltcharakter der Institution Polizei h\u00e4ufig hinter den vor- und nebengelagerten Formen polizeilicher Eingriffe zu verschwinden: Wer Telefone abh\u00f6rt, DNA-Profile sammelt und abgleicht, Verdeckte Ermittler in Milieus einschleust, Verd\u00e4chtige \u201eaus\u00adrastert\u201c etc. tritt nicht gewalthaft in Erscheinung. Aber am Ende jedes polizeilichen Vorgehens steht die legitime Gewalthaftigkeit. Ohne diese w\u00e4re die Polizei keine Polizei mehr. Wer diesen Zusammenhang nicht betrachtet, sondern allein bei den Situationen verweilt, in denen Gewalt (gegen die Polizei) sichtbar wird, der kann dem Gewaltph\u00e4nomen nicht gerecht werden.<\/p>\n<p>Mit Gewalt konfrontiert zu sein, ist das Organisationsmerkmal jeder Polizei. Obwohl Polizeiarbeit viele Facetten aufweist und nicht wenige polizeiliche Anstrengungen darauf verwendet werden, Gewalt nicht anwenden zu m\u00fcssen, bleibt diese Ressource das polizeiliche Spezifikum. Auch die Gewalt, die sich gegen die Polizei richtet, muss vor diesem Hintergrund betrachtet werden, und erscheint so nicht als eine Reaktion auf unmittelbar erlebte physische Gewalt durch die Polizei, sondern als Ausbruch aus Ohnmachtserfahrungen. Angesichts der polizeilichen Stra\u00adtegien gegen\u00fcber Fu\u00dfballfans und DemonstrantInnen lassen sich derartige Entwicklungen beobachten: Die weitr\u00e4umigen Anreisekontrollen, die Auflagen, die dauerhafte Video\u00fcberwachung, die r\u00e4umliche Begleitung und Einschlie\u00dfung halten die staatliche Gewaltdrohung \u00fcberall pr\u00e4sent. Dagegen gibt es kein vern\u00fcnftiges Aufbegehren, aber diese Art von \u201eEngf\u00fchrung\u201c n\u00e4hrt die Gewaltoption der \u201ePolizierten\u201c, die sich aus meist nichtigem Anlass mit eruptiver Kraft gerade gegen diejenigen wendet, die die staatliche Ordnung repr\u00e4sentieren.<\/p>\n<p>Den Zusammenhang zwischen den sublimen, aber immer auf die Gewaltoption gest\u00fctzten Kontrollarrangements zu betonen, hei\u00dft nicht, Gewalt gegen Polizisten als Heldentat der Befreiung zu adeln. Jeder, dem die Polizei in hilfloser Lage durch ihr Erscheinen und Einschreiten geholfen hat, wird das von ihr repr\u00e4sentierte Gewaltpotential begr\u00fc\u00dfen. Allerdings wird auch jeder, der einer Polizeikette, einem Wasserwerfer, Identit\u00e4ts\u00fcberpr\u00fcfungen oder Betretungsverboten gegen\u00fcberstand das Ausma\u00df an Ohnmacht und mitunter Wut nachempfinden k\u00f6nnen, das der starke Staat bei B\u00fcrgerInnen hervorruft. Gegen die Polizei kann man eben nicht die Polizei zu Hilfe rufen; und wohin der Weg nachtr\u00e4glicher Beschwerde f\u00fchrt, hat das Beispiel der Berlin-Touristen deutlich vor Augen gef\u00fchrt. \u201eGewalt\u201c erscheint in diesen Konstellationen als Ausweg. Freilich als einer, der das Kontrollregime nicht lockert, sondern auf mittlere Frist zu seiner Versch\u00e4rfung f\u00fchrt. Siehe die aktuelle Debatte.<\/p>\n<p>In der Polizei, ihren perfektionierten Einsatzstrategien und ihrer immer wieder auftretenden Willk\u00fcr, die Ursache f\u00fcr die gegen sie gerichtete Gewalt auszumachen, stellt nur einen Teil der Antwort dar. Denn die Situationen, in denen Polizei und B\u00fcrgerIn in Kontakt treten, sind ohne ihren politischen und gesellschaftlichen Kontext nicht denkbar. Zum relevanten politischen Kontext geh\u00f6rt der Mangel an demokratischen Verfahren, der die herrschende Politik kennzeichnet. \u201ePolitikverdrossenheit\u201c ist dessen direkte Folge. Dass ein Krieg gef\u00fchrt wird, den die Bev\u00f6lkerung nicht will, dass zwar eine Regierung wegen \u201eHartz IV\u201c abgew\u00e4hlt wird, ihre Nachfolgerin die abgew\u00e4hlte Politik unbeirrt fortsetzt, dass Deregulierung, Privatisierung und \u00d6konomisierung weiterer Lebensbereiche weiter betrieben werden, die Spaltung der Gesellschaft in arm und reich politisch forciert wird, am \u201eAtomkompromiss\u201c beharrlich ges\u00e4gt wird \u2013 all dies f\u00fchrt den politisch interessierten B\u00fcrgerInnen ihre Ohnmacht vor Augen. Die Polizei ist die Instanz, die den formal-demokratisch zustande gekommenen, aber real undemokratischen Staatswillen durchsetzen muss. Konflikte sind in dieser Konstellation vorprogrammiert.<\/p>\n<p>Auch dass die gesellschaftlichen Ver\u00e4nderungen in der Bundesrepublik einen Anteil an der Gewalt gegen PolizistInnen haben, ist plausibel. Das Land ist in einer wirtschaftlichen Dauerkrise. Die registrierte Sockelarbeitslosigkeit liegt bei \u00fcber 4 Mio. Erwerbslosen \u2013 die meisten ohne jede Perspektive wieder durch eigene Arbeit ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Die Zahl der schlecht bezahlten Arbeitspl\u00e4tze steigt; die wirtschaftliche Unsicherheit nimmt zu. Beruflich erzwungene Mobilit\u00e4t bedroht die Reste stabiler Sozialbeziehungen. Gleichzeitig hat sich der Leistungsfetisch (PISA und die Folgen) versch\u00e4rft. W\u00e4hrend Konsum mehr denn je als Weg zum pers\u00f6nlichen Gl\u00fcck propagiert wird, werden ganze Bev\u00f6lkerungsschichten und Regionen von der gesellschaftlichen Entwicklung abgeh\u00e4ngt. Die Einzelnen m\u00fcssen sich in dieser rapide wandelnden Welt zurecht finden. Sie m\u00fcssen die Kluft zwischen den Anspr\u00fcchen der \u201eNormalit\u00e4t\u201c und ihren eigenen M\u00f6glichkeiten \u00fcberbr\u00fccken. Angesichts dieser Grundkonstellation ist eher erkl\u00e4rungsbed\u00fcrftig, dass die registrierte Gewalt in Deutschland in den letzten Jahren zur\u00fcckgeht, und nicht, dass sie gegen\u00fcber denjenigen steigt, die die Zw\u00e4nge \u201edes Systems\u201c beruflich durchsetzen m\u00fcssen.<\/p>\n<h4>Ist der Staat in Gefahr?<\/h4>\n<p>Allzu durchschaubar sind die Motive der aktuellen Debatte: Der Polizeigewerkschaft ist an der Gesundheit und dem Wohlergehen ihrer (potenziellen) Mitglieder gelegen. Vielleicht verspricht man sich auf diesem Gebiet einen Erfolg, der bei Bezahlung, Arbeitsbedingungen und Neueinstellungen auf sich warten l\u00e4sst. Dass eine Gewerkschaft den Weg \u00fcber die Sch\u00e4rfung des Strafrechts sucht, also \u00fcber mehr Sanktionsdrohung und mehr Sanktionen, deutet weder auf viel Phantasie, noch auf eine liberale Grundstimmung hin. Bedeutsamer d\u00fcrfte jedoch sein, dass die geforderten Ma\u00dfnahmen keine oder allenfalls gegenteilige Wirkungen entfalten werden: Wenn Angreifer \u00fcberhaupt die Bestimmungen des Strafgesetzbuches kennen, dann wird der Reiz, es \u201eden Bullen\u201c mal zu zeigen, noch gr\u00f6\u00dfer sein, wenn die Mindeststrafe bereits in einer Freiheitsstrafe besteht.<\/p>\n<p>Die politisch Verantwortlichen schlie\u00dfen sich der Gewerkschaftskampagne an, sind aber ansonsten vor allem unt\u00e4tig. Zwar beschw\u00f6rt der Hamburger Innensenator Christoph Ahlhaus (CDU) angesichts der Gewalt gegen PolizistInnen: \u201eDer Staat ger\u00e4t in Gefahr\u201c. Jenseits von sch\u00e4rferen Strafen, Einschr\u00e4nkungen des Alkoholverkaufs an Jugendliche und einem allgemeinen Appell zu mehr \u201eWerteerziehung\u201c<a href=\"#_ftn15\" name=\"_ftnref15\">[15]<\/a> haben er und eine Kollegen aber wenig zu bieten. Dass keine deutsche Innenverwaltung seri\u00f6se Zahlen \u00fcber Umfang und Ausma\u00df des Berufsrisikos von PolizistInnen liefert, zeigt dass hinter der zur Schau getragenen Sorge um die BeamtInnen wenig substanzielles Interesse steckt. Die genannte Studie des KFN musste mit Mitteln der GdP finanziert werden. Seit Februar l\u00e4uft in \u00e4hnlicher Konstellation eine erneute Studie dieses Instituts. Entgegen der urspr\u00fcnglichen Absicht der Innenministerkonferenz beteiligen sich der Bund und sechs Bundesl\u00e4nder nicht daran \u2013 unter anderem weil man Verwendung und Interpretation der Erhebung nicht den Kriminologen \u00fcberlassen will. Statt dessen haben einige L\u00e4nder nun eigene Untersuchungen angek\u00fcndigt \u2013 man m\u00f6chte offenkundig nicht mit unangenehmen Befunden konfrontiert werden.<\/p>\n<p>Niemand bestreitet, dass es \u201eGewalt gegen PolizistInnen\u201c gibt. Aber gegenw\u00e4rtig sind wir Zeugen einer Kampagne, in der ein Symptom zum eigentlichen Problem stilisiert wird. Wer Gewalt gegen die Polizei nicht auch als die Frage nach einer weniger gewalthaften Polizei, einer weniger gewalthaften Polizeipolitik und nach einer weniger gewalthaften Gesellschaft thematisiert, der wird weder der Polizei noch den B\u00fcrgerInnen helfen k\u00f6nnen.<\/p>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> Wachstum. Bildung. Zusammenhalt. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP v. 24.10.2009, www.cdu.de\/doc\/pdfc\/091024-koalitionsvertrag-cducsu-fdp.pdf<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> BR-Drs. 98\/10 v. 25.2.2010; BR-Protokoll 869. Sitzung, S. 121<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> www.gdp.de\/id7115StGB<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> Bundeskriminalamt (Hg.): Polizeiliche Kriminalstatistik 2002 bzw. 2008, Wiesbaden 2003 bzw. 2009, Tab. 1 (Schl\u00fcssel 621000)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> s. Sohnemann, J.: Wie gef\u00e4hrlich ist das \u201ePolizieren\u201c wirklich?, in: Polizei-heute 2009, H. 2, S. 46 f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a> s. Tr\u00f6ndle, H.; Fischer, Th.: Strafgesetzbuch, M\u00fcnchen 1999, S. 776 f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a> zu den ggw. verf\u00fcgbaren Angaben s. S. 21 ff. in diesem Heft<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a> Sohnemann a.a.O. (Fn. 5), S. 47<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref9\" name=\"_ftn9\">[9]<\/a> s. Der Tagesspiegel v. 3.3. und 4.3.2010<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref10\" name=\"_ftn10\">[10]<\/a> In der Figur des \u201eWiderstandsbeamten\u201c kommt dieser Sachverhalt besonders deutlich zum Ausdruck: Das sind jene PolizistInnen, die durch die H\u00e4ufung der von ihnen erstatteten Widerstandsanzeigen, d.h. der von ihnen ausgel\u00f6sten Widerstandshandlungen auffallen. In einzelnen Bundesl\u00e4ndern werden diese BeamtInnen von ihrer Beh\u00f6rde besonders kontrolliert. Freilich erf\u00e4hrt die \u00d6ffentlichkeit von diesen internen Vorg\u00e4ngen von erheblicher \u00f6ffentlicher Relevanz nichts.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref11\" name=\"_ftn11\">[11]<\/a> so J. Bergstedt, der im Anstieg der Widerstandsanzeigen einen \u201eBeleg f\u00fcr eine immer gewaltt\u00e4tigere Polizei\u201c sieht, lt. E-Mail v. K.O.B.R.A.-antirepressionsplattform v. 30.1.2010<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref12\" name=\"_ftn12\">[12]<\/a> s. den Beitrag von Tobias Singelnstein in diesem Heft<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref13\" name=\"_ftn13\">[13]<\/a> Ohlemacher, Th.; R\u00fcger, A.; Schacht, G.; Feldk\u00f6tter, U.: Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamte 1985-2000, Baden-Baden 2003 (insbes. S. 28-46)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref14\" name=\"_ftn14\">[14]<\/a> Kaisen, M.: Gewalt gegen Polizeibeamte der Bundespolizei, in: Polizei-heute 2009, H. 2, S. 38-41 (41)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref15\" name=\"_ftn15\">[15]<\/a> s. Proll, R.U.: Den Gewalt-Alltag durchbrechen, in: Deutsche Polizei 2010, H. 4, S. 26 f.<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Norbert P\u00fctter So lange es Polizei gibt, gibt es Gewalt. \u00dcber \u201eGewalt durch PolizistInnen\u201c<\/p>\n","protected":false},"author":10,"featured_media":10660,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,101],"tags":[691,820,1112,1124,1394],"class_list":["post-7656","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-artikel","category-cilip-095","tag-gewalt-gegen-polizei","tag-justiz","tag-polizeigewalt","tag-polizeiliche-kriminalstatistik","tag-strafverfolgung"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/7656","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/10"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=7656"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/7656\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/10660"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=7656"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=7656"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=7656"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}