{"id":7691,"date":"2010-12-18T08:36:56","date_gmt":"2010-12-18T08:36:56","guid":{"rendered":"http:\/\/cilip.site36.net\/?p=7691"},"modified":"2010-12-18T08:36:56","modified_gmt":"2010-12-18T08:36:56","slug":"castortransport-ohne-grundrechte-boese-schotterer-und-gute-sitzblockierer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=7691","title":{"rendered":"Castortransport ohne Grundrechte &#8211;\u00a0B\u00f6se Schotterer und gute Sitzblockierer?"},"content":{"rendered":"<h3>von Elke Steven<\/h3>\n<p><strong>Im November 2010 wurde erneut hochradioaktiver M\u00fcll aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich ins Zwischenlager Gorleben transportiert. Das Komitee f\u00fcr Grundrechte und Demokratie hat die Proteste gegen den Castortransport und das Vorgehen der Polizei beobachtet.<\/strong><\/p>\n<p>In verschiedenen Politikbereichen entsteht der Eindruck, dass sich die Regierungen mit Arroganz \u00fcber den Willen der Bev\u00f6lkerung hinwegsetzen und nicht einmal mehr versuchen, ihre politischen Entscheidungen zu vermitteln. Das ruft breite Emp\u00f6rung hervor. Erfahrungen mit polizeilicher Gewalt gegen die Protestierenden f\u00fchren \u2013 wie unl\u00e4ngst das Beispiel \u201eStuttgart 21\u201c zeigte \u2013 nicht zum R\u00fcckzug, sondern zur Haltung \u201ejetzt erst recht\u201c. Dies h\u00e4tte auch das Motto der Demos und Aktionen gegen den j\u00fcngsten Castor-Transport sein k\u00f6nnen. Kurz zuvor hatte die Bundesregierung mit der Atomlobby eine Laufzeitverl\u00e4ngerung f\u00fcr die bestehenden Atomkraftwerke ausgehandelt. Gegen die Aufk\u00fcndigung des \u201eAtomkonsenses\u201c, den die KritikerInnen wegen der noch viel zu langen Restlaufzeiten nie als Atomausstieg werten wollten, mobilisierte die Antiatombewegung seit l\u00e4ngerem.<!--more--><\/p>\n<p>Wie in fr\u00fcheren Jahren wartete die Polizei auch diesmal mit Verboten auf. Mit Datum vom 23. Oktober 2010 erlie\u00df die Polizeidirektion L\u00fcneburg eine Allgemeinverf\u00fcgung, mit der sie \u201eVersammlungen unter freiem Himmel und Aufz\u00fcge\u201c f\u00fcr den \u201eZeitraum vom 6.11.2010, 00.00 Uhr, bis zum 16.11.2010, 24 Uhr\u201c innerhalb eines f\u00fcr den Castor-Transport bestimmten Korridors und in einem Umkreis um Verladekran und Zwischenlager untersagte.<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a> Schon f\u00fcr Samstag (6. November) waren unangemeldete, ab Sonntag dann alle \u00f6ffentlichen Versammlungen in diesem Bereich verboten. Die Verbote sollten au\u00dfer Kraft treten, \u201esobald der Castor-Transport vollst\u00e4ndig in das umz\u00e4unte Gel\u00e4nde des Zwischenlagers eingefahren ist\u201c.<\/p>\n<p>Rechtlich fragw\u00fcrdig war diese Allgemeinverf\u00fcgung schon allein deshalb, weil sich die Polizeidirektion zun\u00e4chst an die Stelle der eigentlichen Versammlungsbeh\u00f6rde, n\u00e4mlich des Landkreises, setzen musste. Sie begr\u00fcndete dies vor allem mit \u00a7 102 Abs. 1 des Nieders\u00e4chsischen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (NdsSOG), nach dem sie als Fachaufsichtsbeh\u00f6rde aber nur einzelne Ma\u00dfnahmen zur Gefahrenabwehr \u00fcbernehmen darf. Im vorliegenden Fall handelte es sich jedoch um die Verlagerung abstrakter Zust\u00e4ndigkeiten im Vorwege.<\/p>\n<p>In der Einleitung ihrer Allgemeinverf\u00fcgung stellte die Polizeidirektion richtig fest, dass die Beh\u00f6rden \u201egrunds\u00e4tzlich die Pflicht\u201c haben, \u201eVersammlungen zu sch\u00fctzen\u201c. Sie tat dies aber nur, um anschlie\u00dfend zu begr\u00fcnden, warum in diesem Fall die Rechte der Protestierenden au\u00dfer Kraft zu setzen seien. Eigentumsrechte der Betreiber auf einen st\u00f6rungsfreien Transport sollten die Grundrechte aushebeln.<\/p>\n<p>Die Polizeidirektion zitiert zwar rechtfertigend das Bundesverfassungsgericht, das sich immer wieder sch\u00fctzend vor das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gestellt hat. In seinem Brokdorf-Beschluss von 1985 hat das Gericht unmissverst\u00e4ndlich festgehalten, dass Versammlungen \u201eein St\u00fcck urspr\u00fcnglich-ungeb\u00e4ndigter unmittelbarer Demokratie\u201c enthalten, \u201edas geeignet ist, den politischen Betrieb vor Erstarrung in gesch\u00e4ftiger Routine zu bewahren\u201c. Es stellte fest, dass \u201ef\u00fcr die friedlichen Teilnehmer der von der Verfassung jedem Staatsb\u00fcrger garantierte Schutz der Versammlungsfreiheit auch dann erhalten (bleibt), wenn mit Ausschreitungen durch einzelne oder eine Minderheit zu rechnen ist\u201c. Statt dieser Rechtsprechung zu folgen und zumindest tats\u00e4chliche Anhaltspunkte f\u00fcr einen insgesamt unfriedlichen Verlauf zu liefern, z\u00e4hlte die Beh\u00f6rde in ihrer 27-seitigen Verf\u00fcgung eine Unmenge von Vorf\u00e4llen aus den letzten 15 Jahren auf. Zur Begr\u00fcndung eines Versammlungsverbotes eigneten sie sich samt und sonders nicht.<\/p>\n<h4>Grundrechte \u2013 aber nur im kleinen Rahmen?<\/h4>\n<p>Im Kapitel \u201ederzeitige Erkenntnisse\u201c ihrer \u201eGefahrenprognose\u201c listete die sich selbst ernennende Versammlungsbeh\u00f6rde vor allem auf, dass der Protest gegen den Castor-Transport \u2013 und damit gegen die aktuelle Politik der Bundesregierung \u2013 breit sei. Die staatlich gewollte Wiederaufnahme der Erkundungsarbeiten f\u00fcr ein Endlager in Gorleben und die geplante Laufzeitverl\u00e4ngerung f\u00fcr Atomkraftwerke lie\u00dfen bef\u00fcrchten, dass sich viele B\u00fcrger und B\u00fcrgerinnen am Protest beteiligen. Als Argument f\u00fcr ein Versammlungsverbot wurde angef\u00fchrt, dass die den Protest tragenden Gruppen ihre Mobilisierungsbem\u00fchungen verst\u00e4rkt h\u00e4tten. Sie w\u00fcrden auch \u00fcberregional, gar \u00fcber das Internet, werben und Kinospots zeigen. Die \u201egr\u00f6\u00dfte Anti-Atom-Manifestation in der Region um Gorleben\u201c sei angek\u00fcndigt worden. Viele Organisationen wollten sich daran beteiligen. Aufgerufen wurde auch zu einer Menschenkette von L\u00fcneburg nach Dannenberg. Diese sollte allerdings auf der Stra\u00dfe stattfinden, die au\u00dferhalb der von der Verf\u00fcgung erlassenen Verbotszone liegt, und hatte daher definitiv in der Verf\u00fcgung nichts zu suchen.<\/p>\n<p>Unter \u201ebisherige Erfahrungen\u201c f\u00fchrte die Polizeidirektion auf knapp acht Seiten diverse Ereignisse seit dem Jahr 2002 auf, die in den Kontext der Anti-Atom-Proteste gestellt werden: Diverse Sitz- und Stehblockaden h\u00e4tten stattgefunden; 2008 h\u00e4tten sich daran sogar Bundestagsabgeordnete beteiligt. Diese Blockade habe sich \u00fcber zwei Tage hingezogen, andere bis sp\u00e4t in die Nacht gedauert. Einsatzfahrzeuge seien mit Wollkn\u00e4ueln eingesponnen und auch Ankettaktionen seien mehrfach erfolgreich betrieben worden. \u201eObwohl im Herbst 2007 kein Castor-Transport stattfand, kam es am 08.11.2007 zu einer Sch\u00fclerdemonstration in L\u00fcchow.\u201c Teilweise sei es am Rande solcher Aktionen zum Abschie\u00dfen von Feuerwerksk\u00f6rpern, zu \u201evereinzelten Steinw\u00fcrfen\u201c, zum Anbringen von \u201eSchienenhemmschuhen\u201c gekommen.<\/p>\n<p>Erwartungsgem\u00e4\u00df erw\u00e4hnte diese Gefahrenprognose nicht, wie oft die Polizei im Verlauf dieser Jahre unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig und rechtswidrig Gewalt angewendet hat. Wiederholt hat das Oberlandesgericht Celle entschieden, dass Einkesselungen und willk\u00fcrliche Festnahmen gr\u00f6\u00dferer Gruppen keine zul\u00e4ssigen Ma\u00dfnahmen der Polizei im Umgang mit Versammlungen sind: Als rechtswidrig eingestuft wurden der Karwitzer Kessel 1996, der Langendorfer Kessel 1997, die Festnahmen in Aljarn und Hitzacker 2001, der Kessel auf dem Gel\u00e4nde der Freien Schule in Hitzacker 2002, die Einkesselung in Grippel und die des Dorfes Laase 2003.<\/p>\n<h4>Feindbild \u201eSchotterer\u201c<\/h4>\n<p>Die \u201eGewaltbereitschaft\u201c, so gestand die Polizeidirektion im gleichnamigen Kapitel ihrer Verf\u00fcgung zwar ein, habe wie auch die Aggressivit\u00e4t \u201einsgesamt quantitativ abgenommen\u201c. Gleich im Anschluss an diesen Befund postulierte sie jedoch, dass seit 2008 eine \u201egesteigerte Gewaltbereitschaft zumindest gegen Sachen\u201c zu verzeichnen sei. Diese wurde hergeleitet aus diversen (angeblichen) Versuchen seit 2003, Stra\u00dfe oder Bahnstrecke zu untersp\u00fclen, aus einzelnen Brandanschl\u00e4gen auf bahntechnische Einrichtungen, die allerdings nicht im Kontext von Versammlungen standen, aus Besch\u00e4digungen der Umz\u00e4unung des Erkundungsbergwerks und \u00e4hnlichen Ereignissen.<\/p>\n<p>Als Beleg f\u00fcr die aktuelle Gewaltbereitschaft f\u00fchrte die Polizeidirektion den Aufruf \u201eCastor schottern\u201c auf. Atomkraftgegner hatten aufgerufen, massenweise Schottersteine aus dem Bahngleis zu entfernen, das zwischen L\u00fcneburg und Dannenberg nur f\u00fcr den Castortransport genutzt wird. Diese Aktion Zivilen Ungehorsams betonte explizit, dass keine Gewalt angewendet und die Polizei nicht angegriffen werden sollte. Auch in diesem Fall begr\u00fcndete die Polizeidirektion die angebliche Gef\u00e4hrdung vor allem mit der breiten Unterst\u00fctzung der Aktion: Schon \u201e200 Gruppen und 652 Einzelpersonen\u201c h\u00e4tten den auch in der Presse verbreiteten Aufruf unterzeichnet (bis zum 5. November 2010 waren es: 283 Gruppen und 1.497 Einzelpersonen), darunter auch Bundestags- und Landtagsabgeordnete, Gewerkschafter, K\u00fcnstler und Professoren.<\/p>\n<p>Schon das in der Allgemeinverf\u00fcgung ausgesprochene Versammlungsverbot stand f\u00fcr eine unzul\u00e4ssige Einschr\u00e4nkung der Grundrechte auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit. Nicht tats\u00e4chliche Anhaltspunkte auf einen insgesamt unfriedlichen Verlauf der Demonstrationen begr\u00fcndeten das Verbot. Der eigentliche Grund f\u00fcr die Au\u00dferkraftsetzung der Grundrechte auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit wurde darin gesehen, dass \u201ezu erwarten (ist), dass die Proteste und verschiedenen Aktionen nicht nur von einer kleinen Gruppe getragen werden, sondern auch von einer bundesweiten Protestszene.\u201c<\/p>\n<h4>Ma\u00dflose polizeiliche Gewalt gegen Schotterer<\/h4>\n<p>Vor Ort reichten die Versammlungsverbote weit \u00fcber die in der Allgemeinverf\u00fcgung benannten R\u00e4ume hinaus. Versammlungen wurden au\u00dferhalb der 50-Meter-Grenze angegriffen. Wie selbstverst\u00e4ndlich ging die Polizei davon aus, dass es jedem\/r B\u00fcrgerIn untersagt sei, Stra\u00dfen und Schienen auch nur zu \u00fcberqueren. Auch die angemeldeten Veranstaltungsorte und Mahnwachen au\u00dferhalb der Verbotszone waren folglich fast unerreichbar.<\/p>\n<p>Schon in der Allgemeinverf\u00fcgung war unterschieden worden zwischen unerw\u00fcnschten Protesten und Sitzblockaden einerseits und \u201eStraftaten\u201c andererseits, die angeblich im Rahmen der Aktion \u201eCastor? Schottern!\u201c stattfinden w\u00fcrden. Tats\u00e4chlich war aber auch diese Aktion symbolisch angelegt, weil eine tats\u00e4chliche Gef\u00e4hrdung des Schienenverkehrs auf einer st\u00e4ndig bewachten und \u00fcberpr\u00fcften Strecke, die einzig f\u00fcr den Castortransport zur Verf\u00fcgung steht, gar nicht m\u00f6glich ist. Sie war bar jeder Heimt\u00fccke oder Gef\u00e4hrdung f\u00fcr die Sicherheit. Wie bei den Sitzblockaden, wollten die Protestierenden auf die Schiene vordringen, sich aber nicht hinsetzen, sondern Steine aus den Gleisen sammeln.<\/p>\n<p>Den vielen gro\u00dfen Gruppen, die sich ab Sonntag fr\u00fch in der G\u00f6hrde \u2013 zwischen L\u00fcneburg und Dannenberg \u2013 von Nord und S\u00fcd durch den Wald wandernd \u2013 der Schiene n\u00e4herten, begegnete die Polizei sofort mit massiver Gewalt, wenn sie in die N\u00e4he der Bahnlinie kamen. Ohne jede Vorwarnung setzte sie Schlagst\u00f6cke, Gas- und Pfefferspray sowie Wasserwerfer ein und ging auch mit Pferden gegen die Protestierenden vor. Dies geschah selbst dann, wenn sie sich noch au\u00dferhalb der 50-Meter-Grenze aufhielten. Ihre Versammlungen wurden nicht als solche behandelt. Das Recht auf k\u00f6rperliche Unversehrtheit wurde missachtet. Sie wurden weder aufgefordert, au\u00dferhalb der Verbotszone zu bleiben, noch wurden ihre Versammlungen f\u00fcr aufgel\u00f6st erkl\u00e4rt. Der Einsatz von Gewaltmitteln wurde nicht angek\u00fcndigt. Noch auf Menschen, die auf dem Boden lagen, wurde eingeschlagen oder -getreten. An vielen Stellen konnte beobachtet werden, wie Polizeieinheiten br\u00fcllend und Schlagstock schwingend in den Wald rannten. Ganze Gleisabschnitte lagen nach dem Abschuss von CS-Kartuschen zeitweise unter einer Gaswolke. Dieses Gas behinderte auch die PolizeibeamtInnen selbst. Pfefferspray wurde aus kurzer Distanz in Gesichter gespr\u00fcht. 2.190 Kartuschen mit synthetischem Pfefferspray hat die Bundespolizei in diesen Tagen verschossen. Schlagst\u00f6cke wurden gezielt auf Kn\u00f6chel eingesetzt.<\/p>\n<p>Die Polizei versuchte ihr Vorgehen nachtr\u00e4glich mit der Behauptung zu rechtfertigen, es h\u00e4tte sich um \u201eeine gro\u00dfe Anzahl extrem gewaltbereiter Autonomer\u201c gehandelt.<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a> Dass das der Realit\u00e4t nicht entspricht, zeigt unter anderem folgendes Beispiel: Eine Polizeieinheit aus Schleswig-Holstein begleitete eine gro\u00dfe Gruppe Demonstrierender von dem Dorf Govelin aus eine knappe Stunde quer durch den Wald. Der zun\u00e4chst gew\u00e4hlte Abstand lie\u00df sich im Wald nicht lange einhalten, so dass PolizistInnen und AtomkraftgegnerInnen bald gemeinsam, Schulter an Schulter, weiterliefen. Es erfolgten keine Angriffe oder \u00dcbergriffe. Als sich diese Gruppe allerdings der 50-Meter-Verbotszone n\u00e4herte, wurde sie von einer anderen Einheit, einer baden-w\u00fcrttembergischen, unvermittelt mit Schlag\u00adst\u00f6cken und Pfefferspray traktiert.<\/p>\n<h4>R\u00e4umung der Sitzblockaden<\/h4>\n<p>Neben diesem Protest waren die gro\u00dfen Sitzblockaden auf der Schiene und auf der Stra\u00dfe angek\u00fcndigt. Gem\u00e4\u00df der Klassifikation, auf die sich Politik und Polizei bereits in der Allgemeinverf\u00fcgung festgelegt hatten, waren hier eher die \u201eguten\u201c B\u00fcrgerInnen beteiligt, deren Protest zumindest in Grenzen zu akzeptieren sei. Das \u00e4ndert nichts daran, dass auch diejenigen, die sich an Blockaden beteiligen wollten, zun\u00e4chst mit unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfiger Gewalt angegangen wurden, als sie am Sonntag Nachmittag versuchten, die Schiene bei Harlingen zu betreten. Eine Frau wurde von einem Polizeipferd verletzt und musste ins Krankenhaus gebracht werden. Andere wurden von Schlagst\u00f6cken getroffen. Das polizeiliche Vorgehen \u00e4nderte sich jedoch, nachdem sich die Protestierenden auf den Schienen festgesetzt hatten. Die Sitzblockade wurde nun akzeptiert und \u00fcber Stunden konnten B\u00fcrger und B\u00fcrgerinnen ungehindert kommen und sich dazusetzen. Sie wurden nicht aufgefordert, dies zu unterlassen oder dar\u00fcber belehrt, dass dies eine Straftat sei. Gewaltmittel wurden nicht angedroht. Scheinbar wurde das Versammlungsrecht, sogar entgegen der Allgemeinverf\u00fcgung, auf den Schienen gew\u00e4hrt. Aber eben nur hoheitlich toleriert, nachdem B\u00fcrgerInnen es sich zuvor erk\u00e4mpft hatten.<\/p>\n<p>Dass auch dieser Schein noch tr\u00fcgt, zeigt das weitere polizeiliche Vorgehen. Zwar f\u00fchrte die Polizei gro\u00dfz\u00fcgig Gespr\u00e4che mit der B\u00fcrgerinitiative und den OrganisatorInnen der Blockade \u00fcber das Vorgehen bei der R\u00e4umung: Die B\u00fcrger sollten weggetragen werden. Man wollte sogar auf die Feststellung der Personalien verzichten. Gleichzeitig betrieb die Polizei jedoch ihre eigene Planung und setzte diese noch in der Nacht zum Montag um, ohne auf die k\u00f6rperliche Unversehrtheit der Protestierenden R\u00fccksicht zu nehmen. Wer sich den ganzen Weg zur Gefangenensammelstelle tragen lassen wollte, dem wurden extrem schmerzhafte Polizeigriffe angedroht. Die Gefangenensammelstelle selbst muss als geplante und systematische K\u00f6rperverletzung gewertet werden. In einer Wagenburg aus Polizeifahrzeugen sollten die B\u00fcrgerInnen den Rest der Nacht bei erheblichen Minustemperaturen unter freiem Himmel ausharren. Nach einiger Zeit bot ihnen die Polizei ein merkw\u00fcrdiges \u201eGesch\u00e4ft\u201c an: Man k\u00f6nnte sie in die \u2013 warme \u2013 Gefangenensammelstelle in L\u00fcchow verbringen, wenn sie vorher ihre Personalien ang\u00e4ben. Auch der verfassungsrechtlich verb\u00fcrgte Richtervorbehalt bei Freiheitsentziehungen wurde wieder einmal \u00fcbergangen. Es wurde kein Richter herbeigeholt, um \u00fcber die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit der Ingewahrsamnahme zu entscheiden.<\/p>\n<p>\u00c4hnlich erging es der gro\u00dfen Sitzblockade vor dem Zwischenlager, die dort seit Sonntag ausharrte. Die TeilnehmerInnen der Aktion X-tau\u00adsend\u00admal-quer galten als \u201efriedlich\u201c. Sie blieben trotz bitterer K\u00e4lte bis in die fr\u00fchen Morgenstunden des Dienstags sitzen. Dann wurden auch sie ger\u00e4umt. Anfangs und solange die Presse dort wachte, wurde \u00fcberwiegend freundlich und verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig weggetragen. Je mehr die Bundespolizei zum Einsatz kam, desto ruppiger wurde die R\u00e4umung. Sp\u00e4ter musste immer h\u00e4ufiger beobachtet werden, dass Gliedma\u00dfen verdreht, Personen geschlagen oder an den Rand geworfen wurden.<\/p>\n<p>Dieselben Leute, die zuvor bei der Aktion \u201eCastor? Schottern!\u201c mitgemacht hatten, galten der Polizei bei diesen Blockaden als \u201egute\u201c (wenn auch kritische) B\u00fcrgerInnen und erfuhren nun eine zumindest tendenziell andere Behandlung. Die B\u00fcrgerInnen vor Ort jedoch machten diese Unterscheidung nicht mit, sondern beteiligten sich an allen Protestformen und freuten sich \u00fcber jede Verz\u00f6gerung des Transportes. Die Bauern der Region unterst\u00fctzten die Aktionen \u00fcberall im Landkreis durch Treckerblockaden, die die Nachschubwege der Polizei erheblich behinderten.<\/p>\n<p>Immer wieder haben DemonstrationsbeobachterInnen, Angeh\u00f6rige des Ermittlungsausschusses und Rechtsanw\u00e4ltInnen die Erfahrungen ge\u00admacht, dass die Polizei nicht zu Ausk\u00fcnften bereit war. Als Begr\u00fcndung f\u00fcr Absperrungen war zu h\u00f6ren: \u201eDa ist die Transportstrecke; f\u00fcr Grundrechte gibt es jetzt keine Zeit mehr \u2026 die Polizeibeamten sind m\u00fcde und da k\u00f6nnen wir nicht noch auf Grundrechte R\u00fccksicht nehmen \u2026 wir wollen zumindest nicht viele Demonstrierende zu den angemeldeten Mahnwachen lassen \u2026 wir tun nur, was die Einsatzf\u00fchrung gesagt hat \u2026\u201c<\/p>\n<h4>Polizeiliche Ma\u00dfnahmen<\/h4>\n<p>Einige weitere Verletzungen von Grund- und Menschenrechten k\u00f6nnen an dieser Stelle nur benannt werden.<\/p>\n<ul>\n<li>So ist am Dienstag (9. November) ein professioneller Kletterer, der sich an einen Baum gekettet hatte, ohne Vorwarnung in vier Metern H\u00f6he mit Reizgas angegriffen worden. Er fiel aus dieser H\u00f6he vom Baum und erlitt eine Fraktur im Brustwirbelbereich.<\/li>\n<li>Der Republikanische Anw\u00e4ltinnen- und Anw\u00e4lteverein (RAV) berichtet, dass Polizeibeamte am Montag (8. November) auf drei H\u00f6fen in Grippel, Zadrau und Langendorf ohne richterliche Anordnung die Scheunengel\u00e4nde durchsuchten. Zumindest in Grippel waren die Beamten auch gegen\u00fcber den Rechtsanw\u00e4lten weder zu einer Begr\u00fcndung noch zu einer Er\u00f6rterung des polizeilichen Vorgehens bereit. Sie waren vermummt und nicht gekennzeichnet.<\/li>\n<li>Bereits im Vorfeld der Proteste waren f\u00fcnf AtomkraftgegnerInnen zu einer pr\u00e4ventiven erkennungsdienstlichen Ma\u00dfnahme vorgeladen worden, bei der sie nicht nur Fingerabdr\u00fccke abgeben, sondern sich auch k\u00f6rperlich vermessen lassen sollten.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Begleiterscheinungen der polizeilichen Eins\u00e4tze im Wendland waren auch diesmal die Amtshilfen der Bundeswehr und die Pr\u00e4senz ausl\u00e4ndischer Polizisten (siehe Kasten auf S. 79). Im Kontext der Versammlungen setzte die Polizei ferner Drohnen ein \u2013 angeblich nur, um \u00dcberblicksaufnahmen vom Demonstrationsgeschehen zu machen. Allerdings erlauben die Videokameras dieser unbemannten Kleinflugzeuge auch das Heranzoomen einzelner Personen.<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a><\/p>\n<p>Insgesamt l\u00e4sst sich festhalten, dass die Grundrechte als Grundrechte aller B\u00fcrger und B\u00fcrgerinnen \u00fcber Tage au\u00dfer Kraft gesetzt waren. Nicht das Grundgesetz und die Menschenrechte bestimmten den Umgang, sondern die Durchsetzung einer Politik, die den Willen der B\u00fcrger ignoriert und Interessen der Atomlobby zum Ma\u00dfstab macht. Die Ignoranz der M\u00e4chtigen wurde auch daran deutlich, dass nur wenige Stunden nach den Protesten das Landesamt f\u00fcr Bergbau, Energie und Geologie in Hannover den Sofortvollzug der Erkundung des m\u00f6glichen Endlagers Gorleben angeordnet hat.<\/p>\n<p>Versagt hat an erster Stelle die Politik. Eine Politik, die nur mit massiven Gewaltmitteln gegen \u201eseine\u201c B\u00fcrger durchgesetzt werden kann, ist verfehlt. Versagt hat aber auch die Polizei, die bereit war, ihre Bindung an ein \u201erechtsstaatliches\u201c Vorgehen auszusetzen, um einen Transport zu gew\u00e4hrleisten, der mit verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen Mitteln kaum, allenfalls mit sehr viel mehr Zeit h\u00e4tte durchgef\u00fchrt werden k\u00f6nnen. Die Polizeibeamten und -beamtinnen wurden in diesem Einsatz politisch missbraucht, und sie lie\u00dfen sich missbrauchen. Viele von ihnen scheinen noch immer zu glauben, Befehl sei Befehl und sie h\u00e4tten ohne eigene Gewissensanstrengung zu gehorchen. Schlimmer noch, sie glauben, diese Haltung h\u00e4tten auch die B\u00fcrgerInnen gegen\u00fcber der Polizei einzunehmen. B\u00fcrger und B\u00fcrgerinnen dagegen haben gezeigt, dass es Hoffnung gibt auf einen Souver\u00e4n, der die Dinge nicht in den H\u00e4nden der PolitikerInnen bel\u00e4sst, sondern seine Anliegen selbst in die Hand nimmt.<\/p>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> www.grundrechtekomitee.de\/sites\/default\/files\/Allgemeinverfuegung.pdf, siehe auch die Presseerkl\u00e4rung des Komitees: www.grundrechtekomitee.de\/node\/364<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> Elbe Jeetzel Zeitung v. 8.11.2010<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> siehe die Meldungen unter Inland aktuell auf S. 86 ff.<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Elke Steven Im November 2010 wurde erneut hochradioaktiver M\u00fcll aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":8255,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,103],"tags":[195,352,704,1163],"class_list":["post-7691","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-artikel","category-cilip-097","tag-allgemeinverfuegung","tag-bundesverfassungsgericht","tag-gorleben","tag-protest-policing"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/7691","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=7691"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/7691\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/8255"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=7691"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=7691"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=7691"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}