{"id":7709,"date":"2011-02-18T08:50:03","date_gmt":"2011-02-18T08:50:03","guid":{"rendered":"http:\/\/cilip.site36.net\/?p=7709"},"modified":"2011-02-18T08:50:03","modified_gmt":"2011-02-18T08:50:03","slug":"internet-ueberwachung-a-la-suisse-zwischenbilanz-eines-rechtssetzungsprozesses","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=7709","title":{"rendered":"Internet-\u00dcberwachung \u00e0 la suisse &#8211;\u00a0Zwischenbilanz eines Rechtssetzungsprozesses"},"content":{"rendered":"<h3>von Dinu Gautier und Heiner Busch<\/h3>\n<p><strong>Das schweizerische Justizministerium und sein \u00dcberwachungsdienst wollen den ganzen Internet-Verkehr verd\u00e4chtiger Personen abzapfen und nicht nur ihre E-Mails. <\/strong><\/p>\n<p>Anfang Juni 2009 erhielten die rund 650 beim Bundesamt f\u00fcr Kommunikation registrierten Internetprovider Post vom Dienst \u201e\u00dcberwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs\u201c (\u00dcPF). Man lud sie ein, zur neuen \u201eIP-Richtlinie\u201c sowie den zugeh\u00f6rigen \u201eorganisatorischen und administrativen Anforderungen\u201c Stellung zu nehmen.<\/p>\n<p>Von der \u201eEchtzeit-\u00dcberwa\u00adchung der kompletten Kommunikation des Breitband-Internetanschlus\u00adses\u201c war in den Dokumenten die Rede.<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a> Konkret sollten die Provider nun das gesamte Surfverhalten einer Nut\u00adzerIn an den Dienst umleiten, sofern gegen die Person ein entspre\u00adchen\u00addes Strafverfahren er\u00f6ffnet worden ist, die zust\u00e4ndige Staatsanwalt\u00adschaft die \u00dcberwachung angeordnet und das Zwangsmassnahmengericht eines Kantons oder die Beschwerdekammer des Bundesstraf\u00adgerichts das Ganze genehmigt hat. Der Staat sollte also Diskussionen in Chats oder Eintr\u00e4ge in Foren mitlesen, bei Gespr\u00e4chen \u00fcber Dienste wie Skype mit\u00adh\u00f6ren oder zusehen k\u00f6nnen, sobald die Person eine Webcam aktiviert.<!--more--><\/p>\n<p>Zwar ist es in der Schweiz \u00fcblich, dass interessierte Organisationen eingeladen werden, sich im Rahmen einer \u201eVernehmlassung\u201c zu neuen Gesetzes- und manchmal auch zu Verordnungsentw\u00fcrfen zu \u00e4ussern. Diese Vernehmlassung jedoch war un\u00fcblich: Denn erstens sollten die AdressatInnen die Dokumente geheim halten, und zweitens betrug die Frist nur drei Wochen statt wie sonst drei Monate. \u201eDas Ganze war nur ein Fake\u201c, erkl\u00e4rte denn auch Freddy K\u00fcnzler, Mitbesitzer eines mittelgrossen Z\u00fcrcher Providers, eine Woche nachdem die WOZ die Papiere im Juli 2009 ver\u00f6ffentlicht hatte. \u201e\u00c4ndern konnte man sowieso nichts mehr.\u201c<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a><\/p>\n<p>Seit der Liberalisierung der Telekommunikationsbranche 1998 hat der mittlerweile im Eidgen\u00f6ssischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), dem schweizerischen Justizministerium, angesiedelte Dienst eine zentrale Rolle: Er leitet die von den Untersuchungsbeh\u00f6rden \u00fcbermittelten Anordnungen zur \u00dcberwachung an die Telekommunikationsfirmen weiter und deren Ergebnisse an die StrafverfolgerInnen zur\u00fcck. Dar\u00fcber hinaus hat er eine politische Aufgabe: Er soll die technische Entwicklung im Auge behalten und \u201edurch Richtlinien die technischen und administrativen Einzelheiten der \u00dcberwachungstypen\u201c regeln. So steht es seit 2004 in der Verordnung \u00fcber die \u00dcberwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (V\u00dcPF).<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a> Dabei orientiert sich der Dienst an den Vorlagen des European Telecommunications Standards Institute (ETSI), denen auch die EU-Staaten folgen. Die ETSI-Arbeitsgruppe \u201eLawful Interception\u201c definiert dabei vor allem die Schnittstellen, die von den Providern zur Umleitung der abgefangenen Daten an die Beh\u00f6rden, im schweizerischen Fall: an den \u00dcPF; eingesetzt werden m\u00fcssen.<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a><\/p>\n<h4>Erst nur eine Richtlinie<\/h4>\n<p>Mit der neuen IP-Richtlinie hatte man es offensichtlich sehr eilig: \u201eDie fortschreitende Nutzung des Internets mittels vielf\u00e4ltiger Technologien verpflichtet den Dienst gem\u00e4\u00df seinem gesetzlichen Auftrag zu handeln und seine Richtlinien anzupassen\u201c, hie\u00df es in dem Anschreiben an die Provider. Die \u201e\u00dcberwachbarkeit des IP-Datenverkehrs\u201c sei \u201eso schnell wie m\u00f6glich \u2026 sicherzustellen.\u201c<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a> Die erste (interne) Version der Richtlinie stammte vom April 2009, die zweite, die dann in die \u201evertrauliche Vernehmlassung\u201c bei den Providern ging, vom Mai. Bis zum 30. Juni sollten die Antworten an den Dienst zur\u00fcck geschickt sein. Bereits zum 1. August 2009 trat die Richtlinie in Kraft. In der ein Jahr dauernden \u00dcbergangsphase sollten die Provider aufr\u00fcsten und ihre technischen Einrichtungen zur \u00dcberwachung vom Dienst zertifizieren lassen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Bei der Richtlinie geht es im Wesentlichen um die \u00fcberarbeitete und um einen Annex G erweiterte Fassung der \u201eTechnical Requirements for Telecommincation Surveillance\u201c (TRTS), die in der ersten Version aus dem Jahre 2002 stammen \u2013 dem Jahr in dem auch das Bundesgesetz betreffend die \u00dcberwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (B\u00dcPF) in Kraft trat.<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a> Bis zur IP-Richtlinie betrafen die TRTS nur die Festnetz- und Mobiltelefonie sowie den E-Mail-Verkehr. Auch die auf dem Gesetz aufbauende Verordnung hatte unter der \u00dcberschrift \u201e\u00dcberwachung der Internet-Zug\u00e4nge\u201c nur den E-Mail-Verkehr im Auge. Wie bei der Telefonie wird dabei zwischen r\u00fcckwirkender und Echtzeit-\u00dcberwachung unterschieden. Im ersteren Fall m\u00fcssen die Provider auf Anordnung die f\u00fcr ein halbes Jahr auf Vorrat zu speichernden Verbindungsdaten liefern: Kommunikationsparameter wie etwa die verwendeten Anmeldedaten (Login), Datum und Zeit des Beginns und des Endes der Verbindung und &#8211; soweit dies bekannt ist &#8211; auch Namen, Adresse und Beruf der Zielperson. Ber Echtzeit-\u00dcberwachung sind neben den \u201eRanddaten\u201c auch die Inhalte der Nachrichten fortlaufend an den Dienst zu \u00fcbermitteln.<\/p>\n<p>Schon die Einf\u00fchrung der E-Mail-\u00dcberwachung ab 2002 hatte die Provider zu vergleichsweise hohen Investitionen gezwungen und vor allem die kleinen und mittleren in Bedr\u00e4ngnis gebracht.<a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a> Mit der IP-Richtlinie sollte sich dieser Vorgang wiederholen. Der bereits zitierte Freddy K\u00fcnzler rechnete mit ein bis drei \u201eMannjahren\u201c Arbeit und mit Kosten von Hunderttausenden Franken, um die notwendigen technischen Voraussetzungen zu schaffen. \u201eF\u00fcr grosse Provider mag das verschmerzbar sein. Kleine Anbieter k\u00f6nnen sich den Aufwand aber unm\u00f6glich leisten.\u201c<a href=\"#_ftn8\" name=\"_ftnref8\">[8]<\/a><\/p>\n<p>In der Tat muss der Provider gem\u00e4ss Art. 16 B\u00fcpf die Technologie f\u00fcr die \u00dcberwachung selber bereitstellen. Wenn er dann tats\u00e4chlich einmal die Daten einer KundIn abzapfen muss, zahlt ihm der Staat bisher eine Entsch\u00e4digungspauschale. F\u00fcr die E-Mail-\u00dcberwachung in Echtzeit betr\u00e4gt diese derzeit 1.330 Franken, f\u00fcr die \u201er\u00fcckwirkende \u00dcberwachung\u201c, werden zus\u00e4tzliche 540 Franken gezahlt.<a href=\"#_ftn9\" name=\"_ftnref9\">[9]<\/a> F\u00fcr die mit der IP-Richtlinie intendierte Echtzeit-\u00dcberwachung des gesamten Internet-Verkehrs einer Person hat das EJPD in einem Entwurf zur \u00c4nderung der Geb\u00fchrenverordnung vom Juni 2011 ebenfalls eine Pauschale von 1.330 vorgeschlagen.<a href=\"#_ftn10\" name=\"_ftnref10\">[10]<\/a> Die Entsch\u00e4digungen wiegen jedoch die Kosten f\u00fcr den zus\u00e4tzlichen technischen Aufwand nicht auf. \u201eDu musst also fast hoffen, dass m\u00f6glichst viele deiner Kunden kriminell werden, wenn du die Investitionen amortisieren willst\u201c, erkl\u00e4rte ein kleiner Anbieter 2009 gegen\u00fcber der WOZ.<a href=\"#_ftn11\" name=\"_ftnref11\">[11]<\/a><\/p>\n<h4>Dann doch ein Gesetzentwurf<\/h4>\n<p>2009 sah das Justizministerium noch keinen Grund f\u00fcr eine \u00c4nderung der gesetzlichen Grundlagen oder auch nur der Verordnung. Der Begriff des Fernmeldeverkehrs umfasse nicht nur das Empfangen und Versenden von E-Mails, sondern auch die sonstige Kommunikation \u00fcber das Internet. Die Provider w\u00fcrden sich \u201edie notwendigen technischen Voraussetzungen leisten m\u00fcssen. Erbringer von Fernmeldedienstleistungen wissen um die gesetzlichen Vorgaben\u201c, erkl\u00e4rte der Sprecher des EJPD seinerzeit lapidar.<a href=\"#_ftn12\" name=\"_ftnref12\">[12]<\/a><\/p>\n<p>Als das EJPD ein Jahr sp\u00e4ter dennoch einen Vorentwurf zur \u00c4nderung des Gesetzes in eine \u2013 nunmehr \u00f6ffentliche und dreimonatige \u2013 Vernehmlassung schickte, hatte sich diese Auffassung nicht grunds\u00e4tzlich ge\u00e4ndert. Der Internet-Verkehr stelle nur \u201eeine besondere Art des Fernmeldeverkehrs\u201c dar, t\u00f6nt es erneut in dem zum Entwurf geh\u00f6renden \u201eerl\u00e4uternden Bericht\u201c. Wegen seiner \u201eseit mehreren Jahren zunehmenden Bedeutung\u201c solle er aber nun \u201eausdr\u00fccklich ber\u00fccksichtigt\u201c und der pers\u00f6nliche und sachliche Geltungsbereich des Gesetzes \u201egenauer formuliert und erg\u00e4nzt\u201c werden.<a href=\"#_ftn13\" name=\"_ftnref13\">[13]<\/a><\/p>\n<p>Letzteres hie\u00df vor allem, dass der Kreis der Provider, die durch das Gesetz gezwungen werden, ihre KundInnen zu \u00fcberwachen, erweitert werden sollte. Die geltende Fassung betrifft \u201ealle staatlichen, konzessionierten oder meldepflichtigen Anbieterinnen von Post- und Fernmeldedienstleistungen sowie &#8230; Internet-Anbieterinnen\u201c (Art. 1 Abs. 2 B\u00dcPF). Gemeint waren damit die Access-Provider, die auch dem Fernmeldegesetz unterstehen und vom Bundesamt f\u00fcr Kommunikation als solche konzessioniert werden. Neben dieser Gruppe, so der erl\u00e4uternde Bericht weiter, \u201ek\u00f6nnen auch weitere Personen zu bestimmten Zeitpunkten Kommunikationsdaten besitzen, die die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden bei der Bek\u00e4mpfung von Kriminalit\u00e4t interessieren k\u00f6nnten. Dies gilt beispielsweise f\u00fcr Webhoster (reine Service-Provider, Hosting-Provider).\u201c<a href=\"#_ftn14\" name=\"_ftnref14\">[14]<\/a><\/p>\n<p>In dem neuen Art. 2 Abs. 1 sollen nun alle Anbieterinnen zur \u00dcberwachung verpflichtet werden, \u201edie ihre T\u00e4tigkeit berufsm\u00e4\u00dfig aus\u00fcben\u201c, und zuz\u00fcglich jene, die \u2013 ebenfalls \u201eberufsm\u00e4\u00dfig\u201c \u2013 \u201eKommunikationsdaten verwalten, an Dritte Kommunikationsdaten weiterleiten oder die daf\u00fcr notwendige Infrastruktur zur Verf\u00fcgung stellen.\u201c (Art. 2 Abs. 1) \u201eKonkret\u201c, so die Swiss Privacy Foundation in ihrer Stellungnahme, \u201etrifft dies auf alle zu, die professionelle Leistungen f\u00fcr die Nutzung oder den Betrieb des Netzes im Bereich der Datenvermittlung, Domain-, Server-, Web- und Mail-Hosting, Housing oder Anwendungen anbieten \u2013 und d\u00fcrfte selbst f\u00fcr Inhaltsanbieterinnen gelten. Damit w\u00e4re ausnahmslos jede Firma in einem kompletten Industriezweig zur aktiven \u00dcberwachung, Anschaffung des entsprechenden Equipments und Abstellung von Personalressourcen \u2013 auf eigene Kosten \u2013 verpflichtet.\u201c<a href=\"#_ftn15\" name=\"_ftnref15\">[15]<\/a> Und nicht nur das: all diejenigen, die solche T\u00e4tigkeiten nicht \u201eberufsm\u00e4\u00dfig\u201c, sondern beispielsweise im Rahmen eines Vereins aus\u00fcben, w\u00e4ren nun \u201egehalten, \u00dcberwachungen nach diesem Gesetz zu dulden\u201c, dem Dienst Zugang zu technischen Anlagen zu geben und insbesondere die eigenen Mitglieder oder die Beteiligten eines internen Netzes zu identifizieren.<\/p>\n<p>Was das hei\u00dft, verdeutlicht die Swiss Privacy Foundation mit einem Bild: Nach der heutigen Rechtslage w\u00fcrden nur die Eing\u00e4nge zur Datenautobahn kontrolliert, nach dem \u00c4nderungsentwurf \u201ew\u00e4ren nun alle Gesch\u00e4fte und Restaurants entlag der Datenautobahn verpflichtet, Kameras und Mikrofone zu installieren und die daraus gewonnenen Daten der \u00dcberwachungsbeh\u00f6rde im konkreten Fall zur Verf\u00fcgung zu stellen. Und selbst alle AnwohnerInnen m\u00fcssten die Installation entsprechender Anlagen in ihren R\u00e4umlichkeiten dulden und die \u00dcberwacherInnen wo n\u00f6tig unterst\u00fctzen.\u201c<\/p>\n<p>Der Kreis der zur aktiven \u00dcberwachung verpflichteten professionellen Betreiber soll aber nicht nur verbreitert werden. F\u00fcr sie h\u00e4lt der Gesetzentwurf noch eine Reihe zus\u00e4tzlicher Zumutungen bereit. Die erste besteht darin, dass die bisherige Entsch\u00e4digung g\u00e4nzlich wegfallen soll. Sie m\u00fcssen also nicht nur die Kosten f\u00fcr die technische Ausr\u00fcstung selber tragen, sondern auch die f\u00fcr die \u00dcberwachung selbst.<\/p>\n<p>Zweitens w\u00fcrde die Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung von bisher einem halben auf ein Jahr verdoppelt \u2013 eine Regelung, die nicht nur f\u00fcr den Fernmeldeverkehr, sondern auch f\u00fcr Postdienstleistungen gelten soll. Letzteres ist geradezu lachhaft, da schon die bisher auch f\u00fcr die Post geltende sechsmonatige Speicherungsdauer nicht eingehalten wurde. Wie auch: die Erfassung der Empf\u00e4ngerInnen und AbsenderInnen von Briefen, Postkarten und Paketen w\u00e4re zwar theoretisch m\u00f6glich, w\u00fcrde aber nicht nur zu einer massiven Verteuerung f\u00fchren, sondern auch voraussetzen, dass sich alle PostkundInnen am Schalter identifzieren.<\/p>\n<p>Drittens sollen die Internet-Provider \u201edem Dienst die n\u00f6tige Unterst\u00fctzung (leisten), um eine \u00dcberwachung umzusetzen, f\u00fcr welche Informatik-Programme erforderlich sind, um die Daten abfangen und lesen zu k\u00f6nnen\u201c (Art. 21 Abs. 4). Gemeint ist damit nichts anderes, als dass die Provider beim Einschleusen von Schadsoftware oder Trojanern auf den Computer der betreffenden KundIn behilflich sein sollten. Indem es die Provider zur Mithilfe bei dem verknurrt, was in Deutschland unter dem verharmlosenden Titel \u201eOnline-Durchsuchung\u201c firmiert, versucht das EJPD eine der Schwierigkeiten dieser Methode zu umgehen. Will die Polizei nicht heimlich in Wohnungen oder Gesch\u00e4ftsr\u00e4ume eindringen, um den Trojaner gleich selbst auf den Computer der Zielperson zu laden, muss sie daf\u00fcr sorgen, dass er in einer Nachricht verpackt wird, die der oder die Betroffene auch \u00f6ffnet. Anders ausgedr\u00fcckt: Bei technisch versierten und vorsichtigen NutzerInnen braucht es einen glaubw\u00fcrdigen Absender und eine Verpackung, die den Interessen und Gewohnheiten der betroffenen Person entspricht und sie zum \u00d6ffnen des giftigen Pakets animiert. Mit dem B\u00dcPF-Entwurf schlug das EJPD daf\u00fcr gleichzeitig einen neuen Art. 270bis in der neuen eidgen\u00f6ssischen Strafprozessordnung vor, die erst im Januar 2011, also \u00fcber ein halbes Jahr nach der Vorlage des B\u00dcPF-Entwurfs, in Kraft treten sollte.<\/p>\n<p>Um viertens zu zeigen, dass sie das ihnen abgeforderte \u00dcberwachungshandwerk auch beherrschen und \u00fcber die notwendige Technik verf\u00fcgen, sieht der Entwurf vor, dass sich die Provider beim Dienst \u2013 auf eigene Kosten, versteht sich \u2013 zertifizieren lassen. Diese Zertifizierung soll zwar nach dem vorgeschlagenen Art. 18 zun\u00e4chst freiwillig bleiben. Art. 24 macht aber klar, dass Anbieter, bei denen der Dienst eine angeordnete \u00dcberwachung selbst durchf\u00fchren muss, weil sie nicht dazu in der Lage sind, zun\u00e4chst f\u00fcr dessen Leistungen zahlen und anschlie\u00dfend die teure technische Aufr\u00fcstung und die Zertifizierung nachholen m\u00fcssen. Das Risiko einer Verweigerung ist also betr\u00e4chtlich.<\/p>\n<h4>Und schlie\u00dflich eine Verordnung<\/h4>\n<p>Die Vernehmlassungsfrist zu dem Gesetzentwurf endete im August 2010. Bis heute liegt aber weder eine Auswertung der Stellungnahmen noch eine Botschaft (ein Entwurf, der dann in die parlamentarische Beratung geht) vor. Mit der \u00c4nderung des B\u00dcPF hat das EJPD keine Eile, behauptet es doch immer noch, dass auch das geltende Gesetz bereits die \u00dcberwachung des Internet abdecke.<\/p>\n<p>Um die \u201eRechtsunsicherheit\u201c bei den Strafverfolgungsbeh\u00f6rden, den Providern und nat\u00fcrlich dem Dienst zu beheben, legte das EJPD nun im Juni 2011 einen Entwurf zur \u00c4nderung der Verordnung vor. Der Entwurf ging nicht in eine breite Vernehmlassung, sondern nur in eine \u201eAnh\u00f6rung\u201c. Schriftlich Stellung nehmen sollten nur die Branchenverb\u00e4nde (der Schweizerische Verband der Telekommunikation \u2013 asut, Swisscable und die Swiss Network Operators Group) sowie die Konferenzen der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (vergleichbar der deutschen Innenministerkonferenz), der kantonalen Polizeikommandanten und der Strafverfolgungsbeh\u00f6rden. Offiziell versucht man die Bedeutung der \u00c4nderung herunterzuspielen. Es handele sich blo\u00df um eine Pr\u00e4zisierung, die V\u00dcPF solle \u201edem aktuellen Stand der Technik angepasst werden.\u201c<a href=\"#_ftn16\" name=\"_ftnref16\">[16]<\/a><\/p>\n<p>Der Entwurf, an dem sich durch die Anh\u00f6rung nicht viel \u00e4ndern d\u00fcrfte, hat es jedoch in sich. Er gie\u00dft die IP-Richtlinie in einen Rechtstext und nimmt zus\u00e4tzlich einige Punkte aus dem Gesetzentwurf vorweg. Dazu geh\u00f6rt zun\u00e4chst die Ausdehnung des Kreises der Provider, die zur Vornahme von \u00dcberwachungen gezwungen sind. In der deutschen Version auch bisher schon von \u201eInternet-Anbieterinnen\u201c die Rede, auch wenn nur die Zugangsvermittler (Access Provider) gemeint waren. In der franz\u00f6sischen Fassung wird nun die Formulierung \u201efornisseurs d\u2019acc\u00e8s \u00e0 l\u2019Internet\u201c durch \u201efournisseurs Internet\u201c ersetzt. In den Erl\u00e4uterungen hei\u00dft es denn auch, Internet-Dienstleistungen w\u00fcrden durch eine Vielzahl von Providern angeboten, die selbst keinen Zugang zum Netz vermittelten. Zus\u00e4tzlich wird verwiesen auf die Internettelefonie, Dienste wie Skype oder Chatrooms.<\/p>\n<p>\u201e\u00dcberwachbare Anwendungen\u201c nach dem neuen Art. 24 sind nicht mehr nur \u201easynchrone Postdienste\u201c wie E-Mail, sondern auch \u201esynchrone\u201c wie Chats oder Instant Messaging sowie \u201eMultimediadienste\u201c wie Skype oder die Internettelefonie (Voice over IP, VoIP). Die Bandbreite der \u201e\u00fcberwachbaren Zug\u00e4nge\u201c reicht von der weitgehend \u00fcberholten Direkteinwahl per Telefon \u00fcber Breitbandanschl\u00fcsse (DSL, Kabelmodem), den Zugang \u00fcber Mobilfunknetze, WLAN und virtuelle private Netzwerke bis zu den neuen Glasfaseranschl\u00fcssen.<\/p>\n<p>Bei der Echtzeit-\u00dcberwachung haben die Provider nicht nur die Inhalte (\u201eNutzinformationen\u201c) zu liefern, sondern auch die Verkehrsdaten des Anschlusses und der Anwendung. Letztere m\u00fcssen f\u00fcr die \u201er\u00fcckwirkende \u00dcberwachung\u201c auf Vorrat gespeichert. Die Speicherungsdauer kann nur per Gesetzes\u00e4nderung erh\u00f6ht werden \u2013 es bleibt also vorerst bei einem halben Jahr.<\/p>\n<p>Der Dienst und sein Ministerium haben mit dem Entwurf dieser Verordnung klar gemacht, dass sie von ihren schon vor zwei Jahren lancierten Pl\u00e4nen keinen Deut abweichen wollen. Zwar liegt selbst der Anteil des E-Mail-Verkehrs an den Telekommunikations\u00fcberwachungen nach wie vor nur im \u201eniedrigen\u201c Prozentbereich. Die Parole lautet jedoch auch hier, dass das technisch M\u00f6gliche auch umgesetzt werden muss. Eine \u00fcberwachungsfreie Kommunikation d\u00fcrfe es nicht geben.<\/p>\n<p>Dumm nur, dass auch die nun rechtlich etwas fester als mit der IP-Richtlinie verankerten \u00dcberwachungsformen nur die Unvorsichtigen und technisch Unerfahrenen treffen wird. Wie sagte doch Freddy K\u00fcnzler schon im Juli 2009: \u201eJeder kleine Internetgangster kann seine Kommunikation vern\u00fcnftig verschl\u00fcsseln. Die Beh\u00f6rden sind dann trotz Internet-\u00dcberwachung so schlau wie zuvor.\u201c<a href=\"#_ftn17\" name=\"_ftnref17\">[17]<\/a><\/p>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> alle Dokumente unter www.woz.ch\/artikel\/2009\/nr29\/schweiz\/18143.html<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> WOZ v. 23.7.2009<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> www.admin.ch\/ch\/d\/sr\/7\/780.11.de.pdf<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> Moechel, E.; L\u00fcthi, N.: Ohne Technik l\u00e4uft nichts, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 71 (1\/2002), S. 37-44<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> www.woz.ch\/files\/vernehmlassung_ip.pdf<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a> www.admin.ch\/ch\/d\/sr\/7\/780.1.de.pdf<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a> telepolis v. 5.9.2001, WOZ v. 9.9.2004<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a> WOZ v. 16.7.2009<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref9\" name=\"_ftn9\">[9]<\/a> Verordnung \u00fcber die Geb\u00fchren und Entsch\u00e4digungen f\u00fcr die \u00dcberwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs v. 7.4.2004, www.admin.ch\/ch\/d\/sr\/7\/780.115.1.pdf<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref10\" name=\"_ftn10\">[10]<\/a> www.ejpd.admin.ch\/content\/dam\/data\/pressemitteilung\/2011\/2011-06-08\/110608_ entw_gebv-de.pdf<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref11\" name=\"_ftn11\">[11]<\/a> WOZ v. 16.7.2009<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref12\" name=\"_ftn12\">[12]<\/a> ebd.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref13\" name=\"_ftn13\">[13]<\/a> Erl\u00e4uternder Bericht zur \u00c4nderung des Bundesgesetzes betreffend die \u00dcberwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs, S. 7; der Bericht findet sich samt dem Entwurf und einer Medienmitteilung des EJPD v. 19.5.2010 unter www.ejpd.admin.ch\/content\/ejpd\/de\/ home\/themen\/sicherheit\/ref_gesetzgebung\/ref_fernmeldeueberwachung.html<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref14\" name=\"_ftn14\">[14]<\/a> ebd., S. 7f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref15\" name=\"_ftn15\">[15]<\/a> www.privacyfoundation.ch\/assets\/files\/vernehmlassungsantwort_bupf_20100816.pdf<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref16\" name=\"_ftn16\">[16]<\/a> EJPD: Medienmitteilung v. 8.6.2011, www.ejpd.admin.ch\/content\/ejpd\/de\/home\/ dokumentation\/mi\/2011\/2011-06-08.html mit Links zum Anschreiben, zu den Entw\u00fcrfen der V\u00dcPF und der geb\u00fchrenverordnung und zu den Erl\u00e4uterungen<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref17\" name=\"_ftn17\">[17]<\/a> WOZ v. 16.7.2009<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Dinu Gautier und Heiner Busch Das schweizerische Justizministerium und sein \u00dcberwachungsdienst wollen den ganzen<\/p>\n","protected":false},"author":9,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,104],"tags":[787,1164,1264,1435],"class_list":["post-7709","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-098","tag-internet","tag-provider","tag-schweiz","tag-tkue"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/7709","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/9"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=7709"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/7709\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=7709"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=7709"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=7709"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}