{"id":7721,"date":"2011-02-18T09:02:07","date_gmt":"2011-02-18T09:02:07","guid":{"rendered":"http:\/\/cilip.site36.net\/?p=7721"},"modified":"2011-02-18T09:02:07","modified_gmt":"2011-02-18T09:02:07","slug":"data-retention-is-here-to-stay-der-andauernde-streit-um-die-vorratsdatenspeicherung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=7721","title":{"rendered":"\u201eData retention is here to stay!\u201c &#8211;\u00a0Der andauernde Streit um die Vorratsdatenspeicherung"},"content":{"rendered":"<h3>von Katharina Maria Nocun<\/h3>\n<p><strong>Das Gespenst der Vorratsdatenspeicherung geht um in Europa. Die Richtlinie 2006\/24\/EG verpflichtet die Mitgliedstaaten, nationale Gesetze zu erlassen, die die Erfassung aller Daten von Internet-, Telefon- und Handyverbindungen f\u00fcr eine Mindestdauer von sechs Monaten festschreiben.<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\"><strong>[1]<\/strong><\/a><\/strong><\/p>\n<p>Eigentlich h\u00e4tten die Mitgliedstaaten die Richtlinie bis zum 15. Sep\u00adtember 2007 f\u00fcr Telefon- bzw. bis zum 15. M\u00e4rz 2009 f\u00fcr Internetdienste umsetzen m\u00fcssen. Dass die Vorratsdatenspeicherung nach wie vor nicht EU-weit verankert ist, verdankt sich einem breiten Protest. Vor allem B\u00fcrgerrechtsbewegte stellen den angeblich zu erwartenden Ermittlungserfolgen eklatante Grundrechtseinschr\u00e4nkungen gegen\u00fcber.<!--more--><\/p>\n<p>In Deutschland haben sich B\u00fcrgerrechtsorganisationen im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) zusammengeschlossen, um sowohl gegen die EU-Richtlinie als auch deren deutsche Umsetzung vor\u00adzugehen. Das Bundesverfassungsgericht kippte im vergangenen Jahr das 2007 beschlossene deutsche Umsetzungsgesetz. Demn\u00e4chst wird sich auch der Europ\u00e4ische Gerichtshof \u00e4u\u00dfern m\u00fcssen. W\u00e4hrenddessen feilt die Kommission an einer \u201e\u00dcberarbeitung und Anpassung\u201c der Richtlinie, und auch in Deutschland versuchen Polizei und Innenministerien, die Vorratsdatenspeicherung doch noch durchzusetzen.<br \/>\nMit einem der Ziele, die die Kommission urspr\u00fcnglich vor Augen hatte, ist sie jedoch schon bei der Verabschiedung der Richtlinie selbst gescheitert: Diese brachte keineswegs die erw\u00fcnschten einheitlichen Bedingungen f\u00fcr Kommunikationsdienstleistungsunternehmen im EU-Binnenmarkt, sondern eine Zunahme der Unterschiede. Sie lie\u00df den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung n\u00e4mlich beachtlichen Spielraum sowohl bez\u00fcglich der Dauer der Speicherung \u2013 zwischen sechs Monaten und zwei Jahren \u2013 als auch der Umst\u00e4nde, unter denen Strafverfolgungsbeh\u00f6rden auf die Daten zugreifen d\u00fcrfen. Die Staaten, die die Richtlinie in ihr Recht \u00fcberf\u00fchrten, kamen denn auch zu unterschiedlichsten Resultaten.<\/p>\n<p>Vorgegeben hat die EU vor allem die Parameter der zu erfassenden Kommunikationsdaten: Bei Telefongespr\u00e4chen sowie SMS sind das die Anschlussnummern der KommunikationspartnerInnen sowie die Dauer der Verbindung. Bei Mobiltelefonen werden neben der Ger\u00e4tenummer, mit der das Handy eindeutig identifiziert werden kann, zus\u00e4tzlich die betreffende Funkzelle und wenn m\u00f6glich sogar L\u00e4ngen- und Breitengrad des Standortes festgehalten. Da internetf\u00e4hige Mobiltelefone oder Smartphones sich in regelm\u00e4\u00dfigen Abst\u00e4nden mit der n\u00e4chsten Funkzelle verbinden, um beispielsweise das E-Mailkonto abzurufen, k\u00f6nnen detaillierte Bewegungsprofile entstehen.<\/p>\n<p>Wenn \u00fcber das Internet kommuniziert wird, m\u00fcssen die Provider die genutzte IP-Adresse speichern. Diese Nummern werden jedes Mal dann neu generiert, wenn der Router sich ins Internet einw\u00e4hlt. Sie erm\u00f6glichen den elektronischen Datenaustausch, indem sie jeder TeilnehmerIn eine eindeutige \u201eAdresse\u201c zuordnen. Eine IP-Nummer kann zwar im Laufe der Zeit neu vergeben werden. Es sind aber nie mehrere Rechner gleichzeitig mit derselben Adresse im Netz. Die Vorratsdatenspeicherung sieht nun vor, dass ein Internet-Provider bei jeder Einwahl einer seiner KundInnen diese unverwechselbare Adresse sowie die Dauer der Verbindung mit dem Internet speichert. Zus\u00e4tzlich werden auch bei jeder E-Mail die IP-Adressen von AbsenderIn und Empf\u00e4ngerIn erfasst. Somit kann jederzeit zur\u00fcckverfolgt werden, wer wem wann eine elektronische Postkarte schickte.<\/p>\n<p>Insbesondere bei elektronischer Kommunikation stellt das Erfassen der Verbindungsnachweise einen erheblichen zus\u00e4tzlichen Aufwand dar. Die AnbieterInnen von Kommunikationsdienstleistungen m\u00fcssen unter Umst\u00e4nden Daten sammeln, die \u2013 ginge es nur um die Rechnungslegung \u2013 gar nicht anfallen w\u00fcrden. Denn die meisten KundInnen schlie\u00dfen Flatrate- oder Pauschalvertr\u00e4ge ab, bei denen eine Einzelabrechnung mithilfe der Verbindungsnachweise nicht notwendig ist. Standortdaten bei Mobiltelefonen oder IP-Adressen bei E-Mails sind vor Umsetzung der Richtlinie \u00fcberhaupt nicht erfasst worden. Vorratsdaten gehen also weit \u00fcber die bereits zuvor erfassten Verbindungsdaten hinaus. Es sind zu einem Gro\u00dfteil Daten, die sonst \u00fcberhaupt nicht gespeichert w\u00fcrden \u2013 erst recht nicht auf \u201eVorrat\u201c.<\/p>\n<p>Problematisch ist auch, dass diese Daten f\u00fcr die gesamte Zeitspanne der gesetzlichen Speicherfrist bei den Privatunternehmen lagern. Zus\u00e4tzliche technische Infrastruktur sowie Personal sind notwendig, um die jeweiligen gesetzlichen Vorgaben erf\u00fcllen zu k\u00f6nnen. Die Vorhaltung dieser recht umfangreichen Daten verursacht den Providern Kosten, die sie auf ihre KundInnen \u00fcbertragen. Kommunikation wird durch Vorratsdatenspeicherung also zus\u00e4tzlich verteuert.<\/p>\n<p>Den Unternehmen obliegt auch die Sicherheit und der Schutz der sensiblen Kommunikationsdaten. Auch das ist f\u00fcr sie ein Kostenfaktor. Es besteht somit im Zweifelsfall die Gefahr, dass finanziellen Interessen ein Vorrang gegen\u00fcber Sicherheitsbedenken einger\u00e4umt wird. Zudem gibt es nicht nur in Deutschland unter den Internet- und TelekommunikationsanbieterInnen solche, die in der Vergangenheit wiederholt durch Datenskandale Schlagzeilen gemacht haben. Wie ernst es ein Unternehmen mit dem Schutz der Verbindungsdaten nimmt, h\u00e4ngt nicht unerheblich von der jeweiligen Rechtslage ab. Jedoch unterscheiden sich die rechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich Datenschutz und Datensicherheit innerhalb der EU enorm.<\/p>\n<h4>Von Datenspuren zu Bewegungsprofilen<\/h4>\n<p>Dass die Vorratsdatenspeicherung das grundgesetzlich verankerte Fernmeldegeheimnis empfindlich einschr\u00e4nkt, zeigt bereits eine einfache Analogie. Man stelle sich vor, die Post m\u00fcsste AbsenderIn und Empf\u00e4ngerIn jedes Briefs, jedes Pakets und jeder Postkarte registrieren. So etwas sei nicht durchsetzbar, mag man denken. Die Vorratsdatenspeicherung im Bereich der elektronischen Kommunikation geht jedoch \u00fcber diese blo\u00dfe Erfassung noch hinaus: Sie schafft die M\u00f6glichkeit, Bewegungsprofile zu erstellen und soziale und politische Netzwerke auszuleuchten.<\/p>\n<p>Wie umfangreich Vorratsdaten in einer zunehmend auf digitale Kommunikationsmittel angewiesenen Gesellschaft tats\u00e4chlich sind und was sich aus ihnen herauslesen l\u00e4sst, zeigte der Gr\u00fcnen-Politiker Malte Spitz, der 2010 die Telekom erfolgreich auf die Herausgabe seiner Vorratsdaten verklagte. Die Auswertung der Daten \u00fcber die rund 35.000 Verbindungen eines halben Jahres war aufschlussreich. Da Spitz wie viele andere Menschen sein Mobiltelefon nur selten ausschaltet, konnten nicht nur 78 Prozent seiner Bewegungen nachvollzogen werden. Auch soziale und politische Netzwerke des Politikers lie\u00dfen sich anhand der Daten fast l\u00fcckenlos rekonstruieren.<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a> Solche Profile sind nicht nur f\u00fcr PolitikerInnen, sondern f\u00fcr alle Berufsgruppen gef\u00e4hrlich, die besonders auf unbeobachtete Kommunikation angewiesen sind \u2013 seien sie nun \u00c4rztinnen, Psychologen, Geistliche, Anw\u00e4ltinnen oder Medienschaffende. Die Vorratsdatenspeicherung bedroht damit Pressefreiheit und Berufsgeheimnisse.<\/p>\n<p>Und nat\u00fcrlich ist sie auch eine Gefahr f\u00fcr das Grundrecht ganz \u201enormaler\u201c B\u00fcrgerInnen auf unbeobachtete R\u00e4ume und Kommunikation. Aus vielen Einzelverbindungen oder Kommunikationsmustern lassen sich n\u00e4mlich auch Inhalte rekonstruieren. Das Anrufen des psychologischen Notdienstes, der Aids-Hilfe, einer auf Scheidungsrecht spezialisierten Anw\u00e4ltin, einer lesbischen Gruppe oder der Ortsgruppe der Anonymen Alkoholiker wird ebenso registriert wie digitales und analoges politisches Engagement. Berufs- aber auch B\u00fcrgerrechtsverb\u00e4nde kritisieren daher zu recht, dass das Wissen um die Vorratsdatenspeicherung Menschen davon abhalten kann, Kontakt aufzunehmen. Die verdachtsunabh\u00e4ngige Speicherung von Kommunikationsdaten stellt die B\u00fcrgerInnen unter Generalverdacht. Millionen von Daten werden unterschiedslos erfasst \u2013 obwohl nur ein Bruchteil davon schlie\u00dflich f\u00fcr strafrechtliche Verfahren verwertet wird.<\/p>\n<h4>Polen \u2013 ein Fallbeispiel<\/h4>\n<p>Die Umsetzung der Richtlinie in Polen ist ein anschauliches Beispiel f\u00fcr Missbrauch und ausufernde Nutzung von Vorratsdaten. Der polnische Gesetzgeber hat den Rahmen der Richtlinie voll ausgesch\u00f6pft. Die Speicherfrist betr\u00e4gt hier 24 Monate. Einige Parteien forderten gar die Ausweitung auf f\u00fcnf Jahre, was allerdings von der EU-Kommission bewilligt werden m\u00fcsste.<\/p>\n<p>Zwar sollten Vorratsdaten lediglich f\u00fcr Ermittlungen bei besonders schweren Straftaten benutzt werden, die Statistik zeigt jedoch ein anderes Bild: 2010 gaben Telekom-Unternehmen die Vorratsdaten von rund 1,4 Millionen Personen an Strafverfolgungsbeh\u00f6rden heraus.<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a> Bei 38 Millionen EinwohnerInnen ergibt sich somit eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass ein gro\u00dfer Teil der Bev\u00f6lkerung indirekt durch die \u00dcberwachung einer KommunikationspartnerIn betroffen war.<\/p>\n<p>In Polen k\u00f6nnen Strafverfolgungsbeh\u00f6rden, Polizei und Geheimdienste Vorratsdaten ohne richterlichen Beschluss und somit ohne Kontrolle der Judikative durch eine einfache Anfrage anfordern und verwenden. Auch ist die Definition von schweren Straftaten hier sehr weit gefasst. In Ermittlungsverfahren ist es zudem \u00fcblich, die kompletten Kontakte von Tatverd\u00e4chtigen zu \u00fcberpr\u00fcfen.<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a> Hinzu kommt, dass die polnischen Datenschutzbeh\u00f6rden nicht f\u00f6deralistisch, sondern zentral von Warschau aus operieren und geringere Mittel zur Verf\u00fcgung haben als es beispielsweise in Deutschland der Fall ist. Es ist ihnen daher unm\u00f6glich, die Bedingungen, unter denen die Vorratsdaten bei den Unternehmen gespeichert werden, und die dort vorherrschenden Sicherheitsstandards angemessen zu \u00fcberpr\u00fcfen.<\/p>\n<p>Einen massiven Skandal gab es hier auch schon.<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a> Die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden fragten die Daten von f\u00fchrenden investigativ arbeitenden JournalistInnen ab \u2013 ohne richterlichen Beschluss und gegen das geltende Presserecht, das Medienschaffenden den Schutz ihrer Quellen garantiert.<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a> Die JournalistInnen hatten Fehlverhalten in Regierungskreisen \u00f6ffentlich gemacht, und die blo\u00dfgestellten Politiker wollten die \u201eL\u00fccke\u201c in den eigenen Kreisen finden, aus denen die brisanten Informationen an die Presse gelangt waren. Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig ist das beim besten Willen nicht mehr. Der gr\u00f6\u00dfte anzunehmende Missbrauch, vor dem Datensch\u00fctzerInnen und B\u00fcrgerrechtlerInnen stets gewarnt haben, ist in Polen also l\u00e4ngst Realit\u00e4t geworden.<\/p>\n<h4>Verfassungsbeschwerden<\/h4>\n<p>In mehreren EU-Staaten haben sich Gerichte mit der Vorratsdatenspeicherung befasst. In Deutschland klagten 34.939 Menschen zusammen mit dem AK Vorrat vor dem Bundesverfassungsgericht. Einzelne PolitikerInnen der FDP und von B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen sowie die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di reichten zus\u00e4tzliche Verfassungsbeschwerden ein. Am 11. M\u00e4rz 2008 erlie\u00df das Bundesverfassungsgericht eine einstweilige Anordnung und schr\u00e4nkte die Nutzung der Daten durch Strafverfolgungsbeh\u00f6rden auf besonders schwere Straftaten ein. Bis zur Entscheidung in der Hauptsache durften die Vorratsdaten lediglich genutzt werden, wenn ein begr\u00fcndeter Tatverdacht vorlag, eine ErmittlungsrichterIn zuvor der Ma\u00dfnahme zugestimmt hatte und Ermittlungserfolge durch anderweitige Methoden ausgeschlossen waren. In seinem Urteil vom 2. M\u00e4rz 2010 schlie\u00dflich entschied das Gericht zwar, dass \u201edie vorsorgliche anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten durch die Diensteanbieter \u2026 mit Art. 10 GG (dem Fernmeldegeheimnis, d. Verf.) nicht schlechthin unvereinbar\u201c sei. Es verzichtete also darauf, die Richtlinie selbst f\u00fcr verfassungswidrig zu erkl\u00e4ren. Allerdings hob es das Umsetzungsgesetz als \u201enichtig\u201c auf und verf\u00fcgte die L\u00f6schung der bis dahin gesammelten, aber nicht von den Strafverfolgungsbeh\u00f6rden angeforderten Vorratsdaten.<a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a><\/p>\n<p>Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind Teil einer ganzen Serie von Urteilen, die das rechtliche Fundament der Richtlinie weiter ins Wanken brachten.<a href=\"#_ftn8\" name=\"_ftnref8\">[8]<\/a> In Rum\u00e4nien und Tschechien gaben Gerichte B\u00fcrgerrechtsorganisationen recht, die auf eine Verfassungswidrigkeit der Vorratsdatenspeicherung pochten. Im Sommer 2009 legte der irische High Court die Klage von Digital Rights Ireland dem Europ\u00e4ischen Gerichtshof (EuGH) zur Vorabentscheidung vor.<a href=\"#_ftn9\" name=\"_ftnref9\">[9]<\/a><\/p>\n<p>Einige Mitgliedstaaten wie \u00d6sterreich und Schweden weigerten sich, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen und verwiesen auf laufende Verfahren vor dem EuGH, die die Vereinbarkeit mit der Europ\u00e4ischen Grundrechtecharta kl\u00e4ren sollen. Nachdem die Kommission mit einem Vertragsverletzungsverfahren drohte, lenkte \u00d6sterreich schlie\u00dflich ein und beschloss die Einf\u00fchrung zum 1. April 2012.<a href=\"#_ftn10\" name=\"_ftnref10\">[10]<\/a> Schweden weigert sich jedoch nach wie vor und nimmt somit ein solches Verfahren bewusst in Kauf.<a href=\"#_ftn11\" name=\"_ftnref11\">[11]<\/a> Verfassungsgerichtsentscheidungen und umsetzungsunwillige Mitgliedstaaten lassen die Vorratsdatenspeicherung daher zur Machtprobe zwischen Mitgliedstaaten und EU werden.<\/p>\n<h4>Gesetzgebungschaos<\/h4>\n<p>Mit nur drei Monaten zwischen Vorstellung im Europ\u00e4ischen Parlament (EP) und der letzten Lesung war die Richtlinie 2006\/24\/EG das bis dahin schnellste Gesetzgebungsverfahren in der Geschichte der EU. Es ist daher auch wenig \u00fcberraschend, dass innerhalb einer so kurzen Zeitspanne absehbare Probleme in der Umsetzung unber\u00fccksichtigt blieben. Wie die Kommission in ihrem Evaluierungsbericht selbst dokumentierte, f\u00fchrte die mangelnde Konkretisierung in der Richtlinie selbst zu enormen Unterschieden in den einzelnen Mitgliedstaaten.<a href=\"#_ftn12\" name=\"_ftnref12\">[12]<\/a> Das betrifft nicht nur die bereits angemerkten massiven Differenzen bez\u00fcglich der Speicherfrist. W\u00e4hrend die Daten in Deutschland gem\u00e4\u00df dem vom Bundesverfassungsgericht gekippten Umsetzungsgesetz sechs Monate lang aufbewahrt werden mussten, sind es in Polen 24 Monate. Zehn Mitgliedstaaten haben sich f\u00fcr eine Dauer von einem Jahr entscheiden, einige haben unterschiedliche Fristen f\u00fcr Telefonie und Internetdienste festgesetzt.<\/p>\n<p>Auch die Zugriffsbedingungen differieren: Vorratsdaten sollten im urspr\u00fcnglichen Entwurf der Richtlinie lediglich f\u00fcr schwerste Straftaten wie auch Terrorismus Verwendung finden. Bisher ist die Formulierung in der EU-Richtlinie jedoch alles andere als eindeutig, so dass in einigen Mitgliedstaaten bereits bei geringf\u00fcgigen Straftaten der Zugriff auf Datens\u00e4tze erlaubt wird. In Malta werden Vorratsdaten genutzt, um gestohlene Mobiltelefone aufzusp\u00fcren. In Polen und Ungarn ist die Angabe von Gr\u00fcnden f\u00fcr eine Abfrage nicht erforderlich und auch eine richterliche Kontrolle findet nicht statt. Selbst der Begriff des internationalen Terrorismus ist weit weniger konkret als man gemeinhin vermuten d\u00fcrfte.<\/p>\n<p>Die richterliche Kontrolle bez\u00fcglich des Zugriffs von Strafverfolgungsbeh\u00f6rden ist ein weiterer Streitpunkt in der Debatte um die Vorratsdatenspeicherung. Die Effektivit\u00e4t dieser Kontrolle h\u00e4ngt nicht unerheblich von den Ressourcen der Justiz und den Verfahrensvorschriften ab. Nach der gescheiterten deutschen Regelung etwa hatten RichterInnen schriftlich zu begr\u00fcnden, weswegen sie den Strafverfolgungsbeh\u00f6rden den Zugriff auf die Vorratsdaten verweigerten. Eine Zustimmung musste dagegen nicht gerechtfertigt werden und erforderte daher erheblich weniger Arbeit. In Kombination mit der notorischen \u00dcberlastung der Justiz f\u00fchrt dies zu einer Praxis, in der die richterliche Erlaubnis zur blo\u00df formalen H\u00fcrde degradiert wird.<\/p>\n<p>Die in der \u201eArtikel 29-Arbeitsgruppe\u201c zusammengeschlossenen Datenschutzbeauftragten der Mitgliedstaaten kritisierten auch die unterschiedlichen Sicherheitsbestimmungen in den Mitgliedstaaten.<a href=\"#_ftn13\" name=\"_ftnref13\">[13]<\/a> Denn das Datenschutzrecht der Mitgliedstaaten k\u00f6nnte kaum unterschiedlicher sein und auch die finanzielle Ausstattung der Datenschutzbeh\u00f6rden variiert erheblich.<\/p>\n<p>Es bleibt fraglich, ob eine von der Kommission angestrebte \u00dcberarbeitung der Richtlinie die rechtlichen aber auch politischen Unstimmigkeiten aus dem Weg r\u00e4umen kann. So wird die Vorratsdatenspeicherung auch zur Machtprobe f\u00fcr die Aufteilung der Kompetenzen im Bereich der Inneren Sicherheit zwischen Regierungen und Kommission. Zus\u00e4tzlich ist durch den neuen Vertrag von Lissabon das EP als neuer Akteur in der Debatte um die Justiz- und Polizeipolitik hinzugekommen. Ob es sich bei der Erneuerung der Richtlinie genauso \u00fcber den Tisch ziehen lassen wird wie bei der Verabschiedung Ende 2005 bleibt abzuwarten. Damals wurde die Vorratsdatenspeicherung als Gegenstand der ersten S\u00e4ule und damit im Mitentscheidungsverfahren verhandelt \u2013 und konnte durch die konservativen und sozialdemokratischen Abgeordneten eine Mehrheit im EP verbuchen. Die erste Machtprobe zwischen Kommission und EP unter den Bedingungen des Lissabonner Vertrags gab es bei der Debatte um das Datenaustauschabkommen SWIFT. Das EP lehnte hier die Entw\u00fcrfe der Kommission aufgrund von datenschutzrechtlichen Bedenken mehrfach ab und erzwang dadurch eine erneute \u00dcberarbeitung.<a href=\"#_ftn14\" name=\"_ftnref14\">[14]<\/a> Die von Kommissarin Cecilia Malmstr\u00f6m angek\u00fcndigte Neufassung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung d\u00fcrfte deutlich l\u00e4nger dauern als die \u00fcbereilte Einf\u00fchrung. Schlie\u00dflich wird auch der EuGH noch ein Wort mitzureden haben.<\/p>\n<h4>Ein Blick in die Zukunft der Vorratsdaten<\/h4>\n<p>Wir leben in einem Zeitalter, in dem Kommunikation immer mehr unter Zuhilfenahme elektronischer Hilfsmittel stattfindet. Es ist unbestreitbar, dass auch Kriminelle sich dieser Mittel bedienen. Doch allein deshalb die Gesamtbev\u00f6lkerung unter Pauschalverdacht zu stellen, kann nicht angemessen sein. Technisch versierte Straft\u00e4terInnen k\u00f6nnen die Vorratsdatenspeicherung mit wenig Aufwand leicht umgehen und sich somit der Ma\u00dfnahme entziehen. Verschl\u00fcsselung, Anonymisierung oder Kommunikation \u00fcber andere Medien sind nur einige Beispiele hierf\u00fcr. Die Durchschnittsb\u00fcrgerInnen hingegen k\u00f6nnen das nicht immer. Durch die engen Maschen dieser \u00dcberwachungsma\u00dfnahme fallen somit gerade diejenigen, auf die es ankommt.<\/p>\n<p>Noch als liberale EP-Abgeordnete und als schwedische Europaministerin hat die heutige Kommissarin Cecilia Malmstr\u00f6m deutlich gegen die Vorratsdatenspeicherung gesprochen. Bei der letzten Anh\u00f6rung am 3. Dezember 2010 in Br\u00fcssel erkl\u00e4rte sie hingegen: \u201eData retention is here to stay\u201c.<a href=\"#_ftn15\" name=\"_ftnref15\">[15]<\/a> Die Vorratsdatenspeicherung wird demnach durch die Kommission nicht mehr hinterfragt. Lediglich eine \u201eAnpassung\u201c ist vorgesehen. VertreterInnen der Kommission lie\u00dfen bei dieser Anh\u00f6rung zudem verlauten, Missbrauchsf\u00e4lle seien ihnen nicht bekannt. Die von polnischen B\u00fcrgerrechtsorganisationen vorgelegten Berichte \u00fcber die Ausforschung von Medienschaffenden mithilfe von Vorratsdaten wurden schlicht ignoriert. Die Kommission m\u00f6chte an der Richtlinie festhalten und strebt ihre blo\u00dfe \u00dcberarbeitung an. Grundrechtsfragen stehen dabei weniger auf der Agenda. Fragen nach den Auswirkungen der Vorratsdatenspeicherung f\u00fcr Gesellschaft und Politik werden voraussichtlich unbeantwortet bleiben. Mit Spannung wird daher das Urteil des EuGH erwartet, der sich gerade mit diesen Aspekten auseinandersetzen soll.<\/p>\n<p>In Deutschland gibt es Bestrebungen vor allem von Seiten der CDU\/CSU und des Innenministers, die Vorratsdatenspeicherung wieder einzuf\u00fchren. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat einer m\u00f6glichen Neuauflage jedoch klare verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt: dezentrale Speicherung der Daten, Beschr\u00e4nkung ihrer Nutzung auf zuvor genau eingegrenzte schwere Straftaten sowie angemessene Ma\u00dfnahmen f\u00fcr Datensicherheit und Datenschutz.<a href=\"#_ftn16\" name=\"_ftnref16\">[16]<\/a> Dies d\u00fcrfte in jedem Fall teuer werden, unabh\u00e4ngig davon, ob die Kosten von den Betreibern oder von der Regierung getragen werden.<\/p>\n<p>Das Bundesverfassungsgericht hat diese Ma\u00dfgaben als die \u00e4u\u00dferste Grenze des mit dem Grundgesetz vereinbaren beschrieben. Die Frage ist daher, ob es notwendig ist, diesen Rechtsrahmen voll auszusch\u00f6pfen oder ob nicht auf Ma\u00dfnahmen der verdachtsunabh\u00e4ngigen \u00dcberwachung der Bev\u00f6lkerung grundrechtsschonend verzichtet werden kann.<\/p>\n<p>Denn die Vorratsdatenspeicherung ist bei weitem nicht so alternativlos, wie ihre Bef\u00fcrworterInnen sie gerne darstellen. Eine der M\u00f6glichkeiten ist das in vielen Staaten bereits erfolgreich angewandte \u201eQuick Freeze\u201c, das Einfrieren der Verbindungsdaten einer verd\u00e4chtigen Person mit richterlicher Genehmigung bei dringendem Tatverdacht. Statt der Massenerfassung und breiten \u00dcberwachung der Bev\u00f6lkerung wird so die gezielte Ermittlung gegen Straft\u00e4terInnen wieder in den Vordergrund ger\u00fcckt. Eine weitere Alternative besteht schlie\u00dflich darin, die Ermittlungsbeh\u00f6rden mit mehr finanziellen Mitteln auszustatten.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Politik ist die Vorratsdatenspeicherung in erster Linie eine Ma\u00dfnahme, die wenig kostet. Denn sowohl die finanziellen als auch die immateriellen Kosten tragen die Betroffenen. Der Preis, den die Gesellschaft f\u00fcr die Vorratsdatenspeicherung zahlt, l\u00e4sst sich jedoch nur schwer in Zahlen fassen. Vorratsdatenspeicherung, das bedeutet 500 Millionen Datens\u00e4tze mit Bestands- und Verbindungsdaten, die das Leben der europ\u00e4ischen Bev\u00f6lkerung erfassen. Unser soziales und physisches Umfeld. Die letzten sechs Monate eines bewegten Lebens in der Kommunikationsgesellschaft. In vielen Staaten dieser Welt ist es leider \u00fcblich, die Kommunikation der Bev\u00f6lkerung durch staatliche \u00dcberwachung zu regulieren. Denn Kontrolle bedeutet stets auch Machtaus\u00fcbung. Die j\u00fcngsten politischen Umbr\u00fcche in Nordafrika haben gezeigt, dass moderne Kommunikationsmittel unverzichtbar sind f\u00fcr freie Meinungs\u00e4u\u00dferung und die Schaffung von \u00d6ffentlichkeit gegen Unterdr\u00fcckung. Und \u00d6ffentlichkeit kann im Idealfall Regierungen zu notwendigen Reformen und Transparenz bewegen. Somit ist die Debatte um die Vorratsdatenspeicherung nicht zuletzt auch eine Debatte um die Gesellschaft von morgen und wie wir mit neuen Chancen des Informationszeitalters umgehen wollen.<\/p>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> Amtsblatt der EU L 105 v. 13.4.2006<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> Die Zeit hat die Daten auch grafisch aufgearbeitet: http:\/\/blog.zeit.de\/open-data\/<br \/>\n2011\/02\/24\/vorratsdaten-unter-der-lupe\/<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> Gem\u00e4\u00df dem Evaluierungsbericht der Kommission gab es EU-weit rund zwei Millionen Anfragen von Strafverfolgungsbeh\u00f6rden an Provider. Polen kommt damit auf \u00fcber die H\u00e4lfte dieser Anfragen; vgl. KOM(2011) 255 endg. v. 18.4.2011.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> siehe die Erkl\u00e4rung polnischer NGOs zu der Umsetzung: http:\/\/panoptykon.org\/sites\/<br \/>\ndefault\/files\/EC_stanowisko_retencja_08_11_2010_0.pdf<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> Bericht des Deutschlandradios: www.dradio.de\/dlf\/sendungen\/europaheute\/1461172\/<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a> vgl. u.a. Erich Moechels Bericht v. 3.12.2010, http:\/\/fm4.orf.at\/stories\/1669759\/<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a> Az.: 1 BvR 256\/08; die einstweilige Anordnung, das Urteil sowie s\u00e4mtliche Schrifts\u00e4tze finden sich auf der Homepage des AK Vorrat, www.vorratsdatenspeicherung.de\/content\/<br \/>\nview\/51\/70\/lang,de\/<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a> www.vorratsdatenspeicherung.de\/content\/view\/439\/79\/lang,de\/<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref9\" name=\"_ftn9\">[9]<\/a> www.digitalrights.ie\/2010\/05\/05\/high-court-decision-on-our-data-retention-challenge\/<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref10\" name=\"_ftn10\">[10]<\/a> heise online v. 29.4.2011, www.heise.de\/newsticker\/meldung\/SPOe-und-OeVP-beschli<br \/>\nessen-Vorratsdatenspeicherung-in-Oesterreich-1234732.html<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref11\" name=\"_ftn11\">[11]<\/a> Pressemitteilung der Kommission v. 6.4.2011: http:\/\/europa.eu\/rapid\/pressReleases<br \/>\nAction.do?reference=IP\/11\/409<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref12\" name=\"_ftn12\">[12]<\/a> KOM(2011) 255 endg. v. 18.4.2011<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref13\" name=\"_ftn13\">[13]<\/a> Bericht der Artikel 29-Gruppe v. 13.7.2010: http:\/\/ec.europa.eu\/justice\/policies\/privacy\/<br \/>\ndocs\/wpdocs\/2010\/wp172_en.pdf<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref14\" name=\"_ftn14\">[14]<\/a> EP-Pressemitteilung v. 10.2.2010, www.europarl.europa.eu\/sides\/getDoc.do?language<br \/>\n=de&amp;type=IM-PRESS&amp;reference=20100209IPR68674<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref15\" name=\"_ftn15\">[15]<\/a> Rede der Kommissarin v. 3.12.2010: http:\/\/europa.eu\/rapid\/pressReleasesAction.do?<br \/>\nreference=SPEECH\/10\/723<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref16\" name=\"_ftn16\">[16]<\/a> BVerfG: Urteil v. 2.3.2010, Az.: 1 BvR 256\/08<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Katharina Maria Nocun Das Gespenst der Vorratsdatenspeicherung geht um in Europa. Die Richtlinie 2006\/24\/EG<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":10329,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,104],"tags":[297,352,418,1531],"class_list":["post-7721","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-artikel","category-cilip-098","tag-bewegungsprofile","tag-bundesverfassungsgericht","tag-datenspuren","tag-vorratsdatenspeicherung"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/7721","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=7721"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/7721\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/10329"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=7721"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=7721"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=7721"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}